| | # 62 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo but_titi, Du sagst, daß Du bei einer Sache erwischt worden bist, die 8 Monate her ist. Ich habe da einen Link, der Dir eine Seite anzeigt auf der gut Auskunft gegeben wird und die mir seriös erscheint: Internetrecht - faq-abmahnung Da findest Du folgende Auskunft: Nr. 41. Wann verjähren wettbewerbsrechtliche Ansprüche? Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren innerhalb der doch sehr kurzen Zeit von 6 Monaten ab Kenntnis des Abmahners von dem Verstoß. Danach kann nicht mehr geltend gemacht werden. Das würde für Dich heißen, daß die Sache von Rechtsanwalt Rasch gar nicht mehr verfolgt werden kann, weil sie verjährt ist. Gib Deinem Papa den Tipp, er soll den Rechtsanwalt, den er einschalten will, mal dazu befragen. Wenn es nicht stimmen sollte, dann schau mal in diesem Forum unter: netzwelt.de > Filesharing > Allgemeine Filesharing-Diskussionen > Hilfe beim saugen erwischt nach dem vorletzten Beitrag, die Tips, die ich der „hello_kitty2108“ gegeben habe, gelten auch für Dich. Vielleicht helfen sie Dir. Ich wünsche es Dir sehr! Gruß Baker ps. Leute, die Ihr betroffen seid und diese Texte liest, bitte bitte bitte schreibt danach auch mal wirklich auf, wie Ihr da raus gekommen seid. Ich habe bestimmt 30 Leute hier im Internet gefunden, die versprochen haben, danach was zu schreiben, was ihr Anwalt gemacht hat. Aber Keiner, nicht ein Einziger, hat nachher noch was geschrieben, was die Rechtsanwälte da so ausgetauscht haben. So hilft man keinem weiter, wenn man vor Angst in eine Schreibstarre fällt. |
| | # 64 |
| Registriert seit: 05.06.2007
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| Hallo but_titi, sorry, ich glaube, ich habe Dir da einen falschen Link gegeben; der betrifft nur Firmen untereinander, die sich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bekriegen; nicht aber Firmen, die gegen Privatleute vorgehen, wie das bei Dir der Fall ist. Es tut mir leid, Dir umsonst Hoffnung gemacht zu haben. Bei Privatleuten verjährt der Kram erst nach 3 Jahren. Genauer findest Du es hier: ideenbunker.de: Urheberrecht Meine Ideen sind aber noch nicht zu Ende. Ich sehe noch 2 andere Möglichkeiten da rauszukommen ohne viel Federn zu lassen. Ich hab im Internet noch niemand gesehen, der es so gemacht hat, aber es müßte gehen. Die erste Möglichkeit: Das wäre, die, möglichst die aktuelle Zahlungsforderung von dem Anwalt über 3.000,-- € loszuwerden, ohne dafür Geld zu bezahlen. Dafür mußt Du erst mal bei Deinem Papa rauskriegen, ob Ihr eine Privathaftpflichtversicherung habt. Mensch Junge Kopf hoch, frag einfach mal nach ! Danach schreibt Ihr folgenden Brief: Rasch Rechtsanwälte An der Alster 5 20099 Hamburg Ihr Schreiben vom ................., Ihr Zeichen ........................ hier: Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Schreiben erläutern Sie, daß von mir die IP- Adresse ................. am 26.10.2006 um 20:13:27 Uhr genutzt worden sei, um 132 MP3- Files zum Tausch zwischen den Nutzern einer Internettauschbörse anzubieten. Sie stützen Ihre Anschuldigung auf Downloads der Firma proMedia GmbH, Hamburg und Ermittlungsdaten der Staatsanwaltschaft München II, Az.: ................. Nach meinen Überprüfungen hat mein minderjähriger Sohn die MP3- Dateien heimlich gespeichert und die Tauschbörse im Internet über meinen DSL-Anschluß besucht. Gegen Drittschäden durch meinen minderjährigen Sohn bin ich haftpflichtversichert bei der ......, Versicherungs- Nr.: ................ Insofern bitte ich Sie die Haftungsansprüche dort vorzubringen. Die Ihrem Schreiben beigefügte Anlage 1 bitte ich umgehend zu ergänzen und zwar so, daß die Verletzung der Rechte Ihrer Mandanten für mich erkennbar werden. Auch wenn Ihre Mandanten zu den führenden deutschen Tonträgerhersteller gehören, so ist damit bisher nicht einmal in einem einzelnen Fall von Ihnen belegt, daß Sie auch Rechte für die in der Anlage zu Ihrem Schreiben gelisteten Musiktitel im einzelnen wirklich besitzen. Den entsprechenden Nachweis sind Sie in Ihrem Schreiben leider schuldig geblieben. Unabhängig davon werde ich meine Privathaftpflichtversicherung vorab über den Vorgang informieren. Die Unterlassungserklärung werde ich unterschrieben zurücksenden, wenn Sie mir o.g. Nachweis übersenden. Mit freundlichen Grüßen Wenn Die Papa sich das nicht traut, dann mach das, was ich in: netzwelt.de > Filesharing > Allgemeine Filesharing-Diskussionen > Hilfe beim saugen erwischt in dem vorletzten Beitrag der „hello_kitty2108“ empfohlen habe. Ihr könnt dem Anwalt ja den Briefvorschlag von mir als Anlage zu Eurer Mail mitsenden und fragen, ob das so geht. Der Nachteil bei der Sache jetzt gegenüber der Verjährungsidee ist, daß Dein Papa danach keine mp3- Dateien mehr in Tauschbörsen anbieten darf, weil er sonst 5.000,-- € Strafe zahlen muß, wenn Rasch ihn erwischt. Das ist für Deinen Papa nicht wirklich ein schwerer Verzicht. Für Dich schon eher, weil bei Dir ist dann Schluß damit. Die zweite Möglichkeit, die es noch gibt, ist die: Es gibt ein Urteil bei Landgericht Mannheim, auf das Ihr Euch berufen könnt. Da ist ein Vater ungeschoren davongekommen. Das würde ich aber nur mit Anwalt versuchen durchzuziehen. Das Urteil findest Du hier: Urteil der 7.*Zivilkammer vom*29.9.2006 -*7*O*76/06*- Das alleine, ohne Anwalt zu machen ist sehr gewagt. Nachtrag von Baker am 22.06.2007: Der Tipp in dem Brief mit dem Hinweis auf die Privathaftpflichtversicherung war falsch! Wenn man die Versicherungsbedingungen genau liest und nicht nur flüchtig, dann stellt man fest, daß die Auskunft falsch war. In den „Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung“ schließen die Versicherer die Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten aus. |
| | # 66 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo but_titi, das mit der Haftpflicht freut mich, das haben die meisten Leute. Das mit dem Minder- oder volljährig habe ich ein paar Seiten vorher mal erklärt. Siehe unter: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434766 Du bist noch nicht volljährig und weil das Ganze eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, deshalb ist nur wichtig, daß Du älter als 7 Jahre und jünger als 18 Jahre bist. Ob Du 14 oder 15 Jahre wahrst, ist egal. Die 2 Beträge bedeuten folgendes: Den ersten Betrag, bei Dir die 3.000,-- € will der Anwalt direkt haben, weil er behauptet, Du hättest eine Schaden verursacht und zwar bei den Firmen, weil die Jungs und Mädels, die bei Dir Musikstücke gezogen haben ja keine Gebühren zahlen mußten, wie sie das getan hätten, wenn sie sich die Titel im Laden gekauft hätten. Weiterhin kostet der Anwalt ja Geld, wenn er für die Firmen arbeitet und Briefe an Deinen Vater schreibt. Drittens kostet der Halunke von der ProMedia Geld, der Dich ausspioniert hat. All das zusammen soll nun 3.000,-- € kosten und die soll Dein Papa zahlen. Aber Dein Papa war es selbst war es nicht gewesen und für oder gegen Deine Dummheiten hat er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Also wird die Versicherung die 3.000,-- € zahlen (hoffentlich). Die 5.001,-- € ist nur ein Versprechen, das Dein Vater gegenüber den Firmen abgeben soll. Er soll versprechen, daß, wenn er noch mal erwicht wird, er ohne auch nur piep zu sagen, direkt 5.001,-- € überweist. Das geht dann vor kein Gericht, das interessiert dann keinen Staatsanwalt, das wird einfach abkassiert bei Deinem Vater. Das Versprechen muß er unterschreiben. Es heißt „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ und lautet etwa so: „Herr (Name Deines Vaters und Eure Anschrift) verpflichtet sich hiermit gegenüber den Firmen 1. edel entertainment 2. edelkids 3. EMI Music Germany 4. SONY BMG