| | # 2562 |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Was will dir nicht in den Kopf "gehen" ? Was heißt denn das ? Wie abgeschrieben, von wem ??. Ich stelle hier lakonisch meinen bisherigen Weg dar um euch nicht mit redundantem Geschwätz zu belasten und dann kommt sowas. Also bitte .... Aber ich wollte sowieso noch was fragen. Wie ist dass eigentlich mit den Streamingfiles (heißt das so?) a la Youtube und MyVideo und so. Wie jeder weiß werden auch da ..... Sind die auch schon getract oder sind die unbedenklich und man kann sie in Ruhe ansehen? Da hab ich wirklich keine Ahnung ! MfG Belfegor |
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| | # 2564 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
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| | # 2565 |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Das hatte ich ja vor dem Satz "Durch die Foren gelesen" geschrieben. Dazu gehört auch dieses hervorragende Forum ! Frieden ? Tschüss Belfegor -----Doppelpost zusammengeführt am 1.5.2009 um 19:08:04----- Danke princess für den Hinweis .... möge uns die Judikative nicht lehren, dass es sich nur um eine Einzelmeinung handelt ........ MfG Belfegor |
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| | # 2566 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 2
| Hallo in die Runde, bin ganz neu hier und natürlich aus dem grund dass ich seit heute auch ein abgemahnter bin. Heute erhielt ich ein Schreiben von Waldorf , ich hätte ein Pink Album bei edonkey gedownloadet. Es wird auch vermerkt dass gleichzeitig bei mir geladen wurde und die Fragmente auf Echtheit überprüft wurden ??? So kommt eine abmahnung zustande und eine Forderung über (350+506= 856 €). ich habe mich nun mal durch mehrer seiten hier gelesen und hab dann nun mal eine paar Fragen zum Ablauf (sind ja doch viele unterschiedliche Meinungen). So wie es den anschein hat würde das Album von jemanden in meinem haushalt gezogen, somit bin ich nun der dumme da der Internetanschluss auf mich läuft. nach vielem lesen komme ich auf den dreh dass ich: 1. am besten alles über einen Anwalt abwickle (schriftverkehr , Fax UE) 2. nur eine modUE abschicke (nicht mit Waldorf'sche UE) 3.anschl. zahlen ????? Oder kann man den Betrag noch drücken ? is das so von mir richtig verstanden worden ? Edit: ich sollte noch erwähnen, dass durch die aktuelle finanzlage ich keinen spielraum für eventuelle Gerichtskosten etc.. habe, daher die Frage ob es sinnvoller ist zu zahlen, anstatt eventuell nachher ein paar tausen Euro zu zahlen gruß hansi |
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| | # 2567 |
| Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
| Was ist eigentlich mit dieser Gesetzesänderung vom 01.09.2008? Internetrecht - 100-euro-abmahnung Hat die keinen Einfluß? Neu: Abmahnkosten maximal 100 Euro Neu ist allerdings, dass der Gesetzgeber diesen Kostenerstattungsanspruch summenmäßig begrenzt (§ 97a Absatz 2). So können für eine erstmalige Abmahnung einer Privatperson in einem einfach gelagerten Fall mit einer unerheblichen Rechtsverletzung maximal 100,00 Euro- gefordert werden - also einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen. Ob ein Provider tatsächlich die hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten an einen angeblichen Rechteinhaber herausgeben muss, entscheidet -glücklicherweise- ein Richter. Die Rechteinhaber müssen hierzu einen entsprechenden Antrag an das Gericht stellen. Damit können sich die Provider zunächst beruhigt zurück lehnen, und vorerst die Anfragen der Musik- und Filmindustrie mit Verweis auf den Richtervorbehalt ablehnen – direkte Auskünfte an die Urheber brauchen sie nicht erteilen. Stand:22.08.2008 Schreibt die Kanzlei wirklich für jeden Fall einen Richter an? Bei mehreren tausend Fällen kann ich mir das kaum vorstellen. -----Doppelpost zusammengeführt am 2.5.2009 um 16:48:31----- Auskunft nur mit richterlichem Beschluss! Da IP-Adressen nach § 3 Nr. 30 TKG sogenannte Verkehrsdaten sind und somit einer besonderen Schutzwürdigkeit unterliegen, braucht der Rechteinhaber zunächst einen richterlichen Beschluss, der dem Auskunftsbegehren gegenüber dem Provider zustimmt. Wann dem Urheber jedoch tatsächlich ein Auskunftsanspruch zusteht, ist auf Grund des Wortlautes des § 101 UrhG nicht ganz eindeutig und beschäftigt daher die Gerichte und die Nutzer von Tauschbörsen im Internet gleichermaßen. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kann Auskunft nur verlangt werden, wenn der Rechtsverletzer im "gewerblichen Ausmaß" tätig war. Dieses Ausmaß kann sich sowohl auf Grund der Anzahl der Rechtsverletzungen, als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Eine genauere Definition, was noch privat und was schon gewerblich ist, gibt es jedoch nicht, womit es nunmehr den Gerichten obliegt, darüber zu entscheiden. Die bisherige -wie zu erwartende widersprüchliche- Rechtsprechung haben wir nachfolgend einmal zusammengefasst: Internetrecht - filesharing-auskunft-provider Beim nächsten Muckser von Waldorf frage ich mich, ob ich nicht einen netten Brief schreiben soll, indem ich darauf hinweise, daß bei einen Hörspiel wohl kaum die Rede vom gewerblichen Ausmaß sein kann. Damit liegt Ihrerseits (Waldorf) ein Verstoß gegen §101 UrhG vor und ich mir eine Klage diesbezüglich vorbehalte. Zudem könnte ich gleich auf de Gesetzesänderung verweisen und die Gebühren beanstanden. |
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| | # 2568 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 5
| Habe heute auch ein 15 seitiges Schreiben von Waldorf wegen Charlotte Roches Feuchtgebieten, das Hörbuch bekommen. Mir wird vorgeworfen das Hörbuch 10 Sekunden lang angeboten zu haben auf Rapidshare. Kann man als Downloadender überhaupt bei Rapidshare gleichzeitig etwas anbieten. Ich finde diese Anschuldigung lächerlich. Es werden 765€ von mir gefordert. Unterlassungserklärung wird von mir bis zum 06.05.09 12 Uhr erwartet und meine Zahlungsfrist endet am 13.05. Den ausstehenden Betrag will ich nicht bezahlen. Wenn ich mich am Montag mit meinem Anwalt in Verbindung setzte und dann eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung anfertige werde ich es nicht zu der Frist am 6 Mai schaffen. Ist dies schlimm /Ausschlaggebend. Das Schreiben kam auch nicht per Einschreiben. Kann ich für diesen Fall auch den diese MOdUE verwenden? Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung vielen Dank schon mal für eure hilfe |
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| | # 2569 |
| Registriert seit: 02.05.2009 Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 519
| Na dann meld ich mich auch mal als "Abgemahnter" Habe das selbe Prob wie Wölkchen ![]() Nur war es bei mir µtorrent ![]() Ich werd mal dann gleich die ModUE ausfüllen. Zahlen natürlich erstmal nix und reagieren erst wenn der gelbe Umschlag kommt. |
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| | # 2570 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Was sollst du überhaupt unterlassen? Im Netz surfen? | |
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| | # 2571 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Damit meine ich nicht die 10 Sekunden, sondern die Erwähnung von Rapidshare in diesem Zusammenhang. Schaue noch einmal bitte genau nach! Sollte es dennoch zutreffen, so besteht bei solch einem sensationellen Fund in deinem Briefkasten, die Notwendigkeit, dass du dir ein Ticket holen solltest, um mit uns darüber weiter diskutieren zu können. Keine Angst, diese Eintrittskarte kostet nichts und ist in 10 Minuten besorgt. Was ist zu tun? Du scannst (oder auch mit Handy oder Kamera) den Vorgang ein, anonymisierst deine persönlichen Daten und sendest es an den Vorsitzenden des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. Wenn ich dir dafür 48 Stunden Zeit gebe, ist das sicher nicht zu kurzfristig. Danach kann es hier weitergehen. Verstehe mich bitte nicht falsch, aber das ist ein öffentliches Forum und gelegentlich versuchen gefrustete Clan-Kiddis immer mal wieder mit solchen Aktionen ihr Selbstbewusstsein zu stärken (oder sie lassen sich vor den Karren der Abmahner spannen). Also, Zeit läuft! Tic...Tac...Tic...Tac | |
