Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 17.03.2009, 22:06   # 2081
princess15114
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Meinst Du damit, daß diejenigen,die angeklagt wurden, vorher in reger Kommunikation mit W. standen, z:b. wegen Vergleichsangeboten etc?
Nein, ernsthafte Vergleichsverhandlungen zählen sicher nicht dazu. Sie dienen im Grunde, wenn sie auch von der Gegenseite anerkannt werden, zur außergerichtlichen Beilegung, wonach im Anschluss der eine verhandelte Fall auch abgeschlossen wäre. Eine Klage ist nach Abgabe der mod. UE und Zahlung des Vergleichsbetrages nicht zu erwarten.
Vermutlich sind es vielmehr solche, die eine konsequenter Zahlungsablehnung und gleichzeitig ihre Widerspruchsbegründungen dem Abmahner seitenweise mitteilen. Aus diesen "Argumenten" lässt sich für den Abmahner sehr leicht eine erfolgreiche Strategie für eine Klage ableiten.
Wenn man schon zu den Zahlungsverweigerern zählt, dann sollte die Gegenseite möglichst nichts über das soziale Umfeld, die technischen Gegebenheiten, die finanzielle Situation usw. erfahren.
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Alt 18.03.2009, 16:51   # 2082
AbuJafar
 
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Also kleines Update:

Nachdem wir das Vergleichsangebot über 250 Euro den Waldörflern geschickt hatten, bekamen wir auch wieder Antwort. In dieser machte die Kanzlei klar, dass sie sich (Surprise,Surprise) NICHT auf dieses Angebot einlassen.
Lange Rede kurzer Sinn: 2 Raten a 378€ . Ich möchte mich trotzdem bei den lieben Menschen hier im Forum bedanken und werde mich auch weiterhin informieren wie das weitergeht.

Grüße
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Alt 18.03.2009, 21:01   # 2083
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Ryker187 Beitrag anzeigen
Aber was ist wenn man bezahlt? Niemand weiß wieviel die von Waldorfs noch von einem in den Akten haben.

Bezahl ich, bin ich erstmal aus der Sache raus muss aber drum bangen das die Waldorfs noch mehr Daten von mir haben und da ich ja eh Zahlungswillig bin sie nochmal zuschlagen!

Oder ich bezahl nicht und das einzige was sie vorerst von mir erhalten ist eine ModUe. Dann kann ich also damit rechnen das vllt. Waldorf klagt oder verkauft die Forderungen billig an ein Inkassounternehmen!

Von daher sind beide Optionen nicht wirklich 100% sicher und endent für den Betroffenen ?
Ein Vergleich ist in Bezug auf diese Abmahnung die sicherste Lösung.

Andernfalls ist nicht sicher, ob überhaupt geklagt wird. Rechtsanwälte, die für die Abwehr der Abmahnung zwischen EUR 500 und 600 berechnen, aber an Waldorf gar nichts bezahlen, laufen Gefahr, verklagt zu werden, was im Endeffekt mit Kosten von bis zu EUR 2.000 verbunden sein kann.

Wenn Waldorf noch andere Daten eines Abgemahnten hätte, wäre er vermutlich längste abgemahnt. Kein Mensch wartet ernsthaft, ob bezahlt wird oder nicht. Das ist doch völliger Unfug.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:07:03-----

Zitat:
Zitat von deMueni Beitrag anzeigen
Also ich habe jetzt auch vorsichtshalber mal die ModUE abgegeben. Es ist jedoch vollkommen lächerlich was hier in diesem "Rechtsstaat" so abläuft. Hier kann andscheind jeder dahergelaufene Anwalt im Namen einer Verlagsgruppe abmahnen und eindeutig seine eigene Kasse aufbessern....
Wir vertreten zwar zahllose Abgemahnte, mit solchen Äußerungen sollte man dennoch vorsichtig sein. Am Anfang steht eine Urheberrechtsverletzung, die strafbar ist. Deren Wiederholung räumt die geforderte Unterlassungserklärung aus. Für das Auffinden der Straftat entstehen Kosten, die der Täter oder Störer zu bezahlen hat. Sicherlich kann nicht jeder Anwalt abmahnen, sondern nur derjenige, der vom Rechteinhaber damit beauftragt wird. Ich denke nicht, dass Waldorf damit nur Kasse füllt, sondern auch die des Rechteinhabers. Und wer sagt, das alles, was im Endeffekt bezahlt wird, überhaupt kostendeckend ist und der Rechteinhaber nicht noch drauflegt? Von uns kennt niemand die Kalkulation.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:10:14-----

