Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 25.09.2010, 15:26   # 21341
BK00
 
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Ach was noch wichtig ist

Als erstes muss man auch erstmal den RICHTIGEN Rechteinhaber festellen. Also immer einen Schriftlichen beleg Dokument verlangen was dies wiedergibt.


zb Constablablantin Filmverleih ist nicht der Rechteinhaber des Films.......berühmter Rapper......also können und dürfen die Rechtlich nicht Abmahnen, versuchen es aber trotzdem.....wobei man hier mal überlegen könnte eine gegenanklage zu starten wegen versuchen betruges, naja is ein anderes Blatt und hab da nicht soviel ahnung wie da die möglichkeiten sind.

Man sollte nur beachten das wen Constablablantin keine Kohle bekommt noch eine Abmahnung vom Tazächlichen Rechteinhaber kommt. Wobei Constablablatin Persönlichbezogen Daten Illegal weitergegeben hat, spirch ohne Richterlichen beschluss......noch eine Überlegung einen gegenangriff zu starten, den der Streit wert bei weitergabe Personenbezogenendaten ohne einverständis liegt nicht wie bei Filmen bei 10000,- euro sondern bei 200000 euro

Die ganzen Informationen habe ich mir über Monate angeeignet kann dafür keine Garantie geben.......den es ist leider alles noch eine Grauzone
Die genannten namen hab ich bewusst nicht erwähnt oder geändert aus Rechtlichen "ängsten"
Den man weiss ja auch das der Rapper auch bei gebrauch seines Namen abmahnt, sprich ebay usw
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Alt 25.09.2010, 15:38   # 21342
Kersare
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Zitat:
Zitat von BK00 Beitrag anzeigen
alles noch eine Grauzone
Nur gut das wir Dich jetzt haben
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Alt 25.09.2010, 15:45   # 21343
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von BK00 Beitrag anzeigen
Ach was noch wichtig ist....... mal überlegen könnte eine gegenanklage zu starten wegen versuchen betruges.......
@BK00,

na dann mach' mal.
Wir sind alle äußerst gespannt.

Gruß
montezuma##

P.S.: Vllt. solltest Du mal neben Deinen langwierigen "Studien" zum Thema auch hier im Thread ein klein wenig lesen, dann würde Dir ein kleines Licht aufgehen, dass ausgerechnet die zwei "Gegenkläger" (übrigens die beiden einzigen UrhR-Verfahren Waldorfs in 2009) im letzten Jahr ganz schön in's Klo gegriffen haben. :klo:
Nur mal so zum Nachdenken.
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Alt 25.09.2010, 16:06   # 21344
BK00
 
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Ist ein schönes gefüll zu wissen das die mal öfters in klo gegriffen haben, das wusste ich jetzt zb nicht thx aber den Grundkurs hab ich mir vor 3 monaten schon durchgelesen dachte nur ich schreib mal was ich noch so in erfahrung gebracht habe den nochmal alles zu überfliegen.....hmm naja bei der seiten anzahl

ja dann kann ich mich jetzt ja wieder auf meine meisterschule konzentrieren und grinsend durch die Welt spazieren muhahaha

mein beileidt für die die bezahlt haben aber spenden für die ^^ fürs nix tun gibs keine kohle die können es mal als "Lehrgeld" abhacken hab ich auch schon zu oft gehabt.
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Alt 25.09.2010, 16:15   # 21345
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von BK00 Beitrag anzeigen
Ist ein schönes gefüll zu wissen das die mal öfters in klo gegriffen haben......
@BK00,

wenn Du liest, dann solltest Du es schon richtig tun!

Ich habe geschrieben, dass die "Gegenkläger" gegen Waldorf ins Klo gegriffen haben! Die waren auch so schlau, wie Du es sein möchtest.

Jetzt ist aber Schluss von meiner Seite!

Gruß
montezuma##
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Alt 25.09.2010, 18:41   # 21346
Nebruel
 
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Hallo, habe folgendes Problem:
Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich bin einer dieser Fälle, die so geschockt und blöd waren, ohne irgendetwas nachzulesen das Unterlassungsschreiben zu unterzeichnen und zurückzuschicken...

Jetzt meine Frage, habe ich noch irgendeine Chance, das ganze rückgängig zu machen,die Kosten zu senken, oder dem ganzen irgendwie durch kein weiteres schreiben der Kanzlei zu umgehen, wie es ja auch schon der Fall war?

