Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 09.09.2010, 17:35   # 21141
samson
 
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Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von infofan Beitrag anzeigen
Vielleicht wollten sie ja was aus dem Antwortschreiben auf den Bettelbrief hinterfragen oder ähnlich.
Glaube aber auch eher, dass es einfach ein Versuch war den Anwalt zum zahlen zu bewegen. Wurde ja auch so gepostet.

Bin aber so oder so ein Fan von Null Kommunikation wenn man sich fürs Nichtzahlen entschieden hat.

Ich denke auch das es ein versuch war eine Zusage zum Zahlen zu bekommen oder aber ein Vergleichsversuch. Oder aber auch ein telefonisches abklopfen wie die Gegenpartei so drauf ist und einzuschätzen ob sich ein weiteres bemühen noch lohnt?
Jedenfalls hat mein Anwalt das Gespräch dann auch gleich beendet, er weiss ja selber auch nicht was sie von ihm wollen und hat somit erst mal hingehört. Den einzigsten Vorteil durch einen Anwalt hat man indem er ein guter Rammbock ist..... und man sich um den ganzen kram nicht selber kümmern muss.

Wenn man den Weg zum Anwalt wählt sollte man jedoch vorher die Kosten abklopfen und mal überschauen. Meiner ist da wirklich mehr als Fair! Und ich bin wirklich mal gespannt wie die Sache noch ausgehen wird.

Hat jemand schon mal etwas per Einschreiben bekommen???
Oder kommt von denen alles über den normalen Weg?
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Alt 09.09.2010, 18:31   # 21142
TheSaint72
 
Benutzerbild von TheSaint72
 
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Beiträge: 56
Zitat:
Zitat von samson Beitrag anzeigen
Hat jemand schon mal etwas per Einschreiben bekommen???
Oder kommt von denen alles über den normalen Weg?
Die Briefe kommen ganz normal. Bei denen reicht ja der Nachweis, dass der Brief weggeschickt wurde. Unsereiner muss dagegen Beweise sammeln, wenn er eine modUE versendet.
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Alt 09.09.2010, 18:36   # 21143
Ano Nym
 
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 8
Erst mal ein Hallo in die Abgemahntenrunde, und ganz herzlichen Dank für die viele Info, die ich auf dieser Seite bekommen habe.

Ich lese jetzt schon über einen Monat mit, und hab auch nur eine Frage mit der ich nerven will.

Zu meiner Geschichte mit den Waldorf Frommer Anwälten.
Bis zu dem dem Tag, an dem die Abmahnung kam, wusste ich gar nicht was ein P2P Netz, geschweige denn Filesharing ist. ICH SCHWÖR. Die ganzen Tauschbörsennamen hatte ich bis ich hierher gefunden habe, noch nie gehört.
Ich bin Vater zwei erwachsener Söhne, die beide am PC fit sind, und ein breites Grinsen ins Gesicht
bekamen als ich beim Abendbrot erzählte, dass ich abgemahnt worden bin.
Der Internet Anschluss läuft auf meinen Namen.
Nachdem ich den Eintrittspreis bekannt gab wurde das Grinsen weniger. 856 €
Dann gab ich auch noch die Gruppe, und den Titel der CD bekannt. Das Grinsen hörte bei dem
Älteren schlagartig auf.

So und nun zu den Details.
Ich werde keine genauen Angaben machen um den Waldörfern nicht die Chance zu geben mich raus zu picken.

Abgemahnt wurde in der letzten Juli Woche mit 13 Seiten BlahBlahBlah.
Ein Katalog mit Gerichtsurteilen lag auch mit dabei. (Angstmache)
Eine Unterlassungserklärung, die einen von Haus und Hof bringen kann war auch dabei.

Die mod. UE (Einschreiben mit Rückschein)hab ich gerade noch so rechtzeitig wech bekommen, da ein Wochenende mit im Spiel war. Vorab noch per Fax um die Frist der UE überhaupt wahren zu können.
Die Zahlungsfrist sollte Mitte August enden. (Sie endete ohne Zahlungseingang bei Waldorf meinerseits.)
Schon Ende August kam ein Bettler mit dem Hinweis, dass keine weitere Mahnung mehr kommt,
und die Zahlungsfrist Mitte September endet.
Bei Nichtzahlung, Klageempfehlung.