Zitat:
Zitat von Silversurfer1975 Beitrag anzeigen
Also laut meines Anwaltes, MUSS das schreiben per Einschreiben kommen,
ansonsten....Ablage "P" wie papierkorb
Na das ist sicherlich ein Meister seines Faches. Wir haben heute einen Prozess gewonnen, in dem wir den Gegner wegen eines markenrechtlichen Verstoßes abgemahnt haben, mit einfachem Brief. Der Gegner hat an Eides Statt versichert, den Brief nicht erhalten zu haben. Ich habe an Eides Statt versichert, den Brief eingeworfen zu haben, ohne Einschreiben... und siehe da, das LG Stuttgart folgt der herrschenden Rechtsprechung... bei einer Abmahnung ist weder Einschreiben notwendig und Zugang nachzuweisen, sondern nur die Absendung.

Das nur als kleinen, kostenlosen Tipp!

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.3.2009 um 21:13:19-----

Zitat:
Zitat von der_vitti Beitrag anzeigen
In meinem Fall stellt es sich so dar, dass der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin angeschrieben wurde. Dieser lebt aber seit Anfang 2007 nicht mehr unter dieser Adresse.
Kann nun die nicht angeschriebene Ex-Frau des angeschriebenen Inhabers die ModUE unterzeichnen und auch Ihren Namen nennen?
Für die EX kommt evtl. eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Betracht. Sie wurde ja nicht abgemahnt, daher muss sie auch nichts zahlen.
Den Verstoß auf keinen Fall zugeben.

Der EX hat das Schreiben sicherlich nie erhalten....
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 18.03.2009, 21:59   # 2084
K-Opfer
 
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@ RA Hechler
Zitat:
Für die EX kommt evtl. eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Betracht.
Warum denn das? Dioe ABmahnung war doch gar nicht für sie bestimmt und auch nicht an sie addressiert, oder habe ich was falsch verstanden?? Wenn der Ex-Mann seit Anfang 2007 dort nicht mehr wohnt (gemeldet ist???) dürften die Abmahner wohl einen Fehler gemacht haben, indem sie sich nicht die aktuelle Adresse besorgt haben. In diesem Fall hat der Abgemahnte wohl tatsächlich die Abmahnung nicht erhalten. Denke mal, kein Gericht der Welt würde es in dem Fall, in dem die Abmahnung nachweislich an eine falsche Adresse geschickt wurde, auf die Absendung ankommen lassen...
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Alt 18.03.2009, 22:11   # 2085
princess15114
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Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Wenn der Ex-Mann seit Anfang 2007 dort nicht mehr wohnt (gemeldet ist???) dürften die Abmahner wohl einen Fehler gemacht haben, indem sie sich nicht die aktuelle Adresse besorgt haben.
Nicht ganz, sie hat den Anschluss genutzt und würde mit einer vorbeugenden an den RI dafür nicht mehr abgemahnt werden können.
Stell dir doch mal vor, sie lässt ihrem Ex den Schrieb zukommen. Der schreibt an den Abmahner ein Brieflein, dass er dort garnicht mehr wohnhaft ist und Frau Lieschen Müller den Anschluss nutzt und/oder nur nicht umgemeldet hat, dann hat kurze Zeit später Lieschen Müller eine neue Abmahnung für sie im Haus.
Man weiß ja nie, wie das Verhältnis von Ex zu Ex so ist. Bei mir hat damals auch die Luft gebrannt und ich wüsste nicht, wie ich mich in so einem Fall verhalten hätte - Bratpfanne oder loyal?
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Alt 18.03.2009, 23:24   # 2086
Ryker187
 
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Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ein Vergleich ist in Bezug auf diese Abmahnung die sicherste Lösung.

