RA Rainer Munderloh - Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Alt 15.12.2011, 18:02   # 1
RA_Dury
 
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Auch im Jahr 2011 schafft noch ein neuer Rechtsanwalt den Sprung auf den rollenden Zug im Abmahnwesen. Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg wurde bei uns das erste mal im Dezember 2012 aktenkundig.

Dabei trat er für die "RGF Productions Ltd." aus Dublin auf und mahnte eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm "Private Anal Teens 2011 in 3D" ab.

Herr Kollege Munderloh baut zunächst einmal Forderungen in Höhe von 1.653,30 € auf, wobei er ohne nähere Begründung von einem Streitwert von 15.000,- € ausgeht. Für die gerichtliche Durchsetzung setzt er Kosten i.H.v. 2.350,- € an und baut so eine Drohkulisse von mindesten 4003,30 € auf.

Gnädigerweise bietet er sodann aber überraschend eine Pauschale i.H.v. 780,- € zur vergleichsweisen Beilegung des Sache an.

Hierbei werden folgende Bedingungen gesetzt:
  • Unterzeichnung und Rücksendung der anliegenden UVE bis zur gesetzten Frist
  • Zahlung des Pauschalbetrages 780,- € bis zur gesetzten Frist
  • Zahlung des vorgenannten Betrages auf das angegebene Konto des Anwalts Munderloh

Sodann erfolgt noch der Hinweis, dass man sog. "Mehrfachabmahnungen" durch "Regisseur, Drehbuchautor und Kameramann" verhindern werde. Schön, dass dieser Service von den 780,- € umfasst ist.

Die Abmahnung schließt mit dem obligatorischen Hinweis auf ein drohendes EV-Verfahren, eine drohende Schadensersatzklage und ggf. Strafverfolgung, falls man die Abmahnung ignoriert, bzw. die Frist nicht einhält.

Der Abmahnung ist noch ein Überweisungsträger beigefügt, den man mit einer Schere abtrennen kann und praktischerweise direkt bei der eigenen Bank einreichen kann.

Unser Rat: Im Regelfall mod. UE abgeben und abwarten und Tee trinken.
__________________
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Alt 15.12.2011, 18:37   # 2
Daytrader
 
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
Ist auch die Loggerbude bekannt?
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Alt 15.12.2011, 18:38   # 3
princess15114
Moderation
 
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Besonders für "Neu-Betroffene" ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung in Form eines Grundkurs
- auch Basics für Abgemahnte genannt!

... bislang bekannte abgemahnte Werke!
Zu erwarten ist das Portfolio von "Ergüssen"/Werken jener Firma.

Was von wem sonst noch abgemahnt wird?
Abmahndatenbank
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Alt 15.12.2011, 21:45   # 4
Amok
 
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Leider bin ich Opfer dieses Gespanns geworden. Wobei ich nicht mal wissentlich gezielt diese Machwerke gesaugt hatte.

Betrachtet man sich die ganze Geschichte genauer an, was das Netz so ausspuckt, kommt man nicht vorbei Verdacht zu hegen, das es sich um eine Betrugsmasche handelt.
Ich kann mich nur dunkel an einen File errinnern der als Avi gekennzeichnet war und trotz vollständigen Blöcke am Anfang und Ende mit MPlayer nicht zum laufen bekommen habe. Leider gelöscht und nicht in den Header der Datei geschaut.
In der Datei known.net fand ich keinen kompletten Download der betreffenden Datei mit dem abgemahnten Hashwert.

Jetzt man zu den interessanten Punkten zu RGF Productions Ltd. von Herrn Roland Grasl.

Die Firma RGF Productions Ltd. ist als Ein-Mann Unternehmen mit beschränkter Haftung in Irland eingetragen. Mit Google-StreetView betrachtet eine nette Umgebung.

--- Ich wurde angehängt wegen dem Film "Private Teens". Das Coverbild stammt von Domina fetish lingerie | Stockfoto © Dusan Zutinic #1785430 und ist noch auf mehreren anderen Webseiten zu finden.
--- Der Namensserver der Domain steht in Deutschland. Domaininhaber Roland Grasl mit einer Adresse in der Dom. Rep.
--- Die Webseite selber wurde auf einem niederländischen Server eines deutsch ISP gehostet.
--- Die Domain wurde registriert am 08. Aug, der angemahnte Film wurde am 01. Aug. erstellt.
--- Für die abgemahnten Pornos ist kein Vertriebsweg ersichtlich und man findet die Pornos auch nicht bei den großen deutschen Vertrieben.
--- Ein absolut unbekanntes Unternehmen in der Pornobranche mit Sitz in Irland mit billig gemachten Covers und allen Anschein nah nur auf den deutschsprachigen Raum ausgerichet kann sich das Equip für eine 3D Produktion leisten?

