Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 17.11.2007, 08:17   # 181
Mornedhel
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 4
Weiteres Vorgehen..............
nachdem klar war, das die Rechtschutz keine Uhrheberrechtsachen übernimmt, ist mein Anwalt umgeschwenkt und hat mir zur uneingeschränkten Zahlung geraten....wegen den höhen Kosten, die dann auf uns zukommen....pfffffffff.....
Kommt für uns aber nicht in Frage! Eine befreundete Anwältin hat ihrem kleinen Bruder im August (Rasch) einen Brief verfasst, den wir jetzt auch abschicken....er hat seitdem nichts mehr von Rasch gehört...
...und zwar geht es darum, das die Anwälte eine Beweispflicht haben....unterschreibt man eine UE (egal welche) und zahlt denen Geld (auch wenns nur ein Teil ist) gibt man irgentwie die Schuld zu und man nimmt sich den einzigsten Bonus, den man hat!!! Also sollen die erstmal beweisen, das ich diese bösen Sachen auch wirklich gemacht habe und auch, wie die zu meiner IP/File-Hash gekommen sind (Datenschutz)....mal sehn, was für eine Antwort kommt...dann sehn wir weiter. Jedenfalls ist etwas Zeit gewonnen (nach drei Jahren ist die Sache verjäht....:eyegrazy
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Alt 17.11.2007, 10:14   # 182
Legi
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Mornedhel Beitrag anzeigen
Weiteres Vorgehen..............
nachdem klar war, das die Rechtschutz keine Uhrheberrechtsachen übernimmt, ist mein Anwalt umgeschwenkt und hat mir zur uneingeschränkten Zahlung geraten....wegen den höhen Kosten, die dann auf uns zukommen....pfffffffff.....
Kommt für uns aber nicht in Frage! Eine befreundete Anwältin hat ihrem kleinen Bruder im August (Rasch) einen Brief verfasst, den wir jetzt auch abschicken....er hat seitdem nichts mehr von Rasch gehört...
...und zwar geht es darum, das die Anwälte eine Beweispflicht haben....unterschreibt man eine UE (egal welche) und zahlt denen Geld (auch wenns nur ein Teil ist) gibt man irgentwie die Schuld zu und man nimmt sich den einzigsten Bonus, den man hat!!! Also sollen die erstmal beweisen, das ich diese bösen Sachen auch wirklich gemacht habe und auch, wie die zu meiner IP/File-Hash gekommen sind (Datenschutz)....mal sehn, was für eine Antwort kommt...dann sehn wir weiter. Jedenfalls ist etwas Zeit gewonnen (nach drei Jahren ist die Sache verjäht....:eyegrazy
Hallo erstmal,


klingt interessant, die Sache mit dem Brief, vor allem da wir heut auch Post bekommen haben mit der allseits beliebten Summe von 606 Euro Gesamtbetrag. Ist es möglich mir per PM mal eine Kopie des Briefs, den Deine befreundete Anwältin geschrieben hat zu schicken? Bin momentan etwas ratlos, wie ich reagieren soll.

mfg Legi
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Alt 17.11.2007, 19:32   # 183
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Hallo,
wir haben heute ebenfalls ein Schreiben der Waldorf Rechtsanwälte erhalten . In dem wird uns vorgeworfen zwei Alben von Interpreten, die bei Sony BMG Music unter Vertrag stehen bei edonkey zum Download angeboten zu haben.

Dem Schreiben ist ein Ermittlungsdatensatz unseres Providers mit Beginn und Ende des Angebotes, IP,...beigefügt. Weiterhin ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München, der sich auf § 170 Abs. StPO stützt, eine Unterlassungserklärung und ein Überweisungsträger mit einer Forderung über 866 € (200 € Schadensersatz + 666 € Rechstanwaltskosten).

Um die Sache für uns ad acta zu legen, wollen wir die Summe begleichen, so dass wir Ruhe haben - oder was meint Ihr?

