AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
hallo, könnte Mir bitte nochmal jemand einen Link von einer abgeä. UE geben?
uns muß man immer nur für die Abgemahnen Werke eine UE abgeben oder für alles, auch wenn es nicht Abgemahnt wurde. möchte da keinen Fehler machen
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von alm
hallo, könnte Mir bitte nochmal jemand einen Link von einer abgeä. UE geben?
uns muß man immer nur für die Abgemahnen Werke eine UE abgeben oder für alles, auch wenn es nicht Abgemahnt wurde. möchte da keinen Fehler machen
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo,
meine Lebenspartnerin ist auch abgemahnt worden (Waldorf - "Feuchtgebiete").
Über einen RA hat sie eine modifizierte UE abgegeben und die Zahlung verweigert, da die Schuld nicht eingestanden wird.
Jetzt kam die erneute Zahlungsaufforderung.
Unser RA meint nun, es gibt drei Möglichkeiten, weiter vorzugehen:
- Zahlung nachkommen
- Vergleich vorschlagen ohne Schuldeingeständnis
- Zahlung verweigern ohne Schuldeingeständnis
Wie sieht die Vergangenheit aus? Strebt Waldorf häufig einen Gerichtstermin an? Welches Gericht können die wählen?
Wir brauchen ein wenig Orientierung, wie wir weiter vorgehen können.
Leider habe ich in diesem Thread noch nichts gefunden, ob in jüngster Zeit Waldorf bzgl. der Hörbücher vor Gericht gegangen ist.
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Unser RA meint nun, es gibt drei Möglichkeiten, weiter vorzugehen:
- Zahlung nachkommen
- Vergleich vorschlagen ohne Schuldeingeständnis
- Zahlung verweigern ohne Schuldeingeständnis
Wie sieht die Vergangenheit aus?
Vergangenheit gibt es keine weil bisher niemand mehr etwas von Waldorf gehört hat seitdem er die 2the Zahlungsaufforderung (also die direkt nach der Abmahnung) bekommen hat.Da ich im groben alle Seiten in diesem Beitrag gelesen hab fällt mir zumindest keiner ein.
Wenn du der Zahlung nachkommen willst musst dich halt fragen für was du solange gewartet hast und für was du einen Anwalt beauftragt hast (diese 3 Optionen hättest dir auch selber kostenlos stellen können nach dem durchlesen der Beiträge hier)
Für einen Vergleich eignet sich ein RA da du privat eher seltener (glaub ich) damit weit kommst.Da hilft der passende Anwaltsbriefkopf sicher weiter.
Die Zahlung verweigern kann dir niemand mit einer 100%igen Erfolgschance empfehlen,wie der Großteil hier im Forum vorgeht kannst du aber den meisten Beiträgen hier entnehmen.
Halt uns bitte auf dem laufenden was bei der Sache rausgekommen ist solltest du dich für eine der drei Optionen entscheiden.
Geändert von Eryn (17.06.2009 um 17:28 Uhr)
Grund: Wort verschluckt
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von mulder77
Wir brauchen ein wenig Orientierung, wie wir weiter vorgehen können.
Erstmal hier ausgiebig lesen und sich orientieren!
Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen….
Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.
So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:
Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.
__________________
Da ich nach geltendem deutschem Recht keine konkrete Rechtsberatung erteilen darf, muss ich darauf hinweisen, dass meine Beiträge lediglich als Hilfestellung in diesem Forum verstanden werden dürfen .
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von mulder77
Hallo,
meine Lebenspartnerin ist auch abgemahnt worden (Waldorf - "Feuchtgebiete").
Über einen RA hat sie eine modifizierte UE abgegeben und die Zahlung verweigert, da die Schuld nicht eingestanden wird.
Jetzt kam die erneute Zahlungsaufforderung.
Unser RA meint nun, es gibt drei Möglichkeiten, weiter vorzugehen:
- Zahlung nachkommen
- Vergleich vorschlagen ohne Schuldeingeständnis
- Zahlung verweigern ohne Schuldeingeständnis
Wie sieht die Vergangenheit aus? Strebt Waldorf häufig einen Gerichtstermin an? Welches Gericht können die wählen?
Wir brauchen ein wenig Orientierung, wie wir weiter vorgehen können.
Leider habe ich in diesem Thread noch nichts gefunden, ob in jüngster Zeit Waldorf bzgl. der Hörbücher vor Gericht gegangen ist.
Markus
Verstehe auch nicht warum du dann einen Anwalt eingeschalten
hast! In diesem Thread hab ich mindestens 5x gelesen das es noch nie
zu einer Gerichtsverhandlung kam bei dem vorher eine modUE abgegeben worden war!
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
So jetzt melde ich mich auch mal zu wort, nachdem ich ca. 3 tage hier mitles. Bin leider auch ein Abgemahnter!
Eine kurze zusammenfassung der Änderung meiner Verhaltensweiße für ebenfalls abgemahnte:
Anfangs war ich mir sicher das ich nicht drum rum kommt was zu zahlen, dann kam ich zur Überzeugung eine modUE abzugeben, evtl was zu zahlen oder mir nen Anwalt zu nehmen. Jetzt denk ich modUE und mehr nicht!! Nen Anwalt kann ich mir immernoch nehmen wenns zur Klage kommt, aber das dann erst nach nem eingereichten Wiederspruch zum Mahnbescheid, falls der überhaupt kommt!
