Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Alt 11.07.2007, 20:56   # 281
_Macromonium_
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Mensch Leute, hört endlich mal mit euren Streitereien und Sticheleien auf! Ich meine niemand bestimmten, ich spreche hier alle an.

Sollte sich das nicht bald mal bessern, müssen wir hier wohl alles, was vom Thema abweicht, rauslöschen... und das will doch eigentlich keiner.
 
Alt 12.07.2007, 19:27   # 282
hello_kitty2108
 
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hi wie ist es denn egtl wenn minderjährige die musik runtergeladen haben?? der anschluss gehört natürlichnicht dem minderjährigen aber es war (wie in meinem fall) die person, die die musik runtergeladen hat.. kann man dann evtl mit einer milderen strafe oder vllt mit sozialstunden rechnen?? das wäre mir nämlich wesentlich lieber, als dass mein onkel ( der anschlussinhaber) das geld zahlen müsste... wir haben einen anwalt eingeschaltet, aber der scheint natürlich auch keine wunder geschehen zu lassen.. aber etwas anderes bleibt einem ja auch nicht übrig oder??

isthier evtl jemand, der das ganze schon hinter sich gebracht hat und vom resultat erzählen kann??
 
Alt 12.07.2007, 23:30   # 283
Baker
 
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Hallo Herr Solmecke,

sie schreiben, der Inhaber des Internetanschlusses solle eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Nachfrage:
Meinen Sie damit, er solle nur die Anerkennung der Schadenersatzforderung rausstreichen oder meinen Sie, er sollte auch noch den Halbsatz einfügen:
„Herr Mustermann verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber rechtsverbindlich gegenüber den Firmen ....“.

Sie schreiben weiter, daß derjenige, der die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe, nicht zum Schadenersatz verpflichtet sei.

Im Forum befinden sich aus meiner Einschätzung ca. 60 % an Leuten die es selbst nicht waren, sondern deren Kid´s (und von den Kid´s haben es mindestens die Hälfte gar nicht gewußt, daß sie da etwas verbotenes tun). Ein normalsterblicher Familienvater/-Mutter hat andere Sorgen, als seine Kid´s zu überwachen oder Internettexte zu lesen in denen geschrieben steht, daß Tauschbörsen unter bestimmten Bedingungen verboten sind. Die Gerichte unterstellen den Eltern, sie hätten ihre Aufsichtspflichten verletzt, wenn sie ihrem minderjährigen Kind nicht erklärt hätten, daß Filesharing verboten sei. Gehen Sie mal auf die Straße und fragen Sie die Erwachsenen mal nach Tauschbörsen oder Filesharing. Der Normalbürger wird, wenn er jünger ist noch wissen, daß es früher mal Napster gab. Ich wußte vorher nicht mal, daß meine Kid´s was verbotenes getan haben.
Es ist nicht einmal halbwegs rechtlich geklärt, ob Eltern minderjähriger Kinder als Anschlußinhaber ohne weitere Prüfung haften, wie Ralf Dietrich von der Juristischen Fakultät der Uni Thübingen es hier beschreibt: Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet — Jura Tübingen
und wie es in dem Literaturverweis des Artikels näher ausgeführt wird: TP: Cosi fan tutte?
Auch dieses Urteil: LG München I, Urteil vom 08.12.1999, 7 HK O 14840/99 zeigt, daß Eltern eigentlich nicht für Minderjährige haften müssen, wenn noch hinzu kommt, daß Sie von einem Serienabmahner verfolgt werden. Für mich ist Rasch zu 100 % ein Serienabmahner. Wie ist Ihre Meinung dazu, der Sie 100 Mandanten haben, die auf sein Konto gehen ? Wo fängt bei Ihnen denn die Serienabmahnung an ?

Sie schreiben, ob die Abmahngebühren an Rasch zu zahlen seien und in welcher Höhe sei streitig.

Rasch macht sich nicht einmal die Mühe, die Schadenersatzforderung aufzuschlüsseln. Ich habe im Forum ganz am Anfang mal geglaubt, die Privathaftpflichtversicherer würden einspringen, was leider nicht der Fall ist. Aber wenn man denen das Schreiben von Rasch zur Regulierung gäbe, die würden sich krank lachen, weil es nicht im entferntesten einen Schadensnachweis enthält. Rasch verlangt im Vergleich zu anderen Abmahnerkanzleien einen 10-fach höheren Schadenersatz. Ich habe in einem vorangegangenen Betrag mal eine Rechnung angestellt, wie so eine Schadenermittlung aussehen könnte. RA Morbitzer hat zwar gesagt, man solle weder zahlen noch was vorrechnen, aber dann muß ich allen Leuten hier im Forum nur noch empfehlen die 50,-- € zu zahlen, wie es die Bundesregierung im Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums für angemessen ansieht. Haben Sie jemals eine Aufschlüsselung von Rasch zu Gesicht bekommen.

Sie schreiben, Ihnen sei noch keine Klage bekannt, mit der RA Rasch Schadensersatz und/oder Abmahngebühren geltend gemacht hat.

Das ist ja das größte Geschenk, was Sie den Leuten hier im Forum machen konnten.

Übersetzt heißt das nämlich als Handlungsempfehlung:
1. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung modifizieren und unterschreiben.
2. Im Begleitbrief auf die Unangemessenheit der Forderung gegenüber der vorgesehenen Gesetzesregelung hinweisen und 50,-- € dabei legen als Verrechnungsscheck
3. Wenn Rasch klagen sollte einen guten Anwalt nehmen (Sie gehören mit Sicherheit auf die Liste der guten Anwälte), der nachweisen kann daß Rasch ein Serienabmahner ist
4. Mit Verweis auf das zuvor zitierte Urteil gegen den Minderjährigen in einen Prozeß gehen.

Sie weisen darauf hin, daß Arcorkunden nicht betroffen seien. Leider hilft es den Leuten, die bereits erwischt wurden nicht weiter zu erfahren, daß sie leider den falschen Provider haben.

Lassen Sie noch mal was von sich hören, Sie machen gute Arbeit, das weiß ich.

Gruß Baker
 
Alt 12.07.2007, 23:48   # 284
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hello_Kitty2108,

leider gibt es im Zivilrecht keine Sozialstunden, der Rechtsanwalt Rasch könnte davon ja nicht reich werden. Deshalb fordert er Geld von Deinem Onkel. Wenn Dein Onkel auch reich ist und mutig dazu und der Anwalt gut ist, kann durchaus ein Wunder geschehen und er einen Prozeß gegen Rasch führen und gewinnen. In dem Beitrag zuvor habe ich aufgezeigt, wie es gehen könnte. Zeig das mal Deinem Onkel.
Aber leider gibt es heutzutage reiche, mutige Onkels nur noch bei Walt Disney. Alle anderen Onkels müssen meist hart arbeiten und der Mut sinkt mit dem Nettoeinkommen.
Insofern sei realistisch und rechne damit, daß Dein Onkel zahlen muß.

