Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1


Alt 05.10.2007, 02:09   # 781
Erfinderpferd
 
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Beiträge: 66
MEDIA – so langsam wird der Umfang jedem klar: Musik, Bücher, Filme, Spiele ... alles in Bits und Bytes. Und alle haben sie ihre Säbel gewetzt und zur Hatz auf Piraten an der Heimatfront geblasen.
Börsenblatt Online | NEWS | Raubzug ohne Strafe?
Nun, für die Musikbranche haben die ertragreichsten letzten 4 Monate eines jeden Jahres begonnen mit fast 50% des Jahresumsatzes.
Der Krieg an der Irak-Front beginnend mit dem 11.September 2001 kostete die deutsche Musikbranche 780 Mio € 2001-2003.
Die Folgejahre 2003 ff brachten noch Umsatzsteigerungen von 2 Mio Musik-CD pro Jahr .
Nach den Ereignissen dieses Jahres sieht es nicht mehr rosig aus – finde ich.
... Gute Nacht Deutschland
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Alt 05.10.2007, 09:01   # 782
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
hallo Baker,
ich lese mich schon seit einigen Tagen hier durch das Forum, und glaube daß Du für mich die Antwort kennst auf die Fragen, die mich noch interessieren. Ich bin bei Seite 47 und wenn ich weiterlese, dann kommt vielleicht etwas zu meinen Fragen, aber es dauert mir zu lang. Deshalb hier meine Frage. Ich habe Screenshots mit knapp 1200 Dateien übersandt bekommen und man fordert von mir 6000 €. Ich habe grundsätzlich immer aus dem Share-Ordner die Dateien herausgenommen und in den Windows-Ordner “Eigene Musik“ gesteckt. Zu dem Zeitpunkt als ich gescannt wurde, kann zwar die ein oder andere Datei in dem Share-Ordner gewesen sein, weil das Programm nicht immer macht, was man will, aber so viele Dateien waren da nicht drin. Ich habe das BearShare- Programm benutzt. Wie kommt es, dass die an den Windows-Ordner “Eigene Musik“ kommen und den Inhalt von diesem Ordner scannen konnten?
Gut, er war nicht gesperrt, weil ich im Glauben war, nur der Share-Ordner wäre für uploads zuständig. Kann das BearShare Programm automatisch auf den Windows-Ordner zugreifen, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung wäre, oder haben die einfach bei mir durch die gesamte Festplatte geschnüffelt. In den Ordnern waren auch Dateien von Bekannten mit drin.
Ich blicke bei der Forum-Mail noch nicht noch nicht so durch und weiß nicht, wie die Rückantwort kommt?
mfg Helmut


Hallo Helmut,

hör bitte auf zu lesen und nach einer Antwort zu suchen, im Forum steht zu Deiner Frage nichts geschrieben. Da ich sie nicht beantworten kann, gebe ich sie auch an die anderen Forumsteilnehmer weiter.

@ all,

kann jemand Helmut fundiert antworten (nicht nur ich glaube es ist so und so, sondern ich weiß....

Gruß Baker

ps: Helmut, wenn Du die 6.000,-- € drücken willst oder ein geringes Einkommen hast, dann lese das Forum doch weiter und hol Dir einen Anwalt aus dem Forum, der Dir dabei hilft.
 
Alt 05.10.2007, 11:02   # 783
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo Herr Dr. Eikmeier,

es ist erfrischend einen neuen Rechtsanwalt im Forum begrüßen zu können, der auch gleich den Stein der Weisen mitgebracht hat. Sie schreiben :

“Ich gebe grundsätzlich für den Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Abmahnungskosten sind bislang nicht gezahlt worden.
Rasch hat auf mein letztes Schreiben in bislang keinem Fall reagiert“.
Wenn ich einen Stein der Weisen hätte, würde ich in keinem Forum mehr posten. Ich habe vielleicht Glück gehabt. Meine Argumentation in meinen Schreiben ist aber nicht so sehr von der Mandantensicht geprägt, sondern mehr von der sich mir aufdrängenden Motivation der Abmahner geprägt.

Zitat:
Wenn ich Sie recht verstehe, dann schicken Sie für Ihre Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an Rasch und einen Begleitbrief. Dann werden einige Schreiben ausgetauscht aber keine Zahlung geleistet und das letzte Schreiben, das Sie versenden ist so gepfeffert, daß Rasch nie mehr was von sich hören läßt.
Ich schreibe eigentlich eher kühl und sachlich. Es bedarf schon einiger Energie, mich in rasende Wut zu versetzen. Einfache Ironie reicht da meist nicht.

