| | # 2382 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
2. Danach verbleiben nur noch die "Geldforderungen". 2.1. Die Frage, ob die Summe bezahlt werden soll, oder nicht muß jeder selbst treffen. 2.2. Fällt die Entscheidung negativ sind Risken vorhanden: - mögliche weitere Schreiben ["Mahnung"] - möglicher Mahnbescheid - mögliches Gerichtsverfahren - Dauer der Angelegenheit [Verjährung] 3 Jahre = 31.12.2012 2.3. Es gibt keine "Statistiken" wie das Schicksal von Nichtzahlern verlaufen ist. Das heißt aber auch, keine "Tausende negative Urteile". 3. Anwalt in Bonn ist sinnlos. Das Verfahren findet in München statt. 3.1. Grundsätzlich ist die außergerichtliche Abwicklung eines Verfahrens mit Anwalt genauso teuer wie ohne Anwalt die Zahlung. 3.2. Daher empfehle ich erst wenn ein Gerichtsverfahren ansteht einen Anwalt zu beauftragen. [Man hat dann iÜ noch drei/vier Wochen Zeit zur Vorbereitung auf AG München] Abgabe der mod UE - Zahlungsentscheid - abwarten und Tee trinken. Selbstverständlich kann ich Dir meinen guten Münchner Anwalt empfehlen. Mit dem kannst Du Dich ja mal im Rahmen einer "Erstberatung" unterhalten. ["Kostenlos" mußt Du mitihm selbst vereinbaren.] Aus Sicherheitsgründen gibts die Adresse nur über email. Bei Interesse, bitte mich anmailen. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2009 um 23:35:29----- Zitat:
Nicht um was Du vorher gemacht hast. So stehen lassen, bitte. Grundsätzlich gilt: Keine eigenmächtigen Veränderungen an der UE, die dadurch möglicherweise ihren maximalen Schutz verliert!
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| | # 2383 | |
| Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
| Zitat:
Schreibe auf gar keinen Fall auch nur irgendetwas das vermuten lässt das du die Datei jemals in deinem Leben auch nur besessen hast. Du weisst nicht was eine Datei ist, dau weisst nicht was Bittorent ist, du weisst nicht was das Internet ist, du weisst nicht was ein Computer ist. Dein Name ist Hase..... | |
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| | # 2384 |
| Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 5
| Hallo Shual, DANKE! Ich werde das morgen direkt hinfaxen und dann per Einschreiben schicken. Bin ziemlich geschockt, kann es nicht fassen, dass ich für 10 Minuten nun einige hundert Euro hinblättern muss. Hoffentlich nicht, mein Azubigehalt deckt gerade mal meine fixen Kosten. Deshalb schalte ich doch erst mal nicht einen Anwalt ein. Kann man bei der Kostenverhandlung nicht irgendwie eine Erklärung abgeben, dass man einfach kein Geld hat um solche Kosten zu zahlen, oder ist das denen egal? |
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| | # 2385 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Sei versichert, sie ist strafbewehrt und mehr als 2 1/2 Anwälte haben da schon darübergeschaut und nichts Verbesserungswürdiges im Sinne der Abgemahnten hinzufügen können. Abgemahnte können sie mit ihren persönlichen Ergänzungen nur noch verschlimmbessern! Ich möchte deinen Spezialfall mit einem Bildnis vergleichen. Ich sagte meinem Sohn auch immer, bitte gehe nicht an den Schrank, denn da ist Papas Briefmarkensammlung mit der Blauen Mauritius drin. Er wusste also, dass er etwas tat, was ich ihm immer verboten hatte. Als ich ihn jedoch eines Tages, als er sich unbeobachtet fühlte beim Öffnen des Schrankes, die Kassette mit dem inneliegendem Album hatte er bereits in der Hand, erwischte, hat es eine Trachtprügel gegeben, die sich gewaschen hatte. Die Marke hat er dadurch nie zu Gesicht bekommen, trotz der Prügel. Im Juristendeutsch heißt das: Selbst der Versuch ist strafbar. | |
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| | # 2386 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Zeit ist genug. "Erklärung abgeben, dass man einfach kein Geld hat um solche Kosten zu zahlen," bringt gar nichts. Für den Fall der Fälle kannst Du natürlich "Prozeßkostenhilfe" beantragen. PS: Ich beantrage die Löschung einiger Passagen bei Dir. Nicht erschrecken. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 00:47:13----- @ princess Sei doch so lieb und mach ... EDIT BY PRINCESS ...gemacht!
