| | # 964 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo patmvrc, ich hab schon verstanden, daß Du mir nicht traust und das ganze noch mal vom Anwalt hören willst. Das Problem wird sicher aber sein, daß die keinen Bock darauf haben Deine Fragen, die zehnmal das Gleiche hinterfragen und immer neue Bestätigungen fordern, zu beantworten. Aber Du kannst es ruhig weiter versuchen. Warum fragst Du nicht den Anwalt, den Du dafür bezahlt hast? Ach ich vergaß, der will ja für alles, was er macht, direkt eine Rechnung stellen und ist auch telefonisch nicht erreichbar für Deine Fragen. Das nächste Mal suchst Du Dir aber einen richtigen Anwalt, der Dich nicht so ausnimmt, sondern der mit Dir einen Pauschalvertrag abschließt und der sich dann auch fragen läßt.Apropo, das nächste Mal. Kaum läßt man Dich mal aus den Augen entwickelst Du hier im Forum Ideen um zu saugen ohne in Tauschbörsen zu gehen. Du mußt als erstes jemand finden, der für Dich als Internetanschlußinhaber einspringt. Hast Du keine Papa, Mama, Oma, Bruder, Schwester, Opa, Tante, Freundin usw. die für Dich als Anschlußinhaber auftreten können, die nächsten 30 Jahre? Wenn ja, dann darfst Du wieder nachdenken. Es gibt einen anderen Thread da kannst Du reinschauen, was erlaubt ist und was nicht, er heißt Aktuelle Rechtslage bevor Ihr postet, den Du hier findest: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post445994 Wenn Du die Frage intensiv weiterverfolgen willst, dann mache notfalls einen eigenen Thread auf und diskutier mit den Leuten darüber, wie man saugen oder tauschen kann ohne erwischt zu werden. Dieser Thread hier verfolgt andere Ziele. Er will den Leuten helfen, die erwischt wurden, so wie auch Dir geholfen wurde. Gruß Baker |
| | # 967 | |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| Zitat:
aber kann nicht mehr als die sachen die ich flasch gemacht hab zurück zu nehmen, mich zu entschuldigen und ebenfalls zu versuchen anderen so zu helfen wie ihr alle (ja und schon wieder patmvrc | |
| | # 968 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 3
| Hi, erstmal danke rockholzer für deine antwort ![]() Und ich hab gleich noch eine Frage: kann ich irgendwie rausbekommen, ob eine Anzeige gegen mich bei der Staatsanwaltschaft vorliegt, oder vorlag? mach mir Gedanken darüber, da die sich ja nicht unbedingt melden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Kommt dann eine bestimmte Staatsanwaltschaft für mich in frage, da ich aus bayern komme, oder kann es jede in Deutschland sein? Ich würde dem Ganzen gern etwas vorgreifen, da es meine Nerven schon etwas sehr strapeziert, seit über das Thema in SternTV gesprochen wurde. Ich schlage mir buchstäblich die Nächte um die Ohren und kann nicht schlafen |
| | # 969 |
| Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 6
| QUOTE][QUOTE=RA Dr. Alexander Wachs;461404], 8. Fast unbemerkt wurde das Standard Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch seit letzten Samstag geändert. Das "Edel-kids Problem" wurde gelöst. Außerdem wird nicht mehr pauschal behauptet, es bestehe ein SE Anspruch. @alle Was bedeutet diese Aussage, insbesondere das "Edel-kids-Problem" ![]() Auch ich sage danke für die vielen guten Beiträge hier im Forum. ![]() Banane555 Sorry, aber ich bekomm das mit den Zitat einfügen nicht hin(????!!!!!) |
