Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1


Alt 12.10.2007, 16:30   # 901
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von 4sternedelux Beitrag anzeigen
Binn ich damit der erste oder gibts tatsächlich noch andere?
Willkommen beim ganz alltäglichen Abmahnwahn, denn du bist keineswegs der erste, was ja vielleicht schon ein wenig beruhigend wirken kann. Bisher ist allerdings nur die Kanzlei Schutt & Waetke damit aufgefallen, noch nach über 70 Wochen Abmahnungen für einzelne mp3-Dateien zu verschicken, z.B. für "Dandy Warhols vs. Mousse T - Horny as a dandy". Das wäre dann mein Tipp (Klick mich, [ohne Filter leider werbeverseucht])
Werbung

 
Alt 12.10.2007, 16:48   # 902
Tomcat1801
 
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
Da frage ich mich doch, wie man in so einem Fall die Dringlichkeit für ne EV nachweisen soll?

Da drängt sich mir ein zugegebenermaßen wirrer vergleich auf:
Stell Dir vor, Deine EC-Karte wird geklaut, Du rufst Deine Bank mit der bitte um Sperrung an und denen fällt 11 Monate später auf, dass sie die Karte nicht geperrt haben...
"Oh lass uns jetzt mal schnell die Karte sperren, da hat bestimmt niemand 11 Monate lang irgendetwas von abgehoben und es ist bestimmt kein Schaden entstanden"

Jetzt müssen wohl Altbestände herhalten...
 
Alt 12.10.2007, 18:34   # 903
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
...1. Der Hinweis man könne mittels einer angedrohten Feststellungsklage, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe, dem Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite für die Abmahnung entgehen, ist bestenfalls befremdlich.
Selbst wenn eine solche Feststellungsklage Erfolg hätte, kann die Gegenseite weiterhin tausende von Euro einklagen.
Nur am Rande sei angemerkt, dass eine Klage der Musikindustrie auch zuerst kommen kann, mit der entsprechenden Kostenlast.
Auf den Punkt gebracht: Der Mandant gewinnt mit der Feststellungsklage keinen Cent, die Musikindustrie gewinnt mit Ihrer Klage aber viel Geld zu Lasten des Mandanten...
Sie werden verstehen, dass insbesondere Nicht-Juristen diese Logik nicht nachvollziehen können.

Wenn ich (lediglich) als Störer keinen Schadensersatz leisten muss und die entsprechende Feststellungsklage dies bestätigt...
...woher nehmen Sie dann "weiterhin tausende von Euro"?

Es verbleiben dann doch nur noch die Abmahnkosten der Kanzlei, welche vom tatsächlichen "pösen Purschen" (z.B. Sohn, Tochter, Schwiegermutter, Hund, Katze, Maus...) mit Prozessrisiko eingeklagt werden müssten.
 
Alt 12.10.2007, 18:52   # 904
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
Zitat:
Hallo Leute,
habe gestern auch so ein nettes schreiben von Herrn rasch bekommen. Darin möchte er 411,30 Euro für einen Titel haben. Dieser Titel wurde am 14.1.2006 geladen und bereits im November 2006 wurde ein Verfahren der Statsanwaltschaft eingestellt.
Ich habe noch nirgens von jemandem gelesen der nach über 1,5 Jahren noch Post bekahm.
Somit dürfte wohl endlich den ewigen "Leute, steckt den Kopf in den Sand und wartet einfach mal ab"-Tippgebern der Wind aus den Segeln genommen sein.
Leute, seid nicht so dumm zu glauben, dass der gewisse Herr Anwalt aus Hannover euch nicht mehr abkassiert, bloss weil ihr seit 5 Monaten nichts von ihm gehört habt. Der muss erstmal alle aktuellen Fälle abarbeiten und sich die Echtadressen aus den Ermittlungsakten sichern. Für alles Weitere kann er sich 3 Jahre Zeit lassen, eure Adressen hat er ja bereits.
Also, wie Herr Dr. Wachs schon gesagt hat, wenn ihr von einem Ermittlungsverfahren gegen euch erfahren habt (und nur dann) könnt ihr den Abmahnverfahren zuvorkommen indem ihr die vorauseilende UE an die Rechteinhaber verschickt. (Und euch dann natürlich auch an die Unterlassung haltet, weils sonst Sauteuer wird!).