Die uns mitgesandte UE sieht so aus: my
Sollte man diese so unerzeichnen oder abändern? Habt Ihr dazu andere Formulierungen?

ps: Haben uns nicht den gesamten Thread durchgelesen, so dass es sein kann, dass diesbezüglich schon einmal etwas ausgesagt wurde.
pps: Möchten uns keinen Anwalt nehmen, da es dann sicherlich teurer wird bzw. die Kosten sich dann wohl ausgleichen.
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Alt 18.11.2007, 16:48   # 184
heika66
Gastposter
 
Hi!
Tja, auch wir haben besagte Abmahnung erhalten. 3 Hörbücher -> 866Euro.
Habe abgeänderte UE hingeschickt werde aber nicht zahlen. Hat irgendwer schon Ergebnisse von Gerichtsverfahren mit der selben Problematik in Erfahrung bringen können?
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Alt 18.11.2007, 18:43   # 185
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Hallo,
nun habe ich mich doch durchgerungen und den gesamten Thread durchforstet.

Meine Feststellung:
Man sieht, dass es bezüglich der Abmahnungen durch die RA Waldorf in München nicht wenige getroffen hat. Es ist zwar schön, dass sich hier so viele melden und geschrieben haben, was sie allgemein getan haben, doch so richtig hilfreiche Antworten waren bisher kaum herauszulesen .

Die einen Schreiben, dass sie nicht reagieren, nur die UE oder eine abgeänderte UE verschickt haben, eine UE versandt und nur den Schadensersatz beglichen haben, etc.

Was aber bei keinem deutlich herauskam, ist, wie der aktuelle Stand ist oder wie sie die UE abgeändert haben. Warum stellen diejenigen, die die UE modifiziert haben und diese von Waldorf anerkannt wurden nicht ihren Text allen zur Verfügung!? Dies wäre sicherlich für viele hilfreich!

Wie ist der Stand der Dinge, bei denen, die nichts unternommen haben?

Im gesamten Thread hat sich bisher nur ein Einziger mit einem endgültigen Ergebnis zu Wort gemeldet. Haarmann am 04.11.2007.
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post466140 Dieser hatte eine modifizierte UE abgegeben und wollte nur die Hälfte der 866 € zahlen. Die abgeänderte UE wurde durch Waldorf anerkannt und die Höhe der Forderungen wurden wohl um 1/4 gemindert.

Hier würde mich nun interessieren, inwieweit haarmann die UE abgeändert hat. Evtl. kann er ja mal seinen Text hier hinein stellen bzw. haben andere ihre UE abgeändert, die auch von Waldorf anerkannt wurde und könnten diejenigen diese nicht mal online stellen, dass auch andere diese nutzen könnten?

In der Hoffnung, dass nicht alle bloß in ihre eigenen Angelegenheiten baden, sondern auch mal hilfreiche Tipps abgeben bzw. den Stand der Dinge verlauten lassen, so dass auch anderen geholfen werden kann.

Wie sieht es beispielsweise bei den Postern, die auf den ersten beiden Seiten des Threads zu finden sind, aus? Namentlich: "Waldorfsalat", "leni81", "WaldorfAbmahnung", "Sonnemone", "JackieSparrow", "Isarma" "hurzel",... aus.

Bei ihnen kam ja bereits im September/Anfang Oktober ein entsprechendes Schreiben.

Hurzel wolllte ja telefonisch nachfragen, wie es aussieht, wenn er nur die Summe des Schadensersatzes in Höhe von 200 € begleicht. Was ist daraus geworden?

Hoffe, dass diesbezüglich ein paar Antworten von den genannten Postern oder von anderen hier verfasst werden. Denn nur, wenn man effektiv hier zusammenarbeitet, kann eventuell für den einzelnen etwas dabei herumkommen. In diesem Sinne bin ich gespannt...

Grüße
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Alt 18.11.2007, 18:46   # 186
morris1612
 
Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von heika66 Beitrag anzeigen
Hi!
Tja, auch wir haben besagte Abmahnung erhalten. 3 Hörbücher -> 866Euro.
Habe abgeänderte UE hingeschickt werde aber nicht zahlen. Hat irgendwer schon Ergebnisse von Gerichtsverfahren mit der selben Problematik in Erfahrung bringen können?

natürlich werdet ihr zahlen müssen, außer ihr könnt beweisen, dass ihr die Files nicht zum Upload angeboten hattet. Dann geht das ganze aber vor Gericht, was mit wohl noch höheren Kosten verbunden sein wird.
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Alt 18.11.2007, 20:49   # 187
Maetes
Gastposter
 
