IP-Adresse

Alt 26.12.2003, 16:34   # 1
Gast Nr. 17
 
Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
Hallo erstmal und frohe Weihnachten,
mich beunruhigt da schon seit einiger Zeit eine Frage, nämlich wie kommen die Ermittler an meine IP-Adresse? Müssen die dazu mit mir connected sein oder können die sich so in Kazaa einhacken? Wäre nämlich ersteres der Fall, würde ich die Gefahr für mich persönlich eher als gering einstufen, da mein Musikgeschmack nicht so dem Mainstream entspricht.
 
Alt 26.12.2003, 16:46   # 2
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Man kann auch sicherlich deinen Download irgendwie protokollieren wenn man nicht direkt mit dir connected ist...denke ich

aber im Grunde denke ich wird eher ersteres der Fall sein..dass sie versuchen mit dir zu connecten und dann deine IP-Adresse haben...

Aber muss man sich da wirklich Sorgen machen?? Ich glaub nicht!

1000de User ziehen sich täglich Fakes von Rechnern der Musikindustrie oder zumindest von Firmen die für die MI arbeiten...ich hab noch von keinen gehört der irgendwelche Probleme hatte... :wink:
 
Alt 26.12.2003, 18:32   # 3
Gast Nr. 17
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
Wie soll denn das gehen, den download zu protokollieren? Haben die dann gleichzeitig auch meine IP-Adresse? Eigentlich habe ich mir nämlichen den Vorsatz gemacht, im neuen Jahr nur noch CDs zu kaufen. Wie lange ist es hinterher noch möglich, angezeigt zu werden?
 
Alt 26.12.2003, 18:41   # 4
fischdarm
 
Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
Downloads können sie dir eigentlich nicht nachweisen.
Wenn du einen Fake ziehst, hast du kein Urheberrecht verletzt,
wenn du die richtig Datei von der RIAA oder von ihr beauftragten Firmen ziehst, hast du das ganze vom Eigentümer, es dürfte also auch nicht Strafbar sein
(Sonst würden sie sich selbst strafbar machen => Anstiftung zur Straftat)
Und wenn du das ganze von einen normalen Uploader ziehst, merken sie es ja nicht.

Das einzige was sie dir theoretisch nachweisen könnten wäre der Upload.
 
Alt 26.12.2003, 18:44   # 5
GenomInc
 
Benutzerbild von GenomInc
 
Registriert seit: 08.07.2003
Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
Zitat:
Zitat von Gast Nr. 17
Wie lange ist es hinterher noch möglich, angezeigt zu werden?
Die Internet Provider sind verpflichtet die Daten wer welche IP zu welchem Zeitpunkt genutzt hat 80 tage lang aufzubewahren. Das heiist wenn du was angestellt hast und die dich anzeigen der richter den Provider dazu verdonnert die adresse von dir zu der Ip rauszugeben so können sie das 80 tage lang.
__________________
bannerneulrse8
 
Alt 26.12.2003, 18:45   # 6
Gromit
 
Benutzerbild von Gromit
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
Hi Nr. 17,

also zur Rechtslage ist bestimmt auch der extra-Thread interessant, oben im Forum. Nur soviel: Du brauchst dir sicher keine Sorgen zu machen.

Amerikanische Kazaa-User werden von der dortigen Musikindustrie so verfolgt, daß "überwachte" downloads von bestimmten Rechnern samt deren IP protokolliert werden, und nachher wird man für dieses sharen verklagt. Mir ist kein Fall bekannt, wo reine Downloader verfolgt wurden, ist aber auch egal, da es uns als deutsche hier in Deutschland eh null betrifft.

Rein Technisch gesehen ist diese Protokollierung ja kein Problem sobald man einen Download hat, denn ohne IP keine Verbindung.

 
Alt 27.12.2003, 14:17   # 7
Gast Nr. 17
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
Wenn ich dich richtig verstehe wird also diese Protokollierung in Deutschland überhaupt nicht angewandt?
 
Alt 27.12.2003, 14:49   # 8
GenomInc
 
Benutzerbild von GenomInc
 
Registriert seit: 08.07.2003
Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
Doch das schon nur macht sich bisher ein Anwalt nur bei Kinderpornographie, und rechtsradikalen Inhalten die Mühe den Provider aufzufordern die IP Daten mit Adressen heruaszugeben. Das heisst aber nicht das ein Richter morgen nicht anders urteilt.

Ohne diese Speicherung könnte dein Online Zeit oder das Datenvolumen ja auch nicht abgerechnet werden.
__________________
bannerneulrse8
 
Alt 27.12.2003, 14:56   # 9
Gast Nr. 17
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
Und das schaffen die dann innerhalb der 80 Tage?
 
Alt 27.12.2003, 15:02   # 10
GenomInc
 
Benutzerbild von GenomInc
 
Registriert seit: 08.07.2003
Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
Ich denke schon wie sonst bekommst du die kinderschänder denn dann ? Du musst es Ihnen ja auch beweisen .

und 80 tage sind fast 3 monate genug Zeit also ....
 