Grüße rockholzer
 
Alt 12.10.2007, 18:59   # 905
afepple
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 2
Wie ist es bei Dir weitergegangen? Ich habe heute ein ähnliches Schreiben erhalten und mich hat fast der Schlag getroffen. Meine Tochter hat da wohl um die 1000 Songs auf ihren iPod geladen, obwohl ich sie immer gewarnt hatte.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Gruß Fred
 
Alt 12.10.2007, 19:06   # 906
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
@afepple:

ein Schreiben von wem? Von Rasch, dann brauchst du höchstwahrscheinlich Hilfe von einem kompetenten Anwalt.

Ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, dann kannst du dir mit besagter "vorauseilender Unterlassungserklärung" einen haufen Geld sparen. Aber auch hier ist guter (anwaltlicher) Rat angebracht. Und vorallem ist Eile angesagt!

Ein Tipp, viele Anwälte bieten ein kostenloses "Erstgespräch" am Telefon an.

p.s. und gegenüber den Ermittlern niemals irgendetwas zugeben, du weißt nicht wers war, und wie und überhaupt weißt du nix.
 
Alt 12.10.2007, 20:58   # 907
mangaa
 
Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von rockholzer Beitrag anzeigen
Somit dürfte wohl endlich den ewigen "Leute, steckt den Kopf in den Sand und wartet einfach mal ab"-Tippgebern der Wind aus den Segeln genommen sein.
Leute, seid nicht so dumm zu glauben, dass der gewisse Herr Anwalt aus Hannover euch nicht mehr abkassiert, bloss weil ihr seit 5 Monaten nichts von ihm gehört habt. Der muss erstmal alle aktuellen Fälle abarbeiten und sich die Echtadressen aus den Ermittlungsakten sichern. Für alles Weitere kann er sich 3 Jahre Zeit lassen, eure Adressen hat er ja bereits.
Also, wie Herr Dr. Wachs schon gesagt hat, wenn ihr von einem Ermittlungsverfahren gegen euch erfahren habt (und nur dann) könnt ihr den Abmahnverfahren zuvorkommen indem ihr die vorauseilende UE an die Rechteinhaber verschickt. (Und euch dann natürlich auch an die Unterlassung haltet, weils sonst Sauteuer wird!).

Grüße rockholzer
Die Datei soll am 14.01.2006 (oder14.11.2006?) geladen worden sein.
4sternedelux hat aber wohl jetzt erst eine Abmahnung von Rasch bekommen.
Und nicht eine Abmahnung und 1,5 Jahre später noch einen Brief
Den „Kopf in den Sand stecken“ kann ich nur wenn ich überhaupt weiß das etwas gegen mich vorliegt
 
Alt 12.10.2007, 21:25   # 908
4sternedelux
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von mangaa Beitrag anzeigen
Die Datei soll am 14.01.2006 (oder14.11.2006?) geladen worden sein.
4sternedelux hat aber wohl jetzt erst eine Abmahnung von Rasch bekommen.
Und nicht eine Abmahnung und 1,5 Jahre später noch einen Brief
Den „Kopf in den Sand stecken“ kann ich nur wenn ich überhaupt weiß das etwas gegen mich vorliegt
Es war der 14.1.2006 an dem geladen wurde. Mitte November standen dann die Herren in grün vor der Tür. Im Januar war die sache dann damit abgeschlossen das ich 200 Euro an einen gemeinnützigen verein spenden musste.

MFG
4sternedelux
 
Alt 12.10.2007, 21:30   # 909
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
1. Der Hinweis man könne mittels einer angedrohten Feststellungsklage, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe, dem Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite für die Abmahnung entgehen, ist bestenfalls befremdlich.
Das habe ich nicht gesagt.

