Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 20.03.2009, 22:06   # 2101
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von mirage84 Beitrag anzeigen

Da ich meinen Vater entlasten, aber trotzdem kein Schuldgeständnis abgeben will, soll ich:

-die hier angebotene mod. UE in meinem Namen ausfüllen?
-irgendwelche Beträge (Rechtsanwaltskosten oder Schadenersatz) zahlen?
Prinzipiell kannst Du selber in dem Fall eigentlich nichts machen, denn was immer ihr sendet, es muss von dem Abgemahnten (hier wohl Dein Vater) unterschrieben werden.

Du "sollst" erst mal gar nichts machen, Du kannst Dich eher entscheiden, welche Variante Du bzw. Dein Vater wählst:
ModUE oder originalUE und dann zahlen oder nicht zahlen.

Meine Empfehlung, lies Dich hier ein wenig mehr ein und bilde Dir dann Deine Meinung, welchen Weg Du einschlagen willst. Und dann sprich mit dem Anschlussinhaber der abgemahnt wurde.

Zitat:
Da ich das Schreiben heute erhalten habe (an einem Freitag) und die UE schon am Dienstag (12uhr) vorliegen soll habe ich leider keinen Spielraum um die Rechtshilfe zu konsultieren da wir auch keine Rechtsschutzvers. haben die irgendwelche Anwaltskosten decken würde.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in diesen Fällen sowieso nicht. Ausserdem solltest Du Dich von der kurzen Frist nicht zu Sachen drängen lassen, die Du später vielleicht bereust. Einen RA kann man immer erst mal konsultieren.

Nicht verzweifeln, durchatmen und dann in Ruhe eine Meinung bilden
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Alt 21.03.2009, 03:03   # 2102
mahalkita
 
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Beiträge: 1
Zitat:
Zitat von TeRaXion Beitrag anzeigen
So ich habe nun auch Post bekommen..
Harry Potter soll es gewesen sein.

Würde es so wie hier empfohlen machen:

- mod UE hinschicken -> Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
- Warten
- Warten
- to be continued..



Da denen aber ein Fehler bei meiner Adresse unterlaufen ist, wollte ich fragen ob ich überhaupt reagieren soll..
Es ist alles richtig, bis auf den Ort.. PLZ stimmt, Ort ist aber 38,5 km von meinem Wohnort entfernt..
Die schlaue Post hats trotzdem zugestellt, aber wer soll das nachprüfen?

LG Thomas
Hi, Thomas

Selbst den Weg der Flaschenpost würde Johannes Waldorf akzeptieren !
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Alt 21.03.2009, 14:41   # 2103
MuttervonFred
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 7
Ich bin Mutter eines 21jährigen jungen Mannes, besagtem Fred, der noch bei mir wohnt und zur Zeit bei der Bundeswehr verweilt. Ich weiß, ....... Ich habe ihm das immer und immer wieder verboten, aber wie soll ich es auch schon kontrollieren können? ..... Und nun habe ich heute - nach einem wunderschönen Morgen - Post im Briefkasten. Rechtsanwaltskanzlei Waldorf verlangt von MIR 756 Euro. Ich könnte nahezu kotzen. .... "Feuchtgebiete" herunter geladen ...... ...... trotzdem bin ich gerade so sauer. Und in diesem Gefühl las ich hier gerade, verstehe aber fast nur Bahnhof. Ich frage mich auch, wenn ich einen Anwalt aus dem Netz lese (ich las da gerade einiges), ob mich das nicht mehr kosten würde, als wenn ich bezahlten würde? Und soll ich nun diese oft erwähnte mod. UE absenden? ...

Gott, es wäre so schön, wenn mir hier jemand genau erklären könnte, was ich tun muß. Mal abgesehen davon, dass ich keine 800 Euro zur Verfügung habe, da ich z. Zt. vom Arbeitslosengeld lebe ...

