Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 08.03.2009, 20:23   # 2021
Brumul
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 6
Hallo Hadron,
herzlichen Dank für die aufmunternenden Worte!
Ich weiß, daß ich cooler sein sollte, aber ich hab momentan auch noch jobmäßige Probleme und dann bekommt man auch wegen solchen Summen erst mal einen halben Herzinfarkt - gerade wenn alles auf einmal auf einen Einstürzt! Aber in 3 Jahren wirds vielleicht besser werden.

Gibst eine Statistik, wie stark sich die Kosten letztendlich reduzieren, wenn die mod UE gesendet wird und man trotzdem Zahlen muß?

Ist es sinnvoll sich gleich im Anschluß an die mod UE mit dem Anwalt zu vergleichen?
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Alt 09.03.2009, 00:43   # 2022
mudbox
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 5
Hi,

kennt Ihr die aktuelle UE von Waldorf?
Ich frage mich, womit ich mich hier für schuldig bekannt habe:
Zitat:
Hiermit verpflichtet sich
xxxx
gegenüber
xxxx
es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich
zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog.
Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen. Unterlassungsschuldner
verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgäubiger. Die Höhe der
Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und
kann im Streitfall zum zuständigen Landgericht überprüft werden.
Meiner Meinung nach habe ich damit noch nicht gesagt, das ich es auch war.
Evtl. kann mir jemand helfen.

Gruss
Mud
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Alt 09.03.2009, 08:22   # 2023
jaschau
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 3
So sieht meine auch aus. Ich habe mich auch schon gefragt, was daran so schlimm sein soll. Ich kann auch kein Schuldeingeständnis darin erkennen.

Hat eigentlich jemand noch was anderes geschickt als nur die mod UE (oder Original-UE)? Also z.B. ein Zusatzschreiben, das erklärt, dass man nicht der alleinige Nutzer des Netzes ist und man deshalb nicht sicher sein kann, wer der Bösewicht war oder sowas?
Ich schwanke immer noch, das Original zu schicken oder eine mod UE. Und eigentlich würde ich auch gerne noch was zu deren "Geschäftspraktiken" schreiben, aber das verkneife ich mir besser....
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Alt 09.03.2009, 09:38   # 2024
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von mudbox Beitrag anzeigen
Hi,
kennt Ihr die aktuelle UE von Waldorf?
Ich frage mich, womit ich mich hier für schuldig bekannt habe:

Meiner Meinung nach habe ich damit noch nicht gesagt, das ich es auch war.
Hallo,

ich würde mal mit behaupten, daß das Schuldeingeständnis aus dem Zusammenhang ensteht:
1. Dir wird vorgeworfen xy verbreitet zu haben
2. Daraus ergibt sich die Forderung der Zahlung von SE und Anwaltskosten
3. Abschliessend wirst Du aufgefordert dies alles nicht mehr zu tun.

Wenn man nun die original UE unterschreibt, widerspricht man dem Vorwurf nicht, zahlt und damit ergibt sich m.E. nach implizit die Anerkenntnis der Schuld.

Bei der modUE steht ausdrücklich drinnen, daß die Abgabe der UE keinerlei Schuldeingeständnis darstellt.

So habe ich es zumindest verstanden und kann es nachvollziehen.

Gruß
Mitchell
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Alt 09.03.2009, 10:58   # 2025
AbuJafar
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde mal mit behaupten, daß das Schuldeingeständnis aus dem Zusammenhang ensteht:
1. Dir wird vorgeworfen xy verbreitet zu haben
2. Daraus ergibt sich die Forderung der Zahlung von SE und Anwaltskosten
3. Abschliessend wirst Du aufgefordert dies alles nicht mehr zu tun.

