| | # 2023 |
| Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 3
| So sieht meine auch aus. Ich habe mich auch schon gefragt, was daran so schlimm sein soll. Ich kann auch kein Schuldeingeständnis darin erkennen. Hat eigentlich jemand noch was anderes geschickt als nur die mod UE (oder Original-UE)? Also z.B. ein Zusatzschreiben, das erklärt, dass man nicht der alleinige Nutzer des Netzes ist und man deshalb nicht sicher sein kann, wer der Bösewicht war oder sowas? Ich schwanke immer noch, das Original zu schicken oder eine mod UE. Und eigentlich würde ich auch gerne noch was zu deren "Geschäftspraktiken" schreiben, aber das verkneife ich mir besser.... |
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| | # 2024 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
ich würde mal mit behaupten, daß das Schuldeingeständnis aus dem Zusammenhang ensteht: 1. Dir wird vorgeworfen xy verbreitet zu haben 2. Daraus ergibt sich die Forderung der Zahlung von SE und Anwaltskosten 3. Abschliessend wirst Du aufgefordert dies alles nicht mehr zu tun. Wenn man nun die original UE unterschreibt, widerspricht man dem Vorwurf nicht, zahlt und damit ergibt sich m.E. nach implizit die Anerkenntnis der Schuld. Bei der modUE steht ausdrücklich drinnen, daß die Abgabe der UE keinerlei Schuldeingeständnis darstellt. So habe ich es zumindest verstanden und kann es nachvollziehen. Gruß Mitchell | |
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| | # 2025 | |
| Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | # 2026 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
ich sprach vom gesamten Zusammenhang: - das mit der Verbreitung steht in den 20 Seiten vorher - daraus folgt die Forderung, welche wiederum in der UE gipfelt Das man den Foren nicht vertrauen soll etc. stand bei mir auch schon drinnen.... | |
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| | # 2027 |
| Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 3
| Wie sieht es damit aus, eine mod UE zu schicken und zusätzlich ein Schreiben, das erklärt, dass man die Schuld nicht anerkennt (weil man eben nicht einziger Nutzer des Netzes ist, ein verschl. WLAN auch geknackt werden kann, der Name des geloggten Files noch nicht dessen Inhalt beweist, etc. pp)? Übrigens steht im Moment im Original auch nicht mehr das einzelne File drin, sondern es wird generell davon abgeschworen, irgendwelche urheberrechtlich geschützten Werke des Verlags (in meinem Fall) zu unterlassen. Ist also auch gleich der große Wurf. |
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| | # 2028 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Darüberhinaus verweise ich gerne auf den Leitfaden für Neuabgemahnte, dort gibt es sehr viel nützliche Erklärungen. | |
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| | # 2029 | |||
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer kennt alle Werke, an denen der Verlag die Rechte hat oder innerhalb der nächsten 30 Jahre haben wird? Wer kann sich absolut sicher sein, keines dieser (unbekannten) Werke oder Teile daraus eventuell versehentlich oder auch nur durch andere Nutzer des Internetanschlusses öffentlich zugänglich zu machen? Bei einer so weit gefassten UE sollte man möglichst den Internetanschluss abmelden oder auf eine andere Person überschreiben, und selbst nie mehr einen eigenen Anschluss, ein Blog, Gästebuch oder Forum betreiben. JG59 | |||
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| | # 2030 |
| Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
| Also beim Deutschen Hörbuch Verlag ist das ganze ein relativer übersichtlicher bereich an Sachen die in Frage kommen könnte.Nämlich,wer hätte es gedacht: Hörbücher ! Ich denke das wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Bei SOny BMG oder ähnlichem wird die ganze Sache jedoch brenzlicher. Denn da weiß wirklich niemand, was denen nun wirklich alles gehört. Grüße |
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| | # 2031 |
| Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 5
| Hallo, ich wollte Euch nur schnell ein Update geben.... ...nach dem akzeptieren der mod UE wurde mir, sowie den meisten hier eine letzte Zahlungsfrist zum 20.02.2009 gestellt. Diese habe ich ich, wie in einem vorigen Beitrag von mir beschrieben nach Rücksprache mit meinem Anwalt verstreichen lassen. ...Tja und heute kam der "berühmte" bettel Anruf. Warum Zahlen Sie nicht... Dies ist Ihre letzte Möglichkeit bevor der gesamte Vorgang vor Gericht geht usw. Ich habe auf keine Frage geantwortet und der netten Dame am Telefon 2x mitgeteilt, dass wenn Sie mir etwas mitzuteilen hat, dies bitte schriftlich machen soll. Darufhin kam eine sehr patzige Antwort, ich würde demnächst Post vom Gericht bekommen. Darufhin habe ich mich für das nette Gespräch bedankt und Ihr noch einen schönen Tag gewünscht. Dies war dann wohl die Stufe 3 und ich warte jetzt auf meinen gelben Brief ![]() Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag Nicole |
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| | # 2032 | ||
| Gastposter | Hallo! Ich habe auch einen Brief von den Herren Anwälten mit aufgedruckter Unterschrift und ohne Kopie des Mandats erhalten. An princess15114 ist bereits eine PN mit den Daten raus. Die abgeänderte UE mit folgenden Wortlaut wurde per Einschreiben mit RS innerhalb der 2 Tagesfrist versendet. Der RS kam auch unterzeichnet zurück. Trotzdem hat die Kanzlei - gleich ein Tag später - einen neuen Brief versendet. Inhalt sinngemäß: Zitat:
Zitat:
Gruß, guge | ||
