Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 18.11.2010, 20:11   # 22701
grave
 
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Zitat:
Zitat von Bummelbobo Beitrag anzeigen
Meinen ersten Bescheid bekam ich letztes Jahr im November glaube ich!
Müsste es da nicht ab 1.1.2010 zählen??
In diesem Fall -> ja
Im von mir zitierten gilt aber: erst ab 01.01.11
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Alt 18.11.2010, 20:13   # 22702
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von Bummelbobo Beitrag anzeigen
Meinen ersten Bescheid bekam ich letztes Jahr im November glaube ich!
Müsste es da nicht ab 1.1.2010 zählen??
korrekt. dann ist am 1.1.2011 das erste jahr rum.

gruß
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Alt 18.11.2010, 20:13   # 22703
Werniman
 
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Zitat:
Zitat von Bummelbobo Beitrag anzeigen
Meinen ersten Bescheid bekam ich letztes Jahr im November glaube ich!
Müsste es da nicht ab 1.1.2010 zählen??
Wie Grave schon zitiert hat,hast du unterschiedliche Angaben gemacht...erst war von der letzten Abmahnung vor etwa 6 Monaten die Rede,jetzt redest du plötzlich von deiner ersten Abmahnung vom November 09. Ist also kein Wunder,daß die Verjährungsfristen hier unterschiedlich liegen. Entscheident ist das Datum der ursprünglichen Abmahnung PRO FALL. D.h. wenn du mehrere Abmahnungen wegen unterschiedlichen Vergehen gekriegt hast,hat auch jede davon ihren eigenen Verjährungszeitpunkt. D.h. Wenn du z.B. 2007 für einen Porno abgemahnt wurdest und 2010 für ein Musikalbum,dann verjähren die natürlich getrennt voneinander,da es unterschiedliche Vorfälle sind.
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Alt 18.11.2010, 20:18   # 22704
grave
 
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Zitat:
Zitat von Werniman Beitrag anzeigen
. D.h. Wenn du z.B. 2007 für einen Porno abgemahnt wurdest und 2010 für ein Musikalbum.
In diesem Fall wäre demjenigen eh nicht mehr zu helfen
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Alt 18.11.2010, 21:55   # 22705
Elschiless
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 10
Guten Abend alle zusammen.

Ich erhielt Anfang Oktober auch Post von Waldorf mit einer Unterlassungserklärung + einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 1106 Euro, wegen 2 Hörbüchern.
Habe mich dann so ziemlich direkt an die Verbraucherzentrale gewendet (hätte mich wohl intensiver im web informieren sollen).
Unterschrieben habe ich eine modUE, wobei die einzige Änderung darin bestand aus Landgericht, Gericht zu machen. Seitens der VZ wurde ein Vergleichsangebot von 250 Euro gemacht und wurde abgelehnt (Seitens Waldorf eine sehr schnelle Antwort).
Die VZ emphielt mir trotzdem die 250 Euro pauschal zu bezahlen und darauf zu hoffen das die Angelegenheit nicht weiter von der Kanzlei verfolgt wird. Da es den Anschein hat das Waldorf jetzt eine etwas andere Schiene fährt, wie soll ich mich da Verhalten? Nehmen wir mal an ich würde die 250 überweisen, würde dann eher ein Mahnbescheid ins Haus flattern mit der Aufforderung den Rest auch noch zu begleichen oder würden die das gleich ans Gericht weiterleiten? Oder einfach nichts tun und warten welche Schritte diese als nächstes machen?
Auch auf die Gefahr hin das ich hier eine Frage stelle die schon zu hauf beantwortet wurde (der Thread ist ja schon sehr Groß).
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Alt 18.11.2010, 22:00   # 22706
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
Oder einfach nichts tun und warten welche Schritte diese als nächstes machen?
...Genau das macht der Grossteil der hier Anwesenden...

Eine Zahlung von 250 Euro wäre erstmal als Anzahlung anzusehen, wobei der Rest mit Sicherheit anschliessend weiter gefordert würde...
Auch kann einem jegliche Zahlung als Schuldeingeständnis ausgelegt werden...