Gruß Baker
 
Alt 13.07.2007, 10:36   # 285
solmecke
 
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Beiträge: 8
@baker. Ich habe auf unserer Webseite www.wbe-law.de/news/tag/Filesharing einmal meine juristischen Aufsätze zu dieser Thematik online gestellt. Die Lektüre sollte einen Großteil der Fragen beantworten. Hier noch ein paar Antworten in Kurzform:

> Meinen Sie damit, er solle nur die Anerkennung der Schadenersatzforderung
> rausstreichen oder meinen Sie, er sollte auch noch den Halbsatz einfügen:
> „Herr Mustermann verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
> aber rechtsverbindlich gegenüber den Firmen ....“.

Nicht nur die Schadensersatzforderungen herausstreichen, die Sache muss so formuliert werden, dass sie nicht wie ein Schuldeingeständnis klingt. Außerdem empfehlen wir eine Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch", damit nicht bei jedem neuerlichen Verstoß 5001 € zu zahlen sind. Ich empfehle auch nicht, dass sich der "Privatmensch" selbst so eine Unterlassungserklärung zusammenfrickelt. Das ist eine relativ heikle Angelegenheit. Reicht die Unterlassungserklärung nicht aus - etwa weil sie nicht genügend strafbewehrt ist - wird RA Rasch eine einstweilige Verfügung vor dem LG HH erwirken. Der Prozess um die Unterlassungserklärung wird idR mit einem Streitwert von 60.000 bis 80.000 € ausgehen (Rasch klagt immer nur wegen 6-8 Songs und lässt alle anderen Songs außen vor. Hamburg gibt ihm aber pro Song tatsächlich einen Streitwert von 10.000 €. Das wäre wohl anders, wenn er direkt wegen 300 Songs vorgehen würde...) Prozesskosten für den Verlierer: Rund 8.000 - 10.000 €.

>Die Gerichte unterstellen den Eltern, sie hätten ihre Aufsichtspflichten
>verletzt, wenn sie ihrem minderjährigen Kind nicht erklärt hätten, daß
>Filesharing verboten sei. Gehen Sie mal auf die Straße und fragen Sie die
>Erwachsenen mal nach Tauschbörsen oder Filesharing. Der Normalbürger
>wird, wenn er jünger ist noch wissen, daß es früher mal Napster gab.

Ich gebe Ihnen Recht. So lange uns die Richter allerdings nicht folgen und so lange wir keinen Filesharer finden, der die Sache einmal bis zum BGH bringt, sieht es eher schlecht aus. Eltern müssen nachweisen, dass sie ihre Kinder ordnugnsgemäß belehrt haben (viele können das aber nachweisen). Nach Ansicht des LG HH müssen sie sogar regelmäßig den Rechner überprüfen oder durch einen IT-Experten überprüfen lassen. Unwissenheit der Eltern oder Kinder schützt nicht.

>Für mich ist Rasch zu 100 % ein Serienabmahner. Wie ist Ihre Meinung dazu,
> der Sie 100 Mandanten haben, die auf sein Konto gehen ? Wo fängt bei
> Ihnen denn die Serienabmahnung an ?

Serienabmahnungen sind in Deutschland nicht verboten, missbräuchliche Abmahnungen schon. Die Frage lautet also: Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn die Musikindustrie tausendfach ihre Ansprüche verfolgt? Meines Erachtens nein. Ggfs. muss die Musikindustrie aber über ihre Rechtsabteilungen und nicht über einen teuren Anwalt abmahnen. Da liegt der Kasusknacktus....

>Aber wenn man denen das Schreiben von Rasch zur Regulierung gäbe, die
>würden sich krank lachen, weil es nicht im entferntesten einen
>Schadensnachweis enthält.

Mag sein, für die Betroffenen ist die Sache aber alles andere als lustig... Insofern sollte hier nichts verharmlost werden.

>Rasch verlangt im Vergleich zu anderen Abmahnerkanzleien einen 10-fach
>höheren Schadenersatz.

Diese Aussage ist viel zu pauschal. Es müssen gleiche Sachverhalte miteinander verglichen werden!

>aber dann muß ich allen Leuten hier im Forum nur noch empfehlen die 50,-- €
> zu zahlen, wie es die Bundesregierung im Gesetz zur Verbesserung der
>Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums für angemessen ansieht.

Also diese Sache mit den 50 € pro Abmahnung höre ich täglich in den Telefonaten mit den Mandanten. Das ist völliger Humbug. Erstens: Noch ist das nicht Gesetz. Zweitens: Selbst wenn die Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union bzw. der entsprechende deutsche Entwurf bereits umgesetzt wären, würden die 50 € in den Rasch Fällen nicht greifen. Für die Hardcore-Hobbyjuristen hier einmal ein Link zu den geplanten Vorhaben:

http://www.bmj.bund.de/files/-/1727/RegE%20Durchsetzungsrichtlinie.pdf

Und zu dem GEPLANTEN 97a UrhG:

§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen erfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro.

Es geht also um einfach gelagerte Fälle: Z.B. ein Foto von Sarah Connor auf der Webseite eines Jugendlichen, ein Song von Monrose auf der Webseite usw. Nicht aber hunderte von Songs wie in den Rasch-Fällen. Abgesehen davon regelt der geplante 97a UrhG nur die Abmahngebühren. Die Schadensersatzregelungen bleiben unangetastet - dort liegt das eigentliche Pulverfass! Wie hoch kann zB der Schaden sein, wenn auf einer gut frequentierten Homepage eines Jugendlichen ein Monrose Song zu finden ist? Es gibt dazu noch keine handfeste Rechtsprechung.

>Haben Sie jemals eine Aufschlüsselung von Rasch zu Gesicht bekommen.

Nein, die würde mich auch einmal interessieren. Aber zur Not schraubt er seine Rechtsanwaltsgebühren einfach in die Höhe...


> Übersetzt heißt das nämlich als Handlungsempfehlung:

Nein, ich würde es wie folgt machen. Erst einmal einen Anwalt meiner Wahl anrufen, der sich zwingend mit der Thematik auskennt. Mit diesem Anwalt über Chacen, Risiken und Kosten reden und dann entscheiden, ob ich auf eigene Faust gegen die Musikindustrie kämpfen will oder ob mich gleich in professionelle Hände begebe... Die oben beschriebene Erstberatung ist bei den meisten Anwälten ohnehin meist kostenlos.

