Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 06.03.2009, 22:34   # 2001
Zitro
 
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Zitat:
Zitat von AbuJafar Beitrag anzeigen
Und der anderen Fall ? wie ich schon erwähnte, geht es bei mir ja nur um einen Fall. Nach meinem download kam kein weiterer. Und in der UW steht doch was von "zukünftigen"
Hallo AbuJafar,

wenn Du eine ModUE abgegeben hast in der Du alle von Dir gezogenen Hörbücher eines Rechteinabers (nicht Abmahnanwalt) eingetragen hast, kann Dich der Anwalt des Rechteinhabers für diese Werke nicht mehr abmahnen.
Allerdings darfst Du dann diese Werke nicht mehr Uploaden. Ansonsten riskierst Du eine Strafe von 5001€

Lies Dich hier durch :

http://abmahnwahn-dreipage.de/Abmahnung_Wissen.pdf
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Alt 06.03.2009, 22:36   # 2002
mudbox
 
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Zitat:
Zitat von AbuJafar Beitrag anzeigen
Und der anderen Fall ? wie ich schon erwähnte, geht es bei mir ja nur um einen Fall. Nach meinem download kam kein weiterer. Und in der UW steht doch was von "zukünftigen"
Ich bin mal gespannt wie das mit dem Vergleichsangebot bei dir ausgeht.
Hast du dich hier auf § 97 a II UrhG berufen?
UrhG - Einzelnorm
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Alt 07.03.2009, 02:05   # 2003
Arandy_24
 
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Zitat:
Zitat von mudbox Beitrag anzeigen
Das sollte ja eigentlich bei einer modifizierten UE gerade nicht der Fall sein.
Ich hab mich falsch ausgedrückt, entschuldigt, aber als dieser Brief eintrudelte, geriet meine Welt ein wenig ins wanken und ich dachte zuerst, ich krieg nen Anfall.

Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob es wahrscheinlich ist, dass die Kanzlei eine UE akzeptiert, die einen vor zusätzlichen Abmahnungen durch genau diesen Rechteinhaber schützt. Oder ob es eher so ist, dass die sich denken "nix da, da gibt es ja vielleicht noch mehr zu verdienen" und die UE dann einfach nicht akzeptieren.
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Alt 07.03.2009, 11:49   # 2004
AbuJafar
 
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ich halt euch auf jedenfall auf dem Laufenden. Und ja ich habe mich darauf berufen. Das ist auch wieder so ein Punkt der mich an der Seriösität des ganzen zweifeln lässt. Es ist doch eine bodenlose Frechheit von denen einfach mal zu versuchen 250€ zu verlangen. So nach dem Motto, vll ist er ja zu blöd un blickt das ganze nicht. Wie weit sind wir denn schon....
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Alt 07.03.2009, 13:01   # 2005
AbuJafar
 
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Beiträge: 9
Ach pardon, noch etwas. Ich möcht nochmal kurz auf die mod.UE und die original Waldorf UE eingehen:

"Hiermit verpflichtet sich XYZ
-Unterlassungsschuldner-

gegenüber Bekanntem Hörbuch verlag^^
- Unterlassungsgläubiger-

es ab sofort zu unterlassen,geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog Tauschbörsen etc.pp.
Schuldner verpflichtet sich gegenüber Gäubiger für jede schuldhafte Zuwiderhandlung zu Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe etc.pp."

Jetzt möcht ich doch mal nachhaken, da ich ja anscheinend zu ängstlich war und die original UE gleich abgegeben habe: Ich verpflichte mich hier nur dem Gläubiger (also diesem bekannten Verlag^^) gegenüber keine Werke von ihm mehr "AB SOFORT" zugänglich zu machen. Das bedeutet für mich, dass die original UE garnicht so dramatisch ist. Ich hab mir 1. nichts mehr zu schulden kommen lassen (also kein Hörbuch runtergeladen und wieder hochgeladen)
und 2. können sie mich aj erst AB SOFORT wenn ich so etwas nochmal tun sollte an den Kragen.

Seh ich das falsch? Der auszug original...
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Alt 07.03.2009, 13:25   # 2006
Holgerhie
 
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Beiträge: 94
Nach Studium des Interviews von Dr. Wachs habe ich mich im Netz mal auf die Suche nach Fällen gemacht, bei denen Waldorf tatsächlich klagt.

Gefunden habe ich nur diesen Link unten aus einem anderen Forum. Das Ende der Geschichte, in der der User "Jörg" (dritter Beitrag von oben) eigentlich im August 2008 hätte vor Gericht hätte stehen sollen, steht leider nicht drin.

Hat jemand von dem Fall mal was gehört?

