Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 03.12.2007, 13:55   # 241
Stefan12
Gastposter
 
Hallo zusammen,

ich hab auch den netten Brief von Waldorf bekommen, inkl. dem Überweisungsträger.

Vorwurf:

3 Mario-Barth Alben am 18.09.2007 illigal verbreitet zu haben.

Kosten:
300 EUR Schadenersatz
778 EUR RA Gebühren
----------
1078 EUR
======

Beweise: IP Adresse, Zeitraum des Angebots,und der Name aller 3 Mario Barth Alben. Keine Dateinamen. Ein Album hab ich ganze 8 Sekunden verbreitet, kostet auch nicht weniger.

Provider: Telekom und t-online



So, jetzt das Eigentliche. Der Telefon- DSLanschluß läuft seit Jahren auf meine Mutter, welche hier nicht wohnt, und noch nie gewohnt hat. Der Anschluss wurde mehrfach bei Umzügen "mitgenommen" und meine sämtlichen Versuche, in der Vergangenheit, den Anschlußinhaber auf mich zu übertragen schlugen fehl. Die Telekom hat es einfach nicht verstanden, dass ich nicht Klara Meier*, sondern Klaus Meier* heiße. Logischerweise steht jetzt auf dem Brief nicht mein Name, sondern der meiner Mutter, welche höchstwahrscheinlich nicht mal weiß, dass der Anschluß immernoch auf Ihren Name läuft. Zwar wird seit Jahren das Geld von meinem Konto abgebucht, und die Rechnungen usw. kommen alle hier an, aber meine Frage ist, kann ich durch diesen Umstand einen Vorteil ziehen, oder muss ich damit rechnen, dass mein Verschulden jetzt meiner Mutter zugerechnet wird?


Hier zur Info die UA, welche meine Mutter (die von nichts weiß) abgeben soll.


Unterlassungserklärung

Hiermit verpflichtet sich
Klara Meiner, Musterstr. 12, 12345 Musterhausen

gegenüber

SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH


es ab sofort zu unterlassen, geschütze Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.



Musterhausen, den ................2007

Klara Meier



*Namen geändert


btw. Männer sind Schweine, Frauen aber auch. Warum fällt mir gleich ein Verleich mit Abmahnern ein, die nur Geld verdienen wollen?
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Alt 03.12.2007, 13:57   # 242
Antoda
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von SmokyMcPot Beitrag anzeigen
standen bei dir richtig die "RAR-Dateinamen" im Anklageschreiben?
bei mir sind nur die beiden alben aufgelistet ohne dateiname..
Hallo Leute, das Gästebuch vom Lübbe Verlag wurde heute morgen aufgeräumt. Ich möchte Euch bitten weiterhin fleissig Beitäge zu schreiben, dies ist nicht illegal.
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Alt 03.12.2007, 15:41   # 243
SmokyMcPot
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
[QUOTE=Stefan12;472841]Hallo zusammen,

ich hab auch den netten Brief von Waldorf bekommen, inkl. dem Überweisungsträger.

Vorwurf:

3 Mario-Barth Alben am 18.09.2007 illigal verbreitet zu haben.

Kosten:
300 EUR Schadenersatz
778 EUR RA Gebühren
----------
1078 EUR
======

Beweise: IP Adresse, Zeitraum des Angebots,und der Name aller 3 Mario Barth Alben. Keine Dateinamen. Ein Album hab ich ganze 8 Sekunden verbreitet, kostet auch nicht weniger.

Provider: Telekom und t-online



So, jetzt das Eigentliche. Der Telefon- DSLanschluß läuft seit Jahren auf meine Mutter, welche hier nicht wohnt, und noch nie gewohnt hat. Der Anschluss wurde mehrfach bei Umzügen "mitgenommen" und meine sämtlichen Versuche, in der Vergangenheit, den Anschlußinhaber auf mich zu übertragen schlugen fehl. Die Telekom hat es einfach nicht verstanden, dass ich nicht Klara Meier*, sondern Klaus Meier* heiße. Logischerweise steht jetzt auf dem Brief nicht mein Name, sondern der meiner Mutter, welche höchstwahrscheinlich nicht mal weiß, dass der Anschluß immernoch auf Ihren Name läuft. Zwar wird seit Jahren das Geld von meinem Konto abgebucht, und die Rechnungen usw. kommen alle hier an, aber meine Frage ist, kann ich durch diesen Umstand einen Vorteil ziehen, oder muss ich damit rechnen, dass mein Verschulden jetzt meiner Mutter zugerechnet wird?


