Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 25.04.2009, 14:23   # 2501
Honk209
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 4
So heute gab es wieder Post von meinen neuen Freunden.
Die modUe wurde angenommen.
Ein Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Verstehe ich nicht. Oder, doch da war doch was!
Jetzt habe ich noch mal eine Fristverlängerung bis zum 05.05.09 bekommen.
Dann wollen wir mal gucken was sie als nächstes machen.

Wünsche allen ein schönes Wochenende!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 18:37   # 2502
Nackflow
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 2
So leute, einer mehr im Bunde!!

Heute bekam ich ein Schreiben von den lieben Kollegen aus Waldorf!!
Mit der "[Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen-Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung-"]

Bei mir gehts wie bei "munke" um das Album Only by the night, Kings of Leon

Zu diesem Vorwurf hab ich bis zum 30.4.09 zeit! sprich 3 Werktage Zeit!!

Habe mich hier im Forum bzw. diesem Theard schon reichlich imformiert und ich denke das ich erstens einen Anwalt aufsuche(anrufe) und zweitens eine modifizierte UE abschicke!!

Bin ein armer Schüler... möchte den Schaden so gering wie möglich halten..

Für weite Tipps zur Vorgehensweiße oder sonstige Kritiken bin ich dankbar!!

Gibt Massenabmahnungen keine Chance!
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 19:00   # 2503
Knutwurst
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
Mein aktueller Status
--------------------
- angebliche Urheberrechtsverletzung soll Ende 2007 gewesen sein
- Abmahnung Anfang 2008 erhalten
- sofort ausschließlich modUE hingeschickt, Zahlung ignoriert
- Wochen / Monate später Zahlungserinnerung erhalten
- seitdem Ruhe


Allem Anschein nach bin ich Opfer der Deutschen Telekom geworden:

"Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben"
heise, 03.09.2008
heise online - 03.09.08 - Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben

Vielleicht könnte bei Gelegenheit nochmal jemand posten,
- wann solche Angelegenheiten verjähren und
- bei welchen (neuen) Briefen man sofort tätig werden muss, um weiteres Unheil zu vermeiden.

Ihr habt mir damals sehr geholfen!
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 20:17   # 2504
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte bei Gelegenheit nochmal jemand posten,
- wann solche Angelegenheiten verjähren und
- nach drei vollen Jahren (das Angefangene zählt nicht mit)
Bei dir insofern interessant, wann der Abmahner von deinem Namen Kenntnis erhalten hat. Wenn das noch in 2007 war, ist am 31.12.2010 Verjährungs-Day, sonst eben ein Jahr später.
Zitat:
- bei welchen (neuen) Briefen man sofort tätig werden muss, um weiteres Unheil zu vermeiden.
- Gelber Brief mit innliegendem Mahnbescheid.
Reaktion i.d.R. mit Widerspruch.
Formular ebenso beiliegend. Kreuz, Datum und Unterschrift.
Zurück per Einschreiben Rückschein.
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 21:34   # 2505
OnkelTom
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 19
@princess15114

Das mit den 3 Jahren verjährung würde dann ja im worst case 4 Jahre bedeuten wenn ich dich richtig verstehe ja? Komische Regelung... Warum nicht 3 Jahre ab bekanntgabe des Names?
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 21:45   # 2506
renni
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
Hallöle

neues von der Front

nun wurde (obwohl ich im letzten Brief aufgefordert wurde
eine andere UE abzugeben die abgegebene UE anerkannt)

das Ding ist nun auf dem 3. Stapel gelandet ,
wieder anderer RA .

wieder ausgedruckte Unterschrift...
neue Frist Geld zu zahlen

(gibt aber nix)


der nächste Schritt wird wohl ein "Angebot" sein
(vielleicht statt über 700 nur 500 € ??)

gibt aber nix...
gar nix....

