| In den vergangenen Tagen hat die US-Musikindustrie Nutzer von Tauschbörsen mit happigen Schadenersatzforderungen eingeklagt. Auch Schweizer Nutzer sind durch diese Klagen verunsichert und wissen nicht, wo beim Musiktausch die Grenze der Legalität überschritten wird.
Medienrechtler Wolfgang Larese zu der juristischen Situation in der Schweiz: «Der Download von MP3-Dateien für den Eigengebrauch ist nicht strafbar. Nur wer Musikdateien ins Internet stellt im Wissen, dass jeder sie kopieren kann, verstösst gegen das Urheberrechtsgesetz.» Will heissen: Wer MP3-Songs auf einer Website zum Download anbietet, handelt illegal.
Auch im Fall einer Tausch-Software wie Kazaa macht man seine Festplatte, respektive den Share-Ordner, der Öffentlichkeit zugänglich. In den USA ist dies illegal und führte zu den erwähnten Klagen. In der Schweiz gibt es laut Larese bis dato keine Gesetzesgrundlage, da die Dateien im Share-Ordner - im Gegensatz zum privaten Website-Angebot - nicht willentlich zum alleinigen Zweck der Vervielfältigung abgelegt werden.
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