| | # 21142 | |
| Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 56
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| | # 21143 |
| Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 8
| Erst mal ein Hallo in die Abgemahntenrunde, und ganz herzlichen Dank für die viele Info, die ich auf dieser Seite bekommen habe. Ich lese jetzt schon über einen Monat mit, und hab auch nur eine Frage mit der ich nerven will. Zu meiner Geschichte mit den Waldorf Frommer Anwälten. Bis zu dem dem Tag, an dem die Abmahnung kam, wusste ich gar nicht was ein P2P Netz, geschweige denn Filesharing ist. ICH SCHWÖR. Die ganzen Tauschbörsennamen hatte ich bis ich hierher gefunden habe, noch nie gehört. Ich bin Vater zwei erwachsener Söhne, die beide am PC fit sind, und ein breites Grinsen ins Gesicht bekamen als ich beim Abendbrot erzählte, dass ich abgemahnt worden bin. Der Internet Anschluss läuft auf meinen Namen. Nachdem ich den Eintrittspreis bekannt gab wurde das Grinsen weniger. 856 Dann gab ich auch noch die Gruppe, und den Titel der CD bekannt. Das Grinsen hörte bei dem Älteren schlagartig auf. So und nun zu den Details. Ich werde keine genauen Angaben machen um den Waldörfern nicht die Chance zu geben mich raus zu picken. Abgemahnt wurde in der letzten Juli Woche mit 13 Seiten BlahBlahBlah. Ein Katalog mit Gerichtsurteilen lag auch mit dabei. (Angstmache) Eine Unterlassungserklärung, die einen von Haus und Hof bringen kann war auch dabei. Die mod. UE (Einschreiben mit Rückschein)hab ich gerade noch so rechtzeitig wech bekommen, da ein Wochenende mit im Spiel war. Vorab noch per Fax um die Frist der UE überhaupt wahren zu können. Die Zahlungsfrist sollte Mitte August enden. (Sie endete ohne Zahlungseingang bei Waldorf meinerseits.) Schon Ende August kam ein Bettler mit dem Hinweis, dass keine weitere Mahnung mehr kommt, und die Zahlungsfrist Mitte September endet. Bei Nichtzahlung, Klageempfehlung. Und nun meine Frage Kommen da nicht immer zwei Bettler? oder geht denen das Port für den Zweiten aus? Und müsste ich vor Gericht gegen meine Söhne aussagen, wenn es soweit kommen sollte? Zahlen tue ich erst nach einem Richterspruch, das steht jetzt schon fest. Grüße an alle Abgemahnten, werdet nicht schwach. Ich werde weiter berichten, sollte es Neues geben. |
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| | # 21144 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.021
| Zitat:
schön, mal von einem Abgemahnten zu lesen, der sich ausgiebig informiert hat und nicht gleich lospostet. ![]() Nun zu Deinen Fragen: Oft lassen es die Abmahner bei einer "Erinnerung" mit nochmals erhöhter Drohkulisse bewenden. Wer dann noch immer nicht zahlt wird wohl als "renitent" eingestuft und fortan das Papier und Porto gespart. Gerade von Seiten Waldorfs ist dann idR Ende, keine weiteren Bettler, Mahnbescheide etc. Das muss aber nicht heißen, dass dies auf immer so bleibt, es handelt sich um den derzeitigen Stand. Jetzt zu Deiner Sorge bzgl. Gericht. Zum einen gab es in den vergangenen 1,5 Jahren lediglich 2 Gerichtstermine, beide verursacht durch die sehr ungünstige und hier nicht empfohlene Vorgehensweise der Abgemahnten (negative Feststellungsklage und keine Abgabe einer modUE). Zum anderen musst Du vor Gericht nicht zu Deinem Nachteil, oder dem Deiner Familie aussagen. Woher soll der Gegner auch wissen, dass Du weißt, wer der "Täter" ist. Durch Abgabe der modUE und Bestreiten der Tat Deinerseits bist Du allenfalls noch "Störer". Alles andere muss von Seiten des Abmahners vewiesen werden, das ist nicht Deine Aufgabe. So zumindest mein Kenntnisstand. Man möge mich umgehend berichtigen, wenn ich etwas falsches sage. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 21145 |
| Registriert seit: 21.08.2010
Beiträge: 37
| Hallo, heute ist ein guter Tag! Die Schweiz hat es den Abzockern mit einem neuen Urteil erheblich erschwert, P2P-User zu loggen und diese Log-Daten zur Verfolgung zu benutzen. Hier ein Link, der auch weiterführende Infos beinhaltet; Massenabmahnungen: Logistep darf in der Schweiz keine IP-Adressen mehr sammeln - Golem.de Diese Regelung sollte 1zu1 von deutschen Gerichten übernommen werden. |
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| | # 21146 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.068
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Zitat:
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| | # 21147 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Waldorf rechnet vor: Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechnen vor | Abmahnung-Blog.de Zitat „Bereits vier durchschnittliche Downloads pro Stunde würden also nach sieben Stunden zur Verbreitung von über 78.000 Kopien des jeweiligen Werks führen. Der lawinenartige Verbreitungseffekt wird dadurch sichtbar, dass die abrufenden Nutzer in der darauf folgenden Stunde selbst zu ‚neuen’ Anbietern desselben Werkes werden. Denn der Downloader wird unmittelbar zum Uploader für weitere anfragende Nutzer.“ Zitat Ende MMG,Mops |
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| | # 21148 | |
| Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 46
| Zitat:
eine sehr gute Entscheidung...ohne Richterspruch wird nix bezahlt, das wäre ja auch noch schöner , die Warscheinlichkeit wegen sowas vor Gericht zu langen ist sowieso sehr gering, bei ca 400000 Abmahnungen oder mehr in 4 Jahren seit Waldorf jetzt munter Abmahnungen versende, kann man sich ja in etwa ausrechnen, wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, vor Gericht zu kommen.Wir stehen das alle gemeinsam durch und zeigen den Waldörflern, das wir Eier in der Hose haben. | |
