| | # 2402 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Ich schätze aber nicht, das die Kanzlei Waldorf Spielchen spielen will. Man könnte das schon ohne Nachteile mit denen vereinbaren, das nicht der Bruder, sondern der andere Bruder die Geschichte abwickelt. Ich warne trotzdem: Artikel 33 - EBGB - Übertragung der Forderung, gesetzlicher Forderungsübergang (3) Hat ein Dritter die Verpflichtung, den Gläubiger einer Forderung zu befriedigen, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten maßgebende Recht, ob er die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner gemäß dem für deren Beziehungen maßgebenden Recht ganz oder zu einem Teil geltend zu machen berechtigt ist. Deutsch: Der Bruder Franz ist als AI per Vertrag als Störer haftbar für die Abmahnkosten. Kommt nun der Bruder Josef daher und sagt: "Ja, aber ich bin der ausschließliche Nutzer.", kann er immer noch nicht berechtigt die Störerhaftung für den Bruder Franz übernehmen. Er würde schlicht eine neue Haftungsart, möglicherweise Täterhaftung auf sich nehmen. Theoretisch könnte der Bruder Franz die Abmahnkosten tragen müssen und der Bruder Josef wäre einer Schadensersatzklage ausgesetzt. Ich denke nicht das Waldorf sowas macht, aber ich hab schon ganz andere Dinge gesehen. Sprecht das lieber nochmal in Ruhe ab.
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| | # 2404 |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Ich würde an deiner Stelle hoffen, dass dein Bruder mitspielt und auf jeden Fall nicht sagen, dass du der ausschließliche Nutzer bist. Das braucht niemand zu wissen. Und dein Bruder kann guten Gewissens die Schadenersatzforderung abwehren, weil er ja nun mit Sicherheit keine Datei zum Upload bereitgestellt hat. Er nutzt den Anschluss ja gar nicht. Und wer den Anschluss außer dir noch benutzt, kann er gar nicht wissen (zumindest nicht, wenn er inzwischen woanders wohnt). |
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| | # 2405 | |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
Normalerweise wäre ich schon längst zu RA gerannt, jedoch bin ich mittlerweile gelassener geworden und warte einfach mit euch allen ab, was noch folgen könnte. Reagieren kann man ja dann immer noch ... (und ich hoffe, dass Fred bis dahin den Betrag zusammengespart hat | |
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| | # 2407 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
3 = Das Fax [Text + Absendedaten] via email-account wird im Ausgangsordner gespeichert und ist nicht manipulierbar. Zudem verwendet der moderne Mensch die Funktion "Signatur" PS - I Ein Fax allein reicht hingegen nur unter besonderen Umständen ["Urlaub in Costa Rica"]. Es sei denn es ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben. Einfache Jpegs reichen nicht als Beweis, das Dokument ist nicht qualifiziert unterschrieben. Die Einheit "Dateiinhalt + Signatur" muß perfekt sein. Da es aber nur um das "Ausschließen einer Fristversäumung" geht und der Zeitpunkt + Dateiinhalt fest steht wird sich keiner daran stören. Der zusätzliche Vorteil? Manche Anwälte der dubiosen Art finden es klasse die erhaltenen Schreiben zu ignorieren und trotzdem eine EV zu beantragen. Der "Doppelbeweis" Einschrieben/Rückschein + Fax zwingt dieses Vorgehen in die Knie. Tipp des Tages Das Gesagte gilt auch "andersrum", auch wenn die Abmahnbranche solche Fehler weniger macht. So sind Screenshotbeweise ohne "echte" Unterschrift oder ohne qualifizierte elektronische Signatur als Beweismittel vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen! [vgl. zB LG Hamburg AZ: 308 O 76/07] Zwar sind Richter frei in der Bewertung vorgelegter Belege, aber als Beweis hat das nicht zu gelten! PS - 2 Die Diskussion über Postversendungen ["Postausgangsbuch"] usw... muß immer in die Erklärung führen, worums denn eigentlich wirklich geht. "Sekundäre Beweislast" - Ich schicke ein Fax mit qualifizierter Unterschrift. - Abmahner behauptet später, er habe es nicht bekommen Normalerweise müßte der Abmahner diese Aussage beweisen. Es reicht aber im Verfahren das ers nur behauptet! Ausnahmsweise trifft mich nun die sog. "sekundäre Darlegungslast". Ich habe diesen Versand + Inhalt eindeutig zu belegen. Kann ich dies belegen ist die Behauptung des Abmahners nur eine unbelegte Behauptung. Deswegen das ganze Theater um Fax, Einschreiben/Rückschein, berittener Bote überrreicht das Dokument, es wird an der Kirchentür am Marienplatz, München angeschlagen, ein Herold verkündet vor der Kanzlei den Inhalt, ... Frist eingehalten - Sekundäre Darlegungslast vorhanden. -----Doppelpost zusammengeführt am 16.4.2009 um 14:34:08----- Zitat:
Aber bis zur "Klageerwiderung" gehts niemanden was an, wie die Verhältnisse liegen. Schweigen ist die stärkste Waffe des Abgemahnten
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| | # 2408 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
(Hilfreich ist die Funktion besonders auch beim Fehlerbericht. So lässt es sich einfacher zuordnen, welches Schreiben nicht übertragen werden konnte.) JG59 | |
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| | # 2409 |
| Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 10
| Ich hatte auch vor kurzen eine Abmahnung bekommen; was für ein Schreck. Aber je mehr man sich die 16 Seiten durchliest, umso mehr erkennt man deren unbegründete Angstmacherei, und wird ruhiger. Ich habe ein verschlüsseltes WLAN (WPA-PSK) und habe auf meinem nur von mir genutztem Rechner kein Hörbuch; was mir vorgeworfen wird. Somit sollte ich doch aus der Störerhaftung raus sein, und das Hörbuch ist auch nicht auf dem Rechner; oder sehe ich das Falsch? Sollen Sie doch den Rechner mitnehmen, aber soweit ist es ja noch lange nicht. Und selbst dann steht mir noch das Recht zu wichtige Daten zu kopieren; so habe ich es zumindest irgendwo gelesen. Ich lasse alles über einen empfohlenen Fach-Anwalt laufen für Pauschal 215€, und habe erst einmal Ruhe. Zahlen werde ich vorerst nichts. Wenn es was neues gibt melde ich mich wieder. |
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| | # 2410 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Man überprüft dies anhand der Abmahnung. Dort steht woher der Abmahner die Adresse des AI hat. Entweder steht dort "Gerichtsbeschluß", oder "Staatsanwaltschaft". Nur wenn dort "Staatsanwaltschaft" steht wäre eine Strafanzeige erstattet worden. EineHausdurchsuchung wäre dennoch äußerst unwahrscheinlich.
