| | # 821 | |
| Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
Ich denke da insbesondere auch an die Fälle, in denen die Abmahnkanzleien infolger fehlerhafter Ermittlungen der anti-piracy-Firmen ihre Schreiben "mit Bedauern" zurücknehmen mussten - Folge falsche Anschuldigungen, ggf. Schadensersatzforderungen gegen die Abmahner? -nur mal ein Gedanke dazu. Gruß Shocky | |
| | # 822 | |
| Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
§ 170 (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. (2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist. | |
| | # 824 | ||||||||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Eine Unterwerfungserklärung ist nichts für den Heimwerker. Ergibt sich beispielsweise aus der Erklärung, dass deren Verfasser selbst und schuldhaft gehandelt hat, so wäre mit der Unterlassungserklärung zwar die Wiederholungsgefahr beseitigt und mithin keine weitere Abmahnung mehr gerechtfertigt. Es ergäbe sich jedoch ein Anspruch des Gegners auf Schadensersatz. Zitat:
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Das Problem, das hier ständig verkannt wird, ist folgendes: Die Polizei ist nicht der Freund und Helfer. Der Beamte soll die Akte mit Informationen füttern und genau das und nur das tut er auch. Häufig merkt der unerfahrene Beschuldigte davon nichts. Zitat:
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| | # 825 | |
| Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 7
| Zitat:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. (2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist. ???? Wie kann man denn um einen Bescheid bitten, wenn man nicht einmal Kenntnis davon hat, wann und welche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durchführte? Ich denke da insbesondere an diejenigen, bei denen die Abmahnkanzleien mit "Bedauern" ihre Abzockerschreiben zurücknehmen mussten, weil die anti-piracy-Firma fehlerhafte Feststellungen getroffen hat - falsche Anschuldigungen ? - Schadensersatzforderungen diesmal durch den Betroffenen etc.? Gruß Shocky | |
| | # 827 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo @ all, ich hatte noch versprochen, das was Dr. Eikmeier geschrieben hat zu übersetzen. Er schrieb: die "Gegenseite" (die Euch abmahnt) sei ja nicht Rasch, sondern es seien formal rechtlich gesehen die Rechteinhaberfirmen, die Rasch nur beauftragt hätten. Rasch schreibe die Texte nur in deren Auftrag (in Wirklichkeit ist es natürlich doch Rasch, es kann nur keiner beweisen). Und auch in deren Auftrag behaupte er, es sei Schadensersatz zu leisten (Zitat aus Schreiben von Rasch): Des weiteren stehen unseren Mandanten (seine Mandanten sind die Rechteinhaberfirmen) Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Bei der hohen Anzahl der von Ihnen zum Download vorgehaltenen Audiodateien stehen unseren Mandanten hohe Schadensersatzbeträge zu. Nun muß man wissen, was in dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschrieben steht, an der Stelle, auf die Rasch in seinem Schreiben verweist. In § 97 Abs. 1 UrhG steht: "Wer das Urheberrecht .... verletzt (das seid Ihr), kann vom Verletzten" (in Ihren Rechten verletzt sind die Rechteinhaber) "auf Beseitigung der Beeinträchtigung" (sofort raus aus der Tauschbörse und nie mehr rein und das WLAN verschlüsseln und die Kids belehren), "bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung" (das heißt strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben) und, wenn dem