Man kann der Zahlungsverpflichtung als Anschlußinhaber aus einer Abmahnung grundsätzlich nicht entgehen. Die Frage ist, welche Zahlungsverpflichtung besteht. Beweisbar dokumentiert sind die herunter geladenen Titel. Den Kosten aus diesem Gegenstandswert kann man auch nicht entgehen, wenn sie denn verfolgt werden.

Verlangt wurden jedoch bislang Kostenerstattungsansprüche aus der Abmahnung und Schadensersatz, wobei eine Aufschlüsselung nicht erfolgt ist.

Zitat:
Selbst wenn eine solche Feststellungsklage Erfolg hätte, kann die Gegenseite weiterhin tausende von Euro einklagen.
Das hört sich gefährlich an. Welche Summe läßt sich denn konkret nach Ihrer ansicht geltend machen?

Zitat:
Nur am Rande sei angemerkt, dass eine Klage der Musikindustrie auch zuerst kommen kann, mit der entsprechenden Kostenlast.
Auf den Punkt gebracht: Der Mandant gewinnt mit der Feststellungsklage keinen Cent, die Musikindustrie gewinnt mit Ihrer Klage aber viel Geld zu Lasten des Mandanten.
Das müssten Sie mal näher erläutern.

Zitat:
2. Der Hinweis ein Richter würde aus "emotionalen" Gründen einen Anspruch der noch nicht verjährt ist, zurückweisen, ist ebenfalls abenteuerlich. Was - diese Frage mag erlaubt sein - soll denn in der Klageabweisung stehen? Der Anspruch besteht, und ist nicht verjährt, aber gefühlt kommt die Klage doch schon ein wenig spät? Richter mögen emotional sein, aber an Gesetz und Recht sind sich schon gebunden.
Das sehe ich auch so. ich habe auch nicht gesagt, dass ein Anspruch aus emotionalen Gründen zurückgewiesen würde.

Zitat:
3. Aus diesen Gründen ist der Vorschlag des geschätzten Kollegen nach meiner Auffassung ungangbar. Der Vorschlag fußt wie viele vergleichbare Überlegungen letztlich auf dem Standpunkt, dass die Musikindustrie nicht alle verklagen kann und der Hoffnung es werde schon den eigenen Mandanten nicht treffen. Dem kann ich nur entgegnen - hoffentlich.
Der Vorschlag ist gangbar, wenn der Mandant eine Risikoabwägung getroffen hat. Wie ich schon mehrfach betont habe, ist diese Vorgehensweise lediglich nur für Fälle überlegenswert, in denen der schuldlos handelnde Anschlussinhaber als Störer in Anspruch genommen wird. In allen anderen Fällen besteht nämlich nach aller Wahrscheinlichkeit auch eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach.

Zitat:
4. Uns allen -AUCH den Anwälten – widerstrebt es sich mit der Industrie zu einigen, ich persönlich führe auch Prozesse gegen die Abmahner und will natürlich damit früher oder später unsere Verhandlungspositionen stärken, aber man sollte davon ausgehen, dass die Gegenseite viel Geld und gute Anwälte zur Verfügung hat. Mit Glaube, Liebe Hoffnung ist es daher nicht getan.
Das ist ganz meine Meinung.

Zitat:
5. Erfreulicherweise wurde mir ein Urteil des LG Stuttgart zur Verfügung gestellt, das meine in diesem Forum mehrfach dargelegte These, außerhalb des Einflussbereichs der Kanzlei Rasch sei die Fehlerwahrscheinlichkeit hoch, bestätigt.
Vgl. hier:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung

In diesem Urteil hat die Kanzlei Rasch einen Prozess verloren, weil die Staatsanwaltschaft Duisburg den Anschlussinhaber vertauschte. Weitere Emails geben Anlass zur These, dass dies beileibe kein Einzelfall war.
Dort wurde im Wege der Feststellungsklage vorgegangen. Allerdings war durch den Zahlendreher bei der IP auch relativ sicher gestellt, dass der Anschlussinhaber nicht einmal als Störer in Frage kam. Das unterscheidet diesen fall von anderen, sodass man daraus auch keine Rückschlüsse auf andere feststellungsklagen ziehen kann

