| | # 243 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
| [QUOTE=Stefan12;472841]Hallo zusammen, ich hab auch den netten Brief von Waldorf bekommen, inkl. dem Überweisungsträger. Vorwurf: 3 Mario-Barth Alben am 18.09.2007 illigal verbreitet zu haben. Kosten: 300 EUR Schadenersatz 778 EUR RA Gebühren ---------- 1078 EUR ====== Beweise: IP Adresse, Zeitraum des Angebots,und der Name aller 3 Mario Barth Alben. Keine Dateinamen. Ein Album hab ich ganze 8 Sekunden verbreitet, kostet auch nicht weniger. Provider: Telekom und t-online So, jetzt das Eigentliche. Der Telefon- DSLanschluß läuft seit Jahren auf meine Mutter, welche hier nicht wohnt, und noch nie gewohnt hat. Der Anschluss wurde mehrfach bei Umzügen "mitgenommen" und meine sämtlichen Versuche, in der Vergangenheit, den Anschlußinhaber auf mich zu übertragen schlugen fehl. Die Telekom hat es einfach nicht verstanden, dass ich nicht Klara Meier*, sondern Klaus Meier* heiße. Logischerweise steht jetzt auf dem Brief nicht mein Name, sondern der meiner Mutter, welche höchstwahrscheinlich nicht mal weiß, dass der Anschluß immernoch auf Ihren Name läuft. Zwar wird seit Jahren das Geld von meinem Konto abgebucht, und die Rechnungen usw. kommen alle hier an, aber meine Frage ist, kann ich durch diesen Umstand einen Vorteil ziehen, oder muss ich damit rechnen, dass mein Verschulden jetzt meiner Mutter zugerechnet wird? QUOTE] denke nicht das du einen vorteil davon hast. einer wird zahlen müssen. |
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| | # 244 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
Man könnte da hochstwahrscheinlich was erreichen, da einige Punkte zutreffen. Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten | |
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| | # 245 | |
| Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Der Anwalt von Waldorf, der immer bei mir angerufen hat, hat gemeint, ich kann auch einfach in die Originalabmahnung den einen Satz, den ich ändern wollte dazuschreiben, bevor ich ihm x-mal was schicke, womit er nichts anfangen kann. | |
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| | # 249 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
| Nochmal eine persönliche Meinung meinerseits zur UE. Diese sollte unbedingt abgeändert werden, da sie meiner Meinung nach einem Blanko-Scheck gleicht. Es gilt zu bedenken, daß die beiliegende Waldorf-UE 30 Jahre!!! lang rechtskräftig ist...eine sehr, sehr lange Zeit. Selbst mit den besten Vorsätzen und einem wachsamen Auge, kann der für seinen www.-Anschluss Haftende nicht 100% sicherstellen, daß sein PC bzw. sein Anschluß nicht durch dritte (Hacker, Trojaner) missbraucht wird. Sollte dieses Szenario dann wirklich eintreten, kann der Unterlassungskläger in der Waldorf UE einen Betrag fordern, der einen u.U. in den Ruin treibt. Diesen Blankoscheck sollte man auf keinen Fall unabgeändert unterschreiben, sondern durch juristischen Beistand modifizieren lassen, nachdem man diese Bedenken vorgetragen hat....selbst wenn man die allerbesten Vorsätze hat. 30 Jahre sind eine lange Zeit und die Menschen die mit fremden Rechnern Schindluder treiben werden garantiert nicht weniger werden. Soviel zu meiner persönlichen Betrachtungsweise. Grüße |
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| | # 250 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Hallo, kleines Update zu Waldorf. Die Anwälte Waldorf haben unseren Anwalt angerufen und haben mal nachgefragt was Sache ist. Unser Anwalt hat dann moniert das die Schadenssumme von 25.000EUR total überzogen sei und das sie nur einen Ottonormalbürger anklagen würden und nicht Bill Gates. Waldorf liess sich dann auf 2.500EUR in Falle des Vertragsbruchs ein im zusammenhang mir einer extrem abgeänderten UE mit sinnesgemässen Aussagen wie: WAREN WIR NICHT MACHEN WIR NICHT HABEN WIR AUCH NICHT VOR ZU MACHEN WENN JA KÖNNT IHR DIE 2500EUR HABEN Das allgemeine Problem ist halt in Deutschland das es keine einheitliche Rechtssprechung ist und man der Willkür von Staatsanwalt, noobigen Gutachtern und technisch unwissenden Richtern ausgeliefert ist. Nun werden wir keine 2500EUR zahlen und über die Anwaltskosten wird noch verhandelt. Gruss |
