Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 18.04.2009, 16:48   # 2441
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Karlos Beitrag anzeigen
ich soll nun 100€ + 506€ Anwaltskosten zahlen.

Was kann ich nun tun ?

An Ihrer Stelle würde ich gar nichts bezahlen, jedoch eine modifizierte UE abgeben. Keiner unserer Mandanten ist bislang von Waldorf verklagt worden. Alle zu verklagen wäre viel zu teuer. Wir raten dazu, nichts zu bezahlen. Verklagt werden meist die, die keinen Anwalt haben oder sich per Brief schon um Kopf und Kragen geredet haben, z. B. mein Kind war es etc. Dies sollten Sie vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 18.04.2009, 17:03   # 2442
Booste
Gastposter
 
Hallo,

auch ich habe heute so ein nettes Schreiben bekommen, bzw. meine Mutter, aber ich war der jenige der das Internet benutzt hat.
Ich soll für das bereitstellen eines Albums in edonkey 856 € zahlen, 506 € Anwaltskosten und 350 € Schadensersatz.

Hab mich jetzt seit ein paar Stunden durchs Internet zu der Sache belesen und Informationen gesammelt.

Soll ich jetzt einfach erstmal eine modUe schicken und den Rest abwarten?
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Alt 18.04.2009, 17:48   # 2443
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Es ist doch anzunehmen, dass die unverzüglich weitere Schritte einleiten und nicht erst bis zum Ende der Verjährungsfrist warten.
Warum ist das anzunehmen?
Du gehst vielleicht von einer anderen Motivation der RAe aus, Jagd auf illegale Downloader, Kampf für Gerechtigkeit etc.
Desweiteren gehst Du auch davon aus, daß alles rechtens ist, weil es sind ja RAe, die wissen, was sie tun, und das Gesetz ist auf Ihrer Seite, nicht auf Deiner.
Es könnte aber auch sein, und das ist meine eigene persönliche Spekulation, daß die Fälle nicht so klar gelagert sind, wie einem weis gemacht wird, und es als günstiger erachtet wird, die eingehenden Zahlungen zu vereinnahmen, neue Abmahnungen zu versenden und die Nichtzahler erst mal in Ruhe zu lassen, da die momentane Rechtslage keine Anklage zulässt. (Stöber mal in den älteren Beiträgen, es gibt da diverse Theorien, ich sag nur Spieltheorie ).

Soweit ich das hier überblicke, musste noch keiner etwas zahlen, der
- eine modUE abgesendet hat
- sich ruhig verhalten hat (kein Angebot auf Vergleich etc.)
- einfach wartet

Fairerweise sollte man erwähnen, daß bei keinem der hier bisher diskutierten Fälle von Nichtzahlung & modUE bisher die Verjährung eingetreten ist, es gibt also noch keine abschliessende Erfolgsmeldung.

Was Du (oder jeder andere) daraus ableitest, bleibt Dir überlassen, dies ist alles nur meine eigene Meinung und nicht als anwaltlicher Rat misszuverstehen.

Um auch Deine letzte Frage zu beantworten, ich denke, es ist 7Monate plus her, dass ich die Aktzeptanz meiner modUE von den RAe bestätigt bekommen habe, seitdem ist Ruhe, Soviel also zu Deinem unverzüglich weitere Schritte einleiten...

Sorry für langen Text,
Mitchell
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Alt 18.04.2009, 18:59   # 2444
Karlos
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
An Ihrer Stelle würde ich gar nichts bezahlen, jedoch eine modifizierte UE abgeben. Keiner unserer Mandanten ist bislang von Waldorf verklagt worden. Alle zu verklagen wäre viel zu teuer. Wir raten dazu, nichts zu bezahlen. Verklagt werden meist die, die keinen Anwalt haben oder sich per Brief schon um Kopf und Kragen geredet haben, z. B. mein Kind war es etc. Dies sollten Sie vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
Danke, für die Antwort,
wo bekomme ich die modifizierte UE her ?
Kann ich bei ihnen Rechtsbeistand suchen ?
Dann würde ich mich Montag bei ihnen telefonisch melden !