Gruß

RA Christian Solmecke

WILDE & BEUGER Rechtsanwälte Köln (www.wbe-law.de)
 
Alt 13.07.2007, 22:27   # 286
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Solmecke,

Sie empfehlen die Unterlassungserklärung nach dem „Hamburger Brauch“ abzugeben. Der „Hamburger Brauch“ ist ein verschlüsselter Begriff der Juristen für folgende Formulierung in den strafbewehrten Unterlassungserklärungen:

Rasch schreibt üblicherweise:
„Herr Mustermann verpflichtet sich hiermit gegenüber den Firmen
1. x
2. y
.
es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 € zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der oben genannten Firmen ohne die erforderliche Einwilligung dieser Firmen im Internet Dritten verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten“

Nach dem „Hamburger Brauch“ (und mit dem von mir ergänzten Halbsatz hinsichtlich der Rechtspflicht und der Rechtsverbindlichkeit) müßte es lauten:
„Herr Mustermann verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich hiermit gegenüber den Firmen
1. x
2. y
.

es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der oben genannten Firmen ohne die erforderliche Einwilligung dieser Firmen im Internet Dritten verfügbar zu machen und für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens eine von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festgesetzte, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe, an die genannten Firmen zu zahlen. Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 Zivilprozeßordnung abgegeben.“

Die Besonderheit beim „Hamburger Brauch“ ist die, daß die kein Betrag genannt wird sondern die Frage der Höhe der Vertragsstrafe auf den Nimmerleinstag verschoben wird.
Herr Solmecke verzeihen Sie mir, wenn ich darauf hinweise, daß das Feinheiten sind, die den Beschuldigten egal sind. Jeder, der erwischt wurde und der eine Erklärung abgegeben hat, ob mit oder ohne „Hamburger Brauch“, wird in Zukunft ohnehin den DSL-Vertrag auf seine Frau umschreiben lassen. Wenn keiner weiß, wie die Gerichte solche Folgeverletzungen nach dem „Hamburger Brauch“ bewerten und welche Forderungen Rasch dann künftig stellen darf, ist es nicht wirklich eine Errungenschaft gegenüber den vorgegebenen 5001,-- € von Rasch.

Da schreibt ein Hamburger Anwalt Serienbriefe und Sie reagieren hier im Forum so darauf, daß es keinesfalls darauf eine Serienantwort geben kann und darf. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, daß es besser sei, wenn ein "Privatmensch" nicht selbst so seine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusammenfrickelt, aber wer von einem Anwalt ein einfaches Schreiben erstellen und versenden läßt (RGV VV Nr.: 2302) und den Rest selbst durchsteht, der sollte dem Anwalt auch einen sinnvollen Text vorschlagen dürfen. Er kann ja wohl noch mal wiederkommen zu seinem Anwalt und darum bitten weiter vertreten zu werden, wenn es ihm das zu viel wird, allein gegen Rasch weiter vorzugehen. Das wäre ein gestuftes Vorgehen mit anwaltlicher Hilfe, aber das wären auch gestuft entstehende Kosten, die für manch einen Privatmann leichter zu verkraften sind. Ich will die Leute so schlau machen, daß sie sich mit Hilfe eines Anwaltes wehren können aber dem Anwalt auch klar sagen können, was sie wollen und was nicht.

Die Streitwerte, die Sie benennen sind nach meiner Meinung zu hoch, weil Rasch i.d.R. nur 2 Songs vom Anbieter runterlädt. Zeigen Sie mir bitte mal ein Urteil von Hamburg mit solchen Streitsummen gegen Privatleute. Der Privatmann unterwirft sich doch vorher mit einer Verzichterklärung mit Abschlußschreiben, bevor er es zu einem Prozeß in der Hauptsache kommt. Letztendlich ist das aber irrelevant, weil jeder der dieses Forum liest, wissen muß, daß er um die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht drum herum kommt.

Den Hardcore-Hobbyjuristen beziehe ich auf mich, danke für das Kompliment, aber wenn ich Ihr Kauderwelsch nicht übersetze, dann macht es keiner und Sie haben weiter nur unwissende, falschinformierte Mandanten. Das wollen Sie doch sicher nicht, sonst würden Sie nicht so viele Veröffentlichungen schreiben, die für Juristen uninteressant sind, weil keine wirklich neuen Aussagen drinstehen, für Laien aber noch viel zu kompliziert sind. Erst der gebildete Laie versteht Ihre Texte, insofern schließt ein Forum wie dieses vielleicht eine Marktlücke. Von einem Hardcore-Hobbyjuristen für die Fachanwälte hier mal ein Link, aus dem nicht nur der Entwurf des Gesetzestexts daraus hervorgeht sondern auch die Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 20.06.2007: Der Entwurf des Gesetzestextes in der letzten Fassung: Institut für Urheber- und Medienrecht :: News und hier die Beiträge der Sachverständigen: Stellungnahmen der Sachverständigen

Sie schreiben weiter, die 50 € pro Abmahnung würden in den Rasch Fällen nicht greifen. Das müssen sie mir näher erklären. Ist das Ihre subjektive Einschätzung (weil eine handfeste Rechtsprechung zu einem Gesetzesentwurf natürlich noch nicht existieren kann, wie sie auch feststellen) aber es ist üblich bei Gesetzen den Umfang des Gewollten in den Parteien zu diskutieren und in Begründungen niederzuschreiben. Haben Sie irgendwo eine Quellenangabe, die Ihre Einschätzung stützt ?

Sie wissen, warum das so wichtig ist!

Auch Ihre Aussage: „Die Schadensersatzregelungen bleiben unangetastet - dort liegt das eigentliche Pulverfaß“ ist unverständlich, weil Sie auf den von mir gerügten fehlenden Schadensnachweis von Rasch nicht näher eingehen und die Aufschlüsselung der Forderungen von Rasch auch nicht kennen, wie alle Anderen auch. Es ist doch toll, da führt einer wie Rasch eine ganze Nation mit selbstgewürfelten Zahlen vor und kein Richter findet es notwendig die Zahlen zu hinterfragen und in seiner Urteilsbegründung mal niederzuschreiben. Wofür haben wir denn einen § 287 Abs. 2 in der Zivilprozessordnung, wenn kein Gericht davon Gebrauch macht.
Aber vielleicht finden Sie oder Ihr Kollege Morbitzer oder Dr. Wachs oder andere mal eine Antwort darauf in einem Verfahren oder in einer telefonischen Nachfrage bei einem der nächsten Fälle.