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| | # 251 | |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
.Du solltest üblicherweise 866 (200 Schadensersatz + 666 Anwaltskosten) zahlen. Wo kommen jetzt auf einmal 25.000 her bzw. 2.500 ? | |
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| | # 252 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Gebe zu das war was unverständlich. Also: Wurden abgemahnt für 2 E-Books vom DHV. Streitwert 25.000EUR Anwaltshonorar 506EUR Schadansersatz 100EUR Waldorf rief an und fragte was sache ist. Unser Anwalt teilte mit das es nicht einsehen so viel Geld zu zahlen und das die sich was einfallen lassen soll. Daraufhin meinte Waldorf das sie die UE auf 2500EUR herabsetzen können diese aber so haben wollen sonst Klage. Wir werden jetzt die UE stark abändern und zwar in die Richtung das wir sinngemäss sagen, "Waren wir nicht, machen wir nicht und werden es auch nie tun." Zahlen den neu ausgehandelten Betrag und Schwamm drüber. Nur im Falle der Wiederholung müssen wir 2500 Taler latzen. Da wir in deutschland auch weiterhin der Willkür der Richter, noobigen Sachverständigen und irrsinnig denkenden Staatsanwaltschaften ausgesetzt sind besteht eine 50/50 Chance das der Prozess zu unseren Gunsten ausfällt. Das Risiko ist mir zu hoch zumal die Gerichtskosten noch horender sein dürften wie die 600 Taler zu latzen. |
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| | # 253 |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Ursprünglich also: Anwaltshonorar 506EUR Schadansersatz 100EUR Was habt Ihr denn für einen Betrag neu ausgehandelt? Nur die Hälfte? Haben uns auch einen Anwalt genommen. Die Folge: Die Schadensersatzfordeung wurde auf ein Bruchteil der 200 gekürzt. Auf die 666 bestehen sie weiterhin! Und: Es wurde Ratenzahlung angeboten. Mit Berücksichtigung der Kosten für meinen Anwalt komme ich bis jetzt gerde einmal 60 günstiger als mit der Ursprungsforderung von 866 und ohne Anwalt. Bin damit ehrlich gesagt immer noch nicht zu frieden |
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| | # 255 |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Von 25.000 auf 2.500 hähä! Sind wir hier auf dem Markt! Das schreit ja förmlich das die sich NICHT so sicher sind und ersteinmal das "evtl. sichere Geld der Abmahnung nehmen möchten 506/666 usw an RA -Gebühren"!!! Klagen gegen einzelne files kenne ich nicht! Genauso keine wegen der Gebühren im einzelnen (ok grosse file mengen > 500 schon!). Mein Standpunkt: ich bleibe auch wohl ohne RA, UE ändern und nix gibbet an Kohle! Status: Da die es so eilig hatten mit den Fristen und ich nun nix von den höre, glaube ich wohl das sie die ue von mir annehmen .... oder auch nicht. Ich gehe aber davon aus, da schon über ne Woche rum ist, diese Zeit hatte ich nicht einmal eine zu schreiben! Also sehe ich für mich, das sie meine annehmen/genommen haben. PUNKT Habe nix weiter gehört von denen, nachdem ich die ue-änderung hin geschickt habe! |
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| | # 256 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
Die 2.500,00 werden die Vertragsstrafe sein, die für den Fall zukünftiger Verstöße vereinbart worden ist. Diese ist in der ursprünglichen Unterwerfungserklärung meist mit 5.100,00 angesetzt. | |
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| | # 258 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
