Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Alt 25.10.2006, 12:46   # 1
WasserDragoon
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3
Wenn Ihr nicht den ganzen Thread zum Thema Rasch (Rechtsanwälte, Hamburg) lesen wollt, findet Ihr eine Zusammenfassung und Themenübersicht hier: Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich


Ein wichtiger Hinweis vorab:
Das Netzwelt.de- Forum ist ein reines Laien-Forum.
Es stellt keinerlei Rechtsberatung dar!
Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen,
Meinungen und Informationen zum Thema Abmahnung
wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.




Hallo,
wir wissen nicht mehr, was wir machen sollen und brauchen dringend Beratung.
Wir haben einen Mahnungsbrief (3 Zettel) bekommen, indem drin steht wir sollen einen Mahnungsbetrag von 321 € auf eine beistehende Bankverbindung überweisen aufgrund von veröffentlichen von Liedgut (Liedgut der Öffentlichkeit zugänglich machen).
Damit ist zum einen erstmal nur der Upload beschrieben und zum anderen nichts von downloaden.
Zitat vom 1. Zettel:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf unser Schreiben vom Freitag, 29. September 2006.
Leider mussten wir bei einer Überprüfung feststellen, dass trotz unserer Sperrungsaufforderung das beanstandete Internetangebot immernoch nicht geschlossen wurde.
Außerdem ist von Ihnen bisher weder die eingefordete Unterlassungsverpflichtungserklärung eingegangen noch der Ausgleich unserer Kostenforderung erfolgt.
...
Wir fordern Sie nochmals auf, unverzüglich die Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und unsere Kostennote vom 29.09.2006 zu begleichen.
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass wir uns bei weiteren Säumnis vorbehalten, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Kay Spreckelsen.
Dann auf dem zweiten Zettel:
Zitat:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung

...
verpflichtet sich hiermit gegenüber der Firma

Sony BMG Entertainment (Germany) GmbH
vetr. d. d. Geschäftsführer ...

es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro zu unterlassen, auf mit dem Internet verbundene Rechner geschütztes Musikrepertoire aufzuspielen, um dieses der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und/oder es zum Download vorzuhalten und damit öffentlich zugänglich zu machen, ohne die erforderliche Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt zu haben.
...
Was hat es mit diesem Brief auf sich und habe ich hier noch Rechte den verlangten Betrag trotz Mahnung nicht zu überweisen?
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
WasserDragoon.
 
Alt 25.10.2006, 12:58   # 2
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
hast du denn Musik für die öffentlichkeit zugänglich gemacht? wenn ja , wie?? über ne website?, filesharing?
 
Alt 25.10.2006, 13:07   # 3
WasserDragoon
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3
Also Musik für die Öffentlichkeit habe ich nie zugänglich gemacht.
Weder über eine Website noch über Filesharing oder sonstiges.
Das ist das, was mich ziemlich irritiert.
Ich bin mal ganz ehrlich: Programme habe ich drauf, aber upload wie in dem Brief beschrieben habe ich nie gemacht.
 
Alt 25.10.2006, 17:27   # 4
immorb
Gastposter
 
Zitat:
dass trotz unserer Sperrungsaufforderung das beanstandete Internetangebot immernoch nicht geschlossen wurde.
Du musst doch etwas anbieten.
Im ersten Brief vom 29.09.2006 sollte konkret erwähnt sein um welche Datei es geht.
Und warum reagierst du erst jetzt und suchst Rat?
Mit dem Rasch und seiner Firma proMedia Gesellschaft mbH ist nicht zu spassen.
Er ist selbsterklärter Jäger der Raubkopien.
Hier kann dir nur ein Rechtsanwalt, der sich mit Medienrecht auskennt,helfen.
Reagieren musst du aber unverzüglich.

M.f.G.
 
Alt 25.10.2006, 18:38   # 5
WasserDragoon
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3
Nun, mein Vater hat mehrere Briefe ungeöffnet noch drüben liegen.
Falls der Brief dort dabei sein sollte, kann ich gerne bescheid geben.
Aber was, wenn wir keinen ersten Brief erhalten haben?
Und vorallem wie nimmt ein Anwalt sich das Recht jemanden auszuspionieren.
Das ist doch eindringen in die Privatsphäre und wer bekommt das Geld?
Ich finde das eine rießen Frechheit...
Wir haben nie irgendwelchen Leuten Lieder, Filme oder sonstiges zur Verfügung gestellt.
Mein Vater beschuldigte wie immer dann direkt mich, da ich ziemlich viel am PC mache.
Er meinte vielleicht käme es auch durch die lustigen Videos, die ich auf myvideo gesetzt habe.
Da meinte ich dann aber gleich, dass dann einige eine Anzeige bekommen hätten wegen solchem und dass ich das net glaube, da ich auch keine Lieder, von denen ja die ganze Zeit die Rede ist reingestellt habe.
MfG,
WasserDragoon.
 
Alt 25.10.2006, 18:51   # 6
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von AgentCooper
 
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Zitat:
Zitat von WasserDragoon
Und vorallem wie nimmt ein Anwalt sich das Recht jemanden auszuspionieren.
Das ist doch eindringen in die Privatsphäre und wer bekommt das Geld?
Ich finde das eine rießen Frechheit...
Nicht der Anwalt hat dich ausspioniert. Der Rechteinhaber wird über die IP auf dich / euch gekommen sein.
Schau mal in die anderen Briefe, ob was etwas konkretes über die DAteien bzw. geschützten Werke steht.

Coop
 
Alt 25.10.2006, 20:44   # 7
GenomInc
 
Benutzerbild von GenomInc
 
Registriert seit: 08.07.2003
Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
Zitat:
Zitat von WasserDragoon
Ich bin mal ganz ehrlich: Programme habe ich drauf, aber upload wie in dem Brief beschrieben habe ich nie gemacht.
Wenn du zb aber Emule, Edonkey oder Bittorrent genutzt hast dann laden die auch Teile des Stücks wieder hoch wenn du nur runterlädst. Ich denke mal das du nicht bewust was hochgeladen hast es aber beim download automatisch gemacht hast. Aber wie die anderen schon schreiben besorg die einen Anwalt der auf Medienrecht Spezialisiert ist.
__________________
bannerneulrse8
 
Alt 25.10.2006, 22:27   # 8
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von WasserDragoon
Und vorallem wie nimmt ein Anwalt sich das Recht jemanden auszuspionieren.
Der Rechtsanwalt ist Geschäftsführer der "proMedia Gesellschaft mbH".
Diese ist von der IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie,beauftragt "Raubkopierer" zu jagen.
Und auch bei E-Bay schnüffelt er rum.
Zur Studie,einige Links
Der Angstmacher
oder:
Einer der keine Angst hat
Oder:
Noch einer der keine Angst hat
Aber besorge dir dringend einen in solchen Sachen erfahrenen Anwalt.

M.f.G.
 
Alt 22.01.2007, 13:29   # 9
MX22
Gastposter
 
Habe puenktlich zum Weihnachten auch eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Rasch erhalten und soll 778 EUR zahlen.
Ich werde beschuldigt auf meiner Seiten unerlaubten Musik-Dateien zum herunterladen angeboten zu haben.

Dabei war meine Seite gerade mal 10 Tage alt.

Da ich keine Zeit fuer Bearbeiten der Seite hatte, habe ich die Seite erstmal umgeleitet. Dabei habe ich versehentlich ein Fehler in den HTML-Skript eingebaut und die Seite wurde nach wenigen sekunden auf eine weitere Seite umgeleitet. Diese Seite gehoert mir nicht, den besitzer kenne ich auch nicht, aber dort sollten laut RA RASCH irgendwelche Musikdateien zum herunterladen angeboten werden. Der RA RASCH will besteht weiterhin auf seinen Gebuehren und hat es jetzt Gerichtlich gemacht. In wenigen Tagen soll ich mich entscheiden ob ich bezahle oder Wiederspruch einlege.
Jetzt soll ich 778 EUR an den RA RASCH zahlen, dazu kommen noch Gerichtskosten und es sind bereits fast 900 EUR zusammen.

Wie soll es den funktionieren? Warum soll ich so viel Geld fuer ein kleines versehentlichen Fehler den ich im Stresssituation verursacht hatte die 778 EUR zahlen? Ein Raubueberfall wird nicht mal so teuer bestraft. Fuer ein Brief vom Rechtsanwalt das immer gleich aussieht und wie auf dem Fließband geschrieben und versendet wird.
Es ist doch jedem klar wiefiel Arbeit es kostet solche Seiten aufzudecken. In 1 Stunde finde ich selber 100 Seiten wo kleinere Fehler zu sehen sind.
Die verantwortliche Politiker wollen davon aber nicht hoeren und nicht wissen. Zumindesten scheint es mir so.
Solche Rechtsanwaelte suchen aber auch gezielt solche Webseiten aus wo die wissen dass der Inhaber solchen Seiten nicht dagegen vorgehen wird. (Und wenn, dann wird es einzelfall sein der moeglicherweise gar nicht erst beim Gericht ankommt). Die meisten Jugendlichen und armen Menschen die solche Abmahnungen bekommen haben haben leider keine anderen Wahl als zu zahlen. Weil die Angst haben dass die Anwaltliche Beratung noch mehr kosten wuerde und die dann noch mehr zahlen muessen.


Ich finde es aber fuer eine sehr grosses Fehler und riesen Problem von der Seite des Staates und den verantwortlichen Politiker. Die arme Leute werden dadurch abgezockt und verlieren ihre Existenz bereits in Ihrer Jugend (und nicht nur) und die reiche werden immer reicher. Wenn es bei vielen anderen Berufen flexibel mit dem Lohn und Bezahlung geht, so haben sich Anwaelte mit Hilfe von Justiz eine gesicherte Einkommen und Luxusleben vorgesichert!

Die Politiker sollen sich endlich mal Gedanken machen wie man gegen solche Rechtsanwaelte vorgehen kann und die sollen handeln. Das bringt doch nichts wenn man so weiter macht. Es weiss jeder, dass 99% der deutschen Befoelkerung Raubkopien machen. So oder so kommt man in heutigen Zeit ohne solchen Kopien nicht aus. Auch in den Universitaeten werden die Buecher (z.B.) nicht immer gekauft. Auch Rechtsanwaelte kopieren solche und nutzen diese. Die grosse Piraten bleiben weiterhin da, sie haben nur gute Anwaelte und koennen sich gegen Rasch aenlichen Mahnungen waehren. Die kleine Leute die durch ihre Arbeit im Internet viel fuer den Staat leisten, werden aber abgezockt!

Das gleiche betrifft auch alle Kleinunternehmer die am meisten darunter leiden.


Bitte melden Sie sich alle betroffene Personen bei mir! Ich will dagegen kaempfen auch dann wenn Gericht entscheidet dass ich bezahlen muss.

In Zukunft plane ich auch eine Seite wo ich darueber berichten werde.

Ich weiss dass ich alleine nicht viel erreichen kann aber solche ungerechte Verhalten von Massenabmahner kann ich einfach nicht akzeptieren.
 
Alt 23.01.2007, 13:03   # 10
Gl05e
 
Registriert seit: 16.01.2007
Beiträge: 98
Hallo, da war doch mal was in heise.de das es pro abmahnung nur 50 € betragen soll oder ihre ich mich da??
 
Alt 20.03.2007, 20:01   # 11
Hans Eisenbrand
Gastposter
 
Wegen der "50 Euro Abmahngebühr" möchte ich vor verfrühten Hoffnungen warnen:

Das ist nur ein Gesetzentwurf. Im Moment bestimmen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Deckelung auf 50 Euro pro Abmahnung wird auch in Zukunft nur in urheberrechtlichen Fällen gelten - was im Falle von verbotenem Filesharing allerdings auch einschlägig ist. Es wird aber auch da nur dann gelten, wenn der Abgemahnte nicht geschäftlich gehandelt hat und die Abmahnung einfach zu bearbeiten war.

Das sollte aber nicht mit den Kosten verwechselt werden, die entstehen können, wenn die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird. In diesem Falle droht nämlich eine gerichtliche einstweilige Verfügung mit erheblichen Kosten.

Nach meinen Erfahrungen kann man trotzdem häufig auch jetzt schon, also ohne die gesetzliche Deckelung, etwas für die Abgemahnten tun:

Es ist nämlich für die Abmahn-Anwälte oft gar nicht so einfach, Urheberrechtsverletzungen vor Gericht nachzuweisen, auch wenn sie natürlich versuchen, die Abgemahnten mit angeblichen Fakten einzuschüchtern.

So ist die Beweisführung für die Abmahner zum Beispiel dann schwierig, wenn mehrere Personen den Rechner (Anschluß) benutzen konnten, unter dessen IP ein Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll (z.B. mittels W-Lan oder mehrere Benutzer).

Darüberhinaus gibt es Hinweise, daß einige Abmahner die Daten der Abgemahnten von Stellen bekommen, die zu einer Datenweitergabe nach dem Bundesdatenschutzgesetz überhaupt nicht befugt sind, im Klartext: von Providern. Sind die Beweismittel (IPs) jedoch von Unbefugten weitergegeben worden, sind diese Beweise regelmäßig unverwertbar, auch im Zivilprozeß.

Man muß dabei auch immer bedenken, daß das Abmahnen ein Massengeschäft ist, in dem auch den Abmahnenden und ihren Anwälten viele Fehler unterlaufen. Und oft dienen solche Abmahnungen erkennbar nur dem Gebührenerzielungsinteresse der abmahnenden Rechtsanwälte und sind gegen Personen gerichtet, die sich aus Unkenntnis nicht wehren.

Aber Vorsicht! Jeder Einzelfall ist unterschiedlich, weshalb in diesem Rahmen natürliche nur allgemeine Anmerkungen zu diesem Thema gemacht werden können.
 
Alt 27.03.2007, 05:20   # 12
omega8
Gastposter
 
googlet mal gescheit, alphabetisiert seid ihr ja. gibt zu dem thema tonnenweise infos im deutschsprachigen netz. vll + wahrscheinlich langt ein entsprechendes einschreiben, und das ist passé. ich muss jetzt schlafen.
 
Alt 28.03.2007, 00:35   # 13
Reinireinthaler
Gastposter
 
Hallo Zusammen,

Hab heut ein Schreiben von der Kanzlei von Herrn Rasch erhalten.
Ich soll illegalerweise 835 Datein zum Upload zur verfügung gestellt haben.
Als Beweismittel gibt die Kanzlei die IP Nummer, Datum und Uhrzeit an.
Den Tatbestand halte ich durchaus für möglich, da ich zu dem Zeitraum den Herr Rasch angegeben hat die Software Bearshare noch auf meinem Rechner hatte und mir nicht sicher bin, ob ich den Upload gesperrt hatte.
Jetzt wird mir ein Vergleichsangebot unterbreitet nach dem ich 6000 € bezahlen soll.
Mich würde interessieren wie sich andere verhalten, die auch so ein Schreiben erhalten haben und ob die Beweismittel überhaupt ausreichend sind?
Für alle Fälle habe ich mal einen Anwalt eingeschaltet, der sich mit sowas auskennt.
 
Alt 15.04.2007, 15:51   # 14
Anachron
 
Registriert seit: 15.04.2007
Beiträge: 2
Hallo,

Habe am Wochenende einen ähnlichen Brief der Fa. Rasche bekommen: Inhalt war eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" worin in etwa stand , dass ich an irgendeinem Tag im September 2006 über bearshare
Musikdateien zum upload freigegeben habe und jetzt dafür sofort 3500€ zu zahlen habe oder mit einer Klage über eine gigantische Summe zu rechnen hätte.
Tatsache ist, dass zu jener Zeit die uploadfunktion kurzfristig in Folge Komplettabsturz und Neuinstallation
kurzfristig aktiviert war und ich hinterher bearshare sowieso entfernt habe. Frage ist nun was kann ich tun um diesen unverschämten Forderungen zu begegnen?
Für mich ist das Nötigung und Wegelagerei in übelster Form. Wenn diese Firma in irgendeiner Weise dazu berechtigt ist diese Forderung zu stellen müßte doch zuerst eine Abmahmnung erfolgen??
 
Alt 15.04.2007, 19:48   # 15
hobbyesel
Mondcamper
 
Benutzerbild von hobbyesel
 
Registriert seit: 13.11.2003
Ort: Habana
Beiträge: 811
Was habt ihr denn von der Upload-Sperre für einen Vorteil, außer dass ihr das Neztwerk schädigt?

Wenn ich mich nicht irre, ist der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen" quellen bereits illegal. Was ihr tun sollt weiss ich aber auch nicht....
 
Alt 15.04.2007, 21:07   # 16
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Anachron
Für mich ist das Nötigung und Wegelagerei in übelster Form.
Richtig.
Und der "Diebstahl" von Urheberrechtlich geschützten Dateien ist erlaubt?
Zitat:
Zitat von Anachron
Frage ist nun was kann ich tun um diesen unverschämten Forderungen zu begegnen?
Unverschämte Forderung?
Nun,was kann man tun?
Was anderen auch geraten wurde!
Wende dich an einen Anwalt der als Fachgebiet Urheberrecht/Internet hat.

Psst!! Kostet aber auch etwas.

M.f.G.
 
Alt 16.04.2007, 11:29   # 17
xp1
 
Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 2
herzliches Hallo an Alle,

dies ist mein erster Auftritt und ich muß gestehen,
er erfolgt aus der Not heraus.

Zuächst einmal,... ein tolles Forum, zumindest nach den ersten
wenigen Eindrücken.

Auch ich bekam (Samstag) einen Brief von der Kanzlei Rasch.
Um es abzukürzen; 160 Dateien , außergerichtliche Beilegung 3000 Euro.

Ich kontaktiere gerade Anwälte, die sich auskennen, bevor ich mich festlegen
werde.

Zu meiner persönlichen Situation : Erwerbsunfähigkeits-Rentner (22 Jahre multiple Sklerose ) Rente ca. 600 Euro.
Desweiteren tagt öfters eine von mir gegründete Selbsthilfegruppe bei mir um uns in einschlägigen MS-Foren über neueste Erkenntnisse zu informieren.

Das hat natürlich zur Folge, daß auch mehrere Leute Zugriff auf meinen PC haben, auch wenn ich nicht dabei bin.

Selbstverständlich weiß ich, daß ich trotzdem verantwortlich bin für das
Geschehene.

Bevor ich mich festlege würde mich Eure Meinung, ganz besonders auch
die Meinung von Hans Eisenbrand interessieren.

Ist denn hier keiner, der es auf einen Prozeß hat ankommen lassen ?
Wie weit geht Rasch ?
Wie habt Ihr Euch sonst geeinigt, oder ist das Alles noch zu neu?
Habt Ihr oder Eure Anwälte persönlich mit Ihm Kontakt aufgenommen ?
Sollte ich sofort meiner Rechtsschutzvers. Bescheid geben, um zu testen ,
bis zu welcher Prozeßkostenhöhe Sie mitzieht?

Entschuldigt bitte diesen Sack voller Fragen... ich bremse mich noch.

Ohne Infos und Erfahrungswerte hängen wir hier ziemlich in der Luft.

vielen Dank für Eure Hilfe !!
 
Alt 16.04.2007, 18:30   # 18
Anachron
 
Registriert seit: 15.04.2007
Beiträge: 2
Hallo,
natürlich ist mir klar, das es nicht erlaubt ist.Aber in diesem Fall geht es um die Verhältnissmässigkeit. Was
muß ich tun um sonst noch mit 3500€ bestraft zu werden?
Schwere Körperverletzung? Mit 150 durch ne' geschlossene Ortschaft rasen? Eine Großmutter ausrauben?
Ich bin nicht sicher ob das ausreichen würde.......
 
Alt 16.04.2007, 21:55   # 19
banane555
 
Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 6
Hallo!

Auch wir haben Post von RE Rasch, Hamburg bekommen.

Kurzfassung:

Am Freitag aus dem Urlaub gekommen, am Samstag war der Brief im Briefkasten (Einschreiben Einwurf), Erinnerung an Schreiben vom 22.03.07 welches in nicht erhalten habe (war ab 29.03.07 in Urlaub).
Es geht ebenfalls darum, dass andere (bearshare) bei uns (im September 06) Audio-Dateien hätten abloaden können. Ich soll bis 18.04.07 antworten (Unterlassungserklärung), habe jedoch erst heute meinen Anwalt anrufen können und für den 18.04. erst einen Termin bekommen. Der macht ganz schön Druck?????? Was soll das??? Ich muss doch wenigstens die Möglichkeit haben einen Anwalt einzuschalten. Wir hatten das Problem, dass sich bearshare immer eingeklingt hat (wann das genau war weiß ich allerdings nicht mehr), wenn das Internet aufgerufen wurde, als uns dies aufgefallen ist haben wir das sofort geändert bzw. bearshare entfernt. Außerdem dachte ich, bei DSL/FLAT (1und1) werden die IP-Adressen nicht gespeichert, wofür auch????? Hat jemand schon nähere Informationen oder Erfahrungen? Denn ich habe in meiner Nähe keinen Anwalt gefunden, der sich darauf spezialisiert hat.

Gruß an alle Betroffene, wäre sicher hilfreich wenn jeder seinen Ablauf der Angelegenheit hier postet.

Banane555
 
Alt 24.04.2007, 16:56   # 20
Tina2302
 
Registriert seit: 22.04.2007
Ort: in Unna
Beiträge: 3
Hi.... wie ich sehe bin ich nicht die einzige,der es so geht. Ich habe vor ein paar tagen auch einen Brief bekommen und wollte mich mal schlau machen. Tatsächlich zeigt die Firma nur die Uploads an... na toll .... Ich hatte davon echt Null ahnung bin nich so der PC spezialist ^^ Nun ja jedenfalls habe ich scxhon 10000 Meinungen gehört die alle auseinander gehen. Einige sagen,lass dir das nicht gefallen da kannst du was tun, andere wiederrum sagen... komm bezahl das dan bist du da raus. aber 5000 Euro nur weil andere lieder von meinem PC gesogen haben seh ich einfach nicht ein! Ich habe einen Anwalt eingeschaltet.So das beste was " Frau " tun konnte... der hat mir gesagt das es echt schlecht aussieht.Jetzt versuchen wir den Preis ein wenig zu drücken... ich meine 5000 Euro für jemanden der im 1. Lehrjahr seiner Ausbildung ist und die auch nch schulisch und man cerdient die ersten 2 Jahre nicht ist das einfach viel zu viel. Ich wünsche euch allen viel Glück... und echt guten Tip.... holt euch einen Anwalt!!!!Egalö wie teuer aber das Hilft!!!!
Lieben Gruß ... Tina
 

Alt 26.05.2012, 13:01 # --
News Flash
 
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