Schreiben ist von der Waldorf Frommer Kanzlei...:dozey:

Rückinfo wäre nett.

Mfg
Was soll ich tun?
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Alt 25.09.2010, 18:45   # 21347
Kersare
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Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
Was soll ich tun?

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Zitat:
4. Ich habe die original mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben, weil ich diese(s) FAQ (Forum) zu spät entdeckt habe.
Viel zu machen ist da in der Regel nicht mehr, außer zu zahlen. Wobei man die Zahlungsmodalität Ratenzahlung sicher noch verhandeln kann. Mit Versand der originalen Unterlassungserklärung hat man seine Schuld eingestanden und kann auch nicht mehr vor Gericht über die Kosten streiten (LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06)
In Ausnahmefällen könnte es jedoch möglich sein, dass die modifizierte Unterlassungserklärung gemeinsam mit einem Widerruf zeitlich vor der Originalen beim Abmahner eintrifft. Der Widerruf sollte sich dabei auf einen Irrtum nach § 119 BGB beziehen.

Textbeispiel:
Widerruf
Ich war über den Inhalt der von Ihrer Kanzlei mitgesandten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Irrtum und wollte eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben. Der Irrtum bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung vom <Datum> mit Aktenzeichen: <Aktenzeichen>. Bitte beachten Sie daher die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung.
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Alt 25.09.2010, 19:57   # 21348
Nebruel
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen

Danke für deine Antwort! Denkst du, ich habe damit Chancen? Gibt es dafür schon irgendwelche Berichte?

Hab ich mit der "Ich ignoroer einfach mal die Mahnungen" Taktik gute Chancen oder gehör ich nach der UE schon zu einem sicheren Opfer?
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Alt 25.09.2010, 20:10   # 21349
Kersare
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Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort!
1. Denkst du, ich habe damit Chancen?
2. Gibt es dafür schon irgendwelche Berichte?
1. Kann ich Dir nicht sagen, ich weis nicht wann Deine Frist war. Sollte diese Fr. oder kommenden Mo. sein denke ich schon.

2. Explizit habe ich noch nichts hier gelesen

Zitat:
Hab ich mit der "Ich ignoroer einfach mal die Mahnungen" Taktik gute Chancen oder gehör ich nach der UE schon zu einem sicheren Opfer?
Mit "unserer" modUE ja, da diese kein Schuldeingeständnis, im Gegensatz zur original mitgeschickten, darstellt.
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Alt 25.09.2010, 21:11   # 21350
Nebruel
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
1. Kann ich Dir nicht sagen, ich weis nicht wann Deine Frist war. Sollte diese Fr. oder kommenden Mo. sein denke ich schon.

2. Explizit habe ich noch nichts hier gelesen



Mit "unserer" modUE ja, da diese kein Schuldeingeständnis, im Gegensatz zur original mitgeschickten, darstellt.
Hm ok, die Frist war leider schon Mittwoch.
Sollt ichs trotzdem einfach mal versuchen, die originale zu wiederrufen und mit "deiner" zu kontern?
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Alt 25.09.2010, 21:15   # 21351
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
....Sollt ichs trotzdem einfach mal versuchen, die originale zu wiederrufen und mit "deiner" zu kontern?
Was hast Du zu verlieren? Mach'!
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Alt 25.09.2010, 22:33   # 21352
Nebruel
 
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Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Was hast Du zu verlieren? Mach'!
Hm ok, kann mir jemand helfen, bzw nen Vorschlag geben wie ich das am besten mach?
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Alt 25.09.2010, 22:35   # 21353
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
Hm ok, kann mir jemand helfen, bzw nen Vorschlag geben wie ich das am besten mach?
Wer suchet, der findet:
Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber
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Alt 25.09.2010, 22:43   # 21354
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
ach du kac** das wird jetzt aber eine längere Diskussion werden.

Frage-Nebrul: wie kann ich die verlinkte Grafik von @Shual in meine neue mod.UE einbinden.
Antwort-Frank2009: warte bis Du 100 Punkte hast, dann gibt´s einen Gutschein dafür
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Alt 25.09.2010, 22:46   # 21355
Flesh_Storm
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Zitat:
Zitat von Nebruel Beitrag anzeigen
Hallo, habe folgendes Problem:


Was soll ich tun?
Na ja, mit der UE gehst du ja einen Vertrag für die nächsten 30 Jahre ein. Da kann es schon einmal vorkommen, dass man sich das doch noch anders überlegt. Verträge sind gegenseitige Willensäußerungen beider Parteien, die jedoch jederzeit angepasst werden dürfen.

