Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 10.09.2010, 13:54   # 21161
Kersare
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@Chickenwingens

Verständnisfrage, im Posting bei @Waldörfler665 noch zu sehen

Zitat:
Zitat von Chickenwingens
Mag sein, dass mein Gerechtigkeitsempfinden etwas Kohlhaas-esque ist, aber ich habe nichts getan, habe den einzigen in Frage kommenden Übeltäter genannt, dieser hat Verbindung mit W. aufgenommen, damit ist meine Schuldigkeit doch getan, oder nicht? Zahlen werde ich sowieso nix (wurde im neuen Brief auch nichtmehr verlangt), aber kann es für mich Probleme geben, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht schicke?
1. was für ein zweites Schreiben
2. Warum hast Du das gelöscht
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Alt 10.09.2010, 14:08   # 21162
grave
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
1. was für ein zweites Schreiben
Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
ich wurde auch von Waldorf abgemahnt, im Mai dieses Jahres,
1. Schreiben
Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Gestern habe ich aber einen weiteren Brief von W. erhalten, in dem Sie "letztmalig" die geforderte Unterlassungserklärung verlangen.
2. Schreiben
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Alt 10.09.2010, 14:13   # 21163
ulrich
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Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Gestern habe ich aber einen weiteren Brief von W. erhalten, in dem Sie "letztmalig" die geforderte Unterlassungserklärung verlangen.
Die solltest Du ach schnellstens schreiben und zur Kanzlei schicken, sonst handelst Du Dir ganz schnell eine einstweilige Verfügung ein.

Denn, die modifizierte Unterlassungserklärung („mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat!
Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.
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Alt 10.09.2010, 16:29   # 21164
Chickenwingens
 
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Vielen Dank für die Antwort, aber gilt das auch, wenn man nachweislich nichts getan hat und den mutmaßlichen Täter benennen kann?
Könnte eine Anwaltskanzlei diese Unterlassungserklärung von jedem unbescholtenen Bürger verlangen, egal, ob etwas vorgefallen ist, oder nicht?
Wie kann es "Wiederholungsgefahr" geben, wenn ich nichts getan habe?
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Alt 10.09.2010, 16:33   # 21165
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
.....Wie kann es "Wiederholungsgefahr" geben, wenn ich nichts getan habe?
@Chickenwingens,

die Frage ist hier ja nicht OB DU ETWAS GETAN HAST, sondern OB DU ES BEWEISEN KANNST, dass Du nichts getan hast!

Kannst Du es beweisen, dann kannst Du Dir auch die UE/modUE sparen. Ansonsten musst Du sie abgeben, um schlimmere Konsequenzen (EV) zu vermeiden.

Gruß
montezuma##
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Alt 10.09.2010, 16:34   # 21166
superdicker
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Ja und nochmals Ja. Auch wenn man unschuldig ist muß man das in Zivilrecht immer beweisen und wenn man das als Laie nicht auf die Reihe kriegt, werden die Abmahner,da sie sich ihr "Heimgericht" aussuchen können ,diesen Vorteil nutzen. Eine EV wird erwirkt und Du zahlst unschuldig!
Wenn Du den mutmaßlichen Täter ans Messer lieferst, melken die dann 2 Kühe. Dich als Störer und den Täter!
MMG,Mops

@kersare
Opas sind nicht mehr so schnell!
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Alt 10.09.2010, 16:37   # 21167
ulrich
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Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Antwort, aber gilt das auch, wenn man nachweislich nichts getan hat und den mutmaßlichen Täter benennen kann?
Wenn ein (AI) Anschlussinhaber eine Abmahnung bekommt, so ist er verpflichtet der abmahnenden Kanzlei eine mod UE zu schicken.
Unabhängig davon, ob er schuldig oder unschuldig ist. Nach Möglichkeit sollte man auch keinen Zweiten mit ins Spiel bringen, denn dann werden beide beschuldigt.
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Alt 10.09.2010, 16:41   # 21168
Chickenwingens
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Chickenwingens,

die Frage ist hier ja nicht OB DU ETWAS GETAN HAST, sondern OB DU ES BEWEISEN KANNST, dass Du nichts getan hast!
Ja, kann ich eben. Wie gesagt mehrere Monate nachweislich im Ausland und ein Untermieter, der der Kanzlei gegenüber zugibt, zu der fraglichen Zeit der Nutzer gewesen zu sein und wohl auch schon eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 10.09.2010 um 14:45 ----------