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| | # 2572 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 2
| Hallo. Abgemahnt wegen "Baader Meinhof Komplex". Donnerstag ist das Schreiben gekommen, Donnerstag Abend geöffnet. Montag wollen die die mod.UE. Die Frist ist schon arg, wie soll ich da zu einem Anwalt gehen? Ich wette, dass die Waldorf Jungs das mit Absicht gemacht haben um sich mal richtig die Kassen zu füllen. |
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| | # 2573 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 6
| Hallo zusammen. Wir haben gestern auch Waldorf-Post bekommen. Es geht um ein Album, eine 856 Euro-Spende wird erwünscht. Das Interessante dabei ist, dass der Anschlussinhaber verstorben ist und der Anschluss nur noch auf seinen Namen läuft. Die Nutzung der Tauschbörse war NACH dem Tod des Anschlussinhabers. Wie würdet ihr jetzt reagieren? Eine ModUE können wir ja eigentlich nicht abschicken. Gar nicht reagieren und die Waldorfer entspannt mit einem Toten kommunizieren lassen, erscheint mir auch nicht empfehlenswert. Ist es sinnvoll erstmal eine kurze Mitteilung zu schicken, dass der Anschlussinhaber verstorben ist (mit Kopie Sterbeurkunde)? Ich denke nicht, dass es für die Waldorfer lohnend ist, in so einen Fall noch viel Arbeit zu stecken, frage mich aber auch, ob es nicht noch andere Probleme geben könnte. |
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| | # 2575 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Hintergrundinformationen von @Baker sollten helfen, sowie eine Zusammenfassung hier. Derartige Fälle sind garnicht einmal so selten, wie es sich vermuten lässt. Um mehr zu finden, kannst du die SuFu im Board nutzen und einmal "verstorben" eingeben (auf Thema Allgemeine Filesharing Diskussionen beschränken). Eine allgemeine Verhaltensrichtlinie gibt es nicht, da u.a. auch entscheidend ist, ob eine Erbschaft überhaupt angetreten wurde oder ob das Erbe nicht ausgeschlagen wurde. | |
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| | # 2576 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 2
| Kann mir bitte jemand noch weiterhelfen zum meinem Post ? ich habe noch ein problem festgestellt: Die Telekom hat als Anschlussinhaber nicht nur mich sondern meine Ex-Frau (seit 5 jahren ausgezogen) übermittelt. Langt es wenn die UE nur von mir gegengezeichnet wird ? ansonsten würd ich tierisch Ärger mit der Ex bekommen, was ja nicht unbedingt sein muss. Werde auf jedenfall am Montag Anwalt kontaktieren , um die Vorgehensweise zu besprechen. Eins haben die leute auf jedenfall ereeicht........nen kühlen Kopf zu bewahren ist schwer |
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| | # 2577 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 6
| Princess, vielen Dank für die Links. Ich hatte gesucht und auch viel gelesen, habe es aber wohl übersehen. Ich werde jetzt wie beschrieben eine ModUE abschicken. Allerdings verwirrt mich noch, dass in den verlinkten Beiträgen die ModUE direkt an den Rechteinhaber geschickt werden soll. Ist das wichtig? Ich hätte sie jetzt an Waldorf geschickt. |
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| | # 2578 | |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
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| | # 2579 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Die mod. UE an den RI gilt dann als vorauseilend, damit der "neue" Anschlussinhaber nicht mehr durch eine Abmahnung behelligt werden kann, nachdem der Abmahner vom Tod des ursprünglichen AI erfahren hat (Kopie Sterbeurkunde nebst Anschreiben an den Abmahner). Jedoch ist hierbei die Fallkonstruktion "Log vor oder nach Tod" zu berücksichtigen. Wenn der Anschluss bereits vererbt ist, tritt der "neue" AI in die Verantwortung des ehemaligen AI und sollte m.M.n. auch entsprechend reagieren. | |
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| | # 2580 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Stimmt, selbst Dr. Wachs wurde bereits hierzu befragt: KLICK |
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