EDIT BY PRINCESS
Wir sind hier nicht allein! In deinem eigenen Interesse habe ich alle Texte, die deiner Verteidigungsstrategie hinderlich sein könnten, entfernt.
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Alt 21.03.2009, 14:57   # 2104
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
Es ist wieder einmal Zeit für einen Griff in meine persönliche Textbausteinkiste:
  • Die gesendeten Unterlagen haben ihre Richtigkeit: billiges Wurstpapier, ohne originale Unterschrift, Kopie der Vollmacht mit Datum nach der Urheberrechtsverletzung, kurze Zahlungsfristen… Das ist hier zu Hauff bereits durchgekaut. I.d.R. sollte auch die IP stimmen, wenn man nicht beweissicher das Gegenteil behaupten kann (durch eigene Logs von professionellen Firewallsystemen).
  • Falsche Adressen, fehlende Buchstaben im Namen alles kein Grund die Blätter in die Rundablage zu befördern. Mit Hilfe des Postboten hat der Brief euch erreicht – auch ohne Einschreiben. Vogel-Strauß-Taktik bringt nun nichts!
  • Den Kontakt zur Rechtsschutzversicherung könnt ihr euch sparen; Die Zahlt nicht! Wer dennoch wider mein Wissen so eine Versicherung hat, sollte die Gesellschaft und Tarif hier kundtun! Nachfolgende Generationen werden es euch danken.
  • Der Rat eines Anwaltes kostet je nach „Verwandtschaftsgrad“ zu dir, zwischen 50 und 500 EUR (lt. Berichte hier). Was er tut? Rät dir: mod. UE/zahlen/nicht zahlen je nach Fachkenntnis bezgl. des Themas. Daher sollte es ein IT Fachanwalt sein. Für diesen Vorgang sollte es dir jedoch um das Prinzip und nicht ums Geld gehen, da so ein Fachanwalt locker mehr kostet, als du für das erste Abmahnschreiben zahlen solltest. Das ist möglicherweise von den Abmahnern auch so beabsichtigt.
  • Nicht zu reagieren, ist hier die bisher schlechteste Entscheidung, da man eine Einstweilige Verfügung kassieren kann, die per Gericht das verbietet, was du in der Unterlassungserklärung unterschreiben solltest. Gerichtskosten und RA-Kosten für die EV werden dir auferlegt. Ca. 700EUR RA und 350EUR Gerichtskosten. Allerdings hat man, falls man widerspricht, die Möglichkeit zu einer Verhandlung zu kommen (zunächst in Sachen EV und dann in der Hauptsache).
  • Die originale (mitgeschickte) Unterlassungserklärung enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis sowie die Zahlungsverpflichtung. Eine richtig abgeänderte UE stellt kein Schuldeingeständnis dar, sondern gibt lediglich die Verpflichtung ab, das du das dir unterstellte Treiben nicht weiter fortsetzen wirst (30 Jahre lang). Wichtig daher die UE nur für den betreffenden Titel abgeben und vom Anschlussinhaber zu unterschreiben. Ein danach angestrengtes Gerichtsverfahren (ist bislang nicht bekannt, falls man nichts zugibt getan zu haben) hält sich finanziell in Grenzen, da es darin nur um die anwaltlichen Forderungen geht.
  • Einfach zahlen, damit man Ruhe hat. Diese Variante wurde gewählt, wenn der treue Familienvater Hoppelwestern gesaugt hat, aber der Anschlussinhaber seine Frau ist. Dies rückt zwar zunächst den Familienfrieden wieder gerade, schützt aber nicht vor weiteren Forderungen. Auf eine gut situierte Quelle greift man eben gern erneut zurück.
  • Falls man wissen möchte, wie sich die Mehrheit hier entschieden hat und dass das alles ein Geschäftsmodell ist, einfach den Download aus meiner Signatur bemühen

Und nicht vergessen! Wer seinen Anteil an einer aussagekräftigen Statistik beisteuern möchte, sendet mir nachfolgende Informationen per PN.
Danke