mfg
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Alt 18.04.2009, 20:35   # 2445
PapaBrown
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 5
Hier hast Du die modUE:

Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung

Viel Erfolg!!!
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Alt 18.04.2009, 21:45   # 2446
Ed Size
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Karlos Beitrag anzeigen
Hallo,

auch mich hat es heute erwischt,
habe einen langen Brief der Herren aus München bekommen,
darin steht, dass ich ein Hörbuch zum sharing über
torrent bereit gestellt habe,
(zeitliche umrechnung für 30 SEKUNDEN )
Das ganze kommt mir sehr komisch vor,
wir sind zwar eine große Familie, und haben
einige Personen die am Internet sind, allerdings haben
wir das Hörbuch original und keine von uns hat das Hörbuch
jemals runtergeladen.
ich soll nun 100€ + 506€ Anwaltskosten zahlen.

Ich hab nun gute 3 Stunden das Forum durchgeblättert, aber niemnad hat bis jetzt mit Erfolg dagegen gehandelt.

Was kann ich nun tun ?
(Nochmal kurz zur erklärung, wenn ich die datei runtergeladen hätte, dann hätte ich jetzt gezahlt, weil illgeal ist nunmal illegal, aber das habe ich NICHT)

Grüße,

//edit:
wenn jemand hier jetzt keine ausführlichen Schritte aufschreiben möchte
bin ich gern unter icq: 92493870
oder mail (XXXX007@gmx.net ) zu erreichen,
danke
Dir wird ja nicht vorgeworfen das du die Datei runtergeladen hast, sondern dsa du sie im Internet bereit gestellt hast. Dafür ist die Original Version natürlich hilfreich

Was tun? modUE an die Kollegen schicken und abwarten.
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Alt 18.04.2009, 22:09   # 2447
Durstwurst
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 4
jao da hat`s den Nächsten erwischt von den Waldorfern.

Also Frage: Wenn ihr die mod UE rausgeschickt habt, dann entweder Schadensersatz bzw gar nichts gezahlt. Wie lange haben sich die Advokaten bei euch nicht mehr gemeldet?

Nächste Frage: Dürfen die die Daten (klaro jetzt haben die sie schon mal) überhaupt verwerten? Dürften sie doch gar nicht bekommen, da keiner der unteren Fälle zutrifft...


Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen vorläufig entschieden, unter welchen Voraussetzungen wir die Daten herausgeben müssen:

1. Zur Verfolgung von Straftaten dürfen Daten nur herausgegeben werden, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt (§ 100a Absatz 2 Strafprozessordnung) und eine richterliche Verfügung vorliegt.

2. Zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit dürfen die Daten nur herausgegeben werden, wenn ihr Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist und eine richterliche Verfügung vorliegt.

3. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes, wenn die Voraussetzungen für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder ein Eingriff in Artikel 10 GG gegeben ist und eine richterliche Verfügung vorliegt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.4.2009 um 22:16:02-----

hab grad in der original UE gesehen " die in einschlägigen Internetforen FÄLSCHLICHERWEISE empfohlenen Einschränkungen zur UE (also die modUE) können die UE insgesamt unwirksam machen (vgl OLG Frankfurt, Az 6 W 120/02)

1. ich sag schon mal können und nicht müssen

2. ist aber echt erst mal auf Blödenfang ausgerichtet das Schreiben "FÄLSCHLICHERWEISE" nach dem Motto - trauen sie dem Frieden da nicht und "Gib mit all dein Gold" aller IGLO
3. diese Panikmache und das androhen von erhöhten Kosten kann einen aber echt ankotzen... nur damit der Herr Advokat seinen fetten Porsche fahren kann:evi l:
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Alt 18.04.2009, 22:42   # 2448
symbra
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1
*schüchtern aufsteh und sage "hallo, ich bin die symbra und auch ich habe heute post von den waldorfs bekommen"*

habe heut per post ein buntes paket erhalten
17 seiten :
1 hörbuch 100 euro
1 anwaltskosten 506 euro
1 ue
1 überweisungsdatenträger (sind die aber nett)
1 ermittlungsdatensatz

