Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1


Alt 23.08.2007, 19:18   # 481
jay1975
 
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Beiträge: 48
was nützen Dir im Falle von Rasch ... Abmahngebühren in Höhe von 50 Euro? Wenn im Gegenzug die Entschädigung 4000 Euro sein wird?

Ich denke mal wenn Rasch wirklich im Auftrage der Musikindustrie handelt, so wird er auch trotzdem auf seine Honorarrechnung wie bisher kommen. Es wird alles zwischen denen vereinbart sein.

Seid doch nicht so naiv Leute!

Jay
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Alt 23.08.2007, 21:38   # 482
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Kristian Veil,
ich habe einmal versucht was für Dich zu schreiben, was Du den Leuten beibringen solltest in Deiner Sendung.

Sachverhaltsschilderung (Wie erleben die meisten Abgemahnte den Abmahnvorgang)

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten, wie Abgemahnte die Information erhalten, daß etwas sehr massives auf sie zukommt.

Etwa die Hälfte der Betroffenen erfahren es meist von der Polizei oder durch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, daß gegen sie strafrechtlich ermittelt wird. Manchmal steht die Polizei auch einfach mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür und beschlagnahmt die Computer. Schätzungsweise 98 % aller strafrechtlichen Verfahren wird inzwischen eingestellt. Die Betroffenen wenden sich überwiegend von selbst an einen Anwalt im Ort oder der näheren Umgebung. Diese Anwälte kennen meist die Staatsanwälte und Ermittlungsbeamten und wehren von daher den ersten Angriff auf den Beschuldigten gut ab, obwohl sie meist keine Fachanwälte für Urheberrecht sind.
Die Strafanzeige wird von dem abmahnenden Anwalt erstattet, um über diesen Umweg über die Strafverfolgungsbehörden an den Namen und die Anschrift des Beschuldigten zu gelangen, weil die Überwachung der Tauschbörse lediglich die zugeteilte IP-Ziffernfolge des Providers offengelegt und die Uhrzeit zu der die Präsentation erfolgte sowie die urheberrechtlich geschützten Inhalte (meist Musik-Dateien in großer Anzahl). Nach der Anfrage durch die Staatsanwaltschaft beim Provider, welcher Nutzer die IP-Ziffernfolge zu der Tatzeit zugeteilt bekommen hatte, kennt die Ermittlungsbehörde den Beschuldigten. Die Art und der Umfang der Ermittlungen liegt im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Nach Abschluß der Ermittlungen wird der Anwalt des Beschuldigten vom Ergebnis unterrichtet und der Anzeigeerstatter erhält auf Nachfrage Auskunft über das Ermittlungsergebnis und den Namen sowie die Anschrift des Beschuldigten. Daraufhin schreibt dieser den Beschuldigten an und fordert zivilrechtlich die Unterlassung mit einem Abmahnschreiben.

Die andere Hälfte der Betroffenen erfährt von diesen vorauslaufenden Ermittlungen und der staatsanwaltlichen Entscheidung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gar nichts.

Alle Betroffene erhalten ein Abmahnschreiben des Anwaltes, der die Rechte der Inhaberfirmen vertritt. Das Schreiben enthält eine sehr juristisch verschlüsselt klingenden Erläuterung des Vergehens und den Hinweis, daß die Anwaltskosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Lasten des Beschuldigten gehe. In Fällen wie diesem würde der Streitwert pro Titel bei 10.000,-- € liegen, so daß der Beschuldigte mit erheblichen Kosten zu rechnen habe. Danach folgt das Angebot zu einer zügigen außergerichtlichen Einigung zu kommen mit einer einmaligen Pauschalzahlung (meist zwischen 3.000,-- bis 8.000,-- €). Als Beweise werden die Ermittlungen einer Firma ProMedia benannt (die auch dem abmahnenden Anwalt gehört) und es werden Bildschirmkopien als Ausdruck beigefügt, die alle angebotenen Dateien vom damaligen Besuch der Tausuchbörse beinhalten (meist 300 bis 2.000 Stück). Weiterhin ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die so formuliert ist, daß der Anerkennende gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis unterschreibt und eine Zahlungsverpflichtung eingeht zur Zahlung der benannten Pauschalsumme für die außergerichtliche Einigung. Weiterhin wird als Strafversprechen bei künftigen Verstößen eine Zahlung von 5.001,-- € verlangt. Für die Rücksendung der unterschriebenen Erklärung wird den Beschuldigten meist eine Frist von 8 bis 9 Tagen gesetzt.