Music Entertainment 5. Universal Music GmbH 6. Warner Music Group Germany Holding GmbH .. es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 € zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der oben genannten Firmen ohne die erforderliche Einwilligung dieser Firmen im Internet Dritten verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten. Herr (Name Deines Vaters) verpflichtet sich ferner, die den oben genannten Firmen im Zusammenhang mit dieser Abmahnung und dieser Unterlassungserklärung angefallenen Anwaltskosten sowie Schadensersatzansprüche gemäß dem Vergleichsangebot im Schreiben vom (Datum wann der Anwalt Euch geschrieben hat) zu erstatten. „ Ein Tipp von Baker: den letzten Absatz des Textes würde ich auf dem Zettel vom Anwalt durchstreichen, wenn ich der Empfänger des Briefes wäre und durch folgenden Text ersetzen: „Herr (Name) versichert darüber hinaus eine Privathaftpflichtversicherung bei der ......... Versicherung, Vers.-Nr,: ............... zu besitzen, bei der die o.g. Firmen ihre evtl. Schadenersatzansprüche geltend machen können.“ Denn wenn ich das nicht täte, könnte es passieren, daß nicht meine Haftpflichtversicherung sondern daß ich die 3.000,-- € zahlen müßte. Die 5.001,-- muß Dein Vater nicht zahlen, das verspricht er nur zu zahlen, wenn er noch einmal erwischt wird. Grüße Baker Nachtrag von Baker am 22.06.2007: Der Tipp in der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf die Privathaftpflichtversicherung zu verweisen, war falsch! Wenn man die Versicherungsbedingungen genau liest und nicht nur flüchtig, dann stellt man fest, daß die Auskunft falsch war. In den „Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung“ schließen die Versicherer die Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten aus. Den letzten Satz vom Anwalt sollte man dennoch durchstreichen, weil er da nicht hinein gehört. |
| | # 71 |
| Registriert seit: 05.06.2007
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| Hallo Informiere - mich, das Problem ist viel größer, wenn man volljährig ist, als wenn Kid´s das gemacht haben. Als erstes mußt Du mal prüfen, ob Du noch bei Deinem Vater in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert bist. Der Versicherungsschutz für Kinder endet normalerweise, sobald sie heiraten oder ihre erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Viele Versicherer berücksichtigen, dass Kinder nach einer Berufsausbildung häufig noch studieren. Der Versicherungsschutz umfaßt dann beide Ausbildungsabschnitte (Schule und Studium). Auch während des Militär- oder Zivildienstes bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Aber bitte schaue selbst mal in den AGB´s = „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Eure Privathaftpflichtversicherung“ nach, ob Du noch enthalten bist, wenn einer der vorgenannten Punkte zutrifft. Wenn das alles bei Dir nicht klappt und Du auch selbst keine Privathaftpflichtversicherung hast, dann bleiben nur 3 Möglichkeiten: a) zahlen b) zum Anwalt c) alles ignorieren Aber ich sag es Euch direkt, Fall c) ist, wie mit richtigem Feuer spielen ! Es gibt ein Urteil, da hat ein Vater die Firma klagen lassen (er war ja der falsche Beschuldigte und hat wohl auch nicht mit seinem Sohn darüber gesprochen). Erst im Prozeß auf die Frage, ob noch andere den Anschluß nutzen, hat er gesagt, daß sein Sohn den Anschluß auch nutze. Und dann kam raus, daß es wohl der Sohn gewesen sein mußte. Der Vater wurde daraufhin vom Richter freigesprochen, weil man ihm nicht zumuten kann, wenn er seinen Internetanschluß seinem Sohn zur Verfügung stellt, daß er ihn auch noch auf Schritt und Tritt überwacht, ob der nicht was Verbotenes tut. Leider geht die Geschichte im Internet nicht weiter, man findet hat nur das Urteil mit dem Ergebnis, daß Väter volljähriger Söhne für deren Unsinn nicht haften und freigesprochen werden. Ich hätte daraufhin an Rasch´s Stelle den Sohn angeschrieben und das Spiel mit dem gemacht. Das Urteil ist hier zu finden: Urteil der 7.