| | # 562 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
| @ ichbinunschuldig NEIN die Schuld desjenigen muss Strafrechtlich nicht bewiesen sein. Zivilrechtlich ist es fraglich wenn jemand stur behauptet es nicht getan zu haben. Ich weiss nicht was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht. Rasch sagt 100 mal Du als Anschlussinhaber warst es ... Du widersprichst immer wieder und sagt Du warst es nicht. Wer muss dann beweisen wer es war? Ich glaube im Zivilrecht in diesem besonderen Fall muss der Beschuldigte nachweisen dass er es nicht war. Nur hat der Beschuldigte nicht viel Zeit zum beweisen. Jay |
| | # 563 |
| Registriert seit: 29.06.2007
Beiträge: 6
| Hallo Mitstreiter, möchte mich mal wieder in eigener Sache melden. Habe ich ja versprochen. Bei mir gibt es nach wie vor nichts neues. Fast 3 Monate nach dem Schreiben von Rasch, und fast 2 Monate nach meinem Rückschreiben keine Reaktion von Seiten Rasch. Nochmal zu meinem Fall: Mein Sohn, 16, hat MP3´s mit Baershare runtergeladen und unbewusst öffentlich gestellt. Ich habe keinen anwalt zu Rate gezogen, aber 2 Briefe zurückgesendet per Einschreiben. Die Unterlassungserklärung ging unterschrieben von meinem Sohn an Rasch, aber ohne den letzten Absatz und ohne den Betrag für den Weiederholungsfall. (5001 Euro glaube ich war das) Wie gesagt keine Rückmeldung. Melde mich so alle 4 Wochen. Gruß Jorias |
| | # 565 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
| @ ichbinunschuldig ich gehe davon aus, dass es wie bei einer gerichtlichen Mahnung ist. Dort werden Forderungen angemahnt ohne zu prüfen, ob diese Mahnung gerechtfertigt ist. Ich kann aber nicht bestätigen, ob das richtig ist, es ist also meine persönliche Ansicht. Die Beweisführung haben die Anwälte mit dem Screenshot und der dazugehörigen IP gemacht. Damit haftet in jedem Falle der Anschlussinhaber, wenn, und jetzt kommt das was ich meinte.... er aber beweisen kann dass er persönlich nicht für das Vergehen schuldig ist, sondern jemand anders ... dann haftet er immer noch durch die Störerhaftung. Sofern er nicht beweisen kann dass der oder der das Vergehen begangen hat. Oder sehe ich das falsch? Ich denke nicht, und deshalb ist meiner Ansicht nach die Beweisführung mit der Abmahnung und dem Screenshot auf den ANschlussinhaber umgeleitet. Jay |
| | # 566 |
| Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 8
| @jay1975 / @ichbinunschuldig also: die Beweisführung kann sich meiner Meinung nach immer nur und ausschliesslich auf den Anschlussinhaber beziehen, denn was anderes kann ja gar nicht bewiesen werden. Gut, in vielen Fällen ist Anschlussinhaber=User dahinter. Aber das ist kein muss. In einer WG schon gar nicht. UND, und das ist ja das was ich schon 2. Seiten vorher ausführlich in Frage gestellt habe, selbst wenn es keine WG ist, dann ist der Anschlussinhaber nicht automatisch der Verursacher. Ein durchschnittliches WEP/WAP Netzt ist kein sehr große Hindernis. Dennoch hätte der Anschlussinhaber durch diese Sicherungen aber IMHO alles getan was nötig wäre und somit wäre auch eine Störerhaftung nicht logisch. Finde ich jedenfalls. :-D |
| | # 567 |
| Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 8
| Sodele, zum Stand der Dinge. Meine Freundin hat OHNE Rechtsbeistand einen Brief verfasst in dem sie den Sachverhalt dargelegt hat und mit Arbeitstvertrag und vielerlei anderen Dingen nachweist das sie es nicht war. Ich bin nicht sehr begeistert von der Idee, sowas selbst zu machen aber sie war nicht abzubringen und hat auch schon Rücksprache mit einem Anwalt der selbst schon einige Male mit Rasch zu tun gehabt hat gehalten. Dieser hat ihr durchaus geraten das ganze erstmal "formlos" zu tun, da es in ihrem Fall ja sowieso etwas anders aussehen würde. Nun, Brief ist raus und wir warten. Ich hab heut bei einer Kanzlei angerufen die auf Medienrecht spezialisiert ist. Auch wenn mich das Problem bisher nicht betrifft, ist mein Rechtsempfinden doch merklich gestört das man mit, nach meiner Meinung dürftiger Beweislast, solche Abmahnungen durchboxen kann. ich werd daher mal ein Gespräch dort verienbaren und meine technischen Einwände einbringen und gegebenenfalls aufdröseln lassen. Das Geld geb ich gern aus. |
