Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 14.04.2009, 23:26   # 2381
ladycookie
 
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Hallo Ed Size,

danke für die Antwort. Bei der modifizierten UE, hemmt mich nur der letzte Satz

Zitat:
das PC-Game "Muster" ohne Einwilligung der Verlagsgruppe Muster öffentlich zugänglich zu

machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
eigentlich habe ich es ja nicht zugänglich gemacht. Nur 10 Minuten lang war es insofern zugänglich und ich habe es ja eigentlich (meines Ermessens nach) rausgenommen....sollte ich das anstatt dem Satz dort anmerken, dass ich diese Datei rausgenommen habe, oder wäre das ein Schuldeingeständnis?
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Alt 14.04.2009, 23:32   # 2382
Shual
 
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der sich damit auskennt, bzw. "gut" ist? Im Bonner Raum oder kann/soll man sich bei sowas an die Verbraucherzentrale wenden? Ich habe leider keine Rechtsschutz-Versicherung und bin Azubi.
1. Der Rechtsstreit wird durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung beendet. Die Abgabe zum 16.04. kann fristgerecht per Fax erfolgen!!!!!!!!!!!!!!!! Postschreiben nachschicken, per Einschreiben/Rückschein. Dringend erledigen!!!!

2. Danach verbleiben nur noch die "Geldforderungen".
2.1. Die Frage, ob die Summe bezahlt werden soll, oder nicht muß jeder selbst treffen.
2.2. Fällt die Entscheidung negativ sind Risken vorhanden:
- mögliche weitere Schreiben ["Mahnung"]
- möglicher Mahnbescheid
- mögliches Gerichtsverfahren
- Dauer der Angelegenheit [Verjährung] 3 Jahre = 31.12.2012
2.3. Es gibt keine "Statistiken" wie das Schicksal von Nichtzahlern verlaufen ist. Das heißt aber auch, keine "Tausende negative Urteile".

3. Anwalt in Bonn ist sinnlos. Das Verfahren findet in München statt.
3.1. Grundsätzlich ist die außergerichtliche Abwicklung eines Verfahrens mit Anwalt genauso teuer wie ohne Anwalt die Zahlung.
3.2. Daher empfehle ich erst wenn ein Gerichtsverfahren ansteht einen Anwalt zu beauftragen. [Man hat dann iÜ noch drei/vier Wochen Zeit zur Vorbereitung auf AG München]

Abgabe der mod UE - Zahlungsentscheid - abwarten und Tee trinken.

Selbstverständlich kann ich Dir meinen guten Münchner Anwalt empfehlen. Mit dem kannst Du Dich ja mal im Rahmen einer "Erstberatung" unterhalten. ["Kostenlos" mußt Du mitihm selbst vereinbaren.] Aus Sicherheitsgründen gibts die Adresse nur über email. Bei Interesse, bitte mich anmailen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2009 um 23:35:29-----

Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
eigentlich habe ich es ja nicht zugänglich gemacht. Nur 10 Minuten lang war es insofern zugänglich und ich habe es ja eigentlich (meines Ermessens nach) rausgenommen....sollte ich das anstatt dem Satz dort anmerken, dass ich diese Datei rausgenommen habe, oder wäre das ein Schuldeingeständnis?
Es geht dabei um die Zukunft.

Nicht um was Du vorher gemacht hast. So stehen lassen, bitte.

Grundsätzlich gilt: Keine eigenmächtigen Veränderungen an der UE, die dadurch möglicherweise ihren maximalen Schutz verliert!
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Alt 14.04.2009, 23:43   # 2383
Ed Size
 
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Hallo Ed Size,

danke für die Antwort. Bei der modifizierten UE, hemmt mich nur der letzte Satz



eigentlich habe ich es ja nicht zugänglich gemacht. Nur 10 Minuten lang war es insofern zugänglich und ich habe es ja eigentlich (meines Ermessens nach) rausgenommen....sollte ich das anstatt dem Satz dort anmerken, dass ich diese Datei rausgenommen habe, oder wäre das ein Schuldeingeständnis?
Der Satz sagt nur das du in Zukunft niemals nie diese Datei irgendwie zum upload anbieten wirst, er sagt nichts über die Vergangenheit aus.

