| | # 141 |
| Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 7
| Hallo lange nicht mehr hier gewesen (URlaub hier ist ja derbst was los. ich versteh nicht warum Ihr so einene Aufwand macht. Das Die Kanzlei Rasch so viele Schreiben verschickt, steht doch in jeder Zeitung. Ham eine mail von unserem Anwalt bekommen, da hat er uns das erzählt. Saftige Geldstrafen drohen. Er hat das auch auf seiner Seite kommentiert Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Home Deswegen macht Euch nicht alle so verrückt schnappt Euch nen Anwalt und gut ist. Gruss das Peterle |
| | # 142 |
| Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 6
| Hallo! Hier noch zwei vielleicht interessante Links: im roten Balken (neu) Clemens Rasch vs. DeeJays & den Rest der digitalen Welt und openPR.de - Abzocke durch Abmahnungen â McAdvo.com engagiert sich für Verbraucherschutz Gruß Banane555 |
| | # 145 |
| Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 4
| Hi Leute, hier ein Artikel, in dem ganz gut steht, wie das Prozedere der Promedia, also die Beweisführung so abläuft: WELT ONLINE - Für Raubkopierer wird es eng - Nachrichten welt_print |
| | # 147 | |
| Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 11
| Moin moin, auch ich habe heute von Herrn Rasch erfahren müssen. Mein Vater bekam einen Anruf von der Staatsanwaltschaft. Daraufhin ist er zur Polizei gegangen, wo ihm die Beweise vorgelegt wurden. Es handelt sich um 2 Dateien die im März heruntergeladen wurden. Er hat dann eine Aussage gemacht, dass unser System umstrukturiert wird (ich lasse meine Festplatten offiziell bei ihm auf der Dienststelle löschen usw.) und der Polizist schreibt nun an die Staatsanwaltschaft zurück. Das Verfahren wird nun eingestellt und wieder zurückgegeben. Das Problem ist nur, die letzte Entscheidung trifft Herr Rasch. Wenn ich Pech habe, beharrt er darauf und ich bin dran. Die Sache ist nun, als Beweis wurden zwei Lieder genannt (mit IP usw.), doch habe ich auf dieser Seite folgendes gelesen: Zitat:
Ich bin echt verunsichert, ob die nicht meine Kiste dursucht haben und wirklich alles gefunden haben? Ich habe die sogenannten Sreenshots nicht gesehen, was ist denn zu sehen? Einblicke mit dem Windows-Explorer, oder nur Log-Dateien? Was käme denn dabei raus, wenn es sich wirklich nur um 2 Lieder handelt, macht sich Rasch dann noch den Aufwand Geld einzufordern? Hatte schon mal jemand Ähnliches (also 2 Lieder als Beweislast)? | |
| | # 148 | |
| Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 63
| Zitat:
Die Staatsanwaltschaften sind ja immer auf Geld scharf! Ich selber wurde auch zweimal erwischt als ich 2 verschiedene Spiele bei torrent down/up geladen habe. Musste jeweils 150.- Euro blechen. Wurde von der Sicherheitsfirma Antipiracy überwacht. In der Regel wird dein P2P Verhalten eine gewisse Zeit von denen überprüft/überwacht bis genügend Beweismaterial vorhanden ist und dann wird zugeschlagen. Zumindest war das bei mir so. Meine Abmahnung sah folgend aus: Hilfe bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung! | |
