| | # 901 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Willkommen beim ganz alltäglichen Abmahnwahn, denn du bist keineswegs der erste, was ja vielleicht schon ein wenig beruhigend wirken kann. Bisher ist allerdings nur die Kanzlei Schutt & Waetke damit aufgefallen, noch nach über 70 Wochen Abmahnungen für einzelne mp3-Dateien zu verschicken, z.B. für "Dandy Warhols vs. Mousse T - Horny as a dandy". Das wäre dann mein Tipp Werbung |
| | # 904 | |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Zitat:
Leute, seid nicht so dumm zu glauben, dass der gewisse Herr Anwalt aus Hannover euch nicht mehr abkassiert, bloss weil ihr seit 5 Monaten nichts von ihm gehört habt. Der muss erstmal alle aktuellen Fälle abarbeiten und sich die Echtadressen aus den Ermittlungsakten sichern. Für alles Weitere kann er sich 3 Jahre Zeit lassen, eure Adressen hat er ja bereits. Also, wie Herr Dr. Wachs schon gesagt hat, wenn ihr von einem Ermittlungsverfahren gegen euch erfahren habt (und nur dann) könnt ihr den Abmahnverfahren zuvorkommen indem ihr die vorauseilende UE an die Rechteinhaber verschickt. (Und euch dann natürlich auch an die Unterlassung haltet, weils sonst Sauteuer wird!). Grüße rockholzer | |
| | # 905 |
| Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 2
| Wie ist es bei Dir weitergegangen? Ich habe heute ein ähnliches Schreiben erhalten und mich hat fast der Schlag getroffen. Meine Tochter hat da wohl um die 1000 Songs auf ihren iPod geladen, obwohl ich sie immer gewarnt hatte. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Gruß Fred |
| | # 906 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| @afepple: ein Schreiben von wem? Von Rasch, dann brauchst du höchstwahrscheinlich Hilfe von einem kompetenten Anwalt. Ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, dann kannst du dir mit besagter "vorauseilender Unterlassungserklärung" einen haufen Geld sparen. Aber auch hier ist guter (anwaltlicher) Rat angebracht. Und vorallem ist Eile angesagt! Ein Tipp, viele Anwälte bieten ein kostenloses "Erstgespräch" am Telefon an. p.s. und gegenüber den Ermittlern niemals irgendetwas zugeben, du weißt nicht wers war, und wie und überhaupt weißt du nix. |
| | # 907 | |
| Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 48
| Zitat:
4sternedelux hat aber wohl jetzt erst eine Abmahnung von Rasch bekommen. Und nicht eine Abmahnung und 1,5 Jahre später noch einen Brief Den „Kopf in den Sand stecken“ kann ich nur wenn ich überhaupt weiß das etwas gegen mich vorliegt | |
| | # 908 | |
| Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 2
| Zitat:
MFG 4sternedelux | |
| | # 909 | ||||||||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
Man kann der Zahlungsverpflichtung als Anschlußinhaber aus einer Abmahnung grundsätzlich nicht entgehen. Die Frage ist, welche Zahlungsverpflichtung besteht. Beweisbar dokumentiert sind die herunter geladenen Titel. Den Kosten aus diesem Gegenstandswert kann man auch nicht entgehen, wenn sie denn verfolgt werden. Verlangt wurden jedoch bislang Kostenerstattungsansprüche aus der Abmahnung und Schadensersatz, wobei eine Aufschlüsselung nicht erfolgt ist. Zitat:
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| ||||||||||
| | # 910 |
| Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 6
