| | # 2 |
| Administrator Threadstarter Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
| hier aktuelle informationen von unserer seite, sie sind garantiert nicht vollständig und sollen in erster linie aufzeigen, wie verzwickt die neue lage ist. nicht einmal die experten sind sich einig. --> Neues Urheberrecht: Legal kopieren möglich? Analoge Kopien und Sicherheitskopien von Software Das neue Urheberecht wird in den nächsten Tagen (Bundespräsident Johannes Rau ist noch im Urlaub) unterschrieben und kurz darauf in Kraft treten. Wichtigste Neuerung ist das Kopierschutz-Umgehungsverbot. 1:1 Kopien von Musik-CDs und DVDs sind dann nicht mehr erlaubt, entsprechende Programme sind dann nicht mehr im Handel und auf Webseiten verfügbar. Trotzdem scheint es Möglichkeiten zu geben, um legal Kopien seiner Original-Werke zu erstellen. Wie das Magazin PC-Welt berichtet, gibt es trotz schärferer Regeln immer noch Möglichkeiten legal Kopien zu erstellen. Demnach muss keiner mit Ärger rechnen, wenn er den Kopierschutz seiner Original-Software-CD umgeht um Sicherheitskopien zu erstellen. Diese Kopie darf natürlich nicht weitergegeben werden und ist auch nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine Möglichkeit moderne Kopierschutztechniken zu umgehen, ohne das neue Gesetz zu verletzen sind sogenannten "analoge Kopien". Hierbei werden Signale direkt von der Soundkarte abgegriffen und als WAV-Datei oder direkt als MP3 gespeichert. Programme die dies können, sind beispielsweise Total Recorder (Pro), Super MP3 Recorder (Pro) oder der Super Sound Recorder. Auch bei DVDs dürfen keine 1:1 Kopien mehr erstellt werden, da hierbei immer Kopierschutztechniken umgangen werden. Analoge Kopien kann man hier mit verschiedenen Methoden aufnehmen. Man kann z.B. den gesamten Film mit einer Videokamera abfilmen. Aber Vorsicht! Das ist die Meinung einiger Experten. Andere Experten, etwa die Kanzlei Langhoff, sehen in der analogen Kopie ebenfalls eine illegale Handlung. Auf die Frage, ob analoge Kopien erlaubt sind, heisst es: Wir meinen nein. Letztlich wird dadurch eine technische Maßnahme zum Kopierschutz quasi durch die Hintertür umgangen. Es gibt bei der Zulässigkeit der Privatkopie keinen Unterschied zwischen analogen oder digitalen Medien bzw. Datenträgern. Das Endergebnis einer analogen Kopie einer CD oder DVD auf Kassette ist eine Kopie eines kopiergeschützten Ursprungsmediums. Ob diese auf Kassette oder einem digitalen Medium vorliegt, kann daher nicht entscheidend sein. Ganz eindeutig lässt sich die Frage jedoch nicht beantworten. Ein Gegenargument könnte sich aus § 95a Abs. 3 UrhG ergeben. Es wird dort von technischen Maßnahmen gesprochen, "die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen" Die Verschlüsselung von DVDs oder der Kopierschutz von CDs soll in erster Linie digitale Kopien verhindern. Wenn man dieses Ziel als Schutzziel heranzieht, wäre die analoge Kopie somit erlaubt. Auf welchem dünnen Eis man mit dieser Argumentation steht, wird deutlich, wenn die analoge Kassette wieder digitalisiert und dann auf CD gebrannt wird. Das Endergebnis ist eine digitale Kopie, die nur unter (einer zugegebenermaßen umständlichen) Umgehung des Kopierschutzes zustande gekommen ist. Ein anderes Beispiel, dass zeigt, dass eine analoge Kopie nicht erlaubt sein kann, ist das Kopieren am Computer über den Lautsprechausgang der Soundkarte. Programme wie Wave Recorder ermöglichen es, aus dem Audioausgang der Soundkarte Musik wieder digital aufzuzeichnen. Das Ergebnis ist eine digitale Sounddatei, die wiederum auf CD gebannt werden kann. Im Endergebnis liegt auch hier eine digitale Kopie eines kopiergeschützten Medium vor. Ob der Kopierschutz selbst geknackt oder "nur" umgangen wird, ist nach unserer Auffassung nicht wesentlich. Mit einem ganz anderem Problem, nämlich der Rechtmäßigkeit von Kopierschutztechniken, haben sich die drei Rechtsexperten Dr. Tarek Abdallah, Dr. Björn Gercke und Dr. Peter Reinert auseinandergesetzt. Kopierschutztechniken haben ein gemeinsames Ziel: Sie verhindern die Nutzung von Audio-CDs zumindest in handelsüblichen Computerlaufwerken (die werden auch bei Auto-CD-Playern und MP3-Playern verwendet!), ohne hierbei in der Lage zu sein, zwischen dem Interesse am Abspielen der CD, der Herstellung einer Sicherungskopie oder Übertragung der Musikstücke auf portable Geräte etc. einerseits und dem sanktionswürdigem Interesse an der illegalen, massenhaften Kopienanfertigung zu gewerblichen Zwecken andererseits zu unterscheiden. Sie stellen Kopierschutztechniken in Frage und berufen sich auf das Strafgesetzbuch. Hier heißt es in der Vorschrift § 303a: "...