urheberecht schweiz

Alt 17.07.2003, 20:01   # 1
desperado
 
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Beiträge: 31
sorry für doppelpostung

weiss jemand wie das urhebercht in der schweiz aussieht gilt euer urheberecht auch in der schweiz oder wie sieht es in der schweiz aus:

anssonsten kommt alle auf schweizerseiten für kopieanleitungen

greet
desperado
 
Alt 18.07.2003, 08:05   # 2
GreasySpoon
Administrator
 
Benutzerbild von GreasySpoon
 
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Beiträge: 2.731
wie genau das urheberrecht in der schweiz aussieht kann ich dir nicht sagen, in jedem fall haben die eidgenossen aber ein eigenes. generell sollten sich die urheberrechte nicht allzu sehr unterscheiden.
 
Alt 18.07.2003, 10:42   # 3
bones2
 
Registriert seit: 07.05.2003
Beiträge: 58
ich denke mal das das Urheberrecht so aussieht wie momentan in Deutschland aber eine Verschärfung so wie bei euch ist wohl nicht vorgesehen!
 
Alt 18.07.2003, 17:51   # 4
desperado
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.06.2003
Beiträge: 31
ja das habe ich mir gedacht das das bei uns noch anders ist great würde ich mal saugen den was da in deutschland abgeht hat sicher seine begründung ist aber toal übertrieben und eine frechheit finde!!!
das mit den tauschbörsen kann ich ja verstehen!!!
aber der rest ist nur darauf zurückzuführen das die umsätze eingebrochen sind kein wunder bei diesen scheiss superstars!!!

so das musste ich einfach mal loswerden wünsche euch allen troztdem ein schönes weekend

greet desperado
 
Alt 18.07.2003, 18:21   # 5
bones2
 
Registriert seit: 07.05.2003
Beiträge: 58
in der Schweiz herrscht wohl das gleiche Problem wie in Deutschland nur spricht niemand davon weil der schweizer Markt für Cd's nun mal mini-klein ist im Gegensatz zu Deutschland oder den USA.

Die Plattenlabels verdienen eh noch genug mit den momentanen Umsätzen.

Ich habe z.B. auch ein lustiges Beispiel:
Sony
Sony ist ja ein sehr grosses Plattenlabel und hatt viele grosse "Stars" unter Vertrag.......GLEICHZEITIG: Sony verkauft CD-R's und CD-Brenner.....damit verdient Sony auch Milionen.......... irgendwie unglogisch wenn dann der Umsatz bei der Musik einbricht müsste doch dann der Umsatz bei den oben erwähnten Produkten steigen :eyegrazy:

cu bones2
 
Alt 24.03.2005, 15:26   # 6
whisperingprince
Gastposter
 
hello!

hab aus eigenem interesse mal gegoogelt, wie es mit den urheberrechten in der schweiz aussieht (-> schweiz urheberrecht filesharing). dabei hab ich folgenden interessanten link gefunden.

http://www.suissimage.ch/d/6faqprivat.html

demnach ist sehr, sehr vieles, was einem dem gefühl nach "illegal" erscheint in der schweiz erlaubt. z.b.:
kopieren einer gemieteten/gekauften/ausgeliehen dvd: in der schweiz erlaubt, allerdings nur für den privaten gebrauch, d.h. für den eigengebrauch oder für freunde und familie. dies kommt daher, dass auf cd- und dvd-rohlingen eine gebühr erhoben wird, die via urheberrechtsgesellschaft (in der schweiz ist das die SUISA) an die inhaber der urheberrechte ausgeschüttet wird. VERBOTEN IST JEDOCH DIE VERWENDUNG FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE!!!!!!!

kopierschutz einer cd/dvd knacken: in der schweiz erlaubt. technische schutzmassnahmen unterliegen in der schweiz nicht den urheberrechten.
dvds mit anderen ländercodes verwenden: in der schweiz erlaubt. technische schutzmassnahmen unterliegen in der schweiz nicht den urheberrechten.

download via p2p: in der schweiz noch eine grauzone, d.h. weder wirklich erlaubt noch verboten. wird wohl beim nächsten und somit ersten entscheid des bundesgerichts entschieden und somit rechtlich verbindlich ...