Um eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung kommt man nicht umhin. Je nach Verfahrensstand sind auch Abmahnkosten fällig, in den meisten Fällen allerdings kein Schadensersatz. Hier setze ich an, denn es wird ja Schadensersatz gefordert und die "Vergleichsangebote" beinhalten ja auch immer "pauschalen schadensersatz".

Wenn Sie die einzelnen Fälle nachvollziehen, dann werden Sie erkennen, dass niemals der Rechteinhaber klagt, allenfalls wird aus abgetretenem Recht hinsichtlich der Anwaltsgebühren vorgegangen. Dies auch nach meinem Kenntnisstand nur, wenn sich der betroffene Verletzer zuvor irgendwie beweismäßig hereingeritten hat. Wenn Sie dies alles beleuchten, dann sehen Sie, dass es durchaus beteiligte gibt, die an der Führung eines Prozesses gar kein Interesse haben. Es gibt aber Wege, diese Beteiligten mit einem Prozeß zu überziehen. möglicherweise ist es das, was mir da geholfen hat.

Zitat:
Ich werde Sie für den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften vorschlagen
oder hab ich da was falsch verstanden?

Gruß Baker
Haben Sie entsprechende Verbindungen? Dann bin ich für einen Vorschlag immer dankbar.
 
Alt 05.10.2007, 11:30   # 784
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Wie kommt es, dass die an den Windows-Ordner “Eigene Musik“ kommen und den Inhalt von diesem Ordner scannen konnten?
Gut, er war nicht gesperrt, weil ich im Glauben war, nur der Share-Ordner wäre für uploads zuständig. Kann das BearShare Programm automatisch auf den Windows-Ordner zugreifen, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung wäre, oder haben die einfach bei mir durch die gesamte Festplatte geschnüffelt. In den Ordnern waren auch Dateien von Bekannten mit drin.
Ich blicke bei der Forum-Mail noch nicht noch nicht so durch und weiß nicht, wie die Rückantwort kommt?
mfg Helmut
Prinzipiell kann durch ein Filesharing - Programm auf die komplette festplatte zugegriffen werden. Hier gibts eine Studie aus den USA dazu.
 
Alt 05.10.2007, 12:35   # 785
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
Hallo Forumsteilnehmer,

ersteinmal vorweg, ich finde es super dass sich hier Leute zusammentun, die zwar Mist gebaut haben aber unverhältnissmäßig übergebraten bekommen sollen. Mir stellen sich die Nackenhaare und ich bekomme unnachgiebiges Würgen in der Magengegend, wenn ich hier lese, dass sich hier ein schwarzer Ritter aufschwingt Existenzen zu vernichten indem er sich an sogenannten "Wiedergutmachungszahlungen" bereichert. Mein Rechtsempfinden ist zutiefst erschüttert und größe Abscheu macht sich in mir breit!!!

So, das war jetzt nicht sonderlich informativ, aber es musste raus!

Verstehe ich den Beitrag von Dr. Eikmeier richtig, dass Bit-torrent und PtP Programme die Festplatte des Users (ohne dessen Wissen) für andere Nutzer freischaltet, und das obwohl vorgegaukelt wird, es sei nur der Downloadordner freigeschaltet?
Dann wäre ja jeder, der ein solches Programm betreibt ein sogenannter Störer, wenn er paralell seine CD-Sammlung in I-Tunes hat!?!?

Also: Ich lade von jamendo legal Musik, oder ich ziehe mir (auch legal) eine Linux-Distribution per Bit-Torrent. Während ich das mache durchstöbern die Schergen des "Schwarzen Ritters" meinen I-Tunes-Ornder und finden (oh Wunder!) Musikdateien, viele Musikdateien, weil komplette CD-Sammlung.

Und jetzt soll ich kriminell sein?
 
Alt 05.10.2007, 12:37   # 786
Erfinderpferd
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Prinzipiell kann durch ein Filesharing - Programm auf die komplette festplatte zugegriffen werden.
.... wenn man als freigegebenen "Ordner" die gesamte Festplatte angibt.

Die Untersuchung zeigt nochmals auf, daß immer alle Unterordner eines freigegebenen Verzeichnisses ebenfalls zum sharing freigegeben sind.
Und die Untersuchung bemängelt die undurchsichtig zweideutige Menüführung sowie das Anlegen versteckter Verzeichnisse durch die bekannten filesharingprogramme.