Was Waldorf weiter daraus machen würde, wären auch nur Vermutungen
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Alt 18.11.2010, 22:04   # 22707
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
.......Nehmen wir mal an ich würde die 250 überweisen,.....
@Elschiless,

diese Zahlung würde von Waldorf als "Anzahlung" und damit als Schuldeingeständnis gewertet. Du solltest lieber darauf verzichten.

Wenn Du Dich ruhig verhältst, gehst Du vielleicht in den 90.000 bis 100.000 Waldorfabgemahnten in diesem Jahr unter.

Entscheiden musst Du letztlich selber, das kann Dir keiner abnehmen.

Gruß
montezuma##
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Alt 18.11.2010, 22:05   # 22708
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an ich würde die 250 überweisen, würde dann eher ein Mahnbescheid ins Haus flattern mit der Aufforderung den Rest auch noch zu begleichen oder würden die das gleich ans Gericht weiterleiten? Oder einfach nichts tun und warten welche Schritte diese als nächstes machen?
Du solltest nix weiter machen ausser warten. Natürlich hat Waldorf Dich auf dem Schirm da hier die 250€ von Deiner Seite angeboten wurde. Es werden jetzt Bettelbriefe folgen wo der Betrag mit verschärften Drohungen gefordert wird. Diese sind abzuheften.
Ein Inkasso- o. Mahnbescheid wird per Wiederspruch zurückgeeschickt.

Huch... jetzt erst gesehen, waren ja schon wieder welche schneller
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Alt 18.11.2010, 22:11   # 22709
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
Habe mich dann so ziemlich direkt an die Verbraucherzentrale gewendet (hätte mich wohl intensiver im web informieren sollen).
Unterschrieben habe ich eine modUE, wobei die einzige Änderung darin bestand aus Landgericht, Gericht zu machen. Seitens der VZ wurde ein Vergleichsangebot von 250 Euro gemacht und wurde abgelehnt (Seitens Waldorf eine sehr schnelle Antwort).
wenn wirklich der einzige unterschied zur mitgeschickten ue die änderung vom landgericht zum gericht ist, hast du schlechte karten.
hiermit hast du deine schuld eingestanden und deine zahlungswilligkeit beurkundet.

wieder mal ein klassisches beispiel, das es verbraucherschutzzentralen gibt, die überhaupt keine ahnung vom urheberrecht haben und tipps geben, die geld kosten, leider nicht ihres.

durch das vergleichsangebot wurde ebenfalls ein schuldanerkenntnis abgegeben.

du solltest darüber nachdenken, deine mod ue zu wiederrufen und durch unsere zu ersetzen.

gruß
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Alt 18.11.2010, 22:16   # 22710
Elschiless
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 10
Wie würde den ein solcher Wiederruf aussehen? Würde ich dann nicht aus der Masse herausstechen?
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Alt 18.11.2010, 22:21   # 22711
superdicker
Gesperrt
 
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
Wie würde den ein solcher Wiederruf aussehen? Würde ich dann nicht aus der Masse herausstechen?
Nicht nötig! Sieh Dir den Beitrag #22708 von@Kersare an! So viel ich mitbekommen habe,hast Du eine ModUe verschickt,oder?

Gruß,Mops
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Alt 18.11.2010, 22:45   # 22712
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Elschiless Beitrag anzeigen
Wie würde den ein solcher Wiederruf aussehen? Würde ich dann nicht aus der Masse herausstechen?
Das tust du sowieso schon mit deinem "Zahlungsangebot".

Man kann sicherlich nochmal klarstellen, dass man keinerlei Schuld anerkennt, die UE daher wegen Irrtums anfechten und "unsere" modUE abgeben.
Aber ich weiß nicht, ob ich so vorgehen würde...
Aufgrund deiner ersten Reaktion stehst du wahrscheinlich schon weiter oben auf der Liste, als der "gemeine modUE-sonst-nix-Kandidat".... .