| | # 149 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Ziegenpeter, was Du geschrieben hast ist sehr verwirrend. Ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, daß jemand für einen oder zwei Downloads eine Abmahnung bekommt. Zur Erklärung wie es gewesen sein könnte folgendes: Wenn Du in eine Tauschbörse gehst und eine mp3-Datei ziehst, dann zeigt das Programm, das Du verwendest, dem Server des Betreibers der Tauschbörse an, was Du alles anzubieten hast und in der Zeit Deines Downloads den anderen zur Verfügung stellst. Von dem Programm, das Du benutzt, ist der Programmiercode bekannt (Open Source) und Coputerfreaks haben für die Firma ProMedia ein Programm geschrieben mit dem sie die bestehende Verbindungen von Dir und dem Tauschserver anzapfen können und auf deren Bildschirm sehen können, was Du anbietest. Davon machen die dann Screenshots, laden eine von Dir angebotene Datei runter, hören die sich an, ob auch das drin ist, was drauf steht und schreiben das Datum, die Uhrzeit und die IP auf, mit der Du unterwegs bist und geben es an den Rasch, der es zum Staatsanwalt schickt. Der Staatsanwalt schickt es zum Internetprovider, der aus dem Datum und der Uhrzeit und der IP raussucht, daß die Daten zum Telefonanschluß Deines Vaters passen. Wenn der Rasch dann beim Staatsanwalt nachfragt, bekommt er Eure Anschrift und schreibt den Brief, von dem Du hier im Forum gelesen hast. Den Du aber noch nicht bekommen hast. Der Staatsanwalt muß aber selbst ermitteln oder das Verfahren einstellen. Deshalb gibt er die Anzeige von Rasch an die Kripo und je nach dem, wieviel der Kripobeamte von Computern versteht und mit Deinem, evtl. auch unwissenden Vater, tiefgehende Analyse-Gespräche führt, kommt dann vermutlich so eine unsinnige Einschätzung raus, wie Du sie hier schreibst. Der Kripobeamte gibt den Vorgang dann an den Staatsanwalt zurück und wenn dem das plausibel vorkommt, stellt er ein. Den Staatsanwalt interessiert nicht, was der Rasch dazu meint. Er handelt eigenständig für den Staat und bestraft die, bei denen er es als notwendig ansieht. Der Rasch braucht den Staatsanwalt nur, um an Eure Adresse zu kommen. Den Rest macht der alleine mit Euch aus. Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Vergleichsangebot usw, wie Du es hier im Forum lesen kannst. Deine Kiste hat keiner durchsucht, weil die von ProMedia nur über ein eigenes Programm an die Daten ran können, die Du mit Deinem Tauschprogramm an den Server sendest. An welche Dateien Du das Tauschprogramm ranläßt, bestimmst Du. Mehr will und darf auch gar keiner von Deinem Rechner wissen (lediglich die Kripo mußt Du an alles ranlassen, woran die wollen), ansonsten würde derjenige, der Deinen Rechner ausspioniert hätte sich strafbar machen und die gewonnenen Beweise dürften nicht in einem Gerichtsverfahren gegen Dich verwandt werden. Lediglich Dein Vater wird mit den oben benannten Beweisen beschuldigt, anderen Leuten öffentlich mp3- Dateien angeboten zu haben, ohne die Lizenz dafür zu besitzen, diese anbieten zu dürfen. Um Dir zu zeigen, was man, auf dem Screenshot sieht schaue z.B. mal hier nach: http://www.eniyiprogram.com/Upload/P...00011310_B.jpg Als zusätzlich eine Beschreibung kann ich Dir sagen: In der 1. Spalte steht der Dateiname der mp3-Datei. In der 2. Spalte steht ob es Musik (mp3) Audio (wma) Dateien sind, die Du anbietest. In der 3. Spalte steht Deine IP mit der Du im Internet unterwegs bist. in der 4. Spalte steht unter der Überschrift GUID ein Zahlen-Buchstabencode. Was er bedeutet, findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Globally_Unique_Identifier In der 5. Spalte steht unter der Überschrift SHA1 auch ein Zahlen-Buchstabencode. Gruß Baker |
| | # 151 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| halloAsta, ich habe mir den Artikel mal näher angesehen, auf den Du verwiesen hast. Die Spinner, die diesen Artikel geschrieben haben, leben in einer anderen Welt. Der Oberblödsinn in dem Artikel ist die Aussage, die Kripo würde die Kerle von ProMedia zu Hausdurchsuchungen mitnehmen. Der Zug ist zum Glück durch ein Urteil im August 2006 beim Landgericht Kiel abgefahren: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070088.htm Vielleicht haben die es immer noch nicht kapiert und reden deshalb noch davon, was sie früher mal gemacht haben. Weder Rasch noch die Kerle von ProMedia dürfen irgendwo mit der Kripo auftauchen. Gruß Baker |
| | # 152 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Ziegenpeter, Du fragst: kann es denn sein, dass der Rasch in Wirklichkeit viel mehr Dateien als Beweis hat, aber nur 2 als ausgewählte Beispiele an die Polizei weitergegeben hat? Ich vermute der Kripobeamte, der Staatsanwalt oder Dein Vater haben da was nicht kapiert. Der Rasch gibt alles was er hat an den Staatsanwalt. Meiner Meinung nach telefoniert ein Staatsanwalt nicht mal wegen 2 Dateien, sondern er stellt gleich ein. Wieviel Dateien Du hattest, müßtest Du auf Deinem Rechner nachsehen. Ruf die Windows-Suchfunktion auf und gib mal: *.mp3 als Suchbegriff ein, dann siehst Du wieviel es wahrscheinlich gewesen sind. Mit dem Satz: Der Kripobeamte gibt den Vorgang dann an den Staatsanwalt zurück und wenn dem das plausibel vorkommt, stellt er ein. meine ich, daß die Staatsanwälte und Kripobeamte echt andere Sorgen haben als das Geplänkel mit den Dateien. Das mag für Euch schlimm und wichtig sein, weil viel Geld dahinter steckt und ihr noch nie mit der Kripo was zu tun hattet, aber die Strafverfolgungsbehörden suchen Straftäter, keine Kid´s. Die wollen den Vorgang einfach nur los sein und zu ihrer eigentlichen Arbeit kommen. Dafür muß einer von ihnen eine Befragung durchführen und ein Protokoll schreiben z.B. mit folgendem Text: Vater hat minderjährigen Sohn/Tochter an Rechner gelassen und nicht kontrolliert. Er hat den Verstoß eingesehen und seine Schuld eingestanden. Eine Wiederholungsgefahr besteht nicht, weil er ein Passwort vergeben wird, die Administratorrechte blockieren wird und... Eine weitere Strafverfolgung ist wegen Erstdelikt und Geringfügigkeit des Vergehens nicht erforderlich. Deshalb wird die Einstellung des Verfahrens empfohlen. Wenn der Kripobeamte so ein Protokoll geschrieben hat, dann kann der Staatsanwalt das Verfahren getrost einstellen, weil er in seiner Akte alles an Aussagen hat, was er für eine Einstellung braucht. Zwar wundert es Dich, daß der Staatsanwalt nur angerufen hat, aber das untermauert nur das zuvor von mir gesagte: Der hatte noch nicht einmal Bock, wegen so einer Lappalie einen Brief zu schreiben sondern hat es gleich telefonisch geklärt. Das geht nicht nur um 2 Dateien, das geht mit Sicherheit um mehr; vielleicht 2 Screenshots je 33 Dateien = 66 Dateien. Staatsanwälte stellen aber auch bei 300 Dateien ein, wenn Kid´s die Täter waren und die Väter kommen und beichten und büßen. Minderjährige Kids kann man strafrechtlich gar nicht so einfach belangen, wie Ihr das glaubt. Post von Rasch kommt demnächst, da führt vermutlich kein Weg vorbei. Ich würde Dir da gerne Mut machen, aber das wäre in die Tasche gelogen. Gruß Baker |
| | # 153 | |
| Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 11
| Zitat:
Hallo Baker, tatsächlich habe ich ein paar mehr MP3s, insgesamt rund 3000. Sind natürlich auch viele Originale (von CD überspielt usw.) dabei. Das Verfahren wird wohl eingestellt, das habe ich auch so von ihm verstanden. Ich habe Limewire nur sehr sporadisch genutzt, vielleicht sind tatsächlich nur die 2 Dateien ins Netz gegangen (mein Vater hat genauen Titel genannt, es sind also wohl nicht 2 Screensots). Ich bin auch nicht mehr minderjährig, aber mein Vater hat ja die Anzeige bekommen (Anschlussbesitzer) und übernimmt das (wir regeln Kosten dann familienintern). Was kann denn jetzt in so einem Brief von Rasch drinstehen, wenn es wirklich nur um die beiden Titel geht? Die Polizei bekommt ja, wie du sagtest, alles was der Raasch hat. ![]() Edit: ich habe nochmal genauer mit meinem Vater geredet. Es liegen nur diese beiden Titel als Beweislast vor. Sowohl der Beamte, als auch die Staatsanwaltschaft (da soll bereits ein Vermerk auf der Akte gewesen sein) halten das ganze für irrelevant und das Verfahren wird tatsächlich eingestellt. Nun kommt aber ja wohl trotzdem noch Post von Raasch. Wenn der mehr als Beweis hätte, hätte das die Polizei nicht auch uns sagen müssen (oder die Akte der Staatsanwaltschaft)? | |
| | # 154 |
| Registriert seit: 26.05.2007
Beiträge: 14
| hi, ich denke das es nur beispiele waren...kann mir nicht vorstellen das man wegen 2 dateien so einen wirbel macht wenn du einen brief bekommst dann mit unterlassungserklärung und geldstrafe (pauschalbetrag) bei 3000 dateien schätze ich einen 5stelligen betrag aber das is dann sache von eurem anwalt ,den ich dann hinzuziehen würde, diesen betrag zuverhandeln. bei mir läuft es auf den schwiegervater, der von seinem anwalt die möglichkeit bekommen hat die anklage auf mich weiter zuleiten, frage is dann nur ob wir dann nicht beide zahlen müssen??? (bin auch leider nicht mehr minderjährig |
| | # 155 |
| Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 3
| Bei uns liegt der Fall andersherum. Rasch hat meinem erwachsenen Sohn geschrieben (440 Files, 4.000 EUR Schadenersatz-Forderung). Der hat eigene Wohnung, eigenen Rechner, eigenen Anschluss - aber von Computern nicht sehr viel Ahnung. Jedes Mal, wenn irgendwas nicht funktioniert (Viren, Trojaner, Druckerprobleme etc.) muss ich als Vater anrücken, rumbasteln oder irgendwelche Hilfsprogramme installieren. Keine Ahnung, wer nun im konkreten Fall (noch 2006) BearShare installiert und benutzt haben könnte: - Mein Sohn? Sehr unwahrscheinlich, wäre ihm zu kompliziert. - Seine beiden jüngeren Geschwister (14 + 15 J.), die ihn manchmal besuchen, gerade auch, um an seinem Computer zu spielen und zu surfen? Denkbar, müssten wir mal nachforschen. - Ich als Vater? Auch denkbar, kann mich aber nicht erinnern. - Irgendeiner von seinen Kumpels, die ihm auch manchmal bei Computerproblemen helfen? Keine Ahnung. Natürlich kann mein Sohn (schwerbehindert, kleiner Job als Bürohilfe) die Summe nicht bezahlen. Was tun? Kann man ihm überhaupt etwas vorwerfen, falls er selbst nicht der Nutzer war? Eine Unterlassungserklärung wird er natürlich abgeben, zumal ich das Programm schon lange von seinem Computer gelöscht habe. Aber Schadenersatz? Könnte er denn für "Schäden" haftbar gemacht werden, die z.B. ich als sein Vater oder seine kleinen Geschwister von seinem Anschluss aus anrichten? |
| | # 156 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Ziegenpeter, also wenn es nur um 2 Dateien ginge, dann wäre Rasch jetzt völlig durchgedreht, da gebe ich Dir absolut Recht. Den Richter möchte ich sehen, der wegen so einer Lappalie überhaupt ein Verfahren eröffnet. Warte einfach mal ab und lies im Forum, was auf Dich zukommen könnte, dann bist Du vorbereitet. Bei zwei Dateien würde ich ihm, wenn ich wegen so was abgemahnt würde, die Erklärung unterschreiben und 50,-- überweisen mit dem Hinweis auf die bevorstehende Gesetzesänderung (siehe hier: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 und hier: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 ). Was in so einem Brief von Rasch drinstehen kann fragst Du, dann schau mal hier nach, da habe ich es vor einiger Zeit mal aufgeschrieben, was bei einem Freund drin stand: RECHTSLAGE bis 31.12.2007! BEVOR IHR POSTET! Du denkst, wenn der Rasch mehr Beweis hätte, dann hätte das die Polizei oder der Staatsanwalt auch gesagt. Da hast Du Recht, beide Institutionen haben nämlich überhaupt nichts zu verheimlichen. Bleib cool und warte es erst mal ab. Die Zeit arbeitet für Dich. Wenn das Gesetz da ist, kann der Rasch ohnehin nichts mehr machen und muß aufhören damit, weil es nichts mehr einbringt. Gruß Baker |
| | # 157 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Zidane, auf die Frage, ob Dein schwerbehinderter Sohn dafür von Rasch verantwortlich gemacht werden kann, obwohl er vielleicht glaubhaft darlegen kann, daß er es nicht gewesen ist, aber ein anderes Mitglied der Familie, was er jedoch nicht eindeutig zurückverfolgen kann, hängt von dem Richter ab, den Dein Sohn bekäme, wenn Ihr es darauf ankommen lassen würdet und mit Rasch vor Gericht ziehen würdet und Euch mit ihm gerade nicht vorgerichtlich einigen würdet. Hier kannst Du die Meinung eines Anwalts dazu unter der Überschrift „Wer muss Schadenersatz leisten?“ nachlesen: Fiebich & Palm Rechtsanwälte - Aachen - Brand Es gibt für diesen Fall noch keine Rechtsprechung. Dann ist der Ausgang eines Prozesses vor Gericht mit einem Lottospiel vergleichbar. Im Zivilrecht gibt es die Begriffe des „Zustandsstörers“ (das ist der, der den Internetanschluß zur Verfügung stellt) und den Handlungsstörer (das ist der, der gehandelt hat und das Programm nutzte). Siehe dazu auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rer#Sachenrecht und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung Rasch versucht immer den Zustandsstörer dran zu kriegen. Das gelingt ihm nicht, wenn das Gericht feststellt, daß hier vom Zustandsstörer keine zumutbaren Prüfpflichten verletzt wurden. Ob Deinem behinderten Sohn zuzumuten ist, daß er seine jüngeren Geschwister oder gar seinen Vater diesbezüglich überwacht, wenn die auf seinem Rechner surfen, entscheidet das Gericht ganz alleine. Vom Verdienst her dürfte es noch eine weitere Chance geben den Rasch zu blockieren siehe mal da nach: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 Gruß Baker |
| | # 158 |
| Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 15
| Hallo Baker, du hast geschrieben, das Tauschprogramm ist Open Source und die Fraggles von promedia haben ein Programm geschrieben, mit dem sie den Datenaustausch überwachen können. Von welchem Tauschprogramm ist die Rede? Hier fällt öfter mal der Name Bearshare... Kann man daraus schließen, dass man bei anderen Tauschprogrammen (ich habe nur mit eMule gearbeitet) relativ sicher ist und nicht mit Post von Rasch rechnen muss? |
| | # 159 |
| Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 3
| Hallo Baker, danke für die hifreichen Überlegungen. Wahrscheinlich liegt mein Sohn tatsächlich unterhalb des pfändungsfreien Existenzminimums. Darüber hinaus noch eine Frage, wie ich finde, von allgemeinerem Interesse: Hier war öfter von der Inanspruchnahme der Privat-Haftpflicht die Rede (und auch die Überlegung, dass durch ihre Einschaltung tatsächlich erstmals eine "mächtige" Gegenkraft gegen die Rasch-Abmahner auf den Plan treten würde, finde ich sehr einleuchtend). Gibt es denn dazu Erfahrungen? Wann und wie wäre die Versicherung einzuschalten? Bevor man überhaupt mit Rasch in Verbindung tritt? Sollte man also der Versicherung den ganzen Schriftwechsel übergeben? Außerdem: Die Versicherung zahlt ja wohl nur bei (grob) fahrlässigem, nicht aber bei vorsätzlichem Verschulden. Für die Schuld des direkten Tauschbörsen-Users würde sie also wohl kaum eintreten, wohl aber für die des Anschlussinhabers (als des "Störers"), richtig? Wer müsste wie die entsprechenden Nachweise führen? Ich glaube, dass hier ein paar Erfahrungen und Tipps für eine Menge Betroffener hilfreich sein könnte. Grüße Zidane |