Einen schönen Überblick zur Lage gibt finde ich diese Seite: Kanzlei Waldorf setzt Abmahnwelle wegen Tauschbörsennutzung ungebremst fort | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung
Das was ganz unten steht könnte vor allem für die, die nur sehr wenig Zeit haben zu reagieren, wegen der Frist zur Unterlassungserklärung, wichtig sein. Anhand der Aussagen kam ich auch noch mehr zur Überzeugung dass das Abmahnen wohl eher ein reines Geschäftsmodell ist als ein vorgehen gegen "Straftäter". Und da das anklagen jedes einzelnen der nicht zahlt wahrscheinlich kaum möglich ist und auch kein wirklich lukratives Geschäft darstellt seh ich es nun als relativ unkritisch an nichts zu zahlen. Meine Meinung dazu, jeder ist natürlich für seine Entscheidung selbst verantwortlich.
Gruß und vielen dank für alle Tipps die ich hier lesen konnte
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo,
ich habe aktuell nochmal eine Frage an die Techniker...
Man kann doch nur geloggt werden, wenn man aktuell eine Datei downloaded (und somit beim Filesharing zum upload bereitstellt), das habe ich richtig verstanden oder???
Das bedeutet,wurde man bisher tatsächlich nur einmal geloggt, dann bekommt man keine Post mehr oder (bei keinem weiteren download, bzw. upload)???
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo.auch ich bin im club.meine entwicklung:am 08.06.2009 abgemahnt wegen Mä........ von den waldorf-schülern,am 12.06.2009 mod.ue raus,am 15.06.2009 rückschein erhalten. to be continued........
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von thaFuture
Verstehe auch nicht warum du dann einen Anwalt eingeschalten
hast! In diesem Thread hab ich mindestens 5x gelesen das es noch nie
zu einer Gerichtsverhandlung kam bei dem vorher eine modUE abgegeben worden war!
Nun, die Möglichkeiten habe ich natürlich vorher recherchiert.
Allerdings war es mir wichtig, die Antwort über einen RA rauszuschicken, damit Waldorf sieht, dass die mir keinen Blödsinn erzählen können.
Zudem weißt du ja nicht, was mich der RA kostet...
Ich werde die Zahlung über den Anwahlt verweigern lassen.
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von mulder77
Über einen RA hat sie eine modifizierte UE abgegeben und die Zahlung verweigert, da die Schuld nicht eingestanden wird.
....
Unser RA meint nun, es gibt drei Möglichkeiten, weiter vorzugehen:
- Zahlung nachkommen
- Vergleich vorschlagen ohne Schuldeingeständnis
- Zahlung verweigern ohne Schuldeingeständnis
Wie sieht die Vergangenheit aus? Strebt Waldorf häufig einen Gerichtstermin an?
Markus
Hallo,
ich denke, die Frage nach der Vergangenheit, um für Dich die Zukunft zu projezieren, kann Dir hier keiner beantworten, da keiner DEINE vom RA verfasste modUE kennt!
Die Aussagen hier im Forum beziehen sich auf eine sog. strafbewehrte modUE, die im Netz verfügbar ist.
Also ich würde dementsprechend vorsichtig sein mit "nicht zahlen" und dies mit den anderen Fällen hier im Forum zu vergleichen....
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von thaFuture
doch :P
Die Staatsanwaltschaft fühle sich ausgenutzt.
Vorher ging das nur über Strafanzeige -->Akteneinsicht für Kanzlei-->
-->Kanzlei hat deine Daten---> Staatsanwaltschaft stellt Klage ein.
EDIT: bzw einen Gerichtsbeschluss gibt es ja dazu (siehe Abmahnung)
wie gesagt bei einem "gewerblichen Fall" ....
Es gab/gibt bei meiner Abmahnung keinen Gerichtsbeschluss! Die Daten sind von Freenet ohne Gerichtsbeschluss oder Staatsanwalt herraus gerückt worden. Es hat keine, für mich nachvollziehbare Prüfung durch die Justiz gegeben.
Dies obwohl es in D durchaus Gerichte gibt die IP Adressen den Verkehrsdaten zurechnen und diese somit besonders schützenswert erachten. Wer hat also in unserem Fall das "gewerbliche" Ausmass festgestellt? Frau Walldorf?
Blödsinn - das alles.
Wenn ich bei meiner Bank anrufe dürfen die mir meine zweiten Vornamen nicht sagen - von wegen Datenschutz und so. Wenn Frau Walldorf die Klarnamen hinter irgendwelchen IP Adressen bekommen möchte dann reicht ein Dopewert und eine IP Adresse und schwupp die wupp wird vermahnt. Die spinnen, die Juristen...
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Ed Size
Es gab/gibt bei meiner Abmahnung keinen Gerichtsbeschluss! Die Daten sind von Freenet ohne Gerichtsbeschluss oder Staatsanwalt herraus gerückt worden. Es hat keine, für mich nachvollziehbare Prüfung durch die Justiz gegeben.
Dein Fall wird keinen wesentlich anderen Hintergrund haben, als dieser hier von Andreas.M
Ob deinem Abmahnschreiben eine Kopie des Richterschluss enthalten war oder nicht, hat auf die Bedeutung der Abmahnung keine Auswirkung.
Wie der Abmahner an den Klarnamen gekommen ist (W. seit 02/2009 nur über Richterbeschluss, unabhängig vom Provider) , steht i.d.R. im Abmahnschreiben drin - lesen ...!
Zitat:
Wer hat also in unserem Fall das "gewerbliche" Ausmass festgestellt? Frau Walldorf?
Nein, der Richter, der den Beschluss gegen deinen Provider unterschrieben hat.
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