Hallo ich habe mal eine Frage.Ist es erlaubt Porno Filme und Bilder runterzuladen.Ich bitte um Antworten.Danke
18.07.2004, 20:25
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2
hyrican
Registriert seit: 19.10.2002
Beiträge: 3.109
Die unterliegen genauso dem Copyright wie alles andere auch. Wie kommst du darauf das es anders wäre?
hyrican
18.07.2004, 20:30
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3
pisa 906
Threadstarter
Registriert seit: 18.07.2004
Beiträge: 2
Es gibt ja Private filme die unterliegen ja nicht dem copyright oder.Filme wie Gina Wild sind ja nicht privat und damit sind sie copyright geschützt.
18.07.2004, 20:36
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4
hyrican
Registriert seit: 19.10.2002
Beiträge: 3.109
Wieso unterliegen private Filme nicht dem Copyright? Man braucht trotzdem das Einverständnis desjenigen der den Film gedreht hat bzw. auch der Darsteller( die werden aber hoffentlich von dem der den Film gedreht hat gefragt sonst macht sich schon der Urheber strafbar).
hyrican
19.07.2004, 09:43
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5
immorb
Gastposter
was @hurican schreibt stimmt.
hinzu kommt(und das ist viel wichtiger)das der besitz und die verbreitung von pornographischem material in bestimmten fällen per gesetz verboten ist.§ 184a StGB,§ 184b StGB ,§ 176 Absatz(3) Nr. 4 StGB
da filesharing-programme auch für jugendliche unter 18 jahre zugänglich sind, macht man sich schon durch das anbieten strafbar.(meine meinung).
und da experten auch nach monaten selbst gelöschte dateien hervorzaubern können,ist das eine riskante sache.oft weisst du nicht was du saugst,hier gibt es genau so fakes,wie bei mp3.
ein tipp:gehe auf einen flohmarkt,oder in eine videothek.hier bekommste oft für 1Euro eine kasette.
m.f.g.
19.07.2004, 11:11
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6
seba79
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von hyrican
Wieso unterliegen private Filme nicht dem Copyright? Man braucht trotzdem das Einverständnis desjenigen der den Film gedreht hat bzw. auch der Darsteller( die werden aber hoffentlich von dem der den Film gedreht hat gefragt sonst macht sich schon der Urheber strafbar).
hyrican
Wieso?? Nur weil man einen Film gedreht hat, unterliegt er nich gleich automatisch dem Copyright, da das ganze ja erst angemeldet werden muss, soviel ich wiess sogar übern Notar ect! Das ist bei den privaten Fillmchenen die pisa meint sicherlich nicht passiert!
Wie sollte der Uheber überhaupt ausfindet gemacht werden, wenn der Film nirgendwo als geistiges Eigentum eingetragen ist??
Wie sollte sich jemand auf seine Rechte an diesem Film ohne Eintragung berufen??
Um ein Copyright zu besitzen reicht es nciht, wenn du einfach nur irgendein "Werk" schafftst und soviel ich weiss machtst du dich sogar starfbar wenn du kein Copyright angemeldest hat aber zB da irgendwo zB (c) 2004 reinhaust....
Zitat:
Zitat von immorb
hinzu kommt(und das ist viel wichtiger)das der besitz und die verbreitung von pornographischem material in bestimmten fällen per gesetz verboten ist.§ 184a StGB,§ 184b StGB ,§ 176 Absatz(3) Nr. 4 StGB
kann gut sein dass das so ist, aber dann würde sich ja auch so ziemlich jede Pornoseite strafbar machen, wovon es ja bekanntlich haufenweise gibt und die ja nicht nur in irgendwelchen Ländern gehosted werden wo man es mit den Gesetzen nciht so ernst nimmt :wink:
ps: aber weiso sollte der Besitz von "normalen" porngraphischen" materialien strabar sein ...also ich meine jetz keine KPs oder TPs, obwohl selbst da bei Berichten über diese ganzen Aktionen gegen Kps wie zB "Marci" oft erwähnt wurde, dass der reine Besitz von KPs sogar bisher nur eine Ornungswidrigkeit sein solle ...und erst bei weitergabe eine wirkliche Straftat..
19.07.2004, 13:31
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7
immorb
Gastposter
Zitat:
Wieso?? Nur weil man einen Film gedreht hat, unterliegt er nich gleich automatisch dem Copyright, da das ganze ja erst angemeldet werden muss, soviel ich wiess sogar übern Notar ect!
