| | # 22706 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Eine Zahlung von 250 Euro wäre erstmal als Anzahlung anzusehen, wobei der Rest mit Sicherheit anschliessend weiter gefordert würde... Auch kann einem jegliche Zahlung als Schuldeingeständnis ausgelegt werden... Was Waldorf weiter daraus machen würde, wären auch nur Vermutungen
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| | # 22707 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @Elschiless, diese Zahlung würde von Waldorf als "Anzahlung" und damit als Schuldeingeständnis gewertet. Du solltest lieber darauf verzichten. Wenn Du Dich ruhig verhältst, gehst Du vielleicht in den 90.000 bis 100.000 Waldorfabgemahnten in diesem Jahr unter. Entscheiden musst Du letztlich selber, das kann Dir keiner abnehmen. Gruß montezuma##
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| | # 22709 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Zitat:
hiermit hast du deine schuld eingestanden und deine zahlungswilligkeit beurkundet. wieder mal ein klassisches beispiel, das es verbraucherschutzzentralen gibt, die überhaupt keine ahnung vom urheberrecht haben und tipps geben, die geld kosten, leider nicht ihres. durch das vergleichsangebot wurde ebenfalls ein schuldanerkenntnis abgegeben. du solltest darüber nachdenken, deine mod ue zu wiederrufen und durch unsere zu ersetzen. gruß | |
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| | # 22712 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Man kann sicherlich nochmal klarstellen, dass man keinerlei Schuld anerkennt, die UE daher wegen Irrtums anfechten und "unsere" modUE abgeben. Aber ich weiß nicht, ob ich so vorgehen würde... Aufgrund deiner ersten Reaktion stehst du wahrscheinlich schon weiter oben auf der Liste, als der "gemeine modUE-sonst-nix-Kandidat".... ---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2010 um 21:47 ---------- Zitat: | ||
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| | # 22714 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat: ich habe die Post´s nur überflogen, aber ich denke @Elschilles sucht nach sowas Zitat:
Ergänzend sei hinzuzufügen: Zitat:
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| | # 22715 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Wobei ich immer noch nicht weiss, ob jetzt die modUE verändert wurde, oder die Originale (hört sich aber eher nach Originale an)
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| | # 22716 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 6
| Alles klaro! Die Original-Zuschrift kam im Nov 09... Eine erste Abmahnung vor nem halben Jahr! Jetzt habe ich auch die Details des Gespräches erfahren! Wenn ich mich "demnächst" persönlich nicht nochmal melden sollte, wollen sie mir die Anklage/Klageschrift zuschicken! Aha... |
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| | # 22717 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Wieso das denn? Wann wurde denn vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt? ![]() ---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.11.2010 um 23:01 ---------- Zitat:
Mit Original Zuschrift meinst du jetzt die Abmahnung, mit der es angefangen hat? Und mit erste Abmahnung meinst du dann ein 2. Erinnerungsschreiben für den Fall aus November 2009, oder? (also einen Bettelbrief)
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| | # 22718 | |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
Und heute gab es den Anruf, bei dem die gedroht haben, dass sie mir ne Klage zuschicken, wenn ich persönlich nicht noch einmal anrufe... War bloß ein Mitbewohner da, der nix weiter erzählt hat... | |
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| | # 22719 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Zitat:
Eigentlich ist da kein Fehler zu sehen. Ob nun Landgericht oder Amtsgericht da steht. Wichtig ist dass kein Betrag genannt wurde und es sich bei dem anzurufenden Gericht um ein dafür zuständiges handelt. Was @Elschiless hier schlimmstenfalls passieren könnte, wär die Ablehnung "seiner mod.UE" was ich aber nicht denke. Was aber Bauchschmerzen verursacht, war sein "Angebot" über die 250,-- (schade dass er durch sein Outing leichter zu identifizieren ist. Kommt ja nicht alle Tage vor dass jemand eine mod.UE mit dem Wort "Gericht" schickt und gleichzeitig ein Angebot über 250,-- unterbreitet.) Aber auch hier würde ich die Sache locker sehen und auf die Empfehlung der VZ hinweisen. sozusagen aus Angst ein Angebot unterbreitet zu haben | ||
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| | # 22720 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 10
| In dem Schreiben steht, Ich Zitiere: ''Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt.''.In der UE auch von keinem Geldbetrag die Rede. |
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