schau im link oben nach, was IN DER SCHWEIZ alles erlaubt und was alles verboten ist.

falls du in der rechtssammlung der schweiz nachschauen willst, hier ist ein link zur systematischen sammlung des schweizer rechts:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

oder zum "Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)"
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html
interessant sind hier vor allem die artikel 19ff.

ich bin übrigens kein jurist, also lasst es euch nicht in den sinn kommen, diese ausführungen als rechtlich verbindlich zu erachten oder mich zu kontaktieren, falls ihr "lempen" kriegt/habt ... =)

ok, so long, nehmt eure rechte aber auch eure pflichte wahr und lasst euch nicht unterkriegen! =)

whisperingprince
 
Alt 27.04.2005, 14:32   # 7
kluser
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Benutzerbild von kluser
 
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Beiträge: 32
Hii!
Filesharing ist in der Schweiz ganz klar legal!!! ABER in deutschland ganz klar nicht!!! wieso glaubt ihr das nicht endlich???? es ist klar geregelt wenn ihr einen Mündlichen beweis wollt geht auf meine page auf downloads und dann auf kassensturz es wird dann ein video gestreamt! (am besten mit real one player!)!!!!!!!¨dann sollte dieser thread wohl beendet sein!
Greez
 
Alt 27.04.2005, 15:23   # 8
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von AgentCooper
 
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Beiträge: 2.933
kluser, ich denke wir haben das schon ausdiskutiert?

Es ist eine rechtliche Grauzone in der Schweiz, nicht mehr - nicht weniger. Es wird darauf hinauslaufen, daß in einem Prozeß darüber entschieden wird, aber bestimmt wird keine "Legtalität" herauskommen.
Weisst Du überhaupt, was "legal" bedeutet?

Ich würde mich in dem Fall nicht auf eine Quelle, nämlich der von Dir so oft beworbene Kassensturz, verlassen. Es sollte doch allgemein bekannt sein, daß man zurt Meinungsbildung mehr als eine Aussage zu Rate ziehen sollte.

Coop

Edit: Wenn Du Dir mal die Links von whisperingprince angesehen hättest, dann würdest Du nicht mehr von Legalität reden.

Edit2: Sicherlich hat Immorb recht, denn Filesharing selbst ist legal. Ich bezog meine Aussage auf das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material, was kluser ja auch als "legal" ansieht.
 
Alt 27.04.2005, 17:54   # 9
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Kluser
Filesharing ist in der Schweiz ganz klar legal!!! ABER in deutschland ganz klar nicht!!!
@Kluser,Sorry,aber hast du ein Brett vorm Kopf??
Filesharing ist überall legal.
Zb.das höchste Gericht in den Niederlanden hat schon 2003 geurteilt das die Software => Kazaa legal ist.
Autofahren ist legal,wenn ich einen Führerschein besitze. Begehe ich aber mit dem Auto eine Straftat kann man es beschlagnahmen.
Und so ist es mit den Filesharings-proggy,s auch.ich darf sie benutzen so lange ich damit legale Sachen downloade.
In Deutschland war es bis zum 1.Korb neues Urheberrecht-Gesetz auch so gesagt legal,weil ich annehmen musste das der Anbieter die Rechte hat.
Jetzt muss ich mich erst fragen ob der Anbieter die Rechte hat.
Und bei einem aktuellen Movie,Song ist das schwer anzunehmen.
dieses ist in der Rechtsprache ein uraltes Prinzip.=> bietet mir jemand eine neue Rolex für 100,-euro an,muss ich annehmen das sie gestohlen oder immitiert ist.
In dem Sinne: hör auf um alte Postings auszugraben.,hier sind einige die schon länger in der Materie sind.
PS.tue uns die werbung für deine Seite nicht an,wenn ich in dein Gästebuch schaue wird mir schlecht.
ich würde sagen =>
 
Alt 27.04.2005, 19:55   # 10
delforcer
...ist anders...
 
Benutzerbild von delforcer
 
Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.121
Ich komme diesem Schliessungswunsch gern nach. Weil dieses Thema koennen die meisten hier im Schlaf runterrattern.

Filesharing ist legal.
Das downloaden von Urheberrechtlich-geschuetzen Dateien ist es nicht.
Thema durch!


del/FTF
 

Alt 26.05.2012, 13:21 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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