| | # 23902 | |
| Registriert seit: 22.12.2010
Beiträge: 12
| Zitat:
Nicht jeder der Internet hat bzw. abgemahnt wurde kennt diese Foren und nutzt diese!!! Viele Grüße | |
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| | # 23903 |
| Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 22
| die scheinen ja noch freie kapazitäten zu haben. der nächste große rechteinhaber aus deutschland lässt nun auch über waldorf abmahnen. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnung - Säulen der Erde - Universum Film GmbH |
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| | # 23905 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat: Dass trotzdem immer noch Anwälte mit völlig überzogenen Forderungen durchs Land tingeln und ihnen kaum ein Gericht in der Höhe der Forderungen den Kopf geraderückt - ich kapier's nicht. Dann wäre dieser seltsame Zweig der Beschaffungslegalität mal schön schnell stillgelegt. | |
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| | # 23906 | |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| Zitat:
Und Genau da liegt das Problem. In der ersten Pressemitteilung wurde noch von 50.- Euro gesprochen und ein Musikdownload als Beispiel genommen. BMJ | Pressemitteilungen | Mehr Schutz für das geistige Eigentum Im Gesetz wurde dann aus dem Tauschbörsen Fall, eine Kopie eines Stadtplanes (Auszug aus einem Stadtplan für die eigene Webseite). Der Betrag auf 100,. Euro geschrieben und schon war es klar dass dieses nicht auf P2P angewendet werden kann. Das verstehe ich unter guter Lobbyarbeit!
__________________ Gruß Wieder einer Grundkurs für Neuabgemahnte wer den nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden | |
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| | # 23907 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| U.a. mit der Begründung, dass die Verletzten andernfalls ja für die Rechtsverfolgung draufzahlen müssten. Und was haben wir jetzt? 250, 450, 800 und mehr Euro, die zu Weihnachten aber auch mal auf 99 reduziert werden können. Völlige Intransparenz und Willkür, die Rechtsverfolgung mit Hilfe der Abmahnung wird inzwischen wohl als neue Verwertungsmöglichkeit verstanden. Und der Gesetzgeber denkt vielleicht: "Das ist alles gut so, wir können das Filesharing schließlich nicht 'billig' machen, dass muss weh tun, sonst machen 'die' ja weiter." Zitat:
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| | # 23908 | |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| BMJ | Pressemitteilungen | Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft Hier ist die Pressemitteilung wie das Gesetz in Kraft getretten ist. Zur Vollständigkeit. Zitat:
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| | # 23910 | |||
| Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 13
| hab heute des gelesen: heise online - Gericht definiert Frist für "gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing da steht Zitat:
Zitat:
Meine Titel ist nämlich schon 3 Jahre alt (abgemahnt dieses Jahr)... Bin ständig auf der Suche nach Argumenten, wenn wirklich geklagt wird... man hat ja sonst keine Hobbies.. -.- Zitat:
(hab leider immer noch zu wenig plan von Jura / Urheberrecht.... :/ ) | |||
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| | # 23911 |
| Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 2
| Hallo! Ich brauche eure Beratung. ![]() Meine Mutter erhielt Ende letzten Jahres eine Abmahnung, ein Hörspiel solle über ihren Anschluss vor gut einem Jahr heruntergeladen worden sein. Neben seitenweise Gerichtsurteilen etc. (ihr kennt das ja) sollte sie nun 865 bezahlen. Ich erkundigte mich hier im Forum und auf © 2010 verein-gegen-den-abmahnwahn e.V. und so entschlossen wir uns die ModUE zusammen mit einem Vergleichsangebot abzuschicken. Sie hat einfach nicht die Zeit und Nerven, sich mit dieser Sache und der Ungewissheit rumzuschlagen. Das ganze musste schnell gehen, da nur ein paar Tage Frist waren, jetzt kam die Antwort. Die ModUE wurde angenommen, allerdings das Vergleichsangebot nicht. Nun weiß ich nicht, wie man am besten darauf reagiert. Denn es in der "letzte[n] Zahlungsaufforderung" (und damit funktioniert die Einschüchterung wunderbar), dass die folgenden Ausführungen als "abschließende Stellungnahme unserer Mandantschaft" zu sehen und dass das Nichtzahlen "offenbar rechtsirrig" sei. Diese Ausführungen bestehen aus einer Liste von Gerichtsurteilen, in denen der Anschlussinhaber ganz unabhängig von der Schuldfrage für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht wurde. Dann folgt noch einmal die Aufforderung zur Überweisung, fertig. Um den Vergleich weiterzuführen: wie sollte man reagieren? |