Andernfalls ist nicht sicher, ob überhaupt geklagt wird. Rechtsanwälte, die für die Abwehr der Abmahnung zwischen EUR 500 und 600 berechnen, aber an Waldorf gar nichts bezahlen, laufen Gefahr, verklagt zu werden, was im Endeffekt mit Kosten von bis zu EUR 2.000 verbunden sein kann.

Wenn Waldorf noch andere Daten eines Abgemahnten hätte, wäre er vermutlich längste abgemahnt. Kein Mensch wartet ernsthaft, ob bezahlt wird oder nicht. Das ist doch völliger Unfug.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

Hallo, so ganz steig ich bei dieser Antwort nicht durch. Also Keule, könntest bitte nochmal genauer erläutern was du/sie mit einem Vergleich meinst/meinen ?

Und...
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Rechtsanwälte, die für die Abwehr der Abmahnung zwischen EUR 500 und 600 berechnen, aber an Waldorf gar nichts bezahlen, laufen Gefahr, verklagt zu werden, was im Endeffekt mit Kosten von bis zu EUR 2.000 verbunden sein kann.
Welche RA´s ,
Die von den abgemahnten beauftragt werden?
Dann würde ich ja praktisch 600 ,- an meinen Anwalt zahlen, was aber unlogisch wär weil den selben betrag Herr Waldorf ja auch eingefordert hat.


Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Wenn Waldorf noch andere Daten eines Abgemahnten hätte, wäre er vermutlich längste abgemahnt. Kein Mensch wartet ernsthaft, ob bezahlt wird oder nicht. Das ist doch völliger Unfug.
Wer würde abgemahnt? Waldorf oder der von Waldorf abgemahnte?
Und das kein Mensch ersnthaft wartet (also in dem Fall Waldorf), ob bezahlt wird oder nicht, stimmt doch so eigentlich auch nicht. Wenn man nicht bezahlt und ne ModUe oder nicht hinschickt, bekommt man ja immer noch Briefe bzw Anrufe. Also wird gewartet, oder seh ich gerade was falsch?


Mit freundlichen Grüßen
Ryker
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Alt 19.03.2009, 06:01   # 2087
K-Opfer
 
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@ princess15114
Zitat:
Nicht ganz, sie hat den Anschluss genutzt und würde mit einer vorbeugenden an den RI dafür nicht mehr abgemahnt werden können.
Hatte es so verstanden, dass die Abmahnung/der Log noch aus der Zeit stammt, in der der Ex-Mann dort gewohnt hat und der Anschluss auf ihn lief. Er halt nur unter der faslchen Adresse angeschrieben wurde...
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Alt 19.03.2009, 07:36   # 2088
unix2208
 
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Beiträge: 3
Kleines Update zu meinem Fall, habe die Unterlagen von Waldorf Anfang Feb. An meinen RA weitergeleitet und er hat sich um alles weitere gekümmert.

Gestern hab ich einen Brief von Waldorf bekommen, in dem behauptet wurde, dass ich eine unterschriebene UE abgeben habe und das jetzt noch die 756 Euro ausstehen würden. Ich weiss zu 100%, dass ich keine UE abgeben habe. Was wollen die damit erreichen? Mein RA hat keine Idee

