| | # 2503 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| Mein aktueller Status -------------------- - angebliche Urheberrechtsverletzung soll Ende 2007 gewesen sein - Abmahnung Anfang 2008 erhalten - sofort ausschließlich modUE hingeschickt, Zahlung ignoriert - Wochen / Monate später Zahlungserinnerung erhalten - seitdem Ruhe ![]() Allem Anschein nach bin ich Opfer der Deutschen Telekom geworden:"Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben" heise, 03.09.2008 heise online - 03.09.08 - Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben Vielleicht könnte bei Gelegenheit nochmal jemand posten, - wann solche Angelegenheiten verjähren und - bei welchen (neuen) Briefen man sofort tätig werden muss, um weiteres Unheil zu vermeiden. Ihr habt mir damals sehr geholfen! |
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| | # 2506 |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
| Hallöle neues von der Front nun wurde (obwohl ich im letzten Brief aufgefordert wurde eine andere UE abzugeben die abgegebene UE anerkannt) das Ding ist nun auf dem 3. Stapel gelandet , wieder anderer RA . wieder ausgedruckte Unterschrift... neue Frist Geld zu zahlen (gibt aber nix) der nächste Schritt wird wohl ein "Angebot" sein (vielleicht statt über 700 nur 500 ??) gibt aber nix... gar nix.... Renntiere bleiben stur schönen Sonntag mfg Peter |
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| | # 2507 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Aber bitte, zum Nachlesen § 199 BGB (1) Abs. 2 Ansonsten hast du alles richtig interpretiert! | |
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| | # 2508 |
| Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
| so heute kam bei uns auch der brief mit anerkennung modue und fristverlängerung zur zahlung. schon komisch das man den inhalt fast wortgetreu vorher kannte!!!! DANKE an das forum und alle die sich hier mit einbringen!!!! allen ein schönes wochenende!!! |
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| | # 2509 |
| Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
| Habe gestern auch eine Abmahnung bekommen. Ein Hörspiel für 756 €. Angeblich angeboen über Bittorrent. Werde mal morgen die mod. UE abschicken. Die werden so schnell kein Geld von mir sehen. "Ich sitzt in meinem Bonker....., die Amerikaner nerven, weil Sie statt Bomben ganze Bombenteppiche werfen....." :vogel: So kommen die mir von Waldorf vor, wir werfen mal und sehen, was wir treffen. Wird echt mal Zeit, daß den per Gesetz solche Machenschaften untersagt werden. |
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| | # 2512 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Du hast hier die Gefahr von "hooks", die sich in die wininnit.dll einschreiben können und die bei unerfahrenen usern das System [brwoser] total lahm legen können heraufbeschworen. Deswegen wirst Du standrechtlich abgemahnt und zu einer Woche lang Abwasch verdonnert. Und wehe das Geschirr ist nicht sauber! :devil3: PS: "Echt" sieht das so aus: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/_53.html @ princess Bitte lösch doch diese spamlinks aus dem Beitrag von 13:36
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2514 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Dann eben drei Woche lang der alten Dame in der Nachbarschaft die Einkäufe besorgen! Ersatzweise kann die Strafe auch als "Nächste Woche einmal im nächsten Kindergarten als Clown auftreten" abgeleistet werden. ![]() [Ende Ironie...] PS: Achso... sorry... Princess... Bitte auch in meinem Beitrag den spamlink da löschen... Nicht das doch noch einer draufklickt und ich nächste Woche Rechner reparieren darf.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2515 | |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
| Hallo mich würde mal interessieren welche der R.A. des Hauses W. welche Briefe mit welchem Inhalt verschicken. Wenn wir eine Liste machen würden welche R.A. welche Briefe verschicken, (und meine Vermutung wer was verschickt richtig ist ,) wäre dies ein weiteres Indiz für die Massenabmahnung und sollten die dann wirklich beginnen mal jemanden zu verklagen, hätte mann damit noch bessere Karten . was meint Ihr? mfg das abgemahnte Renntierchen -----Doppelpost zusammengeführt am 27.4.2009 um 08:18:47----- Zitat:
oder kann der Kläger den dann noch zurückziehen?? (es ist richtig daß mann bei einem Mahnbescheid ja entweder zahlt oder Wiederspruch einlegen muss ,da sonst ungeprüft der Kläger vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid bei abgelaufener Frist erhält) Ich glaube nicht daß die W. das Risiko eingehen würden, daß es zum Prozess kommt. mfg abgemahntes Renntier | |