Hallo,
habe am Freitag, 16.11.2007 ebenfalls ein Schreiben von Walldorf bekommen.
Rechtsanwaltskosten 666,-€
Schadensersatz 200,-€
Fristen:
UE bis 22.11.2007
Zahlung 29.11.2007
Ich selbst habe noch nie Musiktitel aus dem Internet geladen. War wohl einer meiner Kinder.
Wie ich vorgehen werde, weiß ich noch nicht.
Zur Zeit sammle ich noch Informationen.
Werde mich wahrscheinlich von einem Anwalt beraten lassen.
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Alt 18.11.2007, 21:05   # 188
HeinB
 
Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 3
Hallo,

da akl mir eine PM geschrieben hat und ich diesen Thread schon wieder aus den Augen verloren hatte mal der derzeitge stand bei mir:

Anwalt genommen, UE+Kosten komplett abgelehnt, neuer Brief von Waldorf mit Aufforderung UE zu unterzeichnen und zu zahlen (siehe vorige Posts). Das werde ich nun auch tun, weil eben niemand weiß, ob Waldorf nicht doch klagt. Zumal man vor Gericht und auf hoher See eben in Gottes Hand ist.

Einzige Alternative, die ich sehe:
Eventuell zu Wilde&Beuger gehen (die scheinen ein bißchen Ahnung zu haben). ~450eu an die zahlen und hoffen, dass alles gut geht und Waldorf keine Forderungen mehr stellt.
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Alt 18.11.2007, 21:06   # 189
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Maetes Beitrag anzeigen
Hallo,
habe am Freitag, 16.11.2007 ebenfalls ein Schreiben von Walldorf bekommen.
Rechtsanwaltskosten 666,-€
Schadensersatz 200,-€
Fristen:
UE bis 22.11.2007
Zahlung 29.11.2007
Ich selbst habe noch nie Musiktitel aus dem Internet geladen. War wohl einer meiner Kinder.
Wie ich vorgehen werde, weiß ich noch nicht.
Zur Zeit sammle ich noch Informationen.
Werde mich wahrscheinlich von einem Anwalt beraten lassen.
Na ja, ob du nun die Kosten an die oder an deinen Anwalt zahlst, ist wohl gehoppt wie gesprungen, oder!?
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Alt 18.11.2007, 21:20   # 190
alphalfa
Gastposter
 
Hey ich war genauso dumm und hab nach ratenzahlung gefragt! naja werde morgen einen anwalt aufsuchen und fragen was ich machen soll. melde mich sobald ich was weiß
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Alt 18.11.2007, 22:09   # 191
akl
 
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 7
Wenn ich einmal auf ein anderes Forum verweisen darf, wo es weitere Betroffene gibt > Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf - Seite 3 - Planet 3DNow! Forum
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Alt 19.11.2007, 15:04   # 192
earligor
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Hallo

und wieder ein neues Opfer!

Ok, die meisten sind selber Schuld!

Bei uns: 666 + 200 (2 Werke!) = 866 Euronen!

MfG
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Alt 19.11.2007, 15:59   # 193
camael
 
Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 5
... kurz zwei Fragen zu den beigelegten Ermittlungsdatensätzen.

1. Hat sich bereits jemand Gedanken gemacht, wie sich der Inhalt der Datensätze zusammensetzt und wo die Detaileinträge herkommen?

Die Anfrage bei dem Provider kann ja nur mit der IP in den Händen geschehen. Und außer der entsprechenden Adresse wird ja trotz staatsanwaltlich legitimierter Anfrage auch nichts weiter herausgegeben, oder?

2. Wie also erlangt denn nun die Kanzlei die Kenntnis über die Dauer und Art eines Angebotes?

Szenario 1: Speziell für diesen Zweck geschriebene Software müßte regelmäßige Suchanfragen starten und diese protokollieren, um damit einen rechtlich relevanten Angebotszeitraum bestätigen zu können (damit würden sie aber nicht wie beschrieben die reguläre Tauschbörsensoftware nutzen]; oder
Szenario 2: Es wird nur indirekt auf einen rechtwidrigen Upload geschlossen, da [fast] ein jeder Esel die gerade geladenen Chunks wieder per Upload der Gemeinde zur Verfügung stellt. Was sie möglicherweise in der Hinterhand haben, ist die Protokollmitschrift vom ZurVerfügungStellen über eigens für diese Zwecke von denen betriebenen Server oder Clients. Dabei würden sie zur Straftat verleiten, oder? - und dies selbst dann, wenn sie die Lizenzen der Verlage für diese Art von Nutzung hätten .... .