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.3.2009 um 07:40:58-----

Ah ja, ist schon jemand damit vor Gesicht gegangen oder hat ne Einladung bekommen
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Alt 19.03.2009, 09:42   # 2089
princess15114
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Hatte es so verstanden, dass die Abmahnung/der Log noch aus der Zeit stammt, in der der Ex-Mann dort gewohnt hat und der Anschluss auf ihn lief. Er halt nur unter der faslchen Adresse angeschrieben wurde...
Nun, da es nur einen Post von @der_vitti gibt, glaube ich, dass das der entscheidende Satz ist:
Zitat:
Zitat von der_vitti Beitrag anzeigen
In meinem Fall stellt es sich so dar, dass der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin angeschrieben wurde. Dieser lebt aber seit Anfang 2007 nicht mehr unter dieser Adresse. (mehrere Versuche, dem Provider die Inhaberänderung mitzuteilen waren erfolglos)
Grundlage meiner Interpretation:
Hier postet der neue Freund deren Lebensgefährtins Ex-Mann angeschrieben wurde und zwar an die Adresse, wo die beiden Eheleute einmal gemeinsam gewohnt haben.
Normal, wenn man folgende Konstellation annimmt. Selbst wenn die beiden inzwischen geschieden sind und die Lebensgefährtin des Posters ihren ehelichen Namen nach der Scheidung behalten hat, so kommt die Abmahnung trotzdem an, zumal offensichtlich die Rechnungen des Providers auch noch an die Adresse gehen.
So, nun lebt Sie (Ex-Gattin) seit Anfang 2007 allein an der Anschrift und hat sich zum Zweck des Postens hier einen Freund ins Haus geholt (ich hoffe, nicht ausschließlich dafür!).
Da aktuelle Waldorf-Logs derzeit nicht vor 11/2008 einzuordnen sind und ihr Ex für den Vorgang damit längst nicht mehr als Verursacher in Betracht kommt, ist eine vorauseilende mod. UE für sie sehr wohl sinnvoll.

Daher, Fortsetzung der Antwort von hier.
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Alt 19.03.2009, 10:55   # 2090
Baxter
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
@RA Hechler
Zitat:
Von uns kennt niemand die Kalkulation
Das ist aber traurig, daß du das im Rahmen deiner Arbeit nicht 'mal hinterfragst! In meinen Augen grenzen die hier vorliegenden Fälle nämlich oftmals an Prozessbetrug!
Naja, andererseits kennt ja auch niemand wirklich die Kalkulation der Anwaltskosten (Standardbriefe bzgl. mod. UE, Standardtelefonate bzgl. Vergleich = Arbeitsaufwand mit einem Wert von ??? Euro).

Wer nämlich im Abmahnwahn noch immer von individuellen Einzelfällen spricht, der hat's vermutlich noch nicht klingeln hören.

In diesem Sinne, Baxter
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Alt 19.03.2009, 14:26   # 2091
mampfraupe
Gastposter
 
Hallo
ich wurde auch abgemahnt wg unerlaubter Verwertung geschützter Werke etc.
eine (nicht aus dem Forum sondern selbst erstellte)ModUE (hoffe ich habe da alles richtig formuliert)abgeschickt und nun ANtwort von Waldorf bekommen...dass die Unterlassungsansprüche zwischenzeitlich erfüllt sind...Zahlungseingang konnte nicht festgestellt werden...dann hat Waldorf ne neue Frist gesetzt mit der Bemerkung, dass wenn dann nicht gezahlt wird, der Mandandschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche empfohlen wird. Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen. steht da...Warum zwischenzeitlich erfüllt? Steht das bei Euch auch?Heisst das, dass die ihre Meinung diesbezüglich einfach so spontan ändern können, um dann doch ne einstweillige Verfügung zu erreichen? Und warum steht da, dass weitere Mahnungen nicht folgen werden? Bei den meisten hier aus dem Forum sind doch noch weitere Mahnungen erfolgt...Heisst das, die sind sich ihrer Sache so sicher, dass jetzt dann die Klage vor Gericht unmittelbar bevorsteht?
Bitte um Hilfe
Danke Leute
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Alt 19.03.2009, 14:49   # 2092
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Wenn Waldorf noch andere Daten eines Abgemahnten hätte, wäre er vermutlich längste abgemahnt. Kein Mensch wartet ernsthaft, ob bezahlt wird oder nicht. Das ist doch völliger Unfug.
Ich denke, daß dies eine logische Schlussfolgerung ist:
Offentsichtlich können Zahlungsansprüche gegen Abgemahnte, die eine modUE gesendet haben und nicht zahlen, (noch) nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Wäre dem anders, hätten viele hier schon entsprechende Vorladungen bekommen.
Also werden die Nichtzahler auch nicht mit weiteren Abmahnungen belästigt, da dies nur Kosten verursacht.
Abgemahnte, die sofort zahlen, sind gewinnbringend, d.h. hier gäbe es eine postive Motivation, das "Geschäft" zu wiederholen.