Du widersprichst eben und dann dürfen sie klagen, falls sie das nicht mögen. Dann stehst Du genau da, wo wir alle jetzt stehen.

Also mach das ! Solange du nicht bezahlt hast, ist alles im grünen Bereich.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 25.09.2010, 23:07   # 21356
Aussitzer
 
Benutzerbild von Aussitzer
 
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Das es im Moment so ruhig ist mit Abmahnungen schiebe ich das eher auf das Sommerloch Juni, Juli und August, da ist Urlaubszeit und es kommen in dieser Zeit nicht so viele neue Filme raus. So gibt es auch weniger Abmahnungen denke ich.

Gruß
Aussitzer
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Alt 25.09.2010, 23:11   # 21357
Sougaiki
 
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Zitat:
Zitat von aki Beitrag anzeigen
haben sich deine Geldforderungen bei Waldorf erhöht?
war doch bis jetzt eigentlich immer so dass die summe gleichgeblieben ist?
Das war mein 2. Bettler, zur Abmahnung und zum 1. Bettler erhöhte sich nun die Summe um 150 Euro. Wie sie nun grad auf 150 Euro kommen, keine Ahnung.

Da ich hier immer von Verdopplern und Verdreifachern gelesen habe, fahrn die guten Herren hier wohl grad den Vorweihnachtsschmusekurs und denken das ein Geschenk, von unter knapp 1000 Euro für sie, vom Abgemahnten, noch zu verschmerzen ist.

Eine Frage an die Altabgemahnten, muss man mit Weihnachtsgeschenken vom Abmahner rechnen? . Kann mir vorstellen, das gerne kurz vorm Fest, noch die ein oder andere Kollekte gestartet wird.
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Alt 25.09.2010, 23:18   # 21358
superdicker
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Da einige Verjährungen ab 1.1.2011 ins Haus stehen,bin ich mir sicher,daß von Abmahnerseite vor Weihnachten noch schwere Geschütze aufgefahren werden. Außer dickem Pulverdampf und Krach wird es für sie aber nicht viel bringen.
Gruß,Mops
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Alt 25.09.2010, 23:22   # 21359
Flesh_Storm
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Zitat:
Zitat von Sougaiki Beitrag anzeigen

Eine Frage an die Altabgemahnten, muss man mit Weihnachtsgeschenken vom Abmahner rechnen? . Kann mir vorstellen, das gerne kurz vorm Fest, noch die ein oder andere Kollekte gestartet wird.
Vor dem Fest kommen meistens Bettelbriefe, weil ja einige noch Weihnachtsgeld bekommen, dass ja dann überflüssig für die eigene Ernährung ist und somit gespendet werden kann.

Ich spende lieber für einen Profi des Entsorgungsgeschäftes lästiger Arschinfizierer.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 26.09.2010, 00:08   # 21360
sepper
 
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Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von Sougaiki Beitrag anzeigen
Das war mein 2. Bettler, zur Abmahnung und zum 1. Bettler erhöhte sich nun die Summe um 150 Euro. Wie sie nun grad auf 150 Euro kommen, keine Ahnung.

Da ich hier immer von Verdopplern und Verdreifachern gelesen habe, fahrn die guten Herren hier wohl grad den Vorweihnachtsschmusekurs und denken das ein Geschenk, von unter knapp 1000 Euro für sie, vom Abgemahnten, noch zu verschmerzen ist.

Eine Frage an die Altabgemahnten, muss man mit Weihnachtsgeschenken vom Abmahner rechnen? . Kann mir vorstellen, das gerne kurz vorm Fest, noch die ein oder andere Kollekte gestartet wird.
An die, die etwas länger dabei sind:

Kommen mehrere Bettelbriefe meistens oder nur einer (schließlich steht ja was von "letzt Warnung" oder sowas) und wurden dann auch schon mal die Forderungen erhöht (kann mich nicht daran erinnern sowas gelesen zu haben)?
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Alt 26.05.2012, 17:03 # --
News Flash
 
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