| | # 970 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Hallo hope22, soweit ich weiß reicht Rasch seine Anzeigen bei irgendeiner Staatsanwaltschaft ein, die (noch) bereit ist seine "Bagatell-Kriminellen" zu verfolgen. Es ist also schwer, wenn nicht unmöglich rauszufinden, wo. Aber, selbst wenn du wüsstest, wo er seine Anzeigen einreicht ist es höchst unwahrscheinlich, dass Du eine Auskunft erhältst, denn wenn das Verfahren noch läuft, darfst du nicht informiert werden, das würde die Ermittlungen behindern. Und wenn das Verfahren eingestellt ist, liegt es im Ermessen des StA, dich zu informieren. D.h. wenn er dich informieren will, dann tut er es, wenn nicht, dann nicht. Ein Tipp von mir: wenn Du keinen begründeten Hinweis darauf hast, dass du abgemahnt werden wirst, dann entspann dich, kauf dir ne schöne CD, lehn dich zurück und geniesse, denn Du bist ziemlich sicher um einen großen Haufen Ärger drumrumgekommen. Grüße rockholzer |
| | # 971 |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| @ hope ich denke es ist so: sagen wir du bist bei netcologne (die ihren sitz in köln haben). also gibt rasch das in köln an die staatsanwaltschaft. die ermitteln dann von wem die ip ist und suchen name, adresse und und und raus. dabei kommt dann dein richtiger wohnsitz zum vorschein. angenommen du lebst in freiburg. dann glaube ich reicht die staatsanwaltschaft köln das verfahren an die staatsanwaltschaft freiburg weiter. ich kann mich irren, aber ich meine das es in meinem fall so abgelaufen sein könnte |
| | # 972 |
| Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
| für digitale Medien (CD, DVD) und digitale Aufnahmegeräte (Brenner) werden beim Kauf bereits Urheberrechtsabgaben in Deutschland bezahlt; Hintergrund ist die "Privatkopie" http://www.bitkom.org/files/document...01.09.2007.pdf in 2005 wurden bezahlt bei KAUF von CD-Rohlingen 20 Mio€ und für DVD-Rohlinge 75 Mio€ an Urheberrechtsabgaben (engl.: "levies"). [Nachtrag: im GEMA-Geschäftsbericht 2005/2006 finden sich nur 34 Mio € ausgewiesen] Großbritannien ("UK") ist frei von jeglichen Urheberrechtsabgaben, daher gibt es dort bereits den größten online-Musikmarkt innerhalb der EU. http://w3.bsa.org/germany//recht/upload/Levies%20Collection%20Study.pdf In Deutschland peilt die GEMA eine 12%ige Abgabe auf den Endverbraucherpreis im online-Geschäft an http://www.gema.de/media/de/gesch_be...ericht2005.pdf (S. 7) ----------------------- @banane555: "Edel-kids" ist eine Unterorganisation von "Edel music". Sie muß daher in einer UE nicht noch einmal separat genannt werden. Die anderen Musikkonzerne nennen ihre Kindersparten auch nicht explizit. ----------------------- Mitschrift SternTV 10.07.2007 (gegen Ende der Sendung) Solmecke: Wenn man so eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben hat gegenüber den sechs führenden Plattenherstellern, die von Herrn Rasch vertreten werden, kann man nicht mehr von ihm abgemahnt werden, weil man versprochen hat, in der Zukunft keine Musik mehr zu tauschen. Rasch: Aber ich muß dann dafür sorgen, daß es nicht geschieht, das ist ja eigentlich mehr die Frage gewesen .. gehaben ... nich, also ... äää ... Es nützt ja nichts, so eine Erklärung abzugeben und ... äää ... die Kinder machen es weiter. ... nich, äää .. und ... äää ... DAS ist ja der Punkt, der uns geht. Die Leute sollen gerne .. äää ... uns Unterlassungserklärungen schicken – bitte immer her damit – ... äää ... äää ... aber die müssen dann auch ... äää ... in der Tat diese Programme gelöscht haben. Denn wenn sie denn .. äää ... so eine Erklärung abgegeben haben und ... äää. .. dann erwischt werden, daß sie weiterhin Programme laufen, dann kostet es sofort richtig viel Geld. ..äää .... nich, also ... äää ... DAS ist genau der Effekt, den wir wollen. Wir wollen, daß die Leute bitte nach dieser Sendung in Deutschland .. äää ... die .. die Computer angeschaltet werden, überall die Programme entfernt werden. Wunderbar!! – äää ... DAS ist ja das ... das Ziel der ganzen Übung. |