QUOTE]


denke nicht das du einen vorteil davon hast. einer wird zahlen müssen.
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Alt 03.12.2007, 16:37   # 244
lillisilvicola
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von SmokyMcPot Beitrag anzeigen
mal an alle hier die frage, wurde schon darüber nachgedacht das es sich um eine Art "ABMAHNWELLE handelt mit Serienbriefen"??

denn das ist soweit ich weiß nicht erlaubt.
Die Massenabmahnung oder missbräuchliche Abmahnung - Hinweise und Rechtstipps. Schaue nach bei Internetrecht-Rostock.de
Man könnte da hochstwahrscheinlich was erreichen, da einige Punkte zutreffen. Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten
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Alt 03.12.2007, 17:39   # 245
prawda3
 
Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von lillisilvicola Beitrag anzeigen
Sollten die Waldorfer eine UE ablehnen, kann man dann mit einer weiteren (auch modifiziert) versuchen? Die UE von Abmahnwahn-Dreipage erscheint mir akzeptabel, nur..... nimmt Waldorf sie an???? Hat jemand schon mit dieser UE versucht???????
Ja, habe die UE von Abmahnwahn-Dreipage genommen. Allerdings kam sie erst zwei mal zurück und beim dritten mal wurde sie angenommen. Man muss da höllisch aufpassen, das man nicht zu viel von der Vorlage übernimmt (da steht z.B. was von 'ALF' drin, das hatte ich übersehen und auch falscher Rechteinhaber).

Der Anwalt von Waldorf, der immer bei mir angerufen hat, hat gemeint, ich kann auch einfach in die Originalabmahnung den einen Satz, den ich ändern wollte dazuschreiben, bevor ich ihm x-mal was schicke, womit er nichts anfangen kann.
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Alt 03.12.2007, 19:15   # 246
lillisilvicola
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
Vielen Dank an prawda3
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Alt 03.12.2007, 20:35   # 247
die flotte Forelle
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
Danke Dolomit...


mein Anwalt hat heute diverse Punkte der Abmahnung in Angriff genommen, u.a. Kostensenkung und modifizierte UE.

Mehr Einzelheiten von mir, sobald die Sache durch ist oder eben auch nicht.

Grüße
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Alt 03.12.2007, 21:44   # 248
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Zitat:
Zitat von SmokyMcPot Beitrag anzeigen
standen bei dir richtig die "RAR-Dateinamen" im Anklageschreiben?
bei mir sind nur die beiden alben aufgelistet ohne dateiname..
Si Hombre, der komplette Dateiname mit der Endung ".rar"

Ist das so ungwöhnlich?
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Alt 04.12.2007, 19:00   # 249
die flotte Forelle
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
Nochmal eine persönliche Meinung meinerseits zur UE.
Diese sollte unbedingt abgeändert werden, da sie meiner Meinung nach einem Blanko-Scheck gleicht. Es gilt zu bedenken, daß die beiliegende Waldorf-UE 30 Jahre!!! lang rechtskräftig ist...eine sehr, sehr lange Zeit.
Selbst mit den besten Vorsätzen und einem wachsamen Auge, kann der für seinen www.-Anschluss Haftende nicht 100% sicherstellen, daß sein PC bzw. sein Anschluß nicht durch dritte (Hacker, Trojaner) missbraucht wird.
Sollte dieses Szenario dann wirklich eintreten, kann der Unterlassungskläger in der Waldorf UE einen Betrag fordern, der einen u.U. in den Ruin treibt.

Diesen Blankoscheck sollte man auf keinen Fall unabgeändert unterschreiben, sondern durch juristischen Beistand modifizieren lassen, nachdem man diese Bedenken vorgetragen hat....selbst wenn man die allerbesten Vorsätze hat.
30 Jahre sind eine lange Zeit und die Menschen die mit fremden Rechnern Schindluder treiben werden garantiert nicht weniger werden.

