| | # 6 |
| weiss wovon sie redet Threadstarter Registriert seit: 29.06.2005 Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.301
| Weil sie urheberlich geschützt sind,Spatzenei.Ich gebe zu das wir abundzu Filme von T-Online "Video on Demand " anschauen.Die Filme kosten so um die 2.99 Euro,manche auch weniger.Den Film kannst Du Dir dann 24 Stunden anschauen.Deshalb habe ich ja auch gefragt ob es illegal ist. Man bekommt nicht alle Filme da,z:b" I Robot" oder die "Star Wars " Reihen.Das finde ich nicht so gut.Die wirklichen Hammerfilme kann man Online nicht sehen,es sei denn man geht zu Usenet,aber das ist illegal. |
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| | # 7 | ||
| Mondcamper Registriert seit: 13.11.2003 Ort: Habana
Beiträge: 811
| Zitat:
Zitat:
und wenn man den pc an einen guten fernseher anschliesst und mit einer auf dem stativ befestigten guten camera abfilmt.... | ||
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| | # 8 | ||
| Urgestein Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
| Zitat:
Besitzt du eine DVD, darfst du diese ziemlich sicher vom Fernseher abfilmen, aber nur du selbst darfst dann die Kopie benutzen. Aber hey - wer macht sowas? :eyegrazy: edit: Zitat:
Das mit diesen Urheberrechten ist ein Graus. Bei uns gab es mal einen Fall, wo ein Lehrer seiner Klasse ein Video eines Fernsehsenders gezeigt hat. Das ist illegal, weil soetwas nicht kopier tund zur Schau gestellt werden darf. Pech für den Lehrer: Der Vater eines Schülers arbeitete bei diesem Sender... | ||
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| | # 9 |
| weiss wovon sie redet Threadstarter Registriert seit: 29.06.2005 Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.301
| Hallo Alex! Nein.Video on Demand kauft für bestimmte Zeitendie Lizenzen.Wenn ich Spatzenei eine falsche Information gegeben habe,tut es mir leid.Kannst Du sie mir dann geben?Das wäre nett von Dir. |
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| | # 10 |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 01.10.2002 Ort: bei Bamberg
Beiträge: 1.933
| ich denke immernoch, dass alles was ihr hier schreibt, wie oben schon genannt in konflikt mit dem "vom radio aufnehmen" steht @ macro das mit den Urheberrechten ist echt schlimm welcher normale mensch soll denn da noch durchblicken |
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| | # 11 | |
| Gastposter | Zitat:
>>Eine Vorschrift regelt zwar die Möglichkeiten der Vervielfältigungen zum Zwecke der Veranschaulichung im Unterricht, beschränkt die Kopienzahl aber auf eine "für eine Schulklasse erforderliche Anzahl". << ich glaube hier sind die § § 53 Absatz 3 Nr. 1 UrhG und UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe zuständig. In dem Sinne: Wenn die Rechtsgelehrten einiges nicht verstehen,warum verlangt man es von mir??? M.f.g. | |
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| | # 12 | |
| Ehemaliger Mod Registriert seit: 19.12.2004 Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
| Zitat:
Coop | |
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| | # 13 | |
| Urgestein Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
| Zitat:
Nach §12 jedoch ist es die entscheidung des Urhebers, ob es und in welcher Form es veröffentlicht wird. Hier hatte der Fernsehsender die Lizenz - nicht jedoch der Lehrer. Gefragt wurde - verständlicherweise - nicht beim Sender, ob denn ein Lehrer wertvolles TV-Material zur Weiterbildung der Schüler verwenden darf. Aber was soll's. Nicht umsonst sind 70% aller Gesetzestexte deutscher Sprache... | |
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| | # 14 | |
| weiss wovon sie redet Threadstarter Registriert seit: 29.06.2005 Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.301
| Zitat:
Eigentlich darf man fast nichts in Deutschland.Irgendwann darf man auch sein Fotoalbum nicht mehr zeigen und Fotos verschenken weil es illegal wird. | |
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| | # 16 | |
| Gastposter | Zitat:
Hast du aber andere Personen abgelichtet kann es zu Problemen kommen.Damit darfste nicht tun und lassen was du willst. Das Recht am eigenen Bild M.f.G. | |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 11.11.2005
Beiträge: 18
| Wenn man Medien vervielfältigt für die man nicht gezahlt hat und die nicht umsonst sind, ist das immer illegal. Mit der Kauflizenz vom Laden erwirbt man nämlich nich das Recht, das Zeugs zu vervielfältigen. Soweit bin ich da informiert. |
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| | # 20 | |
| Gastposter | Zitat:
Wer ist Urheber? Als Urheber wird diejenige Person bezeichnet, die es geschaffen hat und der deswegen die Rechte an einem Lichtbild zustehen . In der Regel ist dies der Fotograf oder der Selbsauslöser. Aber da du auch "Das Recht am eigenen Bild" hast,kann er es nicht ohne deine Einwilligung verwerten. M.f.G. | |
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