Was sind die ersten Reaktionen der meisten Abgemahnten

Die erste Reaktion eines jeden Betroffenen ist die, daß er schnell einmal die Anzahl der Titel mit dem genannten Streitwert von 10.000,-- € je Titel multipliziert und so auf einen hohen Betrag von mehreren Millionen Euro als Streitsumme kommt. Das Einigungsangebot von (meist rd. 10,-- € je Titel) erscheint ihm dagegen sehr gering und annehmbar. Dennoch beinhaltet es die Zahlungsaufforderung von meist mehreren tausend EURO, zu der, nach etwas längerem Nachdenken, manch einer nicht mehr bereit ist.

Rechtlich nicht vorgebildete Laien sind mit dem Inhalt des Schreibens völlig überfordert und wissen sich meist nicht mehr zu helfen. Ein Teil der Beschuldigten (vermutlich 60 %) unterschreibt und bezahlt einfach nach einer meist oberflächlichen Beratung von befreundeten Juristen oder eigenen Erkundigungen. Ein Teil (vermutlich 15 %) ignoriert das Schreiben völlig und sagt sich, es sei nie angekommen, da es ja nicht als Einschreiben aufgegeben worden sei. Wieder ein Teil beauftragt einen Fachanwalt mit der Vertretung seiner Interessen (vermutlich 15 %) und ein weiterer Teil (vermutlich 10 %) informiert sich in Foren und sucht dort eine eigene Lösung.

Wie findet man seine eigene Lösung

In dem man Hilfe und Gleichgesinnte sucht und Leute, die bereits Erfahrung gesammelt haben und den Unerfahrenen darüber berichten. Hierfür haben sich Internetforen gebildet, die man findet, wenn man den Namen des abmahnenden Anwaltes und den Namen der Stadt, in der sich die Kanzlei befindet, in einer Suchmaschine eingibt. Neben den Anfragen und Erfahrungsberichten Betroffener werden teilweise auch mit Unterstützung von Fachanwälten wertvolle Informationen oder Hinweise gegeben, die für die Abgemahnten sehr wichtig und hilfreich sind, weil sie sich innerhalb von wenigen Tagen informieren und entscheiden müssen, wie sie auf die Abmahnung reagieren.

Ein Lösungsansatz, der für die Hälfte der Betroffenen möglich ist, die vor dem Abmahnschreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft über die Strafanzeige informiert wurden, empfiehlt vorauseilend vor dem Eingang des anwaltlichen Abmahnschreibens eine modifizierte (ohne Strafanerkenntnis, ohne Pauschalzahlungsversprechen und mit unbestimmtem Strafzahlungsversprechen nach dem sogenannten Hamburger Brauch) an die Rechteinhaber zu senden und damit den Anlaß für das Tätigwerden des Abmahnanwaltes aufzuheben.

Ein Lösungsansatz gilt für Betroffene mit sehr geringem Einkommen. Hier nach wird eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Schuldanerkenntnis und ohne Pauschalzahlungsversprechen) an den abmahnenden Anwalt geschickt und ein Nachweis über die Höhe des monatlichen Einkommens beigefügt und jegliche weitere Zahlung abgelehnt und auf den Rechtsweg verwiesen.

