Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Alt 28.09.2007, 11:36   # 741
dünnpfiff
 
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Beiträge: 8
@ RA Morbitzer:
Danke für die Antwort...
Interessant, dass Sie von einer solch schnellen Reaktionszeit sprechen. Mir sind einige Fälle persönlich bekannt, in denen es 1,5 Jahre gedauert hat bis dem Brief der Staatsanwalt die Abmahnung von RA R. folgte... Sind das Ausnahmen? Ich finde diese lange Zeitspanne besonders interessant, da möglicherweise noch weitere 10 000 von Menschen noch gar nichts von ihrem Glück wissen, aber ins Visier des edlen Retter der Musikindustrie geraten sind...
 
Alt 28.09.2007, 11:49   # 742
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Mein Name ist Dr. Alexander Wachs und ich bin Rechtsanwalt. Nachdem mein letzter Beitrag einige Zeit her ist und ich einiges zu berichten habe, hier einige Informationen und Diskussionsbeiträge:


1. Zur Frage der präventiven Unterlasssungserklärung stimme ich insoweit mit dem geschätzten Kollegen Rechtsanwalt Morbitzer überein, als dass eine solche vorbeugende Unterlassungserklärung bei einer Strafanzeige durch die Kanzlei Rasch sinnvoll sein kann. Es ist aber zwingend erforderlich festzustellen, dass es a) sich um eine erhebliche Anzahl von Dateien handelt und b)die Strafanzeige von der Kanzlei Rasch gestellt wurde.

Insoweit muss ich auch Herrn Baker, dessen Arbeit ich wie wohl alle hier schätze, widersprechen, wenn versucht wird, diese Sonderregelung auf andere Abmahnkanzleien zu übertragen. Allein die Kollegen von kuw-Rechtsanwälte vertreten ein geschätztes Dutzend unterschiedlicher Rechteinhaber, wenn man blind hier gegen alle Unterlassungserklärungen abschicken wollte, stünde das Risiko in keinem Verhältnis zur ersparten Summe.

Es droht ohnehin genau das einzutreten, was ich in einem früheren Beitrag zu der Problematik der vorbeugenden Unterlassungserklärung befürchtete. Verängstigte Internetnutzer die OHNE ANZEICHEN eines strafrechtlichen Verfahrens darüber nachdenken Unterlassungserklärungen zu verschicken, aus Angst von möglichen Schritten durch die Musikindustrie.

Ich habe zu dieser Problematik daher auf meine Internetpräsenz einen Bereich eingerichtet, um hier ein wenig Aufklärung zu leisten - http://www.dr-wachs.de/unerlaubte-ve...aufnahmen.html . Panik nützt in diesen Angelegenheiten gar nichts.


2.Derzeit führe ich einen Prozess, der sich unter anderem mit der Frage der Störerhaftung bei erfolgter WEP-Verschlüsselung beschäftigt. Erfreulicherweise scheint die Abmahnmaschinerie diesmal den Falschen verklagt zu haben. Ich bin überzeugt den Nachweis der WEP Verschlüsselung führen zu können. Mit der Folge, dass mein Mandant nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werden kann. Meines Wissens ist dies der erste Prozess, der diese Frage zum Gegenstand hat.
In anderen Prozessen sollen weiteren interessanten Fragen nachgegangen werden, die aber noch gewisser Arbeit bedürfen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne einmal eine eher untechnische Fragestellung zur Diskussion stellen, mit der ich mich schon etwas länger beschäftige und zwar:


3. Gehen wir mal von der Hypothese aus, dass die Informatiker der Kanzlei Rasch / ProMedia GmbH in der Lage sind den Nachweis der Rechtsverletzung lückenlos zu dokumentieren, so sind sie dennoch bei der Abfrage der IP auf die Internetprovider angewiesen. Polemisch formuliert:
Die Telekomm hat doch schon öfter Fehler einräumen müssen, und wenn es nur bei Erstellung der Telefonrechnung war. Aber nun wenn es um tausende von Euro und möglicherweise schwerste Folgen wegen der Unterlassungserklärung geht, soll das Alles unproblematisch sein. Meine Bitte daher gerade an die Personen, die bei Internetanbietern arbeiten, was könnte bei der Abfrage alles schief gehen. Die Informationen können gerne auch telefonisch oder an meine Internet-Adresse übermittelt werden.