Verletzer" (das seid Ihr) Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden". Das heißt, daß Rasch mehrere Dinge einfach behauptet und als richtig unterstellt, ohne sie bewiesen zu haben. Er unterstellt: 1. Der Anschlußinhaber (den er abmahnt) habe mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt. 2. Ein nachweisbarer Schaden sei entstanden. Im deutschen Zivilrecht besteht die Möglichkeit, wenn sich zwei Parteien über eine solche Frage streiten, ob ein Schaden entstanden ist und der Anschlußinhaber vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, ob also ein Anspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG besteht, mit einer negativen Feststellungsklage gerichtlich klären zu lassen. Die Feststellungsklage heiß negativ, weil derjenige, der die Klage vor Gericht einreicht, Euer Anwalt wäre und der in seiner Klageschrift behaupten würde, daß dies nicht der Fall ist und vom Gericht bestätigt haben will, daß der Anspruch nicht (oder halt negativ) gegeben ist. Diese Feststellungsklage würde sich dann gegen die Rechteinhaber richten, die gemeinsam vor Gericht gezogen würden. Dabei müßte die Gegenseite ihre Behauptung beweisen nur mit den vorhandenen Unterlagen (Screenshots, und 2 gesaugte Dateien, Kopien aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft). Ggf. müßte das Gericht, wenn die Beweise ein fahrlässiges Verhalten hergäben, zusätzlich der Frage nachgehen, ob den Rechteinhabern überhaupt ein Schaden entstanden ist. Dieser Prozeß hat viele Risiken für die Rechteinhaberfirmen; insbesondere, der Imageverlust bei einem verlorenen Prozeß wäre groß. Herr Dr. Eikmeier hat in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verschickt und auf die Zahlungsanforderung oder das Vergleichsangebot in der Abmahnung geantwortet, daß sein Mandant, wenn bis zum (Termin vor dem Zahlungstermin von Rasch) nicht eine Verzichtserklärung von Rasch eingehe, beim Landgericht Wuppertal eine negative Feststellungsklage erhoben werde. In Anbetracht der beidseitig aufgewendeten Anwaltskosten (Rechteinhaberfirmen für Rasch - Mandant für Dr. Eikmann) verzichte man bei Eingang der Verzichtserklärung auf Berechnung von Anwaltsgebühren, wenn die Gegenseite dies ebenfalls tue und in der Erklärung aufnehme. Das ganze geht aber nur, wenn der Beschuldigte Anschlußinhaber wirklich schuldlos gehandelt hat. Wenn er also nicht bei der Polizei zugegeben hat, daß er es war: - Wenn es seine Kid´s waren und er glaubhaft machen kann die belehrt zu haben, dann hat er Chancen damit durchzukommen. - Wenn es ein Freund oder eine Freundin war, die schon volljährig ist, dann trifft den Anschlußinhaber ja kein Verschulden. - Wenn es die Oma war oder der Opa. - Wer ein WEP-verschlüsseltes WLAN-Netz hat und zum Scannzeitpunkt nachweisen kann, daß er in Urlaub bei einem Freund war. usw. Ob Euer Anwalt so eine Sache durchziehen kann und will, solltet ihr erfragen, bevor Ihr eine Pauschalhonorarvereinbarung mit ihm trefft. Wichtig ist auch, das erhöhte Prozeßkostenrisiko, wenn die Gegenseite keinen Rückzieher macht. Dafür braucht man etwas Mut und finanziellen Rückhalt. Gruß Baker |
| | # 828 |
| Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