Urheberrecht im Internet • Thema anzeigen - waldorf
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Alt 07.03.2009, 16:35   # 2007
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Arandy_24 Beitrag anzeigen
...Wenn meine mod. UE jetzt unterschrieben und von denen akzeptiert wird, können sie dann in 2-3 Monaten nochmal kommen und die gleichen Anwaltskosten und Schadensersatz verlangen für die ganzen Sachen, die zwischen Tag X und dem Tag der mod. UE gezogen wurden?
Nein, da die UE in Deinem Fall bereits auf alle Werke des Rechtinhabers vorbeugend erweitert wurde.

Nachteil ab jetzt:

Du darfst ab Abgabe der mod. UE 30 Jahre lang Dein Versprechen nicht nachweislich brechen, da sonst die in der UE enthaltene Vertragsstrafe fällig würde.

Vorteil ab jetzt:

Man kann nun von Dir nicht noch einmal eine UE für ein anderes Hörbuch dieses RI verlangen, da diese ja bereits vorliegt.

Eine solche Abmahnung wäre daher nun unter Hinweis auf die bereits vorliegende UE zurückzuweisen.
Das gilt IMHO auch für zurückliegende LOG-Zeiträume.

Übrigens vertritt Waldorf auch einige andere Rechteinhaber:

Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte aus München wegen Hörbüchern, Audiobüchern und Musikstücken


RA Gulden am 05.03.2009 - anwalt24.de
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Alt 07.03.2009, 16:38   # 2008
Arandy_24
 
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Vielen lieben Dank Esel, wärst du vor mir, ich würde dich abknutschen, jetzt kann ich hoffentlich endlich mal wieder eine Nacht durchschlafen
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Alt 08.03.2009, 14:49   # 2009
Brumul
 
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Hallo, ich habe kürzlich auch eine Abmahnung erhalten und frage mich nun folgendes:

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, bei EMule überhaupt erst mal erwischt zu werden?

Grund:
Ich habe mir zur Überbrückung einer Garantieabwicklung von 3 Wochen ab mitte Dezember einen Laptop von einem Freund geliehen, auf dem wahrscheinlich Emule lief.

Dummerweise hab ich mich gerade über Weihnachten mit dem Notebook an verschiedenen Orten ins Internet eingeloggt.
Muß ich jetzt damit rechnen, daß ich nun 3 Monate nach der Sache eine "Spur der Verwüstung" bei Eltern, Schwiegereltern und vielleicht sogar in der Arbeit hinter mir herziehe?

Oder ist es eher ein "Glücksfall" daß es einen mit einer Abmahnung triff, wenn man so ein "überwachtes Hörbuch" auf dem Rechner liegen hat und emule automatisch läuft?
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Alt 08.03.2009, 15:14   # 2010
princess15114
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Zitat:
Zitat von Brumul Beitrag anzeigen
einen Laptop von einem Freund geliehen, auf dem wahrscheinlich Emule lief.
Was heißt wahrscheinlich?
Leicht zu überprüfen über START - PROGRAMME - EMULE - EMULE oder
START - SYSTEMSTEUERUNG - SOFTWARE [bei Vista, Bezeichnung anders] (in der Liste nach eMule suchen)
Zitat:
Oder ist es eher ein "Glücksfall" daß es einen mit einer Abmahnung triff, wenn man so ein "überwachtes Hörbuch" auf dem Rechner liegen hat und emule automatisch läuft?
Irgendwo auf dem Rechner ist egal, es muss in einem freigegebenem Ordner liegen.
Dazu kannst du (bei getrennter I-NET Verbindung !!!) das Programm starten und oben in der Symbolleiste auf DATEIEN klicken. Dann siehst du, was freigegeben ist/war.
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Alt 08.03.2009, 15:43   # 2011
MirrorBlade
 
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Naja, er fragt eher, ob wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem freigegebenen/gesharten File dieses "bemerkt" und abgemahnt wird.

Sorry, diese %-Angabe wird Dir wohl niemand machen können, und selbst wenn, so wäre eine %-Wahrscheinlichkeit bei Dir wohl auch nicht groß hilfreich, da sie ja nur für "große Mengen" wirklich Aussagekraft besäße..
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Alt 08.03.2009, 15:48   # 2012
princess15114
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Zitat:
Zitat von MirrorBlade Beitrag anzeigen
Naja, er fragt eher, ob wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem freigegebenen/gesharten File dieses "bemerkt" und abgemahnt wird.
Das mag richtig sein! Jedoch um an die nicht ganz zuverlässige %-Zahl zu kommen, muss man erst einmal wissen, ob überhaupt etwas geshared wurde und wie das Logverhalten bzgl. des Werkes aussieht.
Danach kann man immernoch über die Abgabe einer vorauseilenden mod. UE an den RI nachdenken. Das wäre die einzig denkbare präventive Massnahme!
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Alt 08.03.2009, 18:41   # 2013
Brumul
 
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Hallo,
erst mal Danke für die Antworten!