Zitat:
6. Stern tv mit RA Solmecke war bis 2 Minuten vor Ende hervoragend. Beide Seiten vertraten Ihre Auffassung gut, auch wenn ich natürlich mit Herrn Solmecke sympathisiere.
Die Aufforderung ohne KENNTNIS EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS Unterlassungserklärungen zu verschicken ist jedoch NICHT zu empfehlen. Rechtlich mag dieser Weg gangbar sein. Er könnte sich aber für viele Familien zu einer Katatrophe entwickeln.
Es wurde nicht klar genug herausgestellt, dass falls weiterhin Musik zur Verfügung gestellt wird, im Zweifel € 5001,00 pro Lied zu zahlen sind. Nehmen wir an eine Familie bespricht das Thema am Frühstückstisch und gibt - wie von Herrn Jauch empfohlen - eine UE ab, und vergisst die Angelegenheit, und 1 Jahr später wirft der Filius wieder Bearshare an - "Aber mein Vater hat doch alles gemacht wie Herr Jauch gesagt hat und so schlimm war das doch nicht" - droht nicht weniger als die Insolvenz. Die Familien wurden nicht ausreichend aufgeklärt.
Auch der Herr Rechtsanwalt Rasch wies in der Sendung zu Recht darauf hin, dass die Folge einer unbedachten Unterlassungserklärung sehr teuer werden kann.
Wie das so ist bei Juristen, drei Juristen sechs Meinungen. In diesem Fall teile ich Ihre Ansicht.

Zitat:
Meines Erachtens wollte Stern TV hier eine publikumswirksame Lösung anbieten, die sich als Bummerang erweisen wird. Eine Unterlassungserklärung ist keine alte Jacke, die man eben so weg gibt und die Kanzlei Rasch ist keine Altkleidersammlung. Die UE gilt 30 Jahre. Außerdem komm in den Vordrucken nicht deutlich zum Ausdruck, dass in Fällen in denen mehrere Personen Anschlussinhaber sind, BEIDE diese UE unterschreiben und abgeben müssen.

7. Ich weise auf Spiegel-TV am kommenden Sonntag hin, dort wird über die Kanzlei Rasch ebenfalls berichtet. Ich äußere mich dort ebenfalls mit ein paar Sätzen.
Ja, es war publikumswirksam und bei so einschneidendenKonsequenzen halte ich es für insgesat gefährlich, diese Fälle mit pauschalen Lösungsangeboten quasi wie beim Discounter anzugehen.

Zitat:
8. Fast unbemerkt wurde das Standard Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch seit letzten Samstag geändert. Das "Edel-kids Problem" wurde gelöst. Außerdem wird nicht mehr pauschal behauptet, es bestehe ein SE Anspruch. Bereits damit ist der von Herr Dr. Eikmeier angedachte Weg (s. Punkt 1) nicht gangbar.
Das ist richtig. Wir werden wohl zukünftig mit optimierten Abmahnungen zu rechnen haben. Das ist ein Nachteil öffentlicher Diskussion.
 
Alt 12.10.2007, 21:44   # 910
Jabberwockie
 
Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 6
@RAs @all

Ich möchte mal eine andere Aspekt anbringen und nach Ihrer/Eurer Meinung fragen:

Die Abmahner wollen ja "aufklären, die Leute sensibilisieren und weitere Straftaten verhindern...." (und Geld verdienen!)

Oft ist es aber doch so, das das Verfahren wegen z.B einer/wenigen Datei/en von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Man weiss ja in diesem Moment gar nichts von seiner Urheberrechtsverletzung. (z.B. Kinder offenes WLan etc...). Eine Information erfolgt dann meistens nicht. Die meisten Rasch Fälle hier haben ja mehr Dateien... aber ich will es mal allgemein halten.