4. Ich habe in Namen meiner Mandanten wegen der Abfrage Ihrer Daten bei dem Provider durch die Staatsanwaltschaft ohne richterlichen Beschluss, Beschwerde bei den Generalstaatsanwaltschaften gestellt. Da ich Mandanten aus ganz Deutschland vertrete sollte bis Mitte der nächsten Woche jede Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde erhalten haben, mit dem Ziel, dass die untergeordneten Staatsanwaltschaften Ihre Praxis zukünftig ändern. Nähreres dazu erfahren Sie im Laufe der nächsten Woche in einer Pressemitteilung auf meiner Internetpräsenz.

5. Ebenfalls hinweisen möchte ich auf einen PC- Games Artikel, der aktuellen Ausgabe. In dem ich ausgiebig meinen Standpunkt darlegen konnte, auch das Interview mit den Kollegen von Schutt,Waetke ist sehr interessant. Der Artikel ist deswegen so wichtig, weil kritisch gefragt wird, wer wirklich von Abmahnungen profitiert vgl. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung


6. Um den Beitrag nicht zu lang werden zu lassen, kündige ich abschließend den „Relaunch“ meiner Internetpräsenz ein. Es wird neue Rubriken geben unter anderem einen Download-Bereich, in dem auch Podcasts zu aktuellen Fragestellungen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden die prominentesten Abmahner bald eigene Bereich haben. Den Anfang machen die Kollegen der Kanzlei Rasch unter „Erste Hilfe“ -http://www.dr-wachs.de/unerlaubte-verwertung-geschuetzter-tonaufnahmen.html


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit freundlichem Gruß aus der Hansestadt Hamburg


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
 
Alt 28.09.2007, 16:56   # 743
CopyLaw31
 
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Beiträge: 4
Hallo Baker,
ich hab gestern nach "P2P Abmahnung" gegoogelt...
Da hab ich die Seite musiktausch-recht: Home gefunden...
wie findest Du sie? Gerade die FAQs finde ich sehr informativ...

Grüße und schönes WE Copylaw31
 
Alt 28.09.2007, 20:48   # 744
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
...5. Ebenfalls hinweisen möchte ich auf einen PC- Games Artikel, der aktuellen Ausgabe. In dem ich ausgiebig meinen Standpunkt darlegen konnte, auch das Interview mit den Kollegen von Schutt,Waetke ist sehr interessant.
Für Lesewillige hat Steffen den Artikel hier auf seiner Abmahnwahn-Seite verfügbar gemacht:

http://abmahnwahn.dreipage.de/interv..._49023028.html
 
Alt 28.09.2007, 22:40   # 745
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Dr. Wachs,

danke auch an sie, für die sehr gute Arbeit von Ihnen in der Öffentlichkeit und für die Hinweise hier im Forum. Wir können alle nur davon profitieren!

Gruß Baker

@Alter Esel herzlichen Dank für den Link
@CopyLaw31 siehe Dir mal seine Seiten an.
 
Alt 29.09.2007, 00:20   # 746
babylon_burns
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 3
N´abend

habe mir noch nicht alles durchgelesen, aber ich würde jedem Betroffenen ratenwenn ich das dürfte)
1.ganz ruhig bleiben, da ist noch nix passiert !
2.von mir aus auch Herrn Anwalt fragen
3.Sollte man sich um das Beweismittel Nr. 1 kümmern, den Rechner :klo:
4. Hinweis das ein format c: nicht reicht es aber Programme gibt

In D muß immernoch der Kläger beweisen, das Du illegale Daten herauf- bzw. heruntergeladen hast.
Ohne Beweismittel Nr. 1 ist das herunterladen überhaupt nicht, das hochladen nur noch sehr eingeschränkt beweisbar. Was ich nie auf dem Rechner hatte, kann ich ja schließlich auch nicht verteilen.