Gruß Baker

ps: bin mal eben raus (12 Tage lang), weil ich gebucht habe, versuche aber trotzdem drin zu bleiben
 
Alt 14.07.2007, 13:29   # 287
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Moin Moin,

ein kurzer Satz zu meiner Person, ich bin als Anwalt mit einer Vielzahl von Mandaten in Sachen Rasch betraut. Nach mehrfachen Hinweisen auf diese Seite will ich auch mal ein oder zwei Kommentare zu dieser Angelegenheit abgeben.

Zuvor ein kurzer Satz zur Erklärung, ich habe mit dem Kollegen Herrn RA Solmecke ein Gespräch am Freitag geführt, bevor ich mich hier äußere und Ihn im Vorwege über meine Bedenken hinsichtlich seines hier zuletzt geäußerten Beitrags hingewiesen. Wir hatten ein längeres Telefonat und die Rechtslage in dieser Angelegenheit diskutiert. Ich schätze Herrn RA Solmecke als sehr kompetenten und sachkundigen Kollegen.


Zur Sache:

1. Der Streitwert beträgt nach den Vorgaben des Landgerichts Hamburgs nicht € 10.000 pro Lied sondern wie folgt: € 6.000 für das erste Lied, € 3.000für das zweite bis vierte bis fünfte und ab dann € 2.000 pro Lied. Andere Aussagen dahingehend sind missverständlich formuliert, überhohlt oder - falls die Kollegen Rasch anführen es sei € 10.000 pro Lied - falsch.

2. Was ebenfalls nicht bekannt sein dürfte, ist dass das Landgericht Hamburg den Streitwert auf € 100.000 deckelt Das heißt ein findiger Rechtsanwalt der mit dem RVG umzugehen weiss, kann berechnen was der Kollege Herr Rasch maximal für seine Abmahnung an Rechtsanwaltsgebühren geltend machen kann.

3. Die Kanzlei Rasch hat durchaus Ihre Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung bereits geltend gemacht. Das Urteil finden Sie auf Rasch Rechtsanwälte. Es handelte sich dabei aber wohl eher um einen Testballon.

4. Ob die Hamburger Richter am LG so begeistert von dem Massengeschäft der Kanzlei Rasch sind, sei mal als Frage in den Raum gestellt. Da könnte ein Knaller im Raum stehen !

5. Die UE kann und muß selbstverständlich noch weiter eingeschränkt werden, als das hier im Form diskutiert wird. Ich stimme meinem Kollegen aber zu, dass wir uns als Rechtsanwälte in gefährliche Fahrwasser begeben, wenn wir UE vorformulieren und die Betroffenen dann glauben, es sei damit alles erledigt. Für mich als Anwalt birgt diese Angelegenheit auch ein mögliches Haftungsrisiko, zumindest wird mein Ansehen massiv geschädigt, wenn ich UE vorformuliere, die ohne Prüfung übernommen werden und dann doch einstweilige Verfügungen ergehen. Schließlich arbeiten wir alle immer weiter an dieser Angelegenheit und neue Urteile/Erkenntnisse könnnen eine Änderung erforderlich machen. Die Kosten einer anwaltliche Beauftragung von 350 € plus Mehrwertsteuer als Pauschalgebühr für den Abschluss des gesamten (außergerichtlichen) Verfahrens halte ich insoweit für eine sinnvolle Investition. Für diejenigen, die sich allerdings lieber selber mit dieser Angelegenheit beschäftigen wollen und die Anwälte, die zum ersten Mal mit einer UE konfrontiert werden, folgender Hinweis: Die Firmen, die Herr RA Rasch vertritt, (S 1. am Anfang) und die Firmen gegenüber denen die Unterlassungserklärung abgegeben wird, sind immer identisch. Egal ob in der Anlage 1 (Musikliste/Screenshots) 30 oder 2000 Lieder sind. Bei 30 Liedern ist es doch unwahrscheinlich, dass tatsächlich die Rechte aller 6 Firmen verletzt wurden.
Die Lösung dieses Problems - das ist die Modifizierung - zumindest nach meiner Terminologie. Was uns zu dem Folgeproblem führt, dass tausende von Personen eine viel zu weite UE abgegeben haben, weil Sie anwaltlich schlecht oder gar nicht beraten wurden.

6. Die Schadensersatzzahlungen sind natürlich ein Pulverfass wie der Kollege RA Solmecke so zutreffend anmerkt. Das Problem der Schadensberechnung als Lösung oder Hilfsanker anzudenken, kann sich wohl nur derjenige leisten, der mit keinen Mandanten betraut ist. Das Risiko ist so hoch, dass ich als Anwalt, dem es obliegt den Mandanten bestmöglich zu vertreten, dann doch keine Nacht mehr ruhig schlagen könnte. Absurd.

7. Allerdings ist diesTatbestandsvoraussetzung des Verschuldens als Hürde nicht zu unterschätzen. Diese Hürde besteht aber primär solange man die Rechtsverletzung nicht einräumt.
Nach meiner Einschätzung wird die Kanzlei Rasch in nächster Zeit hier einen Testballon starten und auf Schadensersatz für ein oder zwei Lieder klagen.

8. Hinsichtlich der Reichweite des 97a II UrhG bin ich skeptisch, ob dieser tatsächlich für die Rasch Fälle keine Bedeutung finden wird. Ich erkenne zumindest das Potential einer erheblichen Signalwirkung, die von diesem Gesetz ausgehen könnte. Möglicherweise bewegt dies die Untergerichte vorsichtiger und zurückhaltender zu entscheiden. Zumindest werden duch dieses Gesetzt die anderen Trittbrettfahrer ausgebremst, die quasi im Goldrausch tausende von Abmahnungen versenden. Kenner der Materie werden wissen, wen ich damit meine.
Aus diesem Grund werde ich weiterhin massiv daran arbeiten, dass an der jetzigen Form dieses Gesetzesentwurfs festgehalten wird - es also die zweite und dritte Lesung im Bundestag in der geplanten Form erfahren wird.
Zur möglichen Mitarbeit und Hilfe in dieser Angelegenheit finden Sie näheres dazu auf meiner Internetpräsenz Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Home

9. Zuletzt noch ein paar Worte an Herrn Baker. Sie "wurschteln" sich hier sehr erfolgreich durch, wenn auch nicht alle Ihre Beiträge (habe allerdings nur die letzten 10 Seiten dieses Forums überflogen) juristische Substanz haben mögen, finde ich Ihren Einsatz beeindruckend. Allerdings erscheint es mir ungeschickt den Kollegen RA Solmecke erst eher rüde zu kritisieren und dann 12 Tage auf Tauchstation zu gehen. Das empfinde ich als schlechten Stil.
Sehr klasse finde ich aber, dass Sie die Aussage der IFPI zur Anhörung im Rechtsausschuss gefunden haben, nach der bei Einführung des 97a II die Abmahnmaschinerie stoppt. Zumindest deute ich Ihren Beitrag mal dahingehend. Sie sind zweifelsohne eine Stütze dieses guten Forums.