| | # 568 | |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| Zitat:
Ob es sich tatsächlich um einen Beweis handelt, muß vor Gericht geklärt werden. Der Anschlußinhaber haftet nicht zwangsläufig als Störer für die Internetzbenutzer, die mit ihm im gleichen Haushalt leben. Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile, wenn ich mich nicht irre! | |
| | # 570 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Herr Dr. Wachs, die nachfolgende Diskussion im Anschluß an Ihren Beitrag zeigt mir, daß Sie nicht wirklich verstanden wurden. Deshalb versuche ich mich erneut einmal an einer Übersetzung Ihres Textes. 1. Handeln oder das Schreiben der Kanzlei Rasch einfach ignorieren? Sie schreiben, daß es falsch ist, wenn jemand auf einen Brief von Rasch gar nicht reagiert. Das ist überwiegende Meinung hier im Forum und voll zu unterstützen (Kopf in den Sand ist keine Lösung, weil man dann ohne Vorwarnung einen Tritt in den Hintern riskiert). Anders ausgedrückt: Rasch kann eine einstweilige Verfügung bei 22 deutschen Landgerichten (Gerichtsort nach seiner freien Auswahl) beantragen und man muß damit rechnen, ohne mündliche Verhandlung vom Gericht unter Strafandrohung das weitere Präsentieren von Dateien im Internet verboten zu bekommen, bis die Frage abschließend im Hauptsacheverfahren abschließend geklärt ist. Das Dumme für den Vogel Straß ist, daß er schon einmal die Gerichtskosten am Bein hat, ohne auch nur einmal piep gesagt zu haben. Sie schreiben, daß es das absolute Minimum sein sollte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gerade damit kann das vorgenannte Verfahren verhindert werden. Zu ergänzen ist Ihr Hinweis noch, daß eine Erklärung ohne Strafversprechen oder mit reduziertem Strafversprechen von den Gerichten nicht anerkannt wird (lediglich noch das Versprechen nach dem Hamburger Brauch wird noch anerkannt) und praktisch die gleiche Wirkung hat, als wenn man gar keine strafbewehrte Erklärung abgegeben hätte. Man kann wie zuvor geschildert gerichtlich verpflichtet werden und muß die Kosten tragen ohne gehört worden zu sein. 2. Anwalt aus dem Bekanntenkreis oder Fachanwalt beauftragen? Sie schreiben, wenn man seinem Anwalt erst einmal das System einer Tauschbörse erklären muß und er im zweiten Gespräch dann noch behauptet, sicher zu sein, dass Rasch niemals sein Geld gerichtlich durchsetzen kann, sollte man den nächsten Anwalt aufsuchen. Sie weisen darauf hin, daß Rasch sich von den Rechteinhabern deren Schadenersatzansprüche abtreten lassen kann und dann den Schaden und sein Honorar gerichtlich einklagen kann. Wenn der Abgemahnte nachweisen kann, daß sein Anwalt ihn falsch beraten hat und dazu veranlaßt hat, nichts zu zahlen, dann kann sich Rasch das Geld vom Rechtsanwalt (der einen Fehler gemacht hat) bzw. dessen Haftpflichtversicherung holen. Sie erwähnen nicht, daß es dem Abgemahnten egal ist, wenn ein anderer seine Rechnung bezahlen muß und Sie erwähnen nicht, daß die Streitsumme relativ gering ist und Rasch sehr viel Arbeit hat um an das Geld zu kommen. Ersteres dürfte nur dem Anwalt aus dem Bekanntenkreis weh tun und ihn künftig vorsichtiger machen; letzteres ist natürlich nur ein Hinweis für Leute mit starken Nerven, weil man 3 Jahre mit dem Damoklesschwert über sich leben muß, daß Rasch vielleicht doch noch Klage erhebt. 3. Vergleich oder kein Vergleich? Sie erläutern, daß Sie die Gepflogenheiten der Gerichte und der Mindestsummen, die Rasch verlangt routiniert kennen und schon im Erstgespräch eine realistische Einschätzung abgeben, während mach ein unwissender Kollege den Himmel auf Erden verspricht und erst, wenn er beauftragt ist langsam mit dem Abgemahnten zur Hölle hinabsteigt. Dafür haben Sie hier im Forum viele Fürsprecher und der unwissende Kollege nicht. Die Neuen sollten das bedenken, wenn sie auf die Suche nach einem Anwalt gehen. Oft habe ich den Eindruck gewonnen, die Leute wissen gar nicht, daß sie in München wohnen können und in Hamburg, Köln oder Hannover einen Anwalt für sich arbeiten lassen können. Deshalb noch einmal zur Klarstellung für alle Neuen: Der Anwalt muß nicht aus dem Heimatort oder der nächst größeren Stadt sein sondern er muß was von dem Geschäft verstehen, was er zu bearbeiten hat. Sie wollen das Kölner Urteil analysieren auf Ihrer Homepage. Da sind wir sehr gespannt; die Kölner Richter (und Staatsanwälte) kommen direkt nach Hamburg im Ranking der Abmahnerfreundlichkeit, deshalb wird Ihr Kollege Solmecke sicherlich auch so schnell nicht arbeitslos. 