Ein weiterer Lösungsansatz für risikofreudige Betroffene zielt auf die derzeitige Überlastung der Abmahnanwälte ab, die möglichst vor Inkrafttreten des geplanten Artikelgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) nach dem die anwaltlichen Aufwendungen der Abmahnanwälte nur noch mit 50,-- € für Privatleute bei geringen Vergehen berechnet werden dürfen, möglichst viele Abmahnungen versenden. Hier wird empfohlen, die modifizierte (kein Pauschalzahlungsversprechen, kein Schuldanerkenntnis) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und mit Hinweis auf die bevorstehende Gesetzesänderung eine weitere Zahlung abzulehnen. Die Betroffenen riskieren aber, daß der Abmahnanwalt sein Honorar einklagt.

Als letzten Lösungsweg wird auch in den Foren auf den Regelfall verwiesen, der die Vertretung durch einen Fachanwalt gegenüber dem Abmahnanwalt vorsieht und der meist mit einer vorausgehenden Honorarvereinbarung mit dem eigenen Anwalt durch Pauschalierung beginnt. Als Erfolg ist hierdurch für die Betroffenen meist eine Halbierung der Pauschalforderung, evtl. auch eine Vereinbarung über Ratenzahlung zu erzielen.

Gruß Baker
 
Alt 23.08.2007, 22:11   # 483
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo kennz,

natürlich machen Abmahnanwälte auch Fehler und natürlich nutzen die Gerichte solche Fehler aus und lassen sie dann liebend gerne abblitzen. Der Abmahnanwalt hat folgenden Fehler gemacht (der aus der Urteilsbegründung abzulesen ist):

15.12.2006, Aktenzeichen: 1 C 463/06 .......“Aus dem von der Klägerin (Rechteinhaber klagt und ist deshalb die Klägerin) eingeführten vorgerichtlichen Schreiben der Prozeßbevollmächtigten des Beklagten (Brief war vom Anwalt des armen Teufels, der verdonnert werden soll), dessen Richtigkeit nicht widersprochen worden ist (da ist der Fehler, der dumme Abmahnanwalt hat vergessen zu widersprechen), ergibt sich, dass bereits lange vor dem vorliegenden Verfahren 3700 gleich gelagerte Abmahnungen erfolgt waren und dass die Prozeßbevollmächtigten der Klägerin (das ist der Abmahnanwalt) diese (Rechteinhaber) lediglich durch Übersendung von Updates über die konkreten Abmahnfälle unterrichteten. Damit aber kann nach den vorstehenden Ausführungen weder von einem Fremdgeschäftsführungswillen der Klägerin (Rechteinhaber) noch von der Erforderlichkeit der hierdurch veranlaßten Kosten ausgegangen werden".

Und daraus willst Du uns nun konstruieren, das gelte alles allgemein, obwohl Rasch das Urteil kennt und natürlich sogar im Schlaf widersprechen würde um nicht den gleichen dummen Fehler zu machen.

Es wäre zu schön um wahr zu sein, wenn Du auch nur einen Hauch einer Chance damit hättest. Glaube mir, Du kannst einen solchen Nachweis nicht im geringsten führen, dafür ist Rasch viel zu schlau, der läßt sich von Dir nicht aufs Kreuz legen.

Gruß Baker

Hallo Tomger72,

ProMedia hat zwei oder 3 Dateien beispielhaft gezogen um nachzuprüfen, ob das drin ist was drauf steht. Für den Rest unterstellt man das Gleiche und überläßt es Dir, das Gegenteil zu beweisen. Dafür bist Du doch aufgefordert Auskünfte zu erteilen.
Auf Deine Urlaubsfotos hat nur einer Urheberrechtsansprüche und das bist Du.
Ich würde Dir ja gerne helfen, aber ich sehe in Deiner Argumentation keinen Lösungsansatz.

Gruß Baker

ps.: Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, wir haben alle schon mal im Leben was falsch gemacht (Kaugummi geklaut) und Prügel bekommen; nur hat man uns nicht so heillos verprügelt, wie Rasch das mit den Betroffenen macht und eine ganze Nation schaut bei der Prügelstunde auch noch zu und unternimmt nichts dagegen (außer einer Richterin in Offenburg).
 
