Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 12.01.2011, 09:18   # 23901
migula
 
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Beiträge: 102
Zitat:
Zitat von mimimo Beitrag anzeigen

Wenn ich denke, wieviel Zeit ich hierfür verschwendet habe, hätte ich lieber damals einen Vergleich verhandelt, als das noch bei ein paar hunder Euro möglich war. Aber das liegt auch an meiner persönlichen Situation. Wenn ich heute eine Abmahnung bekäme: ich weiß nicht, wie ich reagieren würde. Allerdings sage ich auch: Wer jetzt einen MB hat und das Prozessrisiko eingehen kann, der sollte es drauf ankommen lassen!
Auf Nachfrage bei meinem Bekannten nach dem Stand seiner Abmahnung hat er mir stolz erklärt, dass er jetzt aus allem raus sei. Trotz Empfehlung seines Fachanwaltes, der die Angelegenheit gern vor Gericht geklärt hätte, sei ihm seine Ruhe wichtiger und das Kostenrisiko zu hoch gewesen. Seinem Anwalt sei es möglich gewesen, einen "super" Vergleich abzuschließen. Zur Höhe habe ich allerdings keine Auskunft erhalten.

Zwischenzeitlich bin ich der Auffassung, das ca. 75 % aller Abgemahnten zahlen oder sich vergleichen. Es gibt sicher sehr viele Personen, die nicht im Forum nachlesen und sich nicht wehren.
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Alt 12.01.2011, 10:09   # 23902
master764
 
Registriert seit: 22.12.2010
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von migula Beitrag anzeigen
Auf Nachfrage bei meinem Bekannten nach dem Stand seiner Abmahnung hat er mir stolz erklärt, dass er jetzt aus allem raus sei. Trotz Empfehlung seines Fachanwaltes, der die Angelegenheit gern vor Gericht geklärt hätte, sei ihm seine Ruhe wichtiger und das Kostenrisiko zu hoch gewesen. Seinem Anwalt sei es möglich gewesen, einen "super" Vergleich abzuschließen. Zur Höhe habe ich allerdings keine Auskunft erhalten.

Zwischenzeitlich bin ich der Auffassung, das ca. 75 % aller Abgemahnten zahlen oder sich vergleichen. Es gibt sicher sehr viele Personen, die nicht im Forum nachlesen und sich nicht wehren.
Das Gleiche ging mir heute auch durch den Kopf....
Nicht jeder der Internet hat bzw. abgemahnt wurde kennt diese Foren und nutzt diese!!!

Viele Grüße
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Alt 12.01.2011, 11:19   # 23903
b22056
 
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Beiträge: 22
die scheinen ja noch freie kapazitäten zu haben. der nächste große rechteinhaber aus deutschland lässt nun auch über waldorf abmahnen.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnung - Säulen der Erde - Universum Film GmbH
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Alt 12.01.2011, 11:53   # 23904
Flac
 
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Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 519
Lief der nicht letztens im Free-TV??
Gut das ich mir den Schrott nicht angesehen habe.
Deutsche Produktionen, da wird aus Sch*** noch Geld generiert.
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Alt 12.01.2011, 12:06   # 23905
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Das ist für mich immer wieder das Unbegreiflichste an der ganzen Situation: Mit der Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro im "einfach gelagerten Fall" waren - ganz egal, was irgendwelche Anwälte daran herumdeuten - exakt Fälle wie die allermeisten hier gemeint. Und selten ist in Gesetzen der Wille des Gesetzgebers so eindeutig zu erkennen wie in diesem Fall.

Dass trotzdem immer noch Anwälte mit völlig überzogenen Forderungen durchs Land tingeln und ihnen kaum ein Gericht in der Höhe der Forderungen den Kopf geraderückt - ich kapier's nicht.

Dann wäre dieser seltsame Zweig der Beschaffungslegalität mal schön schnell stillgelegt.
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Alt 12.01.2011, 12:29   # 23906
Wieder einer
 
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Beiträge: 271
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
...Mit der Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro im "einfach gelagerten Fall" waren - ganz egal, was irgendwelche Anwälte daran herumdeuten - exakt Fälle wie die allermeisten hier gemeint.