Defacto kann man doch aber nicht die Uploads genau über gewisse Zeiträume nachverfolgen, oder ...?

Danke für kurze und prägnante Beiträge!
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Alt 19.11.2007, 17:20   # 194
HeinB
 
Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 3
@camel

Es wird Anzeige erstattet, Anschlussinhaber wird ermittelt, Anwalt bekommt Akteneinsicht, Strafverfahren wir eingestellt -> Abmahnung geht raus.

2. Es ist völlig egal wie die Anwälte Kenntnis erlagen. Technisch ist da sicher einiges machbar. Zumal die ja nun auch nicht blöd sind.
Aber wenn man versucht auf dieser Schiene zu argumentieren müsste man es auch beweisen und das ist unmöglich.
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Alt 19.11.2007, 21:25   # 195
hurzel
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 8
Hier mein Status:
- Anwalt genommen.
- Leicht Mod. UE abgegeben. Meine pers. Empfehlung: richtig modifizieren (Dateiname/Hash o.ä. aufführen bzw. genau wie im Schreiben angegeben übernehmen).
- Mahnung bekommen
- Werde mich wohl zur Zahlung durchringen (eingeknickt )

Trotz der diversen Androhungen scheint es bislang so zu sein, dass man zumindest mit RA Waldorf reden/kommunizieren kann ohne dass die Kosten gleich wieder nach oben gehen. So wird bei denen wenigstens für das viele Geld auch etwas "geleistet". Persönlich habe ich mich nach dem ersten Schreiben mit denen allerdings auch nicht unterhalten.
Wie alle anderen auch, finde ich, dass die Anwaltskosten für deren Arbeit überzogen sind.
Von den Anwälten her, könnte es schon sein dass Wilde&Beuger zu den besseren gehören. Auch ist das Geld bei den "Gegenanwälten" wahrscheinlich besser aufgehoben als bei den Abmahnern; aber das Geld ist halt futsch.
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Alt 19.11.2007, 23:46   # 196
leni81
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 5
Hallo Leute,

ich habe eine PM von akl bekommen, der mich gefragt hat, wie es bei mir weitergegangen ist. Zur Erinnerung, ich hatte hier gepostet: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post456847

Also ich war ja bei einer Anwältin und die hatte mir geraten zu zahlen. Über die Höhe der Kosten hat sie gemeint, dass das noch "ganz zivil" ist und auch angemessen

Erst wollte ich ja das ganze ignorieren, weil die hatten ja nicht mal ein Einschreiben geschickt, sondern nur einen Brief ganz normal mit der Post. Meine Anwältin meinte dann aber, dassei keine gute Idee, weil ich dann erstmal mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss (was tausende EUR kostet) und dann verklagt werde. Und ein Einschreiben ist auch kein Nachweis. Sie hat gemeint, wenn das wirklich ein Nachweis wäre, dann wüßten das die Abmahnanwälte auch und würden alle ihre Briefe nur mit Einschreiben schicken, um auf der der sicheren Seite zu sein.

Ich hatte es dann auch versucht, die Kosten ein bisschen zu drücken und habe in der Kanzlei angerufen. Erst hatte ich ein bisschen Muffensausen (ha!), aber die waren ganz ok, also ganz nett, aber haben mir doch direkt gesagt, was passiert, wenn ich nicht zahle und auch die UE nicht abgebe. Hat sich leider genau mit dem gedeckt, was die Anwältin gesagt hat. Das mit dem Kosten drücken scheint auch nicht so leicht zu sein. Der Anwalt hat gemeint, sie kommen nur in wirklich schweren Fällen entgegen, also wenn jemand schwer krank ist oder so. Da wird dann "gemeinsam nach einer Lösung gesucht". Ich studiere zwar noch, aber das sei nicht wirklich ein Grund, weniger zu zahlen. Ich habe aber Ratenzahlung vereinbart, das ist auch ne Hilfe.