| n´abend nach meiner Erfahrung gibt die Polizei auch dem Beschuldigten Hinweise, wer ihn da angezeigt hat. Vorsichtiges (!) telefonisches Nachfragen am Telefon kann da schon helfen. Manche Cops sind (wenigstens) hierbei hilfsbereit. Vielleicht: Verstehe ich gar nicht warum ich da zu Ihnen kommen soll - und wer hat mich da angezeigt ? Was ne Plattenfirma ?, wieso denn das ? welche denn ? was für´n RA ? nie gehört. Na ja komisch - trotzdem danke. Tschö. Dann aber schleunigst Gespräch beenden und die empfohlenen RAe einschalten, damit am gleichen Tag noch die vorsorglichen UE an die Rechteinhaber gefaxt werden können. Solange noch keine Abmahnung da ist, ist auch noch nichts zu spät. Ich brauche nur n´paar Stunden um das zu erledigen. Wenn die Abmahnung morgen kommt, kommt sie zu spät. Beste Grüsse Carsten Morbitzer - Rechtsanwalt - |
| | # 833 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo hotmaillover, Du fragst, was man so bei 1028 Dateien bezahlt. Da kein Betroffener Dir geantwortet hat, bekommst Du von mir eine Antwort. Ich habe mal im Forum verbreitet, daß die Datei so 10,-- kostet im Vergleichsangebot von Rasch und dann gerundet auf glatte Hunderter. Das war mal so ein Erfahrungswert. Sag mal, was mich viel mehr interessiert ist, ob Du selbst betroffen bist und von der Polizei oder Staatsanwaltschaft was gehört hast. Wenn ja, Junge dann warte auf keinen Fall bis die Forderung von 10.300,-- von Rasch im Briefkasten ist. Dann mußt Du schneller sein als er und selbst oder mit Anwalt im voraus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberfirmen verschicken. Dann zahlst Du nur etwa 500,- bis 600,-- für die Aktion. Nicht abwarten sondern schnell handeln, wie es Rechtsanwalt Morbitzer am Ende der vorherigen Seite empfiehlt. Das ist kein Quatsch, warten kostet Dich viel, viel Geld! Gruß Baker |
| | # 834 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo @ all, auch wenn mich einige dafür verfluchen werden, schreibe ich jetzt doch mal die Verhaltensregeln bei einer Information von Seiten der Strafvollzugsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) vor der Abmahnung von Rasch auf, um künftig einfach darauf verweisen zu können: Ihr habt, wenn ihr von Euerm Vergehen von dieser Seite erstmals etwas erfahrt, die Chance ohne eine teure Abmahnung von der Kanzlei Rasch aus der Sache heraus zu kommen. Wenn Ihr von der Kanzlei Rasch ein Schreiben erhaltet, ist es für diesen hier beschriebenen Fluchtweg zu spät. Wie kommt Ihr da wieder raus? Nun, Ihr müßt (am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes der bereits viele Mandanten gegen Rasch vertreten hat und die gängigen Möglichkeiten kennt, z.B. die Anwälte, die hier im Forum schreiben) vorauseilend (also bevor Rasch Euch angeschrieben hat) die Rechteinhaber, die Rasch vertritt alle anschreiben und jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinschicken. Dann haben die keinen Grund mehr Euch von Rasch abmahnen zu lassen und dafür Geld von Euch zu fordern. Wie das genau geht, kann man im Forum ab Seite 33 nachlesen; die Fachanwälte aus dem Forum, wissen es aber auch und kümmern sich um alles für Euch. Nun kann es sein, daß Ihr noch gar nicht sicher wißt, ob überhaupt Rasch hinter der Sache steckt oder ein anderer Anwalt. Dafür muß man wissen, daß Rasch die führenden deutschen Plattenfirmen vertritt, die hier im Forum auf Seite 41 im 3. Beitrag aufgelistet sind. Um herauszufinden, ob Rasch Euch angezeigt hat und ob Ihr von ihm alsbald abgemahnt werdet, gibt es mehrere Möglichkeiten, die ich nachfolgend zusammenfassend einmal schildern möchte: Variante auf Nummer sicher: Wenn Ihr noch Zeit habt und nicht gerade die cool´sten seid, dann beauftragt Ihr besser einem Fachanwalt. Der sorgt dann dafür, daß