| | # 2044 |
| Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 26
| Mich hat es heute auch erwischt. Allerdings nicht für ein Hörbuch sondern für ein Bild, daß ich auf meiner HP verwendet habe. Die Rechte an dem Bild sollen bei Masterfile Deutschland liegen. Habe direkt geschau wann ich das Bild hochgeladen habe auf meinem Webspace. Es war am 21.12.2002. Demnach habe ich das Bild vor oder direkt an diesem Datum irgendwo aus dem Netz geladen. Also vor mehr als 6 Jahren. Beigefügt ist neben der bekannt UE ein Fragebogen seit wann und wielange ich dieses Bild schon nutze. Kostennote liegt keine bei. Soll ich auch erstmal die modUE schicken ? |
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| | # 2045 |
| Gastposter | Feuchtgebiete“ von Charlotte Roche 756€ teuer Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung zahlen? Gruß Sven hinzugefügt: ist das Geld nicht Wert! Shublade mittagstalk/dsds/bigbrother etc. das macht es noch viel schlimmer... S. |
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| | # 2046 |
| Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 9
| Bei mir haben die Waldorfs, die ModUe am 18.02 angenommen (lt. Rückschein), Frist war der 19.02 und seitdem nichts mehr von denen gehört. Das sind nun fast 4 Wochen, und das macht mich schon irgendwie nervös.... Hats bei irgendjemandem auch so lange gedauert?? Oder ersaufen die nur in Arbeit und es zieht sich einfach? Menno, nervöse und schlaflose Grüße |
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| | # 2047 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 2
| Hallo, bin ebenfalls Opfer des dubiosen Abmahnwahns geworden. Nagut, Opfer ist zu hoch gegriffen. ![]() Was hat denn dieser Satz, in der Fussnote der orig.Ue zu bedeuten? Zitat: "Diese Erklärung bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung, sofern keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden (vgl. etwa OLG Köln, Az. 6 U 54/05)." Wäre sehr dankbar, für evtl. Hinweise. ps. werde nun die mod.Ue abschicken, mein Geld selbst behalten, und auch bestens schlafen! Grüsse |
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| | # 2048 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 8
| Hallo, mich hat es jetzt auch erwischt. Werd diese modUe nächste woche wohl auch absenden. 2Fragen hätte ich aber. Ich nehm mal an das ziemlich viele die ModUe von der geposteten Seite zu den Waldorfs geschickt haben. Wär es nicht besser wenn man diese ein wenig umändert, anstatt das die Leute von Waldorf schon die ca. z.b. 500 modUe im selben schreibstil bekommen? Die zweite Frage wär, wie verhält es sich wenn man das Original besitzt? Bei mir geht es um ein Hörbuch! Wenn ich dieses aber schon vorher gekauft hätte und es mir sozusagen nur als Sicherheitskopie nochmal runtergeladen hätte? Ich hab glaub mal gehört, das man jeder Zeit Sicherheitskopien von einem selbst erstanden Medium machen kann. Aber ich denk mal das ich diesen Gedanken schnell wieder zerschlagen kann, weil ich es "über Tauschbörsen" in gewissen maßen auch Angeboten habe? Aber wie wär es wenn ich es mir nur runtergeladen hätte und es definitiv keinen upload gegeben bzw keine verbreitung des Mediums gewesen wär? Also wie ich das hier alles verstanden habe, ist es das klügste diese modUe abzuschicken und abzuwarten? Einfach nicht drauf Antworten wär nicht so gut, richtig? |
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| | # 2049 | |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
![]() Die mod.Ue muss dann erst von ihm angenommen/anerkannt und "schriftlich" bestätigt werden... So, genug des Monologs! Hoffe ihr entschuldigt mich | |
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| | # 2050 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Nehmen wir an, es gäbe für den Wohngeldantrag kein Formular und eine unabhängige Stelle (unabhängig von der Antragsstelle) würde ein solches Formular entwickeln und ins Netz stellen damit die Antragsteller es nutzen können. Würdest du da auch o.g. Umänderungsvorschlag ins Feld bringen? Nein, keine Änderungen am Wortlaut der mod. UE! Keine Experimente, dafür ist das Thema zu sensibel! Zitat:
@ Moinmoinsen Da wir alle möglichst die Finger von der originalen UE lassen, versinkt deine Frage in der Bedeutungslosigkeit. | ||
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| | # 2051 | |||
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Die modUE ist genau so geprüft und bewährt und der notwendige Inhalt lässt sich kaum knapper oder eindeutiger formulieren. Oder bist du Anwalt und dir sicher, dass bei deiner Änderung wirklich nichts enthalten oder weggelassen wäre, dass es so verstanden oder verdreht werden könnte, dass die modUE entweder ungültig wird oder doch ein Schuldeingeständnis enthält? Zitat:
Zitat:
Wenn nein, dürfte dir auch das nicht viel nützen. JG59 | |||
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| | # 2052 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 8
| Erstmal vielen Dank für die Antworten! Und Princess hat natürlich recht. Diese Mod. UE hier ist noch aktuell und ich kann sie bedenken los versenden? ".....Hiermit verpflichte ich, EDIT BY PRINCESS Die Aufforderung, eine bestimmte Form der mod. UE zu bestätigen oder zu dementieren, kommt einer Rechtsberatung im Einzelfall gleich und darf hier nicht stattfinden! Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung Ich werd sie wohl absenden und mehr als abwarten und tee trinken ist nich drin, richtig? Noch eine Frage zu den Anrufen der Waldörfer... Wenn sie mich Telefonischkontaktieren kann ich einfach drauf hinweisen das alles gern über Schriftverkehr haben würde und nicht weiter auf ein Gespräch mit ihnen am Telefon eingehe? Ist ja mein gutes Recht sowie ich das sehe? Wer weiß ob die das Telefonat aufzeichnen. Schön das es solche Foren gibt und ich kein Einzellfall bin und es Leute gibt die sich in diesem Sachverhalt auskennen. Ansonsten hätte ich wohl meinen Anwalt eingeschaltet und noch mehr Geld gelassen. Danke |
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| | # 2053 |
| Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen Gestern ebenfalls "teure" Post mit Überweisungsträger bekommen: 756 für angebliche unerlaubte Verbreitung von Harry Potter... Im Vergleich zu vielen anderen habe ich eine fast riesige Zeitspanne bis meine Frist abläuft: 7 Tage ![]() Nach Anfänglichem Herzklopfen und Panikanflügen habe ich mich ans Internet gewandt und bin letztendlich hier gelandet und habe mich nun dazu entschieden das komplette Schreiben mal meiner Tante zu schicken (die arbeitet glücklicherweise bei einem Anwalt) und die ModUE ebenfalls als Vorschlag und werde wohl morgen im Laufe des Tages Bescheid bekommen was er mir rät. Mittlerweile glaube ich daß ich den falschen Beruf gewählt habe. 506 für 15 Seiten Massenbrief - das nenne ich ein recht einträgliches Geschäft! Bis die Tage |
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| | # 2054 | |
| Gastposter | Zitat:
Jedoch 2 wochen Zeit. Welche Schritte solte ich jetzt vollziehen? | |
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| | # 2055 |
| Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 4
| Ich habe die mod UE bereits abgeschickt und die zahlfrist ist auch abgelaufen nun kam ein Antwortschreiben von Walldorf das sie die UE angenommen haben aber noch keine Zahlung eingegangen sei und es nun eine neue Zahlfrist gibt. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie gehts weiter? Die meisten hier im Forum haben ja nicht gezahlt soll ich einfach nicht auf weitere Briefe von Walldorf reagieren? Danke im vorraus für eure Hilfe |