Schreibe auf gar keinen Fall auch nur irgendetwas das vermuten lässt das du die Datei jemals in deinem Leben auch nur besessen hast. Du weisst nicht was eine Datei ist, dau weisst nicht was Bittorent ist, du weisst nicht was das Internet ist, du weisst nicht was ein Computer ist. Dein Name ist Hase.....
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Alt 14.04.2009, 23:43   # 2384
ladycookie
 
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Hallo Shual,

DANKE! Ich werde das morgen direkt hinfaxen und dann per Einschreiben schicken.
Bin ziemlich geschockt, kann es nicht fassen, dass ich für 10 Minuten nun einige hundert Euro hinblättern muss. Hoffentlich nicht, mein Azubigehalt deckt gerade mal meine fixen Kosten. Deshalb schalte ich doch erst mal nicht einen Anwalt ein. Kann man bei der Kostenverhandlung nicht irgendwie eine Erklärung abgeben, dass man einfach kein Geld hat um solche Kosten zu zahlen, oder ist das denen egal?
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Alt 14.04.2009, 23:46   # 2385
princess15114
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Bei der modifizierten UE, hemmt mich nur der letzte Satz...
...eigentlich habe ich es ja nicht zugänglich gemacht. Nur 10 Minuten lang war es insofern zugänglich und ich habe es ja eigentlich (meines Ermessens nach) rausgenommen....sollte ich das anstatt dem Satz dort anmerken, dass ich diese Datei rausgenommen habe, oder wäre das ein Schuldeingeständnis?
Die mod. UE in dieser Form ist seit Mitte 2007 ein Produkt langer Arbeit und bitterer Erfahrung derer, die - da vorher abgemahnt - noch nicht davon profitieren konnten.
Sei versichert, sie ist strafbewehrt und mehr als 2 1/2 Anwälte haben da schon darübergeschaut und nichts Verbesserungswürdiges im Sinne der Abgemahnten hinzufügen können.
Abgemahnte können sie mit ihren persönlichen Ergänzungen nur noch verschlimmbessern!

Ich möchte deinen Spezialfall mit einem Bildnis vergleichen.
Ich sagte meinem Sohn auch immer, bitte gehe nicht an den Schrank, denn da ist Papas Briefmarkensammlung mit der Blauen Mauritius drin. Er wusste also, dass er etwas tat, was ich ihm immer verboten hatte.
Als ich ihn jedoch eines Tages, als er sich unbeobachtet fühlte beim Öffnen des Schrankes, die Kassette mit dem inneliegendem Album hatte er bereits in der Hand, erwischte, hat es eine Trachtprügel gegeben, die sich gewaschen hatte.
Die Marke hat er dadurch nie zu Gesicht bekommen, trotz der Prügel.

Im Juristendeutsch heißt das: Selbst der Versuch ist strafbar.
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Alt 15.04.2009, 00:43   # 2386
Shual
 
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Hallo Shual,

DANKE! Ich werde das morgen direkt hinfaxen und dann per Einschreiben schicken.
Bin ziemlich geschockt, kann es nicht fassen, dass ich für 10 Minuten nun einige hundert Euro hinblättern muss. Hoffentlich nicht, mein Azubigehalt deckt gerade mal meine fixen Kosten. Deshalb schalte ich doch erst mal nicht einen Anwalt ein. Kann man bei der Kostenverhandlung nicht irgendwie eine Erklärung abgeben, dass man einfach kein Geld hat um solche Kosten zu zahlen, oder ist das denen egal?
Leg die modUE ruhig vorher nochmal kurz jemandem per PN!!!! vor. Also drei Leute antworten Dir qualifiziert. Such Dir eine[n] aus.

Zeit ist genug.

"Erklärung abgeben, dass man einfach kein Geld hat um solche Kosten zu zahlen," bringt gar nichts. Für den Fall der Fälle kannst Du natürlich "Prozeßkostenhilfe" beantragen.

