| | # 522 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Hunenkönig, Hast du eigentlich nicht langsam das Gefühl, Deine Beiträge wären in der Plauderecke besser aufgehoben? Gruß Baker Bitte tu mir einen Gefallen und kopier nicht eine halbe DIN A4-Seite um einen Satz drunter zu schreiben. |
| | # 523 | |
| Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
| Zitat:
Nehmt das Geld und fahrt mit eurem Partner 14 Tage in die Karibik, anstatt es dem Raubanwalt in den Rachen zu werfen. Ist nur meine persönliche Meinung. | |
| | # 524 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Also, ich hab immer noch Probleme damit, wie der Rasch an die Daten kommt. M.E. muss er doch in die Compies der User einbrechen und dort persönliche Daten klauen um an die Adressen der User zu kommen. Über die IP ist er z.B. bei AOL und einer DSL-Flatrate dazu nicht im Stande, weil AOL nicht speichert. (Geht nachweislich über Proxy in USA) Ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaften kommt er m.E. nicht legal an Daten ran. Ich glaube nicht, dass ihm die Provider freiwillig ihre Userdaten hinterherschmeissen. Hier ist ein gewaltiger Klärungsbedarf. Sollte da auch nur der kleinste Hauch von Illegalität an ihm haften bleiben hätte er verloren. Man kann nicht den Teufel mit Belzebub austreiben. RECHT MUSS RECHT BLEIBEN. Ich kann nicht Unrecht mit noch grösserem Unrecht bekämpfen. Grüsse Klaus |
| | # 525 |
| Gastposter | hallo!!!! ich bin jetzt seit 2 std beschäftigt mir irgendwie klarheit in diesem forum zu verschaffen was ich tun soll, aber vor lauter "ich kann das nie im leben zahlen"- im kopf, komm ich nicht zur ruhe, um mir das konzentriert durchzulesen. ich habe heute (vor 2std) auch einen brief von rasch bekommen und ich habe gedacht, dass ich mich gleich erhängen kann, da ich studentin bin und eh kein geld habe.... habe 590 dateien downgeloadet und sie wohl zum upload freigegeben....hab auch das bearshareprogramm und hab den kack eh nicht so gan geblickt..... klar, dass was ich gemacht habe war nicht in ordnung, aber 4000 euro???!!! oh gott, woher nehmen???? naja, in meiner verzweiflung habe ich sofort bei rasch angerufen und der anwalt (michael kim) meinte, ich soll mich erstmal beruhigen und es sei nicht soooooo dramatisch etc..... wenn ich ja studentin sei soll ich denen einen nachweis schicken zusätzlich zu dem nachweis, dass ich ja nur 400 euro im monat zu verfügung habe etc... und dann könnte man sich schon einigen, sie würden mir dann schon entgegen kommen...naja.... bin trotzdem am ende, da ich schiss habe, dass meine eltern mir den hals umdrehen,denn einen anwalt habe ich nicht und das schreiben an rasch will ich nicht selber schreiben...... hab bearshare gelöscht, aber so schiss, dass das irgendwo wieder auftaucht bzw die lieder. bin nicht so fit bzgl computer und weiss nun nicht, ob ichs nun wirklich gelöscht habe. zumindest finde ich nix mehr, aber was heisst das schon. wo soll ich sicherheitshalber nachschauen auf meinem rechner um sicher zu sein?????? zitter immernoch am ganzen körper und bin nervlich echt feritg. wie naiv ich war, unglaublich!!!!! sorry, war jetzt ziemlich viel text lg |
| | # 526 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Zunächst einmal keine Panik und tief durchatmen. Dann informiere Dich z. B. hier (KLICK) und lese auch diese FAQ konzentriert durch. Wenn dann noch Fragen bestehen, kann Dir sicher geholfen werden. | |
| | # 527 | |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| Zitat:
In die Karibik fahr ich auch lieber mit der Kohle. Ich hoffe ja wirklich das es nicht zum Prozess kommt @Baker wenn es dir zu viel Klatsch ist brauchst es ja nicht lesen wer bis zum Hals in der Schei.... steckt sollte den Kopf nicht hängen lassen | |