*Zivilkammer vom*29.9.2006 -*7*O*76/06*- Ich würde, wenn ich an Deiner Stelle wäre und durch keine Haftpflicht geschützt wäre, den Fall b) wählen und zum Anwalt gehen. Gruß Baker Nachtrag von Baker am 22.06.2007: Auch hier war der Hinweis auf die Haftpflichversicherung falsch. In den „Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung“ schließen die Versicherer die Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten aus. |
| | # 72 |
| Registriert seit: 05.06.2007
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| Hallo Johnson F, Junge sei mir nicht böse aber laß es lieber Tips zu geben, wenn Du gar keine Ahnung von der Sache hast, nichts darüber gelesen hast und nur so einfach mal was schreiben möchtest, was Du denkst oder meinst. Du möchtest sicher helfen aber Du kannst hier nicht wirklich helfen. Den Jungs und Mädels, die so einen Brief zu hause liegen haben, geht es so beschissen, wie Du es Dir nicht vorstellen kannst. Die suchen kein Trost oder jemand der sie versteht, die suchen ganz konkret Hilfe und die brauchen sie dringend, weil da Fristen drin stehen in den Briefen und weil die Eltern auch nicht wissen, was sie tun sollen. Und weil es um viel viel Kohle geht. Verjärung heißt im übrigen, daß Du von dem Anwalt nicht mehr verklagt werden kannst und nicht, daß Dein Geschreibsel hier im Forum nicht mehr angreifbar ist. Reden kannst Du mit dem Rasch nicht, der hat gar keine Zeit um mit Dir zu plaudern. Und den Richter interessiert nicht, ob Du Reue zeigst oder vorher versucht hast mit dem Rasch zu reden, sondern was im Gesetz steht. Im Strafrecht ist es anders, da muß man einfülsamer rangehen, wie Du es empfielst. Das Zivilrecht ist leider anders. Gruß Baker |
| | # 73 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Nachtrag von Baker am 22.06.2007: Der nachfolgende Text ist falsch !!!!!!!!!! In den „Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung“ schließen die Versicherer die Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten aus. Vergeßt alles, was hier unten an Text und Ideen folgen. So geht es leider nicht Gruß Baker Der falsche Text: Warum ist es wichtig, daß Ihr Eure Haftpflichtversicherung bei der Sache beteiligt ? a) Was leisten denn die Privathaftpflicht- Versicherungen ? 1. Prüfung der Schadenersatzpflicht: Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer– natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. 2. Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung. 3. Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche: zum Beispiel: Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder Nicht versichert ist: Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat (grob fahrlässig verursachte Schäden sind jedoch mitversichert) b) Warum sind die Privathaftpflicht- Versicherungen für uns wichtig ? Wir haben in Deutschland natürlich eine Menge an Versicherungen; wenn man aber mal nachfragt kristallisiert sich schon eine handvoll Versicherer heraus, die überwiegend das Geschäft unter sich aufteilen. Diese Versicherungen nehmen viel Geld ein und wickeln viele Schäden mit großen Rechtsabteilungen ab. Die Versicherungen haben also all das, was man für den erfolgreichen Kampf gegen die Anwaltskanzlei Rasch braucht. Genügend Geld, gute eigene Anwälte, viele betroffene Versicherungsnehmer und kein Interesse daran, irgend etwas zu zahlen (siehe Ziffer 1 der Aufzählung oben). c) Warum sollten die gegen die Kanzlei Rasch ankommen ? Man muß wissen, daß Rasch auch nicht so ganz legal arbeitet. Folgende Fehler macht er regelmäßig: - Er schickt zwar Screenshot´s bei seinen Schreiben als Anlage zum Schreiben mit, in denen die damals von den Kid´s auf der Tauschbörse präsentierten Dateien gezeigt