PS: Ich beantrage die Löschung einiger Passagen bei Dir. Nicht erschrecken.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 00:47:13-----

@ princess

Sei doch so lieb und mach ...

EDIT BY PRINCESS
...gemacht!
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Alt 15.04.2009, 02:53   # 2387
ladycookie
 
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Hallo Shual,

ich habe nun die modUE genauso übernommen wie sie im Forum steht, natürlich bei Aktenzeichen etc. an meine Daten angepasst. Bei der von Waldorf vorgegebenen UE ist mir ganz unten folgender Satz aufgefallen

Zitat:
In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02).
Muss ich nun davon ausgehen, dass die das von vornherein nicht akzeptieren werden? Ich werde es zwar trotzdem rausschicken, aber es heisst ja, dass die meine modUE ablehnen können...

Danke, dass die spezifischen Angaben gelöscht wurden, von mir aus, könnt ihr gerne weitere Angaben diesbezüglich löschen, habe angst, dass die auch hier rumgeistern können.....*panik*

Meine modUE habe ich bei einer Freundin geschrieben, da sie einen Drucker hat. Aber es ist wirklich der gleiche Text, ich habe nur das Format leicht verändert, weil die Word-Datei, die du verlinkt hattest, sah eher nach Geschäftsbrief (mit "Unser Zeichen", etc.) aus. Als Privatperson schien mir das nicht angebracht. Sonst, nochmals, habe ich inhaltlich nichts verändert, außer die Angaben zum Fall, Firma etc.

LG
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Alt 15.04.2009, 06:35   # 2388
Shual
 
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Muss ich nun davon ausgehen, dass die das von vornherein nicht akzeptieren werden? Ich werde es zwar trotzdem rausschicken, aber es heisst ja, dass die meine modUE ablehnen können...
Früher lautete der Satz bei Waldorf: "In Internetforen fälschlicherweise empfolene Einschränkungen der Unterlassungserklärung, etwa auf „schuldhafte Zuwiderhandlungen im sinne des § 890ZPO“, machen die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02)."

Früher gabs andere modUEs. Das /02 im AZ des Urteils bedeutet ... 2002.

Für uns/die modUE von Dir schlicht und einfach bedeutungslos.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 06:36:51-----

Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Als Privatperson schien mir das nicht angebracht.
Vollkommen in Ordnung.
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Alt 15.04.2009, 08:34   # 2389
MirrorBlade
 
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Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02).
Nur so zur Erbauung - ein Bekannter hat mal das obige Aktenzeichen nachgeschlagen, und es bezog sich auf einen Fall, in dem ein Werbender ob bestimmter Aussagen in seiner Werbung abgemahnt wurde. Der gab daraufhin dann eine UE ab, die dem Abmahner nicht passte, woraus dann obiges Urteil resultierte.

Also, jup - natürlich kann eine UE ungültig werden, aber das Urteil hat mit Filesharing nix zu tun und zeigt halt nur allgemein, dass so was passieren kann
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Alt 15.04.2009, 13:38   # 2390
Shual
 
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Zitat:
Zitat von MirrorBlade Beitrag anzeigen
Also, jup - natürlich kann eine UE ungültig werden, aber das Urteil hat mit Filesharing nix zu tun und zeigt halt nur allgemein, dass so was passieren kann
Das ist nicht richtig dargestellt.

Das Urteil beschäftigt sich in diesem speziellen Punkt mit der "Wiederholungsgefahr bei Unterlassungserklärung nach Maßgabe des § 890 ZPO". Also allgemein mit dem Thema "Unterlassungserklärung" und "Einschränkungen".

2006 kam die Mode auf bei Filesharing-Abmahnungen in die Unterlassungserklärungen die "Einschränkung" -"nur bei schuldhafter Zuwiederhandlung"- einzubauen. Man übernimmt also die Haftung nur für eigene Handlungen und nicht die Haftung im Rahmen der "Störerhaftung", zB für die Kinder. Findet sich noch bis Ende 2007 auch hier.