4. Die Kanzlei Rasch kann nicht alle verklagen Sie schreiben, Rasch würde sich vergrößern und die Altfälle die nächsten 3 Jahre abarbeiten. Das sind Horrorgeschichten, die Sie da erzählen; Sie sollen Mut machen und keinen Frust verbreiten! Da ich positiver denke, versuche ich mir einen Richter vorzustellen, der nächstes Jahr (wenn hoffentlich die gesetzliche Neuregelung mit den 50,-- € durch ist) so eine Klage auf den Tisch bekommt und den Fall nach dem dann alten Recht zu bewerten und zu entscheiden hat. Weil ich an unsere Justiz glaube und an das gesunde Rechtsempfinden unserer Richter (das parallel zum geschriebenen Recht noch exsistiert, sonst könnten wir in ein paar Jahren die Richter durch Computer ersetzen) deshalb habe ich die Hoffnung, daß Rasch sehr sehr viele Bauchlandungen machen wird. Sie schreiben, Sie wüßten weitere Möglichkeiten, die Rasch hätte um die Leute zur Zahlung zu bewegen. Tut mir leid, mir fehlt da leider die Phantasie. Das Repertoire mit den Drohbriefen oder auch Mahnverfahren dürfte nach meiner Meinung bei den Zahlungsverweigerern nicht wirklich eine Wirkung zeigen. Es ist Ihnen aufgefallen, daß immer die Forumsteilnehmer am lautesten tönen, man solle nur ja keine Zahlung leisten und Rasch könne nicht alle abmahnen, die schon bezahlt haben und nichts mehr befürchten müssen. Das sollten die Neuen auch einmal genau beachten, wenn sie die Empfehlungstexte lesen. Mit einem Rechtsklick auf den Namen kann man sich weitere Beiträge eines Verfassers anzeigen lassen. Meist steht am Anfang seine eigene Geschichte, wie bei jedem anderen auch, der hier zu schreiben beginnt. 5. Neue Strategie um mehr Hausdurchsuchungen durchzuführen? Sie schreiben von vermehrten Hausdurchsuchungen und daß Rasch seit kurzem gesondert auf mögliche (kinder=) pornografischen Dateien hinweist. Ich kenne sowohl Kripobeamte, als auch Staatsanwälte. Alle diese Leute haben es, das gesunde Rechtsempfinden (meistens zumindest, wenn sie Ihren Beruf ernst nehmen) und genau deshalb weiß ich, daß dieser ganz ganz miese Trick dort gar nichts bewirken wird. Sie schreiben, daß die Industrie bemängelt, Urheberrechtsverletzungen würden meist strafrechtlich nicht mehr verfolgt, wegen der vielen Anzeigen. Vielleicht sollte denen mal jemand eine Geschichte aus Offenburg vor dem Einschlafen vorlesen. 6. Kosten einer anwaltlichen Beauftragung Sie empfehlen die Vereinbarung eines Pauschalpreises mit dem Anwalt. Das ist voll inhaltlich auch hier im Forum so empfohlen worden. Dennoch ist für alle Neuen Vorsicht geboten. Eine Pauschalvereinbarung schützt zwar vor Überraschungen bei der Anwaltsrechnung, aber es bietet keinesfalls die Sicherheit, daß der Hausanwalt in Kontakt mit Rasch auch den gewünschten (oder im Erstgespräch vollmundig versprochene) Erfolg herbeiführen kann, wenn er nicht auch auf einen breiten Erfahrungsschatz mit Abmahnungen von Rasch zurückgreifen kann. 7. Neue Verteidigungsstrategien Sie schreiben, daß Sie glauben, der von Rasch dargestellte Nachweis der Urheberrechtsverletzung weise zumindest eine Schwachstelle auf, die abhängig vom Internetprovider wohl neue Verteidigungsstrategien ermögliche. Ich habe keine Ahnung wovon Sie sprechen! Gruß Baker ps.: na wenigstens das Pferd auf der Vorseite hat Stil |
| | # 571 | |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| Zitat:
Und dass die Anwälte versuchen werden alte Fälle aufzuarbeiten um ihre Anwaltskosten einzuklagen, halte ich für mehr als unwahrscheinlich, zumal bereits ein Gericht in so einem Fall von Gebührenschinderei erkannt hat . Nein ich denke eher, dass es zu einigen Gerichtsverhandlungen kam, um die Abgemahnten abzuschrecken, nach dem Motto: siehst du, wir machen Ernst Und mal ehrlich: wer geht schon gerne als Angeklagter vor Gericht? Solange es Zahler gibt, besteht wegen Handlungsbedarf! | |