Dann flattert einem nach ein paar Wochen oder Monaten oder Jahren(siehe oben --> 4sternedeluxe) eine Abmahnung ins Haus. (Ich finde das geschieht absichtlich, damit man den Zeitpunkt, IP, Programme, Lieder etc nicht mehr nachvollziehen kann!!!)

Da die Staatsanwaltschaften doch wissen was mit Ihren ermittelten IPs geschieht wäre es doch für die "Gerechtigkeit" Prävention und Aufklärung der vermeindlichen Verbrecher besser Ihn auch zeitnah über seine Vergehen zu unterrichten.
(wenn man schon ca.35€ für die Ermittlung der IP zahlt wird doch bestimmt das Porto auch noch drin sein..)

Durch diese "nicht Information"" werden doch weitere Urheberrechtsverletzungen und die daraus folgenden Konsequenzen durch die Staatsanwaltschaft gebilligt und geduldet!!

Meiner Meinung nach dürften nach so einem Fall Strafanzeigen und gegebenenfalls Zivilverfahren nicht mehr zugelassen werden.

Evtl. mit der falschen Wortwahl geschrieben aber hiermit von einem nicht Juristen zur Diskussion gestellt.
Grüße Jabberwockie
 
Alt 12.10.2007, 22:00   # 911
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
@4sternedelux:

Wenn das was ich geschrieben habe so rüberkam, als ob Du einer der "Ich-steck-den-Kopf-in-den-Sand-Tippgeber" wärst, tut es mir leid. So war das nicht gemeint.


@mangaa:

wie 4sternedelux ja selber schreibt ist das Verfahren gegen ihn im Januar 2006 eingestellt worden. Also wusste er Bescheid.

Tut aber trotzdem nix zur Sache, da der Fall, egal wie, zeigt dass auch nach längerer Zeit noch abgemahnt wird.

Also, in diesem Fall heilt die Zeit eben nicht die Wunden...
 
Alt 12.10.2007, 22:26   # 912
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Eikmeier,


ich denke, dass - wenn die Kanzlei Rasch lediglich Ihre Abmahnkosten geltend macht - völlig unbesehen von einem Schadensersatzanspruch - wie zuletzt unter anderem in dem berühmten Urteil des LG Köln vom 18.7.2007 geschehen, Abmahnkosten in Höhe von mehreren tausend Euro anfalllen. Diese muß der Mandant zahlen. Zuletzt waren das glaube ich 5.000,00 € zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.

Eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Schadensersatzverpflichtung hingegen, hätte offensichtlich lediglich einen Feststellungstenor aber keinen Leistungstenor.

Es mag sein, dass Ihre Überlegungen der Kanzlei Rasch Ärger machen könnten, aber wenn es hart auf hart kommt und Sie klagen, klagt die Kanzlei Rasch einfach auf Leistung wegen der Abmahnkosten. Und dann sitzt die Kanzlei Rasch derzeit am besseren Hebel. Das ist jedenfalls meine Meinung. Auch wenn mich das nicht freut.

Im übrigen freue ich mich über den regen Gedankenaustausch mit Ihnen. Es ist gut, dass hier Anwälte mit unterschiedlichen Ansätzen diskutieren, das hebt zweifelsohne das ohnehin sehr hohe Niveau dieses Threads (gibt es dafür ein deutsches Wort?).




mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Hamburg



Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
 
Alt 12.10.2007, 22:44   # 913
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Coolio_HH,

ins blaue hinein würde ich auch nichts versenden. Wenn ich aber irgend etwas von der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hätte, dann würde ich sie sofort verschicken.

@patmvrc,

wenn Du eine UE verschickt hast, zahlst Du nichts mehr an Rasch und die Labels!
Und mit ner Hausdurchsuchung mußt Du nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr rechnen. Du bist raus Junge, freu Dich darüber!

