Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Alt 09.09.2007, 19:05   # 641
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von ---moe--- Beitrag anzeigen
Kann es deswegen noch Probleme geben weil die Frist nicht eingehalten wurde??
Meine persönliche Auffassung zu dieser Frage habe ich hier vertreten: (Klick)

Wer es besser weiß, darf mich gerne belehren.
 
Alt 09.09.2007, 19:12   # 642
lilu78
 
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Zitat:
Zitat von suelze Beitrag anzeigen
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Hallo,

vielleicht hilft Dir folgendes weiter. Bei dem Verdienst könntest Du versuchen, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen (zumindest gibts den da bei uns). Hier mußt Du allerdings ein paar aussagekräftige Unterlagen mitbringen, aus denen die Bedürftigkeit hervorgeht ( z.B. Gehaltszettel, Insolvenzeröffnungsbeschluß, ALGII-Bescheinigungen, Steuerbescheinigung, Kontoauszüge, Darlehensverträge bzw. Dokumente über den Schuldenstand etc.).
Dann kostet Dich das Beratungsgespräch beim Anwalt lediglich 10 €, den Rest übernimmt der Staat. Aber wie gesagt gilt das nur für die erste Beratung. Kopf hoch !

Liebe Grüße

LiLu
 
Alt 09.09.2007, 19:40   # 643
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von lilu78 Beitrag anzeigen
Hallo,

vielleicht hilft Dir folgendes weiter...
Etwas ausführlicher sind die Möglichkeiten bei akuter Geldknappheit auch hier zusammengefasst worden:

"Von wem erhalte ich finanzielle Hilfe?"
 
Alt 09.09.2007, 20:20   # 644
Gambit2
Gastposter
 
Hallo


ich hätte da noch einmal ne Frage. Wie lange dauert es vom Download Zeitpunkt, bis zum brief im Briefkasten denn ungefähr?
 
Alt 09.09.2007, 21:20   # 645
raschfeind
 
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Gambit2 schrieb:
Zitat:
ch hätte da noch einmal ne Frage. Wie lange dauert es vom Download Zeitpunkt, bis zum brief im Briefkasten denn ungefähr?
Bei mir waren es noch 7 Monate, jetzt ist man wohl schneller geworden. Es hängt auch noch damit zusammen, wie schnell die Staatsanwaltschaft arbeitet, sie muss die zur ermittelten IP gehörige Adresse beim Provider abfragen.
 
Alt 09.09.2007, 21:25   # 646
Baker
 
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Hallo ---moe---,

wie Alter Esel es Dir bereits erklärt hat, ist es keine wirkliche Frist, nach deren Einhaltung irgend etwas automatisch beginnt oder abläuft. Wenn Du einen Termin beim Anwalt hat, dann kann der danach ein Fax an Rasch schicken oder am nächsten Morgen dort anrufen oder eine Mail hinsenden.
Die Anwälte schreiben sich meist einen Brief mit zwei Zeilen, mit dem sie dem anderen Anwalt mitteilen, daß sie den Abgemahnten anwaltlich vertreten (damit Rasch nicht mehr Dich sondern nur noch Deinen Anwalt anschreibt) und gleichzeitig Fristverlängerung fordern mit einer fadenscheinigen Begründung. Der andere Anwalt akzeptiert das immer.
Du brauchst Dir also keine Sorgen über den Fristablauf zu machen.

Gruß Baker
 
Alt 09.09.2007, 23:27   # 647
suelze
 
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hallo baker,
vielen vielen dank für deine antwort
ich hab auf die links geschaut.
was ist mit der frist von rasch??? am 13.9. soll ich schon die unterlassungserklärung zurückschicken.werde aber morgen erst dr. wachs anrufen.
gruß suelze
 
Alt 10.09.2007, 17:23   # 648
jay1975
 
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Beiträge: 48
mal ein anderer Denkansatz ...

In der Filesharing-FAQ von Rechtsanwalt Solmecke wird erwähnt, dass eine WEP Verschlüsselung des W-LANs ausreichend sei um sein W-LAN gerichtlich anerkannt abzusichern.

Hier anzusetzen und zu behaupten, das W-Lan sei zum Tatzeitpunkt mit WEP abgesichert gewesen.

Jeder von uns weiss inzwischen dass eine WEP Verschlüsselung unsicher genug ist, dass man sich in ein solches binnen kurzer Zeit reinhacken kann.

Also kann man den Tatvorwurf getrost vergessen, wenn man einen W-LAN Router hat oder sich besorgt (älter als das Datum des vorgeworfenen Vergehens) diesen WEP-Verschlüsselt ...

Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage, das Gericht wird dem Abgemahnten Recht geben, da es die WEP Verschlüsselung anerkennt. Und RA Rasch ... schaut in die Röhre.

Oder wie seht Ihr das?

Jay
 
Alt 10.09.2007, 19:12   # 649
Baker
 
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Hallo suelze,

oben hat es Alter Esel der ---moe--- erklärt. Es ist keine wirkliche Frist. Ich habe dann auch etwas tiefer erklärt, wie Anwälte das untereinander ganz kurz regeln. Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen. Bis zum 13.09.2007 kannst Du und Dein Anwalt noch sehr viel machen.

Gruß Baker

@ jay1975,

Ich empfehle Dir, diese nicht sehr leicht zu lesende, aber noch für Laien verständliche Erläuterung der Störerhaftung von der TU Darmstadt bei unzureichend gesicherten WLAN-Netzen zu lesen: http://www.sicari.de/fileadmin/conte...III_070327.pdf
Meiner Meinung nach kann man das hier gesagte genauso gut auf WEP-verschlüsselte WLAN- Netze übertragen, weil die Hamburger Richter ihre Forderung bei einem solchen Prozeß durchaus hochschrauben können, wenn sie vor Augen geführt bekommen, daß die WEP-Verschlüsselung unsicher ist. Du siehst in dem Beitrag auch, welche Einschränkung des BGH hinsichtlich der Prüfungspflichten des Störers, vom Hamburger Gericht ignoriert wurde. Daraus wird deutlich, daß die Hamburger Richter in dieser Branche ihr eigenes Recht schreiben. Wenn sie das nicht täten, wäre die Abmahnwelle zu Ende und alle könnten wieder munter up- und downloaden und die Rechteinhaber müßten zuschauen.
Solche Zeiten wir es nicht mehr geben.

Das einzige worauf ich hoffe, ist eine neue Zeit, in der die Relationen wieder stimmen; nämlich dann, wenn die Richter und die Politiker kapieren, daß sich da eine Kanzlei mit Serienbriefen in denen überzogenen Forderungen stehen, reich macht auf Kosten von Jugendlichen, die in unserer Gesellschaft diejenigen sind, die am wenigsten haben.

Gruß Baker
 
Alt 10.09.2007, 19:49   # 650
---moe---
 
Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 5
Guten Abend
Ich möchte mal eine kurze Zusammenfassung geben, war heute nämlich bei einem persönlichen Gespräch bei einem Anwalt!
Es sieht allgemein so aus:

Es gibt für die Betroffenen eigentlich 4 Möglichkeiten:
1. UE abschicken, Forderungen Bezahlen, und Ruhe ist
2. Alles Ignorieren, abwarten was passiert
3. Mit anwaltlicher Hilfe billigeren Vergleich raushandeln, im Normalfall 3-4 Euro pro Titel
4. Mit anwaltlicher Hilfe die Schuld von sich weißen (WEP-verschlüsselung , Familienmitglieder etc... )

Was die vernünftigste Lösung ist kann man nicht sagen, da noch nicht wirklich eine bekannte Reaktion der Rasch-Kanzlei gekommen ist, am effektivesten ist jedoch 3. Variante, da Geld immer ein gutes Argument ist, um Rechtsstreite beizulegen!

Zum Thema Frist der UE:
Man muss sie nicht einhalten!!! Es kommt nach Ablauf ein Brief per Einschreiben mit neuer Frist.! Dieser Brief ist auch rechtlich gesehen der 1. der rechtlich gültig ist, da die erste Abmahnung meist NICHT per Einschreiben kommt... ( Briefkastenklau, Postbotenschlampigkeit --) Man KÖNNTE ihn ja auch nie erhalten haben )

Zum Thema Gegenstandswerte:
10000 € pro Titel wie beschrieben ist wie sich jeder denkt definitiv überteuert, und ein Einschüchterungsmittel!
Wenn jedoch vor Gericht ein Gegenstandswert von 500-1000 € pro Titel angegeben wird ist dieser wirklich realistisch, auch wenn dies immernoch überteuert scheint... Man muss aber auch bedenken dass zB ein Nummer 1 Hit in Deutschland einfach sein Geld einbringt, durch den Maxi-Verkauf usw... wenn da 200 Leute diesen Titel saugen, kommt dieser Gegenstandswert durchaus hin, zwischen Bekanntheitsgraden wird allerdings nicht unterschieden!

So.. ich will hier nicht den Besserwisser spielen, habe genau so ein scheiß Gefühl im Bauch wie wahrscheinlich jeder andere hier auch...
Will nur wiedergeben was mir die "Studierten" auf diesem Gebiet dargelegt haben!