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüsse aus der Hansestadt Hamburg wünscht Ihnen


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
 
Alt 14.07.2007, 15:15   # 288
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Dr. Wachs,

da bleibt mir aber die Luft weg!
Den Beitrag muß man mehrmals lesen. Er ist gut und ich brauche Zeit dafür!

Danke, dafür auch im Namen aller, die betroffen sind, sich aber nicht trauen selbst Beiträge zu schreiben, von denen ich aber Mails erhalten haben und die das Forum aufmerksam beobachten.

Gruß Baker

ps.: die 12 Tage waren gebucht, ich habe aber eine Lösung gefunden (s.oben)
 
Alt 16.07.2007, 18:09   # 289
solmecke
 
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Beiträge: 8
Ohne hier noch weiter auf die Details eingehen zu wollen, bleibe ich dabei, dass nach meiner Meinung auch § 97a UrhG zu keiner großen Verbesserung für die Filesharing-Betroffenen Führen wird. 150 Lieder, die zum Tausch angeboten werden sind kein Bagatellfall mehr.

Begründung:

Die Justizministerin selbst führt in Ihrer Pressemitteilung als Beispiel aus:

http://www.bmj.bund.de/enid/0,84a713706d635f6964092d0933383539093a097965617209 2d0932303037093a096d6f6e7468092d093031093a095f7472 636964092d0933383539/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html


* Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.

Beispiel:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 € gefordert.

Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 50 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber.

Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.


Daben ist in der Begründung zum Gesetzesentwurf von einem geringen Ausmaß der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht die Rede...

MfG

RA Christian Solmecke
www.wbe-law.de
 
Alt 16.07.2007, 21:01   # 290
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Dr. Wachs,

Sie haben die Streitwert-Berechnungsmethode des Landgerichts Hamburg beschrieben. Verzeihen Sie mir, wenn ich erst einmal 2 neue Begriffe für den Streitwert definiere (die juristisch vielleicht nicht so korrekt sind), aber dabei helfen, damit mir die Leute hier im Forum die Dinge sauber auseinanderhalten können.
Das eine ist der Unterlassungsstreitwert (Berechnungsweise s. unten).
Dieser Unterlassungsstreitwert ist für Euch hier im Forum nur dann wichtig, wenn Ihr Euch
a) keinen Anwalt nehmt und
b) keine rechtlich vollständige strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebt
- indem Ihr die strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt ignoriert oder
- indem Ihr eine künftige Strafzahlung schriftlich ablehnt oder
- indem ihr diese Passage über die Strafzahlung einfach rausstreicht.
Erst dann kann Rasch vor das Landgericht gehen und Euch gerichtlich zwingen, die Dateien im Internet nicht mehr zu präsentieren. Nur für diesen Fall gilt der vorgenannte Unterlassungsstreitwert, den das Hamburger Landgericht so festsetzt.

Das andere ist der Gebührenstreitwert (Forderung für Sofortzahlung im Rasch-Brief).
Dieser wird dann interessant, wenn Ihr
a) mit Euerm Anwalt eine Vereinbarung über seine Gebühren treffen müßt.
b) wenn Ihr Rasch zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebt, aber keine Schadenersatz-Zahlung leistet. Dann kann er mit der nicht gezahlten Summe als Gebührenstreitwert vor Gericht gehen und Euch zur Zahlung verklagen (was er m.E. aber nicht tun wird, weil es ihm viel Arbeit für wenig Geld macht).

Danke Herr Dr. Wachs dafür, daß Sie mal die Berechnungsweise des Landgerichtes Hamburg dargelegt haben. Wenn man die benannte Rechenmethode anwendet, ist man mit 46 Dateien bereits bei der Deckelung des Unterlassungsstreitwertes auf 100.000,-- € angelangt. Die meisten Leute hier im Forum haben weitaus mehr Dateien auf ihrem Rechner gehabt, als sie erwischt wurden, insofern läge bei nahezu allen Leuten der Unterlassungsstreitwert bei 100.000,-- €, wenn sie mit Rasch vor Gericht müßten. Ich habe mal eine Tabelle zur Verdeutlichung der Unterlassungs-Streitwertberechnung des Gerichtes gemacht:

Anzahl l Unterlassungs-
der .....l streitwert
Lieder..l LG Hamburg
--------l-----------
.......1 l 6.000,--
.......2 l 9.000,--
.......3 l 12.000,--
.......4 l 15.000,--
.......5 l 18.000,--
.......6 l 20.000,--
.......7 l 22.000,--
.......8 l 24.000,--
.......9 l 26.000,--
......10 l 28.000,--
...... 11 l 30.000,--
......12 l 32.000,--
......13 l 34.000,--
......... l immer weiter 2.000,-- € je Lied hinzuaddieren
......... l ............
......46 l 100.000,-- (Deckelung = höher geht es nicht mehr)

Woher das Landgericht diese abenteuerliche Rechnungsweise nimmt, bleibt aber trotz Ihrer Erläuterung der Berechnungsweise dem Leser verborgen. Weiterhin verborgen bleibt, ob auch andere Landgerichte (22 hat Rasch zur Auswahl) die Rechenregel der Hamburger übernehmen würden, es spricht aber einiges dafür. Immerhin endlich mal eine klare Linie gegenüber den Falschaussagen von Rasch in seinen Abmahnschreiben. Auszug aus Original-Schreiben von Rasch:
„Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten. In Fällen wie dem vorliegenden beträgt der gerichtlich angenommene Gegenstandswert pro Titel 10.000,00 Euro, so dass Sie mit erheblichen Kosten zu rechnen hätten“.