----------------

Das ganze stinkt förmlich in den Himmel....

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Da für den Internetauftritt das Impressum fehlt und die Seite bei einem deutschen ISP gehostet ist, habe ich die Verbraucherzentrale davon informiert und hoffe der Domaininhaber bekommt bald Post.
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Alt 16.12.2011, 08:31   # 5
filowitsch
 
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Ich glaube ich habe auch einen 3D Film von denen runtergeladen, 3D´s sind ja noch selten aber eigentlich ganz cool...hab aber logischerweise meine amerikanische IP benutzt und bislang kein Problem bekommen

Gruß
Filo
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Alt 16.12.2011, 08:35   # 6
kirchi
 
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@filowitsch
und was soll uns dein unnötiger beitrag nun vermitteln? dass du ein ganz oberschlauer bist?

bei dieser einstellung: möge ein briefkasten voller abmahnungen überquellen!
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Alt 16.12.2011, 08:50   # 7
gntl
 
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
Auch im Jahr 2011 schafft noch ein neuer Rechtsanwalt den Sprung auf den rollenden Zug im Abmahnwesen.

Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg wurde bei uns das erste mal im Dezember 2012 aktenkundig.
back to the future?
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Alt 16.12.2011, 23:57   # 8
RA_Dury
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@gntl

ja, unsere neu angeschaffte Zeitmaschine überzeugt voll und ganz! Ich kann sie nur weiterempfehlen.
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Alt 17.12.2011, 11:41   # 9
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

1.
Der Kollege RA Munderloh scheint erst neu auf das Urheberrecht gestoßen zu sein, jedenfalls finden sich vorher keine einschlägigen Berichte.

2.
Nach meinen Recherchen ist auch der Rechteinhaber RGF Productions Ltd.
46 Fitzwilliam Square, Dublin 2, Ireland vorher wenig bekannt, jedenfalls hat eine google Recherche nur die oben bereits verlinkte Seite, die sich aber nicht an Endverbraucher richtet (sondern nur Distributoren) aufgefunden - ansonsten nur Abmahnwarnungen aller Kanzleien.Praktisch dass auf der Internetseite, welche sich nur an Distributoren richtet auch der empfohlene Verkaufspreis mitgenannt wird. .... Ick hör Dir trapsen.

3.
Das LG Oldenburg ist uns aus wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen gut bekannt, ich gehe auch hier wieder eher von hohen Streitwerten aus. Unter 10.000,00 EUR wird sich das LG Oldenburg nach meiner Einschätzung nicht zufriedengeben - wir hatten letztes Jahr auch einen Gebührenrechtsstreit wo das Gericht bei einem aktuellen Film 10.000,00 EUR eher als angemessen betrachtet. Gehen wir mal von einem Laufbilderabschlag aus, tippe ich auf 7.500,00 EUR Streitwert, was
aber der Hälfte der Beispielsrechnung des RA Munderloh entspricht.

Wer sich die aktuellen Beschlüsse des OLG Köln anschaut Az.: 6 W 44/11 vom 14.3.2011, erkennt dass die Rechtsprechung scheinbar dazu übergeht "Streitwertkataloge" zu entwickeln. Ich denke bei einem Porno Film sollte sich die Rechtsprechung eher an einem Lied (ca. 3000,00 EUR) orientieren als an einem aktuellen Kinofilm.

4.
Am Schluss seien Neuabgemahnte darauf hingewiesen, im Zweifel eine mod. Unterlassungserklärung abzugeben, denn auch wenn die Streitwerte reduziert werden, kann eine Unterlassungsklage ein teurere Spass werden. Allein die Kosten für die Unterlassung also ohne Ersatz von Kosten würden bei einem moderaten Streitwert von 6.000,00 EUR wie folgt zu errechnen sein:
1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 136,00 EUR
1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 338,00 EUR
1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 405,60 EUR
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 439,40 EUR
Prozesskosten I. Instanz
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 845,00 EUR
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 EUR
Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 164,35 EUR
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 845,00 EUR
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 EUR
Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 164,35 EUR
3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 408,00 EUR
Summe (mit 328,70 EUR USt.) 2.466,70 EUR

Bei weiteren Fragen folgen Sie dem ... link.



Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
__________________
Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 18.12.2011, 20:21   # 10
Amok
 
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 2
Als Betroffener habe ich eine mod. Unterlassungserklärung durch eine befreundete Kanzlei abgegeben und die Fristen eingehalten.

Das A & O bei einer Abmahnung. Zum Weihnachtsgeld habe ich auch schon bye, bye gesagt.
Aussitzen ist finanzieller Selbstmord.

Aber genau darin liegt meiner Meinung nach das Geschäftsmodel und ist Betrug. Nur kommt man aus den automatisten der Abmahnprozedur nicht raus und die entlastende Beweispflicht liegt bei mir.
Alle subjektiven Fakten betrachtet, die das Internet ausspuckt, soll die Herkunft der abgemahnten Datei verschleiert werden.
Vermutlich, wäre nicht das erste mal, wurden die Verwertungsrechte einer billigen Produktion gekauft und selber ins Netz gestellt und verteilt. Beweisen kann man das leider sehr, sehr schwer bis überhaupt nicht. Ich trauen dem Gespann sogar zu, das eine Dummy-Datei verteilt und abgemahnt wird.

Komisch ist nur, das in der Abmahnung die Löschung der Datei nicht verlangt wurde.

Dafür spricht, das für die Covers und das ganze Bildmaterial des Internetauftritts aus frei verfügbaren Quellen stammen.
Jemand der seinen Film Promoten will, steckt doch Zeit in seine Cover und versucht Bezug zum Inhalt über das Coverbild aufzubauen. Solche Covers wie der der abgemahnten Filmen, kann jeder mit geringen Kenntnissen in der Bildbearbeitung in weniger als 15 min. erstellen.

Um dem Gespann gegen den Karren zu pinkeln, müsste man die Datei komplett herunter laden und sauber den Inhalt und Herkunft recherchieren. Nur wenn ich das mache, hat mich die Loggerbude gleich wieder im Visier.

Es geht mir hier nicht darum, das ich jetzt heule, weil ich ertappt wurde. Ich habe es immer vermieden bewusst offensichtlich rechtswidrige Quellen runter zu laden. Und zack... tappe ich klein Doofie in eine Falle.
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Alt 15.01.2012, 12:52   # 11
Markler
 
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Hallo,
ich bin hier gelandet, da ich ein Schreiben des Herrn Munderloh erhalten habe.

Ich habe 2 Fragen, auf die ich bitte eine Antwort hätte, ohne auf andere Threads verwiesen zu werden, danke.

1. Es sind neue Formulierungen im Umlauf, die sich im letzten Abschnitt auf Tauschböresen und Wlan beziehen, sind diese notwendig oder kann man die weglassen? Rede da von Formulierungen wie:
"insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Diese Unterlassungsverpflichtung umfasst damit auch die Ermöglichung der Zugänglichmachung über einen dem Unterlassungsschuldner gehörenden Internetanschluss durch Dritte

2. Ich habe das Aktenzeichen nicht mehr da mir der Brief abhanden gekommen ist bzw er nicht ernst genommen wurde...
Die Gültigkeit der mod ue ist davon nicht betroffen, oder?

Bräuchte bitte bald eine Antwort da meine Frist abläuft.....Danke euch
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Alt 15.01.2012, 13:00   # 12
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
1. Es sind neue Formulierungen im Umlauf, die sich im letzten Abschnitt auf Tauschböresen und Wlan beziehen, sind diese notwendig oder kann man die weglassen? Rede da von Formulierungen wie:
"insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Diese Unterlassungsverpflichtung umfasst damit auch die Ermöglichung der Zugänglichmachung über einen dem Unterlassungsschuldner gehörenden Internetanschluss durch Dritte

2. Ich habe das Aktenzeichen nicht mehr da mir der Brief abhanden gekommen ist bzw er nicht ernst genommen wurde...
Die Gültigkeit der mod ue ist davon nicht betroffen, oder?
1. Sicherlich gibt es unterschiedlich formilierte modUEs auf den verschiedensten Internetseiten.
Wir beziehen uns hier grundsätzlich auf die hier im Grundkurs verlinkte, welche du auch in meiner Signatur findest. Diese ist straf- und gerichtsbewehrt und bereitet bei korrekter Ausfüllung grundsätzlich keine Probleme.
2. Das Aktenzeichen macht es dem Abmahner nur leichter, deine Abmahnung zuzuordnen. Ein Aktenzeichen ist allerdings für die Erfüllung des Unterlassungsanspruches nicht nötig. Allerdings sollte man natürlich schon die korrekte Werksbezeichnung sowie den Rechteinhaber benennen... Diese sind ja auch in der Abmahnung benannt worden.
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 15.01.2012, 13:06   # 13
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
1. neue Formulierungen
2. Ich habe das Aktenzeichen nicht mehr
Du kannst sowohl diese mit dem W-Lan zusatz als auch diese ohne nehmen. Wichtig ist die Aufrichtigkeit des Versprechens, und noch wichtiger wäre das Geld.

