| | # 1 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| Auch im Jahr 2011 schafft noch ein neuer Rechtsanwalt den Sprung auf den rollenden Zug im Abmahnwesen. Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg wurde bei uns das erste mal im Dezember 2012 aktenkundig. Dabei trat er für die "RGF Productions Ltd." aus Dublin auf und mahnte eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm "Private Anal Teens 2011 in 3D" ab. Herr Kollege Munderloh baut zunächst einmal Forderungen in Höhe von 1.653,30 € auf, wobei er ohne nähere Begründung von einem Streitwert von 15.000,- € ausgeht. Für die gerichtliche Durchsetzung setzt er Kosten i.H.v. 2.350,- € an und baut so eine Drohkulisse von mindesten 4003,30 € auf. Gnädigerweise bietet er sodann aber überraschend eine Pauschale i.H.v. 780,- € zur vergleichsweisen Beilegung des Sache an. Hierbei werden folgende Bedingungen gesetzt:
Sodann erfolgt noch der Hinweis, dass man sog. "Mehrfachabmahnungen" durch "Regisseur, Drehbuchautor und Kameramann" verhindern werde. Schön, dass dieser Service von den 780,- € umfasst ist. Die Abmahnung schließt mit dem obligatorischen Hinweis auf ein drohendes EV-Verfahren, eine drohende Schadensersatzklage und ggf. Strafverfolgung, falls man die Abmahnung ignoriert, bzw. die Frist nicht einhält. Der Abmahnung ist noch ein Überweisungsträger beigefügt, den man mit einer Schere abtrennen kann und praktischerweise direkt bei der eigenen Bank einreichen kann. Unser Rat: Im Regelfall mod. UE abgeben und abwarten und Tee trinken.
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück. |
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| | # 2 | |
| Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 499
| Zitat:
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| | # 3 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Besonders für "Neu-Betroffene" ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung in Form eines Grundkurs - auch Basics für Abgemahnte genannt! ... bislang bekannte abgemahnte Werke! Zu erwarten ist das Portfolio von "Ergüssen"/Werken jener Firma. Was von wem sonst noch abgemahnt wird? Abmahndatenbank |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 2
| Leider bin ich Opfer dieses Gespanns geworden. Wobei ich nicht mal wissentlich gezielt diese Machwerke gesaugt hatte. Betrachtet man sich die ganze Geschichte genauer an, was das Netz so ausspuckt, kommt man nicht vorbei Verdacht zu hegen, das es sich um eine Betrugsmasche handelt. Ich kann mich nur dunkel an einen File errinnern der als Avi gekennzeichnet war und trotz vollständigen Blöcke am Anfang und Ende mit MPlayer nicht zum laufen bekommen habe. Leider gelöscht und nicht in den Header der Datei geschaut. In der Datei known.net fand ich keinen kompletten Download der betreffenden Datei mit dem abgemahnten Hashwert. Jetzt man zu den interessanten Punkten zu RGF Productions Ltd. von Herrn Roland Grasl. Die Firma RGF Productions Ltd. ist als Ein-Mann Unternehmen mit beschränkter Haftung in Irland eingetragen. Mit Google-StreetView betrachtet eine nette Umgebung. --- Ich wurde angehängt wegen dem Film "Private Teens". Das Coverbild stammt von Domina fetish lingerie | Stockfoto © Dusan Zutinic #1785430 und ist noch auf mehreren anderen Webseiten zu finden. --- Der Namensserver der Domain steht in Deutschland. Domaininhaber Roland Grasl mit einer Adresse in der Dom. Rep. --- Die Webseite selber wurde auf einem niederländischen Server eines deutsch ISP gehostet. --- Die Domain wurde registriert am 08. Aug, der angemahnte Film wurde am 01. Aug. erstellt. --- Für die abgemahnten Pornos ist kein Vertriebsweg ersichtlich und man findet die Pornos auch nicht bei den großen deutschen Vertrieben. --- Ein absolut unbekanntes Unternehmen in der Pornobranche mit Sitz in Irland mit billig gemachten Covers und allen Anschein nah nur auf den deutschsprachigen Raum ausgerichet kann sich das Equip für eine 3D Produktion leisten? ---------------- Das ganze stinkt förmlich in den Himmel.... ---------------- Da für den Internetauftritt das Impressum fehlt und die Seite bei einem deutschen ISP gehostet ist, habe ich die Verbraucherzentrale davon informiert und hoffe der Domaininhaber bekommt bald Post. |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 1. Der Kollege RA Munderloh scheint erst neu auf das Urheberrecht gestoßen zu sein, jedenfalls finden sich vorher keine einschlägigen Berichte. 