werden, er macht sich aber nicht die Mühe rauszusuchen, welche davon geschützt sind durch Rechte der Firmen, die er vertritt. Das wäre ja Arbeit und dazu ist er zu faul, weil es meistens auch so funktioniert und die Leute auch ohne den eigentlich notwendigen vollständigen Beweis zahlen. - Er belegt mit seinem Schreiben nicht, daß er wirklich von den benannten Firmen beauftragt ist, gegen die Eltern der Kid´s vorzugehen, sondern versichert es nur anwaltlich. Das kann man glauben oder nicht; letztendlich ist es eine Behauptung ohne Beweis. Er müßte sich ansonsten jedesmal eine Erklärung der betreffenden Firmen holen, wenn er für die arbeitet. Die Erklärungen hat er sicherlich in seinem Büro rum liegen, er müßte sie sich aber immer ausfüllen und schriftlich bestätigen lassen, aber auch das wäre zusätzliche Arbeit, die er vermeidet. Das einzige, was man als Abgemahnter tun kann, ist die Abgabe der Unterlassungserklärung vom Vorlegen einer Original-Vollmacht der Mandantin der Rechtsanwältin abhängig zu machen und dies auf der Erklärung schriftlich nachzutragen. Vorher verlangen und die Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis auf die fehlende Vollmacht abzulehnen darf man nicht. - Er kombiniert die strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer weiteren Erklärung darüber, die geforderte Schadenersatzzahlung des Vergleichsangebotes leisten zu wollen, was er eigentlich nicht darf, weil es da nicht hinein gehört. Der Text, den er vorformuliert hat, wird erst richtig falsch und blödsinnig und muß geändert werden, wenn der Abgemahnte eine Privathaftpflichtversicherung hat und seine Kid´s den Fehler gemacht haben, weil er riskiert seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn er eine solche Erklärung zur Zahlung der Schadensersatzsumme abgibt ohne die Zustimmung der Versicherung zu besitzen. Ich darf am Unfallort auch keine Schuldanerkenntniserklärung abgeben. - Er faßt die Texte der strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht konkret genug ab. Warum sollte ich mich gegenüber einer Firma Warner Music verpflichten bei Wiederholung der Internetpräsentation von mp3- Dateien 5.001,-- € Vertragsstrafe zu zahlen, wenn ich bisher nur Musikstücke der Fa. EMI Music präsentiert habe und er mir gerade das noch nicht einmal bewiesen hat. Der Textteil: „oder sonst wie auszuwerten“ in dem Satz: „......es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 € zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der oben genannten Firmen ohne die erforderliche Einwilligung dieser Firmen im Internet Dritten verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten“ ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und sagt gar nichts aus, er ist zu undefiniert, als daß er in eine solche Erklärung gehört. - Er verwendet vorgefertigte Texte in die er nur den Namen und die Anschrift einsetzt und verlangt dafür hohe Schadenersatzsummen, die völlig überzogen sind (z.B. 3.000,-- €). Es gibt keine plausible Erklärung, warum die von ihm benannten Firmen, die selbst Rechtsabteilungen haben und selbst des Schreibens mächtig sind das nicht selbst verschicken zu einem Bruchteil der Kosten. In einem Urteil, das ich unten angefügt habe hat ein Richter in Mannheim das mal ganz deutlich gesagt und deshalb den Rasch oder ein Kollege von ihm mal wunderschön abblitzen lassen. - Er hat eigentlich keinen Anspruch eine Erklärung vom Internetanschlußbesitzer zu verlangen, sondern von dem Präsentierer der mp3- Dateien und das sind meistens die Kid´s. Ob er privatrechtlich überhaupt gegen die Kids vorgehen kann und darf ist umstritten. Auch ist auch unklar ob ein Vater seinen Sohn oder seine Tochter diesbezüglich verpfeifen muß. - Er verstößt gegen das von der EU geforderte Vorgehen in der Richtlinie 98/27/EG vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen heißt es dort