Wenn man nun die original UE unterschreibt, widerspricht man dem Vorwurf nicht, zahlt und damit ergibt sich m.E. nach implizit die Anerkenntnis der Schuld.
Mitchell
Da steht nirgends, dass ich irgendwas verbreitet hätte sondern nur, dass ich es ab sofort in zukunft unterlassen soll urheberrechtlich geschütztes Material von genau dem EINEN Gläubiger zu verbreiten. Ich erkenn da keine Forderung der Erstattung der Anwaltskosten odEr ähnliches. Kann es sein dass es "früher" noch eine andere UE gab ? Bei meiner steht auch unten noch dran (wahrscheinlich haben sie gelernt und wollen dem vorbeugen), dass man den Foren nicht vertrauen soll und die umgeänderte UE die originale unwirksam macht etc. etc. ... Ich glaube wir unterhalten uns hier über versch. orignial UE's.
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Alt 09.03.2009, 11:10   # 2026
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von AbuJafar Beitrag anzeigen
Da steht nirgends, dass ich irgendwas verbreitet hätte sondern nur, dass ich es ab sofort in zukunft unterlassen soll urheberrechtlich geschütztes Material von genau dem EINEN Gläubiger zu verbreiten. Ich erkenn da keine Forderung der Erstattung der Anwaltskosten odEr ähnliches. Kann es sein dass es "früher" noch eine andere UE gab ? Bei meiner steht auch unten noch dran (wahrscheinlich haben sie gelernt und wollen dem vorbeugen), dass man den Foren nicht vertrauen soll und die umgeänderte UE die originale unwirksam macht etc. etc. ... Ich glaube wir unterhalten uns hier über versch. orignial UE's.
Hallo,
ich sprach vom gesamten Zusammenhang:
- das mit der Verbreitung steht in den 20 Seiten vorher
- daraus folgt die Forderung, welche wiederum in der UE gipfelt

Das man den Foren nicht vertrauen soll etc. stand bei mir auch schon drinnen....
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Alt 09.03.2009, 11:23   # 2027
jaschau
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 3
Wie sieht es damit aus, eine mod UE zu schicken und zusätzlich ein Schreiben, das erklärt, dass man die Schuld nicht anerkennt (weil man eben nicht einziger Nutzer des Netzes ist, ein verschl. WLAN auch geknackt werden kann, der Name des geloggten Files noch nicht dessen Inhalt beweist, etc. pp)?

Übrigens steht im Moment im Original auch nicht mehr das einzelne File drin, sondern es wird generell davon abgeschworen, irgendwelche urheberrechtlich geschützten Werke des Verlags (in meinem Fall) zu unterlassen. Ist also auch gleich der große Wurf.
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Alt 09.03.2009, 11:44   # 2028
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von jaschau Beitrag anzeigen
Wie sieht es damit aus, eine mod UE zu schicken und zusätzlich ein Schreiben, das erklärt, dass man die Schuld nicht anerkennt (weil man eben nicht einziger Nutzer des Netzes ist, ein verschl. WLAN auch geknackt werden kann, der Name des geloggten Files noch nicht dessen Inhalt beweist, etc. pp)?
Hast Du Dir mal die modUE angeschaut? Ich erkenne keinerlei Sinn in einem zusätzlichem Schreiben, wie von Dir beschrieben.

Darüberhinaus verweise ich gerne auf den Leitfaden für Neuabgemahnte, dort gibt es sehr viel nützliche Erklärungen.
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Alt 09.03.2009, 18:48   # 2029
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von jaschau Beitrag anzeigen
... (weil man eben nicht einziger Nutzer des Netzes ist, ein verschl. WLAN auch geknackt werden kann, der Name des geloggten Files noch nicht dessen Inhalt beweist, etc. pp)?
An anderer Stelle schrieb ich bereits:
Zitat:
Zitat von JG59 Beitrag anzeigen
Wie heißt es so schön: "Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."