Die Beweise IP Protokolle usw. sind das einzige was die Anderen haben !
nicht viel, finde ich
soll es strafbar sein, einen Trojaner zu haben ??
wie kann sicher sein das ICH betreffende Person war ? Wird hier das Risiko eingegangen einen Unschuldigen zu verurteilen ??
wäre das nicht Unverhältnissmäßig gegenüber zB Verkehrssündern ? Mit ein wenig Geschick und Glück, brauchte ich mich zumindest vor dem ersten Blitzer nicht fürchten ! Ich müßte dann um eine eventuelle Wiederholung auszuschließen bzw. zu überprüfen, ein lückenloses Fahrtenbuch führen......
die Datei weisen auf einen Kabelanschluß bzw. Vertrag! nicht auf eine Person.

Gruß
bab_s
 
Alt 29.09.2007, 00:34   # 747
babylon_burns
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 3
Nachtrag: meine Meinung bezieht sich nur auf all diejenigen, die sowas "eigentlich" nicht machen. :saufgela:
 
Alt 29.09.2007, 01:08   # 748
babylon_burns
 
Registriert seit: 28.09.2007
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Sorry, noch was wichtiges vergessen

Dr. Wachs - meine Hochachtung !
 
Alt 29.09.2007, 10:29   # 749
annef
 
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 3
Warum schreiben manche ihre Erfahrung nicht ins Forum.

das wurde ich gefragt
ich für meinen teil schreibe nicht, weil ich überhaupt nicht sicher bin, ob das was ich mache oder mir angeraten wurde oder wird richtig ist.

kam mir selten so bescheiden und hilflos vor.
für etwas gerade zustehen, was ich nicht gemacht habe.

fühle mich so richtig verarscht und ausgenommen.

wenn jugendlich erwischt wurden diese alt genug sind, sollten dieses auch zu Verantwortung
gezogen werden, nicht nach dem Motto .Papa wird schon zahlen.

meiner Meinung nach hängt sogar die Musik Industrie mitten drin in den Tauschbörsen.
setzt die neusten Hits zum uploard .
eigentlich müssten die auch bestraft werden, das ist für mich wie helerrei
verzeiht meine Schreibweise .
 
Alt 29.09.2007, 22:46   # 750
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo babylon_burns,

Du sitzt auf dem falschen Pferd!
Rasch reitet nicht auf dem Strafrecht wie Du, sondern auf dem Zivilrecht.
Die Geschichte mit Deinem Autoblitz läuft unterm Strafrecht.
Deshalb bekommen ca. 95% der Leute die erwischt und von Rasch angezeigt wurden, keine Strafe aufgebrummt. Beim Blitzen bezahlst Du Strafe, wenn Du Pech hast.

Im Zivilrecht spielt es keine Rolle, wenn Du als Halter sagst, daß Du nicht wüßtest, wer gefahren sei und das andere Auto gerammt habe. Wenn der andere einen Zeugen hat und beweisen kann, daß Dein Auto seins gerammt hat, dann zahlst Du (bzw. Deine Haftpflichtversicherung für Dich). Da kannst Du 10 mal sagen, Dein Name sei Hase und Du wüßtest von nichts. Rasch hat übrigens auch einen Zeugen, der bei der Firma ProMedia arbeitet (die ihm gehört), den er benennt.

Rasch schiebt das strafrechtliche Verfahren an, um an die Anschrift von Dir zu kommen.
Genauso, als wenn der von Dir geschädigte Unfallgegner Anzeige gegen Unbekannt erstatten würde wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht und nur die Autonummer angeben würde, um von der Polizei zu erfahren, wer der Halter ist (Rasch gibt die IP-Nummer an und sucht den Anschlußinhaber).

Schon hieran merkst Du, daß er nicht etwa versucht, den Fahrer zu finden sondern den Halter. Der kann schließlich aufpassen, wem er sein Auto leiht und sich die Unfall-Reparaturkosten von dem Fahrer auch wieder zurückholen (zivilrechtlich, versteht sich).

