abmahnung von der kripo??? (Fake?)

Alt 28.06.2007, 20:08   # 1
twety
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halllo zusammen....
ich habe vor ein paar tagen ein schreiben von der kreispolizeibehörde bekommen in dem ich beschuldigt werde musik im mp3 format zum download anderen im p2p zugänglich gemacht zu haben.das soll am 22.12.06 gewesen sein jetzt soll ich mich inerhalb von 2 wochen da zu schriftlich äusern .
als letzter satz seht da : wenn sie bis jetzt in dieser sache noch nicht bestraft sind besteht seitens der staatsanwaltschaft die bereitschaft zur verfahrenseinstelung gegen eine zahlung von 100 euro sind sie damit einferstanden.
dar brief ist unterschrieben NAMEN (kriminalkommisar)
das schreiben sieht echt aus aber kein stempel und das papier hat kein wasserzeichen.könte das ein fake sein oder echt.ich habe auf der genanten dienstelle angerufen und dieser mensch der unterschrieben hat meldet sich da wirklich aber so ein blat kann mann ja auch mit einem guten grafik prog.endern oder.


danke für eure antworten.

mfg.twety
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Alt 28.06.2007, 20:16   # 2
--Spatzenei--
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Dann rufe doch einfach noch einmal bei der Dienststelle an und erkundige dich konkret nach dem Vorwurf, der dir gemacht wird.


By the way: Vielleicht solltest du auch mal in dich gehen und überlegen, ob du an dem besagten Tag tatsächlich etwas Verbotenes getan hast. Wenn dem nicht so ist, brauchst du dir ja keine Sorgen machen.
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Alt 28.06.2007, 20:50   # 3
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
halllo twety,

als erstes schau mal nach, ob die Anschrift der Polizei richtig ist (DasÖrtliche Telefonbuch mit Telefonnummern, Telefonauskunft mit Stadtplan vergleichen mit der Anschrift auf dem Brief). Nur eine schriftliche Anhörung gibt es nicht bei Behörden und der Polizei, manche Leute können nicht so gut schreiben, deshalb darf man auch da vorbeigehen und mit denen reden. Der Polizist füllt dann den Fragebogen aus. Also wenn die Anschrift richtig ist, dann geh hin und rede mit den Jungs. Das sind auch nur Menschen. Jammer denen was vor, daß Du in dem Forum hier: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post440444 gelesen hast, daß Du richtig Kohle abdrücken mußt, wenn der Anwalt Rasch Dich anschreibt und Frage 2 Dinge nach:
1. Wieviel Dateien sollst Du zum Download angeboten haben und
2. Wer hat die Anzeige erstattet (Rasch oder ein anderer Anwalt).
Wenn der Beamte es Dir nicht sagen will, dann frag nach, ob die Anzeige aus Hambugr kommt.
Ich würde die 100,-- € zahlen, wenn ich an Deiner Stelle wäre und mich freuen, daß es nicht mehr ist.
Dem Jungen Mann hier ist es viel schlimmer ergangen: RECHTSLAGE bis 31.12.2007! BEVOR IHR POSTET!

Gruß Baker
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