Und Genau da liegt das Problem. In der ersten Pressemitteilung wurde noch von 50.- Euro gesprochen und ein Musikdownload als Beispiel genommen.
BMJ | Pressemitteilungen | Mehr Schutz für das geistige Eigentum
Im Gesetz wurde dann aus dem Tauschbörsen Fall, eine Kopie eines Stadtplanes (Auszug aus einem Stadtplan für die eigene Webseite). Der Betrag auf 100,. Euro geschrieben und schon war es klar dass dieses nicht auf P2P angewendet werden kann. Das verstehe ich unter guter Lobbyarbeit!
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Gruß Wieder einer
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Alt 12.01.2011, 13:11   # 23907
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von Wieder einer Beitrag anzeigen
Der Betrag auf 100,. Euro geschrieben
U.a. mit der Begründung, dass die Verletzten andernfalls ja für die Rechtsverfolgung draufzahlen müssten. Und was haben wir jetzt? 250, 450, 800 und mehr Euro, die zu Weihnachten aber auch mal auf 99 reduziert werden können. Völlige Intransparenz und Willkür, die Rechtsverfolgung mit Hilfe der Abmahnung wird inzwischen wohl als neue Verwertungsmöglichkeit verstanden.

Und der Gesetzgeber denkt vielleicht: "Das ist alles gut so, wir können das Filesharing schließlich nicht 'billig' machen, dass muss weh tun, sonst machen 'die' ja weiter."
Zitat:
Das verstehe ich unter guter Lobbyarbeit!
In der Tat. Aus dem schönen Frankenwald hören wir oft, wir würden 'nur' labern. Was tun Lobbyisten? Wobei: Nur innerhalb des Forums mit sich selbst und untereinander zu labern, bringt nicht viel, das stimmt.
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Alt 12.01.2011, 13:23   # 23908
Wieder einer
 
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Beiträge: 271
BMJ | Pressemitteilungen | Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft

Hier ist die Pressemitteilung wie das Gesetz in Kraft getretten ist. Zur Vollständigkeit.

Zitat:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden,
Gruß Wieder einer
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Alt 12.01.2011, 15:05   # 23909
Hadron
 
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Beiträge: 495
Was unsere Abmahner dann - im übertragenen Sinne - so zu ihren Gunsten auslegen, dass die Deckelung nicht greifen kann, wenn die Schülerin bereits 17 ist.
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Alt 12.01.2011, 18:15   # 23910
PeterPanPanda
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 13
hab heute des gelesen:
heise online - Gericht definiert Frist für "gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

da steht

Zitat:

Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG), als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. § 101 Abs. 1 UrhG).
gewebliches Ausmaß liegt vor, wenn das angebotene Material zum Zeitpunkt des Angebots weniger als sechs Monate alt ist :

Zitat:

Den Zeitraum hierfür hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 27. Dezember 2010 (AZ. 6 W 155/10) für Unterhaltungsmusik und Filme auf sechs Monate beschränkt.
Heißt das jetzt, dass ich die Adressherausgabe anfechten könnte, wenn es vor's Gericht geht? Dann müsste der RI doch nachweisen, dass ich gewerblich was verletzt habe und wenn er das nicht kann, dann war ja die Herausgabe meiner Daten nicht legitim oder?

Meine Titel ist nämlich schon 3 Jahre alt (abgemahnt dieses Jahr)...
Bin ständig auf der Suche nach Argumenten, wenn wirklich geklagt wird... man hat ja sonst keine Hobbies.. -.-


Zitat:

Ist die sechsmonatige Frist überschritten, muss der Anspruchssteller nachweisen, dass seine Rechte im gewerblichen Ausmaß verletzt wurden. Im vorliegenden Fall konnte der Beschwerdeführer deshalb nur einen Teilerfolg verbuchen. Da für einen der beiden in Netz gestellten Filme die Veröffentlichung auf DVD bereits mehr als sechs Monate zurücklag, oblag es dem Anspruchssteller ein gewerbliches Ausmaß nachzuweisen. Dies gelang ihm nicht, die Beschwerde wurde diesbezüglich zurückgewiesen.