| | # 528 | |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| Zitat:
aber ob es uns hilft? schön wäre es | |
| | # 530 |
| Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 8
| Moin, So, ich hab das Ganze jetzt versucht weitestgehend zu lesen und hab zugegebenermassen nach einemm gewissen Teil aufgegeben und mal den "letzten stand der Dinge" verfolgt. Die üblichen Links und FAQ der hier postenden RAs hab ich ebenfalls durchwühlt. Ich schreib hier mal das was nun grad heut einer Freundin passiert ist: Sie bekam heute Post mit dem üblichen Kram das sie 1079 Dateien zur Verfügung gestellt haben soll. Zeitpunkt der Aufnahme 8:12 Den ganzen Kostenkram lass ich jetzt mal links liegen denn das ist nicht das was mit Kopfzerbrechen macht. Mir gehts um den Hintergrund. Die angegebene IP ist logischerweise die IP die der Router vom ISP zugeweisen bekommen hat. Wenn nun die Herausgabe der Daten gefordert wird, dann bekommt Rasch die information wer Anschlussbesitzer ist. Der Brief allerdings ging an meine Freundin. und diese ist nicht Anschlussbesitzerin sondern nur Mitbewohnerin. Die eigentliche Besitzerin hat keine Post bekommen. Ich bin selbst admin und habe ihre Kiste aufgesetzt. Dort befindet sich nirgends ihr Name. Da frag ich mich doch, wie kann Rasch wissen das sie eben diese Straftat begangen haben soll. Das macht doch keinen Sinn. Auch nach längeren Gesprächen ist nicht auszumachen das die Kripo evtl. wissen könnte das ihre Mitbewohnerin zum angegebenen Zeitpunkt nicht da war oder irgendwas anderes. Also nicht das das so gewesen wäre, aber wir haben halt gegrübelt ob das ein Punkt gewesen sein könnte aus dem geschlossen werden konnte das es nur sie sein konnte und nicht die Anschlussbesitzerin. Des weiteren stellt sich heraus das von den 1079 Dateien nur 20 tatsächlich auf ihrem Rechner vorhanden waren. das Ganze gibt mir doch leicht das Gefühl das es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, oder? ich fasse nochmal zusammen: - Zum angegeben Zeitpunkt war die Dame längst auf dem Weg zur Arbeit, Ihr Laptop somit auch - 90% der angegebenen Dateien sind MP3 die nie gesucht oder gehört oder auf dem Rechner vorhanden waren - Die Angeschriebene ist nicht Anschlussbesitzerin, die Anwälte können aber technisch nur maximal bis zum Router schauen und selbst wenn sie die IP im lokalen LAN wüssten (was imho nicht möglich wäre und wenn doch nur mit illegalen mitteln) würde das nicht Aufschluss darüber geben wer denn nun da dran hängt. Und dann mal mein rudimentäres Rechtsverstehen: Der Brief von Rasch impliziert ein vorangegangenes Strafverfahren das eingestellt wurde. Aber ein Beweiß ist das nicht. Könnte also auch ein reiner Abzockversuch sein. Gegenteiliges würde erst klar wenn ich einen Anwalt einschalte und dieser Akteneinsicht fordert. Dann würde klar ob überhaupt eine Akte vorhanden ist. Richtig? Der Kläger oder sein Vertreter ist doch erstmal in der Nachweispflicht, oder? Das heisst für mich, wenn ich sage ich wars nicht, dann muss er erstmal das Gegenteil beweisen. Richtig? Der Nachweis das eine Datei erfolgreich runtergeladen wurde ist doch eben nur das, der Beweis für EINE Datei. Nicht mehr, nicht weniger. Richtig? Somit kann ich das Ganze doch eigentlich auch aussitzen? Richtig? Ist sowas denn so extrem teuer? Und vor allem, wenn es um eben diese eine oder 2 Dateien, geht, muss dann ein Gericht sowas überhaupt annehmen oder sagt dann das Gericht nicht auch wie im Strafprozess: Neeee, das fangen wir wegen Geringfügigkeit mal gar nicht an. BTW: Eine Unterlassungerklärung, ob mit "Hamburger Brauch Formulierung" oder nicht würde für mich einem Schuldeingeständnis gleich kommen. Grade bei unwissentlichem Verschulden würde mir das doch echt sauer aufstossen. Ich bin sicher nicht für die Verbreitung von Raubkopien, aber der hier von Rasch und co angestrebte Weg ist eine Frechheit. Nur um mal eben klarzustellen das ich hier nicht das Raubkopieren unterstütze |
