| | # 183 |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Hallo, wir haben heute ebenfalls ein Schreiben der Waldorf Rechtsanwälte erhalten Dem Schreiben ist ein Ermittlungsdatensatz unseres Providers mit Beginn und Ende des Angebotes, IP,...beigefügt. Weiterhin ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München, der sich auf § 170 Abs. StPO stützt, eine Unterlassungserklärung und ein Überweisungsträger mit einer Forderung über 866 € (200 € Schadensersatz + 666 € Rechstanwaltskosten). Um die Sache für uns ad acta zu legen, wollen wir die Summe begleichen, so dass wir Ruhe haben - oder was meint Ihr? Die uns mitgesandte UE sieht so aus: ![]() Sollte man diese so unerzeichnen oder abändern? Habt Ihr dazu andere Formulierungen? ps: Haben uns nicht den gesamten Thread durchgelesen, so dass es sein kann, dass diesbezüglich schon einmal etwas ausgesagt wurde. pps: Möchten uns keinen Anwalt nehmen, da es dann sicherlich teurer wird bzw. die Kosten sich dann wohl ausgleichen. |
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| | # 185 |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Hallo, nun habe ich mich doch durchgerungen und den gesamten Thread durchforstet. Meine Feststellung: Man sieht, dass es bezüglich der Abmahnungen durch die RA Waldorf in München nicht wenige getroffen hat. Es ist zwar schön, dass sich hier so viele melden und geschrieben haben, was sie allgemein getan haben, doch so richtig hilfreiche Antworten waren bisher kaum herauszulesen Die einen Schreiben, dass sie nicht reagieren, nur die UE oder eine abgeänderte UE verschickt haben, eine UE versandt und nur den Schadensersatz beglichen haben, etc. Was aber bei keinem deutlich herauskam, ist, wie der aktuelle Stand ist oder wie sie die UE abgeändert haben. Warum stellen diejenigen, die die UE modifiziert haben und diese von Waldorf anerkannt wurden nicht ihren Text allen zur Verfügung!? Dies wäre sicherlich für viele hilfreich! Wie ist der Stand der Dinge, bei denen, die nichts unternommen haben? Im gesamten Thread hat sich bisher nur ein Einziger mit einem endgültigen Ergebnis zu Wort gemeldet. Haarmann am 04.11.2007. http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post466140 Dieser hatte eine modifizierte UE abgegeben und wollte nur die Hälfte der 866 zahlen. Die abgeänderte UE wurde durch Waldorf anerkannt und die Höhe der Forderungen wurden wohl um 1/4 gemindert. Hier würde mich nun interessieren, inwieweit haarmann die UE abgeändert hat. Evtl. kann er ja mal seinen Text hier hinein stellen bzw. haben andere ihre UE abgeändert, die auch von Waldorf anerkannt wurde und könnten diejenigen diese nicht mal online stellen, dass auch andere diese nutzen könnten? In der Hoffnung, dass nicht alle bloß in ihre eigenen Angelegenheiten baden, sondern auch mal hilfreiche Tipps abgeben bzw. den Stand der Dinge verlauten lassen, so dass auch anderen geholfen werden kann. Wie sieht es beispielsweise bei den Postern, die auf den ersten beiden Seiten des Threads zu finden sind, aus? Namentlich: "Waldorfsalat", "leni81", "WaldorfAbmahnung", "Sonnemone", "JackieSparrow", "Isarma" "hurzel",... aus. Bei ihnen kam ja bereits im September/Anfang Oktober ein entsprechendes Schreiben. Hurzel wolllte ja telefonisch nachfragen, wie es aussieht, wenn er nur die Summe des Schadensersatzes in Höhe von 200 begleicht. Was ist daraus geworden? Hoffe, dass diesbezüglich ein paar Antworten von den genannten Postern oder von anderen hier verfasst werden. Denn nur, wenn man effektiv hier zusammenarbeitet, kann eventuell für den einzelnen etwas dabei herumkommen. In diesem Sinne bin ich gespannt... Grüße |
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| | # 186 | |
| Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 16
| Zitat:
natürlich werdet ihr zahlen müssen, außer ihr könnt beweisen, dass ihr die Files nicht zum Upload angeboten hattet. Dann geht das ganze aber vor Gericht, was mit wohl noch höheren Kosten verbunden sein wird. | |
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| | # 187 |
| Gastposter | Hallo, habe am Freitag, 16.11.2007 ebenfalls ein Schreiben von Walldorf bekommen. Rechtsanwaltskosten 666,- Schadensersatz 200,- Fristen: UE bis 22.11.2007 Zahlung 29.11.2007 Ich selbst habe noch nie Musiktitel aus dem Internet geladen. War wohl einer meiner Kinder. Wie ich vorgehen werde, weiß ich noch nicht. Zur Zeit sammle ich noch Informationen. Werde mich wahrscheinlich von einem Anwalt beraten lassen. |
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| | # 188 |
| Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 3
| Hallo, da akl mir eine PM geschrieben hat und ich diesen Thread schon wieder aus den Augen verloren hatte mal der derzeitge stand bei mir: Anwalt genommen, UE+Kosten komplett abgelehnt, neuer Brief von Waldorf mit Aufforderung UE zu unterzeichnen und zu zahlen (siehe vorige Posts). Das werde ich nun auch tun, weil eben niemand weiß, ob Waldorf nicht doch klagt. Zumal man vor Gericht und auf hoher See eben in Gottes Hand ist. Einzige Alternative, die ich sehe: Eventuell zu Wilde&Beuger gehen (die scheinen ein bißchen Ahnung zu haben). ~450eu an die zahlen und hoffen, dass alles gut geht und Waldorf keine Forderungen mehr stellt. |
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| | # 189 | |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
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| | # 191 |
| Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
| Wenn ich einmal auf ein anderes Forum verweisen darf, wo es weitere Betroffene gibt > Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf - Seite 3 - Planet 3DNow! Forum |
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| | # 193 |
| Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 5
| ... kurz zwei Fragen zu den beigelegten Ermittlungsdatensätzen. 1. Hat sich bereits jemand Gedanken gemacht, wie sich der Inhalt der Datensätze zusammensetzt und wo die Detaileinträge herkommen? Die Anfrage bei dem Provider kann ja nur mit der IP in den Händen geschehen. Und außer der entsprechenden Adresse wird ja trotz staatsanwaltlich legitimierter Anfrage auch nichts weiter herausgegeben, oder? 2. Wie also erlangt denn nun die Kanzlei die Kenntnis über die Dauer und Art eines Angebotes? Szenario 1: Speziell für diesen Zweck geschriebene Software müßte regelmäßige Suchanfragen starten und diese protokollieren, um damit einen rechtlich relevanten Angebotszeitraum bestätigen zu können (damit würden sie aber nicht wie beschrieben die reguläre Tauschbörsensoftware nutzen]; oder Szenario 2: Es wird nur indirekt auf einen rechtwidrigen Upload geschlossen, da [fast] ein jeder Esel die gerade geladenen Chunks wieder per Upload der Gemeinde zur Verfügung stellt. Was sie möglicherweise in der Hinterhand haben, ist die Protokollmitschrift vom ZurVerfügungStellen über eigens für diese Zwecke von denen betriebenen Server oder Clients. Dabei würden sie zur Straftat verleiten, oder? - und dies selbst dann, wenn sie die Lizenzen der Verlage für diese Art von Nutzung hätten .... . Defacto kann man doch aber nicht die Uploads genau über gewisse Zeiträume nachverfolgen, oder ...? Danke für kurze und prägnante Beiträge! |
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| | # 194 |
| Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 3
| @camel Es wird Anzeige erstattet, Anschlussinhaber wird ermittelt, Anwalt bekommt Akteneinsicht, Strafverfahren wir eingestellt -> Abmahnung geht raus. 2. Es ist völlig egal wie die Anwälte Kenntnis erlagen. Technisch ist da sicher einiges machbar. Zumal die ja nun auch nicht blöd sind. Aber wenn man versucht auf dieser Schiene zu argumentieren müsste man es auch beweisen und das ist unmöglich. |
