Was haltet ihr davon?
Und was glaubt ihr wie gross ist die chance das es jeden einzelnen erwischen kann?
Gruss an Euch alle
06.04.2003, 00:43
#
2
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
wurde hier schon des öfteren diskutiert, such mal ein bisschen rum, dann wirst du einen passenden BEitrag dazu finden
Gruss
09.04.2003, 23:39
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3
jojo36
Threadstarter
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Beiträge: 8
Knacken verboten
Auch in Zukunft bleibt das private Kopieren von Liedern legal. Auch wer sich über eine Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgt, muss nicht damit rechnen, demnächst die Polizei vor der Tür zu haben. Das neue Urheberschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, verbietet zwar das Knacken von kopiergeschützten CDs. Aber wer sich einen Song herunterlädt, der von einem anderen geknackt wurde, wird auch nach dem neuen Gesetz nichts Verbotenes tun.
Akzuell von heute 9.4.03
10.04.2003, 20:53
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4
hyrican
Registriert seit: 19.10.2002
Beiträge: 3.109
Link?Würde es gern nachlesen.
hyrican
10.04.2003, 21:12
#
5
Anoxin
Registriert seit: 03.10.2002
Beiträge: 5
Von Andreas Oppermann (Berlin)
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien geeinigt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament am Freitag gilt nur noch als reine Formsache. Für die Besitzer von CD- und DVD-Brennern hat das neue Gesetz weitreichende Folgen.
Gruß COX
Kopieren verboten - Tauschen erlaubt
Von Andreas Oppermann (Berlin)
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien geeinigt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament am Freitag gilt nur noch als reine Formsache. Für die Besitzer von CD- und DVD-Brennern hat das neue Gesetz weitreichende Folgen.
Knacken verboten
Auch in Zukunft bleibt das private Kopieren von Liedern legal. Auch wer sich über eine Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgt, muss nicht damit rechnen, demnächst die Polizei vor der Tür zu haben. Das neue Urheberschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, verbietet zwar das Knacken von kopiergeschützten CDs. Aber wer sich einen Song herunterlädt, der von einem anderen geknackt wurde, wird auch nach dem neuen Gesetz nichts Verbotenes tun.
Gesetz war überfällig
Lange haben sich Politik, Verlage, die Plattenindustrie und die Hersteller von Computern und -zubehör um das neue Urheberrecht gestritten. Allen Beteiligten war klar, dass in Zeiten der Digitalisierung von Musik, Filmen und Büchern das alte Urheberschutzgesetz überholt ist. Als dann die Europäische Union eine Verordnung dazu erlassen hatte, entstand zudem ein enormer Zeitdruck. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist die Bundesregierung aus Sicht der Europäischen Kommission bereits drei Monate überfällig.
Des einen Leid...
Der umfangreiche Gesetzestext ist ein Kompromiss, mit dem niemand vollständig zufrieden ist. Die Phonoindustrie ist zwar froh, dass das Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Doch beim Thema private Kopien von CDs geht Thorsten Braun, dem Syndicus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, das Gesetz nicht weit genug. "Leider gibt es keine Klarstellung, dass nur aus legalen Quellen kopiert werden darf," sagte Braun gegenüber T-Online.
...des anderen Freud'
Was Braun ärgert, wird die Musiktauscher im Web erfreuen. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie etwa ein Song von Robbie Williams zum Tausch angeboten werden kann, obwohl es ihn eigentlich nur auf einer kopiergeschützten CD geben dürfte. Sie dürfen nur selber auf keinen Fall den Kopierschutz einer CD knacken und die Songs selber anbieten.
Kopiertools werden verboten
Tools wie CloneCD oder Alcohol 120% dürfen zukünftig nicht mehr zum Download angeboten werden. Dieses Verbot gilt auch für die Beschreibung des technischen Vorgangs. Wie ein Programm zum Knacken des Kopierschutzes funktioniert, darf in Zukunft niemand mehr erklären. Darüber freut sich Braun: "Zukünftig wird das verboten sein." Er betont weiterhin: "Privatkopien sind kein Recht." Denn was der geistige Eigentümer eines Liedes, eines Textes oder eines Films zulässt und was nicht, obliegt nur ihm.
Paradox: Künstler verdienen am Kopieren
Die geistigen Eigentümer können nur dann Lizenzgebühren fürs Kopieren von Dateien bekommen, wenn es nicht verboten ist. Das wirkt auf den ersten Blick paradox. Doch da die Gerätehersteller von CD-Brennern oder auch von ganzen PCs pauschale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften von Künstlern abtreten müssen, bekommen Komponisten oder Texter auf diesem Umweg wenigstens etwas für die Kopien. Würde das Kopieren vollständig verboten, könnte bei den Herstellern auch keine Gebühr verlangt werden.
Nächste Änderung schon in Arbeit
Das wiederum ärgert die Gerätehersteller. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass Kopieren illegal ist. Und was illegal ist, darf nicht mit Lizenzgebühren belegt werde, heißt es bei Bitkomm, dem Bundesverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation. Wie die Schallplattenindustrie hofft Bitkomm deshalb, dass in einem weiteren Gesetz diese offenen Fragen geklärt werden. Das sieht auch das Justizministerium so. Es will gleich in den kommenen Wochen mit der Arbeit am nächsten Urheberschutzgesetz beginnen. Doch alle sind sich einig, dass dieses Gesetz wesentlich länger als ein Jahr benötigen wird, bevor es im Bundestag verabschiedet wird. Zumindest bis dahin darf also weiter Musik aus dem Netz gesaugt werden
vielleicht hilft das weiter
cu Anoxin
10.04.2003, 21:30
#
6
hyrican
Registriert seit: 19.10.2002
Beiträge: 3.109
Danke erstmal.
