| | # 223 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
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Vor allem möchte ich mich bei allen Waldorf-Opfern für die vielen Tipps bedanken. Heute kam auch bei mir eine Abmahnung von Waldorf an: 100 + 506 für drei Hörbücher. | |
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| | # 224 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
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| | # 226 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Hallo Leidensgenossen, leider habe ich das Forum erst jetzt entdeckt. War bisher nur aufdem Gulli Forum tätig. Auch ich bin ein Opfer der Firma Waldorf. Nach einigen Rechernschen und vielen Aussagen von Juristischen Personen habe ich Dinge vernommen von "Oh Gott zahl bloss" bis hin zu "Pff totale Banausen". Sicher hat Waldorf damals in !!erster Instanz!! erfolgreich gegen Heise.de gaklagt aber davon soll man sich nicht ins Boxhorn jagen lassen. Die Situation hat zwar was mit Urheberreht zu tun aber es ging sich nur um einen Link zu einer Kopiersoftware also für das was wir hier angeblich gemacht haben völlig belanglos. Ich wurde ende Oktober Abgemahnt für zwei E-Books im rar-Format eines bekannten Zauberers. :devil3:Verlag: DHV 100Taler Schadesersatz und 506Taler für die Anwälte. Ja ne is klar. Provider ist T-Online. Zwei IP-Logs liegen dem schreiben bei ebenso wie irrsinnige Gerichtsurteile ähnlicher Fälle welche man aber nicht vergleichen kann da es in diesen Fällen um mehr als zwei lächerliche Files ging. Keine UE in irgendeiner Form und auch nix gezahlt. Unser Anwalt hat nun folgendes getan. Schreiben mit der suggestion eines Fehlers da keiner zuhause war und auch keiner das WLAN benutzt haben kann. Antwort kam prompt mit Drohung auf Klage, Scheiterhaufen und Hölle. Wir haben darauf nicht reagiert. Das ganze ist jetzt 2 Wochen her seit dem letzten Brief von Waldorf. Das sieht jetzt so aus. Eine klage ist mehr als unwarscheinlich da jeder vernünftige Richter keinen Aufstand wegen zwei Dateien machen wird zumal dann erst geklährt werden muss ob das was in den rar Dateien draufstand auch drinn war. Denn wenn die Ihr Geld einklagen wollen stehen DIE in der Beweislast das alles mit rechten Dingen zugegangen ist und das kostet Zeit und Geld. IP Logs kann man schnell zurechtzaubern und Adressen abfangen kann man mit jedem P2P Prog. Da es sich ganz offensichtlich um eine Abmahnwelle handelt und es genug Menschen gibt die Zahlenmache ich mir keine Gedanken darum. Kommen lassen heist meine Deviese. Gilt das Angebot noch mit der PM? |
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| | # 227 |
| Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
| Ich sach mal so, bin jetzt nicht der Technikfreak, aber (Datei)Nomen ist in diesem Fall nicht Omen, sondern Hashwert zählt, oder? Auch wenn man jetzt wieder sagen kann, das Hashwerte auch nicht immer eindeutig sind... Egal... Kann jedoch der Argumentation soweit nur zustimmen, als dass zwei Dateien doch ne Bagatelle sind, und deswegen kein vernünftiger Richter was anstrengen würde... Aber "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" @smithy1980: keep us up to date |
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| | # 228 |
| Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
| Ich stelle hier nochmal unsere modifizierte, von den Waldörflern akzeptierte Unterlassungserklärung ein (kurz aber anscheinend akzeptabel): >>>>> >>>>> >>>>> Unterlassungserklärung Hiermit verpflichtet sich - Unterlassungsschuldner - gegenüber der - Unterlassungsgläubigerin - es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke der Unterlassungsgläubigerin oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereit zu halten. Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber der Unterlassungsgläubigerin für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR an die Unterlassungsgläubigerin. |
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| | # 229 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 3
| Hi! Haarmann, danke für die UE! Bin jetzt am Grübeln, ob ich die aus dem anderen Forum nehme oder Deine...aber wenn Deine auf jedenfall aktzeptiert wurde...ok ! Ich leg morgen mal los mit Schriftverkehr mit denen, werd berichten was ich von denen hören werd! |
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| | # 230 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
| Zitat:
Sehe ich das richtig, die Modifikation äussert sich darin, dass ihr den "Preis" beim Verstoß auf 1000 festgelegt habt, so daß bei Zuwiderhandlung auch nur dieser und kein x-beliebiger Betrag geltend gemacht werden kann? Grüße | |
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| | # 232 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
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| | # 234 | |
| Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
| Zitat:
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| | # 235 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Oder hast du dich damit abgefunden die 506Taler Anwaltskosten zu zahlen. Ich denke auch nicht das du viel erfolg haben wirst mit dem schreiben deines anwalts. die IP ist zuweisbar, bei mit steht sogar noch die Benutzerkennung dabei. (die stimmt sogar) Dein rechner könnte somit über wochen hinweg eingeschalten gewesen sein. Was mich aber wundert, es wird nie der Dateiname in meinem schreiben erwähnt. immer nur die besagten alben.. Aber bitte halte uns auf dem laufenden Smithy1980 | |
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| | # 236 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Noch denke ich garnichts nur das die sich für so klug halten es nicht auf eine Klage ankommen zu lassen da man ja dann in der Beweispflicht steht. Und eine IP mit Log-Protokollen kann ich denen so zaubern das die denken ich hätte schon den 24. Bondfilm zum Download bereitgestellt. Ich und mein Anwalt sehen das so: Erstmal muss bewiesen werden das in der rar das drinn ist was auch draufsteht. Dazu muss man sich die Datei runterladen, entpacken und komplett anhören. Hashwerte zählen nicht wenn man nicht gerade eine solche Datei zur Hand hat. Und das kostet Zeit. Ein einziger geänderte Buchstabe versaut denHash-Wert. Dann muss ausser der IP ein Screenshot die Sachlage darlegen. Das Logprotokoll ist mit Word und Excel gezaubert. Zumal kann sich beim abtippen oder abschreiben mal der ein oder andere Fehler einschleichen. Schliesslich sind wir alle nur Meschen. Eine fehlende Vollmacht ist nur ein Formfehler. Auf Anfrage wurde uns komischerweise eine Prozessvollmacht zugesand und nicht die Vertretungsvollmacht wie eigentlich gewünscht. Ok der Name meines Rechners stand nicht drinn sondern nur Zeit, Datum, Dateinamen, IP, Provider und ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das eine weitere Verfolgung uninteresant ist und die Sache eingestellt wurde. Es bleibt also nur noch der Zivilrechtliche Weg und meines Wissens wurde wegen so was noch keiner vor Gericht gezerrt ausser man hat eine UE in irgendeiner Form unterschrieben oder ein Gegenangebot gemacht. Nicht dergleichen habe ich ja gemacht sondern direkt von vornherein abgeschmettert. eMule lief mal auf einem meiner Notebooks was ich aber schon vor Oktober verkauft habe. Die Dateien soll ich im Juli bereitgestellt haben. Alle anderen Rechner haben nie eMule gesehen weswegen ich einer eher unwarscheinlichen Hausdurchsuchung gelassen entgegensehe. IP kann ich leider nicht mehr nachprüfen da schon zu lange her. |
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| | # 237 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 7
| Sollten die Waldorfer eine UE ablehnen, kann man dann mit einer weiteren (auch modifiziert) versuchen? Die UE von Abmahnwahn-Dreipage erscheint mir akzeptabel, nur..... nimmt Waldorf sie an???? Hat jemand schon mit dieser UE versucht??????? |
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