Auch Deine Rechner- Tips helfen nicht wirklich weiter. Es ist völlig egal, ob Du Deine Festplatte ausbaust und verschwinden läßt oder mit den tollsten Programmen putzt, bis nichts mehr zu finden ist. Rasch kann, ohne Deinen Rechner jemals nur gesehen zu haben an Dein Geld kommen und sogar sehr sehr schnell. Und Du, mit Deiner erst mal Ruhe bewahren Taktik, wartest noch und hast aber beim warten schon einen Gerichtsbeschluß im Briefkasten. Dich hat bis dahin keiner gefragt, lediglich der Brief von Rasch ist bei Dir eingegangen und Du hast Vogel Strauß gespielt und gedacht, der könnte ja auch gar nicht angekommen sein und die Festplatte geputzt und gedacht, wie schön so eine saubere Platte doch ist und, daß Dir jetzt doch keiner mehr was kann, weil er ja nichts mehr findet um zu beweisen.
Pustekuchen Junge; warten reicht aus um voll eine überzubekommen von Rasch. Du wirst von dem Gericht, was für Rasch und gegen Dich entscheidet, nicht einmal angehört. Es gibt keine Verhandlung, keine Beweisaufnahme, keine Fragen, es gibt gar nichts, nur eine einstweilige Verfügung gegen Dich. Du wirst verdonnert, nur weil Du abgewartet und nichts gemacht hast.
Deine Putzstunde interessiert keinen.

Verstanden?

Wacht bitte bitte auf Leute!

Gruß Baker

Ps.: wenn ihr nicht versteht, was ich Euch sage, dann postet im Forum zurück, ich erkläre es dann noch mal ausführlicher. Hier das war ein Schnelldurchgang.
 
Alt 29.09.2007, 23:55   # 751
_Cracki_
 
Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 8
Hallo,

nochmal eine Frage bezüglich Forderungen und Einkommenssituationen.

Wenn man den worst-case vorraussetzt und es würde wirklich zivilrechtlich zu einer Verurteilung kommen, da der Richter der Beweisführung der semiprofessionellen Anti-Piracy-Firmen mehr glauben schenkt und man selbst kein Einkommen hat, auch keine Sozialleistungen, aber mit einem Partner verheiratet ist der Einkünfte hat. Wird das Einkommen zusammen veranlagt oder gilt bei sowas die individuelle Erwerbslosigkeit?

Da ich befürchte, dass (wie bei der Steuer) eh alles als ein gemeinsames Einkommen angesehen wird, wäre die Anschlussfrage ob man auf irgendeinem rechtlichen Weg sagen könnte: Ich hab nix, macht was ihr wollt.

Gut, dann könnten die sich vermutlich einen Titel holen. Ist dann wohl auch sowas wie den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Oder lieg ich komplett falsch?

Gruß,
C.
 
Alt 30.09.2007, 00:54   # 752
RA Morbitzer
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
Hallo gntl

Nein, man darf natürlich weder vor Gericht noch sonst irgendwo lügen.

Dass Du alleine lebst und kein w-lan hast, ist noch kein Beweis, dass Du es warst, der etwas bereitgestellt hat. Aber wer es nun war, weißt erst mal - allenfalls - Du. Bei mir sind aber zB oft Freunde zu Besuch und gehen auch ins Internet.

Ich galube aber kaum, dass nach vorsorglichen Unterlassungserklärungen noch was nachkommt.

Es gab bisher auch noch keine einzige Klage auf Schadensersatz. Die wären für den Kollegen Rasch viel komplizierter und unwägbarer als solche auf Abmahnkosten. Man will so ein Ding - wegen der erheblichen Breitenwirkung - ja auch nicht unbedingt verlieren.

Warum also solche eine Klage anstrengen ? Bei angeblich 45.000 Strafanzeigen und 11.000 Zivilverfahren würde ich Schadensersatzprozesse - insbesondere mit Betroffenen, welche die vorsorgliche UE bereits abgegeben haben - erst gar nicht anfangen.

Die würde ich komplett abschreiben, weil die – einigermaßen realistischen - Abmahnkosten bereits verloren sind und es noch 44.999 Betroffene gibt, bei denen mit deutlich weniger Aufwand, grösserer Sicherhiet, deutlich mehr abkassiert werden kann.