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer...rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert." Da das Recht auf eine Privatkopie generell weiterhin besteht (§ 53 UrhG), könnte der Kopierschutz rechtswidrig sein, weil er Daten unterdrückt. Wie man sieht, sind sich die Experten in vielen Fragen nicht einig. Gründe dafür sind in erster Linie die schwammigen Formulierungen im neuen Urheberrecht und kollidierende Vorschriften in den einzelnen Gesetzen. Links dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/...rrecht-faq.htm http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/arc...x.php3?seite=6 |
|
| | # 7 |
| Registriert seit: 08.05.2003
Beiträge: 128
| nur noch ein paar andere Quellen Hier ein paar Infos von ComputerBILD, die auch einige Experten (Jura-Professoren usw.) an das Gesetz gesetzt haben: 1. Ist es strafbar, wenn ich Kopien von geschützten CDs oder DVDs herstelle? Hier sind sich die Experten einig: NEIN Das Bundesjustizministerium bestätigte gegenüber CB: "Wer technische Maßnahmen umgeht, um Privatkopien im Sinne des §54, Abs.1 des UrhG zum eigenen Gebrauch herzustellen, macht sich nach §108b, Abs.1 des neuen Gesetzes NICHT STRAFBAR" Vorsicht: Das Kopieren geschützter Werke ist trotzdem illegal. Wenn Sie dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Zivilklage der Rechteinhaber (Musikindustrie) 2. Darf ich Kopien geschützter Medien behalten, die ich bereits gemacht habe? Ja. Das Bundesjustizmin. zu CB:"Das Gesetz hat keine Wirkung für die in derVergangenheit abgeschlossene Sachverhalte. PS: Natürlich nur bei legalen Stücken Darf ich von meinen alten Kopien weitere Provatkopien für Familie oder enge Freunde machen? Ja, das ist erlaubt. Aber nur dann, wenn Ihr Kopie keinen Kopierschutz enthält den Sie umgehen müssen. Das heißt: Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Kopierknacker eingesetzt, der den Schutz entfernt hat, dürfen Sie von der Kopie weiter legale private Kopien machen. Bis zu 7 Kopien. Dann gibt es da noch im Editorial des PC Magazins: ...Beim Digitalradio darf mitgeschnitten werden. Die Musik ist nicht kopiergeschützt. Und Musikstücke darf ich weiterhin mit Bekannten tauschen, auch elektronisch. Wenn ich nun ein nicht kopiergeschütztes Musikstück von einem Freund bekomme, kann die Quelle das Radio sein, und nicht die kopiergeschützte CD. Woher soll der Bekannte wissen, was die Quelle war? "Offensichtlich" ist das nicht, der Download also legal?" Man darf ja nur keine Musikstücke kopieren, die von "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen stammen" Gruß Tirmellon |
|
| | # 8 |
| Registriert seit: 05.08.2003
Beiträge: 9
| Ich habe da eine weitere Newbie-Frage! Falls sie schon 1000-mal diskutiert wurde, entschuldige ich mich schon einmal. Ist der Download bzw. Upload von urheberrechtlichgeschützten Medien mit Hilfe von Tauschbörsen strafbar? Ich weiß, dass es illegal ist. Aber muss man damit rechnen, dass u.U. ein Staatsanwalt/in Ermittlungen aufnimmt? Das die Rechteinhaber auf Schadensersatz klagen können, weil ihre Rechte verletzt wurden, ist mir schon klar. |
|
| | # 9 |
| Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 833
| Naja also bei der Menge an Usern ist es zwar eher unwahrscheinlich das sie gerade Dich erwischen aber wissen kann man es nie...auf jeden Fall wird das Netz überwacht und ich denk mal die picken sich erstmal die raus die das wirklich im großem Maßen betreiben... Martin |
|
| | # 10 |
| Registriert seit: 02.02.2003
Beiträge: 1.018