Um es für alle Leute nochmals deutlich zu sagen:

Was Rasch da als Streitwert (das ist der Unterlassungsstreitwert) in seinem Brief schreibt ist definitiv falsch!!!!!!!(Er nennt den Unterlassungsstreitwert anders, nämlich Gegenstandswert, was aber das gleiche ist)





Wenn man diesen Unterlassungsstreitwert zur Gebührenberechnung von Rasch´s Leistungen für die Phonofirmen ansetzt, so kann man sein Honorar ermitteln, das er den Firmen in Rechnung stellen darf:
Beispiel (Rasch-Honorar von Phonofirmen): Unterlassungsstreitwert 100.000,-- €, Grundgebühr 1.354,-- €)

1. Geschäftsgebühr (RVG VV Nr.: 2.300) 1,3-fache Grundgebühr 1.760,20 €
2. Post- und Telefonpauschale = 20,00 €
---------------------------------------------------------------
Nettosumme = 1.780,20 €
6. MWSt. 19 % = 338,24 €
---------------------------------------------------------------
Bruttosumme 2.118,44 €
(bitte korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liegen sollte mit meiner Einschätzung.

Herr Dr. Wachs, Sie haben auf ein Urteil verwiesen, das vom Amtsgericht Hamburg stammt und bei dem Rasch sein eigenes Anwaltshonorar eingeklagt hat. Den Text des Urteils findet man hier: http://www.raschlegal.de/source/AGHamburg31-01-2006.pdf
Für mich war es insoweit neu, als ich vorher nicht geglaubt habe, daß Richter derart weltfremd sein können. Das Urteil ist der Gipfel einer Zumutung für klar denkende Menschen. Kernaussage ist: Der kleine Mann soll nachweisen, daß die Phonofirmen eigene Rechtsabteilungen haben und die Abmahnungen selbst machen könnten. Selbst wenn der Rechtsanwalt des kleinen Mannes Hunderte gleichgelagerte Fälle von einer Kanzlei (Rasch) hat, reicht das als Nachweis nicht aus, daß Rasch rechtsmißbräuchlich Serienabmahnungen betreibt als Haupterwerbsquelle. Im Prozeß gilt nämlich nur das Rechtsverhältnis zwischen der Phonofirma und dem kleinen Mann.
Wir sollten dafür sorgen, daß unser Rechtssystem umbenannt und umfinanziert wird. Es könnte künftig von der Phonoindustrie gesponserte eigene Abteilungen bei dem Amtsgericht Hamburg (einschließlich Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte) erhalten, die nur noch Kid´s jagen. Denn die Phonoindustrie verdient noch immer zu wenig und unsere Richter, Staatsanwälte, Kripobeamte haben eh nur Langeweile und gehen lauter unproduktiven Ermittlungen nach, die nicht die Wirtschaft ausreichend fördern, das muß man doch politisch mal ändern.

Sie hinterfragen, ob die Hamburger Richter am Landgericht so begeistert von dem Massengeschäft der Kanzlei Rasch sind. Da vermuten Sie demnächst einen Knaller. Was auch immer das heißt, die anderen Staatsanwälte haben auch keinen Bock mehr Kid´s zu jagen, glauben sie mir das. Das kostet den Staat Geld und das ist der einzige wirklich gewichtige Grund, warum die Bundesregierung das Gesetz gegen den Widerstand der Phonoindustrie mit der 50,-- € - Klausel durchbringen wird. Und meiner Meinung nach (im Gegensatz zur Meinung von RA Solmecke) sind damit alle Rasch-Fälle künftig erschlagen, sonst würde das Gesetz wirklich keinen Sinn machen und der volkswirtschaftliche Unsinn mit Rasch ginge ungebremst so weiter.

Sie möchten keine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung hier im Forum erarbeiten oder verbreiten lassen und daran mitwirken. Die Gründe, warum sie dies nicht möchten haben sie dargelegt. Sie sind vollkommen nachvollziehbar und anzuerkennen.
Sie bieten Hilfe zu erschwinglichen Kosten für die anwaltliche Beauftragung von 350 € plus Mehrwertsteuer als Pauschalgebühr an und erläutern, daß damit der Abschluss des gesamten (außergerichtlichen) Verfahrens enthalten sei.
Das ist ein sehr faires Angebot. Danke dafür.

Im Forum habe ich auf Seite 8: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post435585 mal darauf hingewiesen, daß die Leute die Musikstücke prüfen und mit den benannten Rechteinhabern vergleichen sollen. Insofern deckt sich Ihr Hinweis zur weiteren Einschränkung der strafbewehrten Unterlassungserklärung mit unserer Strategie und den Empfehlungen hier im Forum. Den Text haben sie nicht gelesen, weil Sie sich nur mit den letzten 10 Seiten auseinandergesetzt haben, wie Sie zu Beginn Ihres Beitrages einschränkend bemerkt hatten. Die Leute nehmen den Punkt nicht so ernst, weil ihnen egal ist, ob sie sich gegenüber allen 6 Firmen verpflichten oder nur gegen 3 Firmen. Im Ergebnis bleibt es das Gleiche, sie dürfen sich kein zweites Mal erwischen lassen.

Vor einer Schadensberechnung zur Verteidigung warnen Sie, weil das Risiko hoch sei, dass ein Anwalt, den Mandanten evtl. damit schaden könnte. Vielleicht habe ich mich in dem Beitrag falsch oder nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich wollte nur deutlich machen, was an eine Schadenersatzforderung in anderen Rechtsbereichen für Anforderungen gestellt werden. Rasch fordert einfach ohne jeglichen Nachweis.
Er schüchtert die Leute mit seiner Streitwertbehauptung (s. oben) ein und unterstellt indirekt, daß er durch die außergerichtliche Einigung die Leute vor dieser Streitwert-Schadenersatzforderung durch die Phonofirmen beschützt. Mit anderen Worten: Zahlt bei mir (Rasch) die Schadenersatzforderung und die Phonofirmen verklagen Euch nicht auf mehrere Hunderttausend Euro Schadenersatz. Natürlich können Sie einwenden, der Text gäbe das nicht her. Wichtig aber ist der Empfängerhorizont von den Beschuldigten, der genau das aufnimmt.
Und das alles ohne den geringsten Nachweis eines Schadens zu führen. Selbst wenn man das von mir oben berechnete Maximalhonorar von Rasch´s Forderung abzieht, sind seine Forderungen im Regelfall immer noch zu hoch. Wie kommt er auf die Forderungshöhe (überschläglich 10,-- € je Titel auf glatte 500er EURO aufgerundet). Wie kommt er auf die Zahlen z.B. bei 380 Titel = 4.000,-- Schadenersatzforderung; abzüglich 2.118,44 für eigene Anwaltsleistungen verbleiben 1.881,56 € für was denn ?
Ich kritisiere, daß das keiner hinterfragt. Ich kritisiere, daß niemand sich traut zu sagen, daß Rasch überzogene Forderungen stellt. Warum erfinden die Gerichte Streitwerte anstatt dem Kläger aufzutragen diese plausibel vorzutragen. Deckeln könnten die es doch dann immer noch. Dieser Rasch narrt eine ganze Nation und keiner merkt es!
Keinesfalls sollte man auf Seiten der Beschuldigten anfangen Nachweise zu führen über den vermuteten Schaden. Ich wollte auch nur einmal aufzeigen, aus was für Informationen ein solcher Nachweis zusammengesetzt sein müßte.