| | # 572 |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| http://www.jurpc.de/rechtspr/20070135.pdf Es gibt noch Richter mit Sach-und Rechtsverstand. Da wächst doch wieder das Vertrauen |
| | # 574 |
| Gastposter | Hallo bin auch ein Rasch "Opfer" habe letzten Freitag bzw. mein Vater nen Brief bekommen in den der übliche Abmahnungstext steht 950 Dateien --> 6000 das Problem ist das mein Vater der Anschluß Inhaber ist aber von Computer überhauot keine Ahnung hat. Natürlich geb ich zu die ein oder andere Datei gesaugt zu haben , aber mein Vater hat mit der ganzen Sache nix zu tun. Ich verdiene 975 im Monat und hab keine Rechtsschutzversicherung ... was soll ich tun ?? Hab mir hier im Forum shon ein paar sachen durchgelesen aber schlauer bin ich nihct wirklich geworden. Gruß Roger |
| | # 575 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Fuerte, schaue Dir mal das hier genauer an: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post437336 Meiner Meinung nach liegst Du unter der Grenze. Ein nettes Mädel hat hier mal berichtet, wie es ihr gelungen ist da raus zu kommen: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post442178 Du könntest es genauso probieren. Wie Du es drehst, daß Rasch den Absprung von Deinem Vater zu Dir findet, besprichst Du sinnvollerweise mit dem Anwalt. Wenn Fragen sind, melde Dich ohne Scheu wieder. Gruß Baker |
| | # 576 |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| @ich bin unschuldig in deiner Antwort schreibst du "Und mal ehrlich: wer geht schon gerne als Angeklagter vor Gericht?" Meinst du mit dem Angeklagten Rasch?? Weil wie ich aus deinem Inhalt lese sind die Aussichten von Rasch vor Gericht wohl eher weniger gut oder versteh ich von dir was falsch? MFG |
| | # 577 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| He Jungs da geht es zur Plauderecke: Wie reden wir miteinander ohne was zu sagen? und malt mal weiter so schöne Pferde, da freuen wir uns schon alle richtig drauf! |
| | # 578 | |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| Zitat:
Ja, das sehe ich so, ist aber meine ganz persönliche Meinung, die ich mir aufgrund aller Meldungen und Threads gebildet habe, seit ich von Dez.06 an in verschiedenen Foren mitlese. Seit Febr.07 bin ich selbst betroffen und schlafe trotzdem gut, auch ohne Abgabe einer UE und ohne jegliche Zahlung:fettgrin: | |
| | # 579 |
| Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 4
| Ich habe zwei mod. UE verschickt, letzte Woche. Mal sehen was dabei rauskommt. Ich bekamm zwei Abmahnungen wegen zwei Schmuddelfilmen. Ihr könnt euch denken, von welchen Anwälten ich angeschrieben wurde! Ich sollte 250 EUR pro Brief zahlen und zwei UEs abgeben. Ich will keinerlei Unkosten haben. Aber wenn der mich nun vor das Gericht zerren will, werde ich mir einen versierten Anwalt nehmen müssen. Denn so oder so werde ich Kosten haben, falls ich bei der Verhandlung unterliege. Und die eigenen Anwaltskosten fallen da, meiner Meinung nach, nicht mehr so sehr ins Gewicht. Dafür steigen die Gewinnchancen drastisch. |
| | # 580 |
| Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 5
| Guten Abend/Morgen! Ich habe auch Post von Rasch bekommen, und dazu eine Frage! In dem Brief steht ja ein bestimmtes Datum, wenn man da jetzt bezahlen sollte, kann es dann nicht sein dass zB nächste Woche wieder ein Brief kommt in dem man das "Vergehen" beispielsweiße ein bis zwei wochen früher oder später nochmals begangen hat? Fordert der Rasch dann mehrmals das Geld?? Der im Brief angegebene Termin lieg ca 1,5 Monate vor Erhalt des Briefes, angeboten wurde allerdings auch vorher, und bis zum Erhalt des Briefes! Wäre nett, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte, mir läuft die Zeit davon!! Ich habe halt einfach Angst dass da nie Ruhe sein wird, dass mehrmals gefordert wird.. (Beispielsweiße 01.08 14:00 Uhr ; 04.08 16:00 Uhr usw....) Bin Schüler und kann mir die erste Forderung von 3000 € kaum leisten.... |
| | # -- |
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