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| | # 2411 |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 7
| Guten Morgen, ich war gestern in einer Notariatsangelegenheit bei meinem früheren Chef, halt auch Anwalt. Nachdem wir soweit alles erledigt hatten, erzählte ich ihm von dieser Angelegenheit. Er wurde ganz schnell hellhörig, fragte nach dem Namen der Praxis und überhaupt, was ich bisher unternommen habe. Den Satz, den er über seine "Kollegen" fallen ließ, den möchte ich jetzt nicht wirklich hier tippen, jedoch beruhigte mich das irgendwo. Ich erzählte ihm von diesem Forum, wie die Angelegenheit hier "behandelt" würde und er meinte, ich solle einfach den Mut haben, mitzuschwimmen. Sollte jedoch irgend etwas von dieser "Bande" (und das war nicht der Begriff, den er vorher nutzte) kommen, solle ich mich sofort an ihn wenden. Er sagte, die kriegen keinen cent ... Dieser Anwaltstermin hat mich noch einmal beruhigt. Mein früherer Chef ist kein Jungspundanwalt (liegt ja auch an seinem und meinem Alter LG |
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| | # 2412 |
| Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 13
| Hatte mich auch von einem Anwalt vor Ort beraten lassen. Das hat mich im ersten Moment natürlich beruhigt,aber, sollte es widererwartend doch zu einem Gerichtstermin kommen, würde ich wohl einen Fachanwalt bevorzugen. Bis dahin werde ich mich hier weiter informieren. |
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| | # 2413 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 2415 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Sicher wirst du eine vorauseilende mod. UE an den RI geschickt haben und wenn RI und Abmahner einigermaßen Kontakt pflegen, sollte auch keine Abmahnung mehr kommen. | |
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| | # 2416 |
| Gastposter | Hallo, wahrscheinlich habt ihr das jetzt schon tausendmal gelesen:... ...aber auch ich muss sagen, dass ich heute Post von Waldorf erhalten habe. Also losgegoogelt und ein wenig recherchiert, aber die Meinungen gehen da recht weit auseinander. Kann des mal jemand zusammenfassen? Ignorieren oder doch zum Anwalt? Hab da grad mit einem Dr. Wachs telefoniert, der mich vertreten würde (klar, er macht ja sein Geld damit), aber mitgeteilt, ich möchte das erst mal mit meinem Mann besprechen. Was kann denn passieren wenn ich das schreiben ignoriere? Wir hatten vor Jahren schon malPost von einer anderen Kanzlei, und da hat des mit dem Ignorieren echt gut funktioniert. Da kam nochmal das gleiche Schreiben und seither nix mehr (und des is jetz doch scho 3 Jahre her). LG aus BAYERN (deshalb auch die leichten Anflüge im Text -----Doppelpost zusammengeführt am 17.4.2009 um 12:46:48----- Sry, dazu sei noch gesagt dass ich auf diesen Dr. Wachs durch Google gestoßen bin, er wirbt damit gegen die Herren Waldorf vorzugehen, deswegen wollt ichs mal erwähnt haben, weil ich mir da ja doch etwas unsicher bin. -----Doppelpost zusammengeführt am 17.4.2009 um 12:47:58----- Und noch dazu (ich weiß ich nerv) läuft unser Anschluß auf mei Schwiegermam.... |
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| | # 2417 | |||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Also einen Beitrag über Deinem kannst Du in der Signatur von Princess eine 1a Zusammenfassung bekommen (Leitfaden für Neuabgemahnte) Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 2418 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
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| | # 2420 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Du kannst dann eigentlich gar nichts selber senden, daß sollte die S-Mama machen. Faxen sollte eigentlich von überall gehen, nur welche UE, daß müsst Ihr entscheiden ![]() Zitat:
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