| also hier in deutschland ist es fast unmöglich einen user wegen filesharing zu verklagen ! 1. es gibt keine eindeutige beweislage, die gibt es nur wenn die polizei deinen rechner filzen würde, und die polizei kann ohne ein gericht nicht eingreifen ! 2. damit ein gericht aktiv werden kann muss strafanzeige des copyrightinhabers (!) gestellt werden. allerdings kann der copyrightinhaber aber nicht direkt gegen dich anklage einreichen weil sie aufgrund des datenschutzes keine infomationen über dich besitzen dürfen ! |
|
| | # 11 |
| Registriert seit: 08.02.2003
Beiträge: 23
| Ich liebe die deutschen Gesetzte... :wink: Hab ich das richtig verstanden? Digitales Radio darf aufgenommen werden und getauscht werden? Wie wollen die denn dann jemandem beweisen, dass er das Zeug runtergeladen hat und nicht im Radio aufgenommen. Und wenn ich es von einem Freund bekommen habe, woher soll ich wissen, dass es eben nicht aufgenommen, sondern gedownloadet wurde, er mir aber "gesagt" hat er hätte es aufgenommen? |
|
| | # 12 |
| Registriert seit: 02.02.2003
Beiträge: 1.018
| da hast du was falsch verstanden ! aufnehmen darfst du aus dem radio, aber du darfst es nicht weiter verteilen ! weiter verteilen darf es nur derjenige der eine solche lizenz erworben hat wie es der radiosender getan hat. eine solche kopie darfst du lediglich für private zwecke verwenden ! vor dem neuen gesetz war das alles noch nicht eindeutig festgelegt weswegen es in der grauzone landete ! der absatz oben ist wohl irgendwie etwas aus dem zusammenhang gerissen worden ! weil da ja nur fragen stellt und keine aussagen macht ! |
|
| | # 13 | |
| Registriert seit: 22.04.2003
Beiträge: 1.706
| Zitat:
| |
|
| | # 14 |
| Registriert seit: 05.08.2003
Beiträge: 9
| Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen! Ich kann mir vorstellen, dass es rechtlich bzw. technisch schwierig ist die Nutzer von Filesharing zu verklagen. Meine Frage ging aber nur auf das Rechtliche hinaus. Das Umgehen des Kopierschutzes ist zwar auch illegal aber nicht strafbar! Nun wollte ich fragen, ob das beim Filesharing auch so ist. Vielleicht sollte ich mal einen Blick ins neue Urheberrecht werfen! Trotzdem vielen Dank für die Antworten! |
|
| | # 15 |
| Registriert seit: 17.02.2003
Beiträge: 5
| Trotz des neuen Gesetzes blicke ich nicht ganz durch. Mich würde ja mal interessieren, ab wann ein Song kopiergeschützt ist. Ich lade meistens solche Titel runter die es noch nicht als Single zu kaufen gibt. Also könnte ich ja denken, da es das Lied noch nicht auf CD gibt, kann es kein Kopierschutz haben. Also darf ich es runterladen. Oder wie |
|
| | # 16 | |
| Registriert seit: 05.08.2003
Beiträge: 9
| @Herzchen Zu Deiner Frage möchte folgendes zitieren: Zitat:
| |
|
| | # 18 | |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.496
| Zitat:
Kopiergeschützt sind nur die CDs, und auch nicht alle, und nicht die Songs. Auf die bezieht sich das Verbot des Up- und Downloads beim Filesharing. Aber auch nur dann, wenn Urheberrechte verletzt werden.
__________________ Schaut auch ruhig mal in unseren neuen Netzwelt Marktplatz rein. Vielleicht habt auch ihr was zu verkaufen oder zu tauschen ? Lest bitte die dazugehörige FAQ durch. | |
|
| | # 19 | |
| Registriert seit: 13.12.2002
Beiträge: 16
| Zitat:
Das Runterladen von Copyright-geschützten Dateien ist immer noch nicht geklärt inwieweit es verboten ist. Ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen. Aber ich denke mal wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, wird man schon mal mit einer Musterklage rechnen müssen. Tatsache ist, es bleibt aus vielen Gründen ein heikler Bereich auch bezügl. Datenschutz. Bin gespannt wie sich das weiterentwickelt. Gruß Rocas PS: Einen genauen Paragraph, nach dem Musik die nicht freigegeben ist nicht geshared werden darf kennt den jemand? Ich kenne aber einen, nach dem es erlaubt sein könnte. | |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/20949-rechtslage-31-12-2007-bevor-postet.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Liederdownload bei Songbird - PC-WELT - FORUM | Dieses Thema | Refback | 04.08.2008 22:50 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:34 Uhr.





