AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo,
wir habe auch Post bekommen, 606€ 2 Hörbücher.
Haben erstmal nichts gemacht, ist nicht per Einschreiben gekommen, solange dachten wir muss man garnicht reagieren. Dann kam ein zweiter Brief, letzte Frist etc... Haben auch darauf nicht reagiert, bekamen aber dann von der Kanzlei mehrere Anrufe (unterdrückte Nummer). Habe uns dann entschlossen doch einmal zum Anwalt zu gehen. Diese hat dann eine Brief an die Kanzlei geschickt. (13 jähriger Tochter kann keine schuld haben, eltern können nicht dafür verantworlich gemacht werden, können ihre Kinder nicht immer kontrollieren.) Bei einem Bekannten, der von der Kanzlei Ra*** Post bekommen hat, funktionierte der Brief.
Haben darauf dann wieder Post von der Kanzlei bekommen. Mit mehreren richterlichen Beschlüssen in München zu Gusten der Kanzlei und einer neuen UE.
Aus Angst vor einem Prozess, der in München stattfinden würde und damit mit enormen Kosten verbunden wäre, werden wir wohl jetzt die UE unterschreiben, evtl. noch versuchen den Preis zu drücken und dann das Geld zu zahlen. Sehen da einfach keine anderen Möglichkeiten. Ein Anwalt, der auf Interentrech spezialisert ist, zu engagieren würde auch 400-500€ kosten.
Falls jemand noch eine Idee hat...
22.11.2007, 15:44
#
202
earligor
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
UE - anpassen und hin schicken (Einschrieben + Rückschein und Fax)
wenn die angenommen wird ist das grobe vom Tisch.
Nach meinem bisherigen Verständnis können die dann nur noch die jetzigen Kosten einholen....
Also nicht zahlen.
so wie es viele machen ...
Nur ein Vorschlag.
22.11.2007, 16:41
#
203
GIZEH
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von linux-ll-
Falls jemand noch eine Idee hat...
zuerst mal nicht einschüchtern lassen. wenn die schon mit gericht und anzeige drohen, dann kommt nichts bei raus, sonst hätten die das schon gemacht. die abgeänderte ue hinschicken ist wichtig und dann abwarten. nimm ruhig die aus dem netz und höre nicht auf die blitzbirne von oben.
Geändert von GIZEH (22.11.2007 um 16:51 Uhr)
24.11.2007, 15:36
#
204
Peaker
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Nur mal ganz kurz, da es hier ab und zu lesen ist, dass man nicht antworten bräuchte, weil man die Abmahnung nicht bekommen hätte oder nicht per Einschreiben etc.
Das ist rechtlich völlig egal (auch der Hinweis oben, eine Anwältin hätte gesagt, wenn die abmahnenden Anwälte meinten, es würde nicht bewiesen werden können, hätten Sie es schon per Einchreiben geschickt, offenbart eine unglaubliche Unkenntnis!).
Sinn der UE ist ja, dass dadurch eine teure einstweilige Verfügung verhindert werden kann, da diese (einstw. Verfügung) nicht durchgehen würde, wenn man sich schon ausreichend mit Vertragsstrafe verpflichtet hat, etwas nicht zu wiederholen. Dann braucht das Gericht keine Vertragsstrafe festzusetzen.
So, wie passiert es nun, dass man eine UE abgibt?
Tja, der bekannte Weg, jemand ist "so nett" und eine auf einen Verstoß hinweist und sagt, man hätte gerne eine UE, um einen weiteren Verstoß zu "verhindern". Dafür, und nur dafür zahlt man die Anwaltsgebühr!
Im Prinzip könnte man sofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Die wäre teurer, aber dann würde auch das Gericht entscheiden (mit allen Vor- und Nachteilen für beide Seiten).
Also lasst Euch nicht etwas anderes erzählen.
Grüße
PS: das heißt nicht, dass ich das so gutheiße, sondern lediglich, dass die Rechtslage so ist wie beschrieben.
26.11.2007, 21:07
#
205
Divanlovell
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Maetes
...Werde mich wahrscheinlich von einem Anwalt beraten lassen.