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| | # 195 |
| Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 8
| Hier mein Status: - Anwalt genommen. - Leicht Mod. UE abgegeben. Meine pers. Empfehlung: richtig modifizieren (Dateiname/Hash o.ä. aufführen bzw. genau wie im Schreiben angegeben übernehmen). - Mahnung bekommen - Werde mich wohl zur Zahlung durchringen (eingeknickt Trotz der diversen Androhungen scheint es bislang so zu sein, dass man zumindest mit RA Waldorf reden/kommunizieren kann ohne dass die Kosten gleich wieder nach oben gehen. So wird bei denen wenigstens für das viele Geld auch etwas "geleistet". Persönlich habe ich mich nach dem ersten Schreiben mit denen allerdings auch nicht unterhalten. Wie alle anderen auch, finde ich, dass die Anwaltskosten für deren Arbeit überzogen sind. Von den Anwälten her, könnte es schon sein dass Wilde&Beuger zu den besseren gehören. Auch ist das Geld bei den "Gegenanwälten" wahrscheinlich besser aufgehoben als bei den Abmahnern; aber das Geld ist halt futsch. |
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| | # 196 |
| Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 5
| Hallo Leute, ich habe eine PM von akl bekommen, der mich gefragt hat, wie es bei mir weitergegangen ist. Zur Erinnerung, ich hatte hier gepostet: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post456847 Also ich war ja bei einer Anwältin und die hatte mir geraten zu zahlen. Über die Höhe der Kosten hat sie gemeint, dass das noch "ganz zivil" ist und auch angemessen Erst wollte ich ja das ganze ignorieren, weil die hatten ja nicht mal ein Einschreiben geschickt, sondern nur einen Brief ganz normal mit der Post. Meine Anwältin meinte dann aber, dassei keine gute Idee, weil ich dann erstmal mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss (was tausende EUR kostet) und dann verklagt werde. Und ein Einschreiben ist auch kein Nachweis. Sie hat gemeint, wenn das wirklich ein Nachweis wäre, dann wüßten das die Abmahnanwälte auch und würden alle ihre Briefe nur mit Einschreiben schicken, um auf der der sicheren Seite zu sein. Ich hatte es dann auch versucht, die Kosten ein bisschen zu drücken und habe in der Kanzlei angerufen. Erst hatte ich ein bisschen Muffensausen (ha!), aber die waren ganz ok, also ganz nett, aber haben mir doch direkt gesagt, was passiert, wenn ich nicht zahle und auch die UE nicht abgebe. Hat sich leider genau mit dem gedeckt, was die Anwältin gesagt hat. Das mit dem Kosten drücken scheint auch nicht so leicht zu sein. Der Anwalt hat gemeint, sie kommen nur in wirklich schweren Fällen entgegen, also wenn jemand schwer krank ist oder so. Da wird dann "gemeinsam nach einer Lösung gesucht". Ich studiere zwar noch, aber das sei nicht wirklich ein Grund, weniger zu zahlen. Ich habe aber Ratenzahlung vereinbart, das ist auch ne Hilfe. Was die UE angeht, hat mir die Anwältin die geringfügig abgeändert. Sie meinte, dass die UEs aus dem Netz, die ich ihr mitgebracht habe, eindeutig von laien geschrieben oder abgeändert wurden und ein Profi das auch sieht. Und wenn die Abmahnkanzlei die UE ablehnt, weil sie nicht korrekt ist, dann hat man immer noch die Gefahr, eine einstweilige Verfügung aufgebrummt zu kriegen und so mehr zahlen zu müssen. Also VIEL mehr. Und dann kommt eben auch irgendwann die Klage. Man sollte es sich also genau überlegen, welche UE man abgibt. Sie fand die originale wohl nicht so dramatisch, aber ich vermute, sie wollte halt auch was für ihr Geld tun und hat da was geändert. Naja, die Anwältin haben mir immerhin meine Eltern gezahlt...So lief es also bei mir ab. Wenn noch jemand fragen hat, kann er mir gerne eine PM schicken. Bin jetzt nur ein paar Tage weg, kann also ein bisschen dauern bis ich zum antworten komme. |