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| | # 2056 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Die Unterlassungserklärung dient dazu, den Unterlassungsanspruch außergerichtlich zu befriedigen. Daneben ist von größerem Interesse der Streit um die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten. Uns selbst liegen noch keine Klagen von Waldorf vor. Wer bezahlen will, kann sicherlich einen Vergleich machen, dann ist alles erledigt. Unter Umständen klagt Waldorf oder verkauft die Forderungen billig an ein Inkassounternehmen, das dann unter Umständen mit Mahnbescheiden o. ä. jahrelang nerven kann. Eventuell klagt Waldorf auch. Die eingeklagten Forderungen belauften sich meist auf über EUR 650 nach unserer Erfahrung mit anderen Kanzleien. Mit freundichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 2057 | |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, wenn man nicht bezahlt... "Unter Umständen klagt Waldorf oder verkauft die Forderungen billig an ein Inkassounternehmen" .... ? Aber was ist wenn man bezahlt? Niemand weiß wieviel die von Waldorfs noch von einem in den Akten haben. Bezahl ich, bin ich erstmal aus der Sache raus muss aber drum bangen das die Waldorfs noch mehr Daten von mir haben und da ich ja eh Zahlungswillig bin sie nochmal zuschlagen! Oder ich bezahl nicht und das einzige was sie vorerst von mir erhalten ist eine ModUe. Dann kann ich also damit rechnen das vllt. Waldorf klagt oder verkauft die Forderungen billig an ein Inkassounternehmen! Von daher sind beide Optionen nicht wirklich 100% sicher und endent für den Betroffenen ? | |
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| | # 2058 |
| Gastposter | Hi, bin nun auch Opfer dieser wie mir scheint eher dubiosen Anwaltskanzlei Waldorf wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen geworden. Hier mal eine Zusammenfassung des Schreibens: Mandant: Verlagsgruppe Random House GmbH Illegal Angebotene Datei: Feuchtgebiete, Charlotte Roche (Hörbuch) Gesamte Zahlungshöhe: 756 (506 RA-Kosten + 250 pauschaler ( Frist der UE: 18.03.2009, 12.00 Uhr Frist der Zahlung: 25.03.2009 Außerdem war in dem Schreiben u.a. ein Ermittlingsdatensatz dabei: meinem Provider, meiner Benutzerkennung, der Anschlussinhaber (also meine Adresse), Beginn und Ende des Angebots (04.02.2009 um XXXXXX bis 05.02.2009 um XXXXXX), meiner IP-Adresse zu dem Zeitraum, dem File-Hash un dem Werk (Ich hoffe das reicht an Infos) Datum des Schreibens war der 11.03.2009, nur leider leere ich meine Briefkasten nur alle paar Tage, da ich in der Regel eher selten Post bekomme (außer Werbung), wodurch ich den Brief erst gestern in die Finger bekam. Weiterhin wohne ich allein und nutze meinen Internetanschluss auch als einziger. Nun frag ich mich was ich machen soll, da ich ehrlich gesagt total Schiss habe vor der ganzen Sache. Hab schon hier von dieser mod. UE gelesen und wollte nun wissen ob es reicht wenn ich denen die mod. UE erstmal schick und auf weiteres abwarte oder morgen einfach mal zu einem RA gehe der sich mit Urheberrechtssachen auskennt. Oder sollt ich ganz anders handeln? Ich hoffe hier ist noch jemand anwesend der mir umgehend helfen kann, bin ehrlich gesagt ein wenig verzweifelt. MfG seth EDIT BY PRINCESS Bitte keine Uhrzeit angeben! |
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| | # 2059 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Gibt es dazu belegbare Hinweise? Im SuW-Thread können Waldörfler dann ja bereits ein wenig in die Zukunft schauen. Dort wurde eine Untervollmacht erteilt. Ein Widerspruch an Inkasso + später ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid...und das Abmahnarsenal scheint aufgebraucht. :baeh: Warum werden wir nun nicht alle umgehend verklagt. | |
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| | # 2060 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Entscheiden musst Du Dich also selber, es wird hier keinen geben, der Dir diese Frage ultimativ beantworten wird / kann -----Doppelpost zusammengeführt am 15.3.2009 um 21:59:48----- Zitat:
Cheers Mitchell | ||
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