@4sternedelux,

ich habe ja schon viel gehört, aber das ist sicherlich der Gipfel. Kann es sein, daß Du da etwas verwechselst und er aus Deiner Sammlung nur 1 Titel zu Beweissicherungszwecken gezogen hat. Den Rest hat er Dir nur als Screenshot mitgeschickt ?

@ Rechtsanwalt Dr. Eikmeier,

das Risiko, daß Rasch seine Abmahnungen optimiert, ist auch gegeben, wenn Sie den 5. Fall allein durchziehen oder wenn er einmal vor Gericht verliert. Deshalb nicht mehr öffentlich zu diskutieren, wäre der größte Gefallen, den wir diesem Herrn Rasch tun können. Wenn in diesem Land nicht ein paar Leute mit etwas Zivilcourage und gesundem Rechtsverständnis in Foren oder Fernsehsendungen Texte und Worte öffentlich verbreiten um den Unterschied deutlich zu machen zwischen der Verfolgung des verletzten Urheberrechtes und dem Füllen der eigenen Taschen auf Kosten von Kids, dann hat dieser Mann mit seiner einträglichen Geschäftsidee gewonnen.

@ All,

auf die Frage von Herrn Jauch wieviel er denn monatlich gut mache kamen von Rasch nur noch Stammelsätze, weil es eine Rechtfertigung hierfür nicht gibt. Ein weiterer Fehlschuß der Sendung war die Behauptung von Rasch, er ließe mit sich handeln. Alle Kids und Eltern, die jetzt glauben mit dem könne man handeln weil er ein Gewissen habe, die sind auf dem Holzweg. Der handelt nur, wenn ein anderer Anwalt ihm Druck macht oder wenn er genau weiß, daß bei den Eltern nichts zu holen ist außer einer Privatinsolvenz.

@Jabberwockie,

ich fände es auch besser, wenn alle Staatsanwälte verpflichtet würden mal in das Forum zu schauen und sich mal von uns erläutern ließen, was bei ihrer Arbeit künftig besser zu machen wäre.

Weil sicherlich viele Leute gerne mal auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Einfluß nehmen würden, gibt es eine Gewaltenteilung in unserm Land und das ist gut so!

Gruß Baker
 
Alt 12.10.2007, 22:57   # 914
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
ich denke, dass - wenn die Kanzlei Rasch lediglich Ihre Abmahnkosten geltend macht - völlig unbesehen von einem Schadensersatzanspruch - wie zuletzt unter anderem in dem berühmten Urteil des LG Köln vom 18.7.2007 geschehen, Abmahnkosten in Höhe von mehreren tausend Euro anfalllen. Diese muß der Mandant zahlen. Zuletzt waren das glaube ich 5.000,00 € zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.
Da gehen wir völlig konform. Im obigen Urteil hatte der Beklagte jedoch bei der polizeilichen Vernehmung eingeräumt, "hin und wieder" mehrer Titel herunter geladen zu haben. Ein Fall in dem Stadium ist natürlich mit größter Vorsicht zu beurteilen und eignet sich selbstverständlich nicht für juristische Gedankenspiele.

Zitat:
Eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Schadensersatzverpflichtung hingegen, hätte offensichtlich lediglich einen Feststellungstenor aber keinen Leistungstenor.
Nein, aber eine Kostenentscheidung.

Zitat:
Es mag sein, dass Ihre Überlegungen der Kanzlei Rasch Ärger machen könnten, aber wenn es hart auf hart kommt und Sie klagen, klagt die Kanzlei Rasch einfach auf Leistung wegen der Abmahnkosten. Und dann sitzt die Kanzlei Rasch derzeit am besseren Hebel. Das ist jedenfalls meine Meinung. Auch wenn mich das nicht freut.
Da stellt sich dann die Frage, welche Kosten höher liegen. Ich habe leider noch keinen entschiedenen aus der Kategorie Filesharing finden können.