Renntiere bleiben stur

schönen Sonntag
mfg
Peter
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 22:48   # 2507
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von OnkelTom Beitrag anzeigen
Das mit den 3 Jahren verjährung würde dann ja im worst case 4 Jahre bedeuten wenn ich dich richtig verstehe ja? Komische Regelung... Warum nicht 3 Jahre ab bekanntgabe des Names?
Weil ich die Gesetze nicht gemacht habe.
Aber bitte, zum Nachlesen § 199 BGB (1) Abs. 2
Ansonsten hast du alles richtig interpretiert!
  Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2009, 23:42   # 2508
mario62
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
so heute kam bei uns auch der brief mit anerkennung modue und fristverlängerung zur zahlung. schon komisch das man den inhalt fast
wortgetreu vorher kannte!!!!

DANKE an das forum und alle die sich hier mit einbringen!!!!

allen ein schönes wochenende!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 09:31   # 2509
BorgDrohn
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
Habe gestern auch eine Abmahnung bekommen.

Ein Hörspiel für 756 €. Angeblich angeboen über Bittorrent.

Werde mal morgen die mod. UE abschicken.

Die werden so schnell kein Geld von mir sehen.

"Ich sitzt in meinem Bonker....., die Amerikaner nerven, weil Sie statt Bomben ganze Bombenteppiche werfen....." :vogel:

So kommen die mir von Waldorf vor, wir werfen mal und sehen, was wir treffen.

Wird echt mal Zeit, daß den per Gesetz solche Machenschaften untersagt werden.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 18:10   # 2510
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Jetzt funktioniert der Link - Sorry
So: UrhG - Einzelnorm

__ Doppel _
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 18:17   # 2511
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Komisch, das mit dem Doppel__ hab ich natürlich auch probiert! Da kam bei mir aber auch immer die o.a. Seite.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 19:47   # 2512
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Komisch, das mit dem Doppel__ hab ich natürlich auch probiert! Da kam bei mir aber auch immer die o.a. Seite.
Das liegt daran, dass Du in dieser Art von der sedopark.com-malware + spam-Webseite nicht mehr wegkommst, wenn Du sie einmal aufgerufen hast. Deswegen werden nachher die links von Dir von princess wireder gelöscht.

Du hast hier die Gefahr von "hooks", die sich in die wininnit.dll einschreiben können und die bei unerfahrenen usern das System [brwoser] total lahm legen können heraufbeschworen.

Deswegen wirst Du standrechtlich abgemahnt und zu einer Woche lang Abwasch verdonnert. Und wehe das Geschirr ist nicht sauber!

:devil3:

PS: "Echt" sieht das so aus: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/_53.html

@ princess

Bitte lösch doch diese spamlinks aus dem Beitrag von 13:36
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 19:53   # 2513
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Das wusste ich nicht - sorry. Aber 1x Abmahnung reicht mir völlig!
Abwaschen muss ich eh genug!
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 20:16   # 2514
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Das wusste ich nicht - sorry. Aber 1x Abmahnung reicht mir völlig! Abwaschen muss ich eh genug!
Schutzbehauptung!

Dann eben drei Woche lang der alten Dame in der Nachbarschaft die Einkäufe besorgen! Ersatzweise kann die Strafe auch als "Nächste Woche einmal im nächsten Kindergarten als Clown auftreten" abgeleistet werden.



[Ende Ironie...]

PS: Achso... sorry... Princess... Bitte auch in meinem Beitrag den spamlink da löschen... Nicht das doch noch einer draufklickt und ich nächste Woche Rechner reparieren darf.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 08:00   # 2515
renni
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
Hallo

mich würde mal interessieren welche der R.A. des Hauses W. welche Briefe

mit welchem Inhalt verschicken.

Wenn wir eine Liste machen würden welche R.A. welche Briefe verschicken,
(und meine Vermutung wer was verschickt richtig ist ,)
wäre dies ein weiteres Indiz für die Massenabmahnung
und sollten die dann wirklich beginnen mal jemanden zu verklagen,
hätte mann damit noch bessere Karten .


was meint Ihr?
mfg

das abgemahnte Renntierchen

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.4.2009 um 08:18:47-----

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
- nach drei vollen Jahren (das Angefangene zählt nicht mit)
Bei dir insofern interessant, wann der Abmahner von deinem Namen Kenntnis erhalten hat. Wenn das noch in 2007 war, ist am 31.12.2010 Verjährungs-Day, sonst eben ein Jahr später.