@Helmut :tuedelit:: Dateien erscheinen bei bearshare nicht mehr in der Library, wenn sie aus dem freigegebenen share-Ordner heraus verschoben werden in einen nichtfreigegebenen Windows-Ordner.
Wenn allerdings aus dem Windows-Ordner heraus eine "Dateiverknüpfung" zum freigegebenen Share-Ordner gemacht wird, dann ist der externe Zugriff via Bearshare auf diese Datei möglich.
================================================== ==================0
Zitat:
Zitat von rockholzer Beitrag anzeigen
.... dass sich hier ein schwarzer Ritter aufschwingt Existenzen zu vernichten indem er sich an sogenannten "Wiedergutmachungszahlungen" bereichert. ...
tja, wenn man sich zur "Panzertruppe der deutschen §§§§§pflege" berufen fühlt. Vielleicht auch ein Scientologe auf Aderlaß-Tournee???
 
Alt 05.10.2007, 12:49   # 787
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Dr. Eikmeier,

Sie wissen hoffentlich, daß ich Sie nicht mehr in Ruhe lasse, wenn Sie hier in diesem Forum weiterposten, weil das Forum von dem Wissen der Leute lebt, die sich daran beteiligen. Ich habe wirklich den Eindruck, daß man von Ihrem Wissen noch eine Zeit lang profitieren kann.
Erst einmal herzlichen Dank für den Tipp, der Gegenseite den Streit anzudrohen, obwohl ich ihn nicht verstehe. Aber ich werde versuchen mich etwas schlauer zu machen.

Was ich verstehe, ist die Sache mit dem Schadenersatz. Wenn man die Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen kennt, die an die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche gestellt werden (und davon wiederum habe ich einen Schimmer) dann wird sehr schnell deutlich, daß die Forderung des Schadenersatzes hier nur heiße Luft ist. Ich habe extra noch mal nachgeschaut, was Rasch schreibt (man kann es hier nachlesen: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434873 )

“.....Des weiteren stehen unseren Mandanten Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Bei der hohen Anzahl der von Ihnen zum Download vorgehaltenen Audiodateien stehen unseren Mandanten hohe Schadensersatzbeträge zu. Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten“.

Für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe:
. Schadenersatz-Schuh = heiße Luft, mehr nicht
. Geschäftsführung ohne Auftrag-Schuh = keine heiße Luft

Daß Sie den ersten Schuh wegpusten können ist mir völlig klar; aber wie geht es mit dem zweiten?
Wenn man Ihren Text genau liest, ist da schon ein gewisser Rückzug enthalten:
-gestern schrieben Sie: “ ..Abmahnungskosten sind bislang nicht gezahlt worden“.
-heute schreiben Sie: “.. Je nach Verfahrensstand sind auch Abmahnkosten fällig“.

Bei Gelegenheit geben Sie mir mal heimlich den Tipp, wie man der Gegenseite den Streit androhen kann und die damit so einschüchtert, daß die nicht mehr piep sagen oder Sie legen sich vielleicht mal fest, was denn nun gezahlt wird und was nicht. Wenn Sie wirklich die Lücke gefunden haben sollten, können Sie sich vor Mandanten bald nicht mehr retten.

Gruß Baker
 
Alt 05.10.2007, 15:44   # 788
NuAber
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 17
Bei den Schadensersatzansprüchen schwimmen wir alle und natürlich und zum Glück auch die Abmahnkanzleien. Keiner weiß, wie genau er den Schaden belegen und berechnen soll und wie ein Gericht hier entscheiden würde, da schlicht keine einschlägige Entscheidung eines deutschen Gerichts bekannt ist.

Dass aber z.B in den USA heiße Luft sehr schnell zu eisiger Kälte erstarren kann, kann hier nachgelesen werden

GMX - US-Musikverband gewinnt Prozess gegen Musikpiraten (05.10.2007)

Immerhin gibt es bei uns keine Geschworenen, die maximal über ein Rechtsverständnis verfügen, wie das Publikum von "Wie würden Sie entscheiden".