Hallo,
spar dir das Geld für den Anwalt!
-wieso?
> 1. wird er dir sagen das sich Tod stellen nicht viel bringt...
> 2. er wird die UE abgeändert zurück schicken wollen! (was du auch getrost selber machen kannst ''musst !''...)
> 3. er wird dir zum zahlen raten = dann ist alles gegessen! also der leichteste Weg für ihn (aber nicht für deinen Geldbeutel)
> 4. er wird dir sagen das wenn du nicht Zahlst, steigt das Risiko einer Gerichtsverhandlung (die haben 3 Jahre Zeit gegen dich vorzugehen....aber ob sie es auch machen?!?)
> 5. Teilzahlung (nur Schadensersatz) bringt auch wenig weil die ihr Geld ja auch gerne von dir wollen...usw.
und wenn du für solche Antworten zum Anwalt rennen willst und dem dafür auch noch Geld zahlen willst ...BITTE!... am Ende hat er dich so lange zugelabert das du sein Geld bezahlst und das der Gegenanwälte!!!
also was du machst ist deine Sache! im Endeffekt hast du mit einem Anwalt bei so etwas keinen vorteil und die Rechtsschutz bezahlt da auch nichts, das is Fakt....
Gruß Basti
27.11.2007, 11:24
#
206
Krümel73
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Kann ich so nicht unterschreiben!
Ich hab mich bei Hr. Dr. Wachs in guten Händen gefühlt, musste schlussendlich nicht den geforderten Gesamtbetrag zahlen und war mit Anwaltshonorar auch noch drunter.
Mir ist lieber, mein Anwalt kassiert n Stück vorm Kuchen, bastelt mir ne UE und die Abzocker merken, dass man sich nicht alles gefallen lässt, als dass ich selber was stricke und weiter meinen Kopp zermarter.
27.11.2007, 18:12
#
207
Schnutte
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo
War auch bei meinem Anwalt und der hat mir geraten den Betrag zu Zahlen.
Fande auch die Ue von dem Herrn Waldorf nicht zu schlimm, Würde allerdings gerne Die Mod Ue dem Herrn Waldorf schicken, könnte mir einer Seine Mod Ue Schicken die bei dem Herrn Waldorf schon akzeptiert wurde VIelen DANK Mfg
27.11.2007, 19:28
#
208
Sunny82
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Peaker
Nur mal ganz kurz, da es hier ab und zu lesen ist, dass man nicht antworten bräuchte, weil man die Abmahnung nicht bekommen hätte oder nicht per Einschreiben etc.
Das ist rechtlich völlig egal (auch der Hinweis oben, eine Anwältin hätte gesagt, wenn die abmahnenden Anwälte meinten, es würde nicht bewiesen werden können, hätten Sie es schon per Einchreiben geschickt, offenbart eine unglaubliche Unkenntnis!).
Sinn der UE ist ja, dass dadurch eine teure einstweilige Verfügung verhindert werden kann, da diese (einstw. Verfügung) nicht durchgehen würde, wenn man sich schon ausreichend mit Vertragsstrafe verpflichtet hat, etwas nicht zu wiederholen. Dann braucht das Gericht keine Vertragsstrafe festzusetzen.
So, wie passiert es nun, dass man eine UE abgibt?
Tja, der bekannte Weg, jemand ist "so nett" und eine auf einen Verstoß hinweist und sagt, man hätte gerne eine UE, um einen weiteren Verstoß zu "verhindern". Dafür, und nur dafür zahlt man die Anwaltsgebühr!
Im Prinzip könnte man sofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Die wäre teurer, aber dann würde auch das Gericht entscheiden (mit allen Vor- und Nachteilen für beide Seiten).
Also lasst Euch nicht etwas anderes erzählen.
Grüße
PS: das heißt nicht, dass ich das so gutheiße, sondern lediglich, dass die Rechtslage so ist wie beschrieben.
Hallo zusammen! Erstmal ein "Danke" an Peaker, für diesen realistischen Beitrag, dass hatte ich bisher ein wenig vermisst!