| @RAs @all Ich möchte mal eine andere Aspekt anbringen und nach Ihrer/Eurer Meinung fragen: Die Abmahner wollen ja "aufklären, die Leute sensibilisieren und weitere Straftaten verhindern...." (und Geld verdienen!) Oft ist es aber doch so, das das Verfahren wegen z.B einer/wenigen Datei/en von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Man weiss ja in diesem Moment gar nichts von seiner Urheberrechtsverletzung. (z.B. Kinder offenes WLan etc...). Eine Information erfolgt dann meistens nicht. Die meisten Rasch Fälle hier haben ja mehr Dateien... aber ich will es mal allgemein halten. Dann flattert einem nach ein paar Wochen oder Monaten oder Jahren(siehe oben --> 4sternedeluxe) eine Abmahnung ins Haus. (Ich finde das geschieht absichtlich, damit man den Zeitpunkt, IP, Programme, Lieder etc nicht mehr nachvollziehen kann!!!) Da die Staatsanwaltschaften doch wissen was mit Ihren ermittelten IPs geschieht wäre es doch für die "Gerechtigkeit" Prävention und Aufklärung der vermeindlichen Verbrecher besser Ihn auch zeitnah über seine Vergehen zu unterrichten. (wenn man schon ca.35 für die Ermittlung der IP zahlt wird doch bestimmt das Porto auch noch drin sein..) Durch diese "nicht Information"" werden doch weitere Urheberrechtsverletzungen und die daraus folgenden Konsequenzen durch die Staatsanwaltschaft gebilligt und geduldet!! Meiner Meinung nach dürften nach so einem Fall Strafanzeigen und gegebenenfalls Zivilverfahren nicht mehr zugelassen werden. Evtl. mit der falschen Wortwahl geschrieben aber hiermit von einem nicht Juristen zur Diskussion gestellt. Grüße Jabberwockie |
| | # 911 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| @4sternedelux: Wenn das was ich geschrieben habe so rüberkam, als ob Du einer der "Ich-steck-den-Kopf-in-den-Sand-Tippgeber" wärst, tut es mir leid. So war das nicht gemeint. @mangaa: wie 4sternedelux ja selber schreibt ist das Verfahren gegen ihn im Januar 2006 eingestellt worden. Also wusste er Bescheid. Tut aber trotzdem nix zur Sache, da der Fall, egal wie, zeigt dass auch nach längerer Zeit noch abgemahnt wird. Also, in diesem Fall heilt die Zeit eben nicht die Wunden... |
| | # 912 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Eikmeier, ich denke, dass - wenn die Kanzlei Rasch lediglich Ihre Abmahnkosten geltend macht - völlig unbesehen von einem Schadensersatzanspruch - wie zuletzt unter anderem in dem berühmten Urteil des LG Köln vom 18.7.2007 geschehen, Abmahnkosten in Höhe von mehreren tausend Euro anfalllen. Diese muß der Mandant zahlen. Zuletzt waren das glaube ich 5.000,00 zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Schadensersatzverpflichtung hingegen, hätte offensichtlich lediglich einen Feststellungstenor aber keinen Leistungstenor. Es mag sein, dass Ihre Überlegungen der Kanzlei Rasch Ärger machen könnten, aber wenn es hart auf hart kommt und Sie klagen, klagt die Kanzlei Rasch einfach auf Leistung wegen der Abmahnkosten. Und dann sitzt die Kanzlei Rasch derzeit am besseren Hebel. Das ist jedenfalls meine Meinung. Auch wenn mich das nicht freut. Im übrigen freue ich mich über den regen Gedankenaustausch mit Ihnen. Es ist gut, dass hier Anwälte mit unterschiedlichen Ansätzen diskutieren, das hebt zweifelsohne das ohnehin sehr hohe Niveau dieses Threads (gibt es dafür ein deutsches Wort?). mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
| | # 913 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Coolio_HH, ins blaue hinein würde ich auch nichts versenden. Wenn ich aber irgend etwas von der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hätte, dann würde ich sie sofort verschicken. @patmvrc, wenn Du eine UE verschickt hast, zahlst Du nichts mehr an Rasch und die Labels! Und mit ner Hausdurchsuchung mußt Du nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr rechnen. Du bist raus Junge, freu Dich darüber! @4sternedelux, ich habe ja schon viel gehört, aber das ist sicherlich der Gipfel. Kann es sein, daß Du da etwas verwechselst und er aus Deiner Sammlung nur 1 Titel zu Beweissicherungszwecken gezogen hat. Den Rest hat