Habe bereits im Forum gesucht. Leider keine konkrete Antwort darauf gefunden.
Die US-Musikindustrie will ja jetzt Downloader von Songs verfolgen und
schadenersatzpflichtig machen.
Darf ich jetzt noch downloaden? Kann mir jemand eine konkrete und
richtige Antwort geben?
Danke.
06.07.2003, 18:42
#
2
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von *Christian*
Kann mir jemand eine konkrete und
richtige Antwort geben?
nein.
Du wirst nicht andres hören als schon gesagt wurde.
06.07.2003, 18:51
#
3
*Christian*
Gastposter
Habe bis jetzt keine genauen Informationen gefunden.
Nenn mir mal bitte einen Link.
Ich muss also u. U. keinen Schadensersatz zahlen?
06.07.2003, 18:55
#
4
shadowrunner
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
Nein das Downloaden ist nicht illegal, nur das uploaden...
Das Kazza Forum ist voll von Themen bez. der Legalität von Kazaa...
Aber für so an Nämbercher ist des scho schwer ich weiß...
06.07.2003, 18:56
#
5
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
Grundsätzlich gilt: Das herunterladen urheberrechtlich geschützter Medien ist illegal (obs ausnahmen bei MP3 gibt weiß ich nicht).
link kommt noch
@Shadow: woher weißt du dass er aus Nürnberg kommt?
ich würde das alles als "gesetzliche Grauzone" bezeichnen, da es noch ein Grundsatzurteil gab...
06.07.2003, 19:52
#
7
shadowrunner
Registriert seit: 20.01.2003
Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
er hat es mir gesagt...
06.07.2003, 19:56
#
8
rene128
Registriert seit: 06.07.2003
Beiträge: 6
Kazza ist Illegal
und ich sauge trotzdem noch.....
@rene :eyegrazy:
06.07.2003, 20:33
#
9
fortress
Registriert seit: 09.06.2003
Beiträge: 69
Hua.
Ich glaub ich formatiere gleich mal.
lol :roll: :roll:
06.07.2003, 20:41
#
10
Der Sensenmann
Registriert seit: 04.07.2003
Beiträge: 27
das kann ich dir nur empfehlen, sonst ...
06.07.2003, 20:44
#
11
*Christian*
Gastposter
Na toll.
Bin jetzt genauso weit wie vorher.
Es muss doch irgendeinen geben, der diese Frage richtig mit
Begründung beantworten kann.
06.07.2003, 20:46
#
12
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
dann würd ich einen Anwalt oder einen Rechtswissenschaftler fragen, der schon mal so einen Fall hatte, aber wie ich gesagt habe:
Du wirst nicht andres hören als schon gesagt wurde.
06.07.2003, 21:01
#
13
*Christian*
Gastposter
Es wurde ja generell nichts genaues gesagt.
Jeder sagt was anderes ! ! !
06.07.2003, 21:12
#
14
Vol40%
Registriert seit: 20.05.2003
Beiträge: 90
Zitat:
Zitat von *Christian*
Habe bereits im Forum gesucht. Leider keine konkrete Antwort darauf gefunden.
Die US-Musikindustrie will ja jetzt Downloader von Songs verfolgen und
schadenersatzpflichtig machen.
Darf ich jetzt noch downloaden?
Wenns legal wäre warum sollten die es dann verfolgen wollen?
07.07.2003, 11:55
#
15
unforgiven
Registriert seit: 26.06.2003
Beiträge: 117
@christian
Oh man :roll:
Les einfach was die Leute dir antworten und schau dir die links an!!! In dem Thread den zomby verlinkt hat wird genau dieses Thema diskutiert!
Hast aber lang im forum gesucht und NICHTS gefunden... :roll:
[...]
Eine andere Schranke wird im Urheberrecht bei Fällen der öffentlichen Wiedergabe gesetzt, wie dem Internet- oder dem P2P-Angebot. Nach § 52 UrhG entfällt die Pflicht, beim Berechtigten um Zustimmung zu ersuchen, wenn die öffentliche Wiedergabe von Werken im Rahmen einer Veranstaltung stattfindet, die keinen kommerziellen Zwecken des Veranstalters dient und an der jeder kostenlos teilnehmen kann. Veranstalter in diesem Sinne ist derjenige, der die öffentliche Wiedergabe der Werke steuert und beeinflusst. Dies ist bei allen Filetausch-Programmen derjenige, der auf seinem privaten Rechner Musik zum Download anbietet. Nur die User der Filesharingdienste können beeinflussen, welche Musikstücke angeboten werden und zu welchem Zeitpunkt.
[...]
[...]
Die Urheberrechte ("Rechte an der Melodie") werden, wie oben dargestellt, treuhänderisch von der GEMA wahrgenommen, d.h. die entsprechende Lizenzierung ist bei der GEMA durchzuführen. Dies gilt auch, falls die Musikwerke kostenlos für die Nutzer angeboten werden. In diesen Fällen ist eine sog. Mindestvergütung zu bezahlen.
[...]
Um einen MOD-Dienst betreiben zu können, benötigen Sie weiterhin die Erlaubnis, die Musikstücke auf diese Art und Weise anbieten zu dürfen. Das Recht an der Aufnahme, das sog. Leistungsschutzrecht, liegt bei den Tonträgerherstellern, also den Plattenfirmen und Labels (s.o. Leistungsschutzrechte). Es ist daher nicht legal, ohne vorherige Abklärung der Leistungsschutzrechte von einer Audio-CD Aufnahme über ein Netzwerk anzubieten, sei es kostenlos oder gegen Entgelt. Die Auswahl der Musikstücke und der Preis der Musikstücke werden von den Tonträgerherstellern als Inhaber der Leistungsschutzrechte in der Regel selbst festgelegt.
[...]
Auf Normaldeutsch:
Um MP3s über Kazaa anbieten zu dürfen (Upload), bedarfs es einer Genehmigung der jeweiligen Plattenfirmen. Wenn diese vorliegt, darf man legal urheberrechtlich geschützte Musik über z.B. Kazaa anbieten. pro Upload wird dann aber eine Abgabe an die Gema fällig.
Alles andere ist illegal.
07.07.2003, 21:05
#
19
*Christian*
Gastposter
Ok, eine Rechtsquelle ist gut.
Leider gilt das deutsche Recht hier nicht, da diese Songs nach
Internationalen Recht geschützt sind.
07.07.2003, 21:06
#
20
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
*Beispiel* Ich lade mir ein Lied bei Kazaa runter, da ich denke das es legal ist, da ja die Möglichkeit besteht, das der Typ von dem ich runterlade eine Erlaubnis der GEMA hat. Und da im grundgesetz ja drinsteht, das alle Bürger von grunadauf gut sind, muss ich davon ausgehen, das die GEMA gebühren bezahlt wurden.