Ich lese schon seit mehreren Tagen in diesem Forum und habe versucht, dadurch ein paar Tipps und einen klaren Kopf zu bekommen, aber letzendlich, wie hier bereits öfter mal erwähnt wurde, war nicht wirklich etwas Brauchbares dabei.
Ich habe vor mehr als 2 Wochen ebenfalls den allseits beliebten Brief bekommen, ebenfalls mit der Zahlungsaufforderung über 866 €. Ich denke, dass wir alle wissen (bis auf wenige Ausnahmen), dass wir gegen ein Gesetz verstoßen haben und den betroffenen Musikkonzernen wohl oder übel Schadensersatz zusteht. Ich bin ja fast froh, dass ich nicht direkt tausende von Euros zahlen musste, aber trotzdem kommt so ein Brief natürlich wie ein Schlag in´s Gesicht und man ist erstmal total hilflos und kann nicht glauben, dass es ausgerechnet einen selbst getroffen hat. Ich will aber gar nicht lange um den heißen Brei reden, sondern kurz schildern, was ich gemacht habe:
Ich habe mich zunächst im Internet informiert, u.a. auch über die Höhe der Anwaltskosten und die bemessen sich ja leider nach dem Streitwert, wie sogar in dem Brief so "schön" beschrieben wurde. Nun kann man natürlich darüber streiten, ob pro Album 10.000 € angemessen sind, dies wird aber ja von einem richterlichen Urteil bestätigt. Bei mir handelt sich um zwei Alben und somit um einen Streitwert von 20.000 €, in dem Fall ist die Höhe der Anwaltskosten (also die 666 €) leider angemessen.Dies habe ich auf etlichen Seiten gelesen, sogar im Gesetz! Viele zweifeln natürlich auch an der ganzen Sache, weil es Massenabmahnungen sind, aber selbst dazu habe ich Urteile gefunden, die besagen, dass Massenabmahnungen vorgenommen werden dürfen, wenn auch viele gegen die selbe Sache verstoßen haben (so oder so ähnlich). Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte das Vorgehen in keinster Weise verteidigen oder loben, aber ich denke, dass manche hier sich in etwas verrennen und später noch mehr zahlen müssen! Vielleicht haben Einige auch Glück und den Anwälten reicht die UE. Wer weiß das schon!? Diejenigen könnten ja abschließend mal berichten!
Ich habe übrigens noch mit einem Anwalt namens Gulden gesprochen, ist leicht über´s Internet zu finden und hat mir sogar eine kleine telefonische Beratung gegeben - kostenlos! Er vertritt in diesem Fall mittlerweile 50 Mandanten und rät diesen davon ab zu zahlen. Er schreibt für jeden Mandanten eine, auf sie abgestimmte, UE. Kleiner Haken: Kostenpunkt liegt pauschal bei 500,00 €!!! Da ich es leider nicht riskieren kann die 500 € für ihn und möglicherweise zusätzlich die 866 € zu zahlen, habe ich es mal schön bleiben lassen. Er sagte mir außerdem, dass der Brief an ca. 10.000 Leute rausgegangen ist. Nette Einnahmequelle! In meinem zweiten Leben werde ich auch Anwalt!
Letztendlich habe ich bei Waldorf angerufen und hatte einen (zugegebenermaßen) sehr netten Anwalt dran, ich sagte ihm, dass ich höchstens die Hälfte auftreiben könnte und ob wir uns irgendwie einigen könnten, da es doch sicherlich einen Ermessensspielraum bei den Anwaltskosten gäbe. Er fragte mich dann nach meinem Bruttoeinkommen und da dies relativ ok ist, war ich nicht gerade ein Härtefall für ihn (im Gegensatz zu ALG-Empfängern oder Studenten ist das ja auch so). Er ist mir dann mit Ratenzahlung entgegengekommen, Zinsen werden dafür nicht erhoben und weitere Kosten entstehen auch nicht. Die Höhe konnte ich bestimmen. Mittlerweile habe ich dies schriftlich erhalten. Die UE habe ich unverändert abgegeben, da meine ganz ok war. ich habe diese vorher mit etlichen Beispielen aus dem Internet verglichen und diese waren inhaltlich genauso.
