| | # 11 |
| Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
| @pako diese lösung ist immer noch billiger als eine theoretisch mögliche abmahnung UND es wäre dann auch ein kassettenrekorder im haus Kassetten-Digitalisierer - Hifi & Audio Zubehör - Weltbild.de gruß |
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| | # 13 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| @pako1 Dir reichen wohl deine Abmahnung(en) noch nicht? Während die Luft bei Anbietern von Streamingportalen extrem dünn wird, Uploader von One-Klick-Hoster "unter Beobachtung" stehen (siehe auch Abmahnung wegen Upload bei Rapidshare allg. OCH), ist es eine Frage der Zeit - gerade wenn der "Rohstoff" P2P-Abmahnungen knapp werden sollte, dass man sich auch mit den Downloadern "beschäftigen" könnte. Denn auch der Download wäre zivilrechtlich verfolgbar, "soweit [nicht] zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." Die Ausnahmen sind nach § 53 UrhG daher sehr speziell. Keine Erwähnung findet man insbesondere ... weil es das Werk nicht mehr zu kaufen gibt. |
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| | # 16 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| heise online | OLG Hamburg modifiziert Haftung von One-Click-Hostern Zitat:
Zitat:
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