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| | # 2516 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Und wenn der Gläubiger nach einem Widerspruch hernach nichts unternimmt (Begründung seiner Forderung, Gebühren ans Gericht zahlen) geschieht nichts. Zitat:
| ||
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| | # 2517 |
| Gastposter | Hallo an alle, ich habe letzte Woche erstmalig ein Schreiben von RA-Kanzlei Waldorf erhalten. Darin werfen sie mir vor, auf einer Seite für Tauschbörse, ein Hörbuch angeboten zu haben (Die Hüter der Rose, Verlagsgruppe Lübbe GmbH). Das Schreiben ist k e i n Einschreibbrief! Sie verlangen von mir 250 als Schadenersatz und 506 RA-Kosten und natürlich die allseits bekannte UE. Das Interesaante dabei ist, dass ich weder das Hörbuch besitze, noch kann ich für ein Angebot überhaupt verantwortlich gemacht werden. Ich benutze meine Internetverbindung allein. Hinzu kommt die Tatsache, dass laut beigefügten Ermittlungsdatensatzes meines Internetproviders der Besuch der betreffenden Seite nur 17 Sekunden gedauert haben soll (kann man so schnell ein Angebot aktivieren?) Folgende Gedanken beschäftigen mich zurzeit: 1- warum soll ich das Schreiben beantworten? Es kann ja von jeder beliebigen RA-Kanzlei jeden Tag solcher Unsinn kommen. 2- Bin ich zu einer Stellungnahme verpflichtet, solange es sich nicht um ein Schreiben eines Gerichtes handelt? 3- Ist es nicht so, dass ich mit einer evtl. Antwort die unerhörte Praxis der RA-Kanzlei Waldorf ernstnehmen würde? Für Eure Stellungnahmen wäre ich sehr dankbar. |
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| | # 2518 |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Fast alle hier sind der Meinung, dass du auf jeden Fall reagieren solltest. Die meisten hier geben eine modifizierte UE ab. Die UE die du von Waldorf bekommen hast solltest du nach der allg. Meinung hier nicht abgeben. Viele hier bezahlen nichts. Sehr wenige bezahlen alles, ein paar machen einen Vergleich. Viele von diesen mit anwaltlicher Hilfe. Dass die Abmahnung nicht per Einschreiben kam ist normal und hat anscheinend keine Einfluss auf irgendetwas. Wenn du hier ein paar Seiten zurückblätterst wirst du diese Diskussion ein paar mal finden. Ansonsten gilt allgemein. Ruhig bleiben. Viel lesen, denn das beruhigt und beantwortet viele Fragen (die letzten 20 Seiten hier sollten Minimum sein). Und besonders die Links aus dem Beitrag vor deinem von princess15114 lesen. |
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| | # 2519 |
| Gastposter | danke vielmals für den ersten Beitrag! Ich habe ja min. 60% der Beiträge hier gelesen. Mein Fall, bei dem es sich um einen haltlosen Vorwurf handelt, kommt selten vor. Zu dem habe ich keine "brauchbaren" Antworten bzw. Vorschläge finden können, die mich weiter bringen. Es ist ja der zentrale Punkt meiner Frage, dass ich auf ein Schreiben von irgend einer RA-Kanzlei nicht antworten möchte. Kann mir einer vom Gegenteil überzeugen, dass ich also dazu vom Gesetz her verpflichtet bin. Ich habe schließlich keine gesetzwidrige Tat begangen. Ich bin lediglich auf die betreffende Seite gegangen, nichts weiter. Warum soll ich auf eine falsche Anschuldigung von Waldorf reagieren? Wenn Waldorf glaubt, mir die vermeintliche Tat nachweisen zu können, dann müsste er erstmal vor Gericht gehen. Erst dann bin ich verpflichtet zu reagieren. Sehe ich es falsch? Ein UE (auch eine mod. UE) abzugeben, bedeutet doch, dass ich eben etwas bestimmtes nicht mehr wiederhole. Was soll ich hier nicht wiederholen, etwa die Seite zu besuchen? |
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| | # 2520 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Aus Sicht der RAe haben sie das jedoch schon erledigt, indem Deine IP geloggt wurde.... Wichtig ist der Punkt, daß eine modUE abzugeben erst mal nur bedeutet, daß Du in Zukunft das Werk xy des RI ab nicht verbreiten wirst, ohne irgendein Schuldeingeständnis. Diese modUE ist rein in die Zukunft gerichtet. Ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen würde mal behaupten, daß man das von jedem "verlangen" kann, von dem man "glaubt", daß er zur Verbreitung in der Lage ist. Das Abmahnen an sich ist sehr leicht. Gefährlicher für die persönliche Situation wäre erst die Unterschrift unter die originale UE, da hier ein gewisses Schuldeingeständnis abgegeben werden würde. Soweit meine Meinung | |
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