Die Musikindustrie will Tauschbörsennutzer abschrecken. Das Kerngeschäft ist aber Musik zu verkaufen, künftig verstärkt im Internet - und nicht Prozesse führen. Ich hoffe, das ändert sich nicht noch (.

Von daher kann ich nicht nachvollziehen, warum Du das für so ein Risiko hältst und wir uns nicht erst mal um das Risiko Nr. 1 - die Abmahnkosten - kümmern. Bei den vorsorglichen UEen bist Du erst mal nur Anschlussinhaber. Also lass uns das erst mal schleunigst abarbeiten.

Ich wäre aber nicht die dunkle Seite der Macht und der Rock´n´Roller unter den Anwälten, wenn ich nicht auch für Dich in den letzten zwei Tagen ein Patentrezept entwickelt hätte, wie wir ohne Gericht und hohen Kosten auch jegliche Schadensersatzansprüche für immer neutralisieren könnten, wenn Du komplett ehrlich und wie ein Mann die Sache bereinigen möchtest.

Das gilt natürlich gleichzeitig auch für alle, die Probleme mit etwaigen Rest-Unsicherheiten nach vorsorglichen UEen haben; ich weiß dass einige bei dieser irgendwie noch nicht völlig aufgelösten Situation nicht restlos beruhigt sind:

Ich verhandele für Dich oder sonstige Betroffene auf elegante Weise einen jetzt Achtung - anonymen ! - Vergleich über jedwede Schadensersatzforderungen der Musikindustrie gegen den Betroffenen.

Abmahnkosten - und damit das eigentlich einzige Potential – von Clemens und seinen Mannen wären durch die UEen schon erledigt. Da gibt´s nichts mehr drüber zu diskutieren oder zu vergleichen. Die sind toter als tot.

Bleiben völlig unsichere Schadensersatzansprüche für eventuelles Bereitstellen gegen einen komplett anonymen Mandanten, der auch noch so aufrichtig ist, - zumindest irgendetwas – anzubieten, was sie realistischerweise nie bekämen.
Ich sag mal € 250,-. In echtem Geld immerhin 500 Mark.

Mal sehen was die dazu sagen. Wenn Sie mehr wollen, kannst Du Dir das ganz in Ruhe überlegen. Wenn Dir deren Vorstellung zu hoch ist, vergessen wir das Ganze einfach wieder. Pech für die. Dann kriegen die halt gar nichts und werden auch nie erfahren, wer das je angeboten hat.

Oder sie können versuchen, Dich in den unendlichen Weiten der Internet-Welt zu suchen. Aussichtslos. Sind Sie einverstanden und unterschreiben, setze ich dann Deinen Namen ein und Du unterschreibst und überweist. Fertig. Für immer.

Meinen Regelsatz für die UEen kennst Du ja. Für weitere € 250 verhandele ich für Dich - vorsichtshalber natürlich erst ein paar Monate später - einen solchen anonymen Vergleich.

Hast Du die vorsorgliche UE bereits in Eigenregie abgegeben, kostet Dich der anonyme Vergleich pauschal € 500,-. Fairerweise gesplittet, 250,- für die Verhandlungen und € 250,-, falls ein Vergleich über jegliche Forderungen dann auch zustande kommt.

Damit bekommst Du beim Rundum Sorglos-Paket - UE und Vergleich - einen fairen Kurs. Und bei UE erledigt in Eigenregie und Vergleich vom RA sparst Du was.

Ich muss wohl hoffentlich nicht noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du einen anonymen Vergleich nicht selbst verhandeln kannst.

Klare anwaltliche Empfehlung aber natürlich: Keine UEen ohne Anwalt zusammenzimmern.

@ Alexander und Christian, was haltet ihr von diesem Lösungsansatz ? Spricht was dagegen ? Standesregeln ?

Um abschliessend für alle noch eins klarzustellen, ich versuche hier nicht, weitere Anwalts-Dienstleistungen zu verkaufen.

Ich bin ja bekanntlich vielmehr der Meinung, dass vorsorgliche UE völlig ausreichen und wir hiernach Vergleiche nicht mehr brauchen.