Provider: Internetanbietername
Abgemahnt am: Datum (TT.MM.JJ)
von: Abmahnanwaltskanzlei
für: Datei
angeblich im Netz am: Log-Datum (TT.MM.JJ) ohne sekundengenaue Uhrzeit!
Namensermittlung über: Richterbeschluss / Staatsanwaltschaft
Rechteinhaber:
p2p-Netzwerk: Client (Edonkey/Torrent)
Gegenstandswert:
Abgeltungsbetrag:
RA-Kosten
Gesamtkosten: (bei Pauschale, sonst frei lassen!)
!!!Die IP interessiert hier keinen!!!
Status: wie habe ich reagiert

Zum Schluss: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung dar, die sich auf Grund der bisherigen Foreneinträge ergibt.
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Alt 21.03.2009, 17:40   # 2105
ts_sat
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 5
Bei mir kam heute die Anerkennung der mod UE gemeinsam mit der letzten Zahlungsaufforderung. Werde wie die meisten hier weiter warten.

Schönen Sonntag!
ts_sat
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Alt 21.03.2009, 19:24   # 2106
MuppetK
Gastposter
 
Hallo Leute,

zähle seit gestern auch zu denen die einen netten Brief der RA W. im Briefkasten hatten. Nachdem ich nun fast den ganzen Thread hier gelesen habe, werde ich wohl ne modUe versenden und schauen was passiert.

Gruß muppetK
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Alt 21.03.2009, 22:05   # 2107
Schlumpf80
Gastposter
 
So, auch ich darf mich ab heute zu dem Kreis der "Waldof"-Abgemahnten zählen. Hier die Daten:

Provider: Telekom
Abgemahnt am: 19.03.09
von: Waldorf
für: Charlotte Roche, Feuchtgebiete
angeblich im Netz am: 16.02.09 (für 1:15 Stunden)
Namensermittlung über: kA. Steht das konkret irgendwo in dem Anschreiben ?
Rechteinhaber: Random House GmbH
p2p-Netzwerk: Torrent
Gegenstandswert: 10000
Abgeltungsbetrag: 250€
RA-Kosten: 506€
Gesamtkosten: 756€
!!!Die IP interessiert hier keinen!!!
Status: Ich werde wohl die modifizierte UE abgeben und nicht zahlen
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Alt 21.03.2009, 22:53   # 2108
RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Falsche Adressen, fehlende Buchstaben im Namen alles kein Grund die Blätter in die Rundablage zu befördern. Mit Hilfe des Postboten hat der Brief euch erreicht – auch ohne Einschreiben. Vogel-Strauß-Taktik bringt nun nichts!
Der Vorname muss schon stimmen. Andernfalls kann die Abmahnung schon unwirksam sein!


Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Den Kontakt zur Rechtsschutzversicherung könnt ihr euch sparen; Die Zahlt nicht! Wer dennoch wider mein Wissen so eine Versicherung hat, sollte die Gesellschaft und Tarif hier kundtun! Nachfolgende Generationen werden es euch danken.
Das stimmt so nicht! In ca. 20% der Fälle wird eine Beratung ihv. EUR 190,00 zzgl. MwSt. bezahlt, mehr verlangen z. B. wir ohnehin nicht!

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Der Rat eines Anwaltes kostet je nach „Verwandtschaftsgrad“ zu dir, zwischen 50 und 500 EUR (lt. Berichte hier).
Naja, bei EUR 500,00 zzgl. Mehrwertsteuer kannst Du doch Waldorf gleich bezahlen, wozu dann noch einen Anwalt einschalten?

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Wichtig daher die UE nur für den betreffenden Titel abgeben und vom Anschlussinhaber zu unterschreiben.
> warum denn das? Dann gibts für einen weiteren Titel desselben Rechteinhabers gleich nochmal eine Abmahnung! Warum soll der Anschlussinhaber unterschreiben? Nur der Abgemahnte sollte unterschreiben.


Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Einfach zahlen, damit man Ruhe hat. Diese Variante wurde gewählt, wenn der treue Familienvater Hoppelwestern gesaugt hat, aber der Anschlussinhaber seine Frau ist. Dies rückt zwar zunächst den Familienfrieden wieder gerade, schützt aber nicht vor weiteren Forderungen. Auf eine gut situierte Quelle greift man eben gern erneut zurück.
Entschuldigung, aber das ist vollkommener Unsinn! Was sollen denn das für weitere Forderungen bitte sein??

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Zum Schluss: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung dar, die sich auf Grund der bisherigen Foreneinträge ergibt.
Leider ist das bereits Rechtsberatung, und dazu noch nicht im Sinne des Abgemahnten...

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 21.03.2009, 23:09   # 2109
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Der Vorname muss schon stimmen. Andernfalls kann die Abmahnung schon unwirksam sein!
Ich kann mich nicht erinnern, etwas von einem falschem Vornamen geschrieben zu haben!
Zitat:
Das stimmt so nicht!
Dann dürfte es ja auch kein Problem sein, Tarif und Agentur der betreffenenden mir per PN mitzuteilen.
Wir reden über Urheberrechtsverletzungen und nicht von einem Erstberatungsgespräch, welches manche ihrer Kollegen kostenfrei anbieten.
Zitat:
Naja, bei EUR 500,00 zzgl. Mehrwertsteuer kannst Du doch Waldorf gleich bezahlen
Sagte ich ja!
Zitat:
warum denn das? Dann gibts für einen weiteren Titel desselben Rechteinhabers gleich nochmal eine Abmahnung! Warum soll der Anschlussinhaber unterschreiben? Nur der Abgemahnte sollte unterschreiben.
Falls es einen Fall gibt, wo der Abgemahnter ungleich Anschlussinhaber ist, lasse ich mich da gern aufklären.
Zitat:
Entschuldigung, aber das ist vollkommener Unsinn! Was sollen denn das für weitere Forderungen bitte sein??
Korrigiere Forderungen in Abmahnungen.
Danke für den Hinweis, wurde im Textbaustein eben geändert.
Zitat:
Leider ist das bereits Rechtsberatung, und dazu noch nicht im Sinne des Abgemahnten...
Ansichtssache! Da es keinen Einzelfall betrifft.

Konstruktive Kritik immer gerne.
Eine einfache PN (private Nachricht) hätte auch gereicht.
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Alt 22.03.2009, 10:50   # 2110
DonKomo
 
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 3
Hallo zusammen,
ich gehöre seit gestern auch zu den betroffenden.

Nach Recherche der umfangreichen Informationen bin ich !im Moment! der Ansicht, dass ein hier bezeichneter Vergleich die für mich sicherste Variante ist.
Mir ist noch nicht klar geworden, wie ich dem Fall vorgehen soll. Für Ratschläge diesbezüglich wäre ich dankbar, wenn ich mich nicht täusche, wurde dies noch nicht ausführlich behandelt.
Ist dann die modUE auch noch erforderlich?
Irgendwo stand einerseits dass jede Kommunikation mit dem Abmahner ein Zeichen von Schwäche ist, andererseits dass bei einem Vergleich ein Kontakt zum Abmahner erfolgen soll. Dies verwirrt mich noch.
Wann sollte ich den Vergleich zeitlich einordnen? D.h. Nach der Sendung der modUE? Nach darauffolgender nächsten Zahlungsaufforderung? Jetzt sofort?
Abschließend noch vll eine Meinung von euch, ob dieser Weg der wahrscheinlich sicherste ist?
Wie verläuft ein Vergleich? Kann ich das mit dem Handeln beim z.B. Autohändler vergleichen?