Was die UE angeht, hat mir die Anwältin die geringfügig abgeändert. Sie meinte, dass die UEs aus dem Netz, die ich ihr mitgebracht habe, eindeutig von laien geschrieben oder abgeändert wurden und ein Profi das auch sieht. Und wenn die Abmahnkanzlei die UE ablehnt, weil sie nicht korrekt ist, dann hat man immer noch die Gefahr, eine einstweilige Verfügung aufgebrummt zu kriegen und so mehr zahlen zu müssen. Also VIEL mehr. Und dann kommt eben auch irgendwann die Klage. Man sollte es sich also genau überlegen, welche UE man abgibt. Sie fand die originale wohl nicht so dramatisch, aber ich vermute, sie wollte halt auch was für ihr Geld tun und hat da was geändert. Naja, die Anwältin haben mir immerhin meine Eltern gezahlt...

So lief es also bei mir ab.

Wenn noch jemand fragen hat, kann er mir gerne eine PM schicken. Bin jetzt nur ein paar Tage weg, kann also ein bisschen dauern bis ich zum antworten komme.
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Alt 19.11.2007, 23:51   # 197
snoopy-me
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 2
Hallo,

Dr. Wachs in Hamburg kennt sich gut aus und nimmt nur um 100€ + MwSt.
Aber er rät uns jetzt doch zu bezahlen.

snoopy-me
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Alt 20.11.2007, 13:30   # 198
earligor
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Wie ich sehe ist fast alles gleich mit den Abmahnungen.

Nun habe ich bei meiner Abmahnung mal einige Fragen, die Ihr bestimmt vergleichen und oder beantworten wollt/sollt.

(ich werde nicht die originalen Daten nehmen, man(n) weiss ja nie wer mit liest hier!)

Zur Frage meiner Abmahnung:
Kann es sein das da etwas faul ist? Bitte lest mal die Daten durch...

- am 15.09.07 soll mein "Vergehen", IP/Uhrzeit usw. gewesen sein
- am 10.09.07 haben wir erst DSL freigeschaltet bekommen, ok würde passen
(vorher auch kein www ...... usw. nur zum "normalen Surfen über Tel.")
- und nun kommt das was mich wundert >>> am 28.08.07 <<< !
soll die Strafanzeige gestellt worden sein!

Wie kann das sein?! Schon mal vorab eine gestellt, oder ist die Kopie die bekommen habe eine falsche?

> Habe mal unter dem angeg. Az meiner Kopie der Strafanzeige, bei der zustängigen Staatsanwaltschaft angerufen, ja das war zur Ermittlung in Ihrem Fall, doch alles weitere sollte ich doch ausschließlich mit der Anwaltskanzlei yx besprechen.
Hm, nun habe ich mit denen noch nicht besprochen, aber meine Abmahnung nocheinmal genau studiert und darin befindet sich noch ein anderes Az. > dieses will ich nocheinmal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, damit das evtl. Klarheit gibt!

Bitte gebt mal Lebenszeichen von Euch und was haltet Ihr davon!?

Immer schön auf dem Laufenden bleiben!

Ist bei Euch das etwa gleich?
Selbe Anzahl der Seiten usw.?
Was haltet Ihr von den Daten wie oben beschrieben?

MfG

PS.:
- zwei Werke (kompl. Hörbuch), Sony BMG, im UL- Ordner ...
- 200+666= 866 € !!! (200 als Pauschale des entstanden Schadens, Rest 666 Anwaltgebühren)
- 13 seiten Abmahnungsschreiben (letzte ist die vorbereitete UE)
Plus als Anlagen: Ermittlingsdatensatz (1 Blatt), Kopie Staatsanwaltschaft (2 Seiten) und einem vorausgefülltem Überweisungsträger

Status:
so long ..... noch nix gemacht ausser den Kopf zerbrochen und stundenlang im www gelesen!
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Alt 21.11.2007, 09:30   # 199
earligor
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Kann man(n) die geänderte UE so in etwa abgeben:


Hiermit verpflichtet sich
xy, yx, als - Unterlassungsschuldner –

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich

gegenüber

xy als - Unterlassungsgläubiger –

es ab sofort zu unterlassen, die geschützten Werke:
(Album) und (Album)

von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.

Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüft werden.

xy, den

xy

Im Original an: xy und fax
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Alt 22.11.2007, 13:35   # 200
GIZEH
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
Zitat:
Zitat von leni81 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich habe eine PM von akl bekommen, der mich gefragt hat, wie es bei mir weitergegangen ist. Zur Erinnerung, ich hatte hier gepostet: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post456847

Also ich war ja bei einer Anwältin und die hatte mir geraten zu zahlen. Über die Höhe der Kosten hat sie gemeint, dass das noch "ganz zivil" ist und auch angemessen

Erst wollte ich ja das ganze ignorieren, weil die hatten ja nicht mal ein Einschreiben geschickt, sondern nur einen Brief ganz normal mit der Post. Meine Anwältin meinte dann aber, dassei keine gute Idee, weil ich dann erstmal mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss (was tausende EUR kostet) und dann verklagt werde. Und ein Einschreiben ist auch kein Nachweis. Sie hat gemeint, wenn das wirklich ein Nachweis wäre, dann wüßten das die Abmahnanwälte auch und würden alle ihre Briefe nur mit Einschreiben schicken, um auf der der sicheren Seite zu sein.

Ich hatte es dann auch versucht, die Kosten ein bisschen zu drücken und habe in der Kanzlei angerufen. Erst hatte ich ein bisschen Muffensausen (ha!), aber die waren ganz ok, also ganz nett, aber haben mir doch direkt gesagt, was passiert, wenn ich nicht zahle und auch die UE nicht abgebe. Hat sich leider genau mit dem gedeckt, was die Anwältin gesagt hat. Das mit dem Kosten drücken scheint auch nicht so leicht zu sein. Der Anwalt hat gemeint, sie kommen nur in wirklich schweren Fällen entgegen, also wenn jemand schwer krank ist oder so. Da wird dann "gemeinsam nach einer Lösung gesucht". Ich studiere zwar noch, aber das sei nicht wirklich ein Grund, weniger zu zahlen. Ich habe aber Ratenzahlung vereinbart, das ist auch ne Hilfe.

Was die UE angeht, hat mir die Anwältin die geringfügig abgeändert. Sie meinte, dass die UEs aus dem Netz, die ich ihr mitgebracht habe, eindeutig von laien geschrieben oder abgeändert wurden und ein Profi das auch sieht. Und wenn die Abmahnkanzlei die UE ablehnt, weil sie nicht korrekt ist, dann hat man immer noch die Gefahr, eine einstweilige Verfügung aufgebrummt zu kriegen und so mehr zahlen zu müssen. Also VIEL mehr. Und dann kommt eben auch irgendwann die Klage. Man sollte es sich also genau überlegen, welche UE man abgibt. Sie fand die originale wohl nicht so dramatisch, aber ich vermute, sie wollte halt auch was für ihr Geld tun und hat da was geändert. Naja, die Anwältin haben mir immerhin meine Eltern gezahlt...

So lief es also bei mir ab.

Wenn noch jemand fragen hat, kann er mir gerne eine PM schicken. Bin jetzt nur ein paar Tage weg, kann also ein bisschen dauern bis ich zum antworten komme.

so eine weinerliche geschichte habe ich selten gelesen!

klassischer trolloweg -> anwalt sagt, alles so unterschreiben und bloß das geld bezahlen, das sei ganz ganz wichtig. und nur nicht die ue verändern. achso, anrufen geht auch und die sind auch voll nett...

sollte ein anwalt sagen, dass man die ue so hinschickt und alles bezahlt, mit dem hintergrund es könnte sonst noch teurer werden, hat keine ahnung von urheberrecht im internet.

punkt 1: wer die ue so abschickt ist dran. dadurch gibt man nicht nur an es nie wieder zu tun, sondern sagt gleichzeitig: he, ich wars.

punkt 2: durch die unterschrift unter die ue verpflichtet man sich 30 jahre nichts mehr geschütztes aus dem netz zu saugen. wer kann das schon sagen, wenn in 22 jahren der neffe mal was an seinem pc macht.

punkt 3: sollten die anwälte schon über geld verhandeln, geht es doch gar nicht um anzeigen bei nichtzahlung bzw. verteuerung. die sind doch froh, wenn die überhaupt was bekommen.

punkt 4: diese trollo-geschichten über unterschreiben, bezahlen und froh sein sagt der anwalt, sind dermaßen infantil und langweilig. da fällt doch keiner mehr drauf rein. solangsam hat sich die gemeinde doch zusammen geschlossen.
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