Bitte bedenke, alles was du schreibst, kann er dazu verwenden oder passend verdrehen, dass er seine Forderung besser durchsetzen kann.
(Oder bist du selbst Anwalt und kannst so wasserdicht in Juristendeutsch formulieren, dass diese Gefahr nicht besteht?)
Zitat:
Zitat von jaschau Beitrag anzeigen
Übrigens steht im Moment im Original auch nicht mehr das einzelne File drin, sondern es wird generell davon abgeschworen, irgendwelche urheberrechtlich geschützten Werke des Verlags (in meinem Fall) zu unterlassen. Ist also auch gleich der große Wurf.
Das kann durchaus gefährlich sein.
Wer kennt alle Werke, an denen der Verlag die Rechte hat oder innerhalb der nächsten 30 Jahre haben wird?
Wer kann sich absolut sicher sein, keines dieser (unbekannten) Werke oder Teile daraus eventuell versehentlich oder auch nur durch andere Nutzer des Internetanschlusses öffentlich zugänglich zu machen?
Bei einer so weit gefassten UE sollte man möglichst den Internetanschluss abmelden oder auf eine andere Person überschreiben, und selbst nie mehr einen eigenen Anschluss, ein Blog, Gästebuch oder Forum betreiben.

JG59
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Alt 10.03.2009, 13:55   # 2030
AbuJafar
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
Also beim Deutschen Hörbuch Verlag ist das ganze ein relativer übersichtlicher bereich an Sachen die in Frage kommen könnte.Nämlich,wer hätte es gedacht: Hörbücher !
Ich denke das wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Bei SOny BMG oder ähnlichem wird die ganze Sache jedoch brenzlicher. Denn da weiß wirklich niemand, was denen nun wirklich alles gehört.


Grüße
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Alt 10.03.2009, 16:29   # 2031
ng.222
 
Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 5
Hallo,

ich wollte Euch nur schnell ein Update geben....

...nach dem akzeptieren der mod UE wurde mir, sowie den meisten hier eine letzte Zahlungsfrist zum 20.02.2009 gestellt.
Diese habe ich ich, wie in einem vorigen Beitrag von mir beschrieben nach Rücksprache mit meinem Anwalt verstreichen lassen.
...Tja und heute kam der "berühmte" bettel Anruf.
Warum Zahlen Sie nicht... Dies ist Ihre letzte Möglichkeit bevor der gesamte Vorgang vor Gericht geht usw.
Ich habe auf keine Frage geantwortet und der netten Dame am Telefon 2x mitgeteilt, dass wenn Sie mir etwas mitzuteilen hat, dies bitte schriftlich machen soll.
Darufhin kam eine sehr patzige Antwort, ich würde demnächst Post vom Gericht bekommen. Darufhin habe ich mich für das nette Gespräch bedankt und Ihr noch einen schönen Tag gewünscht.
Dies war dann wohl die Stufe 3 und ich warte jetzt auf meinen gelben Brief

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag
Nicole
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Alt 12.03.2009, 21:52   # 2032
guge
Gastposter
 
Hallo!

Ich habe auch einen Brief von den Herren Anwälten mit aufgedruckter Unterschrift und ohne Kopie des Mandats erhalten. An princess15114 ist bereits eine PN mit den Daten raus.

Die abgeänderte UE mit folgenden Wortlaut wurde per Einschreiben mit RS innerhalb der 2 Tagesfrist versendet. Der RS kam auch unterzeichnet zurück.

Trotzdem hat die Kanzlei - gleich ein Tag später - einen neuen Brief versendet. Inhalt sinngemäß:
Zitat:
... unsere Frist wurde nicht eingehalten... letzmalige Aufforderung die vorgenanntem Schreiben beigefügte UE .. zu unterzeichnen... (Frist diesmal 7 Tage)...mehrere tausend Euro... Ansprüche auf Schadensersatz...(wieder aufgedruckte Unterschrift)
Die abgegebene UE war doch ok - da formfrei?:
Zitat:
BRIEFKOPF
Adresse

Ort, Datum

Unterlassungsverpflichtungserklärung
Aktennummer: XXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verpflichte ich mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München

- nachfolgend „Verlagsgruppe Random House“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Verlagsgruppe Random House festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das Hörbuch „Feuchtgebiete, Charlotte Roche“ ohne Einwilligung der Verlagsgruppe Random House öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXX XXXX
Haben die den Brief nur nicht richtig in Ihr - wahrscheinliches - Serienbriefabmahnsystem eingepflegt? Dachte als nächstes kommt die Zahlungsaufforderung und dann der Anruf?