Jedem einzelnen Viel Glück hier...
 
Alt 10.09.2007, 20:20   # 651
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Zitat:
Zitat von jay1975 Beitrag anzeigen
mal ein anderer Denkansatz ...

In der Filesharing-FAQ von Rechtsanwalt Solmecke wird erwähnt, dass eine WEP Verschlüsselung des W-LANs ausreichend sei um sein W-LAN gerichtlich anerkannt abzusichern.

Hier anzusetzen und zu behaupten, das W-Lan sei zum Tatzeitpunkt mit WEP abgesichert gewesen.

Jeder von uns weiss inzwischen dass eine WEP Verschlüsselung unsicher genug ist, dass man sich in ein solches binnen kurzer Zeit reinhacken kann.

Also kann man den Tatvorwurf getrost vergessen, wenn man einen W-LAN Router hat oder sich besorgt (älter als das Datum des vorgeworfenen Vergehens) diesen WEP-Verschlüsselt ...

Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage, das Gericht wird dem Abgemahnten Recht geben, da es die WEP Verschlüsselung anerkennt. Und RA Rasch ... schaut in die Röhre.

Oder wie seht Ihr das?

Jay
Hallo jay 1975

mit deinem Bericht wäre ich ja aus allem raus. Ich hatte ein verschlüsseltes WEP mit Passwort usw. und das hatte ich schon monate vorher bevor mich Rasch mit illegalem download angeklagt hat. Und zudem war ich es auch nicht und meine Kinder kann ich ja nicht alle 5 Minuten beobachten und das WLan war mit dem WEP veschlüsselt. Heute gibt es kein W-Lan mehr
MFG
 
Alt 10.09.2007, 22:10   # 652
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
In der Filesharing FAQ von RA Solmecke steht:

Zitat:
4.5.6 Ich betreibe ein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk, muss ich haften?
Wenn Sie ein W-LAN Netzwerk betreiben, welches über eine WEP-Verschlüsselung verfügt, dann haben Sie alles getan, um ihr Netz ausreichend zu schützen. Zwar ist es so, dass diese Verschlüsselung innerhalb weniger Minuten geknackt werden kann, dies ist den meisten Bürgern jedoch unbekannt. Haben sich Nachbarn auf diese Weise in ihr Netz eingewählt, müssen Sie nicht haften.
Wie ist das denn nun zu verstehen?

Niemand kann bei einer WEP Verschlüsselung nachweisen dass Unbefugte mitgesurft haben. Aber auch das Gegenteil kann niemand beweisen.

Also dürfte sich so eine Anklage in Nix auflösen.

Es wird alledings so sein, wie Baker schrieb, dass sich die Gerichte anpassen, und auf eine WPA oder WPA 2 Verschlüsselung pochen.

Jay
 
Alt 10.09.2007, 22:36   # 653
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo Jay 1975

das die Sicherheit angepasst wird (bei den Richtern) kann ich mir schon denken
die Frage dürfte sein ab wann aber nach deinem eingefügten Zitat wäre ich aus der sache raus


und ich habe kein W- Lan mehr ich hab Kabel eingestöpselt
 
Alt 11.09.2007, 18:19   # 654
rahu
 
Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 15
Hallo,

ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass die Forderung ein WPA verschlüsseltes WLAN haben zu müssen vor höheren Instanzen bestand haben würde.

Es gibt halt einfach Fälle wo zwangsläufig immernoch auf WEP zurückgegriffen werden muss. (zB Linux mit gewissen Wlan Treibern die noch kein wpa unterstützen bzw. Distributionen wo die wpa - Verschlüsselung generell verbugt ist).

Und solange wie mich meine (neue) Fritz!Box nicht warnt wenn ich die WEP - Verschlüsselung aktiviere kann auch kein Gericht von mir verlangen, das ich weiß das diese nicht sicher ist.

Im Handbuch der fritz!box wird ebenfals kein wort darüber verlohren, dass wep nicht sicher ist. Lediglich wird dort darauf hingewiesen, dass eine Verschlüsselung vorgenommen werden sollte, da sonst funksignale zu missbräuchlichen Zwecken verwendet werden könnten.

Und wer glaub die WPA - Verschlüsselung sei sicher ist irrt auch - es dauert nur länger als bei der WEP - Verschlüsselung. Da aber wahrscheinlich kein Mensch den Schlüssel täglich ändert ist das auch nur ein einmaliger aufwand für Böse Nachbarn. Sicher wird WLAN erst wenn im gesamten Empfangsbereich keine anderen Personen wohnen.

