| | # 25703 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Wichtig ist doch das du a. Die Empfangbestätigung für dein ES hast und b. Die ModUE korrekt war! Soll heissen, sie den Anspruch des RI auf Unterlassung erfüllt. Sollten diese Punkte zutreffen, dann lehn dich zurück und entspann dich!
__________________ keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt! Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!! Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!! | |
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| | # 25708 | |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Zitat:
Behaupten können sie in ihren Schreiben was sie wollen, nur vor Gericht müssen sie es beweisen – und das fällt wohl schwer | |
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| | # 25710 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Zitat:
der Scheidungsanwalt Deiner Frau schreibt Dir: Die vollständige Erfüllung der ehelichen Pflichten werde von Dir verweigert. Bist Du dann "auf gut deutsch" der Ansicht, dass Deine Frau keinen S_E_X mehr mit Dir haben möchte? | ||
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| | # 25711 |
| Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 13
| Hey Leute... ich hatte in dem 1 Monat Filesharing wohl extrem viel Pech und von 5 Dingen ist nun schon das 4. abgemahnt. Slayer - World Painted Blood (ein ganzes Album). Das Problem ist: Von Waldorf habe ich bereits eine Abmahnung bekommen, ModUE geschickt und akzeptiert. Mein Vergehen war NICHT danach, sondern aus dem gleichen Zeitraum, wie das andere - wurde mir aber jetzt erst zugeschickt (war übrigens April letzten Jahres, also schon über 1 Jahr her!!). Meine Fragen: - Kann es Probleme geben, weil ich ja schon eine ModUE wegen etwas anderem bekommen habe? - Vorgehen wie gehabt (ModUE und abwarten)? - Der Zugang lief damals noch über meine Mutter, mittlerweile über meinen Vater. Verschafft mir das einen Vorteil? - Zählt die Verjährungsfrist ab Zeitpunkt des Vergehens, oder ab Abmahnung? Danke euch (mal wieder), hoffe, euch bald nicht mehr belästigen zu müssen... |
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| | # 25712 | ||||
| Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 109
| Zitat:
Du hast einen saugeilen Geschmack ! Dieses Album ist Kult ! Gab es aber auch auf Rapidshare. ![]() Zitat:
Zitat:
Ja ! Zitat:
Nein, ab dem 31.12. in dem Jahr in dem er von Deiner "Rechtsverletzung" erfahren hat. [/QUOTE] Gruß Der DI | ||||
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| | # 25713 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
![]() - so machen es die meisten der hier anwesenden - nö... aber denk dran. Der abgemahnte Anschlussinhaber muss die modUE unterschreiben und abgeben... das bist nicht du ![]() - beides nicht, sondern ab dem Ende des Jahres, in welchen dem Abmahner der Klarname des Abgemahnten bekannt wurde... und das liegt zwischen Logdatum und Abmahnung... Das solltest du alledings wissen, wenn du den Grundkurs (verlinkt in meiner Signatur) schon gelesen hättest ... also hol das bitte mal nach
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 25714 |
| Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 13
| @ Drill_Instructor: Hätt ich nur in dem einen Monat gewusst, was ich da anstelle...obwohl ich natürlich nichts gemacht habe, sehr richtig. Klar, dass das Ding meine Mutter unterschreibt. Die hat zwar sicher auch bald keine Nerven mehr dafür, aber was will ich machen. @Burn: Habe ich damals gelesen, ist nun aber auch wieder eine Weile her und wusste es gerade nicht mehr sicher. Danke aber auch an dich. Natürlich habe ich eine Abmahnung bekommen und keine ModUE |
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| | # 25715 |
| Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 12
| Hallo Leute, nun habe ich auch ein Brief vom Kanzlei Waldorf bekommen mit 956€. Mir ist ein Fehler passiert ich habe aus Panik am Freitag die Kanzlei angerufen, die haben mir Ratenzahlung angeboten und ich habe gesagt ich muss es mit mein Anwalt klären zugesagt um Ratenzahlung hatte ich nicht. Die meinten UE habe ich zu unterschreiben ansonsten kommt gericht.... nachdem ich euren Forum besucht habe und mir es nicht selber zu traue gehe ich heute abend zu anwalt wegen dieses Anliegen. Ist es der richtige weg? Oder habe ich durch mein Anruf bei Waldorf Kanzlei alles verloren? Gruss |
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| | # 25717 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Hier nochmal für die Neueinsteiger und lesefaulen: NEHMT NIEMALS NICHT TELEFONISCH KONTAKT ZU WF AUF ODER LASST EUCH AM TELFON ZUSÜLZEN!!!! Lewgt auf oder bedankt euch für die Informationen und legt dann auf. keine Gespräche, kein ABER ICH HABE DOCH NICHT....ABER ICH WUSSTE ICHT....alles unnötig. DIE wollen was von EUCH also soll WF auch was dafür tun wenn sie sich denn trauen. |
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| | # 25718 |
| Registriert seit: 10.05.2011
Beiträge: 3
| Kurzes Update, Geloggt vermeintlich am 12.03.2010 Abgemahnt am 05.05.2011 ModUe am 06.05.2011 ModUe angenommen 26.05.2011(das beruhigt doch schon mal) Jetzt warten sie noch auf Geld...... 1000 Dank an die alten Hasen, es beruhigt ungemein zu lesen! Weiter so |
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| | # 25719 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Ach du hast ja noch nichts erlebt Mein Anwalt sieht hier immer noch keinen Handlungsbedarf zumal WF JETZT die Kalge begründen muss und diese dann auch erheben. Good luck WF |
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| | # 25720 |
| Registriert seit: 29.05.2011
Beiträge: 1
| Bin seit Freitag auch dabei! Eine kurze Frage zur mod.UE. von hier : Beim Punkt "...der Firma Verlagsgruppe Muster GmbH...", trage ich da "...der Firma <z.B Tele München GmbH>" ein? Meine Frage lautet also,gehören vor der genauen GmbH Bezeichnung die Wörter "der Firma" hin, d.h ich muss sie nicht abändern, obwohl sie sich im grauen Kästchen befinden? Edit: Ach ja, ich möchte die mod.UE. auch gerne per Email schicken, aber in der Mahnung ist keine Emailadresse angegeben. Kann mir sie vielleicht bitte einer posten? |
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