Alt 23.08.2007, 22:41   # 484
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo

Wenn man die geforderte UE bis zum genannten Termin von Rasch nicht abgibt, wie lange dauert es dann, bis man von Rasch wieder was hört und welche Maßnahme wird er dann ergreifen?

MFG
 
Alt 23.08.2007, 22:49   # 485
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo

Zur Info mal diesen Link lesen von "alter Hase" Seite 152

http://board.gulli.com/thread/512595...arer/152/#3792


MFG
 
Alt 24.08.2007, 16:36   # 486
raschfeind
 
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Zitat:
Zitat von Hunenkönig Beitrag anzeigen
Hallo

Wenn man die geforderte UE bis zum genannten Termin von Rasch nicht abgibt, wie lange dauert es dann, bis man von Rasch wieder was hört und welche Maßnahme wird er dann ergreifen?

MFG
Das dauert ungefähr 4 Wochen. Dann kommt ein Einwurfeinschreiben mit weiteren Drohungen. Inhalt: Kopien des ersten Schreibens und die Kopie einer einstw. Verfügung.
 
Alt 24.08.2007, 16:40   # 487
raschfeind
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
Kann ein Admin mal den Titel dieses Threads ändern? Es müsste eigentlich heißen: "Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg"
 
Alt 24.08.2007, 17:26   # 488
hockplonk
Gastposter
 
Ich habe am mittwoch mit dem rechtsanwalt alexander wachs (dr-wachs.de) und kurz darauf mit christian Solmeke (wbe-law.de) geredet (über Telefon natürlich)...
was mich stutzig gemacht hat ist, dass die beiden sich komplett gleich anhören!!!! irre ich mich jetzt da oder ist das ein und dieselbe person? bin da nun ziemlich irritiert, weiß da jemand mehr?

ich frage hier, weil hier glaube ich beide anwälte irgendwo erwähnt werden und Solmeke von netzwelt ja auch irgendwie ein "berater" ist oder so... der hat doch mal einen podcast hier gemacht!?!
 
Alt 24.08.2007, 17:30   # 489
maxormis
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von raschfeind Beitrag anzeigen
Kann ein Admin mal den Titel dieses Threads ändern? Es müsste eigentlich heißen: "Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg"
gut idee!

wieviel einwurfeinschreiben kommen denn so? ist jemand hier der die ignorierschiene fährt und mal ne längerfristige perspektive dazu beisteuern kann?
 
Alt 24.08.2007, 18:32   # 490
solmecke
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 8
@hockplonk: nein, der kollege wachs und ich sind nicht die gleiche person. meines wissens rät der kollege wachs auch zu einem vergleich, während wir die auffassung vertreten, dass hier - je nach kosntellation - gar nicht gezahlt werden soll.

@all: ich habe einmal die häufigsten fragen der vergangenen 50 seiten in diesem Forum zusammengestellt. Herausgekommen sind sehr umfangreiche Filesharing FAQ, die jeder gerne kopieren und auf seine Internetseite stellen kann:

http://www.wbe-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/275/kanzlei-wilde-beuger-veroeffentlicht-umfangreiche-filesharing-faq/

LG

RA Solmecke
 
Alt 24.08.2007, 19:09   # 491
maxormis
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 8
Hallo Herr Solmecke.

Danke für die FAQ. Toll mal alles im Überblick zu haben.

Finde persönlich die beiden Punkte sehr interessant:
4.5.5 Ich betreibe ein offenes W-LAN Netzwerk, muss ich haften?
-> ja!
4.5.6 Ich betreibe ein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk, muss ich haften?
-> wenn WEP verschlüsselt nein!

