| | # 6 |
| Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
| Hi Nr. 17, also zur Rechtslage ist bestimmt auch der extra-Thread interessant, oben im Forum. Nur soviel: Du brauchst dir sicher keine Sorgen zu machen. Amerikanische Kazaa-User werden von der dortigen Musikindustrie so verfolgt, daß "überwachte" downloads von bestimmten Rechnern samt deren IP protokolliert werden, und nachher wird man für dieses sharen verklagt. Mir ist kein Fall bekannt, wo reine Downloader verfolgt wurden, ist aber auch egal, da es uns als deutsche hier in Deutschland eh null betrifft. Rein Technisch gesehen ist diese Protokollierung ja kein Problem sobald man einen Download hat, denn ohne IP keine Verbindung. |
| | # 8 |
| Registriert seit: 08.07.2003 Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
| Doch das schon nur macht sich bisher ein Anwalt nur bei Kinderpornographie, und rechtsradikalen Inhalten die Mühe den Provider aufzufordern die IP Daten mit Adressen heruaszugeben. Das heisst aber nicht das ein Richter morgen nicht anders urteilt. Ohne diese Speicherung könnte dein Online Zeit oder das Datenvolumen ja auch nicht abgerechnet werden. |
| | # 11 |
| Threadstarter Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
| In einem älteren Thread, den ich gerade nicht wiederfinde, wurde mal der hypothetische Fall diskutiert, sich aus Versehen eine rechtsextreme oder sodomistische Datei runterzuladen und diese sofort zu löschen. Ist das auch strafbar? |
| | # 12 | |
| Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
| Zitat:
Wenn sich jemand KPs oder Nazisachen zieht oder shared, dann ermitteln direkt dir Behörden (LKA/BKA) und nicht irgendwelche Organisationen. In Deutschland muss immernoch die Polizei ermittlen...wenn jemand anders etwas Verdächtiges sieht, dann hat er nur die Möglichkeit eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Und bisher ist es kaum für die MI möglich irgendwelche gültigen Beweise auf legalem Wege zu ermitteln...auch deswegen sollte man sich keine Sorgen machen! @Gast Nr. 17: davon neue CDs zu kaufen hab ich mir abgewöhnt, alleine schon wegen dem neuen Urheberschutzgesetz was ja die Benutzung meiner teuer erstandenen CDs oft stark einschränkt! naja...ausser wenn ich ne Band wirklich mag...dann kauf ich die CD, aber sonst nicht Du brauchst dir wirklich nicht solche Sorgen machen ´ Wie lange ist es hinterher noch möglich, angezeigt zu werden?´ und so was... Wenn dann würdest du sicher erstmal eine Unterlassungserklärung bekommen welche aber keine Anzeige oder ähnliches zur Folge hat. Und wei du wahrscheinlich mitbekommen hast, war diese Aktion von der RIAA in den USA auch nicht mehr als heisse Luft. Dann stellte sich herraus das die meisten Beweise selbst dort gar nicht gültig waren und so ist die RIAA dazu übergegegangen den Usern die sie angeschrieben haben Immunität zu zu gewähren wenn sie alles ihre illegalen Downloads löschen... Meines Wissens gibt es weltweit bisher nur einen einzigen Fall, bei dem eine Tauschbörsenuser verklagt wurde..und das weil dieser Trottel den Workprint des zu dem Zeitpunkt undveröffentlichsten Film ´Hulk´ als allererster ins Netz stellte...solch eine Workprintversion hatte natürlich Wasserzeichen und konnte so problemlos zurückverfolgt werden... Aber wegen nen Musik oder auch sonstigen Filmen bei Tauschbörsen wurde weltweit meines Wissens nach noch absolut keiner verklagt. | |
| | # 13 | ||
| Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
| Hi Zitat:
Dort wurden schon hunderte verklagt (Spiegel: "Prozesswelle"). Natürlich endete das nicht mit den aberwitzigen "amerikanischen" Schadenersatzforderungen die von der RIAA angedroht wurden, aber empfindliche Strafen waren es schon Zitat:
Anhand der Überschriften hier im Spiegel-Suchergebnis kann man sehr einfach erkennen, daß dies nicht die einzige Story dazu ist die wirklich bekannt sein müßte wenn man sich etwas mit dem Thema beschäftigt. :schmunze: Es gibt sogar top-ten-Listen der Künstler, die am häufigsten als Klagebegründung genannt werden. In den USA kann Filesharing schon heute sehr teuer werden, auch für 12jährige. | ||
| | # 14 |
| Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
| Ok..hab mich falsch ausgedrückt... Verklagt wurden schon welche...aber du kannst theoretsch auch deinen nachbarn verklagen wenn apfel von seinem Baum auf dein Grundstück fallen! Es gab aber noch KEIN Gerichturteil...und das ist das enscheidende Und davor dass ich verpassen werde, dass die deutschen Rechteinhaber ähnlich handeln wie die RIAA brauche ich bestimmt keine Angst zu haben! Wenn du nämlich die Sache verfolgt hast, dann weiss du das bisher die US-Provider die Daten zur IP rausgeben mussten...das ist jetzt laut Gerichtbeschluss aber nciht mehr der Fall, wie du ja sicherlich auch gelesen hast! Damit können sogar nicht mal die RIAA weiterhin so verfahren wie bisher , sondern müssen bei JEDEN einzelnen User eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten, was für die RIAA sehr teuer und schwierig sein dürfte und Massenklagen kaum noch möglich macht! :eyegrazy: ![]() hier noch mal der Link damit du nicht selber suchen musst: http://www.mp3-world.net/d/workshop/...oppwelle.shtml |
| | # 15 |
| Registriert seit: 20.01.2003 Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
| http://www.mp3-world.net/d/workshop/...oppwelle.shtml und selbst das herausgeben von IPs wurde von einen amerkianischen Provider per Klage gestoppt... also man sieht die Rechtslage ist sowohl hier als auch auf der anderen Seite des großen Teichs noch lange nicht geklärt, deshalb abwarten und Tee trinken... |
| | # 20 | |
| Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
| Zitat:
es gab Schadenerastzklagen, die durch Einigung der Parteien auf eine best. Summe zu Ende gebracht wurden. (Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von... so o. ä. würde das in D heißen) Für die Betroffenen ist entscheidend, das der Prozeß zu einem rechtlichen Ende gekommen ist und sie bezahlen müssen. Was soll denn das Gerede vom dem Apfel, hier gehts um RECHTSKRÄFTIGE Zahlungen von ein paar Tausend Dollar!? Deine etwas verharmlosende Aufklärung von Gast17 mußte diesbezüglich nunmal korrigiert werden, ok? Hab den Link übrigens nicht verpaßt gehabt, danke. Du darfst jetzt gerne weiter Haare spalten und sagen, jaaa aber das ist kein richtiges Urteil, nur eine Einigung der Prozeßparteien zugunsten der RIAA, das ist doch nicht entscheidend! Mal sehen wenn du mal einen Strafbefehl in D bekommst und zahlen mußt, ob du dann auch noch sagst, entscheidend ist doch das es kein Urteil war. Das ich trotzdem eine rechtskräftige Strafe in der Hand halte ist egal bzw. nicht entscheidend. Für viele Dinge gibt es inzwischen Strafbefehle und keine richtigen Urteile, fast alle wichtigen Wirtschaftsrecht-Prozesse werden per außergerichtlicher Einigung erledigt. Nein, entascheidend ist nicht ob Urteil oder nicht gesprochen wird, sondern was im ERGEBNIS rauskommt. Selbst Vorstrafen (mehr als 90 Tagessätze) können heute ohne Urteil erfolgen. Sind sie dann weniger entscheidend oder wichtig??? | |
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