beispielsweise: "(13) Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen können, dass die Partei, die eine Unterlassungsklage zu erheben beabsichtigt, eine vorherige Konsultation durchführen muss, um es der beklagten Partei zu ermöglichen, den beanstandeten Verstoß abzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen können, dass in diese vorherige Konsultation eine von ihnen benannte unabhängige öffentliche Stelle einzubeziehen ist." Unser Gesetzgeber hat diese Richtlinie aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, sodaß Herr Rasch noch ohne Vorwarnung Geld fordern kann. d) Warum sollten das klappen und die Privathaftpflicht- Versicherer sich wehren ? All das, was ich hier einmal zusammengeschrieben habe ist nicht von mir, es ist aus dem Internet von guten Rechtsanwälten, bösen Homepage- Besitzern, sehr bösen Eltern, Jungs und Mädels, die in Foren schreiben und gibt sogar einen Verein, der sich gegen Massenabmahnungen wehrt (Damit auch Nichtmitglieder auf die Homepage kommen: ....abmahnung.abmahnwelle...anstelle der Punkte www davor und de dahinter eingeben). Ich hab es nur mal textlich gebündelt. Was ich aber erkannt habe ist, daß ein Einzelner gegen den Herrn Rasch gar nichts ausrichten kann. Selbst große Anwaltskanzleien, die im Internet angeben, daß sie derzeit 70 Mandanten gegen Rasch vertreten, unternehmen nicht wirklich was gegen Rasch; sie verdienen ja selbst Geld damit, warum sollten sie auch ihre eigene Einnahmequelle schließen. Es bedarf vielmehr eines Zusammenschlusses, der auch Einfluß in der Politik hat. Und da sind mir halt nur die Haftpflichtversicherer eingefallen. Die könnten dagegen vorgehen. Die haben die Macht und die Mittel. Und die verdienen nichts dran, sondern die müssen von ihren Einnahmen die sie ohnehin haben (Versicherungsprämien) sogar noch was abgeben. Wenn Ihr also zahlt ohne die Versicherung einzuschalten, dann seid ihr selbst dran Schuld und Ihr verhindert auch noch, daß sich ein kompetenter, großer Gegner von Rasch wehren kann. d) zum Schluß was ganz wichtiges ! Dazu gehört aber auch, daß man in Foren danach mal schreibt was die Versicherung gemacht hat, was der Anwalt gemacht hat und was man letztendlich gezahlt hat oder auch was die Versicherung gezahlt hat; es kann nämlich durchaus sein, daß die dem Einen oder Anderen erst mal den Versicherungsschutz entziehen, weil er was falsches gesagt hat in Bezug auf die Überwachung seiner Kinder. Wenn das nicht klappt mit den Haftpflichtversicherern, dann gute Nacht Deutschland ! Gruß Baker |
| | # 74 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Informiere-mich, zu Deinen Fragen habe ich noch folgende Antworten: (auch weil so oft im Forum nach der Polizei gefragt wird, schreibe ich das jetzt noch mal deutlicher auf, als bisher) Welches Programm Bearshare oder LimeWire Du nutzt ist egal, denen geht es nur darum, daß Du Titel, die urheberrechtlich geschützt sind anderen Teilnehmern zum kostenlosen zum download angeboten hast. Man muß sich das mal überlegen, die können nicht einmal nachweisen, daß ein anderer User bei Dir was gezogen hat und weitergegeben hat; denen reicht der Nachweis über die Bespitzelungsfirma -Firma ProMedia, daß die es gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hat von Rasch eine Anzeige erhalten, daß ein Internetnutzer mit der IP: 83.134.145.89 am 21.01.2007 um 11:19:21 Uhr 350 mp3- Dateien zum Download angeboten hat, ohne die notwendigen Rechte zu besitzen. Zum Beweis hat Rasch die Screenshot´s der Anzeige beigefügt, die Du auch bekommen hast mit seinem Schreiben. Dem Staatsanwalt hat er noch einen Namen von der Fa. Promedia mitgeteilt, der als Zeuge auftreten kann und vor Gericht behaupten wird, daß die Screenshot´s mit der IP und dem Datum und der Uhrzeit zusammenpassen. Die Staatsanwaltschaft ruft dann bei dem Provider an, in dessen IP- Menge die genannte