Zu guter letzt, drücke ich allen die Daumen, die es riskieren, nicht zu zahlen o.ä.!
27.11.2007, 19:48
#
209
Alter Esel
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Beiträge: 1.412
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Sunny82
...Er ist mir dann mit Ratenzahlung entgegengekommen, Zinsen werden dafür nicht erhoben und weitere Kosten entstehen auch nicht.
Der war aber nett, nicht wahr?
Zitat:
Zitat von Sunny82
Die Höhe konnte ich bestimmen. Mittlerweile habe ich dies schriftlich erhalten.
Könntest Du diese sensationelle schriftliche Vereinbarung einmal für uns einscannen?
Zitat:
Zitat von Sunny82
Die UE habe ich unverändert abgegeben, da meine ganz ok war. ich habe diese vorher mit etlichen Beispielen aus dem Internet verglichen und diese waren inhaltlich genauso...
Du zahlst also...wenn auch in Raten...und gibst die UE unverändert ab.
Um uns das mitzuteilen, hast Du Dich angemeldet.
Erwartest Du jetzt, dass man Dich für diese Entscheidung beglückwünscht?
Welche Motivation hast Du, solchen Unfug zu posten?
...etwa eine Gewinnbeteiligung?
Geändert von Alter Esel (27.11.2007 um 20:41 Uhr)
28.11.2007, 08:50
#
210
earligor
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Beiträge: 18
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Also so ganz schlimm finde ich das nicht das Sunny82 uns über "seinen Fall" berichtet.
Allerdings, kann er von uns / manchen wenn, dann evtl in drei Jahren hören, wenn so manche Sacher erst verjährt sind ..... also das mit den RA-Kosten und so!
Sonst kann es von unserer Seite nur ein "Update" kriegen, wenn wir einen 2, 3 Brief / Mahnung oder dergleichen erhalten.
Handeln mit denen am Telefon würde ich wenn denn dann ganz anders:
Woher sollen die wissen was man(n) verdient/kriegt?!
Notlüge?! Oder Verteidigung nennt es wie Ihr mögt.
Einfach (wenn man das so oder so vor hat) klagen, das > keine Kohle usw., Kinder, Miete hoch, Krankheit, keine Arbeit, > "rumweinen..." sollst mal sehen was die für "Angebotsspannen haben" wenn die hören/erstmalig Empfinden das es evtl, nix zu holen gibt.
Da sind dann schon mal 30-60 % weniger als geforderrt oder so drin, so jedenfalls meine Einschätzung vom STUNDENLANGEN Lesen im www!
Alles meine pers. Meinung.
MfG
PS.: So, mein Update ist:
Eigene geänderte UE (die hier stand und keiner drauf geantwortet hat )
per Fax und Einschreiben mit Rückschein gesendet.
Rückschein erhalten (Post, aber das sollte immer so sein)
Bislang keine Antwort ob angenommen.
sonst nix!
28.11.2007, 11:13
#
211
GIZEH
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Beiträge: 89
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Sunny82
Hallo zusammen! Erstmal ein "Danke" an Peaker, für diesen realistischen Beitrag, dass hatte ich bisher ein wenig vermisst!
Ich lese schon seit mehreren Tagen in diesem Forum und habe versucht, dadurch ein paar Tipps und einen klaren Kopf zu bekommen, aber letzendlich, wie hier bereits öfter mal erwähnt wurde, war nicht wirklich etwas Brauchbares dabei.
jetzt mal für alle die das immer noch nicht geblickt haben. hier sind leute unterwegs, die nicht ganz zur gruppe der betroffenen gehört. die versuchen mit falschen tatsachenberichten und angstmacherei die gemeinde einzuschüchtern.