- Gelber Brief mit innliegendem Mahnbescheid.
Reaktion i.d.R. mit Widerspruch.
Formular ebenso beiliegend. Kreuz, Datum und Unterschrift.
Zurück per Einschreiben Rückschein.
Ist es denn nicht so , daß bei einem Mahnbescheid ,der dann wiedersprochen wird ,automatisch ein Prozess erfolgt?
oder kann der Kläger den dann noch zurückziehen??
(es ist richtig daß mann bei einem Mahnbescheid ja entweder zahlt oder Wiederspruch einlegen muss ,da sonst ungeprüft der Kläger vom Gericht ein
Vollstreckungsbescheid bei abgelaufener Frist erhält)

Ich glaube nicht daß die W. das Risiko eingehen würden, daß es zum Prozess
kommt.

mfg

abgemahntes Renntier
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 11:24   # 2516
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von renni Beitrag anzeigen
Ist es denn nicht so , daß bei einem Mahnbescheid ,der dann wiedersprochen wird ,automatisch ein Prozess erfolgt?
Automatisch geht in Deutschland schon mal garnichts. Es bedarf für eine Aktion immer eines Initiators.
Und wenn der Gläubiger nach einem Widerspruch hernach nichts unternimmt (Begründung seiner Forderung, Gebühren ans Gericht zahlen) geschieht nichts.
Zitat:
(es ist richtig daß mann bei einem Mahnbescheid ja entweder zahlt oder Wiederspruch einlegen muss ,da sonst ungeprüft der Kläger vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid bei abgelaufener Frist erhält)
Ja, dann wird mit hoher Sicherheit vollstreckt.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 12:16   # 2517
nozad
Gastposter
 
Hallo an alle,

ich habe letzte Woche erstmalig ein Schreiben von RA-Kanzlei Waldorf erhalten. Darin werfen sie mir vor, auf einer Seite für Tauschbörse, ein Hörbuch angeboten zu haben (Die Hüter der Rose, Verlagsgruppe Lübbe GmbH). Das Schreiben ist k e i n Einschreibbrief! Sie verlangen von mir 250 € als Schadenersatz und 506 € RA-Kosten und natürlich die allseits bekannte UE.

Das Interesaante dabei ist, dass ich weder das Hörbuch besitze, noch kann ich für ein Angebot überhaupt verantwortlich gemacht werden. Ich benutze meine Internetverbindung allein. Hinzu kommt die Tatsache, dass laut beigefügten Ermittlungsdatensatzes meines Internetproviders der Besuch der betreffenden Seite nur 17 Sekunden gedauert haben soll (kann man so schnell ein Angebot aktivieren?)

Folgende Gedanken beschäftigen mich zurzeit:

1- warum soll ich das Schreiben beantworten? Es kann ja von jeder beliebigen
RA-Kanzlei jeden Tag solcher Unsinn kommen.
2- Bin ich zu einer Stellungnahme verpflichtet, solange es sich nicht um ein
Schreiben eines Gerichtes handelt?
3- Ist es nicht so, dass ich mit einer evtl. Antwort die unerhörte Praxis der
RA-Kanzlei Waldorf ernstnehmen würde?

Für Eure Stellungnahmen wäre ich sehr dankbar.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 13:25   # 2518
termatzor
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von nozad Beitrag anzeigen
Für Eure Stellungnahmen wäre ich sehr dankbar.
Fast alle hier sind der Meinung, dass du auf jeden Fall reagieren solltest. Die meisten hier geben eine modifizierte UE ab. Die UE die du von Waldorf bekommen hast solltest du nach der allg. Meinung hier nicht abgeben.