Das 1. bedeutet ja dass jedes Internetcafé im Zweifel fällig ist.
Zu 2.: Vertreten Sie entsprechende Fälle wo diese Argumentation greift? Ist das nur Ihre Auffassung oder Rechtssprechung? Und muss ich als Abgemahnter da entsprechende Logdateien aufführen um zu beweisen dass ich's nicht war, sondern der böße Nachbar?
 
Alt 24.08.2007, 20:12   # 492
Tomger72
 
Registriert seit: 20.08.2007
Beiträge: 3
Hallo Baker!

Ja! Ne schon Klar! :ideen:

Was ich eigentlich sagen wollte ist:
Man kann doch jede Datei und auch die Dateiendung (Word - .doc; Texte- .txt, Excel- .xls usw.) unter einer anderen Dateiendung speichern. Somit besteht doch die Möglichkeit, dass die Datei "01-Herbert-123.mp3" ja z.B. auch ein umbenanntes Bild "DCS000023.jpg" sein kann. Die Dateiendung sagt doch nichts über das tatsächliche Format (Inhalt) der Datei aus! Oder ist der Name auch schon Urheberrechtsgeschützt?

Aber warum sollte man Bilder als .mp3 speichern?
 
Alt 24.08.2007, 21:59   # 493
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
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Zitat:
Zitat von raschfeind Beitrag anzeigen
Das dauert ungefähr 4 Wochen. Dann kommt ein Einwurfeinschreiben mit weiteren Drohungen. Inhalt: Kopien des ersten Schreibens und die Kopie einer einstw. Verfügung.
Hallo

Was sind das für weitere Drohungen? (Drohungen sind ja eigentlich nichts wahrheitsgemässes Kinder drohen auch z.b ich ess meinen Teller nicht leer wenn ich nicht dies und jenes bekomme)

und eine einstweilige Verfügung? von wem und was ist das im Detail genau?

MFG
 
Alt 24.08.2007, 22:44   # 494
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Auch interresant

Abmahnung - Unterlassungserklärung: Ratgeber - FAQ

mal eine ganz bescheiden Frage: Ist es eigentlich erlaubt hier LInks weiter zu geben oder kommt man da auch mit Urhebern etc in Konflikt
 
Alt 25.08.2007, 17:58   # 495
raschfeind
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von Hunenkönig Beitrag anzeigen
Hallo

Was sind das für weitere Drohungen? (Drohungen sind ja eigentlich nichts wahrheitsgemässes Kinder drohen auch z.b ich ess meinen Teller nicht leer wenn ich nicht dies und jenes bekomme)

und eine einstweilige Verfügung? von wem und was ist das im Detail genau?

MFG
Hallo,

...dass ich im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche mit erheblichen zusätzlichen Kosten rechnen müsste.
...dass sie sich vorbehalten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Soll alles nur Angst einjagen. Leute mit schwachen Nerven Zahlen dann ja auch.

Falls man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte nicht abgibt, kann der Abmahnanwalt vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Dort wird man unter Androhung der Zahlung eines Ordnungsgeldes (bis 250.000 €) bzw. 6 Monate Haft verpflichtet, nie wieder diese Dateien zum Upload anzubieten.
Die Kopie einer Verfügung gegen irgendeinen bösen Raubkopierer war diesem Schreiben von Rasch beigefügt, so dass ich vor lauter Angst bestimmt sofort zur Bank renne und 3.500 € überweise. (Ironie)
 
Alt 26.08.2007, 13:29   # 496
Hunenkönig
 
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Zitat:
Zitat von raschfeind Beitrag anzeigen
Hallo,

...dass ich im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche mit erheblichen zusätzlichen Kosten rechnen müsste.
...dass sie sich vorbehalten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Soll alles nur Angst einjagen. Leute mit schwachen Nerven Zahlen dann ja auch.