Gruß,
guge
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Alt 13.03.2009, 09:04   # 2033
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von guge Beitrag anzeigen
Die abgegebene UE war doch ok - da formfrei?:

Haben die den Brief nur nicht richtig in Ihr - wahrscheinliches - Serienbriefabmahnsystem eingepflegt? Dachte als nächstes kommt die Zahlungsaufforderung und dann der Anruf?

Gruß,
guge
Scheint, als hätten Sie die modUE nicht aktzeptiert, in meiner Antwort von W. stand dies damals jedenfalls explizit drinnen.
Ich wäre versucht, die gleiche modUE nochmals zu senden. Ansonsten ggf. anwaltlichen Rat einzuholen.
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Alt 13.03.2009, 20:53   # 2034
Silversurfer1975
 
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 6
Hallo an Euch allen da draussen,

Ich darf mich wohl in die Liste derjenigen einreihen, die Post von Waldorf bekommen haben.
Nachdem ich mich jetzt hier durch die ganzen Beiträge gelesen habe ok, ich gebe zu das ich die ein oder andere Seite übersprungen habe,
weiß ich, das ich nichts weiß.....

Auch ich habe eine Forderung über 756€ erhalten [ Rechtsanwaltkosten 506 + Schadensersatz 250 ],da ich angeblich das Buch "Feuchtgebiete" illegal aus dem Internet geladen haben soll.
Wenn ich die anderen Beiträge zu diesem Thema richtig verstanden habe, habe ich jetzt mehrere Möglichkeiten...
1. Ich zahle das Geld
2. Ich beauftrage meinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit, den ich aber wenn ich das richtig verstanden habe, selber bezahlen muss, da die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall nicht greift....
3. Ich schicke diese mod. ue an die Kanzlei [wo finde ich die eigentlich?] und warte ab was passiert und gehe damit allerdings das Risko ein weit aus mehr als "nur" die 756€ zu zahlen....

Verdammt und das alles wegen so einem beschi..enem Hörbuch....

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.3.2009 um 21:27:10-----

Ups da sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht..
Habe die mod UE. gefunden.....
Mein Problem ist nun Folgendes:
Da mir nur noch bis Montag 12 Uhr Zeit bleibt diese UE abzuschicken und ich meinen Anwalt nicht erreichen kann, stellt sich mir jetzt die Frage ob ich damit warte bis ich meinen Anwalt erreicht habe, auch wenn ich damit deren Frist überschreite oder ob ich einfach diese mod ue per Fax hinschicke und damit etwas Zeit schinde....Könnte im ersten Fall etwas passieren?

Lg, aus Wunstorf
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Alt 13.03.2009, 23:01   # 2035
Silversurfer1975
 
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Beiträge: 6
PS: Ich habe mir mein Schreiben noch mal gründlich durchgelesen. Auf Seite 12 steht bei mir:

MIT FRISTGERECHTEM Eingang der UE und der
vollständigen Zahlung SIND SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UNSERER MANDANTSCHAFT IM VOLLEM UMFANG ERLEDIGT.

Dies betrifft sämtliche Verletzungshandlungen dieser Auseinandersetzung. Sollten Sie sich für eine Sofortige Einigung mit unserer Mandantschaft entscheiden, ist die JURISTISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT IHNEN VOLLSTÄNDIG ERLEDIGT.

Was genau heißt das???????

Bedeutet das soviel wie, selbst wenn sie noch weitere Hörbücher runtergeladen haben[was ich nicht habe] werden wir sie deswegen nicht mehr anschreiben, solange sie es nicht wieder tun?