ihr erfahrt, ob es Rasch war und der sorgt auch dafür, daß Ihr gar nicht mehr zu dem Termin bei der Polizei hingehen müßt und daß Ihr da auch nichts falsches sagt. Der kann danach auch die vorauseilenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen an die Rechteinhaberfirmen fertig machen und verschicken und ihr habt nur noch die Anwaltskosten von Euerm eigenen Anwalt zu zahlen, die Ihr vorher mit ihm pauschaliert vereinbaren solltet. Die Höhe des Honorars liegt so in der Größenordnung zwischen 350,-- und 700,-- €, je nach Aufwand. Im 5. Beitrag auf Seite 28 sind mal ein paar Beispiele berechnet worden. Wenn Ihr von den Rechteinhabern eine schriftliche Bestätigung haben wollt, damit Ihr ganz sicher gehen könnt, kostet das aber noch mal extra Geld (rd. 500,-- €, das ist nur was für ganz ängstliche Leute mit genug Kohle). Variante keine Zeit mehr: Wenn der Termin so bald ist, daß Ihr Euch keinen Anwalt mehr suchen könnt, dann müßt Ihr folgendes an Hintergründen bedenken: Solange das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft läuft (das ist meist bei der bevorstehenden Anhörung von Euch bei der Polizei noch der Fall) habt Ihr noch Zeit um selbst zu agieren und Rasch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht über Eure Anschrift informiert. Für die bevorstehende Anhörung bei der Polizei müßt Ihr Euch nur 2 Ziele nehmen: - das erste Ziel ist, in Erfahrung zu bringen ob Ihr von Rasch angezeigt wurdet. - das zweite Ziel ist, möglichst selbst rein gar nichts preiszugeben. Die Information, wer der Anzeigeerstatter ist, kann der Polizeibeamten in der Akte nachsehen und er kann die Information nach eigenem Ermessen preisgeben oder für sich behalten. Er kann die Information auch verdeckt weitergeben (z.B. kann er auf Rückfrage ob es sich um eine Hamburger Anwaltskanzlei Namens Rasch handele, dies z.B. bestätigen durch Kopfnicken oder ablehnen durch Kopfschütteln). Drückt notfalls auf die Tränendrüsen und erklärt dem Polizist, daß Ihr im Internet gelesen hättet, daß der eigentliche Hammer erst mit der zivilrechtlichen Sache komme, wenn der Anwalt der Rechteinhaberfirmen eine Abmahnung schicke und dafür mehrere Tausend EURO verlange und Ihr hättet doch gerade überhaupt kein Geld, weil..... Wenn Ihr die Info habt ob es Rasch war, dann müßt Ihr vollkommen umschalten und Euch diszipliniert klar machen, daß der Polizist zwar ein netter Kerl ist, aber daß er nicht wirklich Euer Freund ist. Er soll für den Staatsanwalt die Akte mit Informationen füttern und genau das, und nur das, tut er auch. Häufig merkt Ihr davon gar nichts, weil er soviel Routine darin hat, es so zu tun, daß der Beschuldigte es nicht merkt. Im Idealfall sagt Ihr von da ab nur noch daß Ihr gar nichts wißt und ein Freund Euern PC eingerichtet hat und Ihr das Filesharing- Programm gar nicht kennt und Musik nur als CD kennt und benutzt. Ihr könnt Euch das alles überhaupt nicht erklären. Wenn der Beamte Euch nicht in Ruhe läßt, dann müßt Ihr notfalls sagen, daß Ihr einen Anwalt beauftragen müßtet, wenn er weiteres wissen wolle, weil Ihr selbst ja nicht wüßtet, ob die ein oder andere Antwort schadet oder nützt und ihr müßtet deshalb notfalls die Beantwortung weiterer Fragen verweigern und auf den Anwalt verweisen. Variante der Termin bei der Polizei ist schon vorbei: Es macht keinen Sinn, nach einer Anhörung bei der Polizei noch über einen Anwalt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, weil es wahrscheinlich so