Naja,da wird es wieder Stoff zum diskutieren geben.Ich werd mal abwarten was in nächster Zeit noch an offiziellen Mitteilungen kommt und was Anwälte dazu sagen.Man kann schließlich nicht auf einer Seite einem das Recht auf eine Privatkopie zugestehen und auf der anderen Seite den Versuch eine Kopie zu erstellen unter Strafe stellen.Ziemlicher Blödsinn das Ganze.
P.s. wer rechtschreibfehler findet , darf sie behalten
13.04.2003, 12:42
#
8
Sephiroth
Registriert seit: 12.04.2003
Beiträge: 25
Auf deutsch gesagt also: ich kann mir Zeug ohne Ende mit KaZaA laden, Probs gibts bloß, wenn ich selber Was bereitstelle?
14.04.2003, 00:18
#
9
Herr Pümpel
Registriert seit: 11.02.2003
Beiträge: 97
Zitat:
Zitat von Sephiroth
Auf deutsch gesagt also: ich kann mir Zeug ohne Ende mit KaZaA laden, Probs gibts bloß, wenn ich selber Was bereitstelle?
So in etwa sieht das aus! Leecher leben länger!
14.04.2003, 01:04
#
10
Sasa69
Registriert seit: 13.03.2003
Beiträge: 101
Laden,brennen,löschen.
14.04.2003, 03:24
#
11
IsNoGood
Registriert seit: 02.02.2003
Beiträge: 1.018
und der leech ist perfekt
14.04.2003, 10:09
#
12
Sasa69
Registriert seit: 13.03.2003
Beiträge: 101
Das war an die Angsthasen gerichtet!!!!!!!!!!
14.04.2003, 12:26
#
13
GreasySpoon
Administrator
Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
Zitat:
Zitat von Sephiroth
Auf deutsch gesagt also: ich kann mir Zeug ohne Ende mit KaZaA laden, Probs gibts bloß, wenn ich selber Was bereitstelle?
ziemlich passend. wer saugt bleibt straffrei - wer den kopierschutz mit clonecd oder ähnlichen programmen umgeht wird bestraft. und das obwohl derjenige ja sogar das original besitzt. ziemlich an der realität vorbei, die neue regelung.
Handelt es sich um ein rechtliches Umgehen des Kopierschutzes, wenn man einen normalen CD-Spieler an die Audiokarte des Persönlichen Berechners anschlieszt und so eine kopiergeschützte Kompaktscheibe ins MP3-Format umwandelt?
14.04.2003, 19:06
#
15
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Freistaat Bayern
Beiträge: 1.706
@Pümpel
theoretisch ist es das gleiche als würdest du eine "kopiergeschützte Kompaktscheibe" auf Kassette kopieren, oder brennen, du erstellst ja auch eine Kopie davon.
14.04.2003, 19:28
#
16
hyrican
Registriert seit: 19.10.2002
Beiträge: 3.109
Interessante Theorie,man umgeht ja den Kopierschutz nicht mit irgendwelchen Hilfsmitteln.Wenn es doch strafbar ist hat sich Herr Pümpel gerade strafbar gemacht denn Tips zum Umgehen des Kopierschutzes sind auch strafbar*grins*.
Vielleicht ham wir ja Glück und es schaut nochmal ein Rechtsanwalt vorbei der davon Ahnung hat und uns schlau macht.
hyrican
14.04.2003, 23:25
#
17
Ratz
Registriert seit: 31.05.2002
Beiträge: 1.496
es gibt ja auch ncoh sicherungskopien ^^
16.04.2003, 19:57
#
18
Herr Pümpel
Registriert seit: 11.02.2003
Beiträge: 97
Zitat:
Zitat von hyrican
Interessante Theorie,man umgeht ja den Kopierschutz nicht mit irgendwelchen Hilfsmitteln.Wenn es doch strafbar ist hat sich Herr Pümpel gerade strafbar gemacht denn Tips zum Umgehen des Kopierschutzes sind auch strafbar*grins*.
Gut, dass ich in der Schule aufgepasst habe. Da brauche ich mir keine Sorgen zu machen.
16.04.2003, 23:31
#
19
delforcer
...ist anders...
Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.121
Zitat:
In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen.
Damit bestätigt das LG Köln die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes (TDG) und widerspricht Entscheidungen anderer Gerichte (Aktenzeichen 28 0 627/02), die eine Haftung des Homepagebetreibers für rechtswidrige Einträge in so genannten "Gästebüchern" bejahten. "Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung vollumfänglich", sagt Kai Petzke, Gründer und Geschäftsführer des Online-Magazins www.teltarif.de. "Hätte sich der Gedanke durchgesetzt, dass Betreiber von Onlineforen oder Gästebüchern regelmäßig nach widerrechtlichen Inhalten suchen müssen, hätte das langfristig den Tod der besonders stark frequentierten Foren bedeuten können. Es ist einfach nicht machbar, bei täglich hunderten oder tausenden von Beiträgen jeden Beitrag einzeln zu prüfen."
Das Einstweilige Verfügungsverfahren hatte ein Online-Mobilfunkhändler gegen teltarif.de angestrengt. Dieser fühlte sich durch kritisierende Beiträge im Onlineforum von teltarif.de einer "Hetzjagd" ausgesetzt. Um diese zu beenden, sollte teltarif.de untersagt werden, Beiträge zu veröffentlichen, die "grob geschäftsschädigend" für den Antragsteller seien. Dazu legte der Händler dem Gericht diverse Beiträge vor, die seiner Meinung nach widerrechtlich seien.
17.04.2003, 13:45
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20
Herr Pümpel
Registriert seit: 11.02.2003
Beiträge: 97
Das meinte ich damit nicht. Aber...
Zitat:
In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen.