| | # 982 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Hallo Vincent, Deine Sicherungen werden Dir allenfalls einen Nachteil bringen, wenn beweisbar feststeht, dass Dateien zum Upload von Deiner IP aus angeboten worden sind, denn dann dürfte zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass Du selbst diese Dateien bereit gehalten hast. Den Gegner mit Informationen - gleich welcher Art - zu füttern, ist immer eine denkbar schlechte Idee. |
| | # 983 |
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 3
| @ rockholzer, Eikmeier Danke für die schnelle Antwort, sowas hatte ich schon befürchtet. @baker Nun, ich verstehe schon worum es geht, aber 500€ für einen Anwalt habe ich einfach nicht übrig. Bei meiner Abmahnung lagen zwei UE bei. Eine heißt Vergleichsannahmeerklärung und die andere Strafbewehrte Unterlassungserklärung. Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen den beiden? Bei der ersten scheint mir eine Unterschrift zu bestätigen, dass ich gewillt bin die geforderte Summe zu bezahlen. Aber as ist dann mit der zweiten? |
| | # 985 |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| @ vincent das problem einer UE ist das sie, wenn sie falsch formuliert wird, nach hinten losgehn kann so wie ich das verstanden habe. den bei einer gut formulierten UE muss es nichtmal sein, dass du die schuld eingestehst. ich denke da haben die anwälte schon die nase vorne wegen ihrer erfahrung und des wissens. und zu deiner 2. frage: diese vergleichsannahmeerklärung ist wie du sagst, dass du mit deiner unterschrift diese "überaus großzügige angebot" annimmst eine strafbewehrte UE ist lediglich eine UE mit der du sagst das du in zukunft keine gefahr für die plattenfirmen sein wirst weil du dich verpflichtest im falle eines vergehen gegen diese UE eine strafe von 5000 PRO LIED zu zahlen. so hab ich es jedenfalls verstanden. falls dies nicht so ist kann es ja jemand klarstellen greetz patmvrc |
| | # 986 | ||
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 3
| Zitat:
Aber zurück zu meiner Vorherigen Frage über die zwei verschiedenen UE. Was könnte es da für versteckte Haken geben wenn ich sie einfach unterschreibe und zurückschicke? Edit: Zitat:
| ||
| | # 987 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Inc, Du bist ein intelligenter Junge. Was Du fragst hat irgendwie Hand und Fuß. Jetzt nehme mal all Deinen Krips zusammen und überleg mal, wie Du dem Mädel beibringst, daß das, was Sie vorhat Blödsinn ist. Ich versuche Dir mal einen Tipp zu geben. Jauch hat gesagt, daß 7 Mio. Jugendliche in Deutschland regelmäßig Tauschbörsen nutzen. Rasch mahnt jährlich etwa 20.000 Leute ab (in einem Beitrag wurde gesagt, seit 2005 seien von ProMedia 50.000 User gescannt worden). Das bedeutet, daß 7.000.000/20.000 = 350 Leute die Tauschbörse benutzen, ohne daß was passiert und einer von denen erwicht wird. Was gibt es da für einen Grund (wenn man seinen Kopf und nicht nur seinen Bauch befragt) weiche Knie zu bekommen und freiwillig eine Erklärung an alle Musikinhaber zu verschicken. Wenn das Mädel nicht auch der Anschlußinhaber ist, kann sie es sowieso vergessen, weil es dann bedeutungslos ist und Ihre Mutter oder Ihr Vater doch noch abgemahnt werden kann. Die Geschichte mit dem offenen WLAN ist doch auch Blödsinn. Ich beantworte jetzt Deine Fragen, aber nur weil ich mir wünsche, daß Du mit Deinem kühlen Kopf das Mädel zur Vernunft bringst. 1. Bzgl. Gefahr bei Abgabe einer UE. Die Rechteinhaber werden alle, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (UE) abgeben in einer Datenbank speichern und bei jedem neuen Scann in der Datenbank nachschauen, ob derjenige schon mal erwischt wurde. So wie die Polizei in Flensburg eine Verkehrssünderdatenbank pflegt, pflegt Rasch denen die Abmahndatenbank. Wer ein zweites mal erwischt wird zahlt rd. 5.000,-- € und zwar ohne Gericht und ohne viel Aktion, er wird benachrichtigt, bekommt eine Frist, danach einen Mahnbescheid und dann Besuch vom Gerichtsvollzieher. 2. Bzgl. Risiko einer UE für die Zukunft. Dr. Wachs hat mal ein Beispiel geschrieben. Deine Bekannte macht sich eine Homepage und verlinkt hier mit einem Jingle Bells Lied. Rasch bekommt das spitz und sie ist 5.000,-- € los. Der Gag ist, sie ist die 5.000,-- € los je Lied, nicht je Tauschbörsen- Scann mit 2000 Liedern. Das Beispiel mit den eigenen Kids hast Du selbst gebracht. Nächstes Jahr ab 1.1.2008 ist auch das Saugen verboten, wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Rasch macht dann eine Internetseite auf der man alle möglichen Lieder per Schalterklick Downloaden kann. Er setzt sich hinter diese Seite und scannt jeden, der saugt und mahnt ihn ab. Ganz unten auf der Seite schreibt er ganz klein und fast unleserlich, daß Downloaden ohne Zahlung von 0,50 € je Song Urheberrechtsgebühr als Urheberrechtsverletzung geahndet wird. Du siehst daran, daß die Rechtslage auch schlechter werden kann für Deine Bekannte. (Ich frage mich übrigens gerade, ob ich überhaupt mit solchen Ideen nächstes Jahr noch arbeiten soll und nicht besser auch reich werden will als Abmahner von Kid´s wie Rasch es macht?) 3. Bzgl. Absenden einer UE. Sie sollte verstehen, was sie tut. Wenn Sie es tut, ist Ihr eh nicht mehr zu helfen. Sie muß der alleinige Anschlußinhaber sein. Gruß Baker @ VincentG, Dr. Eikmeier ist Rechtsanwalt! Ruf Ihn doch mal an und frag, was es wirklich kostet, wenn er vorher mal drüber schaut. |
| | # 991 | |
| Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 8
| Hallo donaldd Zitat:
Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich schon mal von so einem Fall gelesen habe in Steffens Forum. Dabei drehte es sich bei der angeblichen Urheberrechtsverletzung auch um einen Hoppelfilm und auch da schickte der Staatsanwalt genau so ein Schreiben an den Betroffenen, wenn nicht sogar wörtlich das selbe. Mir blieb es (allerdings nur dunkel) deshalb in Erinnerung, weil ich mich kopfschüttelnd darüber gewundert habe, dass sich niemand mal die Mühe macht ein individuelles Schreiben aufzusetzen, denn es war ziemlich banane und verwirrend, dass von der Staatsanwaltschaft nur ein Schreiben bzgl. Musik kam obwohl es nicht um Musik ging. Ich bin mir echt nicht mehr sicher und will keine größere Verwirrung stiften, durch die mehrfachen Umstellungen von Steffens Forum (wo sich meist KUW-Betroffene tummeln) kann ich das jetzt auch absolut nicht mehr nachrecherchieren, aber diese Möglichkeit sollte man bei aller Panik und vor eventuellen Schnellschüssen auch in Betracht ziehen. Ich persönlich würde nochmal peinlich genau schauen ob die Daten (Tag und Uhrzeit) Vorwürfe aus der Abmahnung und dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft überein stimmen und versuchen Indizien zu finden die darauf hindeuten könnten, dass der Staatsanwalt sich vielleicht "nur" auf diese Sache bezieht. | |
| | # 992 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 7
| Hallo, @baker: Das Datum aus der Abmahnung von Kuw und das mir von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene liegen ca. 2 Tage auseinander. Zu dieser Zeit waren mehrere Filme (aus dem Pool von Kuw) im Share. Wie gesagt ich kann die Musik nicht 100% ausschliessen, da aber der Abmahnung ein großes Reinemachen folgte, ist es auch schwer das ganze nach 3 Monaten noch nachzuvollziehen. Ich bin halt jetzt hin und hergerissen, da ich auch Kinder hab, die das kritische Alter erst in einigen Jahren erreichen und wer weiß schon was in den nächsten 30 Jahren ist. Akteneinsicht oder nachfragen ist erst wieder möglich, wenn die Akten von Regensburg zurück sind, als Datum wurde Anfang November angegeben. Eine andere Frage würde mich noch interessieren. Hier wird ja oft nach gezippten Dateien gefragt (rar, zip, usw.) Gibt es dazu schon irgendwelche Erkenntnisse? Gruß DonaldD |
| | # 993 |
| Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
| Heute um 22.15 Uhr bei RTL ... ... berichtet stern TV ein weiteres Mal über Filesharing. Zu Gast: IT-Sicherheitsexperte Sebastian Schreiber und Anwalt Christian Solmecke, der viele abgemahnte Musiktauscher juristisch vertritt. Außerdem bei Günther Jauch: Staatsanwalt Jochen Wiedemann, der die Strafanzeigen der Musikindustrie nicht mehr verfolgt, weil er die Abmahnpraxis für ungerechtfertigt hält. Anschließend sind die beiden Experten Schreiber und Solmecke im stern TV-Chat. Musiktausch im Internet: Mit einem Klick in die Illegalität - stern TV |
| | # 994 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Nochmal zum Thema vorsorgliche UE: Man kann nicht oft und laut genug davor warnen die UE einfach "ins Blaue" hinaus zu schicken. Die UE ist nicht als Allheilmittel sondern vielmehr als bittere Medizin für diejenigen zu verstehen, die sicher mit einer (teuren) Abmahnung rechnen müssen (weil sie z.B. vom StA über ein Verfahren informiert worden sind). Also, die Wahrscheinlichkeit später nochmal erwischt zu werden (und man braucht nichtmal Täter sein, sondern Anschlussinhaber, oder Webseitenbesitzer, oder, oder, oder...) ist wesentlich höher, als die Wahrscheinlichkeit tatsächlich gescannt worden zu sein. Nämlich, um (nochmal) mit Bakers Zahlen zu rechnen: 20.000 Abgemahnte / 7.000.000 aktive Filesharer = ca. 0,3 Prozent Fazit überlegt euch ganz genau, was Ihr tut, denn 30 Jahre lang mit dem Damoklesschwert über dem Kopf wegen einer kleiner als 0,3 prozentigen Wahrscheinlichkeit tatsächlich erwischt worden zu sein? @Baker: sorry, hab in deinem Beitrag was überlesen und dachte es nochmal schreiben zu müssen |
| | # 995 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo donaldd, meine Info, daß Rasch Konkurrenz bekommt, ist sehe neu und war keinesfalls schon vor 3 Monaten aktuell. Also mit dieser Info rudere ich zurück und würde empfehlen abzuwarten, was kommt. Es sieht verdammt nach einem Doppelschuß von KUW aus. Sorry, Gruß Baker |
| | # 996 |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| nochmal ne frage: wenn man nurnoch ein filesharing programm drauf hat, also es nie deeinstalliert hat, es aber nie mehr geöffnet hat, besteht dann die möglichkeit das man weiter angeboten hat, oder nur dann wenn das programm auch wirklich geöffnet ist? |
| | # 997 |
| Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 2
| Guten Nabend zusammen. Kenne es aus anderen Foren ein "Neuer" der gleich eine Frage hat und dann vielleicht wieder verschwindet sobald er seine Antwort hat. So soll es mit mir nicht sein. Ich habe mich bis jetzt durch hunderte von Seiten gelesen (gulli-board, 123-recht, abmahnwahn.dreipage.de etc.) und habe wirklich schon einige gute Tips erhalten und hoffe ich bin nun kein absoluter "Neuling" mehr in diesen Bereich. Aufgrund der wirklich kompetenten Hilfe in diesen Forum möchte ich meine Frage gerne hier stellen. Es fällt ja auch hier in diesen Thread der Begriff "Vorbeugende Unterlassungserklärungen". "Pro & Contra" bzw. Auswirkungen dieser Erklärung sind mir nun bekannt ... auch ist hier schon die Frage aufgekommen lässt sich diese auch auf andere "Abmahner" anwenden. Darauf gab es hier die Aussage das diese "Vorbeugende Unterlassungserklärung" so nur für Rasch "Kunden" wirksam ist. Und hier möchte ich nochmal Nachfragen ... ich hoffe ich habe nichts überlesen und "hijacke" nicht diesen Thread. Ist es möglich sich durch eine "Vorbeugende Unterlassungserklärung" (erstellt durch einen Anwalt) sich auch vor Abmahnungen bzw. die damit verbundenen Rechtsanwaltskosten zu schützen ... wenn der Rechteinhaber Filme oder Software abmahnt? Für eine Antwort bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. Sollte ich hier etwas überlesen haben hoffe ich auf "Gnade" ich werde mich bessern MFG und schöne Nachtruhe. |
| | # 998 |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| ich habe über den stern tv chat meine eben gestellte frage beantworten lassen. wen es interessiert und es ebenfalls nicht wusste: biete ich musik nur dann an wenn die tauschbörse auf ist, oder biete ich musik auch an wenn ich das programm lediglich auf dem rechner habe? Nur wenn das Programm gestartet ist. greetz patmvrc |
| | # 999 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 3
| Hallo Danny1973, meine erste Frage: hast du denn das Tauschprogramm "Baershare" überhaupt auf deinem PC?? hast du da schon mal geschaut?? was hat dir dieser anwalt, bei dem du warst für ratschläge gegeben?? hast du eine Unterlassungerklärung abgegeben?? im moment läuft noch sternTV auf RTL zu genau diesem THEMA. danach ist der IT-Experte Hr. Shreiber und Rechtsanwalt Solmecke (der schon viele Abgemahnte vertritt) im sternTV-chat. .....also jetzt ist gerade sternTV zu ende, da schau doch gleich mal in den chat, das kostet nichts und es ist bestimmt sehr interessant für dich, da du ja direkt fragen stellen kannst. |
| | # 1000 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Diesem Wunsche kann entsprochen werden. Da mittlerweile mehr als 1200 Postings zu dem Filesharingproblem und diversen Briefen des RA Rasch zusammengekommen sind, wird dieser Thread geteilt! Über den Link Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 gelangt man zum usprünglichen Thread.Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 stellt die Fortsetzung des Themas dar. | |
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Diesem Wunsche kann entsprochen werden.
- Teil 1