16.4. abgeschickt, 18.4. erhalten, 23.4. fristende abgabe, 30.4. zahlungsfrist.

jetzt habe ich noch einige fragen...der thread ist auf 123 seiten gewachsen und ich habe sie grob überflogen geb ich zu...habe mich auch in die links eingelesen...

dennoch:
warum habe ich keine post von der staatsanwaltschaft erhalten? mein verfahren wurde ja eingestellt.

ich werde es so machen
werde die modUE hinschicken und mich mit der staatsanwaltschaft und lübbe in verbindung setzen und da nachfragen, desweiteren abwarten.

ich bin hartz 4 empfängerin und muss privatinsolvenz beantragen weil meine selbstständigkeit fehlgeschlagen ist. werde diese forderung da mit angeben. bei mir is nix zu holen. mal schauen was wird.

wie viele war ich erst mal in panik, aber dank diverser foren, besonders hier werde ich ruhig bleiben und alles abwarten...

danke euch.


symbra
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Alt 19.04.2009, 08:17   # 2449
renni
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von Durstwurst Beitrag anzeigen
jao da hat`s den Nächsten erwischt von den Waldorfern.

Also Frage: Wenn ihr die mod UE rausgeschickt habt, dann entweder Schadensersatz bzw gar nichts gezahlt. Wie lange haben sich die Advokaten bei euch nicht mehr gemeldet?

Nächste Frage: Dürfen die die Daten (klaro jetzt haben die sie schon mal) überhaupt verwerten? Dürften sie doch gar nicht bekommen, da keiner der unteren Fälle zutrifft...


Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen vorläufig entschieden, unter welchen Voraussetzungen wir die Daten herausgeben müssen:

1. Zur Verfolgung von Straftaten dürfen Daten nur herausgegeben werden, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt (§ 100a Absatz 2 Strafprozessordnung) und eine richterliche Verfügung vorliegt.

2. Zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit dürfen die Daten nur herausgegeben werden, wenn ihr Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist und eine richterliche Verfügung vorliegt.

3. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes, wenn die Voraussetzungen für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder ein Eingriff in Artikel 10 GG gegeben ist und eine richterliche Verfügung vorliegt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.4.2009 um 22:16:02-----

hab grad in der original UE gesehen " die in einschlägigen Internetforen FÄLSCHLICHERWEISE empfohlenen Einschränkungen zur UE (also die modUE) können die UE insgesamt unwirksam machen (vgl OLG Frankfurt, Az 6 W 120/02)

1. ich sag schon mal können und nicht müssen

2. ist aber echt erst mal auf Blödenfang ausgerichtet das Schreiben "FÄLSCHLICHERWEISE" nach dem Motto - trauen sie dem Frieden da nicht und "Gib mit all dein Gold" aller IGLO
3. diese Panikmache und das androhen von erhöhten Kosten kann einen aber echt ankotzen... nur damit der Herr Advokat seinen fetten Porsche fahren kann:evi l:


Hallo

wer den "Schadensersatz " zahlt muss sich darüber klar sein , dass er damit praktisch schon eine Art Schuldeingeständniss geleistet hat.

Hier wird mit der Angst der Menschen ,und der Unwissenheit vieler ,
auch RA ,die im Medienrecht nicht fit sind, gepokert und
viel Geld gewonnen.

