Filme abfilmen - legal oder nicht??

Alt 16.11.2005, 18:43   # 1
Lady
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Das weiß ich.Sind DVD Filme von T_Online "Video on Demand"Online anschauen eigentlich legal?
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Alt 16.11.2005, 20:27   # 2
hobbyesel
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könnte man meinen... wäre zumindest unklug von T-Online etwas illegales anzubieten oder?

Wenn man die filme dann aber mit ner camera vom monitor abfilmt oder anders aneignet ist das dann aber illegal.
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Alt 17.11.2005, 13:04   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von The Alex B.
Wenn man die filme dann aber mit ner camera vom monitor abfilmt oder anders aneignet ist das dann aber illegal.
Nein,du hebelst keinen Kopierschutz aus.
Ob die Qualität gut ist,ist eine andere Frage.
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Alt 17.11.2005, 15:27   # 4
HAMMER
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Zitat:
Zitat von The Alex B.
Wenn man die filme dann aber mit ner camera vom monitor abfilmt oder anders aneignet ist das dann aber illegal.

ist für mich dasselbe wie vom radio aufnehmen oder?

also zum privatgebrauch ja, aber nicht vervielfältigen
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Alt 17.11.2005, 16:26   # 5
--Spatzenei--
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Aber warum darf ich dann die Filme ausm Kino nicht für den Privatgebrauch aufnehmen?
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Alt 17.11.2005, 18:59   # 6
Lady
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Weil sie urheberlich geschützt sind,Spatzenei.Ich gebe zu das wir abundzu Filme von T-Online "Video on Demand " anschauen.Die Filme kosten so um die 2.99 Euro,manche auch weniger.Den Film kannst Du Dir dann 24 Stunden anschauen.Deshalb habe ich ja auch gefragt ob es illegal ist. Man bekommt nicht alle Filme da,z:b" I Robot" oder die "Star Wars " Reihen.Das finde ich nicht so gut.Die wirklichen Hammerfilme kann man Online nicht sehen,es sei denn man geht zu Usenet,aber das ist illegal.
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Alt 17.11.2005, 20:35   # 7
hobbyesel
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Zitat:
Zitat von Rock Lady
Weil sie urheberlich geschützt sind,Spatzenei
aha... und die bei video-on-demand sind open source?

Zitat:
Zitat von immorb
Nein,du hebelst keinen Kopierschutz aus.
ja das schon... aber das ist doch das selbe wie im kono abfilmen.. finde ich... man zahlt für das einmalige anschauen...

und wenn man den pc an einen guten fernseher anschliesst und mit einer auf dem stativ befestigten guten camera abfilmt....
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Alt 17.11.2005, 20:45   # 8
_Macromonium_
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Zitat:
Zitat von --Spatzenei--
Aber warum darf ich dann die Filme ausm Kino nicht für den Privatgebrauch aufnehmen?
Weil bloß Privatkopien erlaubt sind, von denen man das Original besitzt, was im Kino nicht der Fall ist.
Besitzt du eine DVD, darfst du diese ziemlich sicher vom Fernseher abfilmen, aber nur du selbst darfst dann die Kopie benutzen.
Aber hey - wer macht sowas? :eyegrazy:


edit:

Zitat:
Zitat von The Alex B.
ja das schon... aber das ist doch das selbe wie im kono abfilmen.. finde ich... man zahlt für das einmalige anschauen...

und wenn man den pc an einen guten fernseher anschliesst und mit einer auf dem stativ befestigten guten camera abfilmt....
Das ist es ja. Man zahlt für ein einmaliges Ansehen, mehr nicht. Du darfst von sowas keine Kopie erstellen, weil du nicht die Lizenz für ein Original (das man in Händen halten kann) hast, das du beliebig ost vorkommt.

Das mit diesen Urheberrechten ist ein Graus.
Bei uns gab es mal einen Fall, wo ein Lehrer seiner Klasse ein Video eines Fernsehsenders gezeigt hat. Das ist illegal, weil soetwas nicht kopier tund zur Schau gestellt werden darf.
Pech für den Lehrer: Der Vater eines Schülers arbeitete bei diesem Sender...
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Alt 17.11.2005, 20:47   # 9
Lady
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Hallo Alex!

Nein.Video on Demand kauft für bestimmte Zeitendie Lizenzen.Wenn ich Spatzenei eine falsche Information gegeben habe,tut es mir leid.Kannst Du sie mir dann geben?Das wäre nett von Dir.
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Alt 17.11.2005, 22:44   # 10
HAMMER
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ich denke immernoch, dass alles was ihr hier schreibt, wie oben schon genannt in konflikt mit dem "vom radio aufnehmen" steht

@ macro
das mit den Urheberrechten ist echt schlimm

welcher normale mensch soll denn da noch durchblicken
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Alt 17.11.2005, 23:37   # 11
immorb
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Zitat:
Zitat von _Macromonium_
Bei uns gab es mal einen Fall, wo ein Lehrer seiner Klasse ein Video eines Fernsehsenders gezeigt hat. Das ist illegal, weil soetwas nicht kopier tund zur Schau gestellt werden darf.
Eigentlich dürfte dem Lehrer nichts passieren,da dieses erlaubt ist.
>>Eine Vorschrift regelt zwar die Möglichkeiten der
Vervielfältigungen zum Zwecke der Veranschaulichung im Unterricht, beschränkt die
Kopienzahl aber auf eine "für eine Schulklasse erforderliche Anzahl". <<
ich glaube hier sind die § § 53 Absatz 3 Nr. 1 UrhG und UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe zuständig.