Zitat:
Im übrigen freue ich mich über den regen Gedankenaustausch mit Ihnen. Es ist gut, dass hier Anwälte mit unterschiedlichen Ansätzen diskutieren, das hebt zweifelsohne das ohnehin sehr hohe Niveau dieses Threads (gibt es dafür ein deutsches Wort?).
Ja, das freut mich auch. Es gibt nichts fruchtbareres, als solche Themen mal zu diskutieren, denn man wird ja auch leicht "betriebsblind".

Viel Grüße aus Hattingen
FE
 
Alt 12.10.2007, 23:00   # 915
Tomcat1801
 
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
Hallo Baker

Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
@ All,

auf die Frage von Herrn Jauch wieviel er denn monatlich gut mache kamen von Rasch nur noch Stammelsätze, weil es eine Rechtfertigung hierfür nicht gibt.
Ich habe es auch gesehen, den kurzzeitigen Verlust der Muttersprache und fand gerade das moralisch Intressant.

Ein anderes Beispiel zum Thema Geldverdienen wäre auch ein andere nicht namentlich genannter Anwalt, der in seinen Briefkopf in 2004 noch nur 2 Anwälte aufgeführt hatte (Es gab in einem Forum ein gescanntes Originalschreiben von 2004) und mittlerweile in 2007 immerhin schon deren sieben. Die wollen nunmal auch Essen und Trinken und müssen dementprechend auch bezahlt werden. Wenn die restliche Belegschaft prozentual ebenfalls so gestiegen ist, muß ja nunmehr auch der Ertrag um 250 % gesteigert werden.
Berechnungen hierzu sollte sich dann jeder mal selbst machen, aber es scheint, als wäre mit dem Geschäft sehr viel Geld zu verdienen.
Gruß
 
Alt 12.10.2007, 23:00   # 916
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Jabberwockie Beitrag anzeigen
@RAs @all
Meiner Meinung nach dürften nach so einem Fall Strafanzeigen und gegebenenfalls Zivilverfahren nicht mehr zugelassen werden.

Evtl. mit der falschen Wortwahl geschrieben aber hiermit von einem nicht Juristen zur Diskussion gestellt.
Grüße Jabberwockie
Das ist eine Suche nach Gerechtigkeit. Vor Gericht gibt es fast alles, aber niemals Gerechtigkeit.
 
Alt 12.10.2007, 23:42   # 917
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
Zitat:
Zitat von 4sternedelux Beitrag anzeigen
Es war der 14.1.2006 an dem geladen wurde. Mitte November standen dann die Herren in grün vor der Tür. Im Januar war die sache dann damit abgeschlossen das ich 200 Euro an einen gemeinnützigen verein spenden musste.

MFG
4sternedelux
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass wegen einem Lied die Grünen vor der Tür standen.


Aber mal eine andere Frage:

Wenn man wegen beispielsweise 200 Dateien Besuch von der Polizei zwecks Hausdurchsuchung bekommt. Und die finden dabei eine Festplatte mit sagen wir 5000 Dateien.

Was passiert in so einem Falle???

wird man dann auch noch für diese 5000 Dateien abgemahnt oder?

und mal weiter gedacht:

Man hat die abgemahnten 200 Dateien nicht mehr und sie können auch nicht mehr rekonstruiert werden.

Was passiert dann wegen der 5000 auf einer externen Festplatte?
Jay
 
Alt 12.10.2007, 23:49   # 918
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo jay1975,

es ist doch nicht verboten Musik auf seiner Festplatte zu speichern. Wenn Du sie nicht präsentierst und dabei gescannt wirst, kann doch nichts passieren. Wenn die 200 ursprünglichen Dateien nicht mehr da sind, dann wurden sie gelöscht und das Beweismittel ist leider weg. So ein Pech auch für Rasch.

Gruß Baker
 
Alt 12.10.2007, 23:53   # 919
Jabberwockie
 
Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Das ist eine Suche nach Gerechtigkeit. Vor Gericht gibt es fast alles, aber niemals Gerechtigkeit.
Das ist leider wahr.....
 
Alt 13.10.2007, 02:25   # 920
patmvrc
 
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
@patmvrc,

wenn Du eine UE verschickt hast, zahlst Du nichts mehr an Rasch und die Labels!
Und mit ner Hausdurchsuchung mußt Du nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr rechnen. Du bist raus Junge, freu Dich darüber!