| | # 973 |
| Gastposter | Hallo Zusammen, ich möchte als "Neuling" in diesem Forum auch gerne meinen Senf zum Thema dazugeben. Ich verfolge nun seit einigen Tagen, aufgeschreckt durch den Stern-TV-Beitrag, recht intensiv das Thema im Internet und muss sagen, dass ich in keinem anderen Forum auf eine so interessante und fachlich versierte Diskussion gestossen bin. Daher danke an alle, die sich hier einbringen. Die Beiträge haben mich schon um einiges weitergebracht. Viele Grüsse an alle Betroffenen Blackrock2007 |
| | # 974 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 7
| Hi, bin Kunde von KuW wegen Vergehen vom Juli. Hab meine UE abgegeben und nix bezahlt. Habe jetzt ein Schreiben der StA bekommen, mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr XXX, aufgrund der Strafanzeige diverser Inhaber von Urheberrechten an Musikstücken hat die Staatsanwaltschaft XXX ermittelt, dass sie am ...... um xxx Uhr an der Musiktauschbörse teilgenommen und Musiktitel zum Download für andere Teilnehmer angeboten haben. Dies ist strafbar als unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in der Tatalternative des "Verbreitens" gem. §106 Abs.1 UrhG. Im Hiblick darauf, dass Sie bislang strafrechtlich noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind, konnte ausnahmsweise das Verfahren noch ohne weitere Ermittlungen gem. §170 StPO von der Staatsanwaltschaft XXX eingestellt werden. Bei erneuter, insbesondere einschlägiger Straffälligkeit ist eine solche Behandlung jedoch nicht mehr zu erwarten und Sie müssen mit weiteren Ermittlungen rechnen. mfg xxx So, prinzipiell wäre das ja jetzt der Zeitpunkt, die vorauseilenden UE´s zu schicken, aber mich machen ein paar Sachen stutzig. Zu diesem Zeitpunkt wurden zu 99% keine Musikdateien gezogen. Alle andere hatten bei Ihrem Schreiben auch immer eine Zahl der Musiktitel aufgelistet. Der Zeitpunkt fällt in die Phase der Hoppel-Western Abmahnung (möglicherweise nochmal einer ??). Die Rückfrage bei der StA hat ergeben, dass die Akte zwecks Akteneinsicht nach Regensburg unterwegs ist. Dort sitzt ja die Kanzlei (kuw), mit der ich und andere hier schonmal Kontakt hatten. Da ich gelesen habe, dass der Rasch die Anzeigen bei beliebigen StA abgeben kann, wäre aber ja auch die Möglichkeit, dass das 1% eintritt und er dahintersteckt. Hat da jemand ne Idee, oder ähnliche Post erhalten? Gruß |
| | # 975 |
| Registriert seit: 03.08.2007
Beiträge: 10
| > donaldd > konnte ausnahmsweise das Verfahren noch ohne weitere Ermittlungen gem. §170 StPO ...... eingestellt werden. Hallo, ich bin nun etwas verwirrt, vielleicht kann mir mal jemand den Knoten entfernen: Es wird doch im Regelfall das entsprechende Strafverfahren nach § 153 StPO eingestellt, dann geht es weiter mit Rasch oder KuW oder sonstigen , sofern die vorauseilenden UE nicht rechtzeitig rausgefeuert wurden.Heisst "nach § 170 StPO" nicht auch zugleich, dass die Akte endgültig geschlossen wird und Rasch & co. die persönlichen Daten nie erfahren würden, also entsprechend die zivilrechtliche Seite komplett rausfällt? Beispielsweise aus Mangel an Beweisen, eindeutiger Unschuld, Offenburger Kaugummigeringfügigkeitsbagatelle oder wegen Ermittlungsfehlern? Noch eine Frage an donaldd: Wurden auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft wenigstens ein oder zwei Musiktitelbeispiele genannt, die in gleicher Zeile auf den Rechteinhaber verweisen? wenn ja, welche/r Rechteinhaber? Danke und Gruß, Marco |