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| | # 2033 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Ich wäre versucht, die gleiche modUE nochmals zu senden. Ansonsten ggf. anwaltlichen Rat einzuholen. | |
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| | # 2034 |
| Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 6
| Hallo an Euch allen da draussen, Ich darf mich wohl in die Liste derjenigen einreihen, die Post von Waldorf bekommen haben. Nachdem ich mich jetzt hier durch die ganzen Beiträge gelesen habe ok, ich gebe zu das ich die ein oder andere Seite übersprungen habe, weiß ich, das ich nichts weiß..... ![]() Auch ich habe eine Forderung über 756 erhalten [ Rechtsanwaltkosten 506 + Schadensersatz 250 ],da ich angeblich das Buch "Feuchtgebiete" illegal aus dem Internet geladen haben soll. Wenn ich die anderen Beiträge zu diesem Thema richtig verstanden habe, habe ich jetzt mehrere Möglichkeiten... 1. Ich zahle das Geld 2. Ich beauftrage meinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit, den ich aber wenn ich das richtig verstanden habe, selber bezahlen muss, da die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall nicht greift.... 3. Ich schicke diese mod. ue an die Kanzlei [wo finde ich die eigentlich?] und warte ab was passiert und gehe damit allerdings das Risko ein weit aus mehr als "nur" die 756 zu zahlen.... Verdammt und das alles wegen so einem beschi..enem Hörbuch.... ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 13.3.2009 um 21:27:10----- Ups da sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.. ![]() Habe die mod UE. gefunden..... Mein Problem ist nun Folgendes: Da mir nur noch bis Montag 12 Uhr Zeit bleibt diese UE abzuschicken und ich meinen Anwalt nicht erreichen kann, stellt sich mir jetzt die Frage ob ich damit warte bis ich meinen Anwalt erreicht habe, auch wenn ich damit deren Frist überschreite oder ob ich einfach diese mod ue per Fax hinschicke und damit etwas Zeit schinde....Könnte im ersten Fall etwas passieren? Lg, aus Wunstorf |
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| | # 2035 |
| Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 6
| PS: Ich habe mir mein Schreiben noch mal gründlich durchgelesen. Auf Seite 12 steht bei mir: MIT FRISTGERECHTEM Eingang der UE und der vollständigen Zahlung SIND SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UNSERER MANDANTSCHAFT IM VOLLEM UMFANG ERLEDIGT. Dies betrifft sämtliche Verletzungshandlungen dieser Auseinandersetzung. Sollten Sie sich für eine Sofortige Einigung mit unserer Mandantschaft entscheiden, ist die JURISTISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT IHNEN VOLLSTÄNDIG ERLEDIGT. Was genau heißt das??????? Bedeutet das soviel wie, selbst wenn sie noch weitere Hörbücher runtergeladen haben[was ich nicht habe] werden wir sie deswegen nicht mehr anschreiben, solange sie es nicht wieder tun? Und was ich überhaupt nicht verstehe, wenn sie mir das runterladen nachweisen können, müssten Sie sich doch freuen wenn ich keine sofortige Einigung eingehe...denn das würde doch für die Kanzlei mehr Geld bedeuten.....Ich glaube ich sollte erstmal eine Nacht darüber schlafen... |
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| | # 2036 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Die Beilegung gilt nur für den einen Fall, also Roche Feuchtgebiete! | |
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| | # 2038 | ||
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Ich nehme doch sehr stark an, dass sie dir das "zur Verfügung stellen" vorwerfen, also einen möglichen Upload des Werkes oder von Teilen desselben. Und in Anbetracht der Tatsache, dass du ihnen gegenüber nichts zugegeben hast, das Werk nicht mittels einer Durchsuchung auf deinem Rechner gefunden wurde, auch niemand neben dir am Rechner saß, der bezeugen kann, dass du das Werk verbreitet hast, können sie dir das nicht wirklich beweisen. Es würde in einem Streitfall vor Gericht von ihrem Vortrag, ihren Anwälten, deinem Vortrag, deinem Anwalt und nicht zuletzt vom Richter selbst abhängen, wem dieser glaubt und welches Urteil ergehen würde. Zitat:
Was meinst du, wie viele Serienbriefe verschickt werden könnten, in der Zeit, die benötigt wird, um einen Prozess vorzubereiten und zu führen. JG59 | ||
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| | # 2039 |
| Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 5
| Zwischenbericht: heute war der Rückschein der per Einschreiben am 4.3. rausgegangenen mod UE in der Post. Die Waldorfs haben das Schreiben erst am 13. angenommen. Müssen bis über beide Ohren in (Abmahn-) Arbeit stecken. Inzwischen ist natürlich die Zahlungsfrist abgelaufen. Also weiter abwarten.... |
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| | # 2040 |
| Registriert seit: 14.03.2009
Beiträge: 2
| Hallo Zusammen, ich habe heute auch so einen etwas dubiosen Brief der RAe Walldorf bekommen. Abgesehen davon das die Forderung mehr als unverschämt ist, habe ich mal recherchiert und erfahren, dass eine solche Form der "Massenabmahnung" rechtlich schwerstes bedenklich ist. Meine Frage: Hat jemand Erfahrung damit, wenn man den Brief einfach zu seinen Unterlagen nimmt und einfach mal gar nichts macht? Nach meiner Auffassung geht die Masche eher in die Richtung "Mahnen wir mal 5.000 Leute ab und wenn 10% bezahlen haben wir noch genug Gewinn" Weiterhin: Wie wollen die den beweisen, dass das angeblich angebotene Hörbuch tatsächlich dem geschützten Gut entspricht?! Mfg Mueni |
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