Gruß Baker
wie ich bin raus? ich habe bevor ich ein schreiben an rasch bekommen hab meinem anwalt gesagt er soll den musikfirmen eine UE schicken. aber dann bekomm ich doch von denen doch schadenersatzforderungen oder? kann ja nicht sein das ich mit 2200 datein jetzt so davon gekommen bin?! ich mein wär cool aber kann das angehn? nein oder?
 
Thema geschlossen


Alt 12.02.2012, 13:32 # --
News Flash
Mehr zum Thema
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
Standard Mehr zum Thema

   
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/41655-brief-rasch-rechtsanwaelte-hamburg-teil-1-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
brief von bushidos anwalt bekommen was tun Dieses Thema Pingback 04.09.2009 16:27
Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com - Seite 2 - gulli:board Beitrag #0 Refback 23.09.2008 15:55
Diskussion zum Abmahnwahn in Deutschland - Diskussion Abmahnwahn Filesharing - Dunkelfalke´s ScienceFiction-Forum & Abmahnwahn Dieses Thema Refback 16.09.2008 15:49
Verein gegen den Abmahnwahn Dieses Thema Refback 13.09.2008 21:37
Anklage wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 4 - GameStar-Pinboard Dieses Thema Refback 01.09.2008 11:30
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs Dieses Thema Refback 22.08.2008 19:25
ESL - European Soccer League | Sonstiges | Rasch Rechtsanwälte Dieses Thema Refback 20.08.2008 23:16
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Allgemeine Diskussion - nur hier! Dieses Thema Refback 11.08.2008 18:06
Allgemein - Rasch VS . DJ's - Freesoft-Board Dieses Thema Refback 11.08.2008 12:52
Schon erwischt?? - Peer-2-Peer, Filesharing & Co. - Freesoft-Board Dieses Thema Refback 09.08.2008 17:56
HIILLLFFEEE 3000€ für Musik!! Dieses Thema Refback 08.08.2008 16:53
neXGam Forum | Off Topic | Download per Emule. Kumpel wurde erwischt! Dieses Thema Refback 06.08.2008 00:59
Problem - Rechtsanwalt Rasch Hamburg - Freesoft-Board Dieses Thema Refback 04.08.2008 17:34
Mogel-Power: Das Diskussionsforum - Flohmarkt Dieses Thema Refback 31.07.2008 18:09
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 1 Dieses Thema Refback 30.07.2008 22:31
pchilfe Forum :: Thema anzeigen - Rechtsanwalt Rasch Hamburg Dieses Thema Refback 30.07.2008 19:40
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs Dieses Thema Refback 30.07.2008 13:20
Frage - Schon erwischt?? - Seite 2 - Freesoft-Board Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:31
Logistep und Konsorten - Seite 224 - gulli:board Dieses Thema Refback 21.02.2008 20:14
Logistep und Konsorten - Seite 119 - gulli:board Dieses Thema Refback 12.11.2007 01:07
Abmahn-Laberthread - Seite 45 - gulli:board Dieses Thema Refback 04.11.2007 14:42
astueckemann's bookmarks on del.icio.us Dieses Thema Refback 24.10.2007 19:37
Abmahn-Laberthread - Seite 39 - gulli:board Dieses Thema Refback 15.10.2007 17:12
Abmahn-Laberthread - Seite 29 - gulli:board Dieses Thema Refback 04.09.2007 14:00
6000€ strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase Dieses Thema Refback 28.08.2007 00:21
6000€ strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase Dieses Thema Refback 20.08.2007 17:26
6000€ strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase Dieses Thema Refback 20.08.2007 15:53
6000€ strafe wegen filesharing bei limewire - Seite 3 - ForumBase Dieses Thema Refback 20.08.2007 15:47
5000 € zahlen, weiß nich was ich machen soll !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.08.2007 02:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:32 Uhr.