---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2010 um 21:47 ----------

Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Äh... hier gehts aber doch nicht um den Einspruch gegen den Inkasso-Brief....
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Alt 18.11.2010, 22:49   # 22713
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Äh...
Ja ja... auch gerade gesehen und gelöscht
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Alt 18.11.2010, 22:49   # 22714
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
nein, das ist Widerruf für Inkasso.

ich habe die Post´s nur überflogen, aber ich denke @Elschilles sucht nach sowas
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Danke Orchid

Ergänzend sei hinzuzufügen:

Zitat:
§ 121 BGB - Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
also wirds eh zu spät sein
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Alt 18.11.2010, 22:51   # 22715
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Man kann sicherlich nochmal klarstellen, dass man keinerlei Schuld anerkennt, die UE daher wegen Irrtums anfechten und "unsere" modUE abgeben.
Durchgeführt sähe das dann so aus...

Wobei ich immer noch nicht weiss, ob jetzt die modUE verändert wurde, oder die Originale (hört sich aber eher nach Originale an)
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Alt 18.11.2010, 22:56   # 22716
Bummelbobo
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 6
Alles klaro!
Die Original-Zuschrift kam im Nov 09...
Eine erste Abmahnung vor nem halben Jahr!
Jetzt habe ich auch die Details des Gespräches erfahren! Wenn ich mich "demnächst" persönlich nicht nochmal melden sollte, wollen sie mir die Anklage/Klageschrift zuschicken! Aha...
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Alt 18.11.2010, 22:57   # 22717
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
also wirds eh zu spät sein
Wieso das denn? Wann wurde denn vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt?

---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2010 um 23:01 ----------

Zitat:
Zitat von Bummelbobo Beitrag anzeigen
Alles klaro!
Die Original-Zuschrift kam im Nov 09...
Eine erste Abmahnung vor nem halben Jahr!
Klaro?

Mit Original Zuschrift meinst du jetzt die Abmahnung, mit der es angefangen hat?
Und mit erste Abmahnung meinst du dann ein 2. Erinnerungsschreiben für den Fall aus November 2009, oder? (also einen Bettelbrief)
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Alt 18.11.2010, 23:14   # 22718
Bummelbobo
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Mit Original Zuschrift meinst du jetzt die Abmahnung, mit der es angefangen hat?
Und mit erste Abmahnung meinst du dann ein 2. Erinnerungsschreiben für den Fall aus November 2009, oder? (also einen Bettelbrief)
Korrekt... Genau so siehts aus...
Und heute gab es den Anruf, bei dem die gedroht haben, dass sie mir ne Klage zuschicken, wenn ich persönlich nicht noch einmal anrufe...
War bloß ein Mitbewohner da, der nix weiter erzählt hat...
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Alt 18.11.2010, 23:31   # 22719
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Durchgeführt sähe das dann so aus...

Wobei ich immer noch nicht weiss, ob jetzt die modUE verändert wurde, oder die Originale (hört sich aber eher nach Originale an)
Zitat:
Unterschrieben habe ich eine modUE, wobei die einzige Änderung darin bestand aus Landgericht, Gericht zu machen.
Wenn dem so ist, brauch er nichts zu widerrufen.
Eigentlich ist da kein Fehler zu sehen. Ob nun Landgericht oder Amtsgericht da steht. Wichtig ist dass kein Betrag genannt wurde und es sich bei dem anzurufenden Gericht um ein dafür zuständiges handelt.

Was @Elschiless hier schlimmstenfalls passieren könnte, wär die Ablehnung "seiner mod.UE" was ich aber nicht denke.

Was aber Bauchschmerzen verursacht, war sein "Angebot" über die 250,-- (schade dass er durch sein Outing leichter zu identifizieren ist.
Kommt ja nicht alle Tage vor dass jemand eine mod.UE mit dem Wort "Gericht" schickt und gleichzeitig ein Angebot über 250,-- unterbreitet.)
Aber auch hier würde ich die Sache locker sehen und auf die Empfehlung der VZ hinweisen. sozusagen aus Angst ein Angebot unterbreitet zu haben
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Alt 18.11.2010, 23:41   # 22720
Elschiless
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 10
In dem Schreiben steht, Ich Zitiere: ''Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt.''.In der UE auch von keinem Geldbetrag die Rede.
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Alt 26.05.2012, 17:03 # --
News Flash
 
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