Angesichts dieser Rechtsprechung raten Anwälte den Adressaten einer Abmahnung hinsichtlich der aufgeführten Auskunftsansprüche zu prüfen, ob für die entsprechenden Werke die akute Verwertungsphase bereits abgelaufen ist.
mir ist schon klar, dass ich damit nicht "raus" bin, aber ist doch eine zusätzliche "verteidigungslinie" oder?

(hab leider immer noch zu wenig plan von Jura / Urheberrecht.... :/ )
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Alt 12.01.2011, 19:00   # 23911
drittehand
 
Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 2
Hallo!

Ich brauche eure Beratung.
Meine Mutter erhielt Ende letzten Jahres eine Abmahnung, ein Hörspiel solle über ihren Anschluss vor gut einem Jahr heruntergeladen worden sein. Neben seitenweise Gerichtsurteilen etc. (ihr kennt das ja) sollte sie nun 865€ bezahlen. Ich erkundigte mich hier im Forum und auf © 2010 verein-gegen-den-abmahnwahn e.V. und so entschlossen wir uns die ModUE zusammen mit einem Vergleichsangebot abzuschicken. Sie hat einfach nicht die Zeit und Nerven, sich mit dieser Sache und der Ungewissheit rumzuschlagen. Das ganze musste schnell gehen, da nur ein paar Tage Frist waren, jetzt kam die Antwort.
Die ModUE wurde angenommen, allerdings das Vergleichsangebot nicht. Nun weiß ich nicht, wie man am besten darauf reagiert.
Denn es in der "letzte[n] Zahlungsaufforderung" (und damit funktioniert die Einschüchterung wunderbar), dass die folgenden Ausführungen als "abschließende Stellungnahme unserer Mandantschaft" zu sehen und dass das Nichtzahlen "offenbar rechtsirrig" sei. Diese Ausführungen bestehen aus einer Liste von Gerichtsurteilen, in denen der Anschlussinhaber ganz unabhängig von der Schuldfrage für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht wurde. Dann folgt noch einmal die Aufforderung zur Überweisung, fertig. Um den Vergleich weiterzuführen: wie sollte man reagieren?
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Alt 12.01.2011, 19:06   # 23912
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von drittehand Beitrag anzeigen
Dann folgt noch einmal die Aufforderung zur Überweisung, fertig. Um den Vergleich weiterzuführen: wie sollte man reagieren?
Wir sind hier eine Horde von Nichtzahlern... Was erwartest du für einen Rat von uns?
Wenn man unbedingt vergleichen möchte (also zahlen), dann sollte man die Vergleichsverhandlungen einem nicht kostenlosen eigenen Anwalt überlassen...
Ob ein Ersparnis dabei rauskommt... ???

Ansonsten geben wir uns allgemein erstmal mit einer Zahlung von 4,40€ für ein abgeschicktes Einschreiben zufrieden...
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Alt 12.01.2011, 19:13   # 23913
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von PeterPanPanda Beitrag anzeigen
Meine Titel ist nämlich schon 3 Jahre alt (abgemahnt dieses Jahr)...
Bin ständig auf der Suche nach Argumenten, wenn wirklich geklagt wird... man hat ja sonst keine Hobbies.. -.-
In meinem Fall ähnlich. Abgemahntes Hörbuch war >5 Jahre alt.
Zusätzlich steht im (der Abmahnung beigefügtem) Beschluss des Landgerichtes Köln zur Auskunfterteilung des Namens:
"Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Hörbuches unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland offentlich zugänglich gemacht wurde..."
Mein Anwalt, den ich bei einer anderen Abmahnung eingeschaltet hatte, meinte, dass dies in einem Prozessfall zwei gute Argumente wären:
- Alter des Werkes
- Schlechte Recherche des LG Köln oder (im besten Fall) falsche Angabe durch den RI
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Alt 12.01.2011, 19:49   # 23914
Ichwaresnicht
 
Registriert seit: 22.10.2010
Beiträge: 47
Die Frage ist natürlich ist ein Hörbuch gleich zusetzen mit einer Musik CD oder Spielfilm?
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Alt 12.01.2011, 20:41   # 23915
drittehand
 
Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Wir sind hier eine Horde von Nichtzahlern... Was erwartest du für einen Rat von uns?
Das weiß ich auch nicht!
Kann mir nur vorstellen, dass die bei den meisten Fällen ähnlich verfahren, so dass ich einfach auf Erfahrungswerte hoffe.
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Alt 12.01.2011, 20:48   # 23916
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Die Erfahrungswerte für mich sind, daß die Investition von 4,40€ und richtig ausgefüllte ModUe die Abmahner verzweifeln läßt, weil sie immer noch keine Handhabe dagegen gefunden haben. Die Drohkulissen ihrer Bettelbriefe laufen bei mir ins Leere und jucken mich nicht. Allerdings passe ich höllisch auf und reagiere angemessen auf Inkassso und Mahnbescheid,Mops
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Alt 13.01.2011, 08:38   # 23917
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Ichwaresnicht Beitrag anzeigen
Die Frage ist natürlich ist ein Hörbuch gleich zusetzen mit einer Musik CD oder Spielfilm?
Das ist Jacke wie Hose. Ob CD oder Spielfilm ist außen vor zu lassen.
Deine Mutter wird ja auch nicht für ein Download abgemahnt sondern für das Uploaden/verteilen des urhebergeschützten Hörspiels.
Und das ist nun mal eine Verletzung des Rechteinhabers. Da kann man sich drehen und wenden, wie man will.

Nun gibt es diese Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren:

Mod UE und nicht Zahlen = ist drei Jahre Wartezeit auf die Verjährung.
Mod UE und sofort den geforderten Betrag zahlen.
Mit einem Fachanwalt einen Vergleich aushandeln.

Das Preiswerteste ist die "Mod UE" (4,40Euro) die Deine Mutter so oder so abgeben muss sonst droht eine einstweilige Verfügung.
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Alt 13.01.2011, 08:41   # 23918
Chrisen
 
Registriert seit: 13.01.2011
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

nun hat's auch mich erwischt. Gestern bekam ich Post aus München. Bei mir sollen es dann gleich mal 1.566 € sein, da es sich um einen Fernsehfilm (2-Teiler) handelt. Habe mich dazu entschlossen eine modUe von einem Anwalt schicken zu lassen. Im Netz findet man da ja einige die sich mit diesem *******auskennen.
Nun hab ich ein Angebot von einem Anwalt bekommen. (Muss sagen, die machen sich auch ordentlich die Taschen voll!)
Ein Satz in dem "Angebot" macht mich ein wenig stutzig:

...Diesen Umstand haben die gegnerischen Rechtsanwälte ausgenutzt und im Auftrag der Rechteinhaber Teile des geschützten Werkes zu Beweiszwecken von ihrem Rechner geladen. Über alle anderen auf Ihrem Rechner befindlichen Werke wurde ein Screenshot angefertigt.

Wie ist das den zu verstehen. Kann diese "Scansoftware" in meinen Downloadordner schauen und sehen was da sonst noch so drin war?

Meine zweite Frage: Lt. "Angebot" ist es wohl oft so, dass wenn man einmal Abgemahnt wurde, es häufig dazu kommt, dass man weitere Abmahnungen erhält. Stimmt dass?
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Alt 13.01.2011, 08:46   # 23919
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Chrisen Beitrag anzeigen
Wie ist das den zu verstehen. Kann diese "Scansoftware" in meinen Downloadordner schauen und sehen was da sonst noch so drin war?

Meine zweite Frage: Lt. "Angebot" ist es wohl oft so, dass wenn man einmal Abgemahnt wurde, es häufig dazu kommt, dass man weitere Abmahnungen erhält. Stimmt dass?
1. Hab ich ja noch nie nicht gehöhrt. Hier will sich wohl einer wichtig machen.
2. Jaein. Es kommt natürlich schon darauf an wie ein User im P2P unterwegs ist/ war
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Alt 13.01.2011, 09:02   # 23920
Chrisen
 
Registriert seit: 13.01.2011
Beiträge: 2
Danke Kersare!

Also ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, nicht größer als sie vorher auch schon war?
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Alt 26.05.2012, 17:05 # --
News Flash
 
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