| | # 531 |
| Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 3
| Hallo, nochmal eine andere Frage: wo kann ich herausfinden, ob die runtergeladenen Titel überhaupt von zB Sonymusic ist ? ich find da nix bei amazon. Bei "unserer" Abmahnung stehen auch so unbekannte (zumindest mir) Firmen drauf. Was passiert, wenn eine UE abgegeben wird für Firmen, wo man gar nix runter geladen hat ? Wenn man sich mit diesem Thema mal näher befasst, findet man doch interessante beiträge, zB. unter 123recht.net - So einfach kann Recht sein , wo über die Mißbräuchlichkeit von Massenabmahnungen geschrieben wird. Mein freund muß wahrscheinlich nix zahlen, hat kein Geld... petopada |
| | # 532 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Entweder ist Rasch Hellseher oder die Anschlussinhaberin hat gepetzt, nachdem sie selbst eine Abmahnung erhalten hatte. Die Antwort wäre über Akteneinsicht oder eine "unschuldige" Rückfrage bei den Abmahnern zu erhalten. Aber nur, wenn Du wirklich neugierig bist. Die Beweiskette dürfte hier IMHO ziemlich dünn sein. | |
| | # 533 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Ich könnte mir vorstellen, dass Rasch sogenannte Trackingsoftware benutz, deren Einsatz in Old Germany dermassen von illegal ist, dass ein Verfahren nach dem Datenschutzgesetz droht.(mit Geldstrafe oder Gefängnis) Ich habe mir mal ne Firewall aus USA runtergeladen, da ist diese Software drin. Konnte einen Angriff bis zur Hausnummer zurückverfolgen während er stattfand. Die Software liest wohl irgendwelche Daten beim Provider aus, deren Auslesen und Verwertung hier verboten ist. Das war vor 3 Jahren. Heute müsste die noch besser sein. Ich könnte mir vorstellen, dass Rasch bzw seine Firma währen des Downloads mit Hilfe einer solchen (illegalen) Software die Daten ermittelt. Oder wie kommt er an die Anschriften zur Zustellung der UE? Bestimmt nicht vom Provider und nicht vom Staatsanwalt. Also entweder Einbruch ins System, oder tracking Programme. Grüsse Klaus |
| | # 534 | |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| Zitat:
Erst mal beruhigen, auf folgenden links durchlesen und einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Dass du da angerufen hast, war sicherlich ziemlich unglücklich gewählt. Denke daran, dass es sich hierbei nur um ein außergerichtliches Angebot der Anwälte handelt, keine Strafe! Am besten ersetzt du auch deine Festplatte durch ne neue, löschen bringt nichts, Daten kann man wieder herstellen. Viel Glück Wilde & Beuger Rechtsanwälte - Podcast Filesharing FAQ MICHAEL Rechtsanwalt und Notar - Anwalt-News » 2005 » April News - Aktuelle Meldungen zu Abmahnungen, Urheberrecht, Musikindustrie, Boykott etc. gulli:board Logistep und Konsorten - gulli:board Abmahnwahn in Deutschland | |
| | # 535 | |
| Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 32
| Zitat:
Von wegen Software, geht doch alles ganz einfach:gaehner: | |
| | # 536 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Es wurde gerade nicht der Kunde des ISP abgemahnt. | |