Und nun meine Frage
Kommen da nicht immer zwei Bettler? oder geht denen das Port für den Zweiten aus?
Und müsste ich vor Gericht gegen meine Söhne aussagen, wenn es soweit kommen sollte?

Zahlen tue ich erst nach einem Richterspruch, das steht jetzt schon fest.

Grüße an alle Abgemahnten, werdet nicht schwach.

Ich werde weiter berichten, sollte es Neues geben.
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Alt 09.09.2010, 19:03   # 21144
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.021
Zitat:
Zitat von Ano Nym Beitrag anzeigen
......Und nun meine Frage
Kommen da nicht immer zwei Bettler? oder geht denen das Port für den Zweiten aus?
Und müsste ich vor Gericht gegen meine Söhne aussagen, wenn es soweit kommen sollte?
....
@Ano Nym,

schön, mal von einem Abgemahnten zu lesen, der sich ausgiebig informiert hat und nicht gleich lospostet.

Nun zu Deinen Fragen:

Oft lassen es die Abmahner bei einer "Erinnerung" mit nochmals erhöhter Drohkulisse bewenden. Wer dann noch immer nicht zahlt wird wohl als "renitent" eingestuft und fortan das Papier und Porto gespart. Gerade von Seiten Waldorfs ist dann idR Ende, keine weiteren Bettler, Mahnbescheide etc. Das muss aber nicht heißen, dass dies auf immer so bleibt, es handelt sich um den derzeitigen Stand.

Jetzt zu Deiner Sorge bzgl. Gericht. Zum einen gab es in den vergangenen 1,5 Jahren lediglich 2 Gerichtstermine, beide verursacht durch die sehr ungünstige und hier nicht empfohlene Vorgehensweise der Abgemahnten (negative Feststellungsklage und keine Abgabe einer modUE). Zum anderen musst Du vor Gericht nicht zu Deinem Nachteil, oder dem Deiner Familie aussagen. Woher soll der Gegner auch wissen, dass Du weißt, wer der "Täter" ist. Durch Abgabe der modUE und Bestreiten der Tat Deinerseits bist Du allenfalls noch "Störer". Alles andere muss von Seiten des Abmahners vewiesen werden, das ist nicht Deine Aufgabe.

So zumindest mein Kenntnisstand. Man möge mich umgehend berichtigen, wenn ich etwas falsches sage.

Gruß
montezuma##
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Alt 09.09.2010, 19:10   # 21145
astra1c
 
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Hallo,
heute ist ein guter Tag! Die Schweiz hat es den Abzockern mit einem neuen Urteil erheblich erschwert, P2P-User zu loggen und diese Log-Daten zur Verfolgung zu benutzen.

Hier ein Link, der auch weiterführende Infos beinhaltet; Massenabmahnungen: Logistep darf in der Schweiz keine IP-Adressen mehr sammeln - Golem.de

Diese Regelung sollte 1zu1 von deutschen Gerichten übernommen werden.
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Alt 09.09.2010, 19:15   # 21146
grave
 
Benutzerbild von grave
 
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Beiträge: 3.068
Zitat:
Zitat von Ano Nym Beitrag anzeigen
Und müsste ich vor Gericht gegen meine Söhne aussagen, wenn es soweit kommen sollte?.
Ergänzend zu @monte
Zitat:
Wer darf das Zeugnis verweigern?
Ausgehend von einer betroffenen Person (Beschuldigter im Strafprozess, Prozesspartei im Zivilprozess) darf das Zeugnis verweigern:

der Ehegatte und Verlobte bzw. die bei einer Lebenspartnerschaft äquivalenten Personen und der geschiedene Ehegatte,
wer mit dem Betroffenen ein Abstammungsverhältnis hat (z. B. Großmutter ↔ Enkel) („in gerader Linie verwandt“),
wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat,
Quelle