Bis dann
 
Alt 05.10.2007, 18:33   # 789
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo an alle

ich glaube dieser Link hier ist das Ende für uns alle
Das weiterdiskutieren können wir uns wohl schenken
Das gibt einen Wahnsinns Auftrieb für Rasch
Wir sind alle im A R S C H wenn das Schule macht

Raubkopien: Riesenstrafe für Musikdownloads
 
Alt 05.10.2007, 19:46   # 790
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
@Baker: mal ein "blinder" Versuch:

1. Der Anschlussinhaber muss auf jeden Fall eine Unterlassungserklärung . (abgeändert!!!) unterschreiben, weil nachgewiesenermaßen sein Anschluss benutzt wurde und er dafür zu sorgen hat dass es nicht wieder passiert.

2. Der Anschlussinhaber ist nicht auf Schadensersatz verklagbar, weil man Ihm nicht nachweisen kann, dass er es war, es sei denn er hat sich verquatscht.

3. Die Gegenseite hat bei Zutreffen von 1. und 2. kein Interesse daran den Anschlussinhaber zu verklagen, weil Sie sich eventuell ihr eigentliches Ziel (viel Geld abzumahnen) durch ein für Sie ungünstiges Urteil den verbauen könnte.
<mutmassung>Eventuell weil ein Screenshot als Beweis nicht unbedingt ausreicht und dann nur die tatsächlich heruntergeladenen Beweismittel für die Berechnung der Kosten der Inanspruchnahme... herangezogen werden könnten?</mutmassung>
 
Alt 05.10.2007, 19:48   # 791
rockholzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
@Erfinderpferd:

Die deutsche Panzertruppe und den Scientologen musst Du mir erklären
 
Alt 05.10.2007, 20:30   # 792
NuAber
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 17
@ Hunenkönig

locker bleiben, wir haben immer noch eine andere Rechtsordnung als in den USA. Das wollte ich mit meinem vorherigen Post eigentlich auch sagen.

Bis dann
 
Alt 05.10.2007, 22:02   # 793
shocky
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von shocky Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
bis ebenfalls k** betroffen und es hat etwas gedauert, so ziemlich alle Beiträge zu durchforsten.
Einige haben ja UE abgegeben und bezahlt. Es wäre doch interessant zu erfahren, ob einer der Bezahler auch von k** als Nachweis, dass die Forderung rechtlich o.K. ist, mal die diesbezüglichen Unterlagen angefordert hat.
Damit meine ich die von der spionierenden schweizer Firma angeblichen Beweise, die belegen sollen, dass der Verletzer des Urheberrechts am Tag X tatsächlich den besagten Film oder Musiktitel etc. auch down- bzw. upgeloadet hat.
Ich denke, für manchen RA wären diese Infos zur Verteidigung doch recht wichtig, weil
-z.B. der Bundesbeauftragte für Datenschutz in der Stellungnahme zur Gesetzesänderung festgestellt hat, dass die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne von § 3 Nr. 30 Telekommunikationsgesetz, wozu u.a. auch die IP-Adressen gehören, verfassungsrechtlich sehr problematisch ist
-z.B. der ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung angehörte Sachverständige der Universität Regensburg ausführt, dass der Rechteinhaber(also die Mandanten der k**) als verdeckte Nutzer selbst auf der Tauschbörse auftreten und damit dem illegalen Nutzer (also denen , die downloaden) eine fragwürdige Falle stellen.
Nachzulesen unter :
[Deutscher]Deutscher Bundestag: Fehlermeldung Bundestag: Stellungnahmen der Sachverständigen[/url]

Vielleicht kann sich ja ein Anwalt hierzu mal äußern.

Beachtenswert fand ich auch die Berichte/Artikel bei -heise online-. Danach musste eine Anwaltskanzlei zahlreiche Abmahnungen zurücknehmen, weil die piracy Firma in der Schweiz ein unvollständiges, sprich fehlerhaftes Programm verwendet hat.
Insofern wäre es doch für uns alle von Interesse, ob die Abmahnkanzlei die angeblichen Beweisunterlagen - zumindest in Kopie - herausgeben muss, oder ob man hierzu anwaltlicher oder gar gerichtlicher Hilfe bedarf.

Auf ein Neues
shocky
Hallo K** Gequälte,

leider hat auf den o.a. Beitrag keiner seine Meinung geäußert, finde ich eigentlich schade.
Ich meine immer noch, dass es für uns alle von Interesse ist, ob wir die angeblichen Beweisunterlagen von K** anfordern können und die das Material auch herausgeben müssen!
Man muss doch die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob Abmahner wirklich beweiskräftige und nachprüfbare Unterlagen haben- -denn behaupten und fordern kann man viel!
Welche anti-piracy Firma hat mit welchem Programm den angeblichen Verstoß gegen das Urheberrecht festgestellt? etc. Wenn k** sich weigert, welche Möglichkeiten hat man dann , die angeblichen Beweismittel einzusehen und ggf. von einem unabhägigen Fachmann prüfen zu lassen.