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| | # 23912 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Wenn man unbedingt vergleichen möchte (also zahlen), dann sollte man die Vergleichsverhandlungen einem nicht kostenlosen eigenen Anwalt überlassen... Ob ein Ersparnis dabei rauskommt... ??? Ansonsten geben wir uns allgemein erstmal mit einer Zahlung von 4,40 für ein abgeschicktes Einschreiben zufrieden...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 23913 | |
| Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
| Zitat:
Zusätzlich steht im (der Abmahnung beigefügtem) Beschluss des Landgerichtes Köln zur Auskunfterteilung des Namens: "Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Hörbuches unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland offentlich zugänglich gemacht wurde..." Mein Anwalt, den ich bei einer anderen Abmahnung eingeschaltet hatte, meinte, dass dies in einem Prozessfall zwei gute Argumente wären: - Alter des Werkes - Schlechte Recherche des LG Köln oder (im besten Fall) falsche Angabe durch den RI | |
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| | # 23916 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Die Erfahrungswerte für mich sind, daß die Investition von 4,40€ und richtig ausgefüllte ModUe die Abmahner verzweifeln läßt, weil sie immer noch keine Handhabe dagegen gefunden haben. Die Drohkulissen ihrer Bettelbriefe laufen bei mir ins Leere und jucken mich nicht. Allerdings passe ich höllisch auf und reagiere angemessen auf Inkassso und Mahnbescheid,Mops |
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| | # 23917 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Deine Mutter wird ja auch nicht für ein Download abgemahnt sondern für das Uploaden/verteilen des urhebergeschützten Hörspiels. Und das ist nun mal eine Verletzung des Rechteinhabers. Da kann man sich drehen und wenden, wie man will. Nun gibt es diese Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren: Mod UE und nicht Zahlen = ist drei Jahre Wartezeit auf die Verjährung. Mod UE und sofort den geforderten Betrag zahlen. Mit einem Fachanwalt einen Vergleich aushandeln. Das Preiswerteste ist die "Mod UE" (4,40Euro) die Deine Mutter so oder so abgeben muss sonst droht eine einstweilige Verfügung. | |
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| | # 23918 |
| Registriert seit: 13.01.2011
Beiträge: 2
| Hallo Zusammen, nun hat's auch mich erwischt. Gestern bekam ich Post aus München. Bei mir sollen es dann gleich mal 1.566 € sein, da es sich um einen Fernsehfilm (2-Teiler) handelt. Habe mich dazu entschlossen eine modUe von einem Anwalt schicken zu lassen. Im Netz findet man da ja einige die sich mit diesem *******auskennen. Nun hab ich ein Angebot von einem Anwalt bekommen. (Muss sagen, die machen sich auch ordentlich die Taschen voll!) Ein Satz in dem "Angebot" macht mich ein wenig stutzig: ...Diesen Umstand haben die gegnerischen Rechtsanwälte ausgenutzt und im Auftrag der Rechteinhaber Teile des geschützten Werkes zu Beweiszwecken von ihrem Rechner geladen. Über alle anderen auf Ihrem Rechner befindlichen Werke wurde ein Screenshot angefertigt. Wie ist das den zu verstehen. Kann diese "Scansoftware" in meinen Downloadordner schauen und sehen was da sonst noch so drin war? Meine zweite Frage: Lt. "Angebot" ist es wohl oft so, dass wenn man einmal Abgemahnt wurde, es häufig dazu kommt, dass man weitere Abmahnungen erhält. Stimmt dass? |
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| | # 23919 | |
| Gastposter | Zitat:
2. Jaein. Es kommt natürlich schon darauf an wie ein User im P2P unterwegs ist/ war | |
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