Vielen Dank im vorraus
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2009, 11:21   # 2111
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ RA Hechler
Zitat:
Naja, bei EUR 500,00 zzgl. Mehrwertsteuer kannst Du doch Waldorf gleich bezahlen, wozu dann noch einen Anwalt einschalten?
Weil der eingeschaltete RA (der nicht nur auf Vergleiche und somit auf die schnelle"Mark" aus ist und in meinem Sinne meine Rechte durchsetzt - wofür ein Vergleich, wenn ich es nicht war und alle sgetan habe, damit es auch keine anderer tun konnte - dieser es aber doch doch irgendwie geschafft hat?) das Geld eher verdient hat, als die

Zitat:
Dann gibts für einen weiteren Titel desselben Rechteinhabers gleich nochmal eine Abmahnung
Na und? Gibt es da nicht zumindest im Wettbewerbsrecht so eine Regelung bei "Zweitabmahnern", weiß nicht genau wie sich das nennt - aber gerade hier wo es immer der gleiche Abmahner ist, sollten die Kosten doch mit der ersten Abmahnung "geregelt" sein (gleicher Sachverhalt). Bei den nachfolgenden Abmhanungen dürfte es doch eigentlich am Fremdgeschäftsführungswillen fehlen....Bevor ich eine erweiterte UE schicke und mich somit "umfassend" 30 Jahre binde, kriegen die halt für jedes abmahnte Werk eine eigene UE, schadet doch nicht (außer den Kosten für die Einschreiben), oder?
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Alt 22.03.2009, 11:56   # 2112
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
> warum denn das? Dann gibts für einen weiteren Titel desselben Rechteinhabers gleich nochmal eine Abmahnung!
So what?
Ich denke, eine generelle UE, die alle Werke des RI umfasst, ist sehr unüberschaubar. Und wer weiss, vielleicht wird mein Kind (was erst noch zur Welt kommen wird), in 15 Jahren gegen dann ein neues Werk dieses RI eine Urheberrechtsverletzung begehen, ich bin der Anschlussinhaber und dann ist Rom offen, d.h. die zu zahlende Strafe sehr hoch!

Ich persönlich denke, dieses Risiko ist weitaus höher und schwerer abzusichern!
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Alt 22.03.2009, 18:50   # 2113
Zesam
Gastposter
 
abend allerseits,
sind seit 12.03 auch im Klub.Also Verbraucherschutz braucht man nicht hin gehen,ist denen zu kompliziert.RA ab 175,-€ erstberatung und gesamt bei etwa 300,-€ aber mal sehen was rausgeschlagen werden könnte.
Also geänderte UE hingeschickt mit frage wegen Ratenzahlung.Selbst arbl. Kind in Lehre.Schauen wir mal was rauskommt.
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Alt 22.03.2009, 19:44   # 2114
anton100
Gastposter
 
Hallo Forum,

auch ich wurde von der Kanzlei Waldorf mit einer Abmahnung konfrontiert. Daraufhin habe ich mich im Forum informiert und mich dazu entschieden nicht zu zahlen, und die modifizierte UE ohne weitere Erklärung an Waldorf gesendet.
Ich habe nun die „letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe der UE“ mit dem Hinweis erhalten, dass dem Mandanten ohne Begleichung der Zahlung die „sofortige gerichtliche Geldentmachtung ihrer Zahlungsansprüche“ empfohlen wird.

- Sollte ich Waldorf noch sagen, dass ich es nicht war, oder hat das eh keinen Sinn?

Im Formen ist beschrieben, dass das alles zur Drohgebärde von Waldorf gehört und „schweigen Gold“ sei.
- Wie geht es jetzt mit dem Postverkehr weiter, wenn ich nicht zahle?
- Ist der nächste Schritt dann, dass ich einen Mahnbescheid vom Gericht erhalte?
- Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, legt man nur Widerspruch ein ohne auf den Vorfall einzugehen oder kommentiert man den Vorfall mit, ich war es nicht und ich kann es mir auch nicht erklären etc. Gibt es hierzu fertig Formulierungen?
- Wann sollte man einen Anwalt einschalten? Bisher sehe ich noch keine Veranlassung.

Bitte gebt mir Eure Einschätzung, Danke im Voraus.

