| | # 25882 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Eine Ermittlung kann zwar mittlerweile auch mit Nichtwissen bestritten werden (OLG Köln/ § 138 ZPO, Abs. 4), ob es notwendig ist bestimmt doch eher der gegnerische und der eigene Vortrag. Warum sollten zum Beispiel Anschlußinhaber die den Täter kennen die Ermittlung bestreiten?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 25884 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Hat die eigentlich ausser Dir und evtl. Deinem Anwalt schon jemand gesehen (verifiziert)? Nicht dass Du hier irgendwann mit Deinem Fall von einem Anerkenntnisurteil berichtest und verlostig gehst.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 25886 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Smithy ist doch ein alter Haudegen, der es liebt, wenn (s)ein Plan funktioniert und da er bisher alles fein säuberlich hier gepostet hat, bin ich mir sicher, das wir da demnächst eine Bestätigung bekommen werden. Ich glaube kaum, das er so ein Dampfplauderer wie der lostige genannte ist. . . . . ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Quod erat demonstrandum.
__________________ keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt! Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!! Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!! | |
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| | # 25887 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
a.) In keiner Weise enttäuscht (Warum auch) b.) Habe ich mit keinem Wort gesagt, was Du unterstellst c.) Kenne (vermutlich nicht nur) ich ein Sprichwort Ich hoffe auch Du kennst den Unterschied.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 25890 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Was ist denn hier wieder los? Kleines Verschwörerplauderstündchen? Und was für nette Geschichten... "dass wir eine Bestätigung bekommen werden"... man kann nur den Betroffenen anraten sich nicht auf solche Spielchen einzulassen. ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Zitat:
PS: Wenn Du gestern die Klagebegründung erhalten hast geht vielleicht in 4 Wochen die Klageerwiederung nebst Antrag die Klage abzuweisen raus. (Möglichst nach gerichtsbewährtem Netzwelt.de-Klageerwiedeurgskatalog.) Da kommt noch einiges an Arbeit auf Dich zu. Und lass Dich bloß nicht von irgendwelchen Typen, die Dir eh nicht helfen zuquatschen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 25895 |
| Gesperrt Registriert seit: 22.07.2010 Ort: wo ich mich wohlfühle
Beiträge: 766
| Und schon wieder eine angebliche Klage von der nur der betroffene weiß,die nicht verifiziert wird und die auch ansonsten im Internet nicht auftaucht. Nur im NW-Waldorf-Thread. Hab ich wirklich Paranoia... ![]() wird eh gelöscht... |
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| | # 25896 |
| Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 27
| @monk, wenn bei mir so ein Ding eintrudeln sollte, wäre ich auch nicht von jetzt auf gleich mit scannen, verklecksen, Anmelde-PN und Verschicksendung fertig. Es gibt auch Leute, die berufstätig sind, kleine Kinder haben, keinen Scanner haben, noch nie Bildbearbeitung gemacht haben, etc. Wenn nach einer Woche noch nichts verifiziert ist, wundere ich mich auch. Vorher nicht. Mal davon abgesehen hat Wachs auch im 2.0 Thread Klageschrifteingänge gemeldet. |
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| | # 25898 |
| Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 12
| Hallo zusammen, Habe auch Mahnbescheid vom Haasen bekommen und widerspochen. Nun kam das nächste Schreiben wo ich meinen Widerspruch erklären soll oder zurück nehmen. Mit einer Frist und dann "begründen sie die Klage". Was soll ich nun tun? Han auch keinen modUS abgegeben warum auch. Kann mir jemand Rat geben? Danke lg Snooker77 |
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| | # 25899 | |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Zitat:
Wenn du jetzt ein Aktenzeichen erwartest dann weist du sicherlich ab WANN es zur Verfügung steht. Zudem habe ich die Abmahnung auch im Gulli forum gepostet. Soviel also zu deiner Paranoia. | |
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