Damit kommt man vor Gericht nicht durch. Es existieren mittlerweile Dutzende Urteile: "Die Schuldner haften für das Tun oder Unterlassen Dritter, soweit hierfür ein eigenes Verhalten ursächlich ist." = Störerhaftung. Ich kann also nicht glaubhaft eine Widerholungsgefahr ausschließen, wenn ich die einheitliche Rechtsprechung zur Störerhaftung ignoriere.

Aaaaaaaaaaaaaaaber!
Der Fall ist noch nie dagewesen... Wenn jemand nach Abgabe der UE nochmal erwischt wird kann die [hier] Waldorf-Kanzlei zB vor ein LG und dort die Vollstreckung der Vertragsstrafe '10 000€' nach §890 ZPO beantragen. Man kann als Betroffener hernach gegen den Beschluss Widerspruch erheben und im Einzelfall genau auf den Punkt der "schuldhaften Zuwiderhandlung" abzielen. Dabei hat man gar nicht malso schlechte Karten, wenn man einen guten Anwalt hat und "Beweise", das man nicht mal nach der Störerhaftung haftbar ist.

Oder auf Deutsch: "Was früher vorher ausgeschlossen wurde, jetzt aber nicht mehr, wird im Fall der Fälle danach trotzdem gemacht."
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Alt 15.04.2009, 16:08   # 2391
brutus43
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
Hallo zusammen,
ich habe auch eine Abmahnung von Waldorf bekommen.
Leider ich war im Urlaub und jetzt is die Frist überschritten!
Soll ich trotzdem ein modUE schicken?
Die Abmahnung war eine ganz normal Brief ohne Empfangsbestätigung. Niemand kann bestätigen dass ich diese Briefe bekommen hat, oder?
Danke im Voraus
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Alt 15.04.2009, 16:38   # 2392
ladycookie
 
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Ich wollte mich nochmal bedanken bei allen für die hilfreichen Tipps. Ich habe die modUE vorab per Fax geschickt und anschließend - wie von euch angeraten - per Einschreiben mit Rückschein. Habe schon große Bammel. Muss ich sobald die eine negative Reaktion zeigen zum Anwalt? Da geht wahrscheinlich kein Weg daran vorbei, oder?
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Alt 15.04.2009, 16:39   # 2393
termatzor
 
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Zitat:
Zitat von brutus43 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich habe auch eine Abmahnung von Waldorf bekommen.
Leider ich war im Urlaub und jetzt is die Frist überschritten!
Soll ich trotzdem ein modUE schicken?
Die Abmahnung war eine ganz normal Brief ohne Empfangsbestätigung. Niemand kann bestätigen dass ich diese Briefe bekommen hat, oder?
Danke im Voraus
Die modUE (aber nicht nicht die UE von Waldorf) solltest du möglichst bald an Waldorf vorab faxen und dann per Post nach München schicken. Eine kurze Überschreitung der Frist sollte kein Problem sein. Wichtig ist, dass du jetzt zügig faxt.

Dass die Abmahnungen mit normaler Post kommen und nicht per Einschreiben ist normal und hilft dir leider nicht. Waldorf kann mit Hilfe ihres Postausgangsbuches glaubhaft machen, dass sie die Abmahnung verschickt haben. Das reicht im Zweifelsfall als "Beweis" aus, dass du das auch bekommen hast.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 16:49:27-----

Zitat:
Zitat von ladycookie Beitrag anzeigen
Ich wollte mich nochmal bedanken bei allen für die hilfreichen Tipps. Ich habe die modUE vorab per Fax geschickt und anschließend - wie von euch angeraten - per Einschreiben mit Rückschein. Habe schon große Bammel. Muss ich sobald die eine negative Reaktion zeigen zum Anwalt? Da geht wahrscheinlich kein Weg daran vorbei, oder?
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass deine modUE akzeptiert wird und du einen zweiten Brief bekommst, in dem du nochmal zur Zahlung aufgefordert wirst. In diesem Brief steht dann am Ende der Satz:
"Sollte innerhalb der Frist keine Zahlung erfolgen, empfehlen wir unserer Mandantschaft die unmittelbare gerichtliche Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche."
Auch wegen dieses Satzes musst du dir keine akuten Sorgen machen. Bisher ist nach Abgabe der modUE hier aus dem Forum noch keinmal versucht worden die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen. (zumindest ist kein Fall bekannt)