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| | # 21149 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
Wer meint, er hätte einen berechtigten Anspruch, der würde klagen und nicht telefonieren. | |
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| | # 21150 | |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| Zitat:
Viel Interessanter ist die Annahme das alle 78000 Filesharer gelogt werden (Natürlich mit Probe-Download). und dann an diese Personen eine Abmahnung erhalten. Das heißt dann 78000-mal die meistens geforderten 856.- Euro, ist gleich einer Summe von ca. 66,7 M. Euro. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt allein für den RA ergibt sich fast 40 M Euro. Nun stellen wir mal den Aufwand dagegen! Manchmal glaube ich: Ich hab den falschen Beruf! Ironie OFF
__________________ Gruß Wieder einer Grundkurs für Neuabgemahnte wer den nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden | |
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| | # 21151 |
| Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 62
| Großoffensive gegen Filesharer | kurier.at Kann jemand das Ausmaß abschätzen, bzw. was für Daten das wohl sind und was jetzt mit denen passiert? |
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| | # 21152 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.618
| Zitat:
warum das gerade von der Klatschpresse Österreichs so groß aufgezogen wird entzieht sich meiner Kenntnis | |
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| | # 21153 |
| Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 57
| Per Fax soll man es nur dann schicken wenn die Frist zu kurz ist oder??? Wenn ich eine Frist habe in der der Brief auf jeden Fall ankommen müßte dann reicht die Post oder???? Sollte der Rückschein bis Fristablauf nicht da sein kann ich immer noch dann ein Fax schicken. Ich hoffe ich liege richtig damit. |
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| | # 21155 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.068
| Zitat:
Faxen, nur weil RS am Fristende noch nicht da ist, wäre unnötig, da manche Abmahner Postfächer haben und diese evtl. erst nach Deinem Fristende abholen. Dafür gibt es auch die Sendungsverfolgung um den Status abzurufen | |
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| | # 21156 | |
| Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 35
| Hallo Zitat:
Schönen Gruss | |
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| | # 21157 | |
| Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
gulli.com - news - view - P2P-Abmahnungen:"Lawinenartige" Verbreitung von Dateien Ob ein Richter somit der Waldorf Rechnung folgen kann, halte ich dann doch für fraglich | |
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| | # 21158 |
| Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 10
| Hallo liebe Mitabgemahnte, ich wurde auch von Waldorf abgemahnt, im Mai dieses Jahres, wegen eines dt. Spielfilmes, oder vermutlich eher sogar nur Teilen davon. Allerdings liegt die Sache bei mir etwas anders als in den Fällen, die ich hier schon gelesen habe: Ich war zum Zeitpunkt des Geschehens für mehrere Monate im Ausland (nachweislich) und hatte mein Zimmer untervermietet. Dies habe ich Waldorf auch in einem Brief mitgeteilt, und auch der Untermieter hat ihnen einen Brief geschrieben, dass er in der fraglichen Zeit der Nutzer des Internetzuganges war. Ich dachte damit wäre die Sache für mich erledigt und habe nichts Weiteres unternommen. Gestern habe ich aber einen weiteren Brief von W. erhalten, in dem Sie "letztmalig" die geforderte Unterlassungserklärung verlangen. Mag sein, dass mein Gerechtigkeitsempfinden etwas Kohlhaas-esque ist, aber ich habe nichts getan, habe den einzigen in Frage kommenden Übeltäter genannt, dieser hat Verbindung mit W. aufgenommen, damit ist meine Schuldigkeit doch wohl getan. Zahlen werde ich sowieso nix. Hat jemand von euch von ähnlichen Fällen gehört? Wie ist das ganz allgemein, kann der Zugangsinhaber auch belangt werden, wenn der (mutmaßliche) Übeltäter benannt werden kann? Dürfte doch wohl eher nicht sein...? Vielen Dank für Eure Hilfe und all die Infos bisher! |
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| | # 21159 | |
| Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 46
| Zitat:
schicken Sie lieber eine mod. UE hin zur Sicherkeit, dann stehen Sie auf der sicheren Seite. Waldorf lässt so schnell nicht locker... Da Sie der Anschlussinhaber sind, hat Waldorf nun mal Anspruch auf Unterlassung. | |
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| | # 21160 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.068
| Zitat:
Und der AI ist haftbar für das was über seinen Anschluß läuft , Zitat:
Ebenso muß der AI die modUE schicken, ob er es war oder nicht ist egal, denn der Rechteinhaber hat einen Anspruch auf Unterlassung | ||
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, die Warscheinlichkeit wegen sowas vor Gericht zu langen ist sowieso sehr gering, bei ca 400000 Abmahnungen oder mehr in 4 Jahren seit Waldorf jetzt munter Abmahnungen versende, kann man sich ja in etwa ausrechnen, wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, vor Gericht zu kommen.

