Frage

Alt 20.10.2003, 16:11   # 1
hanszans
 
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Beiträge: 49
Hi,
ich hab ein original spiel. doch dieses ist leider vor kurzem irgendwie kaputt gegangen. Deswegen wollt ich mal fragen ob ich das dann runterladen darf?

weil ich hab ja für das spiel damals (schon etwas älter) an die 90 dm bezahlt und is eigentlich schwachsinn das nochmal zu kaufen. an den hersteller hab ich mich schon gewendet doch die antworten nicht.

mfg hanszans
 
Alt 20.10.2003, 16:13   # 2
shadowrunner
 
Benutzerbild von shadowrunner
 
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Beiträge: 3.080
Tja. Darfst du leider nicht. Du erwirbst mit dem kauf des Spiels nämlich nicht das Spiel selber sondern nur ein Benutzerrecht.
 
Alt 20.10.2003, 16:18   # 3
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
In den Nutzungsbedingungen vieler Tauschbörsen wie zB Applejuice steht ausdrücklich dass diese Tauschbörsen zum Saugen von Softwaresicherheitskopien genutzt werden dürfen!
Ich denke die Tauschbörsenbetreiber haben sich vorher ausreichen abgesichert bevor sie soetwas ind die Nutzungbedingungen schreiben!
Du kauft nicht nur das Recht auf Nutzung dieser Sofware wie von Shadow behauptet wurde, sondern auch das Recht auf eine Sicherheitskopie!


Da du das Spiel im Original bereits erworben hast dürfte es absolut legal sein!

Eine mögliche indirekte illegale Umgehung eines Kopierschutzes kann man dir bei einen Download auch nicht auch nciht vorwerfen!
Denn bei Software ist dim Umgehung eines Kopierschutzes auch nach dem neuen Urheberschutzgesetz weiterhin erstattet!
 
Alt 20.10.2003, 16:25   # 4
shadowrunner
 
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Du täuscht dich seba. man erwirbt nämlich lediglich ein Nutungsrecht am Original datenträger. Ein Handbüchern von Spielen äusert sich das so: (aus dem Handbuch von GTA Vice City:

§3

1. Der Kunde darf von dem gelieferten Computerspiel KEINE Kopien, insbesondere keine Sicherheitskopien anfertigen. Erlaubt sind nur nur die zur Nutzung das Spiels notwendigen Vervielfältigungen wie installation des Spiels vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher (Festplatte) (...)
 
Alt 20.10.2003, 16:33   # 5
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
@Shadow: Die können viel in ihr Nutzerhandbuch schreiben!

Auf vielen AudioCDs steht auch drauf das Kopien nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Rechteinhaber gestattet sind, das stimmt genauso wenig! Da man von diesen CDs ohne Umgehung eines Kopierschutzes von wie vor bis zu 7 Privatkopien ziehen darf und bei Software eine Sicherheitkopie erstellen darf!

Wenn das nicht so wäre dann frage ich mich warum man laut GreasySpoons Rechtslage und laut Freenet weiterhin Kopierschutze bei Software umgehen darf, wenn man diese absolut nicht kopieren dürfet!?
zitat:
Ebenfalls unproblematisch ist die Erstellung von Privatkopien von Software auf CD-ROM – hier ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen für private Zwecke nicht verboten.
 
Alt 20.10.2003, 16:44   # 6
shadowrunner
 
Benutzerbild von shadowrunner
 
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
@sebaWas du sagst ist richtig, und ich frage mich inwiefern das auch das recht an der Pivatkopie betrifft?!? Anderseits besteht ein gültiger Vertrag zwischen dir und der Firma, der hinten im Handbuch aufgeführt ist...fraglich allerings ob das auch gilt, weil der Kunden den Vertrag ja bei Kauf nicht sah... Schade, wir bräuchten hier mal einen Rechtsanwalt oder ähnliches, der sich mit der Matierie auskennt.