Es kann doch nicht sein, dass man hier der Willkür der Abmahner wehrlos ausgeliefert ist und eigentlich nur abwarten kann, was weiter passiert - oder?

Unabhängig davon sollten wir alle eine Beschwerde an die Anwaltskammer verfassen wie z.B. Schneckenbock es unter

Abmahnwahn-Dreipage :: Diskussion nur hier!
beschrieben hat.
Man muss k** ebenfalls unter Druck setzen.

Es kann doch nicht sein, dass die offensichtlich die Gebühren willkürlich festsetzen, bei einem für den gleichen (angeblichen) Verstoß 150,00, beim anderen 200,00, beim nächsten dann 300,00 - nach oben offensichtlich keine Grenzen.

Auch wäre es von Interesse, ob es mit den Grundsätzen des Berufsstandes der Rechtsanwälte und den entsprechenden Gesetzen vereinbar ist, dass man als Betroffener bei K++ nur über eine kostenpflichtige Hotline - Auskünfte erhält Das ist doch reinste Abzocke "per excellence" und nach meiner Meinung überhaubt nicht mit dem Berufsethos eines Rechtsanwaltes vereinbar.

Vielleicht sollten wir außerdem alle monatlich im Rahmen unserer Möglichkeiten auf das Spendenkonto bei RA Dr. Wachs einige Euros einzahlen, damit man in einem Prozess bis in die letzte Instanz, also notfalls bis zum Verfassungsgericht, diese Abzockerei mal überprüfen lässt. Wird übrigens auch beim o.a. Forum Dreipage vorgeschlagen. Je mehr sich beteiligen würden, desto eher könnte das realisiert werden.

Bis demnächst
shocky
 
Alt 06.10.2007, 13:47   # 794
samhot
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 2
Liebes Forum,

auch uns hat's erwischt. Vor über einem Jahr bekamen wir einen Brief vom Staatsanwalt, dass auf unserer IP Bearshare installiert sei mit knapp 300 Songs. Wir haben drei Rechner im Haushalt; kurz: es war unser damals 13-jähriger Sohn, der die Songs auf seinem Rechner hatte. Dies teilten wir der Staatsanwaltschaft mit; Wochen später kam die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Gestern – also etwa ein Jahr später – nun kam ein "Einschreiben Einwurf" der Rechtsanwälte Rasch mit der Aufforderung, dass meine Frau und ich Unterlassungserklärungen abzugeben hätten (wir haben nie Songs geladen oder anderen zur Verfügung gestellt und haben dies auch nicht vor) sowie ein Vergleichsangebot von 2.500 EUR akzeptieren sollen. Falls nicht, behalten sie sich die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor (bis zu 10.000 EUR pro Song).

Wie sollen wir mit diesen Forderungen umgehen? Die Fristen sind extrem knapp gehalten.

Über Ratschläge würden wir wir uns sehr freuen.

Vielen Dank.

samhot
 
Alt 06.10.2007, 15:35   # 795
worldwidefab
 
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
Lassen Sie sich anwaltlich vertreten und geben Sie über den Anwalt eine Unterlassungserklärung ab. Wohl nur ein schwacher Trost: Einen größeren Fehler als den vor einem Jahr können Sie kaum noch machen. Denn wenn Sie Ihren 13jährigen Sohn belasten, kann diesem strafrechtlich zwar nichts passieren, sie haben damit aber gleichzeitig aktenkundig gemacht, dass Sie es zugelassen hatten, dass von Ihrem Internetanschluss aus Files zur Verfügung gestellt worden sind. Alleine auf diese Information kam es den Anzeigeerstattern an.

Man sollte in Strafverfahren grundsätzlich von seinen umfangreichen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechten Gebrauch machen. Besser noch: Als allererstes zum Anwalt, bevor man irgend etwas anderes unternimmt.
 
Alt 06.10.2007, 20:14   # 796
flatty
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
M.E. kommt Rasch auch so nicht an Verbindungsdaten, da ich z.B. eine DSL Flat habe und AOL jedenfalls z.Zt. meine Verbindungsdaten ein paar Tage speichert und dann ins elektronische Nirwana schickt.
Auch wenn das Thema schon uralt ist: Das stimmt nicht. Ich bin AOL DSL-Flat Nutzer und habe Post bekommen (bisher nur von der Polizei).