er Dir nur als Screenshot mitgeschickt ? @ Rechtsanwalt Dr. Eikmeier, das Risiko, daß Rasch seine Abmahnungen optimiert, ist auch gegeben, wenn Sie den 5. Fall allein durchziehen oder wenn er einmal vor Gericht verliert. Deshalb nicht mehr öffentlich zu diskutieren, wäre der größte Gefallen, den wir diesem Herrn Rasch tun können. Wenn in diesem Land nicht ein paar Leute mit etwas Zivilcourage und gesundem Rechtsverständnis in Foren oder Fernsehsendungen Texte und Worte öffentlich verbreiten um den Unterschied deutlich zu machen zwischen der Verfolgung des verletzten Urheberrechtes und dem Füllen der eigenen Taschen auf Kosten von Kids, dann hat dieser Mann mit seiner einträglichen Geschäftsidee gewonnen. @ All, auf die Frage von Herrn Jauch wieviel er denn monatlich gut mache kamen von Rasch nur noch Stammelsätze, weil es eine Rechtfertigung hierfür nicht gibt. Ein weiterer Fehlschuß der Sendung war die Behauptung von Rasch, er ließe mit sich handeln. Alle Kids und Eltern, die jetzt glauben mit dem könne man handeln weil er ein Gewissen habe, die sind auf dem Holzweg. Der handelt nur, wenn ein anderer Anwalt ihm Druck macht oder wenn er genau weiß, daß bei den Eltern nichts zu holen ist außer einer Privatinsolvenz. @Jabberwockie, ich fände es auch besser, wenn alle Staatsanwälte verpflichtet würden mal in das Forum zu schauen und sich mal von uns erläutern ließen, was bei ihrer Arbeit künftig besser zu machen wäre. Weil sicherlich viele Leute gerne mal auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Einfluß nehmen würden, gibt es eine Gewaltenteilung in unserm Land und das ist gut so! Gruß Baker |
| | # 914 | ||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
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Viel Grüße aus Hattingen FE | ||||
| | # 915 | |
| Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
| Hallo Baker Zitat:
Ein anderes Beispiel zum Thema Geldverdienen wäre auch ein andere nicht namentlich genannter Anwalt, der in seinen Briefkopf in 2004 noch nur 2 Anwälte aufgeführt hatte (Es gab in einem Forum ein gescanntes Originalschreiben von 2004) und mittlerweile in 2007 immerhin schon deren sieben. Die wollen nunmal auch Essen und Trinken und müssen dementprechend auch bezahlt werden. Wenn die restliche Belegschaft prozentual ebenfalls so gestiegen ist, muß ja nunmehr auch der Ertrag um 250 % gesteigert werden. Berechnungen hierzu sollte sich dann jeder mal selbst machen, aber es scheint, als wäre mit dem Geschäft sehr viel Geld zu verdienen. Gruß | |
| | # 916 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
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| | # 917 | |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
| Zitat:
Aber mal eine andere Frage: Wenn man wegen beispielsweise 200 Dateien Besuch von der Polizei zwecks Hausdurchsuchung bekommt. Und die finden dabei eine Festplatte mit sagen wir 5000 Dateien. Was passiert in so einem Falle??? wird man dann auch noch für diese 5000 Dateien abgemahnt oder? und mal weiter gedacht: Man hat die abgemahnten 200 Dateien nicht mehr und sie können auch nicht mehr rekonstruiert werden. Was passiert dann wegen der 5000 auf einer externen Festplatte? Jay | |
| | # 918 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo jay1975, es ist doch nicht verboten Musik auf seiner Festplatte zu speichern. Wenn Du sie nicht präsentierst und dabei gescannt wirst, kann doch nichts passieren. Wenn die 200 ursprünglichen Dateien nicht mehr da sind, dann wurden sie gelöscht und das Beweismittel ist leider weg. So ein Pech auch für Rasch. Gruß Baker |
| | # 920 | |
| Registriert seit: 12.08.2007
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