2. Nach meinen Recherchen ist auch der Rechteinhaber RGF Productions Ltd. 46 Fitzwilliam Square, Dublin 2, Ireland vorher wenig bekannt, jedenfalls hat eine google Recherche nur die oben bereits verlinkte Seite, die sich aber nicht an Endverbraucher richtet (sondern nur Distributoren) aufgefunden - ansonsten nur Abmahnwarnungen aller Kanzleien.Praktisch dass auf der Internetseite, welche sich nur an Distributoren richtet auch der empfohlene Verkaufspreis mitgenannt wird. .... Ick hör Dir trapsen. 3. Das LG Oldenburg ist uns aus wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen gut bekannt, ich gehe auch hier wieder eher von hohen Streitwerten aus. Unter 10.000,00 EUR wird sich das LG Oldenburg nach meiner Einschätzung nicht zufriedengeben - wir hatten letztes Jahr auch einen Gebührenrechtsstreit wo das Gericht bei einem aktuellen Film 10.000,00 EUR eher als angemessen betrachtet. Gehen wir mal von einem Laufbilderabschlag aus, tippe ich auf 7.500,00 EUR Streitwert, was aber der Hälfte der Beispielsrechnung des RA Munderloh entspricht. Wer sich die aktuellen Beschlüsse des OLG Köln anschaut Az.: 6 W 44/11 vom 14.3.2011, erkennt dass die Rechtsprechung scheinbar dazu übergeht "Streitwertkataloge" zu entwickeln. Ich denke bei einem Porno Film sollte sich die Rechtsprechung eher an einem Lied (ca. 3000,00 EUR) orientieren als an einem aktuellen Kinofilm. 4. Am Schluss seien Neuabgemahnte darauf hingewiesen, im Zweifel eine mod. Unterlassungserklärung abzugeben, denn auch wenn die Streitwerte reduziert werden, kann eine Unterlassungsklage ein teurere Spass werden. Allein die Kosten für die Unterlassung also ohne Ersatz von Kosten würden bei einem moderaten Streitwert von 6.000,00 EUR wie folgt zu errechnen sein: 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 136,00 EUR 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 338,00 EUR 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 405,60 EUR 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 439,40 EUR Prozesskosten I. Instanz 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 845,00 EUR Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 EUR Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 164,35 EUR 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 845,00 EUR Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 EUR Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 164,35 EUR 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 408,00 EUR Summe (mit 328,70 EUR USt.) 2.466,70 EUR Bei weiteren Fragen folgen Sie dem ... link. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt-
__________________ Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen. |
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| | # 12 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Wir beziehen uns hier grundsätzlich auf die hier im Grundkurs verlinkte, welche du auch in meiner Signatur findest. Diese ist straf- und gerichtsbewehrt und bereitet bei korrekter Ausfüllung grundsätzlich keine Probleme. 2. Das Aktenzeichen macht es dem Abmahner nur leichter, deine Abmahnung zuzuordnen. Ein Aktenzeichen ist allerdings für die Erfüllung des Unterlassungsanspruches nicht nötig. Allerdings sollte man natürlich schon die korrekte Werksbezeichnung sowie den Rechteinhaber benennen... Diese sind ja auch in der Abmahnung benannt worden.
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Du kannst sowohl diese mit dem W-Lan zusatz als auch diese ohne nehmen. Wichtig ist die Aufrichtigkeit des Versprechens, und noch wichtiger wäre das Geld. Besser wäre natürlich sich auf das Abmahnungs-AZ zu beziehen, aber der Abmahner wird nicht allzuviele mit Deinem Namen und Anschrift im Aktenschrank haben. Deine mod.UE also sicher zuorden können. |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
- Dass der Rechteinhaber natürlich ein Recht auf die Unterlassungserklärung hat... daher ist die Abgabe der modUE ja auch wichtig. Aber "wichtiger" ist denen wohl eigentlich, dass du zahlst ...was man dir nach "vergessener" Zahlung wohl in Folgeschreiben auch noch weiterhin klarmachen wird
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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