In dem Sinne: Wenn die Rechtsgelehrten einiges nicht verstehen,warum verlangt man es von mir???

M.f.g.
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Alt 18.11.2005, 08:50   # 12
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von _Macromonium_
Bei uns gab es mal einen Fall, wo ein Lehrer seiner Klasse ein Video eines Fernsehsenders gezeigt hat. Das ist illegal, weil soetwas nicht kopier tund zur Schau gestellt werden darf.
Pech für den Lehrer: Der Vater eines Schülers arbeitete bei diesem Sender...
Das ist doch wohl pure Schikane! Der Lehrer wollte den Schülern sicherlich etwas lehrreiches beibringen...

Coop
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Alt 18.11.2005, 12:40   # 13
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Zitat:
Zitat von immorb
Eigentlich dürfte dem Lehrer nichts passieren,da dieses erlaubt ist.
>>Eine Vorschrift regelt zwar die Möglichkeiten der
Vervielfältigungen zum Zwecke der Veranschaulichung im Unterricht, beschränkt die
Kopienzahl aber auf eine "für eine Schulklasse erforderliche Anzahl". <<
ich glaube hier sind die § § 53 Absatz 3 Nr. 1 UrhG und UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe zuständig.

In dem Sinne: Wenn die Rechtsgelehrten einiges nicht verstehen,warum verlangt man es von mir???

M.f.g.
Darüber kann man sich streiten. Das erinnert mich an §51, der das Zitieren urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt (Hintergrund ist die Einsicht, dass Zitate der "kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft" dienen und die Rechte der Gesellschaft nicht durch Rechte einzelner blockiert werden dürfen (Informationsfreiheit).

Nach §12 jedoch ist es die entscheidung des Urhebers, ob es und in welcher Form es veröffentlicht wird. Hier hatte der Fernsehsender die Lizenz - nicht jedoch der Lehrer. Gefragt wurde - verständlicherweise - nicht beim Sender, ob denn ein Lehrer wertvolles TV-Material zur Weiterbildung der Schüler verwenden darf.

Aber was soll's. Nicht umsonst sind 70% aller Gesetzestexte deutscher Sprache...
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Alt 18.11.2005, 12:44   # 14
Lady
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Zitat:
Zitat von AgentCooper
Das ist doch wohl pure Schikane! Der Lehrer wollte den Schülern sicherlich etwas lehrreiches beibringen...

Coop
Das denke ich auch!
Eigentlich darf man fast nichts in Deutschland.Irgendwann darf man auch sein Fotoalbum nicht mehr zeigen und Fotos verschenken weil es illegal wird.
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Alt 18.11.2005, 13:26   # 15
_Macromonium_
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Das schon, von dem bist nämlich du der Urheber
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Alt 18.11.2005, 15:37   # 16
oggi
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Zitat:
Zitat von RockLady
[..]und Fotos verschenken weil es illegal wird.[..]
Es kommt darauf an was auf den Fotos abgebildet ist.Solange es dein Konterfei ist,no Problems.
Hast du aber andere Personen abgelichtet kann es zu Problemen kommen.Damit darfste nicht tun und lassen was du willst.
Das Recht am eigenen Bild
M.f.G.
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Alt 18.11.2005, 16:25   # 17
Lady
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Es sind Fotos wo ich mit Familie und Freunden darauff bin .Es ist ein Fotoalbum
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Alt 22.11.2005, 21:56   # 18
plasma_oxyd
 
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Wenn man Medien vervielfältigt für die man nicht gezahlt hat und die nicht umsonst sind, ist das immer illegal. Mit der Kauflizenz vom Laden erwirbt man nämlich nich das Recht, das Zeugs zu vervielfältigen.
Soweit bin ich da informiert.
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Alt 26.11.2005, 11:02   # 19
Lady
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Meinst Du auch meine Fotoswo ich alleine bin?Da bin ich der Eigentümer"Urheber"
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Alt 26.11.2005, 14:23   # 20
immorb
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Zitat:
[..]Da bin ich der Eigentümer"Urheber"[..]
Jein.Wenn du abgebildet bist hast du eventuell keine Rechte,da du nicht der Urheber bist.
Wer ist Urheber? Als Urheber wird diejenige Person bezeichnet, die es geschaffen hat und der deswegen die Rechte an einem Lichtbild zustehen . In der Regel ist dies der Fotograf oder der Selbsauslöser.
Aber da du auch "Das Recht am eigenen Bild" hast,kann er es nicht ohne deine Einwilligung verwerten.

M.f.G.
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Alt 26.05.2012, 12:54 # --
News Flash
 
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