IP paßt (das ist Deiner). Sie fragt den Provider, welcher User diese IP zu dem besagten Zeitpunkt zugeteilt bekommen hatte. Der Provider gibt dann den Namen und die Anschrift von Deinem Vater an den Staatsanwalt weiter. Wenn der Rasch dann einige Wochen später noch einmal beim dem Staatsanwalt anruft und nach dem Ermittlungsergebnis fragt, dann gibt der Staatsanwalt dem Rasch den Namen und die Anschrift von Deinem Vater, die er vom Provider erhalten hat. Der Rasch schreibt seinen Brief und Dein Vater ist ganz platt, nachdem er ihn bekommen hat. Was der Staatsanwalt macht, wenn er vom Rasch die Anzeige bekommt und beim Provider die zugehörige Anschrift erfahren hat, entscheidet er ganz alleine. Entweder ruft er bei der Kripo an, die für Deinen Wohnort zuständig ist und sagt denen, die sollen mal danach schauen oder er sagt sich, ich habe hier 137 andere Fälle von Einbrechern, Umweltsündern, Autoknackern, Sexualstraftätern, Kinderschänder, Mörder usw. auf dem Tisch, die alle noch ermittelt werden müssen und bei den paar Dateien und der langen Zeit, die das jetzt schon her ist, werde ich eh nichts finden bei dem alten Mann; deshalb stelle ich das Verfahren jetzt einfach ein. Wenn er den Kripobeamten Bescheid gesagt hat, sie sollen mal nachsehen, dann bekommst Du unangenehmen Besuch. Das kann auch morgen oder nächste Woche sein. Um zu erfahren, ob Du noch Besuch erwarten mußt, rufst Du am besten mal bei der Staatsanwaltschaft an. Die Tel.-Nr. findest Du im Telefonbuch, wenn Du in dem Ort suchst, den Rasch Dir benannt hat, wo der Staatsanwalt ermitteln würde. Dort sagst Du, Du hättest gerne mal Auskunft in einem Ermittlungsverfahren gegen Dich und Deinen Vater und nennst das Aktenzeichen, das Rasch Dir mitgeteilt hat und fragst nach, ob das Verfahren noch läuft oder schon eingestellt sei. Auf die Frage, warum Dich das interessiere, sagst Du, daß jemand mit Namen Rasch viel Geld von Dir und Deinem Vater wolle und Du nun wissen wolltest, ob Du noch damit rechnen müßtest zusätzlich auch noch mal vom Staat dafür bestraft zu werden, dann würdest Du Dir nämlich gleich einen Anwalt nehmen, der in die Ermittlungsakte Einsicht nehmen könne. Wenn Du noch Besuch bekommst oder auch schon hattest (manche Leute kriegen erst nach der Polizeiaktion den Brief von Rasch) dann merkst Du, daß die Kripoleute meist wenig von Rechnern verstehen und erst mal alle Rechner mitnehmen, die sie bei Euch so finden. Die Beamten kennen meist einen Kollegen beim Landeskriminalamt der sich mit Rechnern auskennt und der nachschauen kann, was für Dateien vor kurzem gelöscht wurden oder die irgendwo hin verschoben wurden oder umbenannt wurden mit einer neuen Endung usw. Je nachdem was die dann rausfinden, und wie der Richter dann so drauf ist, der Dich ein halbes Jahr später im Strafverfahren beim Amtsgericht verurteilt, kriegst du eine große oder kleine Strafe. Die Höhe der Strafe hängt auch davon ab, ob Du schon öfter dort warst und wieviel Du verdienst. Das Geld bekommt der Staat, Rasch hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun. Nachdem er die Anschrift bekommen hat, findet keinerlei Kontakt zu ihm mehr von der Staatsanwaltschaft oder Polizei statt. Informiere-mich, Du schreibst eine Summe von 6.000,-- sei gefordert in dem Brief von Rasch. Bitte schau noch mal genau nach, es ist unüblich, was Du da sagst. Drücke Dich bitte genauer aus, so kann Dir keiner antworten, notfalls schreibe der Text ab, wenn er neu ist; aber schau vorher hier im Forum nach, ob dieser Text Dir bekannt vorkommt: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434873 Gruß Baker |
| | # 75 |
| Registriert seit: 06.06.2007
Beiträge: 10