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Alt 09.09.2010, 22:22   # 21147
superdicker
Gesperrt
 
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Beiträge: 4.949
Waldorf rechnet vor:
Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechnen vor | Abmahnung-Blog.de
Zitat
„Bereits vier durchschnittliche Downloads pro Stunde würden also nach sieben Stunden zur Verbreitung von über 78.000 Kopien des jeweiligen Werks führen. Der lawinenartige Verbreitungseffekt wird dadurch sichtbar, dass die abrufenden Nutzer in der darauf folgenden Stunde selbst zu ‚neuen’ Anbietern desselben Werkes werden. Denn der Downloader wird unmittelbar zum Uploader für weitere anfragende Nutzer.“
Zitat Ende
MMG,Mops
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Alt 10.09.2010, 02:53   # 21148
Waldörfler665
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von Ano Nym Beitrag anzeigen
Zahlen tue ich erst nach einem Richterspruch, das steht jetzt schon fest.

Grüße an alle Abgemahnten, werdet nicht schwach.

Ich werde weiter berichten, sollte es Neues geben.
Hallo,

eine sehr gute Entscheidung...ohne Richterspruch wird nix bezahlt, das wäre ja auch noch schöner, die Warscheinlichkeit wegen sowas vor Gericht zu langen ist sowieso sehr gering, bei ca 400000 Abmahnungen oder mehr in 4 Jahren seit Waldorf jetzt munter Abmahnungen versende, kann man sich ja in etwa ausrechnen, wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, vor Gericht zu kommen.

Wir stehen das alle gemeinsam durch und zeigen den Waldörflern, das wir Eier in der Hose haben.
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Alt 10.09.2010, 11:38   # 21149
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von samson Beitrag anzeigen
......
Darauf hin hat ein Anwalt von Waldorf meinen Anwalt angerufen und gefragt was dies denn zu bedeuten hätte
Na darauf sagte dann mein Anwalt... wir zahlen nicht
Worauf der Anwalt von Waldorf (leicht erzürnt) mit einer Klage übers Telefon gedroht hat, sollte man sich nun aussergerichtlich nicht einigen können würden sie eine Klage vorbereiten. Naja, solln se ma machen

Ist das ein normales Vorgehen??????
Mein Rechtsbeistand sagte dazu sinngemäß:
Wer meint, er hätte einen berechtigten Anspruch, der würde klagen und nicht telefonieren.
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Alt 10.09.2010, 11:59   # 21150
Wieder einer
 
Benutzerbild von Wieder einer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
„Bereits vier durchschnittliche Downloads pro Stunde würden also nach sieben Stunden zur Verbreitung von über 78.000 Kopien des jeweiligen Werks führen.
Zitat Ende
MMG,Mops
Ironie ON
Viel Interessanter ist die Annahme das alle 78000 Filesharer gelogt werden (Natürlich mit Probe-Download). und dann an diese Personen eine Abmahnung erhalten. Das heißt dann 78000-mal die meistens geforderten 856.- Euro, ist gleich einer Summe von ca. 66,7 M. Euro. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt allein für den RA ergibt sich fast 40 M Euro. Nun stellen wir mal den Aufwand dagegen!

Manchmal glaube ich:

Ich hab den falschen Beruf!
Ironie OFF
__________________
Gruß Wieder einer
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer den nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 10.09.2010, 12:17   # 21151
WalkTheLine
 
Benutzerbild von WalkTheLine
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 62
Großoffensive gegen Filesharer | kurier.at