sein wird, daß Rasch die Einsicht früher erhält als der eigene Anwalt. Es kann zumindest ein Versuch wert sein, als Beschuldigter selbst einmal zur Staatsanwaltschaft zu fahren und dort mit Hinweis auf § 147 Abs. 7 Strafprozeßordnung (StPO) um Auskünfte und Abschriften zu bitten. Ob man diese erhält und erfährt, ob Rasch es war, ist eine Ermessensfrage der Staatsanwaltschaft. Alternativ kann man auch versuchen, dort anzurufen. Auch kann man nachträglich noch versuchen bei der Polizei anzurufen, wenn die die Akte noch nicht an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben haben, dann geben sie auch Auskunft (wenn sie die überhaupt geben wollen). Variante auf gut Glück: Die letzt Variante, die möglich ist, ist einfach nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung vorzugehen. Die Musikstücke, die als mp3- Dateien in Tauschbörsen getauscht werden, werden üblicherweise von großen Plattenfirmen vervielfältigt und vertrieben. Man kann sich in der GEMA-Datenbank raussuchen, welche Plattenfirma die Rechte an einem Titel besitzt. Dafür muß man auf die Homepage der GEMA gehen Willkommen bei der GEMA und auf Musikrecherche klicken. Am besten danach bei den Tonträgern auf =>Suche starten klicken und im ersten Suchfeld in der Aufklappliste den Begriff Interpret auswählen. Wenn man dann die im Forum auf Seite 41 im 3. Beitrag aufgelisteten und von Rasch vertretenen Rechteinhaberfirmen mehrfach findet, dann wird es mit einiger Sicherheit Rasch sein, der sie vertritt und der die Anzeige erstattet hat. Mit einem gewissen Restrisiko, daß man evtl. die Unterlassung gegenüber den falschen Firmen erklärt, und von einer anderen Kanzlei abgemahnt wird, muß man bei dieser Variante leben. Gruß Baker |
| | # 835 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Für Alle, die TV einer gepflegten Lektüre vorziehen: Planetopia am vergangenen Sonntag... ...mal wieder mit der "Allmächtigen Staatsgewalt" Frank Lüngen. Und morgen Abend Stern-TV mit Solmecke vs. Rasch. :wippe: Diskutieren kann man hierzu auch hier: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15 |
| | # 836 |
| Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 8
| ... Stand heute scheint der "letzte Schrei" in Sachen "Filesharing Abmahnung" die vorausseilende UE zu sein. Propagiert von geschäftstüchtigen RA's. Is okay so. Müssen auch ihr Geld verdienen. Nicht arbeitende Bevölkerung gibts ohnehin schon genug. Trotzdem frage ich mich, ob eine Unterlassungerklärung (egal ob vorausseilend oder im Nachgang an ein Abmahnschreiben) nicht trotzdem als Schuldeingeständnis zu werten ist. Schließlich impliziert "unterlassen", dass man es bereits getan hat. Als Unschudliger liegt es doch nahe, auf eine Erkärung zu verzichten. Jemand der in keinster Weise reagiert, ist ein potentiell ernstzunehmder Gegner vor Gericht. Genau vor Gericht endet die Sache nämlich wenn die Herrschaften tatscählich an eurer Geld kommen möchten. Was wenn die Kläger mit der Tatsache konfrontiert werden, dass der Beklagte z.b. nachweislich keinen Telefon/ Internetanschluss zum angeblichen "Tatzeitpunkt" besaß? Was wenn sonstige Fehler in der "Ermittlung" eindeutig & nachweislich einen falschen Anschlussinhaber identifiziert haben? Will ich als Kläger einem solchen Beklagtem tatsächlich vor Gericht begegnen? Wohl kaum, weil dann wäre "GAME OVER"... Nur ein Frage der Zeit und Interessierte würden von dem vernichtendem Urteil erfahren, wohl auch bald jeder Richter Was dass für die