| | # 2066 | |
| Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Machen sie aber ja schon eine ganze Weile, wie z.B. die Sache mit Coujo beweist. Eine kurze Erklärung der Sachlage bei Coujo kannst Du hier lesen. Der arme Kerl hat ganz schön geblutet. | |
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| | # 2068 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 2
| Also ich habe jetzt auch vorsichtshalber mal die ModUE abgegeben. Es ist jedoch vollkommen lächerlich was hier in diesem "Rechtsstaat" so abläuft. Hier kann andscheind jeder dahergelaufene Anwalt im Namen einer Verlagsgruppe abmahnen und eindeutig seine eigene Kasse aufbessern.... |
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| | # 2069 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Oder habe ich da was falsch verstanden? | |
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| | # 2071 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Wenn Du danach immer noch der Meinung bist, Dein Anwalt ist ein Star und Du kannst den Brief ignorieren, würde ich mich freuen, wenn Du uns auf dem laufenden hälst. Um mit dem alten Esel zu sprechen: Lass Dir das von Deinem RA schriftlich geben und seine Versicherung wird sich "freuen". Abgesehen davon ist die Frage, was eine Ignorierung des Schreibens bringen soll ausser der Diskussion, ob Du nun das Schreiben erhalten hast oder nicht. Der Kern der Sache wird davon wohl unberührt bleiben. So long, Mitchell | |
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| | # 2072 |
| Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 3
| Hallo, ich bin neu hier und darf mich auch gleich in die Reihe der von Waldorf für ein Hörbuch der Random House Verlagsgruppe abgemahnten Personen einreihen. Es sind 756 gefordert. Ich habe die ModUE schon vorbereitet, mochte aber nochmal Rückversichernd auf den Titel dieses Threads zurückkommen: "Nicht alleiniger Zugangsinhaber": In meinem Fall stellt es sich so dar, dass der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin angeschrieben wurde. Dieser lebt aber seit Anfang 2007 nicht mehr unter dieser Adresse. (mehrere Versuche, dem Provider die Inhaberänderung mitzuteilen waren erfolglos) Kann nun die nicht angeschriebene Ex-Frau des angeschriebenen Inhabers die ModUE unterzeichnen und auch Ihren Namen nennen? Wie das bei einer Scheidung so ist, ist die Kommunikation mit dem angeschriebenen Leitungsinhaber "schwierig"... Vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Vitti |
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| | # 2073 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 8
| Eine Frage hätte ich noch, vllt wurde sie hier auch schon beantwortet aber bei über 100 Seiten ist man da net so schnell hinterher Wie ergibt sich eigentlich die hohe Summe des RA´s ? Der betroffene Verlag will ja "nur" weitaus weniger als der Anwalt, der abmahnt. Ein Kollege meinte, das er nicht nachvollziehen kann wie dieser Betrag zustande kommt und es eine Gesetzlichereglung gibt wieviel der RA nehmen darf, die sich angeblich durch den "verursachten Schaden" ermittelt...Also der Verlag blabla will 300,- Schadensersatz, der Anwalt der den Fall vertritt, darf also nur eine Gewisse Summe die darunter liegt für sich einkassieren. Ich denk mal das mein Kollege falsch liegt, sonst hätt ich hier schon sowas in der Art gelesen. Aber wie kommt es (für einen laien erklärt) das die Anwaltskosten höher sind als die eingeforderte Summe des Verlages? |
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| | # 2074 | ||
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
was hast du denn für einen Anwalt? Glaub' bloß nicht, dass die Walldörfer es bei dem einen Brief belassen und die Füße still halten. So blöd sind die auch nicht. Sollte die Sache vor Gericht enden, so wird sich der zuständige Richter wohl seinen Teil denken. Positiv ist dein Verhalten mit Sicherheit nicht zu betrachen. Vor Gericht erwartest du eine gewisse Art der Fairness. Mit Einsicht und einer gewissen Ehrlichkeit bist du auf dem besten Weg, diese zu erlangen. In diesem Sinne, jobob -----Doppelpost zusammengeführt am 17.3.2009 um 00:56:54----- Zitat:
zuerst wird i.d.R. der Anschlußinhaber belangt. In deinem Fall ist es wohl der sogenannte 'Ex-Mann'. Dieser hat es wohl versäumt, seinen Anschluß zu kündigen oder umzumelden. Der Anschlußinhaber ist dafür verantwortlich und muß dafür Sorge tragen, daß von seinem Anschluß keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Wenn das Verhältnis 'Exmann / Ex-Frau' in keinem guten Lichte steht, sollte schon jetzt eine Flache Sekt im Kühlschrank stehen. In diesem Sinne, jobob | ||
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| | # 2075 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
Nein, Wachs sprach an, dass Waldorf sich (in Fällen wie den unseren!) ans Eintreiben der angeblichen Kosten machen würde - nur habe ich dafür im Netz bislang keinerlei Hinweise gefunden. | |
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| | # 2076 |
| Registriert seit: 18.09.2008
Beiträge: 11
| Nach längerer Zeit hab ich auch mal wieder Post von Waldorf. Geht um ein Vergleichsangebot. Hab nicht vor das zu bezahlen. Immerhin habe ich hier immer noch nichts gelesen das tatsächlich geklagt wird. Komischerweise enthält der Kalender in der Signatur von Princess bereits Einträge. Was stimmt denn nu? |
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| | # 2078 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Zitat:
Daher haben die Einträge im Gerichtsterminkalender auch ihren sachlichen Hintergrund. Diverse bislang veröffentlichte Urteile sind schließlich auch vor Gerichten entschieden worden und nicht vom Himmel gefallen. Der Anteil an betroffenen Nutzern ist jedoch verschwindend gering - auch wenn die Aussage gerade einen betroffenen Nutzer nicht viel hilft. Eines kann man jedoch feststellen: Die Klagebereitschaft erhöht sich mit wachsender Kommunikation ausgehend vom Abgemahnten. | ||
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| | # 2080 |
| Gastposter | TaaDaaaa! ![]() Guess what?! Riischtiiisch... Abmahngrüße aus Münschen. Hallo erstmal alle zusammen. Am Samstag, 14.03.09, trudelte der zierliche Umschlag bei mir ein. Hab mich dann erstmal an den Rechner gesetzt und Recherche betrieben, bis ich dieses Forum fand. Nun ja, was soll ich sagen?! Bis getz is noch nix wildes passiert, da ich mich erstmal 3 Tage hier durchgelesen habe.Bis zum 19.03.09 hab ich ja Zeit. ![]() Werde es so machen wie die meisten hier... mod.UE, bewußt ein-u. ausatmen, der Dinge harren, die da noch kommen mögen...und bezahlen werd ich auch nix. Kopf hoch... dabei ist alles |
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