Zitat:
Und wer sagt, das alles, was im Endeffekt bezahlt wird, überhaupt kostendeckend ist und der Rechteinhaber nicht noch drauflegt? Von uns kennt niemand die Kalkulation.
Auch hier denke ich wieder als Ökonom, und das sind RAe und die RI wohl auch: Wären die Abmahnungen nicht zumindest kostendeckend für die RAe, würden die RAe dies nicht in diesem grossen Stil durchführen. Sei es durch Zahlungen der RI oder die zahlenden Abgemahnten, die abmahnenden RAe führen dieses Gebaren weiter, ansonsten würden sie ihre knappen Mittel in lukrativere Aktivitäten stecken.
Das gleiche gilt für die RI, die entweder günstige Rahmenvereinbarungen mit den RAe getroffen haben und entsprechend keine Verluste bei dieser Aktivität zu befürchten haben oder die das ganz grosse Bild sehen und den Aufwand gegen Ihre (potentiellen) Umsatzverluste halten.

In einem Satz: Am Ende des Tages zählt was übrig bleibt und anscheinend bleibt was übrig und dementsprechend sieht die Realität aus, sprich Menschen werden im grossen Stil abgemahnt.

Und wie immer an dieser Stelle: Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne belehren und korrigieren, denn das alles entspricht meiner eigenen kleinlichen Denkweise und so sollte es natürlich auch keiner gar als anwaltlichen Rat verstehen.

Sorry für langen post,
Mitchell
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Alt 19.03.2009, 15:23   # 2093
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von mampfraupe Beitrag anzeigen
Hallo
ich wurde auch abgemahnt wg unerlaubter Verwertung geschützter Werke etc.
...eine (nicht aus dem Forum sondern selbst erstellte)ModUE (hoffe ich habe da alles richtig formuliert)abgeschickt
Das hoffe ich in deinem Interesse auch - heißes Eisen!
Zitat:
Warum zwischenzeitlich erfüllt? Steht das bei Euch auch?Heisst das, dass die ihre Meinung diesbezüglich einfach so spontan ändern können, um dann doch ne einstweillige Verfügung zu erreichen?
Mit der Abgabe der mod. UE hast du den Unterlassungsanspruch des RI erfüllt, mehr nicht, auch wenn das schon mal für dich und das Bannen der Gefahr einer EV, das Wichtigste ist. Das hat nichts mit dem Geld zu tun, welches der Abmahner von dir haben möchte.
Zitat:
Und warum steht da, dass weitere Mahnungen nicht folgen werden? Bei den meisten hier aus dem Forum sind doch noch weitere Mahnungen erfolgt
Papier ist geduldig und angemahnt wird dann der noch fehlende Betrag von X (250+506).
Letzbekannte Zweit-Bettelbriefe 01/2009!
Zitat:
Heisst das, die sind sich ihrer Sache so sicher
Nicht sicherer, als bei all den anderen auch hier!
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Alt 20.03.2009, 06:43   # 2094
LadyPegasus
 
Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 9
Auch ein kurzes update von mir, nach nmun einem Monat Wartezeit nach abgabe der Mod UE immer noch nichts gehört, weder schroftlich noch telefonisch.
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Alt 20.03.2009, 11:27   # 2095
Zitro
 
Benutzerbild von Zitro
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von LadyPegasus Beitrag anzeigen
Auch ein kurzes update von mir, nach nmun einem Monat Wartezeit nach abgabe der Mod UE immer noch nichts gehört, weder schroftlich noch telefonisch.

Bei mir sind es drei Wochen nach Abgabe der ModUe. Habe auch nichts gehört. Allerdings ist mir aufgefallen,dass ich das Aktenzeichen auf der ModUe vergessen habe
Wahrscheinlich finden Sie meine Abmahnung jetzt nicht, um die Unterlassung anzuheften.