| folgendes hat sich bei mir nun durch meinen Anwalt ergeben: - der geforderte Gesamtbetrag wurde von 606,-€ auf 450,-€ gedrückt - die UE wurde in 3 Punkten abgeändert... 1. die Höhne der Strafe bei Zuwiderhandlung ist nicht x-beliebig sondern auf 2500,-€ festgelegt 2. die Zuwiderhandlung bezieht sich nicht auf sämtliche geschützten Werke der Verläge Lübbe/DHV, sondern auf die zwei Dateien, welche mir zu Last gelegt werden 3. die beiden Verläge (Unterlassungsgläubiger) wurden zum Gesamtgläubiger zusammengefasst, so daß diese nicht ohne weiteres doppelt abkassieren können Mein Anwalt hat diese Bedingungen vorerst telefonisch ausgehandelt, und diese dann schriftlich eingereicht und bestätigen lassen. Waldorf ist daran interessiert schnell an das Geld bzw. wenigstens einen Teil davon zu kommen, weshalb sie sich auch ziemlich fix auf Verhandlungen einlassen. Diese sollten meiner Meinung nach aber von juristischem Fachpersonal mit der nötigen Verhandlungsroutine geführt werden. In meinem Fall dauerten die Verhandlungen somit ca. eine Minute. Trotzdem auch noch mal von mir den gutgemeinten Rat, ohne mich hier auf Troll-oder Moralapostelbasis zu begeben, zu versuchen erst gar nicht in eine solche Zwickmühle (Abmahnung) zu kommen (ihr versteht was ich meine). Wer im Raum Berlin lebt, Post von Waldorf bekommt und den Schaden minimieren will, dem kann ich per PM gerne den Kontakt zu dem von mir konsultierten Anwalt geben. Für mich ist die Sache vorerst beendet. Viel Glück und alles Gute für alle die noch mittendrin stecken. Grüße |
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| | # 259 | |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
100 SA und 506 RA-Kosten Richtig!? Wie wurden diese jetzt jeweils gemindert, so dass du auf 450 kommst. Hinzurechnen musst du ja weiterhin die Kosten für deinen Anwalt, so dass du nicht großartig den Betrag, den du letztlich begleichen wirst, senken konntest, oder? | |
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| | # 260 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
| Zitat:
Richtig, soweit ich das mitbekommen habe, ergibt sich die Minderung durch die Senkung der Anwaltskosten von Waldorf. Es wurde also nicht am Schadensersatz gespart. Meine reine Ersparnis ist natürlich relativ gering (aber besser als nichts)...dennoch empfinde ich die mod. UE als eigentlichen "Gewinn". Die Tatsache, daß ich nur für zwei bestimmte Dateien mit einer festgelegten Summe, im Falle der Zuwiderhandlung hafte, war für mich das Wichtigste. Die original UE kann einen nämlich, auch bei Fremdverschulden, viel tiefer in die S....... reiten als die jetzigen Anwaltskosten, obwohl die auch schon weh tun. Wenn das Horroszenario eintritt, die eine original UE unterschrieben in den Händen halten und einen dann plötzlich mal 10 000€ ´für ihr Material in Rechnung stellen, dann wünschen wir uns alle die 500€ Anwaltskosten zurück...zumindest ich würde das tun. Ich war also von vornherein auf Schadensbegrenzung und nicht auf "Prozessgewinn" aus...das ist soweit gelungen. Es gibt ja genügend Fälle hier, in denen die Zahlung und UE komplett verweigert werden...mal schauen was daraus wird. Sollte jemand Erfolg mit dieser Taktik haben macht das sicherlich Hoffnung für andere Betroffene, aber ich denke Waldorf kann es sich genau deswegen nicht leisten auch nur einen ohne zu kassieren laufen zu lassen. Wir werden sehen. Zusatz: wenn man bedenkt wie forsch die Herren Waldorf in Bezug auf Abänderung der UE in der Abmahnung drohen, so bin ich mit der durchgebrachten mod. UE meines Anwalts hochzufrieden. Vor allen Dingen, weil ich ihn um Punkt 2. und 3. (in meiner obigen Ausführung) noch nicht mal gebeten habe, das hat er von ganz allein miteingebracht. Klar tut das gezahlte Geld weh, aber ich bin mit meiner vorgehensweise und der Arbeit meines Anwalts zufrieden, denn ganz drücken vor der Sache kann man sich (auf die Schnelle) nicht...das würde langwierig werden und erstmal nochmehr Kosten mitbringen...das weiss auch Waldorf. Wie gesagt, mal schauen was die Ganzverweigerer hier erreichen. Grüße | |
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