Und was ich überhaupt nicht verstehe, wenn sie mir das runterladen nachweisen können, müssten Sie sich doch freuen wenn ich keine sofortige Einigung eingehe...denn das würde doch für die Kanzlei mehr Geld bedeuten.....Ich glaube ich sollte erstmal eine Nacht darüber schlafen...
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Alt 13.03.2009, 23:04   # 2036
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Silversurfer1975 Beitrag anzeigen
Bedeutet das soviel wie, selbst wenn sie noch weitere Hörbücher runtergeladen haben[was ich nicht habe] werden wir sie deswegen nicht mehr anschreiben, solange sie es nicht wieder tun?
Das ist dein Wunschdenken! Sollten die dich zBsp. wg Harry Potter für deine Kinder erwischen, bekommst du wieder Post - mit dem gleichen Betrag.
Die Beilegung gilt nur für den einen Fall, also Roche Feuchtgebiete!
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Alt 13.03.2009, 23:32   # 2037
Silversurfer1975
 
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 6
Na Wunderbar

Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort....
  Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2009, 23:50   # 2038
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von Silversurfer1975 Beitrag anzeigen
Und was ich überhaupt nicht verstehe, wenn sie mir das runterladen nachweisen können,
Lies die Abmahnung noch einmal genau.
Ich nehme doch sehr stark an, dass sie dir das "zur Verfügung stellen" vorwerfen, also einen möglichen Upload des Werkes oder von Teilen desselben.
Und in Anbetracht der Tatsache, dass du ihnen gegenüber nichts zugegeben hast, das Werk nicht mittels einer Durchsuchung auf deinem Rechner gefunden wurde, auch niemand neben dir am Rechner saß, der bezeugen kann, dass du das Werk verbreitet hast, können sie dir das nicht wirklich beweisen.
Es würde in einem Streitfall vor Gericht von ihrem Vortrag, ihren Anwälten, deinem Vortrag, deinem Anwalt und nicht zuletzt vom Richter selbst abhängen, wem dieser glaubt und welches Urteil ergehen würde.
Zitat:
Zitat von Silversurfer1975 Beitrag anzeigen
müssten Sie sich doch freuen wenn ich keine sofortige Einigung eingehe...denn das würde doch für die Kanzlei mehr Geld bedeuten.....
Es würde für die Kanzlei mehr Geld bedeuten (wenn sie sich wirklich sicher sein könnten, einen Prozess den sie anstrengen zu gewinnen), aber auch viel mehr Arbeit.
Was meinst du, wie viele Serienbriefe verschickt werden könnten, in der Zeit, die benötigt wird, um einen Prozess vorzubereiten und zu führen.

JG59
  Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2009, 12:41   # 2039
ts_sat
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 5
Zwischenbericht: heute war der Rückschein der per Einschreiben am 4.3. rausgegangenen mod UE in der Post. Die Waldorfs haben das Schreiben erst am 13. angenommen. Müssen bis über beide Ohren in (Abmahn-) Arbeit stecken. Inzwischen ist natürlich die Zahlungsfrist abgelaufen. Also weiter abwarten....
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Alt 14.03.2009, 15:02   # 2040
deMueni
 
Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

ich habe heute auch so einen etwas dubiosen Brief der RAe Walldorf bekommen.

Abgesehen davon das die Forderung mehr als unverschämt ist, habe ich mal recherchiert und erfahren, dass eine solche Form der "Massenabmahnung" rechtlich schwerstes bedenklich ist.

Meine Frage:

Hat jemand Erfahrung damit, wenn man den Brief einfach zu seinen Unterlagen nimmt und einfach mal gar nichts macht?
Nach meiner Auffassung geht die Masche eher in die Richtung "Mahnen wir mal 5.000 Leute ab und wenn 10% bezahlen haben wir noch genug Gewinn"

Weiterhin:

Wie wollen die den beweisen, dass das angeblich angebotene Hörbuch tatsächlich dem geschützten Gut entspricht?!

Mfg

Mueni
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:02 # --
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