Aber wenn jemand, eine Schadensersatzklage kostengünstig für immer ausschliessen möchte, oder einfach die Situation endgültig und billigst aus der Welt schaffen möchte, dann so. Anonym über RA.

Würde mich wundern, wenn die Kollegen in HH da nicht mitmachten. Die freuen sich doch sonst auch über jeden € !

@ Gntl, was meinst Du dazu ? Ist das eine saubere, ehrliche und endgültige Lösung Deiner Probleme ?

@ alle, Ich bitte alle herzlich, das vorstehende freundlicherweise nicht zu zitieren.

Ich würde mir gern vorbehalten, alles wieder zu löschen, wenn sich vielleicht schon morgen herausstellt, dass da ein Denkfehler drin ist.

Wir haben hier im Forum schon einiges entwickelt, was in der Praxis tatsächlich großartig funktioniert.

Da wäre es doch schade, eine neue Idee nicht zumindest einmal vorstellen zu können. Und wenn sie Schrott ist, kann ich sie dann unproblematisch wieder löschen, um neue und alte Leser im Forum nicht zu verwirren.

Peace & Rock´n´Roll

RA Morbitzer
 
Alt 30.09.2007, 01:04   # 753
RA Morbitzer
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
@ cracki,

vergiss das alles mal ganz schnell wieder. Deine Einkommenssituation interessiert niemanden wirklich.

Bei Vergleichsverhandlungen kann man nicht oft genug darauf hinweisen, dass Ihr arm wie Kirchenmäuse seid - um einen einigermassen fairen Preis zu verhandeln. Das ist aber kein rechtlicher Grund, sondern ein Appell an die Menschlichkeit der Kollegen, die ja keine Unmenschen sind und auch Kinder haben.

Vor Gericht wäre von alledem nie die Rede.

Was die Kollegen Rasch am meisten interessiert ist aber, ob jemand unterhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Der Grund liegt darin, dass Sie dann im Fall einer Klage - ob erfolgreich oder nicht - neben der vergeblichen Arbeit auch noch auf sämtlichen Gerichtskosten sitzen bleiben würden, weil bei Euch nicht gepfändet werden darf.

Ich würe auch niemals Einkommensabrechnunegn o.ä. versenden. Da wissen die Kollegen gleich, bei welchem Arbeitgeber sie Deinen Lohn pfänden können und Deine Kontonummer für eine Kontopfändung hättest Du Ihnen uU auch gleich mitgeliefert.

Ach ja, sorry, Deine eigentliche Frage: Nein, Deine Frau muß natürlich nicht für Dich bezahlen.

Gibt´s da Gegenstimmen aus der Rechtsanwaltsecke ?

Lieben Gruß
RA Morbitzer
 
Alt 30.09.2007, 12:19   # 754
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo @ all

jetzt sind es dann 10Wochen her das ich die modifiezierte UE durch meinen Rechtsanwalt abgegeben habe. Habe seither von Rasch nichts mehr gehört.

Muss ich mit Rasch noch rechnen und mit was könnte mich Rasch noch überfallen??

MFG
 
Alt 30.09.2007, 13:30   # 755
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo RA Morbitzer,

das ist ein schönes neues Konzept.
Es ist entwickelt für alle Leute, die noch kein Schreiben von Rasch bekommen haben aber von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erfahren haben, daß sie von Rasch angezeigt wurden und die deshalb eine vorauseilende strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Rechteinhaber abgesandt haben (mit oder ohne Hilfe eines Anwalts).

Wenn diese Leute danach immer noch Angst davor haben, irgendwann in den nächsten 3 Jahren (bis der Vorgang verjährt ist) von den Rechteinhabern (bzw. deren Rechtsanwalt Rasch) auf Schadenersatz verklagt zu werden, dann haben Sie ein Konzept erdacht, mit dem Sie diesen Leuten evtl. helfen könnten, künftig wieder ruhiger zu schlafen.