| | # 976 | ||
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 3
| Tag zusammen, ich hätte mal eine Frage zu dem Filesharing-FAQ das hier irgendwo im Thread verlinkt wurde. Dort steht unter einem Punkt: Zitat:
Zitat:
Verschlüsselung : WPA/ WPA2 mit Pre-Shared key. Inwiefern (wenn überhaupt) könnte mir das jetzt einen Vorteil bringen, wenn ich das ich einer Antwort erwähne? | ||
| | # 977 | |
| Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 3
| Zitat:
Aber auch für andere Fälle hier im Forum bzgl. der Möglichkeit Abgemahnt zu werden wären bestimmt auch einige Dinge wie folgt interessant zu Wissen. Ausgangsituation: Wenn nun noch nix von der Staatsanwaltschaft gekommen ist - da diese einen bei Einstellen des Verfahrens nicht unbedingt informieren müssen - heists ja nicht, dass nicht doch was von einem Anwalt der Musikbranche kommen könnte! Und das noch auf Monate hinaus! Sie möchte alleine schon wegen dem psychischen Druck jene UE gerne an die Musikfirmen versenden, da diese ja noch bis in einem Jahr eine Abmahnung via Anwalt an sie versenden können, bzw. noch darüber hinaus. ..... Genau dass ist es ja eben was jene Vorgänge bei ebenso (auch vorhandenen) Unschuldigen bewirkt: Panik. Es ist eine Unverschämtheit, dass die Staatsanwaltschaft Daten frei gibt, auch wenn ein Verfahren eingestellt ist. Wenn keine Anklage erfolgt ist, ist für mich die trotzdem erfolgte Weitergabe solcher priv. Daten "Datenschutzrechtlich" nicht rechtens ... aber naja .... Nun zu den Fragen: 1. Bzgl. Gefahr bei Abgabe einer UE. Ja, eine UE ist keine Schuldanerkenntnis, aber ... der jenige Name in der UE ist dort neben der juristischen Abteilung auch garantiert woanders im Hause des Musikunternehmens registriert, bzw. wird viell. sogar wohlmöglich an Partnergesellschaften o.ä. vergeben, einfach nur um "ein Auge auf jenen" der da die UE gesendet hat zu haben. Die könnten doch dann erst recht auf "denjenigen" der die UE unterzeichnet hat aufmerksam werden und jene vom Anwalt unabhängigen Schadensersatzansprüche geltend machen. <------- ???? 2. Bzgl. Risiko einer UE für die Zukunft. Was sollte den solch eine UE für Gefahren bewirken, wenn solch einer der eine UE abgibt garantiert dafür Sorge treffen wird, dass via seinen technisch existierenden Möglichkeiten keine Musik mehr Angeboten wird. Sprich totale Absicherung des Wlans via einem Fachmann oder eben bei jenen anderen hier mit klarem Tatbestand der Nutzung jener Tauschprogramme, dass sie solche Software gar nicht mehr nutzen? Ok, .... was ist wenn diejenigen in 20 Jahren mal selber Kinder haben und diese dann Musik ziehen ohne deren Wissen, also der UE Unterzeichner von "damals"?? Aha! Gut ... um diesem nicht 100% abzusicherden entgegenzutreten, müsste man dann in der Zukunft den Ehepartner den Vertrag beim Provider unterzeichnen lassen. Wenn die Rechtslage in Zukunft überhaupt in diesem Punkt dann auch die selbe sein wird. 