schlammi82 und stinker gehören doch zusammen, rafft das denn keiner. schaut euch mal deren einträge an. gut ausformuliertes gesetzeskauderwelsch. welcher wirklich betroffene macht sich solche mühe, für den fall, dass man darüber überhaupt so bescheid weiß.
leute, wenn die bande schon über foren die menschen zum zahlen bewegen will/muss, dann ist doch wohl klar was phase ist: die kriegen keine kohle, weil keiner bzw. die wenigsten bezahlt haben. schade, sag ich da nur. nur blöd, dass wohl keiner der gemeinde darauf reinfällt und zahlt. warum kommt man in ein forum und schreibt das man gezahlt hat und es richtig findet, weil man ja eine straftat verbrochen hat?
echt en armseliger versuch das geld rauszupressen. wenn euch nichts mehr anderes einfällt...?
28.11.2007, 13:52
#
212
Peaker
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von GIZEH
jetzt mal für alle die das immer noch nicht geblickt haben. hier sind leute unterwegs, die nicht ganz zur gruppe der betroffenen gehört. die versuchen mit falschen tatsachenberichten und angstmacherei die gemeinde einzuschüchtern.
schlammi82 und stinker gehören doch zusammen, rafft das denn keiner. schaut euch mal deren einträge an. gut ausformuliertes gesetzeskauderwelsch. welcher wirklich betroffene macht sich solche mühe, für den fall, dass man darüber überhaupt so bescheid weiß.
Redest Du von mir? Ich hoffe nicht. Schon mal überlegt, dass es hier auch Leute gibt, die sich halt damit auskennen, weil sie es gelernt haben...?!? Wenn dir "gut ausformuliertes gesetzeskauderwelsch" zu blöd ist, lies es nicht. Was soll denn sowas, wenn Du es nicht verstehst, dann schimpfe nicht auf andere, die es tun. Vielleicht ist es ja besser, sich in der Bild Zeitung auf Seite ganz hinten zu infoermieren?! Wann habe ich gesagt, zahlen bitte? Wann habe ich gesagt, ich finde das richtig?
So, Antwort bitte! Und dieses mal ohne Beleidigungen.
Sonst mach ich mir bald wirklich nicht mehr die Mühe, wenn man dafür mit solchen herabsetzenden Einträgen zu rechnen hat. Man man man.
28.11.2007, 18:48
#
213
Sunny82
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Alter Esel
Der war aber nett, nicht wahr?
Könntest Du diese sensationelle schriftliche Vereinbarung einmal für uns einscannen?
Du zahlst also...wenn auch in Raten...und gibst die UE unverändert ab.
Um uns das mitzuteilen, hast Du Dich angemeldet.
Erwartest Du jetzt, dass man Dich für diese Entscheidung beglückwünscht?
Welche Motivation hast Du, solchen Unfug zu posten?
...etwa eine Gewinnbeteiligung?
Herzlichen Dank für die netten Kommentare, hier sind echt viel zu viele Spinner! Gewinnbeteiligung ist ne tolle Idee, könntest du das evtl. Waldorf mal vorschlagen?
Ich muss hier nochmal was klarstellen: ich war genauso geschockt wie viele hier von uns und wie viele oder ich möchte fast sagen wie ALLE, wusste auch ich nicht was ich tun sollte. Ich hab lediglich darüber berichtet (wie ebenfalls alle) was ich PERSÖNLICH getan habe und von den Infos aus dem Internet berichtet. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen weiter und er googelt auch danach, wenn nicht dann nicht, denn auch da habe ich nichts von!
Ich denke, dass wenn so viele Leute gleichzeitig in der Scheiße stecken, sollte man zusammen halten und nicht sich Leute rauspicken, um über die scheiße zu labern! Wie armselig ist das denn! ich habe hier keinen beleidigt und habe auch keinen animiert zu zahlen!!! Jeder muss es selbst entscheiden und wenn ich Geld für einen Anwalt hätte, dann hätte ich ihn mir sicherlich genommen.
Und das mit den Raten habe ich erzählt, weil das vielleicht auch für andere interessant ist, weil sie das Geld auch nicht so ohne weiteres auftreiben können! Und es ist vielleicht auch nicht schlecht zu wissen, dass man die Höhe selbst bestimmen kann und es nichts extra kostet! Denn das habe ich hier auch schon anders gelesen!