| | # 160 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 17
| So, jetzt habe ich mich durch sämtliche Beiträge gearbeitet und möchte auch ein paar Anmerkungen anbringen. Zunächst ist auffällig, dass sich Baker tatsächlich sehr einsetzt, was ja auch erfreulich ist. Allerdings sind einige Tipps und Auskünfte rechtlich nicht richtig. So habe ich gelesen, dass man sich "verstecken" und abwarten solle, bis das Urheberrechtsgesetz geändert wurde, weil die Kanzlei Rasch dann nur noch 50 EUR statt der 2.000 bis 15.000 EUR verlangen könne. Das ist leider ein Irrglaube. Sollte die Änderung tatsächlich mal Gesetz werden, dann ist die Folge lediglich, dass in den dafür vorgesehenen Fällen die Gebühr des Anwalts nur 50 EUR betragen darf. Der Schadensersatz, den die Kanzlei Rasch für die Musikindustrie geltend macht ist hiervon überhaupt nicht betroffen. Zudem wunder ich mich, dass hier zwar ausgiebig gegen die Kanzlei Rasch gewettert wird, aber kein Wort gegen die Musikindustrie erhoben wird, die ja schließlich die Kanzlei Rasch mit der Vertretung beauftragt hat und die sich auf der Seite www.ifpi.de | Presse | Musikwirtschaft verstärkt Kampf gegen illegale Downloads ausgiebig damit brüstet, wie hart sie gegen die Nutzer von Tauschbörsen vorgeht. Da ist z.B. die Rede von 15.000 Strafverfahren, die allein im Jahr 2007 schon eingeleitet wurden etc.. Und es ist die Musikindustrie oder zumindest der Bundesverband der phonographischen Wirtschaft e.V., dem es nichts ausmacht, dass unzählige Schüler und Studenten in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. @Ziegenpeter Gehe einfach zur Polizei (jetzt wahrscheinlich schon Staatsanwaltschaft) und schau in den Strafantrag. Auf Seite zwei findest Du die Anzahl der Dateien, die bei Dir festgestellt wurden. Nach meinen Erfahrungen werden standardmäßig nur zwei Dateien heruntergeladen, um nachzuweisen, dass die angezeigten Dateien auch zum Download bereit standen. Diese Titel werden auf CD-Rom gespeichert und mit an die Staatsanwaltschaft gesandt. Die Gesamtzahl der Dateien spiegelt das aber nicht wieder. Wie andere hier schon mitteilten wurden vom Gesamt"angebot" dann sceenshots gemacht. @Blue-Eye-32 Du kannst Dir wohl nicht sicher sein, auch wenn Du nur mit eMule gearbeitet hast, da sämtliche Tauschprogramme, die auf Gnutella basieren wohl schon von der proMedia überwacht wurden. Ein kleiner Trost bleibt lediglich für die Zukunft, da Geldquelle für die Musikindustrie und die Kanzlei Rasch bals versiegen wird. Nachdem der BGH nun das Urteil des LG Darmstadt bestätigt hat, dürfen die Verbindungsdaten (IP etc.) zumindest bei Nutzern einer Flatrate nicht mehr gespeichert werden, bzw. müssen nach Beendigung der Verbindung sofort wieder gelöscht werden. Die Telekom speichert meines Wissens jetzt auch nicht mehr 80 Tage sondern nur noch 7. So schnell ist kein Anwalt und keine Staatsanwaltschaft, dass dann der Inhaber der IP ermittelt werden kann. Damit ist dann kein Anschlussinhaber mehr zu ermitteln und Herr Haentjes vom Phonoverband muss sich was Neues ausdenken, um die Jugend auszunehmen. Bis dahin ... |
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