| | # 537 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo ryback, Deine Geschichte ist sehr verwirrend. Gehen wir die Einzelpunkte bitte einmal durch: Die erste Frage, die mir durch den Kopf geht, ist die, ob Rasch Deiner Freundin ein Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat. Wenn ja, dann kann sie dort anrufen und fragen, ob das Verfahren noch läuft und falls es schon eingestellt sein sollte, ob sie Akteneinsicht erhält oder dafür einen Anwalt beauftragten muß. Dann wißt Ihr definitiv, wer Deine Freundin verpfiffen hat. In Wirklichkeit gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten, die mir so einfallen. Erstens könnte die Anschlußinhaberin (Mitbewohnerin Deiner Freundin) vorher einmal das Ziel der Ermittlungen der Kripo gewesen sein. Wenn die alles auf Deine Freundin geschoben hat und nun alles leugnet, um nicht die Freundschaft zu riskieren, würde es zu dem passen, was Du erzählt hast. Das ist zwar unwahrscheinlich, weil anzunehmen ist, daß die Kripo dann zumindest Deine Freundin einmal befragt hätte, aber vielleicht haben die sich gesagt, soll doch Rasch erst einmal weiter nachfragen, wenn das Verfahren gegen die Anschlußinhaberin eingestellt ist. Rasch hat statt dessen nicht mehr Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft ermitteln lassen wie sonst immer, sondern direkt Deine Freundin angeschrieben (dann kann er ihr aber kein Aktenzeichen eines Ermittlungsverfahrens mitgeteilt haben). Zweitens könnte Deine Freundin früher einmal Anschlußinhaber gewesen sein und versehentlich beim Provider noch heute falsch geführt werden (habe ich definitiv schon mal gehabt hier im Forum). Dann gibt es ein Aktenzeichen in dem Schreiben von Rasch. Das mit den 20 Dateien von 1079 kommt mir suspekt vor. Es nützt Euch aber nichts, Rasch kann Deine Freundin auch wegen 20 Dateien abmahnen. Das mit den 20 Dateien deutet nur darauf hin, daß es Deine Freundin nicht gewesen ist; nur das zu beweisen dürfte sehr schwer sein. Wie ist es denn mit einer Zeiterfassung beim Arbeitgeber, kann der vielleicht nachsehen und ggf. schriftlich bestätigen, daß Deine Freundin zum angeblichen Scann-Termin definitiv auf dem Weg zur Arbeit geewesen sein muß oder gar am arbeiten war? Natürlich ist Rasch beweispflichtig. Seine Beweise sind die Scanns, ein Probedownload und die Zeugenaussage von dem Mitarbeiter von ProMedia, der es gemacht hat. Was hast Du denn dagegenzuhalten außer Sprüchen, daß es nicht sein könne. Im Zivilprozeß gilt das nicht, was im Strafprozeß gilt. Du kannst straffrei ausgehen (wie die meisten abgemahnten) aber zivilrechtlich eine draufbekommen. Mit dem Hamburger Brauch gesteht Deine Freundin keine Schuld ein. Die Texte, die verhindern, daß Deine Freundin ein Schulanerkenntnis abgibt findest Du hier: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 @ petopada, um herauszufinden wer die Rechte an einem Titel besitzt, kannst Du die Datenbank der GEMA nutzen. Ich habe es hier einmal beschrieben: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 Mit Rechteinhabern, denen Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schickst, obwohl Du deren Rechte gar nicht verletzt hast, passiert gar nichts. Du hast Dich halt selbst verpflichtet die reich zu machen, wenn Du künftig deren Rechte verletzt. Ist schön für die und schlecht für dich, mehr nicht. @ Alter Esel, wir sollten erst in den Sternen nach einer Begründung suchen, wenn wir etwas mehr Informationen haben. Rasch wäre doch schon sehr dusselig, wenn er was illegales täte, wo er doch auf legale Weise richtig reich werden kann. Gruß Baker |
| | # 539 | |||
| Gastposter | Zitat:
1.) wenn ich etwas über P2P-Programme downloade kann ich die IP-Nummer am PC kontrollieren. 2.)Einige P2P-Programme bieten schon bei der Suche eine Anzeige der IP-Nummer des Anbieters an. (Bei einer Version von Kazaa-Lite wird dieses angewendet um Faker zu analysieren) 3.) die P2P-Programme die der RA ausspioniert haben sogenannte Shared-Folder wo man das Angebot eines Benutzers einsehen kann. Hat der "Ermittler" nun die IP-Nummer braucht er nur eine Mail an die ABUSE-ABTEILUNG des Providers zu schicken mit der "Bitte" die IP-Nummer länger,wegen eventuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, zu speichern. Wenn du wissen willst wie solche Firmen vorgehen,informiere dich einfach über die Firma LOGISTEP AG.Über deren vorgehensweise gibt es genug Infos. Zitat:
Zitat:
M.f.G. | |||
| | # 540 |
| Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 8
| @Baker Zitat: Deine Geschichte ist sehr verwirrend. Ja frag mich mal. hehehe ok, also: Aktenzeichen usw. muss ich klären. Hab den Wisch grad nicht im Zugriff. Ob Akteneinsicht als Privatperson oder über Anwalt. Würde dieser erfahren wer da als "Anschwärzer" dahinter steckt? Da müsste doch der Datenschutz greifen und solch eine info dürfte doch gar nicht weitergegeben werden, oder? Die Variante der "hinterhältigen Freundin" halte ich, wie Du auch, für eher unwahrscheinlich. Die sind dicke befreundet, nicht erst seit gestern. Aber nu, man kann Leuten nicht in den Kopf schauen. :-D Wenn Rasch einfach blind an die Mitbewohnerin geschrieben hat, wie gesagt, ich kläre das mit dem Aktenzeichen, dann lautet die logische Antwort doch: Abstreiten. Oder? Früher Anschlussinhaber kann nicht sein, da sie in der WG dazugekommen ist und niemals dort Anschlussinhaberin war sondern in der Tat einfach "dazugestoßen" ist. Sie ist auch nirgends beim ISP zusätzlich eingetragen. ja, das mit den 20 von 1079 find ich auch sehr verwunderlich. Aber ist definitiv so. Und da fang ich auch direkt das Stirnrunzeln an: Rasch kann einzig allein beweisen das er 2 Testdateien downloaden konnte über den Router der Anschlussinhaberin am Datum xx. Er kann nicht nachweisen das es der Rechner meiner Freundin war. Jedenfalls bisher. Genaues weiß ich wenn ich das mit dem AZ geklärt hab und weiß ob es tatsächlich ein Problem mit der Mitbewohnerin gibt/gab, also sie evtl verpfiffen wurde aber die Freundin nichts gesagt hat. Gehen wir erstmal davon aus, das die Freundin sie nicht verpfiffen hat. Wenn ich jetzt langeweile hätte wäre meine Frage erstmal: Soso, ne Testdatei. Und die soll urheberrechtlich geschützt gewesen sein? Woran wurde das festgemacht? Am Titel? Das ist unzurreichend. Also Aufforderung um Herausgabe der heruntergeladenen Datei zu eigenen Untersuchung durch Anwalt. Ist ja schließlich ein Beweisstück und muß meinem Anwalt somit zu Verfügung gestellt werden, oder? Das alles dauert laaaaaange Zeit. Und wie man an vielen Stellen liest scheint die Kanzlei ja genug zu tun zu haben und die Gerichte sind eh schon "entnervt". Zeitstempel muss ich prüfen, wissen wir noch nicht. Das die Formulierung rechtlich gesehen keine Schuldanerkennung ist weiß ich, aber der fade Beigeschmack bleibt generell: Es scheint doch echt so zu sein, das das was Rasch da tut laut Offenburger AG nicht ausreichend ist. Die Argumentation müsste also sein das eben nur 2 Testdatein gedownloadet wurden und diese nicht genügend sind um eine herausgabe der Adressdaten vom ISP zu rechtfertigen. Letzteres würde dann ja bedeuten das die Adressdaten unzulässig sind, oder? Unrechtmässig erhaltene Adressdaten zur Verfolgung einer anderen Unrechtmässigkeit kann ja wohl nicht sein, oder? Gut, das gilt jetzt nicht für den Fall meiner Freundin da hier ja ein etwas andere Situation vorliegt weil sie einfach nicht ermittelt worden sein kann. Jedenfalls nicht auf dem "üblichen" Weg und nach bisherigem Wissen. |
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