Fakt ist, dass es strittig ist ob die Daten , mit denen die Adresse zur IP
erlangt wurden rechtens war ,und somit verwertbar,
Fakt ist , dass die Beweisführung ob der gelockte Hash eindeutig ist und
als Beweiss durchgeht nicht eindeutig ist ,hier streiten auch die Experten.
Fakt ist , die Gerichte würden .bei der Flut an Prozessen kolabieren,
Fakt ist , hier wird "Geld gedruckt" und zwar so effizient und einfach wie möglich,
Fakt ist ,ich hab noch kein Prozess Aktenzeichen gesehen ,finden können,
wo einer ,der die mod UE abgab , verklagt wurde
Fakt ist ,dass die nicht mal richtig lesen können,
(meine anwaltlich mehrfach geprüfte mod UE wurde zurückgewiesen mit
einer Anmerkung es müsse ...... drin stehen , aber GENAU DIES stand so drin),
Fakt ist ,dass bei einer Bearbeitung einer normalen Rechtsache es äusserst unüblich ist,
dass die Anwälte beim 2. Brief das schon an einen Kollegen weitergeben ,
und dann an einen der noch nicht mal namentlich im Kopf erwähnt wird,
Fakt ist ,dass das Risiko ein für die RA nicht erfolgreicher Prozess ,
der dann logischerweise FETT in der Presse ,und im Internet steht
die Zahlungswilligkeit anderer stark beeinträchtigt
(kontraproduktiv)



Fakt ist ,
wenn die Ausführung der Seiten genug einschüchtert sind Sie häufig erfolgreich. das Plebs ist dumm,davon leben die mit den neuen Porsche

in diesem Sinne
Fakt ist
Ich zahl nix..
mfg
abgemahntes Renntier
(Renntiere sind stur)

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Alt 19.04.2009, 12:59   # 2450
Honk209
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 4
Wenn ich so lese was Ihr alle so zahlen sollt, frage ich mich immer mehr warum gerade ich 1200€ zahlen soll?
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Alt 19.04.2009, 13:51   # 2451
Durstwurst
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von renni Beitrag anzeigen
Wie ist das zu verstehen?
bezüglich Volumen der beschuldigten Rechtsverletzung
Nun Person 1 hat z.b.
5 unerlaubte Titel auf seiner liste
Person 2 hat nur 1 Titel
Person 3 hat mehrmals ein oder mehrere Titel....

das dürfte der Unterschied sein.

mfg

das abgemahnte Renntier[/QUOTE]

Hab noch ne Anmerkung bezüglich "Person 3 hat mehrmals ein oder mehrere Titel...."
Nun ist ja durchaus denkbar, dass die Wald... die Person min. 2x mitloggen und dann die Daten eines Titel 2x haben- zu unterschiedlichen Tagen. Vielleicht sogar so lange warten bis sie ein bischen Futter von jedem haben, dann schreiben sie erst an und wollen die originale UE. wenn die dann nicht mod. retoure kommt, sondern eben im Original, fassen sie gleich nach. Ist ja durchaus üblich, dass Person xy mehrere Tage braucht, um den Titel zu laden. Das ist zwar nur spekulativ aber wenn sich schon mal jemand bei mir bedient hat, ohne dass ich das mitbekam, woher weiß ich denn, dass er das nicht ein paar Tage später wieder getan hat? Ich als Anschlussinhaber sitze so also schön in der Sch. Weiß ich ob sich nicht einer bei mir im Wireless bedient hat?

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.4.2009 um 14:02:08-----

Wie ist gegenwärtig eigentlich die tendenz der waldtierchenen; wenn sie die mod-ue erhalten und welche schickt ihr weg?

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.4.2009 um 14:36:16-----

JE MEHR ICH HIER LESE; UMSO MEHR GEHT EINEM DURCH DEN KOPF:

gibt es hier einen, der erst nach der Abgabe der OriginalUE das Forum und damit den Rat gefunden hat? Ich meine, wurden die dann später ein zweites mal belangt?

Ist schon schwierig, weil diese Leute leider Gottes nicht zu uns finden und den Mantelträgern das Wochenende auf Hawai bezahlen. Würde mich mal interressieren, ob sie solche Leute dann eiskalt abzocken obwohl hier drin steht: "sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft in vollem Umfang erledigt".

