| | # 162 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Blue-Eye-32 mit Deinem eMule, bist Du meiner Meinung nach kein Deut besser als BearShare. Schau dort mal nach, da findest Du eine Menge Informationen und Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Gnutella http://de.wikipedia.org/wiki/BearShare http://de.wikipedia.org/wiki/Kademlia http://de.wikipedia.org/wiki/EMule http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...haring-Dienste Gruß Baker |
| | # 164 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
| Hier ein Link zu Deiner Frage: Heise Hintergrund Da ist die Arbeitsweise der ProMedia, die auch RAW Rasch gehört; genauestens beschrieben. @ Baker hast Du eine Idee ob er emule auch überwachen tut? Bisher ist immer nur die Rede von Bearshare. Ich frage rein technisch... in dem Heise Artikel, wird ja auch beschrieben dass er 2 vollständige Testdownloads macht. Bei Emule geht das ja nicht, weil die Dateien ja niemals komplett an einen gesendet werden. Jay |
| | # 165 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo NuAber, man könnte meinen, Du bis ein Rechtsanwalt oder ein Staatsanwalt. Das wäre gut und würde mich sehr freuen. Wenn nicht, dann freut es mich aber auch, weil Deine Einwände schwer zu widerlegen sind. Eine Diskussion mit Dir kann deshalb nur lehrreich für alle Nutzer des Forums sein, wenn Du sie denn zu führen bereit bist und nicht nur ein einmaliges Statement abgegeben hast. Das währe sehr schade. Ja, ich mache Fehler, da hast Du sicherlich Recht (siehe die Sache mit der Verjährung, die ich erst einmal falsch rausgesucht hatte, die Idee mit der Privathaftpflichtversicherung könne man weiterkommen und auch den Fehler, den Du unten angesprochen hast, nämlich, daß nach der künftigen Gesetzesänderung nicht die Firmen, die die Rechte besitzen 50,-- bekommen, sondern nur deren beauftragte Anwälte wie z.B. Rasch), aber ich versuche zumindest zu sagen, woher ich meine Informationen habe, indem ich Links in meine Texte einfüge und es nicht als mein Wissen rausgebe oder bunkere (wie manch ein Anwalt). Im Gegensatz zu ihm verdiene ich aber auch kein Geld damit. Zu den Sachthemen, die Du aufgeworfen hast möchte ich Deine Einschätzung etwas kritisieren. Wenn Du Gegenargumente hast, dann laß uns weiter darüber schreiben. 1) die Vergütung von 50,-- in den dafür vorgesehenen Fällen (= bei erstmaliger Abmahnung beschränkt auf einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs) kann meiner Meinung nach die Kosten einer Kanzlei, wie Rasch sie hat und einer Ermittlungsfirma wie Rasch die ProMedia hat, nicht decken. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, daß Rasch mit der Abmahnung von Kid´s aufhört und wieder durch ehrliche Arbeit sein Geld verdienen muß. 2) Der Schadensersatz, den Rasch für die Musikindustrie geltend macht ist hiervon überhaupt nicht betroffen schreibst Du. Meine Meinung dazu ist: Die Musikindustrie kann realistisch betrachtet gar keinen Nachweis über den entstandenen Schaden führen, weil die Grundlagen für eine Schadensberechnung fehlen. Der Nachweis des entgangenen Gewinns ist nicht zu führen bei solchen Lappalien, die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns scheidet ebenfalls aus, weil die Kid´s keinen Gewinn mit dem Tausch machen und die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr scheidet ebenfalls aus, weil der Zeitraum zu kurz war. Im Streit würde das dazu führen, daß das Gericht die Schadenersatzleistung unter Würdigung der Gesamtumstände und dem Sachvorträge der Parteinen festsetzt. Rasch versucht heute in seinen Schreiben nicht einmal ansatzweise einen Schadensnachweis zu führen, ich denke, er weiß, warum er es nicht tut. Siehst Du hier einen anderen Weg? 3) Zwar ist Rasch von der Musikindustrie beauftragt, wie Du schreibst und auch der Bundesverband gibt einigen Blödsinn in der Presse von sich. Fakt ist aber, daß Rasch 6 Firmen benennt und nicht den Bundesverband, der ihn beauftragt hat. Fakt ist auch, daß die 6 Firmen keinen Handlanger wie Rasch bräuchten um ihre Serienbriefe zu schreiben. Die Ermittlung im Internet von ProMedia könnte ein Student bei Warner genausogut machen, wie für Rasch. Das genau macht uns alle doch so böse, daß Rasch die Schadenersatzforderung für Abmahnung stellt, die im Vergleich zu allen andern Abmahnern irrsinnig überzogen sind. Wo soll denn die Begründung dafür herkommen, Beträge von 3.000,-- bis 8.000,-- zu verlangen, um einen Serienbrief zu schreiben. Rasch geht es außerdem nur deshalb so gut, weil die Hamburger Richter beim Landgericht auch zu lange auf den Deich gestarrt haben und wohl Langeweile hatten und froh waren, als die Musikindustrie ihnen mit ihren Abmahnungen eine bundesweit erkennbare Daseinsberechtigung verschafft hat. Müßte Rasch woanders klagen, sähen die Ergebnisse mit Sicherheit anders aus. Dieser Klüngel (wie man in Köln dazu sagen würde), der da oben in Hamburg stattfindet, auf Kosten der Kid´s, stört jeden sehr, der ein wenig den Überblick hat. Die Richter haben mit absoluter Sicherheit in ihrem ersten Leben (als sie noch Kid´s waren) selbst Musik getauscht oder im Radio mitgeschnitten, damals noch mit Tonband oder Kassettenrecorder. Unser Gesetzgeber hat es bis heute nur versäumt, das was die Kid´s heute im Internet treiben zu legalisieren, wie damals die Benutzung der Recorder. 4) Du glaubst, daß durch die Bestätigung der Nichtzulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) (siehe hier: http://www.kein1984.de/bgh-entscheidung.pdf) im Darmstädter Urteil, die Provider ihre Verbindungsdaten (IP etc.) nicht mehr auf Vorrat speichern werden (hier findet man nähere Informationen darüber: Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy » Musterklage IP-Speicherung ). Ich wünschte, Du hättest Recht, aber ich befürchte, die Realität sieht anders aus: Das Urteil gilt seit dem 26.10.2006 leider nicht für alle User und auch nur für T-Online und so wie ich das sehe gilt es nur für den Mann, der geklagt und gewonnen hat nämlich Holger Voss. Ich habe aber an anderer Stelle schon gelesen, daß die Abmahner unmittelbar mit der Weitergabe der Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft auch die jeweiligen Provider mit einer Mail bzw. einem Fax beglücken und neben den Verbindungsdaten auch die Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft mitteilen. Das ist zwar nicht der korrekte gesetzlich vorgegebene Weg, um an die Provider-Daten zu kommen, aber vielleicht reicht es aus, daß der Provider die Daten deshalb speichern muß und nicht mehr löschen darf. In dem neu geänderten Telekommunikationsgesetz (das man hier findet: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...004/gesamt.pdf ) wurde am 18.02.2007 in § 96 (2) eine Speicherung für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke zugelassen, was meiner Meinung nach eine Speicherung nach Mitteilung der Anzeigeerstattung rechtfertigt. Gruß Baker |
| | # 170 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo jay1975, hallo Blue-Eye-32 ich kenne weder die Tausch-Serverprogramme, noch die User-Software zum Tauschen und auch nicht den Datenaustausch zwischen den beiden im Detail. Auch weiß ich nicht, wie man sich auf so einem Server reinhackt und den Datenaustausch anzapft oder einen eigenen Server installiert. Wenn ich das alles kennen würde, dann wäre ich immer noch nicht in der Lage zu sagen ob eMule sicherer ist vor Rasch als andere Programme, weil ich nicht mein Können sondern seins bewerten müßte. Ich habe nur ein klein wenig technisches Verständnis von der Sache, mehr nicht. Deshalb nehme ich an, daß er fähige Leute hat, die alles können, was technisch möglich ist. Schaut mal da nach: http://de.wikipedia.org/wiki/EDonkey...ierende_Server und dann überlegt Ihr, ob Rasch einen manipulierenden Server betreiben kann oder nicht. Ich nehme an, er kann es. Gruß Baker |
| | # 171 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo paulpauer, Du fragst, wovon es denn abhängig ist, vor welches Gericht Dein Fall gehen würde. Die Antwort ist: Von der Tageslaune des Herrn Rasch. Er kann an alle 22 Landgerichte gehen, die es in Deutschland gibt. Die Antwort habe ich hier gefunden: Admonitiologie Die Lehre von der Abmahnung <br> für Homepage-Betreibende (Unter Kapitel IIV und dort unter Schutzschrift mußt Du nachsehen) Gruß Baker |
| | # 173 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Maks, auf dieser Homepage findest Du einen Aufsatz von einem Rechtsanwalt: http://www.netzwelt.de/news/74165-di...der-sicht.html Darin kannst Du nachlesen, daß du den Staatsanwalt oder die Polizei gar nicht fürchten brauchst, weil Du mit 13 Jahren von denen noch nicht bestraft (deshalb heißt das auch strafrechtlich) werden darfst. Wenn Du einen Brief von Rasch hast, dann betrifft es nicht das Strafrecht sondern das Zivilrecht. Dazu hat der Rechtsanwalt auf der Seite 2 seines Aufsatzes geschrieben, ist es prinzipiell möglich, daß Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren verantwortlich sein können, das ist aber davon abhängig, ob Du das Voraussehen konntest und gewußt hast, daß es verboten ist und es trotzdem getan hast. Das nennt der Anwalt Einsichtsfähigkeit. Deine Eltern haften aber dann eventuell für Dich. Du kannst Dir eines merken, je jünger man ist, um so besser kann ein Rechtsanwalt einem da rausholen, je älter um so schwerer ist das für den Anwalt. Deshalb kannst Du hoffen, daß Dein Vater nicht so viel Geld bezahlen muß, wie der Rasch in seinem Brief verlangt, wenn Dein Vater zu einem Anwalt geht, der sich da auskennt. Gruß Baker |
| | # 176 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo paulpauer, ich habe schon lange darüber nachgedacht, warum hier keiner wirklich die Katze aus dem Sack läßt und mal was an Fakten von sich gibt. Du hast absolut Recht mit dem, was Du schreibst paulpauer. Aber bitte, bedenke: wir (Du und Ich) sind nur Zuschauer, die nicht wirklich betroffen sind. Betroffen ist Deine Freundin und mein Freund. Das sind die Akteure, wir sind nur Zuschauer. Steht es uns zu, die Akteure zu beschimpfen? Ich meine nein! Es kostet nicht unser Geld, sondern ihres. Wir müssen nicht die Angst ertragen, die sie ausstehen müssen. Wir müssen nicht bis zu einem Termin entschieden haben, was wir weiter tun; sie müssen es. Wir müssen nicht künftig mit der Angst leben noch mal erwischt zu werden und dann 5.000,-- los zu sein, sie müssen lernen, mit dieser Angst zu leben. Weißt Du, was mein Freund gemacht hat? Er hat seinen Rechner neu aufgesetzt und den Internetanschluß gekappt. Der surft noch nicht mal mehr und seine Kids kommen nicht mal mehr ins Netz. Er ist keinesfalls der Machotyp, der seine Kid´s autoritär erzieht sondern einer, der sie wirklich vorbehaltlos anerkennt und liebt. Du wirst fragen, warum er das getan hat. Soll ich es Dir sagen? Weil er einen Riesenschiss hat, noch mal so einen Horror zu erleben (das glaube ich zumindest ist der wahre Grund). Er braucht Zeit, bis er seine Firewall installiert, Administratorrechte eingerichtet, Kennworte auf den Router gelegt und das Gefühl bekommen hat, es sei jetzt endlich überstanden. Ich habe die Konsequenz gezogen und bedränge die Leute nicht mehr sondern versuche denen zu helfen, die Fragen stellen, weil sie Hilfe suchen. So gut ich es eben kann. Mach es genauso und wenn Du etwas mehr Geduld hast, dann traut sich vielleicht der Eine oder Andere mal was rauszulassen, weil sie hier Hilfe bekommen haben und davon den aktuell Betroffenen, die es dringend brauchen, vielleicht was davon zurückgeben wollen. Gruß Baker |
| | # 178 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Nimrod, bisher trifft das noch zu, was Du sagst. Der Anwalt, der hier : http://www.netzwelt.de/news/74165-di...der-sicht.html geschrieben hat, beschreibt unter der Überschrift Filesharing - Download und Upload nunmehr illegal- was anderes. Ich finde es im Moment nicht so wichtig, weil Rasch so was noch nicht vor Gericht gebracht hat. Das betreffende Gesetz, in dem steht, daß er Euch anzeigen könnte, findest Du hier: UrhG - Einzelnorm . Darin ist von Freiheitsstrafe die Rede. Das bedeutet, der Fall liefe unter dem Strafrecht. Das heißt, er kann kein Geld damit verdienen. Statt dessen müßte die Staatsanwaltschaft und die Kripo ermitteln und Euch vor Gericht zerren. Wenn ich alles in der Welt glaube, aber daß ein Staatsanwalt jemals mit einem Kind so einen Blödsinn treibt, das glaube ich nicht. Dafür haben die gar keine Zeit und ganz ganz andere Sorgen. Gruß Baker |
| | # 179 |
| Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 20
| Hilft jetzt nicht gross weiter, aber es gibt ausser den (scheiss) Tauschbörsen mittlerweile die Möglichkeit dank div. Programmen ganz legal sein Wunschlied ausm Netz zu saugen. Man gibt in diesem Programm den Titel vor und der Rechner sucht online solange die Internetradios ab bis der Titel gespielt wird - und schon wird er in MP3-Format gesaugt. Schön praktisch. Nie wieder Tauschbörsen. |
| | # 180 |
| Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, vorab zur Klarstellung eine Bemerkung zu @Maks: Du selbst hast doch wohl keine Anzeige bekommen, oder? Die Rasch-Leute können mit ihren Methoden ja immer nur den offiziellen Anschluss-Inhaber ermitteln, und das bist doch wohl nicht Du, sondern das sind Deine Eltern, richtig? Die müssen sich jetzt als Beschuldigte dazu verhalten. Aber nun allgemein zum Juristischen, wie ich derzeit den Stand der Dinge verstehe: Der ermittelte Anschlussinhaber soll als "Zustandsstörer" für die angeblich angerichteten "Schäden" haften. Aus dieser Haftung kommt er offenbar nur raus, wenn a) er glaubhaft machen kann, dass er nicht selbst der konkrete "Täter" (jur.: "Handlungsstörer") war, und gleichzeitig b) ihm nicht vorgeworfen werden kann, seine zumutbaren Prüfpflichten (darüber, was von seinem Anschluss aus angestellt wird) vernachlässigt zu haben. Zu diesen Prüf- und Aufsichtspflichten gehört mindestens die eingehende Ermahnung und Aufklärung jüngerer Kinder über die Rechtsrisiken von Filesharing-Systemen. Wieweit aber eine entsprechende ständige "Überwachung" der Kinder zumutbar ist, ist noch umstritten und wird wohl eher abgelehnt. Erst recht im Falle von volljährigen Kindern oder gar des Ehepartners erscheint das lebensfremd und unzumutbar. Ob technische Vorkehrungen (z.B. per Firewall) getroffen werden müssen, um illegales Filesharing gezielt zu unterbinden, ist ebenfalls strittig: Viele User sind dazu technisch nicht in der Lage, auch ist ja nicht Filesharing per se illegal, sondern nur im Fall von urheberrechtlich geschützten Dateien. Aber einige interessante Fragestellungen scheinen mir von der bisherigen Diskussion noch kaum berührt: - Was ist z.B. mit einem volljährigen Kind, das regelmäßig von unserem Familien-Computer aus surft, sich meine Ermahnungen und Verbote geduldig und einsichtig anhört (lass den Alten mal reden...) und anschließend doch klammheimlich, ohne dass ich irgendwas merke, Dateien aus dem Netz zieht? So ein Lümmel! Aber ich als Anschlussinhaber habe getan, was ich konnte, oder? - Wie geht ein Verfahren weiter, wenn sich erst im Zuge eines Prozesses herausstellt, dass nicht ich, sondern z.B. mein Ehepartner (oder auch ein Freund der Familie) der konkrete "Handlungsstörer" war? Hat die Gegenseite dann ihren Prozess gegen mich verloren und müsste sich nun als nächstes an meinen Partner oder Freund halten? Es gibt ja im Verkehrsrecht zumindest Ähnliches: Der Halter eines geblitzten Fahrzeugs wird ermittelt, er behauptet, a) nicht selbst gefahren zu sein und b) den Fahrer nicht nennen zu wollen (Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen). Folge: Er bleibt straffrei, muss aber womöglich ein Fahrtenbuch führen. Lässt sich so etwas auf unsere Computer-Fälle übertragen? Ein Unterschied ist natürlich: Der Fahrzeughalter wird als "Zeuge" vernommen, der Computer-Inhaber ist hingegen "Beschuldigter" bzw. Prozesspartei. Aber trotzdem - ist die Rechtsfigur nicht doch vergleichbar? |
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/41655-brief-rasch-rechtsanwaelte-hamburg-teil-1-a.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| brief von bushidos anwalt bekommen was tun | Dieses Thema | Pingback | 04.09.2009 15:27 | |
| Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com - Seite 2 - gulli:board | Beitrag #0 | Refback | 23.09.2008 14:55 | |
| Diskussion zum Abmahnwahn in Deutschland - Diskussion Abmahnwahn Filesharing - Dunkelfalke´s ScienceFiction-Forum & Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 16.09.2008 14:49 | |
| Verein gegen den Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 13.09.2008 20:37 | |
| Anklage wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 4 - GameStar-Pinboard | Dieses Thema | Refback | 01.09.2008 10:30 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs | Dieses Thema | Refback | 22.08.2008 18:25 | |
| ESL - European Soccer League | Sonstiges | Rasch Rechtsanwälte | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 22:16 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Allgemeine Diskussion - nur hier! | Dieses Thema | Refback | 11.08.2008 17:06 | |
| Allgemein - Rasch VS . DJ's - Freesoft-Board | Dieses Thema | Refback | 11.08.2008 11:52 | |
| Schon erwischt?? - Peer-2-Peer, Filesharing & Co. - Freesoft-Board | Dieses Thema | Refback | 09.08.2008 16:56 | |
| HIILLLFFEEE 3000 für Musik!! | Dieses Thema | Refback | 08.08.2008 15:53 | |
| neXGam Forum | Off Topic | Download per Emule. Kumpel wurde erwischt! | Dieses Thema | Refback | 05.08.2008 23:59 | |
| Problem - Rechtsanwalt Rasch Hamburg - Freesoft-Board | Dieses Thema | Refback | 04.08.2008 16:34 | |
| Mogel-Power: Das Diskussionsforum - Flohmarkt | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 17:09 | |
| Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 1 | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 21:31 | |
| pchilfe Forum :: Thema anzeigen - Rechtsanwalt Rasch Hamburg | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 18:40 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 12:20 | |
| Frage - Schon erwischt?? - Seite 2 - Freesoft-Board | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 21:31 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 224 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 21.02.2008 19:14 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 119 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 12.11.2007 00:07 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 45 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 04.11.2007 13:42 | |
| astueckemann's bookmarks on del.icio.us | Dieses Thema | Refback | 24.10.2007 18:37 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 39 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 15.10.2007 16:12 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 29 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 04.09.2007 13:00 | |
| 6000⬠strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 27.08.2007 23:21 | |
| 6000⬠strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 20.08.2007 16:26 | |
| 6000⬠strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 20.08.2007 14:53 | |
| 6000⬠strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 20.08.2007 14:47 | |
| 5000 zahlen, weiß nich was ich machen soll !! - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 10.08.2007 01:06 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:00 Uhr.