Zur Ihrer Einschätzung, daß Rasch die Tatbestandsvoraussetzung des Verschuldens durch Testballon- Urteile demnächst einmal umgehen wird, kann ich nur sagen, daß ich, wenn ich an die Hamburger Gerichte denke, nur schwarz sehe. Wir reden von den Eltern minderjähriger Kinder, die es definitiv nicht selbst getan haben und die auch ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben. Den Tipp, ein Verschulden nicht einzuräumen (durch Abgabe der unveränderten strafbewehrten Unterlassungserklärung), werde ich eindringlich an die Familienväter und -Mütter weitergeben. Vertreten müssen Sie und Ihre Kollegen dann die Leute, ich hoffe auch mal von denen im Forum dann was positives zu hören.

Herr Dr. Wachs, danke für den guten Beitrag und Ihre gute Arbeit.


@ Herrn Rechtsanwalt Solmecke
Von Herrn Dr. Wachs habe ich den Hinweis bekommen, Sie eher rüde kritisiert zu haben.
Dafür möchte ich mich bei Ihnen Herr Solmecke in aller Form entschuldigen. Ich gebe zu, auch Ihren Berufsstand hart anzugehen, aber warum wohl; nicht um zu verletzen oder zu schädigen, sondern um Informationen für die Betroffenen zu bekommen; sonst kochen wir eine fade Suppe im eigenen Saft. Ich habe mit Ihren Beiträgen und denen Ihrer Kollegen Würze in das einerlei von uns Laien reinbekommen. Bitte verstehen Sie es nicht als Kritik an Ihrer Arbeit. Ihre Arbeit ist gut und sie ist sehr hilfreich für die Betroffenen. Sie haben gefragt was Sie auf Ihrer Homepage näher erklären sollten. Ich versuche es mit jedem Beitrag darzustellen, was die Leute verstehen und was sie nicht verstehen. Ich selbst kann inzwischen die Texte und Veröffentlichungen einordnen. Ich habe aber lange Zeit dazu gebraucht, weil die Erklärungen von Ihnen immer noch sehr fachspezifisch sind. Der Betroffene hat nur einen Bruchteil meiner Zeit zu Verfügung; er muß in einer eng gesetzten Frist handeln und sich entscheiden. Da hilft ein Forum vielleicht ein klein wenig.
Aber ich verbreite hier nicht mein Wissen sondern Ihres. Ich habe Ihre Beiträge alle gelesen. Sie haben ein Studium hinter sich, um solche Beiträge verfassen zu können. Ich bin nur einer, der versucht, das Wissen anderer verständlich wiederzugeben.

Zu Ihrer Prognose, daß die Bundesregierung einfache Fälle nur auf Abmahnungen ausdehnen will, die unter dem bisherigen Umfang der Ermittlungen von Rasch´s ProMedia liegen (z.B. < 150 Dateien), habe ich die Hoffnung, daß Sie die Sachlage falsch einschätzen und daß der Druck zum Handeln von den Justiz- und Vollzugsbehörden kommt.

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Sie machen gute Arbeit und alle im Forum wissen das.

Gruß Baker
 
Alt 17.07.2007, 19:17   # 291
MonacoFranze
 
Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 3
Hier mal ein kleiner Zwischenbericht meines Szenarios:

Von mir forderte Hr. Rasch 6000,00€. Ich hatte erstmal die Hosen gestrichen voll und bein zum Anwalt. Der führte dann Schriftverkehr und ein Telefonat mit Hr. Rasch bzw. dessen Kanzlei und konnte die Strafe auf 2500,00€ drücken.
Alles in allem hat mich der Scheiss jetzt aber trotzdem weit über 3000,00€ gekostet, da der Anwalt ja selbst bezahlt werden muss.
Unterlassungerklärung wurde durch meinen RA abgeändert und von mir unterschrieben.

Nun meine Frage an euch:
Was hätte ich anders bzw. besser machen können?
Seht ihr es als Erfolg?

Mein Tipp an alle, die noch diesen verdammte Brief erhalten.
Ignorieren und abwarten. So würds ich jedenfalls machen. Hab mittlerweile schon von mehreren gehört, die so gehandelt haben und diei haben nie wieder was von dem ******** gehört. Der Brief könnte ja rein theoretisch bei der Post verloren gegangen sein etc. Er kam ja nicht per Einschreiben, sondern als ganz normaler Brief.

Würde mich über ein paar Meinungen eurerseits freuen!


Besten Dank und viele Grüße!
 
Alt 17.07.2007, 22:20   # 292
lilu78
 
Registriert seit: 17.07.2007
Beiträge: 5
Und noch so ein Fall. Letzten Freitag bekam meine Freundin eine Vorladung der Polizei. Laut polizeilichem Schreiben wurden auf dem Rechner etwas über 2000 Audio-Dateien "angeboten" wurden. Speziell wird angesprochen, dass es "in diesem Fall" um MP3s geht... Auf jeden Fall bekamen wir diese Vorladung und bisher keine(jedenfalls bewußte) Hausdurchsuchung. Denkt ihr die kommt noch ? Und was kommt "strafrechtlich" noch auf uns zu ? Der Schadensersatz ist wahrscheinlich mehr als hoch ?! Bisher hab ich im Net wenige Vergleichsmöglichkeiten gefunden. Im Moment liegen die Nerven blank !!! Morgen haben wir einen Termin beim Anwalt. Für Erfahrungen in ähnlicher Größenordnung wären wir dankbar. Sollen wir unser Grab schon schaufeln ?

LG

LiLu
 
Alt 18.07.2007, 07:06   # 293
lilu78
 
Registriert seit: 17.07.2007
Beiträge: 5
Noch was vergessen...bei den Audio-Dateien war auch einiges an Midis und Wma's etc. dabei. Also schätzungsweise auf jeden Fall MP3s unter 2000 Stück, was sicher auch eine Menge ist...
 
Alt 19.07.2007, 21:35   # 294
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
es spielt keine Rolle um welche Art von Dateien es sich handelt... bzw. um welches Format...
 