Kann mir mal jemand sagen, wo ich in diesem Thread den Text der UE finde, die Rasch verlangt(Bisher habe ich nur das hier gefunden http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post445542, ist das noch aktuell? Klar, dass da keiner für garantiert, aber...)? Ich würde gerne mit Hilfe eines befreundeten RA das mal durchsprechen und eventuell angepasst versenden. Leider hat mir die Boardsuche nicht so wirklich helfen können.

Flatty
 
Alt 06.10.2007, 21:19   # 797
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo samhot,

natürlich hat worldwidefab Dir das richtige empfohlen, nur nützt Dir das hinterher auch nichts.
Worldwidefab ist Anwalt aus Bielefeld. Was soll ein Anwalt Dir auch anderes empfehlen, als zum Anwalt zu gehen. Du hattest ja auch in der Tat 1 Jahr Zeit, Dich schlau zu machen, was noch kommen kann. Wenn Du Dich in die Problematik eingelesen hättest in dieser Zeit, dann hättest Du herausgefunden, daß Dir bis zum Eingang das Schreibens die Möglichkeit offengestanden hat, ohne was da wieder rauszukommen. Dann hättest Du einfach von Dir aus vorsorglich strafbewehrte Unterlassungserklärungen an die Rechteinhaber verschickt und damit das Ziel des Abmahnbriefes der Kanzlei Rasch vorweggenommen. Er mahnt Dich nämlich ab, künftig dafür zu sorgen, daß von Deinem Anschluß keine Dateien mehr im Internet zum Download präsentiert werden. Jetzt wirst Du sagen, daß Du das bereits gegenüber der Polizei versichert hast, künftig Deinen Sohn und Deinen Internetanschluß so zu präparieren, daß von dort keine Tauschbörse mehr besucht wird. Du wirst fragen, warum Rasch Dich denn noch abmahnt, wenn Du es gegenüber der Polizei bereits versichert hast, es nicht wieder zuzulassen und das Strafverfahren daraufhin eingestellt wurde, auch weil Du bisher ein unbescholtener Bürger gewesen bist und man Deinem Wort vertrauen kann.
Du mußt aber folgendes wissen, was hier abläuft und, wo Du da reingeraten bist, ist nicht wirklich die Zielsetzung Tauschbörsennutzer abzuschrecken; das könnte man mit einem Serienbrief und einer Forderung von 200,-- € auch machen. Hier macht einer ein Geschäft mit dem Abmahnen und eine ganze Nation schaut zu, wie er die Eltern von Kid´s abkassiert.
Deine Aufgabe jetzt ist es, das zu verhindern, nämlich daß Du abkassiert wirst.
Wie kann man das machen wirst Du fragen.

Die erste Lösung geht nur, wenn der Anschlußinhaber sehr wenig verdient (wo nichts ist, kann man auch nichts holen). Das hilft Studenten, Arbeitslosen und anderen, die Pech im Leben haben. Dem normalen Familienvater hilft es aber nicht.

Die zweite Lösung ist nur etwas für sehr mutige und risikofreudige Leute. Die geben einfach eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch ab und ignorieren von da an alles, was Rasch so schreibt. Das Risiko hier besteht darin, daß Rasch noch sein Honorar einklagt. Das ist für den aber viel Arbeit und wenig Streitwert und deshalb recht sauer verdientes Geld. Bei Dir wäre ein solches Vorgehen nicht so gut, weil Du im strafrechtlichen Verfahren schon zugegeben hast, daß Dein Sohn es war. Aber es gibt Leute, die glauben fest daran, daß Rasch sich diese Arbeit nicht macht, weil er im Moment noch sehr einfach Geld verdienen kann. Das Kostenrisiko liegt bei mehreren Tausend EURO, wenn man doch verklagt wird.

Die dritte Möglichkeit ist die, einen Anwalt zu beauftragen und die Summe runterhandeln zu lassen. Was man da als prima Erfolg verbuchen kann, wenn daraus die Hälfte (maximal ein Drittel) der ursprünglichen Forderung wird. Aber die eigenen Anwaltskosten (üblicherweise rd. 500,-- € bis 650,-- €) kommen da dann noch wieder drauf. Wenn Du das möchtest, dann solltest Du sinnvoller weise vor der Beauftragung des Anwaltes mit ihm ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ich sage jetzt mal kraß: Du drückst (das ist ein Riesenerfolg) mit Anwalt die Forderung von 2500,-- auf 1250,-- € und zahlst 600,-- für Deinen Anwalt, dann bist Du wieder bei 1850,-- und hast gerade mal 750,-- € gespart und zusätzlich Ärger und eine Zitterpartie, ob der Anwalt auch wirklich so erfolgreich ist, beim verhandeln und bei Deinen Rahmenbedingungen (kenne ich natürlich nicht).