Ulrich:

Dann ist es in Deutschland möglich, dass zwei Personen für das selbe Vergehen belangt werden? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Wenn ich mein Zimmer inkl. Internetnutzung untervermiete bin immer ich dran, wenn der Untermieter illegales treibt? Wow. Soviel zum Rechtsstaat...

Das heißt man kann seinen Anschluß nicht von anderen nutzen lassen, ohne für alles haftbar zu sein, was die dann so treiben. Jeder, der z.B. für eine gesamte WG den Vertrag mit dem Provider unterschreibt ist der ***** der Nation... Ich bin grade echt ziemlich geschockt...

Was passiert denn, wenn ich die modUE schicke, und mein nächster Untermieter dann zufällig denselben Film herunterlädt? Dann bin ich doch erst recht und ohne Gerichtsverfahren dran!? Und das, ohne jemals irgendetwas verbrochen zu haben. Ich kann's garnicht fassen, dass soetwas in Deutschland möglich ist..
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Alt 10.09.2010, 16:52   # 21169
Kersare
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Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
@kersare
Opas sind nicht mehr so schnell!
Hab ich was überlesen, bin ich Dich angegangen
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Alt 10.09.2010, 16:58   # 21170
superdicker
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@kersare
Um Himmels Willen nein alter Freund. Du warst nur mit Deiner Antwort an @Chickenwingens schneller.
Respektvoller Gruß, Mops
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Alt 10.09.2010, 17:11   # 21171
Chickenwingens
 
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Nochmal ich, im Anschluß an meinen letzten Post:

Kann man die modUE in meinem Fall so ändern, dass sie sich neben dem einen Werk auch nur auf den einen Untermieter bezieht? Etwa: " ...es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen, es Hernn XY (Untermieter) zu ermöglichen, über meinen Internetanschluß..."
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Alt 10.09.2010, 17:17   # 21172
ulrich
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Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Nochmal ich, im Anschluß an meinen letzten Post:

Kann man die modUE in meinem Fall so ändern, dass sie sich neben dem einen Werk auch nur auf den einen Untermieter bezieht?
Nein, Bitte nichts am Text unserer mod UE verändern. Unterschreiben musst Du. Wenn Du nicht willst, das mit Deinem Anschluss Illegales passiert dann musst Du den Anschluss abmelden.
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Alt 10.09.2010, 17:23   # 21173
superdicker
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Auch wenn Du für Jahre im Ausland bist, hast Du dafür zu sorgen,daß niemand etwas Illegales über Deine Leitung shared. Du bist verpflichtet das zu kontrollieren so das Gesetz. Das ist die sogenannte "Störerhaftung" und Du bist dafür verantwortlich.
Schick die ModUe weg und gut ist. Falls der unwahrscheinliche Fall der Klage eintritt, dann kommt Dein Anwalt und Dein Untermieter ins Spiel beim Beweis "Ich wars nicht"
Ich persönlich würde mir von meinem Untermieter schriftlich bestätigen lassen ,daß er das nicht mehr tut. Besser ist wenn der Untermieter den Anschluß als Anschlußinhaber übernimmt.
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Alt 10.09.2010, 17:26   # 21174
Chickenwingens
 
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Wie soll ich denn vom Ausland aus überprüfen, was mein Untermieter herunterlädt? Selbst, wenn ich in D gewesen wäre, wüsste ich nicht, wie ich das überprüfen könnte...