Falls man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte nicht abgibt, kann der Abmahnanwalt vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Dort wird man unter Androhung der Zahlung eines Ordnungsgeldes (bis 250.000 €) bzw. 6 Monate Haft verpflichtet, nie wieder diese Dateien zum Upload anzubieten.
Die Kopie einer Verfügung gegen irgendeinen bösen Raubkopierer war diesem Schreiben von Rasch beigefügt, so dass ich vor lauter Angst bestimmt sofort zur Bank renne und 3.500 € überweise. (Ironie)
Hallo
Eine Verfügung war bei mir nicht dabei.
All die Massnahmen die du geschrieben hast hat die RASCH wirklich gemacht und durchgesetzt oder ist es wirklich nur Angst mache und es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wurde??
MFG
 
Alt 26.08.2007, 16:42   # 497
sonnenschein42
 
Registriert seit: 25.08.2007
Beiträge: 4
Auch ich gehöre nun zu jenen die Post von Rasch bekamen.Gestern flatterte der Brief ins Haus ... ich soll an Rasch 4000!! Euro zahlen!!??
Habe mich gestern hier stundenlang eingelesen wirklich zu einem Ergebniss kam es nicht denn leider hat niemand berichtet wie es letztendlich bei ihm ausging .Werde morgen einen Anwalt aufsuchen der wie ich hoffe kompetent im Urheberrecht ist .Ich komme aus Kelheim a.d. Donau u leider seit ihr alle viel zu weit weg um jemanden um einen anwalt tip zu fragen. Intressant wäre es aber ob jemand die sache mit RA Rasch abgeschlossen hat und voralllem was kam dabei raus ... bin im mom. wie wohl jeder hier als der brief kam ziemlich am ende 4000 euro sind für mich als alleinerziehende Mama der Ruin
 
Alt 26.08.2007, 22:10   # 498
Hunenkönig
 
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Beiträge: 96
Zitat:
Zitat von sonnenschein42 Beitrag anzeigen
Auch ich gehöre nun zu jenen die Post von Rasch bekamen.Gestern flatterte der Brief ins Haus ... ich soll an Rasch 4000!! Euro zahlen!!??
Habe mich gestern hier stundenlang eingelesen wirklich zu einem Ergebniss kam es nicht denn leider hat niemand berichtet wie es letztendlich bei ihm ausging .Werde morgen einen Anwalt aufsuchen der wie ich hoffe kompetent im Urheberrecht ist .Ich komme aus Kelheim a.d. Donau u leider seit ihr alle viel zu weit weg um jemanden um einen anwalt tip zu fragen. Intressant wäre es aber ob jemand die sache mit RA Rasch abgeschlossen hat und voralllem was kam dabei raus ... bin im mom. wie wohl jeder hier als der brief kam ziemlich am ende 4000 euro sind für mich als alleinerziehende Mama der Ruin
Hallo Sonnen schein

schau mal im Internett unter München da gibt es einen Anwalt der steht auch mit werbelink hier oben.
Ich würde dir ja gerne berichten wie es ausgeht aber es ist noch nicht ausgestanden. Um die UE kommst du auf keine Fall rum , aber das hast du ja hier gelesen. Leider kann ich dir über den Ausgang auch noch nicht berichten Ich würde es ja gerne tun aber das wird wohl erst in 3 Jahren der Fall sein weil so lange kann der RASCH da aktiv sein. wenn ich was falsches sage ich lasse mich gerne belehren

MFG
und behalt deinen sonnenschein trotz der misere du bist nicht allein
 
Alt 27.08.2007, 11:27   # 499
raschfeind
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von Hunenkönig Beitrag anzeigen
Hallo
Eine Verfügung war bei mir nicht dabei.
All die Massnahmen die du geschrieben hast hat die RASCH wirklich gemacht und durchgesetzt oder ist es wirklich nur Angst mache und es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wurde??
MFG
Hallo,
es war dem Schreiben natürlich nur die Kopie einer einstweiligen Verfügung gegen einen anderen Abgemahnten (Name war unkenntlich gemacht) beigefügt. Das war jemand, der keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Scheinbar hat Rasch gegen ein paar dieser "Komplett-Ignorierer" vor Gericht eine EV erwirkt. Zur Einschüchterung legt er seinen Schreiben die Kopien der EV bzw. Urteile bei, um zu demonstrieren, dass alle Nichtzahler vor Gericht gezerrt werden könnten. Das hat er aber bis jetzt nur bei einer Handvoll Abgemahnter wirklich durchgezogen. Für ihn geht es doch nur darum, mit geringem Aufwand möglichst viel Geld zu scheffeln. Da stören doch Gerichtsprozesse nur (viel Arbeit - Ausgang unsicher). So lange 80% zahlen, geht das Geschäftsmodell auf.
Warum komme ich nicht auf solche Ideen?? :idea:
 