Gruß Anton100
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 09:35   # 2115
widinho
Gastposter
 
Hi, hab am Freitag auch Post bekommen und mich nachdem ich mich hier eingelesen habe und ein Telefonat mit einer Kanzlei in Köln geführt habe dazu entschlossen die mod UE zu schicken und abzuwarten. Allerdings werde ich diese gleich erst verschicken und morgen läuft schon die Frist ab. Muss ich direkt mit einer einstweiligen Verfügung rechnen, falls die morgen nicht ankommt, oder zählt das Datum des Poststempels? Bringt es was die Erklärung schonmal zu faxen mit dem Zusatz das das Original unterwegs ist?

hoffe einer kann mir helfen und ein riesengroßes Dankeschön für die zahlreichen Infos die ich hier erhalten hab.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 09:41   # 2116
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von widinho Beitrag anzeigen
Muss ich direkt mit einer einstweiligen Verfügung rechnen, falls die morgen nicht ankommt, oder zählt das Datum des Poststempels? Bringt es was die Erklärung schonmal zu faxen mit dem Zusatz das das Original unterwegs ist?
Sicher musst du nicht unmittelbar mit einer EV rechnen, dennoch ist es besser, wenn man zum Zweck der Fristwahrung die mod. UE zunächst per Fax schickt und anschließend per Post. Dabei reicht für so eine Konstellation auch die normale Post (55 Cent), wenn der Sendebericht und die erste Seite des Fax auf einem Bogen abgedruckt ist. Ggf. kann man auch eine Kopie des Sendeberichtes mit in die Briefpost legen.
Ach ja, und Sendebericht gut aufheben!
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 14:05   # 2117
sacha_marie
 
Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von DonKomo Beitrag anzeigen
Irgendwo stand einerseits dass jede Kommunikation mit dem Abmahner ein Zeichen von Schwäche ist, andererseits dass bei einem Vergleich ein Kontakt zum Abmahner erfolgen soll. Dies verwirrt mich noch.
Wieso ein Zeichen von Schwäche? Durch eine alleinige Kontaktaufnahme/Anruf gibst Du doch noch kein Schuldeingeständnis ab.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.3.2009 um 14:11:22-----

Zitat:
Zitat von anton100 Beitrag anzeigen
- Wie geht es jetzt mit dem Postverkehr weiter, wenn ich nicht zahle?
- Ist der nächste Schritt dann, dass ich einen Mahnbescheid vom Gericht
Ja, mit einem Mahnbescheid kannst Du sicher rechnen. Wie Du damit dann genau umgehst bleibt Dir - wie jetzt auch - natürlich selbst überlassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 14:29   # 2118
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Plaudern ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Unerfahrenheit.

Das Ganze ist so ein bisschen wie Pokern. Solange alle schweigen und Sonnenbrillen aufhaben, kann man den Profi vom Neuling nicht unterscheiden. Sobald der Neuling aber die Klappe aufmacht und sich wundert, dass da so viele Karten im Skat sind, wird er abgeerntet.

Da mag es Euch angesichts von Wut und Ungerechtigkeit und Angst noch
so auf der Seele brennen: Klappe halten.
Denn Waldorfs sind keine "eigentlich ganz vernünftigen Leute". Die hören Euch nicht zu - die werten Euch aus. Was immer Ihr denen sagen wollt, sie filtern es nach Fehlern, mehr nicht.

Ergo: Wenn Ihr zahlen wollt, zahlt. Aber wenn Ihr die modUE absendet und nicht nachgeben wollt, dann macht das richtig: Senden und Schweigen. Denn Schweigen könnt Ihr genauso gut wie die Profis.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 14:38   # 2119
sacha_marie
 
Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von MuttervonFred Beitrag anzeigen
Und soll ich nun diese oft erwähnte mod. UE absenden? ...
Zum Rest kann ich Dir nicht so viel Sagen, ich drücke Dir die Daumen, dass das wird. Aber auf JEDEN FALL solltest Du die UE abgeben!!
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 14:51   # 2120
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Plaudern ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Unerfahrenheit.
Kein besseres Heilmittel gibt es im Leid als eines edlen Freundes Zuspruch .
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Alt 26.05.2012, 17:03 # --
News Flash
 
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