Einen Rechtsanwalt braucht du also vermutlich erstmal nicht. Falls irgendwann doch mal geklagt wird, und du dann einen Rechtsanwalt gebrauchen könntest, ist das wahrscheinlich vorher schon mal jemand anderem hier passiert. Wenn du also die nächsten 3 Jahre (bis die Verjährung rum ist) regelmäßig hier mitliest, erfährst du bestimmt schon bevor du selber betroffen bist, dass sich was anbahnt...
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Alt 15.04.2009, 18:03   # 2394
brutus43
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
Danke termatzor.
Ich habe gerade die modUE per Fax geschickt und Morgen geht per Post nach München.

Kann man an unser Internet Provider eine nette Brief schreiben wie z.B. Schreiben an den ISP (http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...hp?f=19&t=32)?
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Alt 15.04.2009, 19:06   # 2395
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von brutus43 Beitrag anzeigen
Kann man an unser Internet Provider eine nette Brief schreiben wie z.B. Schreiben an den ISP.
Deine personenbezogenen Daten wurden aufgrund eines Gerichtsbeschlusses von der Telekom an RA Waldorf "geliefert".

Deswegen müßtes Du Sie anschreiben und fragen, weshalb die Telekom keine Beschwerde gegen den Beschluss erhoben hat.

Dazu bräuchtest Du aber einen triftigen Grund dieses verlangen zu können. Fällt Dir da etwas ein?
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Alt 15.04.2009, 19:43   # 2396
brutus43
 
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Nein
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Alt 15.04.2009, 20:37   # 2397
Ed Size
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von termatzor Beitrag anzeigen
Die modUE (aber nicht nicht die UE von Waldorf) solltest du möglichst bald an Waldorf vorab faxen und dann per Post nach München schicken. Eine kurze Überschreitung der Frist sollte kein Problem sein. Wichtig ist, dass du jetzt zügig faxt.
Muss man das vorab faxen ? Ich habe gar kein Fax und habe die modUE nur per Einschreiben verschickt - ich hoffe mal das reicht.
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Alt 15.04.2009, 20:43   # 2398
el tedesco
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 114
Zitat:
ich hoffe mal das reicht.
Na sicher! Ich kann auch nicht nachvollziehen, daß hier immer direkt in Panik verfallen wird! Naja, der Abmahnwahn ist halt das "Spiel mit der Angst" - das scheint auf viele abzufärben!

Gruß, Baxter
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Alt 15.04.2009, 21:54   # 2399
Jenlowang
 
Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 18
@ el Tedesco

liegt wohl daran, dass man nicht jeden Tag abgemahnt wird
Bei rot über die ampel gehen oder mit 5km/h mehr geblitzt werden das ist "Alltag" ne Abmahnung mit den "netten" Schreiben da geht eben die Pumpe. Und je nachdem wie firm man mit internet recht oder sowas ist ....

Meine Frau war auch panisch als sie die Abmahnung gelesen hat.
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Alt 16.04.2009, 00:09   # 2400
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Ed Size Beitrag anzeigen
Muss man das vorab faxen ? Ich habe gar kein Fax und habe die modUE nur per Einschreiben verschickt - ich hoffe mal das reicht.
Natürlich hast Du Fax. Du bist Kunde der Telekom, schätze ich? Über den email-account dort kann man Faxe verschicken.

Faxversand ist bei Terminschwierigkeiten, aber auch als doppelter Schutz gedacht. Du kannst nämlich mit Einschreiben/Rückschein zwar beweisen, das Du "etwas" an jemanden verschickt hast... aber was nicht.

Nun, bei RA Waldorf ist da nichts zu erwarten, die sind sicher in solchen Dingen solide. Es gibt aber auch andere Genossen.
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Alt 26.05.2012, 17:05 # --
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