Viele hier bezahlen nichts. Sehr wenige bezahlen alles, ein paar machen einen Vergleich. Viele von diesen mit anwaltlicher Hilfe.

Dass die Abmahnung nicht per Einschreiben kam ist normal und hat anscheinend keine Einfluss auf irgendetwas. Wenn du hier ein paar Seiten zurückblätterst wirst du diese Diskussion ein paar mal finden.

Ansonsten gilt allgemein. Ruhig bleiben. Viel lesen, denn das beruhigt und beantwortet viele Fragen (die letzten 20 Seiten hier sollten Minimum sein). Und besonders die Links aus dem Beitrag vor deinem von princess15114 lesen.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 13:59   # 2519
nozad
Gastposter
 
danke vielmals für den ersten Beitrag!

Ich habe ja min. 60% der Beiträge hier gelesen. Mein Fall, bei dem es sich um einen haltlosen Vorwurf handelt, kommt selten vor. Zu dem habe ich keine "brauchbaren" Antworten bzw. Vorschläge finden können, die mich weiter bringen.
Es ist ja der zentrale Punkt meiner Frage, dass ich auf ein Schreiben von irgend einer RA-Kanzlei nicht antworten möchte. Kann mir einer vom Gegenteil überzeugen, dass ich also dazu vom Gesetz her verpflichtet bin. Ich habe schließlich keine gesetzwidrige Tat begangen. Ich bin lediglich auf die betreffende Seite gegangen, nichts weiter. Warum soll ich auf eine falsche Anschuldigung von Waldorf reagieren?
Wenn Waldorf glaubt, mir die vermeintliche Tat nachweisen zu können, dann müsste er erstmal vor Gericht gehen. Erst dann bin ich verpflichtet zu reagieren. Sehe ich es falsch? Ein UE (auch eine mod. UE) abzugeben, bedeutet doch, dass ich eben etwas bestimmtes nicht mehr wiederhole. Was soll ich hier nicht wiederholen, etwa die Seite zu besuchen?
  Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2009, 15:34   # 2520
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von nozad Beitrag anzeigen
danke vielmals für den ersten Beitrag!
Wenn Waldorf glaubt, mir die vermeintliche Tat nachweisen zu können, dann müsste er erstmal vor Gericht gehen. Erst dann bin ich verpflichtet zu reagieren. Sehe ich es falsch? Ein UE (auch eine mod. UE) abzugeben, bedeutet doch, dass ich eben etwas bestimmtes nicht mehr wiederhole. Was soll ich hier nicht wiederholen, etwa die Seite zu besuchen?
Ich kann Deine Gedanken nachvollziehen, es hat was von der grundsätzlichen Idee, daß derjenige, der anklagt, auch erst mal "Arbeit" zu verrichten hat und Beweise ranschleppen muss.
Aus Sicht der RAe haben sie das jedoch schon erledigt, indem Deine IP geloggt wurde....

Wichtig ist der Punkt, daß eine modUE abzugeben erst mal nur bedeutet, daß Du in Zukunft das Werk xy des RI ab nicht verbreiten wirst, ohne irgendein Schuldeingeständnis. Diese modUE ist rein in die Zukunft gerichtet.
Ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen würde mal behaupten, daß man das von jedem "verlangen" kann, von dem man "glaubt", daß er zur Verbreitung in der Lage ist. Das Abmahnen an sich ist sehr leicht.
Gefährlicher für die persönliche Situation wäre erst die Unterschrift unter die originale UE, da hier ein gewisses Schuldeingeständnis abgegeben werden würde.
Soweit meine Meinung
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:06 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html
Erstellt von Für Typ Datum
Nachtschwärmer Thread Dieses Thema Pingback 05.06.2010 00:55
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 31.07.2008 17:14
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum Dieses Thema Refback 31.07.2008 16:11
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:57
Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board Dieses Thema Refback 11.02.2008 01:27
Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.02.2008 19:50
Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board Dieses Thema Refback 09.12.2007 00:26
Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.11.2007 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:06 Uhr.