3. Bzgl. Absenden einer UE. Auf der Seite der Kanzlei Wilde & Beuger werden eben jene vorgefertigten UE's als Download angeboten und weiter unten ist zu lesen, dass diese via Einschreiben+Rückschein an die Gesellsch. zu versenden sind. Ich würde meiner Bekannten normalerweise raten, diesen Versand einen Anwalt erledigen zu lassen, aber ich habe hier gelesen, dass dies zw. 500-600 Kostet!? Gibt es irgendein größeres Risiko wenn sie den Versand selber unternimmt? Was muss sie genau "penibelst" beachten? Muss auf dem Einschreiben+Rückschein vermerkt sein, dass es eine UE ist? Ich möchte die Gilde der Anwälte hier nicht um ihr Geld bringen, aber ich denke es gibt viele denen tun (wenn auch in kleinerem Maße) 500 ebenso weh wie eine Anwaltsgebühr der Musikbranche. Und meine Bekannte hat leider keine 500 für eine vorbeugende Maßnahme mal eben locker sitzen. Besten Dank für alle Antworten. | |
| | # 978 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Hallo Vincent, Das was Du da zitiert hast sagt lediglich dass, wenn Du einwandfrei beweisen kannst, dass von deinem Rechner (Internetanschluss) aus keine Rechtsverletzung begangen wurde, du eine reale Chance hast einen Prozess zu gewinnen. Sonst nicht. Wenn Dein Router mit wep oder wpa2 verschlüsselt ist, heißt das dass du dein Netzwerk im Sinne des Gesetzgebers ausreichend geschützt hast, und dir keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Einen Vorteil erarbeitest du dir nicht, indem du der Gegenseite freiwillig Informationen preisgibst! Gruß rockholzer |
| | # 979 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo donaldd, Bevor wir hier Unfug treiben aber in Ruhe erst mal die Fakten, so wie ich sie verstanden habe, bist Du früher mal von der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner (KUW) wegen eines Filmes oder PC-Games abgemahnt worden für ein Vergehen, das im Juli 2007 gescannt wurde. Du hast daraufhin eine UE an KUW gesandt, aber auf die Geldforderung über üblicherweise 250,-- bis 300,-- € nicht reagiert und Dir gesagt, wenn die was wollen, dann sollen die es sich einklagen. Jetzt hast Du ganz überraschend dieses Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen in dem der Ausdruck Musiktauschbörse vorkommt. Telefonisch hast Du bei der Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht, daß die Akte nach Regensburg unterwegs ist. Das Datum, das Du aus Datenschutzgründen ausgext hast, ist aber nicht im Juli 2007 gewesen sondern später. Du kannst nicht mit 100%-iger Sicherheit sagen, daß Du keine Musik gezogen hast bzw. daß Du keine Musik in den Ordnern hattest, auf die Dein Tauschprogramm zugreift. Welche Kanzlei bisher was abgemahnt hat, kannst Du hier nachlesen: http://abmahnwahn.dreipage.de/wer-___was-_73325144.html . Gruß Baker |
| | # 980 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo VincentG, ich gehe nicht auf Deine Fragen ein, weil ich den Eindruck habe, daß Du nicht verstanden hast, worum es hier wirklich geht. Ich habe das Gefühl, Du bastelst an einer Antwort an Rasch. Wenn ich Dir einen guten Tipp geben darf, dann laß das mal besser einen Anwalt machen, der weiß was er tut. Auch wenn Rasch im Fernsehen den Eindruck hinterlassen hat, man könne mit ihm reden oder gar handeln, so war das absolut nur eine Art Öffentlichkeitsarbeit oder Imagepflege von ihm, um nicht der böse Rechtsanwalt zu sein. Gruß Baker |
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