Alt 27.08.2007, 11:45   # 500
RA Morbitzer
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
Tag zusammen,

wir vertreten Betroffene im ganzen Bundesgebiet. Dazu muss aber definitiv niemand nach Hannover fahren. Alles was wir benötigen, können wir per Post, per Fax und per Telefon viel schneller klären.

Da Abmahnungen wegen der gesetzten Fristen sehr rasch bearbeitet werden müssen, wären Terminvereinbarungen und lange Anfahrten eher hinderlich, was nicht heisst, daß nicht jeder Mandant hier auch sofort vorbeikommen, mit mir die Sache persönlich besprechen und dabei einen leckeren Capuccino trinken kann.

In der Regel wird aber erst mal so schnell es geht der Fall abgearbeitet. Fax ist dabei sehr hilfreich und wer keines hat, kann uns auch aus jedem Internetcafe, Postbüro oder Würstchenbude seine Abmahnung rüberfaxen.

Meine Sicht der Dinge und die zumeist vorzugswürdige Vorgehensweise habe ich kurz auf unserer Homepage unter Medienrecht dargestellt.

Ich schätze die Kollegen Solmecke und Dr. Wachs sehr und habe mit beiden guten Kontakt.

.... und nein, sie sind natürlich nicht die gleiche Person !

Was ich auch hier aber wieder mal kritisieren muss ist, daß hier von Hockplonk gleich beide Kollegen für kostenlose Zweitmeinungen angerufen wurden, diese auch bestmögliche Beratung leisten - und dann allenfalls noch ein Wald- und Wiesenanwalt möglichst aus der Nachbarschaft mit der Sache beauftragt werden soll.

Ich habe schon einige solcher schwachsinnigen Anwaltsschreiben dann wieder mit allen Mitteln zurückholen müssen, nur weil vom Fachwissen befreite Kollegen die Betroffenen mit gefährlichem Halbwissen noch tiefer in den Dreck gerudert hatten und dabei sogar noch die Kinder ans Messer liefern.

Meine Befürchtung geht insbesondere dahin, daß so ein Fall von den Kollegen Rasch dann tatsächlich mal zur Entscheidung gebracht wird und wir dann möglicherweise auch ein Urteil sehen werden, daß tatsächlich zu Schadensersatz verurteilt - nur weil ein Provinzanwalt - um möglichst auch noch Gerichtsgebühren einzustreichen - die Sache gnadenlos verschaffnert.

Das würde uns dann allen hier sehr schaden.

Zur Klarstellung: die Kollegen Wachs, Solmecke oder ich kosten keinen Cent mehr als die anderen Kollegen, haben aber das notwendige know-how, beste Kontakte zu Rasch und klare Strategien in allen denkbaren Fallkonstellationen, die sich bereits vielfach bewährt haben.

Wenn wir Euch schon telefonisch bestmöglich beraten und Euch tausende von Euro - u.U. sogar die komplette Forderung - ersparen, kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr nachvollziehen, warum man dann nicht auch so loyal ist, uns auch tatsächlich zu mandatieren.

Daß wir auch unsere Miete bezahlen müssen dürfte doch jedem klar sein - man kann sich aber auch nicht duschen ohne nass zu werden.

Beste Grüsse
RA Carsten Morbitzer
Hannover
 
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Alt 12.02.2012, 13:32 # --
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