| | # 2082 |
| Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
| Also kleines Update: Nachdem wir das Vergleichsangebot über 250 Euro den Waldörflern geschickt hatten, bekamen wir auch wieder Antwort. In dieser machte die Kanzlei klar, dass sie sich (Surprise,Surprise) NICHT auf dieses Angebot einlassen. Lange Rede kurzer Sinn: 2 Raten a 378 . Ich möchte mich trotzdem bei den lieben Menschen hier im Forum bedanken und werde mich auch weiterhin informieren wie das weitergeht. Grüße |
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| | # 2083 | ||||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Andernfalls ist nicht sicher, ob überhaupt geklagt wird. Rechtsanwälte, die für die Abwehr der Abmahnung zwischen EUR 500 und 600 berechnen, aber an Waldorf gar nichts bezahlen, laufen Gefahr, verklagt zu werden, was im Endeffekt mit Kosten von bis zu EUR 2.000 verbunden sein kann. Wenn Waldorf noch andere Daten eines Abgemahnten hätte, wäre er vermutlich längste abgemahnt. Kein Mensch wartet ernsthaft, ob bezahlt wird oder nicht. Das ist doch völliger Mit freundlichen Grüßen RA Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:07:03----- Zitat:
![]() Mit freundlichen Grüßen RA Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:10:14----- Zitat:
Das nur als kleinen, kostenlosen Tipp! -----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:13:19----- Zitat:
Den Verstoß auf keinen Fall zugeben. Der EX hat das Schreiben sicherlich nie erhalten....
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | ||||
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| | # 2084 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ RA Hechler Zitat:
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| | # 2085 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Stell dir doch mal vor, sie lässt ihrem Ex den Schrieb zukommen. Der schreibt an den Abmahner ein Brieflein, dass er dort garnicht mehr wohnhaft ist und Frau Lieschen Müller den Anschluss nutzt und/oder nur nicht umgemeldet hat, dann hat kurze Zeit später Lieschen Müller eine neue Abmahnung für sie im Haus. Man weiß ja nie, wie das Verhältnis von Ex zu Ex so ist. Bei mir hat damals auch die Luft gebrannt und ich wüsste nicht, wie ich mich in so einem Fall verhalten hätte - Bratpfanne oder loyal? | |
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| | # 2086 | |||
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Hallo, so ganz steig ich bei dieser Antwort nicht durch. Also Keule, könntest bitte nochmal genauer erläutern was du/sie mit einem Vergleich meinst/meinen ? Und... Zitat:
Die von den abgemahnten beauftragt werden? Dann würde ich ja praktisch 600 ,- an meinen Anwalt zahlen, was aber unlogisch wär weil den selben betrag Herr Waldorf ja auch eingefordert hat. Zitat:
Und das kein Mensch ersnthaft wartet (also in dem Fall Waldorf), ob bezahlt wird oder nicht, stimmt doch so eigentlich auch nicht. Wenn man nicht bezahlt und ne ModUe oder nicht hinschickt, bekommt man ja immer noch Briefe bzw Anrufe. Also wird gewartet, oder seh ich gerade was falsch? Mit freundlichen Grüßen Ryker | |||
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| | # 2087 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ princess15114 Zitat:
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| | # 2088 |
| Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 3
| Kleines Update zu meinem Fall, habe die Unterlagen von Waldorf Anfang Feb. An meinen RA weitergeleitet und er hat sich um alles weitere gekümmert. Gestern hab ich einen Brief von Waldorf bekommen, in dem behauptet wurde, dass ich eine unterschriebene UE abgeben habe und das jetzt noch die 756 Euro ausstehen würden. Ich weiss zu 100%, dass ich keine UE abgeben habe. Was wollen die damit erreichen? Mein RA hat keine Idee -----Doppelpost zusammengeführt am 19.3.2009 um 07:40:58----- Ah ja, ist schon jemand damit vor Gesicht gegangen oder hat ne Einladung bekommen |
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| | # 2089 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Zitat:
Hier postet der neue Freund deren Lebensgefährtins Ex-Mann angeschrieben wurde und zwar an die Adresse, wo die beiden Eheleute einmal gemeinsam gewohnt haben. Normal, wenn man folgende Konstellation annimmt. Selbst wenn die beiden inzwischen geschieden sind und die Lebensgefährtin des Posters ihren ehelichen Namen nach der Scheidung behalten hat, so kommt die Abmahnung trotzdem an, zumal offensichtlich die Rechnungen des Providers auch noch an die Adresse gehen. So, nun lebt Sie (Ex-Gattin) seit Anfang 2007 allein an der Anschrift und hat sich zum Zweck des Postens hier einen Freund ins Haus geholt (ich hoffe, nicht ausschließlich dafür!). Da aktuelle Waldorf-Logs derzeit nicht vor 11/2008 einzuordnen sind und ihr Ex für den Vorgang damit längst nicht mehr als Verursacher in Betracht kommt, ist eine vorauseilende mod. UE für sie sehr wohl sinnvoll. Daher, Fortsetzung der Antwort von hier. | ||
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| | # 2090 | |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| @RA Hechler Zitat:
Naja, andererseits kennt ja auch niemand wirklich die Kalkulation der Anwaltskosten (Standardbriefe bzgl. mod. UE, Standardtelefonate bzgl. Vergleich = Arbeitsaufwand mit einem Wert von ??? Euro). Wer nämlich im Abmahnwahn noch immer von individuellen Einzelfällen spricht, der hat's vermutlich noch nicht klingeln hören. In diesem Sinne, Baxter | |
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| | # 2091 |
| Gastposter | Hallo ich wurde auch abgemahnt wg unerlaubter Verwertung geschützter Werke etc. eine (nicht aus dem Forum sondern selbst erstellte)ModUE (hoffe ich habe da alles richtig formuliert)abgeschickt und nun ANtwort von Waldorf bekommen...dass die Unterlassungsansprüche zwischenzeitlich erfüllt sind...Zahlungseingang konnte nicht festgestellt werden...dann hat Waldorf ne neue Frist gesetzt mit der Bemerkung, dass wenn dann nicht gezahlt wird, der Mandandschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche empfohlen wird. Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen. steht da...Warum zwischenzeitlich erfüllt? Steht das bei Euch auch?Heisst das, dass die ihre Meinung diesbezüglich einfach so spontan ändern können, um dann doch ne einstweillige Verfügung zu erreichen? Und warum steht da, dass weitere Mahnungen nicht folgen werden? Bei den meisten hier aus dem Forum sind doch noch weitere Mahnungen erfolgt...Heisst das, die sind sich ihrer Sache so sicher, dass jetzt dann die Klage vor Gericht unmittelbar bevorsteht? Bitte um Hilfe Danke Leute |
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| | # 2092 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Offentsichtlich können Zahlungsansprüche gegen Abgemahnte, die eine modUE gesendet haben und nicht zahlen, (noch) nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Wäre dem anders, hätten viele hier schon entsprechende Vorladungen bekommen. Also werden die Nichtzahler auch nicht mit weiteren Abmahnungen belästigt, da dies nur Kosten verursacht. Abgemahnte, die sofort zahlen, sind gewinnbringend, d.h. hier gäbe es eine postive Motivation, das "Geschäft" zu wiederholen. Zitat:
Das gleiche gilt für die RI, die entweder günstige Rahmenvereinbarungen mit den RAe getroffen haben und entsprechend keine Verluste bei dieser Aktivität zu befürchten haben oder die das ganz grosse Bild sehen und den Aufwand gegen Ihre (potentiellen) Umsatzverluste halten. In einem Satz: Am Ende des Tages zählt was übrig bleibt und anscheinend bleibt was übrig und dementsprechend sieht die Realität aus, sprich Menschen werden im grossen Stil abgemahnt. Und wie immer an dieser Stelle: Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne belehren und korrigieren, denn das alles entspricht meiner eigenen kleinlichen Denkweise und so sollte es natürlich auch keiner gar als anwaltlichen Rat verstehen. Sorry für langen post, Mitchell | ||
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| | # 2093 | ||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Letzbekannte Zweit-Bettelbriefe 01/2009! Zitat:
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| | # 2095 | |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 22
| Zitat:
Bei mir sind es drei Wochen nach Abgabe der ModUe. Habe auch nichts gehört. Allerdings ist mir aufgefallen,dass ich das Aktenzeichen auf der ModUe vergessen habe ![]() Wahrscheinlich finden Sie meine Abmahnung jetzt nicht, um die Unterlassung anzuheften. Gruß | |
|
| | # 2096 |
| Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
| ein freundliches Hallo, seit gestern gehören wir leider auch zu den Betroffenen mit "Netter" Post aus München. nach ersten schock und dann stundenlangen lesen, hat sich nun langsam eine Meinung gebildet wie wir uns weiter verhalten. der Vorwurf ist das ein Ebook über eine gewisse zeit wohl zum download angeboten wurde. das wird durch den üblichen log in dem schreiben auch nachgewiesen. dummerweise können wir nicht das gegenteil beweisen. der Anschluß wird/wurde von drei Personen genutzt. Anschlußinhaberin ist meine Frau, die selber gar nicht den Anschluß nutzt und keine Ahnung von computern hat. Uns ist nach dem lesen bekannt das dies völlig Belanglos ist. Wir haben uns jetzt dazu entschlossen eine mod UE abzusenden, sind uns jetzt aber nicht sicher wie weiter..... Zahlen und dadurch doch anerkennen....... oder erstmal abwarten wie es sich nach dem absenden der mod UE weiter entwickelt. die wenigsten schreiben hier leider wie es weiter ging. ein Danke an alle hier die gute Tips und links zur Verfügung stellen. bg. Mario |
|
| | # 2097 |
| Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 2
| Hey Ho, ich wohne zur Zeit bei meinen Eltern und nutze den Internetanschluss, der meinem Vater gehört, auch für Filesharing. Heute habe ich ebenfalls ein Schreiben von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten und habe nun folgende Frage: Da ich meinen Vater entlasten, aber trotzdem kein Schuldgeständnis abgeben will, soll ich: -die hier angebotene mod. UE in meinem Namen ausfüllen? -irgendwelche Beträge (Rechtsanwaltskosten oder Schadenersatz) zahlen? Da ich das Schreiben heute erhalten habe (an einem Freitag) und die UE schon am Dienstag (12uhr) vorliegen soll habe ich leider keinen Spielraum um die Rechtshilfe zu konsultieren da wir auch keine Rechtsschutzvers. haben die irgendwelche Anwaltskosten decken würde. Bin gerade ziemlich am verzweifeln, da ich a) nicht will, dass mein Vater damit belastet wird und ich b) nicht genug Mittel aufbringen kann um den vollen Betrag zu leisten (606,- €). Falls jemand über ähnliche Erfahrungen verfügt, würde ich mich über einen Austausch sehr freuen! MfG |
|
| | # 2098 |
| Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 2
| Noch als kleine Ergänzung: Auf der UE steht auch noch folgender Satz.: In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az 6 W 120/02). |
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| | # 2099 |
| Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 6
| Laß deine Vater notfalls die mod UE unterschreiben, aber mach bitte nichts, was die Schuld auf dich lenken könnte. Dann würde dir auch ein Rechtsanwalt kaum noch helfen können. Der hätte dann alle Hände voll mit Schadensbegrenzung zu tun! Am besten in deinem speziellen Fall gleich den empfohlenen Rechtsanwalt anrufen. Kostenloses Erstgespräch und dann Pauschalkosten - dafür Schlaf und weniger "Verzweiflung"! |
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| | # 2100 |
| Gastposter | So ich habe nun auch Post bekommen.. Harry Potter soll es gewesen sein. Würde es so wie hier empfohlen machen: - mod UE hinschicken -> Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung - Warten - Warten - to be continued.. Da denen aber ein Fehler bei meiner Adresse unterlaufen ist, wollte ich fragen ob ich überhaupt reagieren soll.. Es ist alles richtig, bis auf den Ort.. PLZ stimmt, Ort ist aber 38,5 km von meinem Wohnort entfernt.. Die schlaue Post hats trotzdem zugestellt, aber wer soll das nachprüfen? LG Thomas |
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