Alt 20.07.2007, 17:37   # 295
fragens
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo fragens,

mich würde interessieren, ob Du was gezahlt hast ?

Gruß Baker
Hallo Baker,
ich habe bis heute nichts bezahlt. Es kam bis heute auch kein Schreiben mehr vom Rasch. Ich denke mal, bei dieser Flut von Abmahnungen, die der gemacht hat, kann er gar nicht mehr reagieren. Ich bezahle erst wenn es von Gerichts wegen sein muß.
Übrigens gibt es auch eine Homepage vom RA-Büro Rasch, da ist ein Foto von dem Kerl abgebildet. Hoffentlich wird er auf der Straße nicht mal von einem Betroffenen erkannt. Der ist sehr mutig, alle Achtung.
 
Alt 20.07.2007, 18:46   # 296
hanshanshans
Gastposter
 
Danke für ihren "Rasch- Beitrg".
Ich bin in der
verrückten Situation, dass ein Kind/Schüler/... oder sonst Jemand ca. 3000Lieder heruntergeladen oder getauscht hat von unserem Anschluß. Die kriminalpolizei hat mich informiert. Wie soll ich reagieren? Haben Sie eine Antwort oder eine Hilfe? Ich bin am Verzweifeln!!
Hier meine Email- Adresse: Fam.Weber (at) t-online.de
Danke für Ihre Bemühungen

* email Adresse nicht in Klartext wegen
 
Alt 20.07.2007, 18:53   # 297
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von hanshanshans
Danke für ihren "Rasch- Beitrg".
Ich bin in der
verrückten Situation, dass ein Kind/Schüler/... oder sonst Jemand ca. 3000Lieder heruntergeladen oder getauscht hat von unserem Anschluß. Die kriminalpolizei hat mich informiert. Wie soll ich reagieren?
Guggste einfach hier==>> netzwelt.de/forum/brief-rasch-rechtsanwaelte
Beachte die aktuellen Beiträge von RA Solmecke ab 13.07.2007

M.f.G.
 
Alt 21.07.2007, 10:30   # 298
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo MonacoFranze,

wenn Rasch von Dir 6.000,-- € gefordert hat, dann waren es eine Menge an Dateien, die Du präsentiert hast. Du fragst, ob es ein Erfolg ist, mit rd. 50 % der Kosten rausgekommen zu sein. Da Du selbst unzufrieden bist mit dem Ergebnis fragst Du, was Du besser hättest machen können. Am Schluß gibst Du den Leuten den Tipp gar nichts zu machen und verweist darauf, daß ein Brief ja auch mal verloren gehen kann.
Zu Deiner ersten Frage: Es gibt eine Menge Leute, die alles bezahlt haben, was Rasch gefordert hat (meiner Meinung nach sind es mind. 50 % der Leute, die alles zahlen). Einige wenige haben 10 - 15 % gezahlt zuzügl. eine Anwaltsgebühr von rd. 400,-- € . Letzteres dürfte das Optimum sein, wenn nicht Besonderheiten vorliegen wie z.B. geringes Einkommen oder die Kid´s als Verursacher. Du mußt immer berücksichtigen, mit welchen Informationen Du Deine Entscheidung treffen mußtest. Wenn man vorher den Thread liest, entscheidet man anders, als wenn man ihn nachher liest. Sei zufrieden, Du bist raus. Wenn ich mir neue Schuhe kaufe gehe ich nachher auch nicht mehr in die Geschäfte nachsehen, ob ich sie im Schlußverkauf für die Hälfte bekommen hätte. Warum ich es nicht tue?; weil ich die Schuhe jetzt brauche und nicht erst im Herbst kaufen möchte für nächstes Jahr.
Was Du besser hättest machen können? Nur Dich umfassend informieren; aber das hast Du getan, Du bist zu einem Anwalt (einem Fachmann) gegangen und hast Dich beraten lassen. Entweder man informiert sich selbst oder man sucht sich jemand der Bescheid weiß. Du hast letzteres getan. Ob es bessere Anwälte gibt, kann ich nicht sagen, weil ich Deinen nicht kenne.

Dein Tipp jedoch ist sehr sehr schlecht, den Du den Leuten gibst (einfach alles ignorieren). Wer es auf die Tour versucht riskiert mehr als nur die Hälfte zu zahlen.
Das ist die falscheste Empfehlung, die man nur geben kann. Der Anwalt muß den Brief gar nicht schreiben, er kann auch direkt vor Gericht gehen und darüber die Unterlassung erzwingen. Deshalb muß der Brief auch kein Einschreiben sein. Er kann auch verloren gehen. der Nachteil für Rasch wäre lediglich, daß er die Verfahrenskosten am Bein hätte. Die müßte er sich danach in einem weiteren Gerichtsverfahren wiederholen.

Gruß Baker
 
Alt 21.07.2007, 10:40   # 299
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo LiLu,

Du schreibst nur von der Polizei. Das bedeutet, daß Ihr noch gar kein Schreiben von Rasch hast. Du schreibst, daß Ihr einen Anwaltstermin habt. Das ist gut. Der wird Euch aus der strafrechtlichen Sache rausholen. Dafür ist ein örtlicher Anwalt immer sinnvoll, weil er die Kripo und Staatsanwälte meist gut kennt. Ihr habt also das Richtige getan. Was der Staatsanwalt/Kripo/Euer Anwalt daraus machen kann man nicht vorhersagen. Wahrscheinlich ein eingestelltes Ermittlungsverfahren.

Wenn die Sache mit der Kripo überstanden ist, lest mit Ruhe das Forum und informiert Euch darüber, was voraussichtlich noch zivilrechtlich auf Euch zu kommt.

Gruß Baker
 
Alt 21.07.2007, 10:48   # 300
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo hanshanshans,

Du schreibst auch nur von der Kripo. Also läuft bisher erst das strafrechtliche Verfahren. Aus Deinem Text entnehme ich, daß Du es nicht warst und auch niemand von Deiner Familie. Du fragst, was Du tun sollst.
Pack alle Rechner ein, die Du laufen hast, nimm sie mit zur Kripo uns sag dort die Wahrheit (Aber beachte eines für den Fall daß Du uns einen Bären aufgebunden hast und es doch warst: selbst gelöschte Dateien finden Fachleute der Kripo auf Deinen Rechnern wieder, auch wenn Du sie nicht mehr siehst). Danach lese in Ruhe, was hier im Forum steht.

Gruß Baker
 

Alt 26.05.2012, 12:59 # --
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