| Leute, Leute!noch ist nichts zu spät macht euch heute zum schönsten tag des lebens,geht mal n bordell besuchen,habt spaß,isst euer lieblingsessen,und gegen abend betrinkt ihr euch und springt dann vom hochhaus runter.dann müsst ihr wenigstens net bezahlen und ihr schläft bis morgen durch jetzt mal im ernst: warum benutzt ihr p2p programme? die sind garnicht sicher,und lahm sind die auch noch die neue generation heißt rapidshare^^ (aber net dass ihr jetzt auf böse gendanken kommt,war nur mein tipp!) |
| | # 76 |
| Gastposter | "Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen" Ich habe Musik illegal runtergelden , obwohl da nirgendswo stand ,dass das illegal ist !( Habe ich nicht gesehen) Jetzt müssen wir 10.000,00 EUR pro Titel bezahlen steht so da kann das sein oder haben wir was falsch verstanden ??? Was können wir tun ??? Biite helft uns ! Danke Mit freundlichen Grüßen , Maria |
| | # 77 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo MariaReidmann, Du mußt den Thread lesen und hier erst mal mit Ruhe nachsehen, ob Dein Text genauso ist: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post434873 Du hast nur in Panik geschrieben; ohne irgendwelche Fakten zu nennen geht es leider nicht. Keiner zahlt 10.000,-- für jeden Titel, das ist Blödsinn. Gruß Baker |
| | # 78 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo nixxx, ich habe da einen Tipp für Dich: Mach mal einen neuen Thread auf und erklär den Leuten, wie ein echter Profi es macht. Aber schreib es so, daß die Kid´s es verstehen und nicht nur Du weißt, was gemeint ist. Oder schreib einfach in dem Thread: netzwelt_de > Andere Themen und Disskussionen > Plauderecke Da kannst Du mit Deinen Tips die Menschheit beglücken. Hier hilfst Du den Leuten nicht weiter, weil sie längst auf die Schnauze gefallen sind. Einem der hingefallen ist zu sagen, was er hätte anders machen sollen, damit ihm das nicht passiert wäre, ist einfach Blödsinn; weil Du ihm besser hilfst wieder aufzustehen. Hier in dem Forum treffen sich Leute die nicht wissen wollen, wie man es richtig macht, die wollen wissen, wie sie aus der Schei... wieder rauskommen. Was Rasch mit Serverbetreibern macht, kannst Du nachlesen: a) bei kleinen Betreibern reicht eine Mail und eine hohe Schadenssumme, um die Füße zu kühlen und damit er seinen Server abstellt: Official eMule-Board > Aktion Gegen Kleine Dsl-server die großen Betreiber, wie Rapidshare, zerrt man einfach vor Gericht: Onlinekosten.de - News - GEMA erwirkt Etappensieg gegen Rapidshare Wenn Du glaubst, Du könntest anonym ins Internet, dann bist Du auf dem falschen Pferd: Onlinekosten.de - News - Ratgeber: Anonym im Internet lediglich das hier hört sich vielversprechend an, aber sicher grotten-langsam: Onlinekosten.de - News - Anonym surfen mit Torpark Gruß Baker |
| | # 79 |
| Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 8
| mein vater hat keine privathaftpflicht! ich auch nicht. gibt es hier tatsächlich niemanden der heil davon gekommen ist? was ist aus den fällen geworden? wenn ich den betrag (5001 euro) wirklich zahlen muss, dann kann ich mich vergessen, fange ab sept eine ausbildung an, da bekomme ich nicht mal geld für, und meinen eltern geht es nicht viel besser. was ist wenn es leute trifft die am existenzminimum leben? die können sich gleich die kugel geben. sorry für meine niedergeschlagenheit in diesem forum. |
| | # 80 |
| Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 10
| Ist es eigentlich schon fast sicher das die Haftpflichtversicherung von meinem Vater die 3000.-- übernehmen wird? Mein Vater will einen Anwalt einschalten und das nicht alleine machen. Muss der Anwalt/Müssen wir der Hapftpflichtversicherung klarmachen das ich die Lieder runtergeladen habe und NICHT mein Vater? Glauben die das (Es ist ja auch in echt so..). Wir müssen ja auch noch so einen Zettel oder sowas abgeben auf dem steht, in welchem Zeitraum und sowas ich diese Sachen runtegeladen habe etc. Wie muss das ablaufen? Wir haben jetzt noch 5 Tage Zeit |
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