Alt 27.12.2003, 15:19   # 11
Gast Nr. 17
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.12.2003
Beiträge: 26
In einem älteren Thread, den ich gerade nicht wiederfinde, wurde mal der hypothetische Fall diskutiert, sich aus Versehen eine rechtsextreme oder sodomistische Datei runterzuladen und diese sofort zu löschen. Ist das auch strafbar?
 
Alt 27.12.2003, 15:42   # 12
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von GenomInc
Doch das schon nur macht sich bisher ein Anwalt nur bei Kinderpornographie, und rechtsradikalen Inhalten die Mühe den Provider aufzufordern die IP Daten mit Adressen heruaszugeben. Das heisst aber nicht das ein Richter morgen nicht anders urteilt.
Nicht der Anwalt kanns bestimmen, ob die Daten eine IP rausgegeben werden, sondern ein Richter! Daher auch der Name ´richterlicher Beschluss´ :wink:

Wenn sich jemand KPs oder Nazisachen zieht oder shared, dann ermitteln direkt dir Behörden (LKA/BKA) und nicht irgendwelche Organisationen.
In Deutschland muss immernoch die Polizei ermittlen...wenn jemand anders etwas Verdächtiges sieht, dann hat er nur die Möglichkeit eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Und bisher ist es kaum für die MI möglich irgendwelche gültigen Beweise auf legalem Wege zu ermitteln...auch deswegen sollte man sich keine Sorgen machen!

@Gast Nr. 17: davon neue CDs zu kaufen hab ich mir abgewöhnt, alleine schon wegen dem neuen Urheberschutzgesetz was ja die Benutzung meiner teuer erstandenen CDs oft stark einschränkt! naja...ausser wenn ich ne Band wirklich mag...dann kauf ich die CD, aber sonst nicht

Du brauchst dir wirklich nicht solche Sorgen machen ´ Wie lange ist es hinterher noch möglich, angezeigt zu werden?´ und so was...
Wenn dann würdest du sicher erstmal eine Unterlassungserklärung bekommen welche aber keine Anzeige oder ähnliches zur Folge hat.
Und wei du wahrscheinlich mitbekommen hast, war diese Aktion von der RIAA in den USA auch nicht mehr als heisse Luft. Dann stellte sich herraus das die meisten Beweise selbst dort gar nicht gültig waren und so ist die RIAA dazu übergegegangen den Usern die sie angeschrieben haben Immunität zu zu gewähren wenn sie alles ihre illegalen Downloads löschen...

Meines Wissens gibt es weltweit bisher nur einen einzigen Fall, bei dem eine Tauschbörsenuser verklagt wurde..und das weil dieser Trottel den Workprint des zu dem Zeitpunkt undveröffentlichsten Film ´Hulk´ als allererster ins Netz stellte...solch eine Workprintversion hatte natürlich Wasserzeichen und konnte so problemlos zurückverfolgt werden...

Aber wegen nen Musik oder auch sonstigen Filmen bei Tauschbörsen wurde weltweit meines Wissens nach noch absolut keiner verklagt.
 
Alt 27.12.2003, 17:21   # 13
Gromit
 
Benutzerbild von Gromit
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
Hi

Zitat:
Zitat von seba79
Aber wegen nen Musik oder auch sonstigen Filmen bei Tauschbörsen wurde weltweit meines Wissens nach noch absolut keiner verklagt.
Ich weis es besser und kann dir nur empfehlen, in Zukunft zB bei Spiegel-Online die Sache genauer zu verfolgen, damit du nicht verpaßt, wenn in Deutschland die Rechteinhaber mal ebenso wie die RIAA in den USA verfahren.

Dort wurden schon hunderte verklagt (Spiegel: "Prozesswelle"). Natürlich endete das nicht mit den aberwitzigen "amerikanischen" Schadenersatzforderungen die von der RIAA angedroht wurden, aber empfindliche Strafen waren es schon

Zitat:
Zitat von Der Spiegel
Die ersten 220 Fälle sind verhandelt und endeten samt und sonders mit Einigungen, die den verklagten Tauschbörsen-Nutzern mit 2500 bis 7500 Dollar pro Person noch teuer genug zu stehen kamen
Den Link dazu habe ich schon im Rechtslage-Thread vor kurzem gepostet. Also seba79 bitte LESEN BEVOR du hier im Forum dazu postest! :roll: Für Deutschland trifft deine Aussage zu, hier ist noch kein Fall bekannt.

Anhand der Überschriften hier im Spiegel-Suchergebnis kann man sehr einfach erkennen, daß dies nicht die einzige Story dazu ist die wirklich bekannt sein müßte wenn man sich etwas mit dem Thema beschäftigt. :schmunze:

Es gibt sogar top-ten-Listen der Künstler, die am häufigsten als Klagebegründung genannt werden. In den USA kann Filesharing schon heute sehr teuer werden, auch für 12jährige.