Zwar führen logische Erwägungen über das verbleibende Restrisiko einer Klage auf Zahlung von Schadenersatz eigentlich dazu, daß die Rechteinhaber aller Voraussicht nach nicht klagen werden, weil es:

a) viel Arbeit für wenig Verdienst ist,
b) die Gefahr für Rasch darin bestünde einen solchen Prozeß zu verlieren und damit aller Welt kundzutun, daß ein höherer Schaden gar nicht entstanden ist, als es dem Wert von ein paar geklauten Kaugummis entspricht, wie es die Richterin aus Offenburg mal zutreffend ausgedrückt hat.

Aus Angst vor so einem denkbaren Eigentor, ist zu erwarten, daß Rasch wohl eher keine Schadenersatzklagen anstrengen wird, wenn von dem Beschuldigten eine vorauseilende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Wem das an Begründung nicht reicht und wer bereit ist für eine Absicherung zu zahlen, dem würden Sie mit Ihrem Konzept helfen. Sie denken daran, an die Rechteinhaber (bzw. deren Beistand Rasch) heranzutreten und zu sagen, daß ein ungenannter Mandant von Ihnen, der eine vorauseilende strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber den Rechteinhabern abgegeben habe, aber jetzt zusätzlich bereit sei, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine einmalige Schadenersatzzahlung zu leisten, wenn er im Gegenzug ein Schreiben erhielte, in dem ihm von der Gegenseite bestätigt würde, daß damit alle Forderungen ausgeglichen wären.

Für Rasch hätte eine solche Vereinbarung den Vorteil, daß er seinen Ermittler von der Fa. ProMedia von dem Geld bezahlen könnte und daß er selbst auch seine Sekretärin, die den Serienbrief an die Staatsanwaltschaft geschrieben hat, bezahlen kann und darüber hinaus den Rechteinhabern noch den feuchten Händedruck geben könnte, den diese von Rasch immer erhalten, wenn es ihm geglückt ist, einen Beschuldigten auszunehmen.

Für den Mandanten hätte das den Vorteil, daß er schriftlich von den Rechteinhabern mitgeteilt bekäme, daß die nicht mehr klagen.


Danke erst mal für die gute neue Idee!

Da sie ausgewogen klingt und beide Interessen berücksichtigt, und auch ohne Gerichtsverfahren auskommt, hat sie schon einen gewissen Reiz, für Leute, die sich absichern möchten, dabei aber nicht ausgenommen werden wollen wie eine Weihnachtsgans. Sie klingt zumindest erfolgversprechend.

Gruß Baker

@ RA Morbitzer: Um die Uhrzeit Ihres Beitrages sollten Sie eigentlich schlafen und keine tollen Ideen entwickeln
Sorry, wenn ich Ihr Konzept nur nachplappere, aber es ist für Laien fast unverständlich geschrieben.

@ Hunenkönig, wenn Du eine vorauseilende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hast und jetzt noch eine Absicherung möchtest, dann schau Dir das neue Konzept von RA Morbitzer mal an und denk mal drüber nach, ob Du bereit bist, was für diese Absicherung (ca. 500,-- €) zu zahlen.
Wenn Du die strafbewehrte Unterlassungserklärung erst nach einem Schreiben von Rasch abgegeben hast, frag einfach Deinen Anwalt, was er tun will, damit du wieder ruhig schlafen kannst.
 
Alt 30.09.2007, 14:29   # 756
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Erstmal wünsche ich allen hier einen schönen Sonntag.

Zu der aktuellen Problematik des Kollegen RA Morbitzer möchte ich mich mal kurz äußern. Normalerweise hätte ich beim Kollegen angerufen aber am Sonntag ist das wohl schwerlich möglich.
Und nachdem ich denke, dass der Beitrag wie von dem Kollegen Morbitzer angekündigt wohl schnell verschwindet, und ich meinen Beitrag danach im Anschluss löschen werde kann ich mich kurz fassen:

Es war doch von Anfang an klar, dass die vorbeugende UE immer in Kombination mit einem Vergleichsangebot abgegeben werden muss. Jedenfalls habe ich das für meine Mandanten immer getan.
Wegen der unklaren Rechtslage und der langen Verjährung ist diese Lösung zwingend erforderlich. Entweder die Gegenseite nimmt an, dann ist die Gelegenheit auch hinsichtlich des SE erledigt oder Sie lehnt ab, dann ist es aber auch völlig egal, ob die Vergleichsverhandlungen anonym geführt werden.