Das mit dem gGesetztesverstoß habe ich nur erwähnt, weil die meisten sich nicht über den Schadensersatz beschweren, sondern über die Anwaltskosten und das man deswegen nicht darüber diskutieren muss, dass denen wohl was zusteht.... Wenn Jemand vor ein paar Wochen mal Stern TV gesehen hat, haben einige ja vielleicht ja auch gesehen, dass es bei den Fällen nicht immer ne Abmahnung gab, sondern die direkt tausende von Euros blechen mussten. Schönen Dank auch!
28.11.2007, 23:00
#
214
Alter Esel
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Sunny82
... Wenn Jemand vor ein paar Wochen mal Stern TV gesehen hat, haben einige ja vielleicht ja auch gesehen, dass es bei den Fällen nicht immer ne Abmahnung gab, sondern die direkt tausende von Euros blechen mussten...
Schade, dass YouTube inzwischen die Videos zu SternTV gekickt hat.
Dann hättest Du Dir die Sendung nämlich nochmal genauer anschauen können.
Die Aussage war:
Ihr könnt froh sein, das Ihr nicht sofort verklagt wurdet und stattdessen ein "freundliches Angebot" erhalten habt.
Seltsam nur, dass bisher das Prozessrisiko gescheut wird.
Könnte da vielleicht ein Geldhahn zugedreht werden?
Vielleicht hattest Du ja aber auch nur den Waldorfschen Untertitel eingeschaltet.
29.11.2007, 09:43
#
215
Garfield111
kommt öfter vorbei
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Sunny82
.... Wenn Jemand vor ein paar Wochen mal Stern TV gesehen hat, haben einige ja vielleicht ja auch gesehen, dass es bei den Fällen nicht immer ne Abmahnung gab, sondern die direkt tausende von Euros blechen mussten. Schönen Dank auch!
Einfach nur falsch. Die Tausende von Euronen werden durch eine
Abmahnung gefordert und durch nichts anderes.
29.11.2007, 11:57
#
216
Sunny82
einmal ist keinmal
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Beiträge: 3
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Garfield111
Einfach nur falsch. Die Tausende von Euronen werden durch eine
Abmahnung gefordert und durch nichts anderes.
Sorry für die falsche Info, habe es auch gerade nochmal nachgelesen. Muss deine Aussage bestätigen! War nicht meine Absicht, etwas falschs zu schreiben. Aber trotzdem mussten die direkt tausende Euros zahlen...
29.11.2007, 17:50
#
217
banditoo
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Zitat:
Zitat von Alter Esel
Schade, dass YouTube inzwischen die Videos zu SternTV gekickt hat.
Dann hättest Du Dir die Sendung nämlich nochmal genauer anschauen können.
Die Aussage war:
Ihr könnt froh sein, das Ihr nicht sofort verklagt wurdet und stattdessen ein "freundliches Angebot" erhalten habt.
Seltsam nur, dass bisher das Prozessrisiko gescheut wird.
Könnte da vielleicht ein Geldhahn zugedreht werden?
Vielleicht hattest Du ja aber auch nur den Waldorfschen Untertitel eingeschaltet.
Hallo... bin neu hier und hatte noch nicht das Vergnügen einer Abmahnung.
Bei mir wurde von ebay ein Angebot entfernt weil ich von Tokio Hotel ein Foto eingestellt hatte und somit gegen das Markenrecht verstossen hatte.
Hab mich bei Waldorf per mail deswegen entschuldigt und versichert das ich das nie wieder machen werde. Jetzt schaun wir mal ob selber gebastelte Fanartikel auch so verfolgt werden. Ich als Mr. Waldorf würd mir aber von überall Kohle holen
Weswegen ich hier aber zitire. Soviel ich verstanden habe mahnen die nur ab weil Sie bei einer direkten Gerichtsverhandlung die Gerichtskosten selber tragen müssten. Hab das irgendwo ergoogelt. Wenn ich den link wieder finde setz ich ihn hier rein.
gruß
01.12.2007, 14:58
#
218
die flotte Forelle
einmal ist keinmal
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AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Jawoll, bin ab jetzt auch mit Waldorf "befreundet".