Soviel zu meiner persönlichen Betrachtungsweise.


Grüße
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Alt 04.12.2007, 19:57   # 250
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Hallo,

kleines Update zu Waldorf.

Die Anwälte Waldorf haben unseren Anwalt angerufen und haben mal nachgefragt was Sache ist.
Unser Anwalt hat dann moniert das die Schadenssumme von 25.000EUR total überzogen sei und das sie nur einen Ottonormalbürger anklagen würden und nicht Bill Gates. Waldorf liess sich dann auf 2.500EUR in Falle des Vertragsbruchs ein im zusammenhang mir einer extrem abgeänderten UE mit sinnesgemässen Aussagen wie:

WAREN WIR NICHT
MACHEN WIR NICHT
HABEN WIR AUCH NICHT VOR ZU MACHEN WENN JA KÖNNT IHR DIE 2500EUR HABEN

Das allgemeine Problem ist halt in Deutschland das es keine einheitliche Rechtssprechung ist und man der Willkür von Staatsanwalt, noobigen Gutachtern und technisch unwissenden Richtern ausgeliefert ist.

Nun werden wir keine 2500EUR zahlen und über die Anwaltskosten wird noch verhandelt.

Gruss
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Alt 04.12.2007, 20:44   # 251
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Waldorf liess sich dann auf 2.500EUR in Falle des Vertragsbruchs ein im zusammenhang mir einer extrem abgeänderten UE mit sinnesgemässen Aussagen wie:

WAREN WIR NICHT
MACHEN WIR NICHT
HABEN WIR AUCH NICHT VOR ZU MACHEN WENN JA KÖNNT IHR DIE 2500EUR HABEN

...

Nun werden wir keine 2500EUR zahlen und über die Anwaltskosten wird noch verhandelt.
Sorry, aber kannst du dies noch einmal verständlich formulieren - komme nämlich nicht hinter deine Aussage .

Du solltest üblicherweise 866 € (200 € Schadensersatz + 666 € Anwaltskosten) zahlen.

Wo kommen jetzt auf einmal 25.000 € her bzw. 2.500 €?
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Alt 04.12.2007, 21:07   # 252
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Gebe zu das war was unverständlich.

Also:

Wurden abgemahnt für 2 E-Books vom DHV.

Streitwert 25.000EUR
Anwaltshonorar 506EUR
Schadansersatz 100EUR

Waldorf rief an und fragte was sache ist. Unser Anwalt teilte mit das es nicht einsehen so viel Geld zu zahlen und das die sich was einfallen lassen soll. Daraufhin meinte Waldorf das sie die UE auf 2500EUR herabsetzen können diese aber so haben wollen sonst Klage.

Wir werden jetzt die UE stark abändern und zwar in die Richtung das wir sinngemäss sagen, "Waren wir nicht, machen wir nicht und werden es auch nie tun." Zahlen den neu ausgehandelten Betrag und Schwamm drüber. Nur im Falle der Wiederholung müssen wir 2500 Taler latzen.

Da wir in deutschland auch weiterhin der Willkür der Richter, noobigen Sachverständigen und irrsinnig denkenden Staatsanwaltschaften ausgesetzt sind besteht eine 50/50 Chance das der Prozess zu unseren Gunsten ausfällt. Das Risiko ist mir zu hoch zumal die Gerichtskosten noch horender sein dürften wie die 600 Taler zu latzen.
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Alt 04.12.2007, 22:18   # 253
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Ursprünglich also:

Anwaltshonorar 506EUR
Schadansersatz 100EUR

Was habt Ihr denn für einen Betrag neu ausgehandelt? Nur die Hälfte?

Haben uns auch einen Anwalt genommen. Die Folge: Die Schadensersatzfordeung wurde auf ein Bruchteil der 200 € gekürzt. Auf die 666 € bestehen sie weiterhin!
Und: Es wurde Ratenzahlung angeboten.