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| | # 2387 | |
| Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 5
| Hallo Shual, ich habe nun die modUE genauso übernommen wie sie im Forum steht, natürlich bei Aktenzeichen etc. an meine Daten angepasst. Bei der von Waldorf vorgegebenen UE ist mir ganz unten folgender Satz aufgefallen Zitat:
Danke, dass die spezifischen Angaben gelöscht wurden, von mir aus, könnt ihr gerne weitere Angaben diesbezüglich löschen, habe angst, dass die auch hier rumgeistern können.....*panik* Meine modUE habe ich bei einer Freundin geschrieben, da sie einen Drucker hat. Aber es ist wirklich der gleiche Text, ich habe nur das Format leicht verändert, weil die Word-Datei, die du verlinkt hattest, sah eher nach Geschäftsbrief (mit "Unser Zeichen", etc.) aus. Als Privatperson schien mir das nicht angebracht. Sonst, nochmals, habe ich inhaltlich nichts verändert, außer die Angaben zum Fall, Firma etc. LG | |
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| | # 2388 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Früher gabs andere modUEs. Das /02 im AZ des Urteils bedeutet ... 2002. Für uns/die modUE von Dir schlicht und einfach bedeutungslos. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 06:36:51----- Vollkommen in Ordnung.
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| | # 2389 | |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 61
| Zitat:
Also, jup - natürlich kann eine UE ungültig werden, aber das Urteil hat mit Filesharing nix zu tun und zeigt halt nur allgemein, dass so was passieren kann | |
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| | # 2390 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Das Urteil beschäftigt sich in diesem speziellen Punkt mit der "Wiederholungsgefahr bei Unterlassungserklärung nach Maßgabe des § 890 ZPO". Also allgemein mit dem Thema "Unterlassungserklärung" und "Einschränkungen". 2006 kam die Mode auf bei Filesharing-Abmahnungen in die Unterlassungserklärungen die "Einschränkung" -"nur bei schuldhafter Zuwiederhandlung"- einzubauen. Man übernimmt also die Haftung nur für eigene Handlungen und nicht die Haftung im Rahmen der "Störerhaftung", zB für die Kinder. Findet sich noch bis Ende 2007 auch hier. Damit kommt man vor Gericht nicht durch. Es existieren mittlerweile Dutzende Urteile: "Die Schuldner haften für das Tun oder Unterlassen Dritter, soweit hierfür ein eigenes Verhalten ursächlich ist." = Störerhaftung. Ich kann also nicht glaubhaft eine Widerholungsgefahr ausschließen, wenn ich die einheitliche Rechtsprechung zur Störerhaftung ignoriere. Aaaaaaaaaaaaaaaber! Der Fall ist noch nie dagewesen... Wenn jemand nach Abgabe der UE nochmal erwischt wird kann die [hier] Waldorf-Kanzlei zB vor ein LG und dort die Vollstreckung der Vertragsstrafe '10 000' nach §890 ZPO beantragen. Man kann als Betroffener hernach gegen den Beschluss Widerspruch erheben und im Einzelfall genau auf den Punkt der "schuldhaften Zuwiderhandlung" abzielen. Dabei hat man gar nicht malso schlechte Karten, wenn man einen guten Anwalt hat und "Beweise", das man nicht mal nach der Störerhaftung haftbar ist. Oder auf Deutsch: "Was früher vorher ausgeschlossen wurde, jetzt aber nicht mehr, wird im Fall der Fälle danach trotzdem gemacht."