 
Alt 27.12.2003, 17:38   # 14
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Ok..hab mich falsch ausgedrückt...

Verklagt wurden schon welche...aber du kannst theoretsch auch deinen nachbarn verklagen wenn apfel von seinem Baum auf dein Grundstück fallen!

Es gab aber noch KEIN Gerichturteil...und das ist das enscheidende

Und davor dass ich verpassen werde, dass die deutschen Rechteinhaber ähnlich handeln wie die RIAA brauche ich bestimmt keine Angst zu haben!
Wenn du nämlich die Sache verfolgt hast, dann weiss du das bisher die US-Provider die Daten zur IP rausgeben mussten...das ist jetzt laut Gerichtbeschluss aber nciht mehr der Fall, wie du ja sicherlich auch gelesen hast! Damit können sogar nicht mal die RIAA weiterhin so verfahren wie bisher , sondern müssen bei JEDEN einzelnen User eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten, was für die RIAA sehr teuer und schwierig sein dürfte und Massenklagen kaum noch möglich macht! :eyegrazy:

hier noch mal der Link damit du nicht selber suchen musst:
http://www.mp3-world.net/d/workshop/...oppwelle.shtml
 
Alt 27.12.2003, 17:45   # 15
shadowrunner
 
Benutzerbild von shadowrunner
 
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
http://www.mp3-world.net/d/workshop/...oppwelle.shtml

und selbst das herausgeben von IPs wurde von einen amerkianischen Provider per Klage gestoppt...

also man sieht die Rechtslage ist sowohl hier als auch auf der anderen Seite des großen Teichs noch lange nicht geklärt, deshalb abwarten und Tee trinken...
 
Alt 27.12.2003, 17:48   # 16
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Ok danke shadow...hab nochmal editiert und den llink zugefügt als du am posten warst!...aber ich kann ihn wieder wegnehmen wenn du drauf bestehst
 
Alt 27.12.2003, 17:52   # 17
shadowrunner
 
Benutzerbild von shadowrunner
 
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
doppelt hält besser heist es

hatte grad meine Dsl zwangstrennung, deshalb
 
Alt 27.12.2003, 18:03   # 18
jimihendrix
Unser Jimi
 
Registriert seit: 01.04.2003
Beiträge: 1.361
Zitat:
Zitat von Shadowrunner

hatte grad meine Dsl zwangstrennung, deshalb
gibt es denn da kein Mittel dagegen?
 
Alt 27.12.2003, 18:06   # 19
shadowrunner
 
Benutzerbild von shadowrunner
 
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
nein alle 24Stunden ist Zwangstrennung.
 
Alt 27.12.2003, 18:14   # 20
Gromit
 
Benutzerbild von Gromit
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 517
Zitat:
Zitat von seba79
Ok..hab mich falsch ausgedrückt...

Verklagt wurden schon welche...aber du kannst theoretsch auch deinen nachbarn verklagen wenn apfel von seinem Baum auf dein Grundstück fallen!

Es gab aber noch KEIN Gerichturteil...und das ist das enscheidende


es gab Schadenerastzklagen, die durch Einigung der Parteien auf eine best. Summe zu Ende gebracht wurden. (Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von... so o. ä. würde das in D heißen)

Für die Betroffenen ist entscheidend, das der Prozeß zu einem rechtlichen Ende gekommen ist und sie bezahlen müssen.

Was soll denn das Gerede vom dem Apfel, hier gehts um RECHTSKRÄFTIGE Zahlungen von ein paar Tausend Dollar!? Deine etwas verharmlosende Aufklärung von Gast17 mußte diesbezüglich nunmal korrigiert werden, ok? Hab den Link übrigens nicht verpaßt gehabt, danke.

Du darfst jetzt gerne weiter Haare spalten und sagen, jaaa aber das ist kein richtiges Urteil, nur eine Einigung der Prozeßparteien zugunsten der RIAA, das ist doch nicht entscheidend! Mal sehen wenn du mal einen Strafbefehl in D bekommst und zahlen mußt, ob du dann auch noch sagst, entscheidend ist doch das es kein Urteil war. Das ich trotzdem eine rechtskräftige Strafe in der Hand halte ist egal bzw. nicht entscheidend.

Für viele Dinge gibt es inzwischen Strafbefehle und keine richtigen Urteile, fast alle wichtigen Wirtschaftsrecht-Prozesse werden per außergerichtlicher Einigung erledigt. Nein, entascheidend ist nicht ob Urteil oder nicht gesprochen wird, sondern was im ERGEBNIS rauskommt.

Selbst Vorstrafen (mehr als 90 Tagessätze) können heute ohne Urteil erfolgen. Sind sie dann weniger entscheidend oder wichtig???

 

Alt 26.05.2012, 12:17 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Thema geschlossen
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:17 Uhr.