Mit Berücksichtigung der Kosten für meinen Anwalt komme ich bis jetzt gerde einmal 60 € günstiger als mit der Ursprungsforderung von 866 € und ohne Anwalt.

Bin damit ehrlich gesagt immer noch nicht zu frieden .
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Alt 05.12.2007, 09:14   # 254
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Waldorf kam auf uns zu und hat die Schadenssumme von 25000EUR auf 2500EUR herabgesetzt im Falle eines erneuten anbietens solcher E-Books.

Was wir nun letztendlich an Anwaltskosten zahlen müssen für Waldorf das wird noch verhandelt.
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Alt 05.12.2007, 10:20   # 255
earligor
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Von 25.000 auf 2.500 hähä!

Sind wir hier auf dem Markt!

Das schreit ja förmlich das die sich NICHT so sicher sind und ersteinmal das
"evtl. sichere Geld der Abmahnung nehmen möchten 506/666 usw an RA -Gebühren"!!! Klagen gegen einzelne files kenne ich nicht! Genauso keine wegen der Gebühren im einzelnen (ok grosse file mengen > 500 schon!).

Mein Standpunkt: ich bleibe auch wohl ohne RA, UE ändern und nix gibbet an Kohle!


Status:
Da die es so eilig hatten mit den Fristen und ich nun nix von den höre, glaube ich wohl das sie die ue von mir annehmen .... oder auch nicht.
Ich gehe aber davon aus, da schon über ne Woche rum ist, diese Zeit hatte ich nicht einmal eine zu schreiben!
Also sehe ich für mich, das sie meine annehmen/genommen haben. PUNKT

Habe nix weiter gehört von denen, nachdem ich die ue-änderung hin geschickt habe!
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Alt 05.12.2007, 10:41   # 256
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Waldorf kam auf uns zu und hat die Schadenssumme von 25000EUR auf 2500EUR herabgesetzt im Falle eines erneuten anbietens solcher E-Books.

Was wir nun letztendlich an Anwaltskosten zahlen müssen für Waldorf das wird noch verhandelt.
Da hast Du offensichtlich etwas gehörig falsch verstanden. Die 25.000,00 € dürften der Unterlassungssteitwert sein, von dem man zunächst ausgegangen ist und der allein für die Berechnung der Gebühren von Bedeutung ist.

Die 2.500,00 € werden die Vertragsstrafe sein, die für den Fall zukünftiger Verstöße vereinbart worden ist. Diese ist in der ursprünglichen Unterwerfungserklärung meist mit 5.100,00 € angesetzt.
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Alt 05.12.2007, 15:57   # 257
lillisilvicola
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
Im Poesiealbum von Lübbe kann man sich nicht mehr ohne weiteres verewigen. Vielleicht mache ich aber etwas falsch??????
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Alt 05.12.2007, 18:19   # 258
die flotte Forelle
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
folgendes hat sich bei mir nun durch meinen Anwalt ergeben:

- der geforderte Gesamtbetrag wurde von 606,-€ auf 450,-€ gedrückt
- die UE wurde in 3 Punkten abgeändert...

1. die Höhne der Strafe bei Zuwiderhandlung ist nicht x-beliebig sondern auf 2500,-€ festgelegt

2. die Zuwiderhandlung bezieht sich nicht auf sämtliche geschützten Werke der Verläge Lübbe/DHV, sondern auf die zwei Dateien, welche mir zu Last gelegt werden

3. die beiden Verläge (Unterlassungsgläubiger) wurden zum Gesamtgläubiger zusammengefasst, so daß diese nicht ohne weiteres doppelt abkassieren können


Mein Anwalt hat diese Bedingungen vorerst telefonisch ausgehandelt, und diese dann schriftlich eingereicht und bestätigen lassen.

Waldorf ist daran interessiert schnell an das Geld bzw. wenigstens einen Teil davon zu kommen, weshalb sie sich auch ziemlich fix auf Verhandlungen einlassen. Diese sollten meiner Meinung nach aber von juristischem Fachpersonal mit der nötigen Verhandlungsroutine geführt werden.
In meinem Fall dauerten die Verhandlungen somit ca. eine Minute.