Hat man nun aber noch welche im Keller (von denen man nix weiß), die zeitmäßig vor dem datum der UE liegen, die sie zurückhalten, halten sie dann noch mal die Hand auf?
1. wenns der selbe titel/Album ist
2. wenns ein anderer titel/album ist?

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.4.2009 um 14:39:02-----

Kotzt mich das an,
draußen das geilste Wetter,

der Advokat sitzt in München im Caffee oder führt die Blondine im Cabrio aus (mit dem Geld der gutgläubigen Lämmer und hoffentlich nicht bald meinem)

und man muss sich mit dem Lesen hier beschäftigen und weiß noch nicht mal wie es dazu kam...
  Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 15:19   # 2452
Durstwurst
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 4
Man man ist das viel Stoff im Netz:

Hab nebenbei noch hier gelesen:

Logistep und Konsorten - Seite 355 - gulli:board

Da steht wies dann weiter geht nach dem Versand der mod UE. Wie is das bei unseren W..dorfern? Gehts dann auch über Widersprüche und Inkassoforderungen? Habt ihr hier mal son link zum klassischem Waldorffall?

Und wie ist das mit den GerichtterminKallender beim Abmahnverein gemeint? Klagen die Honkis jetzt doch?

Bitte nicht die anderen Fragen vergessen, habe echt die geile Sonne für das Lesen hier verwendet... und danke für eure Arbeit hier im Forum - bin schon bischen ruhiger. oder doch nicht
  Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 17:18   # 2453
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Durstwurst Beitrag anzeigen

Und wie ist das mit den GerichtterminKallender beim Abmahnverein gemeint? Klagen die Honkis jetzt doch?
Ich hab mir den Kalender mal von Nov. 08 bis Juli 09 durchgesehen - nicht ein einziger Termin eingetragen - wie soll ich das interpretieren?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 17:37   # 2454
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Ich hab mir den Kalender mal von Nov. 08 bis Juli 09 durchgesehen - nicht ein einziger Termin eingetragen - wie soll ich das interpretieren?
Das alte/ehemalige Termine herausfallen dürfte verständlich sein.
Den letzten Gerichtsbericht zu einem eingetragenen Termin (02.04.2009) gibt es hier.
Und für den davor vom 24.03.2009 hier!

Ergo, wenn nichts ist, kann auch nichts eingetragen sein.
Allerdings kann jeder, der sich dafür interessiert, mal bei seinem nahegelegenem LG in den Aushängen informieren, ob in dieser Richtung was läuft. Nach entsprechender Prüfung wird dann der Termin auch eingetragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 18:59   # 2455
Durstwurst
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 4
danke princess für die links

der letze scheint nicht zu gehen (zuerst lesen)

EDIT BY PRINCESS
Dafür bitte Port 81 für HTTP deiner Firewall freigeben - Der Server zieht aber bald um, dann ist das geklärt!


was meinst du, ist deiner Meinung nach die beste Variante.
Bei mir 1x 100 + 506 für Anwalt für ein Buch
mit Sicherheit noch nen zweiter Log paar Tage später für das selbe Buch (gehe ich einfach von aus)

hab den ersten Brief bekommen, das Standartpaket und noch nix verschickt, Frist läuft noch

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.4.2009 um 19:20:27-----

"Da steht wies dann weiter geht nach dem Versand der mod UE. Wie is das bei unseren W..dorfern? Gehts dann auch über Widersprüche und Inkassoforderungen?