Den Laptop hab ich leider nicht mehr - meiner kam aus dem Service zurück und dann hab ich es zurückgegeben und mit meinem weitergearbeitet.

"Naja, er fragt eher, ob wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem freigegebenen/gesharten File dieses "bemerkt" und abgemahnt wird."
GENAU!

Eine ungefähre Einschätzung der Situation wäre für mich schon hilfreich:

Wird JEDER geloggt und abgemahnt, der so ein Hörbuch im Emuleverzeichnis liegen hat oder irgendwo runterlädt?

Oder ist man nur dran, wenn man nur eher Zufällig erwischt wird?
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Alt 08.03.2009, 18:54   # 2014
princess15114
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Zitat:
Zitat von Brumul Beitrag anzeigen
Eine ungefähre Einschätzung der Situation wäre für mich schon hilfreich:
Wird JEDER geloggt und abgemahnt, der so ein Hörbuch im Emuleverzeichnis liegen hat oder irgendwo runterlädt?
Oder ist man nur dran, wenn man nur eher Zufällig erwischt wird?
Diese von dir gewünschte Wahrscheinlichkeit kann man hier nicht benennen, da sich hier nur Leute melden, die abgemahnt worden sind.
Es gibt hier sicher keinen, der so ein Hörbuch von der Liste "WER mahnt WAS ab" geshared hat, nicht erwischt wurde und sich deshalb hier freudig gestimmt, anmeldet.
Allerdings könnte man auf Grund der Häufigkeit von Abmahnungen, die für ein bestimmtes Werk verschickt worden sind, eine grobe Abschätzung treffen.
Da der Name des Werkes aber fehlt, geht auch das nicht.

Im Übrigen, was nützen dir Wahrscheinlichkeiten?
Wenn du eine Abmahnung erhältst, dann ist es egal, wie die Wahrscheinlichkeit vorher eingeschätzt wurde.
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Alt 08.03.2009, 19:03   # 2015
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von AbuJafar Beitrag anzeigen
Ich verpflichte mich hier nur dem Gläubiger (also diesem bekannten Verlag^^) gegenüber keine Werke von ihm mehr "AB SOFORT" zugänglich zu machen. Das bedeutet für mich, dass die original UE garnicht so dramatisch ist. Ich hab mir 1. nichts mehr zu schulden kommen lassen (also kein Hörbuch runtergeladen und wieder hochgeladen)
und 2. können sie mich aj erst AB SOFORT wenn ich so etwas nochmal tun sollte an den Kragen.

Seh ich das falsch? Der auszug original...
Meine Meinung dazu ist:
Die original UE ist böse, sehr böse:
1. Du gestehst Deine Schuld ein, also wird es wohl keinen Zweck haben, nicht zu zahlen, ergo, es muss Dein Geld fliessen
2. Weisst Du, welche Werke der RI innehat bzw. in Zukunft innehaben wird? Ich persönlich nicht und daher finde ich eine solche Erklärung problematisch, deren Umfang ich nicht wirklich kenne, die aber 30Jahre lang Gültigkeit besitzt.

Alles meine eigene Meinung, sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur.

Cheers
Mitchell
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Alt 08.03.2009, 19:13   # 2016
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Du gestehst Deine Schuld ein, also wird es wohl keinen Zweck haben, nicht zu zahlen, ergo, es muss Dein Geld fliessen
Das sehe ich leider auch so, zumal er noch schrieb:
Zitat:
Zitat von AbuJafar Beitrag anzeigen
...da ich ja anscheinend zu ängstlich war und die original UE gleich abgegeben habe
Wer trotz Abgabe der originalen UE nicht zahlt, den haben die schneller ans Bein gepinkelt, als einem das lieb sein kann.
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Alt 08.03.2009, 19:13   # 2017
Brumul
 
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Vielleicht hat aber jemand mal was über emule der gelisteten Rechteinhaber runtergeladen und wurde deswegen nicht abgemahnt?

Wo finde ich denn diese vorauseilenden mod. UE? und wäre die nicht ein Schuldeingeständnis?
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Alt 08.03.2009, 19:14   # 2018
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Vorteil ab jetzt:

Man kann nun von Dir nicht noch einmal eine UE für ein anderes Hörbuch dieses RI verlangen, da diese ja bereits vorliegt.
Ich kann den Vorteil nicht so leicht erkennen. Das Problem ist ja nicht das "Verlangen" einer UE sondern die damit verbundenen monetären Begehren. Und durch den von Dir o.a. Nachteil und die Tatsache der Ausweitung auf alle Werke des RI steigt m.E. nach das Risiko zur Zahlung.
Oder habe ich was übersehen?

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2009 um 18:19:54-----

Zitat:
Zitat von mudbox Beitrag anzeigen

Ich hab leider so reagiert wie auch AbuJafar und die UE von Waldorf direkt rausgeschickt... *grml*
.
.
.
Werde aber erstmal nicht zahlen.
Das finde ich eine gefährliche Kombination von Entscheidungen, da Du Dich m.E. nach der Schuld durch die Abgabe der original UE bekannt hast, dementsprechend kein wirkliches Argument zur Nicht-Zahlung hast.

Zumindest verstehe ich so die Lage.

Cheers
Mitchell
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Alt 08.03.2009, 19:23   # 2019
princess15114
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Zitat:
Zitat von Brumul Beitrag anzeigen
Wo finde ich denn diese vorauseilenden mod. UE? und wäre die nicht ein Schuldeingeständnis?
Waldorf vertritt derzeit 15 RI, die bis auf einen, sich alle mit Hörbüchern beschäftigen. Wenn du vorhaben solltest, an alle RI eine vorauseilende mod. UE zu schicken, können die betreffenden AI ihr I-Net für die nächsten 30 Jahre gleich abmelden.
Ohne ansatzweise einen Titel oder den Verlag zu kennen ist das irrreal.

PS. Die mod. UE ist die gleiche wie Hier, nur dass sie an den RI (ohne AZ) geschickt wird. Vorauseilend heißt sie nur deshalb, weil sie einer drohenden Abmahnung vorauseilen soll. Ich sehe jedoch in all deinen Postings nichts Bedrohliches.
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Alt 08.03.2009, 20:13   # 2020
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von Brumul Beitrag anzeigen
Vielleicht hat aber jemand mal was über emule der gelisteten Rechteinhaber runtergeladen und wurde deswegen nicht abgemahnt?
Ja, ich. Ich wurde Anfang 2006 wegen Earth 2160 abgemahnt - aber auch wegen <sagichnich> nicht abgemahnt, obwohl ich seinerzeit <sagichnich> definitiv geladen hatte. Ich bin also nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen und habe meine Konsequenzen gezogen. Offenbar wird man nicht immer automatisch erwischt. Als Gegenbeispiel kenne ich aber einen Alten Esel (), der - wenn ich mich recht entsinne - wegen beider Sachen abgemahnt wurde. Alles scheint möglich.

Aber - mal ehrlich - was genau bringt dir jetzt diese Information? Nicht jeder wird erwischt, aber Hellsehen kann hier keiner. Es wird daher immer eine Ungewissheit verbleiben, die dir niemand nehmen kann. Vielleicht versuchst du einfach, dich mit dieser Ungewissheit irgendwie zu arrangieren? Die Vergangenheit kannst du ohnehin nicht mehr ändern und dich jetzt dauernd deswegen zu ängstigen, ist auch nicht sinnvoll. Harre einfach der Dinge, sooo furchtbar schlimm ist eine Abmahnung dann auch wieder nicht. Wobei letztere Empfindung vielleicht auch darauf beruht, dass ich persönlich den Abmahnwahn schon eine halbe Ewigkeit verfolge. Durch diese lange Beschäftigung überblickt man diese ganze Sache und bekommt ein Gefühl für die Abläufe. Diese Kenntnisse beseitigen Ängste, deshalb empfehle ich auch jedem neu Betroffenen, durchzuatmen, zur Ruhe zu kommen und sich zu informieren. Der erste Schreck ist absolut verständlich, ich persönlich befürchtete damals bestimmt drei Tage lang jeden Morgen, dass die Polizei vor der Tür steht, unbekannte Motorgeräusche verschafften mir sofort ein flaues Gefühl in der Magengrube. Anfang 2006 gab es auch so gut wie keine Erfahrung und Information, heutzutage sieht die Sache für Betroffene wesentlich besser aus!

Bekäme ich heute eine Abmahnung, kostete mich die wahrscheinlich einen lauten Fluch und dann ein müdes Lächeln: mod UE, schweigen und abwarten. Falls dann nach drei Jahren tatsächlich der sehr unwahrscheinliche Fall einer Gerichtsverhandlung eintreten sollte: Anwalt beauftragen und sich vergleichen. Schluss.

Was kann man verlieren? Etwas Geld.

"Etwas" ist natürlich relativ, Existenzen werden im Abmahnwahn aber nicht vernichtet. Ich finde, das entspannt doch schon.
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