Es läßt sich immer wieder feststellen, daß auch unter Künstlern der Irrglaube weit verbreitet ist, daß Urheberrecht würde dadurch entstehen, in dem man sein Musikstück und seine Schöpfung bei der GEMA oder einem sonstigen Register eintragen oder schützen läßt. Diese Annahme ist falsch. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes an sich, das heißt mit dem ersten Niederschreiben oder Aufführen der Musik und des Textes. Anders als bei Marken oder Patenten muß eine Anmeldung oder Eintragung in ein Register einer Behörde nicht erfolgen. Ebenso ist der körperlichen Fixierung auf Tonband, Papier oder dergleichen nicht erforderlich.
Ab dem Zeitpunkt, wo das Werk wahrnehmbar ist, entsteht der Urheberrechtsschutz.
aber danach dürfte man ja nahezu gar nichts ziehen, also gibt es auch im grunde zb keine "freien" MP3s bei p2p, es sei denn natürlich man kann sicher davon ausgehen, dass der urheber sie dort selbst verbeitet...
Du hast damit allerdings damit, dass du mich zitiertes, das urheberschutzrecht verletzt, du schlingel...und das obwohl du es wusstest dass es unrecht ist ...naja, fangen wir erstmal mit ner kostenpfichtigen unterlassungserklärung an
ps: aber wie soll man feststellen, wer der Urheber eines Stückes ist, wenn es nirgendwo eingetragen wurde oder ähnliches?? Da kann ja dann jeder behaupten dieses oder jenes lied stammt von mir, solange keine anderer in dem zusammenhang irgendwo registriert ist... :wink:
und von der Napsteranwältin war das agument um Napster als leagl zu erklären, dass grade mal 5% aller musikstückt copyrightgeschützt sind...danach wäre diese napsterargument ja Schwachsinn, da auch diese nicht bei Napster getauscht werden dürften...
19.07.2004, 16:57
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9
_Macromonium_
Urgestein
Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
Zitat:
Zitat von seba79
diese ganzen Aktionen gegen Kps wie zB "Marci" oft erwähnt wurde, dass der reine Besitz von KPs sogar bisher nur eine Ornungswidrigkeit sein solle ...und erst bei weitergabe eine wirkliche Straftat..
Ne, oder? :evil2:
19.07.2004, 17:44
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10
seba79
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von _Macromonium_
Zitat:
Zitat von seba79
diese ganzen Aktionen gegen Kps wie zB "Marci" oft erwähnt wurde, dass der reine Besitz von KPs sogar bisher nur eine Ornungswidrigkeit sein solle ...und erst bei weitergabe eine wirkliche Straftat..
Ne, oder? :evil2:
ich google grad nochmal nach...zumindest wurde in diesen Berichten zu diesen Aktionen (eben zb RTL-Nachjournal usw) sowas erzählt...aber bin mir nicht 100% sicher, ob nur Ordnungswidrigkeit, oder ob das nnun richtig verboten ist, abernur mit einer Geldstrafe geahndet werden kann wenn das zum "persönlichen Gebrauch" ist..darüber haben sich da im Interview eben auch die Einsatzführer dieser Aktionen aufgeregt, dass Kinderpornosammler wie Falschparker behandelt werden, da es noch keine wirklich greifenden Gesetze gibt..
obwohl ich hoffeich irre mich da, bzw das das jetz inzwischen geändert wurde.
Ps: und wenn es verfolgt wird, sind die Strafen meist eben lächerlich.
Bei uns hier war einer der hat eben in zig Fällen KPs VERSCHICKT und hat nen Geldstrafebekomme und nen paar Auflagen. Und inzwischen sitzt er ganz in U-Haft, da er weitergemacht hat und wohl auf einigen Bildern er selber mit der 7(?) jährigen (glaube ich) Tochter seiner Nachbarin zu sehen war und sich nen anderer Pädo, dem er aus dem Netz kannte an die Polizei wandte...so stand es zumindest in der Tageszeitung hier.Der Tochter hätten sie das ganze Leid ersparen könen, wenn sie gleich richtig durchgegriffen hätten..
19.07.2004, 17:56
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11
seba79
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Sooo..ich habe einige Links gefunden, dass der vorsätzliche Besitz und Beschaffung von KPs strafbar ist, was natürlcih schön wäre, aber eben von den Seiten stammen, die sich besonders gegen Kinderpornosgraphie einsetzen...
.. aber ich habe hier mal ein Staemaent unserer Justisministerin Frau Zypris (Interview zum Thema Kinderpornografiebeim SWR RP in Ländersache am 01.04.04 um 20.15 Uhr )
..kann sich ja jede seinen Teil zu denken. :evil2:
Zitat:
"Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, daß der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt.
Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch.
Und das kennen wir auch in anderen Bereichen."
daher ja die Blütezeit dieser ganzen Amateuer Porn "Communities" wie mydirtyhobby & Co. die Betreiber schlagen eine ganze Reihe Fliegen mit einer Klappe