entsprechende Kanzlei aus primär wirtschaftlichen und/ oder Imagegründen bedeuten würde, kann man sich ausmalen. Sogar folgendes Szenario wäre realistisch: Tausende von Zahlern könnten auf Basis dieses Urteils ihrerseits ein eine Klage anstrengen und das bereits gezahlte Geld + Betrag x zurückfordern... usw. Weitere Argumente für die Abgemahnten wie z.b. - dass es ab einer gewissen Komplexität keine 100%fehlerfreie Software gibt (ein solcher Nachweis ist mehr als einfach zu erbringen) und damit auch die "Ermittlung" von Uploadern per Software niemals beweiskräftig sein kann. usw. möchte ich erst gar nicht erst bemühen... dazu wurde schon in anderen Foren ausgiebig berichtet. Danke auch an Dr. Wachs der (aus meiner Sicht) das Thema strategisch und ganzheitlich betrachtet. Dies war keine Handlungsempfehlung noch sonstwas... fällt lediglich in die Kategorie "Laut gedacht"... |
| | # 837 | |
| Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
| Zitat:
Hoppla, muss ich jetzt ins Gefängnis? | |
| | # 838 |
| Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
| Na, na, na, Dünnpfiff, die vorsorgliche UE reicht von seiner Bedeutung her dicht ran an die Erfindung des Rades. Etwas mehr Respekt vor der dunklen Seite der Macht wär da schon angebracht, Ungläubiger Nein, UE ist kein Schuldanerkenntnis. Was meinst Du mit „Unschuldiger“ ? Setzen, sechs ! Abgemahnt werden die Anschlussinhaber als Störer, egal ob die was runtergeladen haben oder nicht. Und die müssen dann auch die Abmahnkosten zahlen. Geben die keine UE ab (egal ob vorher oder nachher) droht eine einstweilige Verfügung, deren Kosten wohl auch so bei € 4-5000 liegen wird. Die kann man leider auch nicht gewinnen, sonst würde ich das ja machen. Du gibst die UE ja nur ab, damit die keinen Anlaß für eine EV haben. Und tust es besser vor der Abmahnung weil das dann alles kostenlos war. Besser geht´s ja wohl nicht. Du machst das also alles nicht und kassierst die EV - und schon hat die Gegenseite die Taschen voll mit Deinem Ersparten. Aus die Maus. Ach ja, die Abmahnung musst Du natürlich auch noch bezahlen. Weitere € 5.000. Die verteidigst Du wegen angeblicher oder möglicher Ermittlungsfehler auch noch vor Gericht und verlierst weitere 4000,-. Da kommt ja langsam was zusammen. So so, der Betroffene hat also keinen Telefon- oder Internetanschluß. Fragt sich nur wie der Provider über die IP-Nummer Name und Adresse des Anschlussinhabers an die StA herausgegeben konnte, wenn der gar keinen Anschluss hat. Dein Denkanstoß vernachlässigt vielleicht ein ganz klein bißchen die Gesetze der Logik, oder ? Ich glaube nicht, daß irgendjemand eine Abmahnung erhält, der keinen Telefon- oder Internetanschluss hat. Wie sollte der Provider das denn hinbekommen ? Warum sollte der Kollege Rasch jemanden verklagen, der keinen Anschluss hat ? Wenn tatsächlich ein Fehler bei der Ermittlung vorliegt hat man natürlich Aussicht auf Erfolg, klar. Das kannst Du grsl. aber erst aus der Ermittlungsakte herausfinden. Dann ist es für den „Königsweg“ aber schon zu spät. Das kann aber jeder auch selbst herausfinden, indem er in seinen PC oder den der Kinder schaut, ob er da einen bunten Strauß an Melodien nebst Bearshare drin hat oder nicht, oder ? Wer also einen Anschluß, einen PC und darauf Bearshare-Software und Songs darin, sollte sich die Strategie mit dem Ermittlungsfehler lieber zweimal überlegen. Ok, es gibt keine 100-%ige Sicherheit bei Software. Bin ich bei Dir. Beweis ist laut BGH aber nicht erst dann erbracht, wenn etwas zu 100% feststeht, sondern etwas als so sicher angesehen wird, dass „die Beweise, den Zweifeln Schweigen gebieten....