Die vierte Möglichkeit und die würde ich Dir empfehlen, ist die Beauftragung eines Anwaltes, der hier im Forum berichtet hat, daß er die Leute so rausholt, ohne daß die was zahlen müssen. Sein Post findest Du hier, er ist noch ganz frisch, gerade mal 2 Tage alt: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 ;wichtig sind nur die zwei letzten Sätze und der Link auf seine Homepage. Ob es stimmt, was er schreibt, weiß ich nicht, vielleicht hat er nur 2 Mandanten mit dem Problem Rasch gehabt bisher und bei beiden liest Rasch noch den Brief vom Anwalt. Wenn es klappt, mailst Du mir Deinen Erfolg in der Forum-Mail, das mußt Du mir versprechen, als Ersatz für den guten Tipp. Wenn nicht, berichte hier im Forum, warum nicht.

Gruß Baker
 
Alt 06.10.2007, 21:31   # 798
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo flatty,

Du wolltest das was Rasch schreibt?
Das ist hier zu finden: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434873
Beispiele von abgeänderte Versionen findest Du hier oder in vielen anderen Foren.

Gruß Baker
 
Alt 06.10.2007, 22:24   # 799
cinefacts
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 3
Hallo Baker,


ich verstehe nicht, was Du den Leuten hier räts. Ich habe das ganze Forum durchgearbeitet und vor 2 Wochen mit 4 Anwälten (solmecke (bzw mit einer Angestellten von dem), dr wachs und Morbitzer) und dann noch mit einem Bekannten der Richter in München ist telefoniert. Alle haben gesagt, man kommt nicht ohne Zahlung raus, und es kann immer sein, dass man ein halbes Jahr keine Post mehr bekommt. Und nun erzählst Du plötzlich es gibt einen Anwalt - der das hinkriegt ohne was zu zahlen. Lächerlich. Die dicke Rechnung kommt noch.
Bekommst Du Geld von dem oder sowas. Ich arbeite hart für mein Geld und erwarte wenn hier wer was sagt auch echte Tipps und nicht noch weitere ******** die irgendwas versprechen.

Oder lässt Du jetzt mal testen, was die Anwälte so raten, auf Kosten derer die dir hier zuhören. Schönes Ding. Experimentierst Du hier auf unsere Kosten ?????

Erklär mir das mal bitte, wenn Du hier schon dauernd was schreibst.

PS: Außerdem wie kommst Du auf € 600 Anwaltskosten. Hast Du überhaupt schon mal mit den Anwälten gesprochen.

Sorry aber ich bin stinksauer. !!!!
 
Alt 06.10.2007, 23:36   # 800
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo Herr Dr. Eikmeier,

Sie wissen hoffentlich, daß ich Sie nicht mehr in Ruhe lasse, wenn Sie hier in diesem Forum weiterposten, weil das Forum von dem Wissen der Leute lebt, die sich daran beteiligen. Ich habe wirklich den Eindruck, daß man von Ihrem Wissen noch eine Zeit lang profitieren kann.

Erst einmal herzlichen Dank für den Tipp, der Gegenseite den Streit anzudrohen, obwohl ich ihn nicht verstehe. Aber ich werde versuchen mich etwas schlauer zu machen.
Die "Gegenseite" ist ja zunächst einmal nicht die Rechtsanwaltskanzlei, sondern es sind die Rechteinhaber. Wenn jemand behauptet, ihm stünde Schadensersatz zu, so besteht die Möglichkeit, mit einer Feststellungsklage gerichtlich klären zu lassen, dass dieser Anspruch nicht besteht. Diese Klage würde sich dann gegen den Mandanten richten und hätte gute erfolgsaussichten, denn ein schadensersatzanspruch gegen den schuldlos handelnden Anschlußinhaber besteht offensichtlich nicht. Voraussetzung ist also, man vertritt einen schuldlos handelnden Anschlußinhaber.