Wenn ich Rasch wäre würde ich es auch nicht riskieren einen solchen Fall vor Gericht zu ziehen. Wird vom Gericht bestätigt, dass man mit einer WEP / WPA - Verschlüsselung alles getan hat um sein WLAN zu schützen hätte er ein Problem...

Viele Grüße
rahu
 
Alt 11.09.2007, 20:52   # 655
shocky
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von yzerman19 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

nachem ich zwei Abmahnungen(siehe zig Foreneinträge!!) vom Herrn Rasch erhalten hatten und mit massiven Fordeungen überzogen wurde, bin ich jetzt raus.

Es ist verpönt in in Foren Links zu verteilen oder direkte Werbung zu machen.

Gerne halte ich mich daran, aber will dennoch darauf aufmerksam machen, daß es einen vernünftigen Weg gibt ,aus diesem Wahnsinn zu entkommen.

Cheers.

Yzerman19
Bin neu hier im Forum und noch nicht so auf dem aktuellen Stand.
Es wäre aber doch hilfreich, hier zumindest einen Tip zu geben, wie Du aus der Sache rausgekommen bist.
Kannst Du einen Hinweis geben?
Gruß
shocky
 
Alt 11.09.2007, 21:10   # 656
immorb
Gastposter
 
Hat sich eigentlich mal jemand Gedanken um die Dreifaltigkeit des Herrn Rasch und seinen Mitarbeitern gemacht?
Zitat:
Frank Lüngen: „Wir haben einen Techniker, der wird diese Festplatten hier spiegeln, und dann eben ein Gutachten schreiben für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte
Frank Lüngen: „Die Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmen diese PCs aufgrund Urheberrechtsverletzungen und hier werden die Geräte dann ausgewertet.“
.“
Ermittler,Gutachter,Ankläger.

M.f.G.
 
Alt 11.09.2007, 23:31   # 657
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
Das ist alles Panikmache ...

ich glaube nicht dass eine Firma wie proMedia das eigentliche Recht hat, beschlagnahmte Festplatten zu begutachten.... das kann er aber voll vergessen.

das würde dann unter den Aspekt Befangenheit fallen oder so

Das ist meine Meinung.

Jay ....

es gibt auch Grenzen!
 
Alt 12.09.2007, 08:43   # 658
gntl
 
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 173
Zitat:
Zitat von ---moe--- Beitrag anzeigen
Zum Thema Frist der UE:
Man muss sie nicht einhalten!!! Es kommt nach Ablauf ein Brief per Einschreiben mit neuer Frist.! Dieser Brief ist auch rechtlich gesehen der 1. der rechtlich gültig ist, da die erste Abmahnung meist NICHT per Einschreiben kommt... ( Briefkastenklau, Postbotenschlampigkeit --) Man KÖNNTE ihn ja auch nie erhalten haben )
wieder mal eine der vielen Unwahrheiten hier...

Zitat BGH I ZB 17/06:
Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.

auf deutsch: es muss nur behauptet werden, dass überhaupt ein schreiben verschickt wurde.

aber trotzdem viel Glück mit Deiner Tacktik!
 
Alt 12.09.2007, 09:27   # 659
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von jay1975
Das ist alles Panikmache ...

ich glaube nicht dass eine Firma wie proMedia das eigentliche Recht hat, beschlagnahmte Festplatten zu begutachten....
Dann schaue dir diesen Bericht an=>> Herr Lüngen in Aktion
 
Alt 12.09.2007, 10:37   # 660
halloAsta
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 4
Ich hätte noch eine Frage zu der Verschlüsselung des WLAN-Netzes:
Ist das irgendwie in dem Router gespeichert, ob und wann er verschlüsselt war? Wahrscheinlich ja...Wenn mein PC jetzt lupenrein ist, also nie bearshare installiert war und auch keine Musikdateien draufsind, zu denen ich nicht auch die CDs habe(is so),, kann ich das ja wohl auch irgendwie beweisen (sorry, bin in PC-Dingen echt ne 0-Nummer). Aber dann könnte es ja immer noch sein dass es mein "Zweit-PC" (schön wärs einen zu haben...) war oder ein anderer PC, dem ich den Pin gegeben habe. Und das könnte ich wahrscheinlich nicht beweisen, oder?

Scheinbar muss man als Anschlussinhaber ja beweisen, dass man es nicht war und nicht umgekehrt: das Gericht beweisen, dass man es war. Oder stimmt das nicht?!
Viel Erfolg und Glück an alle!
Asta
Schön, dass das Forum wieder sachlicher ist! Baker, lass dich nicht provozieren!
 

Alt 26.05.2012, 13:00 # --
News Flash
 
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