Trotzdem auch noch mal von mir den gutgemeinten Rat, ohne mich hier auf Troll-oder Moralapostelbasis zu begeben, zu versuchen erst gar nicht in eine solche Zwickmühle (Abmahnung) zu kommen (ihr versteht was ich meine).

Wer im Raum Berlin lebt, Post von Waldorf bekommt und den Schaden minimieren will, dem kann ich per PM gerne den Kontakt zu dem von mir konsultierten Anwalt geben.
Für mich ist die Sache vorerst beendet. Viel Glück und alles Gute für alle die noch mittendrin stecken.


Grüße
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Alt 05.12.2007, 20:41   # 259
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von die flotte Forelle Beitrag anzeigen
folgendes hat sich bei mir nun durch meinen Anwalt ergeben:

- der geforderte Gesamtbetrag wurde von 606,-€ auf 450,-€ gedrückt
- die UE wurde in 3 Punkten abgeändert...
Die ursprünglichen Forderungen beliefen sich auf:
100 € SA und
506 € RA-Kosten
Richtig!?

Wie wurden diese jetzt jeweils gemindert, so dass du auf 450 € kommst. Hinzurechnen musst du ja weiterhin die Kosten für deinen Anwalt, so dass du nicht großartig den Betrag, den du letztlich begleichen wirst, senken konntest, oder?
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Alt 05.12.2007, 21:29   # 260
die flotte Forelle
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von akl Beitrag anzeigen
Die ursprünglichen Forderungen beliefen sich auf:
100 € SA und
506 € RA-Kosten
Richtig!?

Wie wurden diese jetzt jeweils gemindert, so dass du auf 450 € kommst. Hinzurechnen musst du ja weiterhin die Kosten für deinen Anwalt, so dass du nicht großartig den Betrag, den du letztlich begleichen wirst, senken konntest, oder?

Richtig, soweit ich das mitbekommen habe, ergibt sich die Minderung durch die Senkung der Anwaltskosten von Waldorf. Es wurde also nicht am Schadensersatz gespart. Meine reine Ersparnis ist natürlich relativ gering (aber besser als nichts)...dennoch empfinde ich die mod. UE als eigentlichen "Gewinn".
Die Tatsache, daß ich nur für zwei bestimmte Dateien mit einer festgelegten Summe, im Falle der Zuwiderhandlung hafte, war für mich das Wichtigste.
Die original UE kann einen nämlich, auch bei Fremdverschulden, viel tiefer in die S....... reiten als die jetzigen Anwaltskosten, obwohl die auch schon weh tun.
Wenn das Horroszenario eintritt, die eine original UE unterschrieben in den Händen halten und einen dann plötzlich mal 10 000€ ´für ihr Material in Rechnung stellen, dann wünschen wir uns alle die 500€ Anwaltskosten zurück...zumindest ich würde das tun.

Ich war also von vornherein auf Schadensbegrenzung und nicht auf "Prozessgewinn" aus...das ist soweit gelungen.

Es gibt ja genügend Fälle hier, in denen die Zahlung und UE komplett verweigert werden...mal schauen was daraus wird.
Sollte jemand Erfolg mit dieser Taktik haben macht das sicherlich Hoffnung für andere Betroffene, aber ich denke Waldorf kann es sich genau deswegen nicht leisten auch nur einen ohne zu kassieren laufen zu lassen.
Wir werden sehen.


Zusatz: wenn man bedenkt wie forsch die Herren Waldorf in Bezug auf Abänderung der UE in der Abmahnung drohen, so bin ich mit der durchgebrachten mod. UE meines Anwalts hochzufrieden.
Vor allen Dingen, weil ich ihn um Punkt 2. und 3. (in meiner obigen Ausführung) noch nicht mal gebeten habe, das hat er von ganz allein miteingebracht.
Klar tut das gezahlte Geld weh, aber ich bin mit meiner vorgehensweise und der Arbeit meines Anwalts zufrieden, denn ganz drücken vor der Sache kann man sich (auf die Schnelle) nicht...das würde langwierig werden und erstmal nochmehr Kosten mitbringen...das weiss auch Waldorf.
Wie gesagt, mal schauen was die Ganzverweigerer hier erreichen.





Grüße
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