Es passiert nichts illegales mehr über meinen Anschluss. Der Untermieter ist ausgezogen. Aber ich kann nicht ausschließen, dass auch ein neuer Untermieter illegales downloaden könnte. Wie denn auch, ich bin ja nicht der liebe Gott!?
Ist es denn verboten, seinen Internetanschluss unterzuvermieten? Wieso muss ich für Dinge haften, wenn ich den wahren Schuldigen benennen kann? Wenn jemand mit meinem Auto jemanden überfährt hafte ich ja auch nicht?!

Die modUE zu schicken scheint wohl die sicherste Wahl zu sein, auch wenn sich mein Gerechtigkeitsempfinden sträubt.
Aber was würde denn passieren, wenn ich sie schicke, und ein neuer Untermieter zufällig denselben Film herunterlädt bzw. shared?
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Alt 10.09.2010, 17:35   # 21175
grave
 
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Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Aber was würde denn passieren, wenn ich sie schicke, und ein neuer Untermieter zufällig denselben Film herunterlädt bzw. shared?
Dann hast Du die A...karte gezogen und die Vertragsstrafe wird fällig
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Alt 10.09.2010, 17:36   # 21176
Stopper
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 528
Du bist für den Anschluss als Inhaber verantwortlich, und Du hast damit auch dafür Sorge zu tragen, das nichts Illegales über deinen Anschluss geht, egal von wem auch immer.
Das ist die so genannte Störerhaftung.
Mit freundlichen Grüßen:
Stopper
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Alt 10.09.2010, 17:38   # 21177
Waldorfjäger
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 71
@Chickenwingens

Vergiss Dein Unrechts- oder Rechtsbewusstsein. Fakt ist dass die "Kopfgeldjäger" durch Mithilfe unseres sogenannten " Rechtsstaats" und der Abmahnerlobby (welcher Berufstand zählt wohl zu den Stammwählern der FDP und CDU) alles behaupten können was sie wollen. Du bist verantwortlich für Deine Anschluss. Du musst dem Richter beweisen dass Du es nicht warst aber trotzdem haften wenn es ein anderer war.Du sollst zahlen, egal ob etwas runtergeladen wurde oder nicht. Wir alle hier sind zu Melkkühen von skrupellosen Geschäftemachern geworden. Wenn Du Dich hier durchliest verstehst Du sicher, was das für eine Abzocke ist. Leider noch unterstützt vom "Rechtsstaat".

Das kann doch nicht wahr sein??? Oh doch das ist es. Toll gell !!!

Schick den Geiern Deine ModUE, dann bist Du aus dem schlimmsten raus.

Freiwillig keine Cent an diese "feinen" Herren
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Alt 10.09.2010, 17:41   # 21178
FredFeuerstein
 
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
@chicken
Wieso meldest Du diesen Anschluß nicht einfach ab????? Es gibt eine HandyFlat (Festnetz und eigene Netz für 15€, eine UMTS-Flat für ca. 25€ im Monat) - da lohnt es sich für den dauerhaft ansässigen kaum noch ein Festnetzanschluß - wozu dann für irgendwann mal, oder ein paar Wochen im Jahr?
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Alt 10.09.2010, 17:42   # 21179
Chickenwingens
 
Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 10
Waldorfjäger:
Dann wäre meine einzige Möglichkeit in diesem (zugegeben unwahrscheinlichen Fall), dass ich die Vertragsstrafe wiederum von meinem Untermieter einklage? Das zumindest wird ja wohl möglich sein?

Aber was für eine riesen Sauerei, das Ganze! Ich bin stinksauer!

Fred Feuerstein:
Ich versteh nicht ganz, ich will halt schnelles Internet daheim haben. Außerdem bin ich öfter für länger weg, und da habe ich halt auch den Internetzugang untervermietet, anstatt selber einen Handy-Vertrag zu bezahlen, den ich nicht nutze...
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Alt 10.09.2010, 17:46   # 21180
Stopper
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 528
[QUOTE=Chickenwingens;1331632
Aber was für eine riesen Sauerei, das Ganze! Ich bin stinksauer!
[/QUOTE]

Das bist Du nicht alleine.
Mit freundlichen Grüßen:
Stopper
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Alt 26.05.2012, 17:03 # --
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