Zwei ominöse Hörbücher bescherten mir diese Bekanntschaft, die mich nun 606€ kosten soll.
Die Anwaltskosten sind ja der Hit schlechthin, aber ich wette diese Leute schaffen es nebenbei trotzdem noch, jede Nacht ruhig zu schlafen.
Da LÜBBE und DHV sich einen Dreck darum scheren, welche dreisten Forderungen ihre Anwälte für die eigene Tasche durchsetzen, dürfen diese Verläge mich als begeisterten Bücherwurm/Käufer von nun an abschreiben, denn die 606€ spare ich mir mit dem Boykott von DHV-und Lübbe-Medien wieder zusammen.
Ich kann nur hoffen, daß viele Betroffene ähnliche Maßnahmen ergreifen.
Montag geht's zum Anwalt, der 100er macht den Kohl auch nicht mehr fett.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Grüße
die flotte Forelle
01.12.2007, 15:17
#
219
die flotte Forelle
einmal ist keinmal
Registriert seit: 01.12.2007
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AW: Abmahnung von Waldorf
Zitat:
Zitat von Dolomit
Hallo,
Kurzer Sachstandsbericht:
1. Schreiben – Abmahnung:
Datum: 12. 10.2007
Abmahner: Waldorf RA
Datei: angeblich zwei Hörbücher von Harry Potter
angeblich im Netz: Ende Juli 2007
P2P-Netzwerk: donkey
Provider: T-Online
Forderung Abmahner: 506,- €
Forderung Rechteinhaber: 100,- € DHV- Der Hörverlag GmbH
Gegenstandswert: 10.000 €
Fristsetzung UE: 7 Tage
Fristsetzung Zahlung: 14 Tage
Status:
modifizierte UE und Begleitschreiben (bin mir keines Rechtsverstosses bewusst) wird abgesandt, keine Zahlung
2. Schreiben erhalten
Mod. UE wurde bestätigt und anerkannt.
Keine Gebührenerhöhung trotz abgeänderter UE
Drohung mit Klage für die Forderung (100 €) des Rechteinhabers.
Neue Fristsetzung Zahlung: 7 Tage
Aktueller Status:
Sehe einer Klage gelassen entgegen.
Keine Zahlung
Werde weiter berichten
Dolomit
Hi Dolomit, wie hast Du Deine UE korrekt modifiziert und warum will Waldorf nur die 100€ einklagen, was ist mit ihren Anwaltskosten?
Grüße
die flotte Forelle
Geändert von die flotte Forelle (01.12.2007 um 15:25 Uhr)
Grund: Zusatz
01.12.2007, 16:45
#
220
SmokyMcPot
einmal ist keinmal
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Beiträge: 5
AW: Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber
Hallo,
ich habe heute auch ein Schreiben von den Anwälten aus München erhalten.
Ich habe 2 Musikalben geladen die mich 200€ kosten sollen, doch die Anwaltskosten sind wahnsinn.
In meinem schreiben steht: Unsere Mandantschaft hat festgestellt, dass Sie für das illegale Angebot zum Herrunterladen folgender urheberrchtlich geschützter Werke über die Tauschbörse "eDonkey" verwantwortlich sind.....
Was mich an der ganzen sache stört ist die tatsache, dass ich NICHT über eDonkey gesaugt habe. habe zwar den esel verwendet aber diesen so eingestellt das er nicht über eDonkey Server geht sondern nur über "KAD-Netzwerk" saugt. Kann mir das einer erklären wie die dann noch an solche daten kommen können???
soweit ich weiß geh ich beim KAD auf keinerlei Server sondern da läuft alles gleich Client zu Client und meine IP wird als HASH - Wert angezeigt.
@Dolomit -> was ist bei dir rausgekommen, keine Anwaltskosten?
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