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| | # 2391 |
| Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, ich habe auch eine Abmahnung von Waldorf bekommen. Leider ich war im Urlaub und jetzt is die Frist überschritten! Soll ich trotzdem ein modUE schicken? Die Abmahnung war eine ganz normal Brief ohne Empfangsbestätigung. Niemand kann bestätigen dass ich diese Briefe bekommen hat, oder? Danke im Voraus |
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| | # 2392 |
| Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 5
| Ich wollte mich nochmal bedanken bei allen für die hilfreichen Tipps. Ich habe die modUE vorab per Fax geschickt und anschließend - wie von euch angeraten - per Einschreiben mit Rückschein. Habe schon große Bammel. Muss ich sobald die eine negative Reaktion zeigen zum Anwalt? Da geht wahrscheinlich kein Weg daran vorbei, oder? |
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| | # 2393 | ||
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
Dass die Abmahnungen mit normaler Post kommen und nicht per Einschreiben ist normal und hilft dir leider nicht. Waldorf kann mit Hilfe ihres Postausgangsbuches glaubhaft machen, dass sie die Abmahnung verschickt haben. Das reicht im Zweifelsfall als "Beweis" aus, dass du das auch bekommen hast. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2009 um 16:49:27----- Zitat:
"Sollte innerhalb der Frist keine Zahlung erfolgen, empfehlen wir unserer Mandantschaft die unmittelbare gerichtliche Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche." Auch wegen dieses Satzes musst du dir keine akuten Sorgen machen. Bisher ist nach Abgabe der modUE hier aus dem Forum noch keinmal versucht worden die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen. (zumindest ist kein Fall bekannt) Einen Rechtsanwalt braucht du also vermutlich erstmal nicht. Falls irgendwann doch mal geklagt wird, und du dann einen Rechtsanwalt gebrauchen könntest, ist das wahrscheinlich vorher schon mal jemand anderem hier passiert. Wenn du also die nächsten 3 Jahre (bis die Verjährung rum ist) regelmäßig hier mitliest, erfährst du bestimmt schon bevor du selber betroffen bist, dass sich was anbahnt... | ||
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| | # 2394 |
| Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
| Danke termatzor. Ich habe gerade die modUE per Fax geschickt und Morgen geht per Post nach München. Kann man an unser Internet Provider eine nette Brief schreiben wie z.B. Schreiben an den ISP (http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...hp?f=19&t=32)? |
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| | # 2395 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Deswegen müßtes Du Sie anschreiben und fragen, weshalb die Telekom keine Beschwerde gegen den Beschluss erhoben hat. Dazu bräuchtest Du aber einen triftigen Grund dieses verlangen zu können. Fällt Dir da etwas ein?
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| | # 2397 | |
| Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
| Zitat:
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| | # 2398 | |
| Gesperrt Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 114
| Zitat:
Gruß, Baxter | |
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| | # 2399 |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 18
| @ el Tedesco liegt wohl daran, dass man nicht jeden Tag abgemahnt wird Bei rot über die ampel gehen oder mit 5km/h mehr geblitzt werden das ist "Alltag" ne Abmahnung mit den "netten" Schreiben da geht eben die Pumpe. Und je nachdem wie firm man mit internet recht oder sowas ist .... Meine Frau war auch panisch als sie die Abmahnung gelesen hat. |
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| | # 2400 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Faxversand ist bei Terminschwierigkeiten, aber auch als doppelter Schutz gedacht. Du kannst nämlich mit Einschreiben/Rückschein zwar beweisen, das Du "etwas" an jemanden verschickt hast... aber was nicht. Nun, bei RA Waldorf ist da nichts zu erwarten, die sind sicher in solchen Dingen solide. Es gibt aber auch andere Genossen.
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