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| | # 198 |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Wie ich sehe ist fast alles gleich mit den Abmahnungen. Nun habe ich bei meiner Abmahnung mal einige Fragen, die Ihr bestimmt vergleichen und oder beantworten wollt/sollt. (ich werde nicht die originalen Daten nehmen, man(n) weiss ja nie wer mit liest hier!) Zur Frage meiner Abmahnung: Kann es sein das da etwas faul ist? Bitte lest mal die Daten durch... - am 15.09.07 soll mein "Vergehen", IP/Uhrzeit usw. gewesen sein - am 10.09.07 haben wir erst DSL freigeschaltet bekommen, ok würde passen (vorher auch kein www ...... usw. nur zum "normalen Surfen über Tel.") - und nun kommt das was mich wundert >>> am 28.08.07 <<< ! soll die Strafanzeige gestellt worden sein! Wie kann das sein?! Schon mal vorab eine gestellt, oder ist die Kopie die bekommen habe eine falsche? > Habe mal unter dem angeg. Az meiner Kopie der Strafanzeige, bei der zustängigen Staatsanwaltschaft angerufen, ja das war zur Ermittlung in Ihrem Fall, doch alles weitere sollte ich doch ausschließlich mit der Anwaltskanzlei yx besprechen. Hm, nun habe ich mit denen noch nicht besprochen, aber meine Abmahnung nocheinmal genau studiert und darin befindet sich noch ein anderes Az. > dieses will ich nocheinmal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, damit das evtl. Klarheit gibt! Bitte gebt mal Lebenszeichen von Euch und was haltet Ihr davon!? Immer schön auf dem Laufenden bleiben! Ist bei Euch das etwa gleich? Selbe Anzahl der Seiten usw.? Was haltet Ihr von den Daten wie oben beschrieben? MfG PS.: - zwei Werke (kompl. Hörbuch), Sony BMG, im UL- Ordner ... - 200+666= 866 !!! (200 als Pauschale des entstanden Schadens, Rest 666 Anwaltgebühren) - 13 seiten Abmahnungsschreiben (letzte ist die vorbereitete UE) Plus als Anlagen: Ermittlingsdatensatz (1 Blatt), Kopie Staatsanwaltschaft (2 Seiten) und einem vorausgefülltem Überweisungsträger Status: so long ..... noch nix gemacht ausser den Kopf zerbrochen und stundenlang im www gelesen! |
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| | # 199 |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Kann man(n) die geänderte UE so in etwa abgeben: Hiermit verpflichtet sich xy, yx, als - Unterlassungsschuldner ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich gegenüber xy als - Unterlassungsgläubiger es ab sofort zu unterlassen, die geschützten Werke: (Album) und (Album) von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüft werden. xy, den xy Im Original an: xy und fax |
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| | # 200 | |
| Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
| Zitat:
so eine weinerliche geschichte habe ich selten gelesen! klassischer trolloweg -> anwalt sagt, alles so unterschreiben und bloß das geld bezahlen, das sei ganz ganz wichtig. und nur nicht die ue verändern. achso, anrufen geht auch und die sind auch voll nett... ![]() sollte ein anwalt sagen, dass man die ue so hinschickt und alles bezahlt, mit dem hintergrund es könnte sonst noch teurer werden, hat keine ahnung von urheberrecht im internet. punkt 1: wer die ue so abschickt ist dran. dadurch gibt man nicht nur an es nie wieder zu tun, sondern sagt gleichzeitig: he, ich wars. punkt 2: durch die unterschrift unter die ue verpflichtet man sich 30 jahre nichts mehr geschütztes aus dem netz zu saugen. wer kann das schon sagen, wenn in 22 jahren der neffe mal was an seinem pc macht. punkt 3: sollten die anwälte schon über geld verhandeln, geht es doch gar nicht um anzeigen bei nichtzahlung bzw. verteuerung. die sind doch froh, wenn die überhaupt was bekommen. punkt 4: diese trollo-geschichten über unterschreiben, bezahlen und froh sein sagt der anwalt, sind dermaßen infantil und langweilig. da fällt doch keiner mehr drauf rein. solangsam hat sich die gemeinde doch zusammen geschlossen. | |
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