Kann jemand das Ausmaß abschätzen, bzw. was für Daten das wohl sind und was jetzt mit denen passiert?
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Alt 10.09.2010, 12:44   # 21152
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.618
Zitat:
Zitat von WalkTheLine Beitrag anzeigen
was für Daten das wohl sind
Zitat:
Das Ziel 2 Jahre lang andauernden verdeckten Ermittlungen in der Warez-Szene waren 3 (bisher bekannte) Gruppen von Filesharer. Laut Blogs sind 3 weitere gefährdet, in den nächsten Tagen hoch genommen zu werden. Diese Gruppierungen versuchen in möglichst kurzer Zeit neue Kinofilme, Musik und Spiele im Netz illegal zu verteilen.
Kwelle
warum das gerade von der Klatschpresse Österreichs so groß aufgezogen wird entzieht sich meiner Kenntnis
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Alt 10.09.2010, 14:08   # 21153
Angsthase77
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 57
Per Fax soll man es nur dann schicken wenn die Frist zu kurz ist oder??? Wenn ich eine Frist habe in der der Brief auf jeden Fall ankommen müßte dann reicht die Post oder???? Sollte der Rückschein bis Fristablauf nicht da sein kann ich immer noch dann ein Fax schicken. Ich hoffe ich liege richtig damit.
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Alt 10.09.2010, 14:10   # 21154
samson
 
Registriert seit: 13.08.2010
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von deryeti Beitrag anzeigen
Mein Rechtsbeistand sagte dazu sinngemäß:
Wer meint, er hätte einen berechtigten Anspruch, der würde klagen und nicht telefonieren.
Eben, das sagt meiner auch... oder eben weiteren Schriftverkehr versuchen. Aber das Telefonat halte ich für ziemlich unsinnig.
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Alt 10.09.2010, 14:17   # 21155
grave
 
Benutzerbild von grave
 
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Beiträge: 3.068
Zitat:
Zitat von Angsthase77 Beitrag anzeigen
Per Fax soll man es nur dann schicken wenn die Frist zu kurz ist oder???
Oder bei Einwurfeinschreiben, am Besten mit Faxbericht bei dem der Inhalt des Faxes erkenntlich ist.
Faxen, nur weil RS am Fristende noch nicht da ist, wäre unnötig, da manche Abmahner Postfächer haben und diese evtl. erst nach Deinem Fristende abholen.
Dafür gibt es auch die Sendungsverfolgung um den Status abzurufen
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Alt 10.09.2010, 14:17   # 21156
Feuerkatze
 
Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 35
Hallo

Zitat:
Zitat von Angsthase77 Beitrag anzeigen
(...)
Wenn ich eine Frist habe in der der Brief auf jeden Fall ankommen müßte dann reicht die Post oder?
(...)
Sehe ich so. Und habe ich letztens auch gemacht: modUE mit ein paar Tagen Zeitpuffer abgeschickt. Wenn bis zum Tag des Fristablaufs der Rückschein nicht angekommen wäre - was er ist - , hätte ich es schnell per Fax geschickt. Ist aber, denke ich, Geschmackssache. Wenn das Fax und der Brief (mit Rückschein) rechtzeitig 'raus sind, braucht man sich um die Angelegenheit bis zum Eintreffen des Bettelbriefes nicht mehr zu kümmern.

Schönen Gruss
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Alt 10.09.2010, 14:22   # 21157
conroy
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Waldorf rechnet vor:
...
Zitat
„Bereits vier durchschnittliche Downloads pro Stunde würden also nach sieben Stunden zur Verbreitung von über 78.000 Kopien des jeweiligen Werks führen.
...
Desweiteren ist interessant, dass gemäß der Waldorf Rechnung nach spätestens dreizehn Stunden jeder Mensch auf der Erde eine Kopie erhalten hat:

gulli.com - news - view - P2P-Abmahnungen:"Lawinenartige" Verbreitung von Dateien

Ob ein Richter somit der Waldorf Rechnung folgen kann, halte ich dann doch für fraglich
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Alt 10.09.2010, 14:33   # 21158
Chickenwingens
 
Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 10
Hallo liebe Mitabgemahnte,

ich wurde auch von Waldorf abgemahnt, im Mai dieses Jahres, wegen eines dt. Spielfilmes, oder vermutlich eher sogar nur Teilen davon.
Allerdings liegt die Sache bei mir etwas anders als in den Fällen, die ich hier schon gelesen habe:
Ich war zum Zeitpunkt des Geschehens für mehrere Monate im Ausland (nachweislich) und hatte mein Zimmer untervermietet. Dies habe ich Waldorf auch in einem Brief mitgeteilt, und auch der Untermieter hat ihnen einen Brief geschrieben, dass er in der fraglichen Zeit der Nutzer des Internetzuganges war. Ich dachte damit wäre die Sache für mich erledigt und habe nichts Weiteres unternommen.
Gestern habe ich aber einen weiteren Brief von W. erhalten, in dem Sie "letztmalig" die geforderte Unterlassungserklärung verlangen.
Mag sein, dass mein Gerechtigkeitsempfinden etwas Kohlhaas-esque ist, aber ich habe nichts getan, habe den einzigen in Frage kommenden Übeltäter genannt, dieser hat Verbindung mit W. aufgenommen, damit ist meine Schuldigkeit doch wohl getan. Zahlen werde ich sowieso nix.
Hat jemand von euch von ähnlichen Fällen gehört?

Wie ist das ganz allgemein, kann der Zugangsinhaber auch belangt werden, wenn der (mutmaßliche) Übeltäter benannt werden kann? Dürfte doch wohl eher nicht sein...?

Vielen Dank für Eure Hilfe und all die Infos bisher!
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Alt 10.09.2010, 14:42   # 21159
Waldörfler665
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
Hallo liebe Mitabgemahnte,

ich wurde auch von Waldorf abgemahnt, im Mai dieses Jahres, wegen eines dt. Spielfilmes, oder vermutlich eher sogar nur Teilen davon.
Allerdings liegt die Sache bei mir etwas anders als in den Fällen, die ich hier schon gelesen habe:
Ich war zum Zeitpunkt des Geschehens für mehrere Monate im Ausland (nachweislich) und hatte mein Zimmer untervermietet. Dies habe ich Waldorf auch in einem Brief mitgeteilt, und auch der Untermieter hat ihnen einen Brief geschrieben, dass er in der fraglichen Zeit der Nutzer des Internetzuganges war. Ich dachte damit wäre die Sache für mich erledigt und habe nichts Weiteres unternommen.
Gestern habe ich aber einen weiteren Brief von W. erhalten, in dem Sie "letztmalig" die geforderte Unterlassungserklärung verlangen.
Mag sein, dass mein Gerechtigkeitsempfinden etwas Kohlhaas-esque ist, aber ich habe nichts getan, habe den einzigen in Frage kommenden Übeltäter genannt, dieser hat Verbindung mit W. aufgenommen, damit ist meine Schuldigkeit doch getan, oder nicht? Zahlen werde ich sowieso nix (wurde im neuen Brief auch nichtmehr verlangt), aber kann es für mich Probleme geben, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht schicke?

Vielen Dank für Eure Hilfe und all die Infos bisher!
Hallo,

schicken Sie lieber eine mod. UE hin zur Sicherkeit, dann stehen Sie auf der sicheren Seite. Waldorf lässt so schnell nicht locker... Da Sie der Anschlussinhaber sind, hat Waldorf nun mal Anspruch auf Unterlassung.
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Alt 10.09.2010, 14:43   # 21160
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.068
Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
in der fraglichen Zeit der Nutzer des Internetzuganges war. Ich dachte damit wäre die Sache für mich erledigt und habe nichts Weiteres unternommen.
Er war der Nutzer des Anschlusses, der aber immer noch Dir gehört.
Und der AI ist haftbar für das was über seinen Anschluß läuft

,
Zitat:
Zitat von Chickenwingens Beitrag anzeigen
aber ich habe nichts getan, habe den einzigen in Frage kommenden Übeltäter genannt, dieser hat Verbindung mit W. aufgenommen, damit ist meine Schuldigkeit doch getan, oder nicht? Zahlen werde ich sowieso nix (wurde im neuen Brief auch nichtmehr verlangt), aber kann es für mich Probleme geben, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht schicke?
Somit hat Waldi einen Störer und einen Täter
Ebenso muß der AI die modUE schicken, ob er es war oder nicht ist egal, denn der Rechteinhaber hat einen Anspruch auf Unterlassung
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