Habt ihr hier mal son link zum klassischem Waldorffall?"

habt ihr darauf bitte mal ne Antwort...sprich wie sich die wal...so verhalten nach absenden der modUE
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 00:46   # 2456
DeXter2k3
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 1
Bin seit Freitag auch im Club

Provider: Freenet
Abgemahnt am: 15.04.2009
von: Waldorf Rechtsanwälte
für: Feuchtgebiete, Charlotte Roche(Hörbuch)
angeblich im Netz am: 19.03.2009
Namensermittlung über: zuständige Landgericht(keine weiteren Angaben dazu)
Rechteinhaber: Verlagsgruppe Random House GmbH
p2p-Netzwerk: Torrent
Gegenstandswert:???
Abgeltungsbetrag:250€
RA-Kosten;506€
Gesamtkosten: 756€
Status: Werde ModUE per einschreiben senden und vorab Fax und NICHT Zahlen


Mal schauen wie sich das fortführen wird
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 11:12   # 2457
Karlos
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 5
hallo,
ich wollte nochmal fragen,
reicht eine modue eigl aus, oder soll man sich auf jedenfall
zusätzlich einen anwalt zu rate ziehen ?
Wie geht es dann weiter wenn ich die Mod Ue verschickt habe,
(geht auch faxen) =?

mfg
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 11:13   # 2458
hiti
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 1
Hallo,

ich wurde auch von Waldorf abgemahnt und habe leider einen Fehler gemacht. Ich habe die mitgeschickte UE unterschrieben und weggefaxt. Wenn ich nun die modUE per Einschreiben nachschicke ist das Fax dann ungültig ?

Vielen Dank für eine Antwort
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 13:12   # 2459
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Karlos Beitrag anzeigen
oder soll man sich auf jedenfall
zusätzlich einen anwalt zu rate ziehen ?
Das ist Geld- und Geschmacksfrage und hängt natürlich auch davon ab, ob der Betroffene den Sachverhalt allein durchschauen kann. Das bezweifle ich oft.

Dein eigener Anwalt kostet Dich die Anwaltsgebühr, die ist auf jeden fall von Dir zu zahlen. Dafür wird die angelegenheit professionell behandelt. Es ist auch nicht teurer, sofort einen Anwalt zu beauftragen und nicht erst bis zu eine Klage zu warten, im Gegenteil.

Dein Anwalt vermeidet im Vorfeld Fehler, die Dir selbst möglicher Weise unterlaufen. Es ist auch kaum ein Anwalt bereit, für die bei dem Streitwert von dann im Raum stehenden Anwaltskosten des Gegners in Höhe von ca. 500,00 € einen Prozeß zu übernehmen und dafür z. B. nach München oder Fankfurt zu fahren.

Dein Anwalt würde nach der Gebührenordnung für diesen Prozeß 153,70 € erhalten. Dafür kann kein Anwalt durch die halbe Republik reisen. Das macht dann höchstens jemand, der auch vor Ort sitzt, wenn überhaupt.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 13:47   # 2460
Karlos
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Das ist Geld- und Geschmacksfrage und hängt natürlich auch davon ab, ob der Betroffene den Sachverhalt allein durchschauen kann. Das bezweifle ich oft.

Dein eigener Anwalt kostet Dich die Anwaltsgebühr, die ist auf jeden fall von Dir zu zahlen. Dafür wird die angelegenheit professionell behandelt. Es ist auch nicht teurer, sofort einen Anwalt zu beauftragen und nicht erst bis zu eine Klage zu warten, im Gegenteil.

Dein Anwalt vermeidet im Vorfeld Fehler, die Dir selbst möglicher Weise unterlaufen. Es ist auch kaum ein Anwalt bereit, für die bei dem Streitwert von dann im Raum stehenden Anwaltskosten des Gegners in Höhe von ca. 500,00 € einen Prozeß zu übernehmen und dafür z. B. nach München oder Fankfurt zu fahren.

Dein Anwalt würde nach der Gebührenordnung für diesen Prozeß 153,70 € erhalten. Dafür kann kein Anwalt durch die halbe Republik reisen. Das macht dann höchstens jemand, der auch vor Ort sitzt, wenn überhaupt.
danke für die antwort,
sie wollen also mir damit sagen, dass bei dem geringen streitwert,es gut ausssieht in sachen "verfahren eingestellt" da der streitwert so gering ist ?
dann werde ich mich nach einem anwalt umsehen.
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Alt 26.05.2012, 17:05 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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