Zitat:
Was ich verstehe, ist die Sache mit dem Schadenersatz. Wenn man die Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen kennt, die an die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche gestellt werden (und davon wiederum habe ich einen Schimmer) dann wird sehr schnell deutlich, daß die Forderung des Schadenersatzes hier nur heiße Luft ist. Ich habe extra noch mal nachgeschaut, was Rasch schreibt (man kann es hier nachlesen: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434873 )
Das mit dem Schadensersatz hängt nicht daran, dass sich kein Schaden belegen ließe. es liegt schlicht daran, dass für diesen Anspruch en verschulden erforderlich ist, welches dem Anschlußinhaber - wenn er nicht auch der Täter ist - offensichtlich fehlt.

Zitat:
“.....Des weiteren stehen unseren Mandanten Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Bei der hohen Anzahl der von Ihnen zum Download vorgehaltenen Audiodateien stehen unseren Mandanten hohe Schadensersatzbeträge zu. Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten“.

Für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe:
. Schadenersatz-Schuh = heiße Luft, mehr nicht
. Geschäftsführung ohne Auftrag-Schuh = keine heiße Luft
Der Schadensersatz ist nur heiße Luft, wenn der schuldos handelnde Anschlußinhaber in Anspruch genommen wird.

Zitat:
Daß Sie den ersten Schuh wegpusten können ist mir völlig klar; aber wie geht es mit dem zweiten?
Wenn man Ihren Text genau liest, ist da schon ein gewisser Rückzug enthalten:
-gestern schrieben Sie: “ ..Abmahnungskosten sind bislang nicht gezahlt worden“.
-heute schreiben Sie: “.. Je nach Verfahrensstand sind auch Abmahnkosten fällig“.
Abmahnkosten fallen in jedem Fall an. Gezahlt werden sie natürlich nur, wenn der Gegner sie auch einfordert. Beim schuldlos in Anspruch genommenen Anschlußinhaber sah das Anspruchschreiben in den mir bekannten Fällen immer Abmahnkosten und Schadensersatz vor. Ich habe daher einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der die Unterlassungserklärung beinhaltet hat und die Aufhebung der Kosten gegeneinander (jeder trägt seine Anwaltskosten selbst). Also Kosten der Abmahnung gegen Kosten der Abwehr des unberechtigten Schadensersatzanspruches.

Offensichtlich hat der Gegner dann das Interesse verloren, denn darauf erfolgte nie eine Reaktion.

Zitat:
Bei Gelegenheit geben Sie mir mal heimlich den Tipp, wie man der Gegenseite den Streit androhen kann und die damit so einschüchtert, daß die nicht mehr piep sagen oder Sie legen sich vielleicht mal fest, was denn nun gezahlt wird und was nicht.
Der Gegner kann natürlich noch die Forderung hinsichtlich der Abmahnkosten einklagen. Er riskiert dann aber eine negative Feststellungsklage hinsichtlich der unberechtigt erhobenen Schadensersatzansprüche. Dieser Prozeß würde gegen den bzw. die Rechteinhaber geführt. Offensichtlich möchten diese aber mit solch einem Prozeß nicht konfrontiert werden. Diese Vermutung entnehme ich der Tatsache, dass bislang kein solcher Prozeß geführt worden ist.

Zitat:
Wenn Sie wirklich die Lücke gefunden haben sollten, können Sie sich vor Mandanten bald nicht mehr retten.

Gruß Baker
Ich habe keine Lücke gefunden. Ich bin nur einige Tage auf diesem Gebiet tätig. Daher habe ich bei der wirtschaftlichen Betrachtung der Sachen vermutet, dass es hier weniger um die Erlangung von Schadensersatz geht, sondern die Motivation eher in eine andere Richtung geht.

Schauen Sie einfach mal auf den Sachverhalt, nicht aufs Gesetz. Da ist eine Anwaltskanzlei, deren Inhaber zugleich hinter einem Unternehmen steht, welches Urheberrechtsversöße verfolgt. Die Auftraggeber machen die Anwaltskosten niemals selbst geltend, sondern treten den Anspruch an den Anwalt ab, der die Kosten auf eigenes Risiko durchkämpft. (Ich käme nicht auf die Idee, das für einen Mandanten zu tun.)

Es ist ein Massengeschäft. Schadensersatzforderungen sind meines Wissens nicht gerichtlich geltend gemacht worden, nur die Anwaltskosten.

Diese Punkte addiert deuten auf eine Vereinbarung hin, die den Auftraggeber aus Rechtsstreitigkeiten heraushält.
 
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Alt 12.02.2012, 13:32 # --
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