Gruß
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Alt 20.03.2009, 11:30   # 2096
mario62
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
ein freundliches Hallo,
seit gestern gehören wir leider auch zu den Betroffenen mit "Netter" Post aus München. nach ersten schock und dann stundenlangen lesen, hat sich nun langsam eine Meinung gebildet wie wir uns weiter verhalten.
der Vorwurf ist das ein Ebook über eine gewisse zeit wohl zum download angeboten wurde. das wird durch den üblichen log in dem schreiben auch nachgewiesen. dummerweise können wir nicht das gegenteil beweisen. der Anschluß wird/wurde von drei Personen genutzt. Anschlußinhaberin ist meine Frau, die selber gar nicht den Anschluß nutzt und keine Ahnung von computern hat. Uns ist nach dem lesen bekannt das dies völlig Belanglos ist.
Wir haben uns jetzt dazu entschlossen eine mod UE abzusenden, sind uns jetzt aber nicht sicher wie weiter..... Zahlen und dadurch doch anerkennen....... oder erstmal abwarten wie es sich nach dem absenden der mod UE weiter entwickelt.
die wenigsten schreiben hier leider wie es weiter ging.
ein Danke an alle hier die gute Tips und links zur Verfügung stellen.

bg. Mario
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Alt 20.03.2009, 18:22   # 2097
mirage84
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 2
Hey Ho,

ich wohne zur Zeit bei meinen Eltern und nutze den Internetanschluss, der meinem Vater gehört, auch für Filesharing.

Heute habe ich ebenfalls ein Schreiben von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten und habe nun folgende Frage:

Da ich meinen Vater entlasten, aber trotzdem kein Schuldgeständnis abgeben will, soll ich:

-die hier angebotene mod. UE in meinem Namen ausfüllen?
-irgendwelche Beträge (Rechtsanwaltskosten oder Schadenersatz) zahlen?

Da ich das Schreiben heute erhalten habe (an einem Freitag) und die UE schon am Dienstag (12uhr) vorliegen soll habe ich leider keinen Spielraum um die Rechtshilfe zu konsultieren da wir auch keine Rechtsschutzvers. haben die irgendwelche Anwaltskosten decken würde.

Bin gerade ziemlich am verzweifeln, da ich a) nicht will, dass mein Vater damit belastet wird und ich b) nicht genug Mittel aufbringen kann um den vollen Betrag zu leisten (606,- €).

Falls jemand über ähnliche Erfahrungen verfügt, würde ich mich über einen Austausch sehr freuen!

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2009, 20:20   # 2098
mirage84
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 2
Noch als kleine Ergänzung:

Auf der UE steht auch noch folgender Satz.:

In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az 6 W 120/02).
  Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2009, 20:59   # 2099
Brumul
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 6
Laß deine Vater notfalls die mod UE unterschreiben, aber mach bitte nichts, was die Schuld auf dich lenken könnte. Dann würde dir auch ein Rechtsanwalt kaum noch helfen können. Der hätte dann alle Hände voll mit Schadensbegrenzung zu tun!

Am besten in deinem speziellen Fall gleich den empfohlenen Rechtsanwalt anrufen.
Kostenloses Erstgespräch und dann Pauschalkosten - dafür Schlaf und weniger "Verzweiflung"!
  Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2009, 21:27   # 2100
TeRaXion
Gastposter
 
So ich habe nun auch Post bekommen..
Harry Potter soll es gewesen sein.

Würde es so wie hier empfohlen machen:

- mod UE hinschicken -> Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
- Warten
- Warten
- to be continued..



Da denen aber ein Fehler bei meiner Adresse unterlaufen ist, wollte ich fragen ob ich überhaupt reagieren soll..
Es ist alles richtig, bis auf den Ort.. PLZ stimmt, Ort ist aber 38,5 km von meinem Wohnort entfernt..
Die schlaue Post hats trotzdem zugestellt, aber wer soll das nachprüfen?

LG Thomas
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Alt 26.05.2012, 17:03 # --
News Flash
 
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