“ schön gesagt, oder ? Heißt wohl etwa 90%. Und nix mit in dubio pro reo – Das gilt im Strafrecht ! (- und dort schert sich auch keiner drum). Vor Gericht hast Du es immer mit unsicheren Beweismitteln zu tun: Zeugen ? Sind die unsichersten Beweismittel, die können lügen oder (noch öfter) erinnern sich schlicht falsch. Das haben Studien ergeben, sogar mit Polizisten. Der Zeuge schwört das Auto war rot, es war tatsächlich aber blau. Auch wenn´s nur 5 Minuten her ist. Sicherheit bei einer Zeugenaussage ? 70% ? keine Ahnung. Da ist jeder dankbar für eine Software, die auch nur mit 95%iger Sicherheit arbeitet. Geh sicherheitshalber mal besser davon aus, dass dies den Richtern völlig reicht. Aber selbst wenn das alles so wäre wie Du sagst, spräche noch immer nichts dagegen, eine vorsorgliche UE abzugeben, weil Du damit in jedem Fall sämtliche Abmahnkosten dematerialisierst. Diese 5.000 Abmahnkosten kann niemand mehr erfolgreich einklagen. Schadensersatz wurde noch nie eingeklagt. Fall gelöst - und der geschäftstüchtige Anwalt war jeden Cent der € 546 wert, weil Du gerade rund € 14.500 gespart hast. Davon kaufst Du Dir jetzt ein paar CDs. Peace & Rock´n´Roll RA Carsten Morbitzer Hannover |
| | # 839 |
| Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 20
| @Baker&Co: habe eben mit einem Mitarbeiter von RA Solmecke gesprochen. Bin nun drauf und dran die UE an die Plattenfirmen schreiben zu lassen. Man könne das (mit Akteneinsicht!) auch selbst. Ist mir selbst zu heikel. Habe übrigens seit 4 Monaten nix von Rasch gehört, es kam also noch nicht zu einer Abmahnung. ABER: der Herr am Telefon klang pessimistisch als ich erzählte was ich bei dr Vorladung zu Protokoll gab: Ich habe die meisten der Titel (von insg. 700) identifizieren können und gesagt ich hätte sie runtergeladen (auf Rat meines Anwalts!!!). Jedoch hätte ich diese nie verbreiten wollen, habe upload im bearshare inaktiv gestellt und es hätte (und hat es auch!) sich selbstständig aktiv gestellt und das Programm an sich sich immer wie ein Trojaner automatisch im Hintergrund eingeschaltet. Ausserdem das ich ein offenes W-Lan hatte. Hilft das (es entspricht der Wahrheit!!!) oder kann ich mir jetzt die UE schenken da ich mich schon selbst schön in die Sch... geritten habe mit der Aussage? Die UE mit allem pipapo würden mich rund 600 Euro kosten. Und: kann ich JEMALS wieder etwas runterladen??? Es gibt ausserhalb vom filesharing nämlich auch Möglichkeiten habe ich gehört, einfach Dateien auf Servern die von irgendwelchen Usern online gestellt wurden. Oder würde das Suizid bedeuten? Hilft es wenn ich künftig meinen Anschluss auf Omma und Oppa (zum Beispiel) anmelden würde? Danke im Voraus! |
| | # 840 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Hey DonJuandeKoma, ich versuchs mal so, sei froh, wenn Du aus der Sache so schon ohne größeren Schaden rauskommst. Wenn Du nochmal erwischt wirst, und sie dir das nachweisen können wirds richtig teuer. Wie teuer, das kannst Du in deiner UE nachlesen (mit 5000Eur pro Song!!! bist du dann dabei.). p.s. mit ankündigungen, wie "...ich will hier und da und dort was runterladen..." wäre ich vorsichtig, weil die gegnerische Seite hier mitliest und Du deinem Anwalt das Leben noch schwerer machst... Grüße |
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