Das hat nichts mit der Sache zu tun das man das Nutzungsrecht am Originaldatenträger erwirbt und nicht an der Software selber.
 
Alt 20.10.2003, 16:49   # 7
hyrican
 
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Beiträge: 3.109
Zitat:
Zitat von hanszans
Hi,
ich hab ein original spiel. doch dieses ist leider vor kurzem irgendwie kaputt gegangen. Deswegen wollt ich mal fragen ob ich das dann runterladen darf?
Ich denke wenn du die Original-CD des Spiels zuhause hast darfst du dir eine Kopie aus dem Net saugen.

Dieser Post repräsentiert meine Meinung und muß nicht stimmen.

@all
Die Urheberrechtsdiskussion läuft hier: http://mp3-world.net/d/forum/viewtopic.php?t=8900
bitte diskutiert dort.

hyrican
 
Alt 20.10.2003, 16:55   # 8
seba79
 
Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von Shadowrunner
@sebaWas du sagst ist richtig, und ich frage mich inwiefern das auch das recht an der Pivatkopie betrifft?!? Anderseits besteht ein gültiger Vertrag zwischen dir und der Firma, der hinten im Handbuch aufgeführt ist...fraglich allerings ob das auch gilt, weil der Kunden den Vertrag ja bei Kauf nicht sah... Schade, wir bräuchten hier mal einen Rechtsanwalt oder ähnliches, der sich mit der Matierie auskennt.

Das hat nichts mit der Sache zu tun das man das Nutzungsrecht am Originaldatenträger erwirbt und nicht an der Software selber.
Mit dem Rechtanwalt stimme ich dir zu! Wäre echt nicht schelcht wenn sich mal hier einer ins Forum ´verirren´ würde!

Wenn man allerdings das Nutzungsrecht ausschliesslich für den Originaldatenträger erwirbt und NICHT für die Software, dann müsste man sämtliche Sofware ohne Installation von der CD spielen können, da man sonst dieses Nutzungsrecht nicht mehr 100% gewährleistet!
Und Softwaredownloads die man hinterher gegen überweisung von Gebühren freischalten lässt wäre somit auch unzulässig, da hier nie ein Originaldatentrager im Spiel war!

PS: Viele Brennprogramme weisen darauf hin, dass man Software ausschliesslich dann damit kopien darf wenn man Eigentümer das Originaldatenträgers ist! Und das werden die sich sicher auch nicht aus den Fingern saugen! :wink:
 
Alt 20.10.2003, 17:19   # 9
shadowrunner
 
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Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
@hyri: Meine Meinung dazu ist auch eine ganz andere :evil2:

@seba:
Zitat:
Wenn man allerdings das Nutzungsrecht ausschliesslich für den Originaldatenträger erwirbt und NICHT für die Software, dann müsste man sämtliche Sofware ohne Installation von der CD spielen können, da man sonst dieses Nutzungsrecht nicht mehr 100% gewährleistet!
Und Softwaredownloads die man hinterher gegen überweisung von Gebühren freischalten lässt wäre somit auch unzulässig, da hier nie ein Originaldatentrager im Spiel war!
Doch. Hersteller sind dazu verpflichtet einen Umtausch Service anzubieten. Bei Softwaredownloads gelten andere Bestimmungen


Zitat:
PS: Viele Brennprogramme weisen darauf hin, dass man Software ausschliesslich dann damit kopien darf wenn man Eigentümer das Originaldatenträgers ist! Und das werden die sich sicher auch nicht aus den Fingern saugen!
Das machen die Hersteller meiner Meinung anch um sich abzusichern.
 
Alt 20.10.2003, 17:23   # 10
hyrican
 
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Zitat:
Zitat von hyrican
@all
Die Urheberrechtsdiskussion läuft hier: http://mp3-world.net/d/forum/viewtopic.php?t=8900
bitte diskutiert dort.
Schreib ich eigentlich spanisch?Thread gesperrt.

hyrican
 

Alt 26.05.2012, 12:07 # --
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