Mit freundlichem Gruß aus der Hansestadt


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
 
Alt 30.09.2007, 15:06   # 757
thienus
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 3
Hallo
Wir haben gestern auch ein schreiben bekommen von Rasch.Das kam auf den Namen von meinem Mann obwohl ich Internet nutzer bin ??????Die wollen 2500Euro haben wo für kann ich nicht sagen irgentwie Tauschbörse kenn ich nicht habe auch noch nie was mitzutun gehabt.Dann soll ich da noch was unterschreiben wo für das gut ist weiß ich auch nicht steht was drauf können mich dann gleich verklagen wenn ich das nochmal mach.Aber wie gesagt ich habe nichts dergleichen gemacht.Mein Sohn 15 auch nicht denn es stand ein Datum mit Uhrzeit dabei dawaren wir 100% unterwegs dieses kann ich auch jederzeit bezeugen.Muss ich mich nicht irgentwo rechtwertigen können?Es kann ja nicht sein das ich für irgenteine Sache 2500Euro zahlen muss was wir nicht verursacht haben.Ich könnte das auch niezahlen verdiene grade mal 400 netto.Muss da nicht was der Polizei kommen oder das jemand sich meinen Laptop anzieht?Was soll ich nun bloß machen?Geld für einen Anwalt habe ich nicht.
 
Alt 30.09.2007, 15:06   # 758
thienus
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 3
Hallo
Baker kannst du mir helfen????
 
Alt 30.09.2007, 15:46   # 759
_Cracki_
 
Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von RA Morbitzer Beitrag anzeigen
@ cracki,

Was die Kollegen Rasch am meisten interessiert ist aber, ob jemand unterhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Der Grund liegt darin, dass Sie dann im Fall einer Klage - ob erfolgreich oder nicht - neben der vergeblichen Arbeit auch noch auf sämtlichen Gerichtskosten sitzen bleiben würden, weil bei Euch nicht gepfändet werden darf.
Nun ja, genau das ist mir aber immer noch nicht so ganz klar. Wenn ich kein Einkommen habe, also definitiv 0 (der Verdienst meiner Frau bleibt wirklich außen vor? das wäre natürlich wichtig!), wäre es nicht sinnvoll die Gegenseite es wissen zu lassen?

Ich meine abgesehen davon, dass ich meine Unschuld beteuere, das aber niemanden interessiert, würde das doch dann das Prozessrisiko stark minimieren, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nach dem Motto: "Hej, ich habe dir doch gesagt, dass ich es nicht wahr. Und du solltest trotz deiner Drohgebärden wissen, dass ich nix habe was du Pfänden könntest, selbst wenn du Recht bekommst"

Und wenn man jetzt weiter den worst-case annimmt und die Gegenseite doch vor Gericht zieht und gewinnt (weil sie vielleicht nicht glaubt, dass ich kein Einkommen hab). Würden die Prozesskosten einfach mit auf den Forderungsberg geschmissen der schon vorhanden ist und ein Titel erwirkt? Der bleibt ja dann meist recht lang an einem kleben, wenns dumm läuft.

Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

Zitat:
Ich würe auch niemals Einkommensabrechnunegn o.ä. versenden. Da wissen die Kollegen gleich, bei welchem Arbeitgeber sie Deinen Lohn pfänden können und Deine Kontonummer für eine Kontopfändung hättest Du Ihnen uU auch gleich mitgeliefert.
Guter Tip für viele denke ich. Macht Sinn.

Gruß,
C.
 
Alt 30.09.2007, 22:42   # 760
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo thienus,

ich habe vor langer Zeit auf Seite 14 des Forums mal eine Anleitung geschrieben, wie man einen Anwalt bekommt auch ohne Geld zu haben und wie man Rasch los wird, wenn man ein geringes Einkommen hat.
Schau mal hier nach: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Gruß Baker
 

Alt 26.05.2012, 12:59 # --
News Flash
 
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