Besser wäre natürlich sich auf das Abmahnungs-AZ zu beziehen, aber der Abmahner wird nicht allzuviele mit Deinem Namen und Anschrift im Aktenschrank haben. Deine mod.UE also sicher zuorden können.
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Alt 15.01.2012, 13:12   # 14
Markler
 
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Danke @ Burn 526,

ich hoffe anhand des Titels und anderen Beiträgen im Netz die korrekte Adresse ermittelt zu haben.

Wenn mir einer bei der Kontrolle behilflich sein kann, wäre ich sehr dankbar,
da ich selbst leider nicht mehr nachschauen kann.

Eingesetzte Adresse Anwalt : <blau>

Eingesetzte Firma: <grün>

Eingesetzte Werksbezeichnung : <braun>

Möchte kurz anmerken, im Wissen, dass es kein Relevanz für die Verfahrensweise hat, ich habe noch nie von dem Titel gehört, geschweige hätte ich die Möglichkeit 3D zu schauen. Die Sinnhaftigkeit, je einen solchen Download getätigt zu haben, erschließt sich mir daher nicht. Ich glaube auch nicht an einen Download durch Dritte.

EDIT BY PRINCESS
Aufforderung zur Rechtsberatung entfernt, siehe Ausfüllhinweise!



---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

@ Wat_ihr_volt

Zitat : " Noch wichtiger wäre das Geld "

Von Geld ist in der mod. UE keine Rede und in der üblichen Vorgehensweise auch nicht.
Mod UE und nicht zahlen ist doch der " normale Weg " , was meinst du dann mit der Äußerung? Gruß
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Alt 15.01.2012, 13:22   # 15
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
was meinst du dann mit der Äußerung? Gruß
dass das dem Abmahner noch wichtiger wäre als Deine mod.UE
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Alt 15.01.2012, 13:25   # 16
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
- Mod UE und nicht zahlen ist doch der " normale Weg " ,
- was meinst du dann mit der Äußerung?
- sicher
- Dass der Rechteinhaber natürlich ein Recht auf die Unterlassungserklärung hat... daher ist die Abgabe der modUE ja auch wichtig.
Aber "wichtiger" ist denen wohl eigentlich, dass du zahlst
...was man dir nach "vergessener" Zahlung wohl in Folgeschreiben auch noch weiterhin klarmachen wird
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Alt 15.01.2012, 13:38   # 17
Markler
 
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Alles klar Ihr beiden, danke.

Naja, ich hatte ja schon vor 2 Jahren mit einem anderen Herrn RA das Vergnügen und da kam nach meiner mod. UE zum
Glück nichts mehr nach, bis jetzt.

Ich hoffe, dass wird dann bei der neuen Angelegenheit ähnlich laufen....
Konnte jemand meine eingesetzten Daten (siehe oben) überprüfen auf Ihre Richtigkeit ? Das wäre noch nett und wichtig zu wissen, bevor ich morgen per Fax vorab schicke.
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Alt 15.01.2012, 13:51   # 18
princess15114
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
Konnte jemand meine eingesetzten Daten (siehe oben) überprüfen auf Ihre Richtigkeit ?
Nein, siehe "EDIT" im Beitrag!
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Alt 15.01.2012, 13:55   # 19
Markler
 
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Ahja,
hmm denn hoffe ich mal, dass ich die richtigen Sachen rausgefunden habe,
wie gesagt das Schreiben ist weg @ prinncess, hätte da eigentlich Hilfe gebraucht um es zu überprüfen,
aber denn muss ich wohl so klarkommen! Und hoffen keinen fehler gemacht zu haben...
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Alt 15.01.2012, 14:01   # 20
princess15114
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Zitat:
Zitat von Markler Beitrag anzeigen
@ prinncess, hätte da eigentlich Hilfe gebraucht um es zu überprüfen,...
Sry, aber wegen einer verschusselten Abmahnung (und der öffentlichen Fragestellung) können wir den Fortbestand des Forums hier nicht gefährden.
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Alt 26.05.2012, 12:43 # --
News Flash
 
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